Leitfaden für Mitglieder

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Leitfaden für Mitglieder

Auflage 2024
2 Südtiroler Bauernbund, 2024 || Leitung: Ulrich Höllrigl || Koordination: Annamaria Anderlan Grafische Konzeption: www.obkircher.com || Druck und Fertigung: Fliridruck, Meran Fotos Seite 3: Ivo Corrà Stand: März 2024
Südtiroler Bauernbund Dienstleistungen Mitgliedschaft beim SBB Organisationen, Vereine und Arbeitskreise im SBB Kontakte Historische Meilensteine 5 Aufgaben und Ziele 7 Gremien 10 Organigramm 12 Online-Portal „mein SBB“ ___________________________________________________________ 19 Das Bezirkssekretariat _____________________________________________________________ 20 Rechtsberatung ___________________________________________________________________ 21 Steuerberatung 22 Arbeitsberatung/Löhne 23 Sozialberatung 24 Förderungen 25 Zu- und Nebenerwerb 26 Weiterbildung 27 „Südtiroler Landwirt“ ______________________________________________________________ 28 Marketing – „Roter Hahn“ __________________________________________________________ 30 Betriebsberatung _________________________________________________________________ 32 Innovation und Energie 33 Kommunikation 34 Nachhaltigkeit 35 Verbandsmanagement 35 Arbeitssicherheit 35 Zusätzliche Dienstleistungen ________________________________________________________ 36 Die Mitgliedschaft 14 Warum Mitglied werden? 16 37 18 13 5 46
Der

Wertes Mitglied,

vielen Dank, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft beim Südtiroler Bauernbund entschieden haben!

Der Südtiroler Bauernbund zählt zu den größten Interessenvertretern im Lande und bezieht zu allen Fragen Stellung, die die Landwirtschaft in Südtirol betreffen, und setzt sich für deren Belange auf allen Ebenen ein.

Als Neu-Mitglied ist es nicht leicht, sofort den Überblick über die Tätigkeiten und verschiedenen Dienstleistungen des Verbandes zu erhalten. Die vorliegende Broschüre verfolgt das Ziel, Sie über die Mitgliedschaft, die aktuelle Organisationsstruktur und die Aufgaben des Südtiroler Bauernbundes zu informieren, damit Sie immer den richtigen Ansprechpartner finden.

Wir wünschen Ihnen bei der Ausübung Ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit viel Freude. Sie stärken mit Ihrer Mitgliedschaft den Südtiroler Bauernbund als Interessenvertreter aller Bäuerinnen und Bauern.

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DANIEL GASSER Landesobmann SIEGFRIED RINNER Direktor

Historische Meilensteine

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Darstellung landwirtschaftlicher Tätigkeit auf einem Holzkasten im Zillertal (um 1805) | Foto: Volkskunstmuseum Innsbruck

Die Entwicklung des Südtiroler

Bauernbundes und Meilensteine der Landwirtschaftspolitik

–––––– 1904 –––––––

Am 4. und 5. Juni treffen sich rund 7.000 Bauern zum großen Bauerntag in Sterzing. Dabei wird die Gründung des „Tiroler Bauernbundes“ beschlossen.

Am 11. Dezember findet in Innsbruck die Gründungsversammlung statt.

–––––– 1919 –––––––

Durch das Friedensdiktat von St. Germain wird Tirol und damit auch der Tiroler Bauernbund zerrissen.

Am 23. Dezember gründen Südtiroler Bauern den „Südtiroler Landwirteverband“.

–––––– 1926 –––––––

Nach der faschistischen Machtergreifung in Rom wird der „Südtiroler Landwirteverband“ aufgelöst und durch die „Unione agricoltori“ ersetzt.

––––––– 1929 –––––––––

Das Tiroler Höferecht wird in Südtirol abgeschafft, an dessen Stelle tritt die Realteilung nach italienischem Recht.

––––––– 1943 –––––––––

Nach der Besetzung eines Teiles Italiens wird auch die Führung der Südtiroler Landwirtschaft im Sinne des „Reichsnährstandes“ mit Landes-, Kreis- und Ortsbauernführern eingerichtet.

––––––– 1945 –––––––––

Der „Provinzialverband der Landwirte der Provinz Bozen“ – kurz „Landwirteverband“ – wird gegründet und noch im selben Jahr in „Südtiroler Bauernbund“ umbenannt.

––––––– 1952 –––––––––

Das Berggesetz wird erlassen. Es sieht besondere Fördermaßnahmen für das Berggebiet vor.

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––––––––– 1954 –––––––––

Der Südtiroler Landtag führt das 1929 abgeschaffte Höfegesetz wieder ein. Dies ist eine der bedeutendsten agrarpolitischen Errungenschaften des Südtiroler Bauernbundes.

––––––––– 1962 –––––––––

Die Geburtsstunde der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Sie ist als gemeinsame Politik geplant, die die Bürger mit erschwinglichen Nahrungsmitteln versorgen und den Landwirten einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen soll.

––––––––– 1968 –––––––––

Der Vizepräsident der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Sicco Mansholt legt den Staaten der Gemeinschaft ein Programm zur Umstrukturierung der europäischen Landwirtschaft vor („Mansholt-Plan“). Dieser Plan stößt in Südtirol auf heftigen Widerstand.

–––––––––

1969 –––––––––

Die Südtiroler Bauernjugend wird gegründet.

–––––––––

1972 –––––––––

Das neue Südtiroler Autonomiestatut tritt in Kraft. Damit sind u.a. die Landwirtschaft, das Forstwesen sowie Jagd und Fischerei primäre Zuständigkeit des Landes.

––––––––– 1981 ––––––––––

Die Südtiroler Bäuerinnenorganisation wird gegründet.

–––––––––

1984 –––––––––

Die GAP wird zum Opfer ihres eigenen Erfolgs. Die landwirtschaftlichen Betriebe erzeugen mehr Nahrungsmittel als benötigt werden. Die Überschüsse werden eingelagert und führen u. a. zu „Butterbergen“ und „Milchseen“. Verschiedene Maßnahmen werden eingeführt, um die Erzeugung besser an die Marktbedürfnisse anzupassen.

––––––––– 1989 ––––––––––

Als letzte bäuerliche Organisation wird die Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund aus der Taufe gehoben.

–––––––––

1992 –––––––––

Die GAP verlagert den Schwerpunkt von der Markt- zur Produktunterstützung. Die Preisstützung wird abgebaut und durch die Zahlung von Direktbeihilfen an die Landwirte ersetzt. Diesen werden Anreize für eine umweltfreundliche Produktion geboten.

–––––– 2001 –––––––

Der Südtiroler Landtag beschließt das neue Höfegesetz.

–––––– 2003 –––––––

Durch eine weitere Reform der GAP werden die Direktbeihilfen von der Produktion entkoppelt. Die Landwirte erhalten Unterstützung, sofern sie landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und die Vorschriften im Hinblick auf Umwelt, Tierschutz und Nahrungsmittelsicherheit einhalten.

–––––– 2004 –––––––

Wie hundert Jahre zuvor kommen am 5. und 6. Juni Bauern aus allen Landesteilen zum festlichen Jubiläum des Tiroler Bauernbundes in Sterzing zusammen.

–––––– 2013 –––––––

Die GAP wird erneut reformiert und noch stärker auf die Entlohnung gesellschaftlicher Leistungen ausgerichtet. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu stärken, nachhaltige Methoden zu fördern und Wachstum und Beschäftigung in ländliche Räume zu bringen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist das sog. „Greening“: Demnach erhalten Landwirte ihre Direktzahlungen nur dann, wenn sie konkrete Umweltleistungen erbringen.

Gründung der Plattform Land als Interessensgemeinschaft zur Stärkung des ländlichen Raums und der intelligenten Flächennutzung durch den SBB und den Südtiroler Gemeindenverband. 2017 Vereinsgründung mit weiteren Mitgliedern. Aktuell umfasst die Plattform Land 16 Mitglieder aus Wirtschaft, Gesellschaft und öffentlicher Hand. Sie engagiert sich vor allem für den lebendigen ländlichen Raum durch neue Wirtschafts-, Arbeits- und Wohnmodelle (regionale Kreisläufe, Coworking, Mehrgenerationenhaus etc.) sowie im Bereich des Leerstandsmanagements einschließlich der Sanierung.

––––––

2023 –––––––

Mit der Agrarreform 2023 wurden 25% des Budget der Direktzahlungen an die Erfüllung von Umweltauflagen gebunden. Neu ist auch ein Zuschlag für kleinstrukturierte Landwirtschaftsbetriebe.

Erstmals lässt die EU den Staaten die Möglichkeit einen Fond für Katastrophen einzurichten, welcher über Mittel der GAP ausgestattet wird. Italien nutzt diese Chance.

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AUFGABEN

UND ZIELE

Der Südtiroler Bauernbund ist eine Vereinigung zum Schutz und zur Förderung des gesamten Südtiroler Bauernstandes. Zum Südtiroler Bauernbund gehören die Südtiroler Bäuerinnenorganisation, die Südtiroler Bauernjugend und die Seniorenvereinigung im SBB.

Die Aufgaben und Ziele des Bauernbundes sind in den Satzungen festgeschrieben:

ART. 1

ZWECK

Der Bauernbund verfolgt den Zweck:

Die Lage des Bauernstandes in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und politischer Hinsicht zu stärken und zu festigen

Die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder zu fördern

Die Stellung der Bäuerinnen, der Jugend und der Senioren im gesellschaftlichen und berufsständischen Leben zu fördern und zu stärken, ihre Belange auf sozialem, kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet zu vertreten und für ihre Betreuung und Unterstützung in allen Bereichen zu sorgen

Den Bauernstand und die eigenen Mitglieder gegenüber Behörden, Gewerkschaften und wirtschaftlichen Organisationen zu vertreten

Das Standesbewusstsein des Bauernstandes zu fördern und die Liebe zur heimatlichen Scholle zu pflegen

Die Mitglieder und deren Familienangehörige in allen ihren Fragen und Problemen zu beraten und zu betreuen

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a b c d e f
Verbandspolitische Ziele und Herausforderungen

Die Hauptaufgabe des Südtiroler Bauernbundes ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den bäuerlichen Familien ein erfolgreiches Wirtschaften ermöglichen.

LÄNDLICHEN RAUM ATTRAKTIV HALTEN

Der Südtiroler Bauernbund setzt sich für einen attraktiven ländlichen Raum ein. Dazu gehören Arbeitsplätze, Wohnmöglichkeiten, soziale Einrichtungen, Infrastrukturen, die Nahversorgung und ein angemessenes Freizeitangebot. Der Erhalt des ländlichen Raumes ist eine der Hauptaufgaben der Initiative „Plattform Land“, die der SBB gemeinsam mit dem Südtiroler Gemeindenverband und anderen Partnern aus der Taufe gehoben hat.

ERHALT EINER VIELFÄLTIGEN BÄUERLICHEN LANDWIRTSCHAFT

Ein Ziel des SBB ist es, eine vielfältige, wettbewerbsfähige, unternehmerische und von bäuerlichen Familienbetrieben betriebene Landwirtschaft aufrecht zu erhalten. Innovationen, neue Formen des Zuerwerbs und attraktive Arbeitsplätze sollen ein befriedigendes Einkommen sichern.

RAUMNUTZUNG MITGESTALTEN

Mit Stellungnahmen und der Begleitung von Gesetzesinitiativen will der Südtiroler Bauernbund die Entwicklung der Kulturlandschaft im Sinne der Landwirtschaft mitgestalten.

RESPEKT VOR BÄUERLICHEM

EIGENTUM FÖRDERN

Verschiedene Rahmenabkommen regeln z. B. die Skipistennutzung oder die Ausweisung von Mountainbike-Routen. Ein respektvolles Miteinander ist dem SBB wichtig.

FÖRDERUNG

VON KOOPERATIONEN

Der Südtiroler Bauernbund unterstützt gemeinschaftliche Strukturen, wie z. B. Genossenschaften und Kooperationen zwischen Landwirtschaftsbetrieben sowie zwischen der Landwirtschaft und anderen Sektoren. Dadurch sollen regionale Wertschöpfungsketten geschaffen werden, die ein höheres Einkommen ermöglichen. Besonders unterstützt wird die Innovation in der Landwirtschaft.

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ERZEUGUNG UND VERMARKTUNG HOCHWERTIGER LEBENSMITTEL

Ein Hauptaugenmerk des Südtiroler Bauernbundes wird die Unterstützung bei der Erzeugung und der Vermarktung hochwertiger Lebensmittel und anderer Agrarprodukte bleiben.

KOMMUNIKATION MIT DER GESELLSCHAFT STÄRKEN

Eine stärkere Kommunikation mit der Gesellschaft wird immer wichtiger. Darum führt der SBB eine Kommunikationsinitiative durch, um die Gesellschaft für die Bedeutung und die Leistungen der Landwirtschaft zu sensibilisieren.

ANERKENNUNG DER LEISTUNGEN DER LANDWIRTSCHAFT

Der Südtiroler Bauernbund setzt sich dafür ein, dass die Leistungen der Landwirtschaft entsprechend anerkannt werden. Noch besser vermittelt werden soll, dass die Förderungen vor allem Entgelte für besondere Leistungen (z. B. im Bereich des Umweltschutzes und des Tierwohls) sind, die unter erschwerten Bedingungen (z. B. Steilheit der Wiesen) erbracht werden. Leistungen, wie der Erhalt der Kulturlandschaft, die Lebensmittelproduktion und die dezentrale Besiedelung kommen der gesamten Gesellschaft zugute.

AUSBILDUNG, WEITERBILDUNG UND BERATUNG

Eine gute Ausbildung, eine den Bedürfnissen angepasste Weiterbildung und eine professionelle Beratung sind die Grundpfeiler für ein erfolgreiches Wirtschaften. Der Südtiroler Bauernbund bietet professionelle Beratungs-, Weiterbildungs- und Informationsdienste an und unterstützt andere Angebote.

NACHHALTIGE LANDWIRTSCHAFT GESTALTEN

LEBEN UND WIRTSCHAFTEN ERLEICHTERN

Auch die landwirtschaftliche Arbeit wird zunehmend bürokratischer. Der SBB macht sich für einfache und nachvollziehbare Verfahrensabläufe in der Verwaltung stark. Dazu gibt es regelmäßige Kontakte mit Behörden und den politisch Verantwortlichen.

Die Südtiroler Landwirtschaft hat sich ehrgeizige Ziele in den Bereichen Erhalt und Zukunftsfähigkeit der bäuerlichen Familienbetriebe, Klimaschutz, Biodiversitätserhalt, Ressourcenschutz und regionaler Wertschöpfung gesetzt. Der SBB unterstützt die sektorspezifischen Nachhaltigkeitsstrategien durch die Umsetzung von Projekten mit Leuchtturm-Wirkung.

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LANDESVERSAMMLUNG

Landesbauernrat, Bezirksbauernräte, Ortsobmänner, die Spitzen der bäuerlichen Organisationen, Ehrenmitglieder

LANDESBAUERNRAT

Landesobmann, 2 Stellvertreter, 6 Bezirksobmänner, je 1 Vertreter der Ladiner, der Bergbauern, der Südtiroler Bauernjugend, der Südtiroler Bäuerinnenorganisation, der Seniorenvereinigung im SBB und der Südtiroler Gärtnervereinigung, Ehrenobmann, Kooptierte und Direktor

PRÄSIDIUM

Landesobmann, 2 Stellvertreter, 1 Vertreter der Bezirksobmänner, je 1 Vertreter von Südtiroler Bauernjugend, Südtiroler

Bäuerinnenorganisation und Seniorenvereinigung im SBB, Direktor

BEZIRKSBAUERNRÄTE

Bezirksobmann, Stellvertreter, Bezirksbauernratsmitglieder, Kooptierte, je 1 Vertreter von Südtiroler Bauernjugend, Südtiroler

Bäuerinnenorganisation und Seniorenvereinigung im SBB

ORTSGRUPPEN

Ortsobfrau oder Ortsobmann, Stellvertreter, Ortsbauernratsmitglieder, Kooptierte, je 1 Vertreter von Südtiroler Bauernjugend, Südtiroler

Bäuerinnenorganisation und Seniorenvereinigung im SBB

MITGLIEDER

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GREMIEN DES SÜDTIROLER BAUERNBUNDES

OBERSTES BESCHLUSSORGAN

Klausurtagung – Erster Teil der Landesversammlung

Die Klausurtagung genehmigt die Jahresabschlussrechnung und den Haushaltsvoranschlag. Weiters entscheidet sie über Satzungsänderungen und Entscheidungen von besonderer Tragweite. Auf der Klausurtagung werden der Landesobmann, die Stellvertreter sowie die Vertreter der Ladiner und Bergbauern gewählt.

Die Klausurtagung findet im Februar statt.

GRUNDSATZENTSCHEIDUNGEN

Landesversammlung – Zweiter, feierlicher Teil

Die Landesversammlung findet ebenfalls im Februar statt.

Der Landesbauernrat trifft Grundsatz- und verbandspolitische Entscheidungen. So legt er den Haushalt vor und überwacht die Durchführung der Beschlüsse der Landesversammlung und genehmigt die Satzungen der bäuerlichen Organisationen und der Ortsgruppen. Darüber hinaus entscheidet er über die Mitgliedschaft bei anderen Organisationen und ernennt Arbeitsausschüsse für Fachgebiete. Der Landesbauernrat tagt in der Regel einmal im Monat.

FÜHRUNG DER AMTSGESCHÄFTE

Das Präsidium führt die Amtsgeschäfte. Es trifft sich in der Regel alle zwei Wochen.

INTERESSENVERTRETUNG AUF BEZIRKSEBENE

Der Bezirksbauernrat hat die Aufgabe, die Interessen der bäuerlichen Bevölkerung des Bezirkes zu vertreten. Er entsendet Vertreter in öffentliche Verwaltungsorgane und sonstige Einrichtungen, arbeitet für den Landesbauernrat Berichte, Gutachten, Entschließungsanträge und Vorschläge aus und erteilt Richtlinien an die Ortsbauernräte. Ihm obliegt die Verwaltung des Bezirks.

VERTRETUNG VOR ORT

Aufgaben des Ortsbauernrates sind die Entsendung von Vertretern des Bauernstandes in die öffentlichen Verwaltungsorgane der Gemeinde, die Einflussnahme auf die Verwaltungsmaßnahmen in der Gemeinde, die Ausarbeitung von Berichten und Vorschlägen an den Bezirks- und Landesbauernrat sowie die Durchführung von Aufgaben, die vom Bezirks- oder Landesbauernrat übertragen werden.

SÜDTIROLER BÄUERINNEN UND BAUERN

Der Südtiroler Bauernbund zählt rund 21.000 Mitglieder (Erst- und Zweitmitglieder).

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ORGANIGRAMM

Landesobmann

Daniel Gasser

Direktions- assistenz

Andrea Steger

Julia Mayr

Arbeits- kreise

Andrea Steger

Direktor Siegfried Rinner

Direktor Siegfried Rinner

Vizedirektor und Haupt- abteilungsleiter

Ulrich Höllrigl

Hauptabtei - lungsleiter

Hans J. Kienzl

Bezirks- büros

Hauptabteilungsleite r

Josef Haller

Stabsstellen

Kommunikation Michael Deltedesco und Tobias Egger

HAB Direktor

Abteilung „Südtiroler Landwirt“ Bernhard Christanell

Verbandsmanagement Annamaria Anderlan Nachhaltigkeit Marianne Kuntz

Südtiroler Bauernjugend

Anna Schenk

Südtiroler Bäuerinnenorganisation

Silke Mock

Seniorenvereinigung im SBB

Karin Alber Südtiroler Gärtnervereinigung

Astrid Tribus

HAB III

Abteilung Marketing Hans J. Kienzl

Abteilung Betriebsberatung

HAB IV

Abteilung Weiterbildung

Hermann Stuppner Abteilung Rechtsberatung

Lorenz Mair

Christoph Falkensteiner Abteilung Innovation & Energie

Matthias Bertagnolli

BEZIRKSLEITER

Bozen: Andreas Mayr Brixen: Verena Platter

Bruneck: Walter Hintner

Meran: Stefan Ganner

Neumarkt: Alexander Golser Schlanders: Johann Wallnöfer Arbeitsberatung / Löhne

Steuerberatung Förderungen Sozialberatung/Patronat ENAPA

Stabsstelle Arbeitssicherheit

u. Gesundheitsschutz Stephan Gallmetzer Kaufmann

HAB II

Abteilung Arbeitsberatung / Löhne Roberto Pivetti Abteilung Steuerberatung Thomas Wieser Abteilung Förderungen Michael Crepaz Abteilung Sozialberatung/ Patronat ENAPA Maximilian Thurner

Hauptabtei - lungsleiter Georg Wenter

disziplinarisch unterstellt fachlich unterstellt

HAB I

Abteilung Personal Georg Wenter

Abteilung Verwaltung

Claudia Schwienbacher Abteilung Informatik Armin Mantinger

Abteilung

Softwareentwicklung

Simon Tribus Abteilung interne Dienste

Christian Gabasch

Bäuerlicher Notstandsfonds

Andreas Franz Egger

Verein Freiwillige Arbeitseinsätze

Monika Thaler

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Mitgliedschaft

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Die Mitgliedschaft

Mit über 21.000 Mitgliedern ist der Südtiroler Bauernbund der mitgliederstärkste Wirtschaftsverband in Südtirol.

Dank seiner 156 Ortsgruppen bei insgesamt 116 Gemein-

Arten der Mitgliedschaft

Innerhalb des Bauernbundes gibt es drei Arten von Mitgliedschaften:

 Erstmitglieder

 Zweitmitglieder

 Fördernde Mitglieder

Erst- und Zweitmitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten, sie können alle Dienstleistungen des Bauernbundes in gleichem Maße in Anspruch nehmen. Der Antrag für eine Zweitmitgliedschaft muss über ein Erstmitglied erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag für Zweitmitglieder ist ermäßigt, allerdings haben Zweitmitglieder nicht Anrecht auf die Zustellung des vierzehntägig erscheinenden „Südtiroler Landwirt“.

Fördernde Mitglieder erhalten für die Mitgliedschaft den „Südtiroler Landwirt“ zugeschickt.

den ist der SBB so lokal und flächendeckend verankert wie kein anderer Wirtschaftsverband in Südtirol.

(Stand: Jänner 2024)

Die Satzungen des SBB sehen mehrere Bestimmungen in Bezug auf die Mitgliedschaft vor:

ARTIKEL 7

Bäuerliche Organisationen

Die Südtiroler Bäuerinnenorganisation, die Südtiroler Bauernjugend und die Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund sind Teilorganisationen des Südtiroler Bauernbundes […].

ARTIKEL 8

Aufnahme der Mitglieder

Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt auf Grund ihrer Beitrittserklärung im zuständigen Bezirksbüro und durch Bezah-

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Eisack- und Wipptal Vinschgau Pustertal Unterland Burggrafenamt Bozen Brixen Bruneck Neumarkt Meran Schlanders 4.733 4.560 3.257 3.290 2.427 3.243
Bozen

lung des jährlichen Mitgliedsbeitrages. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen durch den Bezirksbauernrat abgelehnt werden; dagegen kann innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Bekanntgabe der Ablehnung Beschwerde an den Landesbauernrat des Südtiroler Bauernbundes eingereicht werden. Die Entscheidung des Landesbauernrates ist endgültig.

Die Zugehörigkeit zur Ortsgruppe ergibt sich aus der örtlichen Position des Betriebsgebäudes. Besitzt ein Mitglied mehrere Betriebe in verschiedenen Orten, so muss es sich bei der Aufnahme für eine Ortsgruppe entscheiden.

ARTIKEL 9

Verpflichtungen der Mitglieder

Die Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes sind verpflichtet:

a) die Interessen des Bauernstandes zu fördern und für sein Ansehen und Wohl jederzeit einzutreten;

b) die Ziele des Bauernbundes nach besten Kräften zu fördern und eventuelle Vertrauenspositionen nach Möglichkeit anzunehmen;

c) Vertrauenspositionen bei anderen Institutionen, die sie aufgrund ihrer Funktion und/oder ihrer Mitgliedschaft im Südtiroler Bauernbund erhalten haben, auf Verlangen des Südtiroler Bauernbundes zur Verfügung zu stellen, sobald ihre entsprechende Funktion und/oder ihre Mitgliedschaft im Südtiroler Bauernbund erlischt;

d) zur Bestreitung der Auslagen des Bauernbundes einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten, dessen Höhe die Landesversammlung des Südtiroler Bauernbundes festsetzt.

ARTIKEL 10

Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes sind berechtigt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vom Südtiroler Bauernbund unterstützt zu werden. Ordentliche Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes haben das Recht:

a) das aktive Wahlrecht im Sinne der Wahlordnung persönlich auszuüben; das aktive Wahlrecht kann auch durch ein volljähriges Familienmitglied mittels schriftlicher Vollmacht ausgeübt werden;

b) das passive Wahlrecht im Sinne der Wahlordnung auszuüben;

c) sich der Einrichtungen und der Hilfe des Südtiroler Bauernbundes zu bedienen, solange die dafür vorgesehenen Spesenbeiträge termingerecht entrichtet werden.

ARTIKEL 11

Austritt und Ausschluss

Der Austritt aus dem Südtiroler Bauernbund kann jederzeit durch eingeschriebenen Brief an das zuständige Bezirksbüro erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

Der Bezirksbauernrat des SBB hat das Recht, Mitglieder, deren Verhalten den Zielen des SBB widerspricht oder durch deren Verhalten Unordnung oder Zwietracht unter den Mitgliedern hervorgerufen wird, oder wegen einer entehrenden Handlungsweise aus dem Bauernbund ohne Angabe der Gründe auszuschließen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch beim Landesbauernrat erhoben werden. Die Entscheidung des Landesbauernrates ist endgültig. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Südtiroler Bauernbundes.

Die Mitgliedschaft verfällt, wenn Mitgliedsbeiträge nicht termingerecht bezahlt werden.

Nähere Informationen zur Bauernbund-Mitgliedschaft erteilt das zuständige SBB-Bezirkssekretariat.

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Warum Mitglied werden?

1. Interessenvertretung

Der Südtiroler Bauernbund zählt zu den größten Interessenvertretern im Lande. Rund 21.000 Mitglieder geben dem Verband Entscheidungsgewicht in allen Fragen, die Bauern und Landwirtschaft in Südtirol betreffen.

Die Interessenvertretung auf politischer Ebene erfolgt durch die Entsendung von Vertretern des Bauernbundes in die gesetzgebenden Körperschaften (Gemeindevertretungen, Landtag, Parlament). Daneben treffen sich Ortsbauernräte, Bezirksbauernräte und der Landesbauernrat regelmäßig, um Themen der Landwirtschaft zu besprechen und Verbesserungspotentiale aufzuzeigen. Die Organisationen im Südtiroler Bauernbund sorgen dafür, dass jede Teilgruppe in der gesamten Familie des Bauernstandes ihren Stellenwert, ihre Anerkennung und ihr Sprachrohr hat.

2. Beratung und Dienstleistungen

Den Mitgliedern des Südtiroler Bauernbundes wird ein Rundum-Paket an Beratungen und Dienstleistungen geboten, und zwar online, in den Bezirkssekretariaten und im SBB-Hauptsitz in Bozen (siehe Kapitel „Dienstleistungen“).

Die Dienstleistungen und Beratungsgespräche sind in manchen Bereichen kostenpflichtig.

3. Rahmenabkommen Südtiroler Wirtschaftsring und Alperia Energy GmbH

Zwischen dem Südtiroler Wirtschaftsring (SWR), d. h. auch dem SBB, und der Alperia Energy GmbH gibt es eine Konvention: Mitglieder der einzelnen Verbände im SWR erhalten einen Rabatt für Strom und/oder Gas. Interessierte Mitglieder können in den einzelnen Alperia Kundenbüros vorstellig werden, sich beraten lassen und ein entsprechendes Angebot einholen. Dazu ist es notwendig, die letzte Strom- und/oder Gasrechnung mitzubringen.

4. Der „Südtiroler Landwirt“

Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes erhalten alle 14 Tage kostenlos die Verbandszeitschrift „Südtiroler Landwirt“ zugeschickt. Sie ist die wichtigste Informationsquelle für die Südtiroler Bauern zu allen Themen rund um die Landwirtschaft. Auf „mein SBB“, unter https://bit.ly/slw-online und eigenen Apps für Mobilgeräte mit Android und iOS können Mitglieder den „Südtiroler Landwirt“ auch online abrufen.

Der „Südtiroler Landwirt“ ist aber längst mehr als „nur“ eine Zeitschrift: Er ist auf Facebook, Instagram und Youtube (Nutzername jeweils @suedtirolerlandwirt) sehr aktiv und verfügt auch über einen eigenen Podcast namens „Zuaglost“ (abrufbar unter https://zuaglost.podigee.io und allen gängigen Podcast-Plattformen).

Der Südtiroler Landwirt informiert die Leserinnen und Leser außerdem kontinuierlich über Produkte und Anbieter. Durch die Anzeigenwerbung haben sie einen Vergleich und eine Auswahl.

Der Kleinanzeiger bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, nach den unterschiedlichsten Angeboten zu suchen oder selbst kostengünstig Angebote zu veröffentlichen.

5. Publikationen und Broschüren

Alle Broschüren des Südtiroler Bauernbundes sind in den Bezirksbüros kostenlos erhältlich und können im Online-Portal „mein SBB“ (siehe Seite 19) heruntergeladen werden. Zudem wird jährlich die SBB-Weiterbildungsbroschüre zugeschickt sowie der Tiroler Bauernkalender über die SBB-Ortsgruppe verteilt.

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6. Versicherungspolizzen für Mitglieder des SBB

Der Südtiroler Bauernbund hat folgende Versicherungspolizzen für seine Mitglieder abgeschlossen (Stand: Mai 2023):

Begünstigte

Versicherungsschutz

UNFALLVERSICHERUNG

Erstmitglieder des Südtiroler Bauernbundes

Die Vollzeitunfallversicherung gilt automatisch für alle Erstmitglieder des Bauernbundes und deckt ausschließlich Unfälle, welche das Erstmitglied bei Ausübung einer landwirtschaftlichen Arbeit und bei Ausübung von anderen, nichtberuflichen Tätigkeiten erleidet.

Unfälle mit Maschinen und Fahrzeugen (bis Führerschein C) sowie Unfälle beim Traktorgeschicklichkeitsfahren, welche von bäuerlichen Organisationen veranstaltet werden, sind im Versicherungsschutz enthalten. Die Versicherung ist weltweit gültig.

Was ist bei einem Schadensfall zu tun?

Begünstigte

Die Meldung muss sofort und jedenfalls innerhalb zwei Jahren ab Ausstellung des entsprechenden Unfallzeugnisses erfolgen. Das versicherte Mitglied wendet sich an das gebietsmäßig zuständige SBB-Patronat ENAPA (Kontaktadressen siehe S. 46), welches die Unfallmeldungen entgegennimmt und der Versicherungsgesellschaft Cattolica-FATA weiterleitet. Nähere Informationen in der Broschüre „Unfallversicherung für Erstmitglieder des Südtiroler Bauernbundes“ oder unter dem Link: www.sbb.it/de/patronat-enapa/unfall-krankheit.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Rechtsschutzversicherung

Erstmitglieder (Einzelunternehmen) des Südtiroler Bauernbundes sowie landwirtschaftliche Gesellschaften mit einem Umsatz von bis zu 100.000 Euro. Einfache landwirtschaftliche Gesellschaften werden nur auf Anfrage in die Rechtsschutzversicherung mit aufgenommen. Autorechtsschutzversicherung (Teil der Rechtsschutzversicherung)

Alle Personen, die auf dem Familienbogen des Erstmitgliedes des Südtiroler Bauernbundes aufscheinen.

Versicherungsschutz

Was ist bei einem Schadensfall zu tun?

Der SBB hat eine Rechtsschutzversicherung mit der Versicherungsanstalt ITAS abgeschlossen. Die Kosten für die jährliche Prämie – ein Bruchteil der sonst üblichen Prämie – stellt der Bauernbund den Mitgliedern in Kombination mit dem Mitgliedsbeitrag in Rechnung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den außergerichtlichen und gerichtlichen Beistand infolge eines Schadensfalles im Rahmen der Versicherungsbedingungen und bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (20.000 Euro pro Versicherungsfall, 500 Euro Selbstbehalt pro Schadensfall mit einer Obergrenze für Honorare an Techniker von 3.000 Euro), ausgenommen im Bereich Autorechtsschutz. Hier ist kein Selbstbehalt im Schadensfall vorgesehen.

Die Meldung muss sofort und jedenfalls innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Versicherungsfalles erfolgen.

Das versicherte Mitglied wendet sich an die ITAS-Agentur, Alexander Rainer – Büro Meran (Galilei-Str. 35, 39012 Meran, Tel. 0473 233 322, E-Mail: rechtsschutz@ gruppoitas.it) oder direkt an seinen Vertrauensanwalt (Liste der konventionierten Anwälte bei außergerichtlichem Beistand), welcher den Versicherungsschutz mit der ITAS abklärt. Die Liste der konventionierten Anwälte kann unter dem Link https://www.sbb.it/de/service/versicherungsberatung-suedtirol abgerufen werden.

HAFTPFLICHT- UND RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AGRARGEMEINSCHAFTEN

Begünstigte

Versicherungsschutz

Was ist bei einem Schadensfall zu tun?

Versichert sind die juridische Person (z. B. Alminteressentschaften, Weginteressentschaften, Bodenverbesserungskonsortien, usw.), der gesetzliche Vertreter, der Verwalter und alle Mitarbeiter, die bei den vom Versicherten ausgeübten Tätigkeiten mitwirken.

Der Versicherungsschutz umfasst:

a) Haftpflicht gegenüber Dritten – Deckungssumme f 10.000.000,00

b) Haftpflicht gegenüber Beschäftigten – Deckungssumme f 10.000.000,00

c) Rechtsschutz – Deckungssumme f 35.000,00

Die Meldung muss sofort ab Eintritt des Versicherungsfalles erfolgen.

Das versicherte Mitglied wendet sich an den Broker MEVI – Büro Meran (GalileiStr. 35, 39012 Meran, Tel. 0473 233 322, E-Mail: info@mevibroker.com).

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR WEGE

Begünstigte Eigentümer und/oder Besitzer und/oder Pächter (Mieter) aller privaten und öffentlichen Wege in Südtirol.

Für Fragen und detaillierte Informationen zum Thema Versicherungen steht die Abteilung Verwaltung im SBB-Hauptsitz in Bozen (Tel. 0471 999 350; verwaltung@sbb.it) zur Verfügung.

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Dienstleistungen

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Foto: shutterstock

Das Online-Portal „mein SBB“ mein

Mit der Onlineplattform „mein SBB“ hat das Mitglied auf seinem Smartphone, Tablet oder PC eine jederzeit verfügbare digitale Arbeitsplattform, auch als eigene App. Die Plattform vereint Online-Dienste, ein ausgefeiltes Kommunikationssystem sowie eine digitale Dokumentenablage und ist individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Mitglieds zugeschnitten. Die Bedienoberfläche ist sehr einfach gestaltet, klar strukturiert und selbsterklärend. So finden sich auch Mitglieder mit nur geringen Computerkenntnissen und wenig Technikaffinität innerhalb kürzester Zeit zurecht.

Die Möglichkeiten von „mein SBB“ sind vielfältig, die Dienstleistungen und Angebote werden laufend erweitert.

Online-Dienste

Über die Onlineplattform „mein SBB“ können zahlreiche Dienstleistungen online abgewickelt werden. Dazu zählen die Meldungen der Tageseinnahmen, die Übersicht der durchgeführten Steuereinzahlungen mittels F24, die Arbeiter- und Stundenmeldungen, die Vorlagen für Arbeitsverhältnisse, die Übersicht der Lohnstreifen oder die Zählung der jährlichen Arbeitseinheiten.

Das Herzstück jedoch ist das Rechnungsportal für die elektronische Fakturierung. Es ermöglicht das Ausstellen, Versenden, Empfangen und Archivieren von Rechnungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Hierfür wurde hausintern eine eigene Anwendungssoftware entwickelt, die optimal an die Bedürfnisse der bäuerlichen Betriebe angepasst ist und von keinem anderen Dienstleister angeboten wird. Will ein Landwirt eine Rechnung stellen, genügt es die vorgesehene Anwendung zu starten, den Kunden aus einer Liste auszuwählen oder neu anzulegen, das Verkaufsprodukt oder die Leistung auszuwählen und den Betrag einzugeben. Die erstellte Rechnung wird per Mausklick versendet, automatisch gespeichert und archiviert. Der bisherige Rechnungsaustausch mit Genossenschaften und Verbänden wird im Rechnungsportal ebenso berücksichtigt.

Nachrichten und Mitteilungen

In der Kommunikation mit dem Mitglied wird zwischen persönlicher Nachricht und allgemeiner Mitteilung unterschieden: Persönliche Nachrichten betreffen spezifisch den eigenen Betrieb und haben eine hohe Priorität. In diesem Fall erhält das Mitglied meistens eine Push-Benachrichtigung auf seinem Smartphone,

falls die App installiert ist, ansonsten eine E-Mail- oder SMS-Benachrichtigung. Allgemeine Mitteilungen hingegen richten sich an eine große Empfängergruppe und werden am Ende der Startseite von „mein SBB“ angezeigt.

Ungelesene persönliche Nachrichten werden zusätzlich auf der Startseite prominent angezeigt. An ungelesene allgemeine Mitteilungen wird in Form einer wöchentlichen Zusammenfassung im E-Mail-Postfach des Mitglieds erinnert. Für Infoblätter und Broschüren gibt es einen eigenen Menüpunkt.

Terminkalender

Auch Einladungen zu wichtigen Terminen werden in Form einer persönlichen Nachricht zugeschickt oder allgemeinen Mitteilung veröffentlich und bei Annahme in den Terminkalender übertragen und auf der Startseite prominent angezeigt.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Auch die notwendigen Dokumente im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, wie die schriftliche Risikobewertung, Vorlagen und Formulare, sowie Infoblätter und Broschüren stehen in „mein SBB“ zur Verfügung.

Betriebsauswertung

Um einen möglichst vollständigen Überblick über den eigenen Betrieb zu haben, wurde das Betriebsauswertungstool entwickelt. Höhe und Entwicklung der einzelnen Kosten zu kennen, ist die Voraussetzung, um zeitnah reagieren zu können.

Das Betriebsauswertungstool steht den Mitgliedern, welche die MwSt.-Registerführung beim SBB durchführen, auf der Onlineplattform „mein SBB“/Betriebsdaten/Betriebsauswertung zur Verfügung.

Lafis-Daten

Mitglieder können - falls sie die „Lafis-Vollmacht“ unterzeichnet haben - die eigenen Lafis-Daten samt Orthophoto über „mein SBB“ / Betriebsdaten / Lafis-Daten einsehen.

Digitale Unterschrift

Der Südtiroler Bauernbund bietet auch die digitale Unterschrift an. Damit können ortsunabhängig und rund um die Uhr Dokumente über „mein SBB“ digital unterschrieben werden. Mitglieder können bei Interesse einen Termin zur Ausstellung der digitalen Unterschrift im Bezirksbüro vereinbaren.

Förderungen

Die vom Mitglied erhaltenen Prämienauszahlungen für die Umweltprämie, Bioprämie, Ausgleichszulage und Betriebsprämie können unter dem Menüpunkt „Ansuchen & Beiträge / EU-Förderungen“ eingesehen werden. Zu den Versicherungsbeiträgen sind Informationen über die abgeschlossenen Ansuchen und deren Beitragsstatus hinterlegt.

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SBB

Patronat/Sozialberatung

Wer die Einkommens- und Vermögenserklärungen beim Südtiroler Bauernbund abwickelt, kann diese in „mein SBB“ jederzeit einsehen und herunterladen.

Volltextsuche

Alle Nachrichten, Mitteilungen, Dokumente, Infoblätter, Broschüren und Termine werden in einem Archiv gespeichert und können über eine Volltextsuche abgerufen werden. Zudem erleichtert eine „Merken“-Funktion das Wiederfinden von Nachrichten, Terminen und Dokumenten.

Exklusiver Bereich für Funktionäre

Teil von “mein SBB” ist auch der sogenannte „Funktionärsbereich“ inklusive dem Funktionärsmedium “Kontakt”, der allerdings nur für Funktionäre sichtbar ist.

Kosten

Die Nutzung von „mein SBB“ ist kostenlos und bietet den SBB-Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen.

Zugang und Download www.mein.sbb.it

MITGLIEDER LOGIN:

Mitglieder, die bereits den Online-Zugang haben: Mitglieder, die bereits über die entsprechenden Zugangsdaten verfügen, können sich auf www.mein.sbb.it mit ihrem bestehenden Passwort anmelden.

Mitglieder, die noch keinen Online-Zugang haben: Mitglieder ohne Zugangsdaten können auf www.mein.sbb.it einfach auf „Registrieren“ klicken und nach Angabe der Informationen in den vorgesehenen Pflichtfeldern den Online-Zugang aktivieren.

Das Bezirkssekretariat

Das Bezirkssekretariat betreut die Mitglieder unter anderem in folgenden Bereichen:

• Informationen zur Mitgliedschaft

• Neuaufnahme und Adressenänderungen von Mitgliedern und Verwaltung der Mitgliederkartei

• Kontrolle und evtl. Richtigstellung der Mitgliedsbeiträge

• Informationen zur Rechtsschutzversicherung; Aushändigung Mitgliedsbestätigung

• Mitgliederberatung zur Waldzertifizierung sowie Ansuchen und Aushändigung des PEFC-Zertifikates

• Beratung und Ausstellung der digitalen Unterschrift

• Benutzerverwaltung „mein SBB“

• Hilfestellung bei Erbschaftsmeldungen, Antrag zur Ausstellung des Erbscheins, Grundbuchsantrag, Gebäudekatastermeldung

• Gesuche an den Bäuerlichen Notstandsfonds / Freiw. Arbeitseinsätze

• Beratung, Abfassung und Registrierung von Pacht-, Leih- und Mietverträgen

• Abfassen von verschiedenen Anträgen (Höfekommission, Grundbuch, Kataster)

• Persönliche Schreiben für Mitglieder

• Unterstützung der Ortsobleute im SBB

• Funktionärsbetreuung - Mithilfe bei der Organisation der SBB-Wahlen auf Bezirks- und Ortsebene, Betreuung und Unterstützung der Ortsgruppen bei politischen Wahlen

• Mithilfe bei der Organisation von Veranstaltungen (Bezirksversammlung, Vorträge, Kurse usw.)

• Unterstützung der bäuerlichen Organisationen (SBO, SBJ, SV)

• Verkauf von Büchern, Kalendern, Weihnachtskarten usw. für die verschiedenen Vereine

• Terminverwaltung bzw. Koordinierung der externen Berater

• Terminverwaltung für Bezirksleiter und Bezirksobmann

• Assistenz und Unterstützung des Bezirksleiters

• Assistenz und Unterstützung des Bezirksobmannes

Ansprechpartner: Bezirksbüro

Kontakt und Anschrift: Seite 46 ff.

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Rechtsberatung

Die Abteilung Rechtsberatung betreut die Mitglieder in Rechtsfragen, die mit der Landwirtschaft zusammenhängen. Sie bietet Beratung, Unterstützung und Beistand in folgenden Bereichen:

Hof- und Betriebsübertragung

• Gesamte Betreuung bei Übergabe von geschlossenen Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben

Erbschaften

• Rechtliche und steuerliche Beratung im Erbfall

• Gesamte Betreuung bei der Abwicklung der Erbschaft (Erbschaftsmeldung, Antrag auf Erlass des Erbscheines sowie Grundbuchund Gebäudekatasterumschreibungen)

Liegenschaftsübertragung

• Rechtliche und steuerliche Beratung zu Liegenschaftsübertragungen

• Beratung und Betreuung bei Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Nutzungsverträgen

Landwirtschaftlicher Pachtvertrag

• Rechtliche und steuerrechtliche Beratung bei Pachtverhältnissen

Foto: Unsplash

• Ausarbeitung und Beistand beim Abschluss von Pachtverträgen

• Pachtschlichtungen Allgemeine Rechtsberatung

• Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht

• Realrechte, wie Grunddienstbarkeiten und Nutzungsrechte

• Grenzen und Grenzabstände

• Raumordnung und Landschaftsschutz

• Ansuchen an die Höfekommission

• Verfassen von verschiedenen Anträgen, Ansuchen und Rekursen

Zudem bietet die Rechtsberatung über die SBB-Weiterbildungsgenossenschaft eine Reihe von Vorträgen und Seminaren zu vielen der obgenannten Bereiche an. Die Dienstleistungen der Abteilung Rechtsberatung sind kostenpflichtig.

Ansprechpartner: Bezirksbüro bzw. die Abteilung Rechtsberatung im SBB-Hauptsitz in Bozen

Kontakt und Anschrift: Seite 46 ff.

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Steuerberatung

Die Abteilung Steuerberatung bietet den Mitgliedern nachfolgende Dienstleistungen an:

• Abwicklung der Elektronischen Rechnungslegung über das Mitgliederportal „mein SBB“

Die Verkaufsrechnungen können über das Portal erstellt und verwaltet werden. Einkaufsrechnungen werden dort übersichtlich zusammengestellt.

• Gesetzeskonforme Archivierung der MwSt.-Register und Zurverfügungstellung an die Mitglieder über „mein SBB

• MwSt.-Registerführung für die Bereiche Landwirtschaft, Urlaub auf dem Bauernhof sowie Zu- und Nebenerwerb

Der Rechnungsaustausch mit zahlreichen Genossenschaften liefert den gemeinsamen Mitgliedern einen wertvollen Dienst

• Abfassung und elektronische Übermittlung der periodischen MwSt.-Abrechnung

• Erstellung der Erklärung Mod. REDDITI (Steuererklärung) und der der MwSt.-Jahreserklärung sowie digitale Ablage im Mitgliederportal „mein SBB“

• Ermittlung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS für Gebäude und Baugründe in Südtirol, sofern diese Berechnung nicht direkt die Gemeinde vornimmt

• Unterstützung der Mitglieder bei der Erstellung eines zertifizierten E-Mail-Postfaches (Benutzername@pec. sbb.it)

• Information der Mitglieder über die verschiedensten Medien („mein SBB“, Informationsblätter, „Südtiroler Landwirt“, „Kontakt“, Internet, Broschüren)

• Beratungsgespräche

• Verschiedenste Anträge bei den Steuerämtern

• Steuereinzahlungen Mod. F24: Die Mitglieder können ihre Steuereinzahlungen Mod. F24 mittels Dauerauftrag vom eigenen Konto abbuchen lassen. Damit erfolgt die Zahlung einfacher, schneller, korrekt und termingerecht. Die Steuereinzahlungen sind im Mitgliederportal „mein SBB“ jederzeit abrufbar

• Unterstützung der Mitglieder bei allen anderen steuerlichen Auflagen und Bestimmungen, welche der Staat vorschreibt

Ansprechpartner: Bezirksbüro

Kontakt und Anschrift: Seite 46 ff.

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Arbeitsberatung/ Löhne

Die Abteilung Arbeitsberatung/Löhne bietet den Mitgliedern des Südtiroler Bauerbundes folgende Dienstleitungen an:

• Beratung und Betreuung der landwirtschaftlichen Arbeitgeber bei der Anstellung von landwirtschaftlichen Arbeitern und Angestellten

• Führung der Lohnbuchhaltung. Dazu zählt die Ausarbeitung der Lohnstreifen, die Anund Abmeldung der Arbeitnehmer beim Arbeitsamt sowie alle Folgemeldungen an die zuständigen Ämter

• Bereitstellen von Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Anstellung von Arbeitnehmern und den wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen über den Südtiroler Landwirt, Infoblätter, „mein SBB“ oder im Rahmen von Beratungsgesprächen und Vorträgen

• Betreuung und Beratung der Arbeitgeber von Hausangestellten

• Unterstützung der betreuten Betriebe bei arbeitsrechtlichen Fragen, bei Streitfällen mit den Arbeitnehmern und Inspektionen. Bei Inspektionen begleitet die Abteilung Arbeitsberatung/Löhne die Arbeitgeber und versucht durch Aufklärung, Strafen zu vermeiden.

• Erstellung der Ansuchen um Aufnahme von saisonalen Nicht-EU-Bürgern sowie allgemeine Beratung zu den notwendigen Dokumenten zur Anstellung von Nicht-EU-Bürgern

• Erarbeitung von Vereinfachungen für den landwirtschaftlichen Arbeitgeber durch Gesetzesinitiativen und eine möglichst gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Behörden

Online Dienste der Abteilung Arbeitsberatung/ Löhne auf „mein SBB“

• Die Abteilung bietet über das Online-Portal des Südtiroler Bauernbundes folgende Online-Dienste an:

Stundenmeldung: Die gearbeiteten Stunden der Arbeitnehmer können bequem von zu Hause online an die Abteilung geschickt werden. Die Lohnstreifen der Arbeitnehmer werden dann schnell und unkompliziert über das Portal zur Verfügung gestellt.

Arbeitermeldung: Die Daten der Arbeitnehmer können über das Portal mitgeteilt werden.

Dokumentenarchiv: Getätigte Meldungen an die verschiedenen Behörden werden archiviert und können jederzeit eingesehen werden.

• Bereitstellung verschiedener Vordrucke zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses

Ansprechpartner: Bezirksbüro Kontakt und Anschrift: Seite 46 ff.

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mein SBB

Sozialberatung / Patronat ENAPA

Der soziale Leistungskatalog im Bauernbund-Patronat

ENAPA ist breit gefächert und umfasst ca. 600 verschiedenste Leistungen. Das Patronat bietet Hilfestellung bei der Abfassung von Gesuchen an sämtliche Versicherungsinstitute, wie z. B. INPS, INAIL sowie zuständige Landesämter, an und überprüft die behandelten Anträge auf ihre Richtigkeit.

Außerdem steht ein vertraglich gebundener Arzt gegenüber den Ämtern zur Verfügung sowie ein vertraglich gebundener Anwalt, wenn gerichtliche Instanzen eingeleitet werden müssen, kostenlos als Beistand zur Seite. Nachstehend die Dienstleistungen im Überblick:

Familienleistungen

• Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeitgesuche

• Staatliche und regionale Familiengelder (einheitliche Familienleistung AUU, Landeskindergeld, Landesfamiliengeld, …)

• Kinderhortbeitrag „Bonus nido“

Regionale Leistungen

• Absicherung der Erziehungs- und Pflegezeiten

• Hausfrauenrente (Betreuung der Eingeschriebenen und Rentner)

• Zuschuss bei freiwilliger Weiterversicherung

• Beitrag auf die Zusatzrente

• Zuschuss auf die Rentenversicherung der Bauern

Versicherungspositionen

• Überprüfung und Richtstellung des Versicherungsauszuges

• Zusammenlegung und Totalisierung von Versicherungszeiten und Nachkäufe

• Berechnung des voraussichtlichen Rentenbeginns und der Rentenhöhe

Arbeitsunfallleistungen

• Unfallmeldungen für Landwirte und mitversicherte Familienmitglieder

• Medizinische Überprüfung der festgestellten Invalidität und evtl. Rekurse

• Revisionen und Verschlechterungsanträge

• Hinterbliebenenrenten

• Berufskrankheiten

Einkommens- und Vermögensmeldungen

• Abfassen und elektronische Übermittlung der „Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung –EEVE“

• Abfassen und elektronische Übermittlung der staatlichen Einkommens- und Vermögenserklärung ISEE

Weitere einkommensstützende Maßnahmen

• Arbeitslosenunterstützung NASpI

• Landwirtschaftliches Arbeitslosengeld DS Agricola

• Pflegegeld

Rentenangelegenheiten

• Rentengesuche aller Art (Alters-, Dienstalters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten)

• Zivilinvalidenrenten und Begleitgelder

• Überprüfung der jährlichen Rentenbescheide

• Sozial- oder Familienzuschläge auf Renten

• Jährliche Einkommensmeldungen der Rentner RED

• Folgeanträge wie Neuberechnungen nach Rentenantritt aufgrund weiterer Beiträge

INFOPOINT Zusatzrente – PensPlan

• Beratung zur Zusatzrentenvorsorge

• Einschreibung Zusatzrentenfonds

• Leistungsanträge (Vorschüsse, Auszahlungen, usw.) an Zusatzrentenfonds

Für Betriebe

• NISF/INPS – Bauernversicherung: Eintragungen, Streichungen, Änderungen, Umschreibungen

• Beiträge für die Anstellung von Menschen mit Beeinträchtigung

• Verschiedene Ansuchen um Beitragsbegünstigungen, z. B. Reduzierung für über 65-Jährige

Die Patronatsstellen des Bauernbundes sind für alle Bürger zugänglich, unabhängig von einer Mitgliedschaft. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.

Ansprechpartner: Patronatsmitarbeiter in den Bezirksbüros

Kontakt und Anschrift: Seite 46 ff.

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Förderungen

Die europäische Union ist bestrebt, aufgrund stetig wachsender Kosten für Produktionsmittel und sinkender Preise für die erzeugten landwirtschaftlichen Produkte den Landwirtschaftsbetrieben jährliche Förderungen zukommen zu lassen. Ziel ist es unter anderem kleinstrukturierte Landwirtschaftsbetriebe zu erhalten. Dabei sind auch Ausgleichzahlungen für die Bewirtschaftung von Flächen im Berggebiet und die Unterstützung von extensiven Wirtschaftsformen und der ökologischen Landwirtschaft von Bedeutung.

Eine immer wichtigere Rolle nehmen Beitragszahlungen in Bezug auf den Abschluss von Ernteversicherungen ein, denn extreme Wetterereignisse häufen sich.

Die Abteilung Förderungen betreut in diesen Bereichen die Landwirte bei der Abfassung folgender Gesuche:

Betriebsprämie

Die Betriebsprämie kann jährlich als Einzeljahresprämie von landwirtschaftlichen Betrieben beantragt werden. Zusätzlich zur Betriebsprämie werden gekoppelte Prämien im Bereich der Viehzucht angeboten.

Bewirtschaftung von Dauergrünland und Weiden mit fünfjähriger Verpflichtung

Die Prämie wird für das umweltschonende Bewirtschaften von Wiesen gewährt. Zuschläge gibt es für den völligen Verzicht auf Silageherstellung und -fütterung.

Bewirtschaftung von Natura 2000-Lebensräumen mit fünfjähriger Verpflichtung

Landschaftspflegeprämie: Für Magerwiesen, Niedermoorwiesen, artenreiche Bergwiesen, bestockte artenreiche Wiesen, bestockte Fettwiesen und bestockte Weiden, Streuobstwiesen, Kastanienhaine, Moore, Auwälder, Schilfbestände und Hecken ist eine Prämie vorgesehen.

Zahlung für die Einführung und Beibehaltung biologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden mit fünfjähriger Verpflichtung

Die Prämie wird Landwirten gewährt, die im Landesverzeichnis der biologisch wirtschaftenden Betriebe eingetragen sind.

Tierzüchter als Bewahrer der Agrobiodiversität

Diese Prämie wird für das Halten von Pinzgauern, Pusterer Sprinzen, Grauvieh, originalem Braunvieh, Villnösser Schafen, Schnalser Schafen, Schwarzbraunen Bergschafen, Tiroler Steinschafen und Norikern ausbezahlt. Die Herdebuch Eintragung dazu ist Voraussetzung.

Tiergesundheit

Diese Prämie wird für Schaf- und Ziegenhalter gewährt, welche ihre Tiere für mindestens 60 Tage auf Almen weiden lassen.

Unterstützung von Berggebieten mit naturbedingten Nachteilen

Anträge für die Ausgleichszulage können von GrünlandBetrieben, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten, von Jahr zu Jahr neu eingereicht werden.

Beiträge für passiven Schutz gegen Witterungsumbildungen

Falls über ein Hagelschutzkonsortium Obst-, Gemüse-, Weinbau- oder Grünlandflächen bzw. Netz- und Glashaus-Strukturen versichert werden, kann dafür ein Beitrag beantragt werden.

Vergünstigter landwirtschaftlicher Treibstoff Landwirtschaftsbetriebe erhalten für die Bewirtschaftung der Kulturflächen mit Maschinen eine Vergünstigung beim Einkauf des benötigten Treibstoffes.

Abwicklung der Prämienansuchen

Alle Landwirte, die im Vorjahr Gesuche eingereicht haben, werden von der Bauernbund-Service GmbH zur erneuten Gesucheinreichung eingeladen. Neue Antragsteller sind gebeten, sich an die Abteilung Förderungen im jeweiligen SBB-Bezirksbüro zu wenden.

Zusätzlich werden die Dienstleistungen für folgende jährliche Meldungen an die öffentliche Verwaltung angeboten:

• Meldung der Direktvermarktung von Milchprodukten

• Lagerbestandsmeldung Wein

• Erntemeldung Weintrauben und Weinproduktionsmeldung für Betriebe mit einer maximalen Weinlagerungskapazität von 50 hl

Alle Betriebe, die im Vorjahr eine Meldung über die Abteilung Förderungen eingereicht haben, werden zur erneuten Meldung eingeladen.

Ansprechpartner: Bezirksbüro Kontakt und Anschrift: Seite 46 ff.

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Zu- und Nebenerwerb

Die Abteilung Zu- und Nebenerwerb bietet den Mitgliedern Beratung und Betreuung in den nachfolgenden Bereichen:

• Erstberatung der Mitglieder bei der Gründung einer Nebenerwerbstätigkeit (Start-up-Beratung) in den Bereichen Lizenzwesen, Urbanistik, Steuerrecht, Förderungen, Brandschutz, Sozialrecht und den damit zusammenhängenden Meldungen und Verpflichtungen

• Betriebsberatung und Betreuung bestehender Nebenerwerbstätigkeiten in den Bereichen Etikettierung, HACCP, Haftung, Datenschutz, Gästemeldungen und statistische Meldungen, RAI-, SIAE- und SCF-Gebühren, Einstufung Urlaub auf dem Bauernhof. Erste Anlaufstelle für das Mitglied ist immer das Bezirksbüro. Komplexe Fälle werden in Zusammenarbeit mit der Abteilung Marketing im SBB-Hauptsitz in Bozen bearbeitet.

• Beratung der Mitglieder bezüglich Angebote der Marke „Roter Hahn“, Vorstellung passender Werbemöglichkeiten für Urlaub auf dem Bauernhof, Bäu-

erliche Schankbetriebe, Qualitätsprodukte vom Bauern und Bäuerliches Handwerk

• Bereitstellung von „Roter Hahn“-Kommunikationsmitteln (Fliesen, Papiertaschen, Memoryspiel…) und Entgegennahme der Daten für die Anzeigenerstellung im Urlaub auf dem Bauernhof-Katalog und im Internet

Ansprechpartner: Bezirksbüro

Abteilung Steuer/Zu- und Nebenerwerb) bzw. Abteilung Marketing im SBB-Hauptsitz in Bozen

Kontakt und Anschrift: Seite 46 ff.

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Foto: Roter Hahn/Frieder Blickle

Weiterbildung

Zielsetzung

Wissen für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung für Bäuerinnen und Bauern und aller mit der Landwirtschaft verbundenen Menschen vermitteln: Das ist das Ziel der SBB-Weiterbildungsgenossenschaft mit ihren jährlich rund 1.000 Seminaren, Online-Kursen, Lehrgängen, Webinaren und Lehrfahrten.

Themenschwerpunkte

Rund 20.000 Teilnehmer besuchen jährlich die verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen: Land- und Forstwirtschaft, Zu- und Nebenerwerb, Unternehmen Bauernhof, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Bauen und Energie, Digitalisierung, bäuerliche Kultur, Persönlichkeitsbildung und Soziales.

Anmeldungen

Die Anmeldungen sind telefonisch, via E-Mail, über „mein SBB“ oder über die Internetseite www.sbb.it/ weiterbildung möglich.

Die besuchten Weiterbildungsveranstaltungen des Mitglieds sind im Online-Portal „mein SBB“ abgebildet.

Ansprechpartner: SBB-Weiterbildungsgenossenschaft im SBB-Hauptsitz in Bozen

Kontakt: siehe Seite 49

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mein SBB
Foto: shutterstock

Foto: SBB-Fotoarchiv

„Südtiroler Landwirt“

Alle 14 Tage erhalten knapp 18.000 Bauernfamilien den „Südtiroler Landwirt“ mit der Post nach Hause geliefert. Darüber hinaus erhalten auch einige Abonnenten, öffentliche Einrichtungen und politische Vertreter die Fachzeitschrift des Südtiroler Bauernbundes mit aktuellen Informationen rund um die heimische Landwirtschaft.

Sprachrohr und Informationsplattform

Der „Südtiroler Landwirt“ ist das Sprachrohr des Bauernbundes und der bäuerlichen Organisationen. Gleichzeitig ist er die wichtigste Informationsquelle für die Südtiroler Bäuerinnen und Bauern zu allen Themen rund um die Landwirtschaft, die lokale, gesamtstaatliche und internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse und Entwicklungen, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Produktion und Markt, Genossenschaftswesen, Leben usw. betreffen.

Leserbeteiligung und Online-Auftritte

Wie lebendig eine Zeitung ist, zeigt sich auch daran, wie aktiv sich Leser einbringen: Leserbriefe und die „Kinderseite“ bieten die Möglichkeit dazu. Online kann man sich unter www.suedtirolerlandwirt.it über die Zeitschrift informieren, zudem betreut die Redaktion den Newsbereich auf der Bauernbund-Webseite www.sbb.it. Online lesen kann man den „Südtiroler Landwirt“ auf der Plattform „mein SBB“, unter https://bit.ly/slw-online und auf eigenen Apps für Android und iOS. Auf Facebook, Instagram, YouTube und anderen sozialen Medien ist der „Südtiroler Landwirt“ gut etabliert. Seit März 2023 verfügt er auch über einen eigenen Podcast mit Namen „Zuaglost“ (abrufbar unter https://zuaglost.podigee.io und auf allen gängigen Podcast-Plattformen

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wie Spotify, Apple Podcasts, Audible usw.). Alle zwei Wochen sind hier spannende Gesprächspartner aus der und rund um die Südtiroler Landwirtschaft zu Gast.

Werbung und Kleinanzeiger

Als wertvolle Informationsquelle können die Werbeanzeigen gesehen werden: Sie verschaffen den Lesern einen Überblick über den Markt, besonders im Kernbereich Landwirtschaft. Auch verlagert sich der Schwerpunkt immer mehr in Richtung Online-Formate.

Viel genutzt wird der Kleinanzeiger (www. sbb.it/kleinanzeiger), der den Mitgliedern die Möglichkeit bietet, nach den unterschiedlichsten Angeboten zu suchen oder selbst Angebote zu veröffentlichen.

Sonderhefte und der Bauernkalender

Zu jeder Agrialp erscheint jeweils eine Sondernummer, die einen Überblick über das umfangreiche Programm und über die verschiedenen Sparten der Südtiroler Landwirtschaft gibt. Die Redaktion gibt außerdem gemeinsam mit dem Bauernbund Tirol den „Tiroler Bauernkalender“ heraus.

Im Online-Portal „mein SBB“ befindet sich auch das Archiv des „Südtiroler Landwirt“.

Ansprechpartner: Abteilung „Südtiroler

Landwirt“ im SBB-Hauptsitz in Bozen

Kontakt: siehe Seite 48

29 mein SBB

Marketing – „Roter Hahn“

Der Südtiroler Bauernbund bietet allen Urlaub auf dem Bauernhof-Betrieben, allen Alm-, Hof- und Buschenschänken, den bäuerlichen Direktvermarktern sowie den bäuerlichen Handwerkern die Teilnahme am kostenpflichtigen „Roter Hahn - Marketingpaket“ an. Es beinhaltet die professionelle Begleitung der Betriebe seitens der Abteilung Marketing mit Hilfe von Beratungs- und Werbetätigkeit. Die Betriebe werden Mitglied einer starken Marke und profitieren von deren Bekanntheit und Begehrlichkeit.

Urlaub auf dem Bauernhof

Voraussetzung für die Teilnahme am Marketingpaket „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist die Eintragung im Gemeindeverzeichnis „Urlaub auf dem Bauernhof“ und die erfolgte Klassifizierung. Sie reicht von 1–5 Blumen und gibt Aufschluss über die Bauernhof-, Ausstattungs- und Servicequalität des Betriebes. Es gibt auch die Möglichkeit sich zu spezialisieren. Jeder Betrieb, der eine solche Spezialisierung anstrebt, wird im Vorfeld laut einem Kriterienkatalog überprüft.

Das Angebot:

• Anzeige im Katalog „Urlaub auf dem Bauernhof“

• Anzeige im Internet unter www.roterhahn.it

• Exklusivangebote

• Roter Hahn-Gästeverwaltungsprogramm

• Reiserücktrittsversicherung

• Roter Hahn - Channel Manager

• Werbeangebot auf www.agriturismo.it

Bäuerliche Schankbetriebe

Der Südtiroler Bauernbund bietet allen Alm-, Buschen- und Hofschankbetrieben die Möglichkeit, sich um eine Aufnahme in die Broschüre „Bäuerlicher Feinschmecker“ unter der Dachmarke „Roter Hahn“ zu bewerben. Jeder Betrieb, der im „Bäuerlichen Feinschmecker“ angeführt ist, wird im Vorfeld einer Qualitätskontrolle unterzogen. Diese setzt sich aus der Beurteilung des Hofbildes, der Ausstattung und des Service zusammen. Die Kontrollen

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Foto: Roter Hahn/Frieder Blickle

der Eigenbauweine in den Buschenschänken werden vom Versuchszentrum Laimburg und dem Arbeitskreis Weinbau im Südtiroler Bauernbund durchgeführt.

Das Angebot:

• Anzeige in der Broschüre „Bäuerlicher Feinschmecker“

• Anzeige im Internet unter www.roterhahn.it

Qualitätsprodukte vom Bauern

Voraussetzung für die Teilnahme am Marketingpaket ist die Einhaltung der vom Südtiroler Bauernbund erstellten Qualitätsrichtlinien. Zudem müssen alle Rechtsvorschriften sowie Qualitätsnormen befolgt werden. Zurzeit gibt es 20 Produktgruppen, welche mit dem Markenzeichen ausgezeichnet werden: Frisches Obst und Gemüse, Pilze, Fruchtsäfte, Fruchtsirupe, Fruchtaufstriche, Trockenobst, Soßen und Eingelegtes, Wein, Cider, Bier, Destilla-

te, Essige, Kräutertees und Gewürze, Käse- und Milchprodukte, Frischfleisch, Speck und Würste, Speiseeis, Freilandeier, Honig, Brot, Nudeln und Getreide.

Das Angebot:

• Anzeige in der Broschüre „Qualitätsprodukte vom Bauern“

• Anzeige im Internet unter www.roterhahn.it

• Exklusivangebote

• Produkthaftpflichtversicherung

• Mögliche Listung bei der Einkaufsgenossenschaft HOGAST

• Teilnahme am FarmFood Festival

Bäuerliches Handwerk

Der Südtiroler Bauernbund hat das Projekt „Bäuerliches Handwerk“ als vierte Säule unter die Dachmarke „Roter Hahn“ gestellt. Er vergibt das Gütesiegel erst nach Prüfung eingehaltener Qualitätskriterien. Demnach muss das Ausgangsmaterial eines jeden einzelnen Produktes zu 100 Prozent in Südtirol gewachsen sein und nachweislich von einem landwirtschaftlichen Betrieb in Südtirol stammen. Mindestens bei einem Produkt stammt das Rohmaterial ausschließlich vom eigenen Hof. Die Produktpalette umfasst handwerklich gefertigte Gegenstände aus Holz, Wolle oder anderen in der Natur gewachsene Rohstoffe.

Das Angebot:

• Anzeige in der Broschüre „Bäuerliches Handwerk“

• Anzeige im Internet unter www.roterhahn.it

Beratung im Bereich Zu- und Nebenerwerb

Die Abteilung Marketing bietet auch individuelle Beratungen für den gesamten bäuerlichen Zu- und Nebenerwerb an, und zwar in den Bereichen Bauwesen, Lizenzwesen, Lebensmittelhygiene (Etikettierung, HACCP, gesetzliche Bestimmungen über die Zusammensetzung der Produkte) und Kostenkalkulation. Für die Mitglieder werden auch Rekurse und Anfragen im spezifischen Fachbereich verfasst. Zudem werden den Bauern im Bereich Zu- und Nebenerwerb Betriebsberatungen direkt vor Ort angeboten.

Internet

Der Bereich „Marketing“ sieht für Mitglieder der Marke „Roter Hahn“ unter www.mein-roterhahn.it mehrere interessante Services (Bilddatenbank, Webstatistik, Stornoschutz…) vor.

Ansprechpartner: Abteilung Marketing im SBBHauptsitz in Bozen

Kontakt: siehe Seite 49

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Foto: SBB-Fotoarchiv

Betriebsberatung

Die Abteilung Betriebsberatung des Südtiroler Bauernbundes bietet Beratungen und verschiedene Dienstleistungen in den Fachbereichen Projektierung, Schätzungswesen/ Betriebswirtschaft, landwirtschaftliche Betriebsbuchführung und Investitionsförderungen an:

Betriebswirtschaftlicher Bereich

• Beratungen in den Fachgebieten Betriebswirtschaft, Betriebsentwicklung, Betriebsplanung und Finanzierung

• Erstellung von Business- und Finanzierungsplänen

• Wirtschaftliche Betriebsanalysen

Buchführung im Südtiroler Bauernbund

• Buchführung für landwirtschaftliche Betriebe

• Buchführungsabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

• Rückberichte mit Analysen, Kennwerten und

• Betriebsvergleichen

• Beurteilung von Rentabilität, Stabilität und Liquidität

• Analyse der Leistungs- und Kostenstruktur

• Finanz- und Investitionsplanung

• Landwirtschaftliche Statistik (RICA)

Technischer Bereich

• Beratungen in den Fachgebieten Raumordnung und Landschaftsschutz, Enteignungen, Servitute, Gewässerschutz, Brandfälle, Schätzungs- und Katasterwesen

• Landwirtschaftliche Projektierungen (Wirtschaftsgebäude, Feldwege, Tiefbrunnen, Flächenmeliorierungen, Kultur- und Bauleitplanänderungen u. a.)

• Teilungspläne, Gebäudekatastermeldungen und materielle Teilungen

• Grenzvermessungen und Bestandsaufnahmen

• Kostenberechnungen, End- und Teilabrechnungen

• ENEA-Meldungen für Wiedergewinnungsarbeiten und APE-Energiezertifikate

• Projektbetreuungen und Bauleitung

• Schätzungsgutachten (Markt- und Ertragswertschätzungen, Schadensschätzungen, Bewertung von Rechten, Pachtzinsberechnungen, Inventaraufnahmen u. a.)

Investitionsförderungen

• Beratungen und Berechnungen von EUund Landesbeiträgen (u. a. Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Wildschäden, Zu- und Nebenerwerb, Außen- und Innenmechanisierung)

• Beratung und Gesuchstellung staatliche Förderungen usw.

• Gesuchstellung für staatliche Förderungen (u. a. Nuova Sabatini, ISMEA, PNRR)

Ansprechpartner: Abteilung Betriebsberatung im SBB-Hauptsitz in Bozen Kontakt und Anschrift: siehe Seite 49

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Innovation & Energie

Überlegungen zur Zukunft des eigenen Betriebs, eine Idee für ein neues Produkt oder Fragen zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen? Die Abteilung Innovation & Energie des Südtiroler Bauernbundes ist die erste Anlaufstelle für Bäuerinnen und Bauern, wenn es um Fragen zur Umsetzung neuer Ideen und zu den

Innovation

Mit diesen Dienstleistungen unterstützt die SBBAbteilung Innovation & Energie Interessierte bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen:

Orientierungsberatung zur Entwicklung neuer Ideen für die betriebliche Zukunft

Innovationsberatung - Ideencheck und Fachberatung: Überprüfung der Umsetzbarkeit einer Idee und Weiterentwicklung innovativer Vorhaben

Förderberatung zur Finanzierung von Innovationsprojekten

Netzwerkberatung zur Vermittlung von Partnerkontakten aus Wissenschaft und Praxis

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Potenzialen von erneuerbarer Energie für die Landwirtschaft geht. Sie will Betriebe auf dem Weg in die Zukunft begleiten, inspirieren und neue Wege und Möglichkeiten aufzeigen. Darüber hinaus hat sie den Anspruch, das Bindeglied zwischen Forschung und landwirtschaftlicher Praxis zu sein.

Energie

Im Energiebereich erhalten Interessierte Fachinformationen zu den Themen erneuerbare Energie und Energieeffizienz sowie den entsprechenden Geschäftsmodellen:

Energie-Fachberatung zu den Themen Energieeffizienz, Biomasse und Biogas, Photovoltaik und Solarthermie, Wärmepumpen und Wasserkraft

Ermittlung der energetischen Potentiale des Betriebes

Eine Anmeldung zu den Beratungsangeboten der Abteilung Innovation & Energie ist erforderlich.

Ansprechpartner: Abteilung Innovation & Energie im SBB-Hauptsitz in Bozen

Kontakt und Anschrift: siehe Seite 49

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Kommunikation

Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Standpunkte und Anliegen des Südtiroler Bauernbundes, der Bauernbund-Bezirke, der Fachabteilungen und Organisationen sowie der Landwirtschaft der Gesellschaft näherzubringen, ist die zentrale Aufgabe der Stabsstelle Kommunikation. Dafür werden Pressemitteilungen versendet, Journalistenanfragen beantwortet und Redaktionskontakte sowie Journalistennetzwerke gepflegt. Neben der klassischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zeichnet sich die Stabsstelle Kommunikation auch für das Funktionärsmedium „Kontakt“ und X (vormals Twitter) verantwortlich. Ebenso in den Aufgabenbereich der Stabsstelle fallen der Bergbauernpreisfilm und Radiobeiträge für die Sendung „Land und Leben“ auf Rai Südtirol.

Bereich Strategische Kommunikation

Der Bereich der strategischen Kommunikation beinhaltet die Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und -projekten zu ausgewählten Themen der Landwirtschaft. Ziel ist es, das positive Ansehen der Südtiroler Landwirtschaft dauerhaft in der Bevölkerung zu festigen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Kampagne „Dein Südtiroler Bauer“, mit der aufgezeigt wird, was die Landwirtschaft für die Gesellschaft leistet.

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Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeitsarbeit des Südtiroler Bauernbunds gestaltet die Veränderungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft im sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich mit und setzt im Rahmen von Leuchtturm-Projekten wichtige Schritte zur Umsetzung in der Praxis. Dabei sollen jene, die die Maßnahmen umsetzen – also in erster Linie die Bäuerinnen und Bauern – von Anfang an eingebunden sein. Zuständig dafür ist die Stabsstelle „Nachhaltigkeit“ in der Hauptabteilung IV des Bauernbundes. Die Mitarbeiterin ist mit Projektarbeit, der Vernetzung zwischen den Südtiroler Akteurinnen und Akteuren und den Landwirten, der Kommunikation und nicht zuletzt auch dem wissenschaftlichen Faktencheck betraut.

Verbandsmanagement

Neben den Bezirksbüros ist die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB-Hauptsitz in Bozen eine zusätzliche Anlaufstelle für Funktionäre, speziell bei organisatorischen Angelegenheiten (Koordination von Projekten, Organisation von Veranstaltungen usw.). Die Planung und Durchführung von funktionärs- und verbandsmanagementrelevanten Maßnahmen zählen ebenso zu den Aufgabenbereichen der Stabsstelle wie die Leitung von Projekten oder die organisatorische Abwicklung im Rahmen von Kampagnen.

Arbeitssicherheit

Das Hauptziel der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist es einerseits, die Mitglieder in ihrem eigenen Interesse für die Thematik zu sensibilisieren und andererseits die bürokratischen Auflagen möglichst abzuwenden oder auf ein angemessenes, vernünftiges Maß einzugrenzen.

Die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist in der Hauptabteilung II angesiedelt. Sie hat die Aufgabe, das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu verfolgen und zu betreuen. Ihre Aufgaben umfassen im Einzelnen:

• Verfolgung und möglichst Beeinflussung der gesetzlichen Entwicklung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Betriebsberatung und Weiterbildung im SBB, sowie mit externen Beratern

• Aufarbeitung der Informationen für die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne sowie für die betroffenen Mitglieder

• Sensibilisierung der Mitglieder für den Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz

• Weiterentwicklung der schriftlichen Risikobewertung im Sinne der Mitglieder

• Referententätigkeit bei spezifischen Weiterbildungsveranstaltungen

• Die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne sind die ersten Ansprechpartner im Bereich Arbeitssicherheit für die Mitglieder

Unterlagen auf „mein SBB“

Die verschiedenen Informationen und Dokumentationen (Infoblätter, Broschüren, Vorlagen, Formulare und die Risikobewertung) stehen den Mitgliedern im Portal „mein SBB“ unter Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung.

Ansprechpartner: Stabsstellen

Kommunikation, Nachhaltigkeit und Verbandsmanagement im SBB-Hauptsitz in Bozen

Kontakt: siehe Seite 49

Ansprechpartner: Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im SBB-Hauptsitz in Bozen

Kontakt: siehe Seite 49

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mein SBB

Zusätzliche Dienstleistungen

Des Weiteren steht der Südtiroler Bauernbund seinen Mitgliedern bei folgenden fachspezifischen Angelegenheiten und Fragen beratend zur Seite:

Versicherungsberatung

Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes können die kostenlosen Versicherungssprechstunden in den jeweiligen Bezirksbüros für Versicherungsberatungen im Bereich Landwirtschaft sowie bei Fragen zu privaten Versicherungen in Anspruch nehmen. Die jährlichen Termine für die Versicherungssprechstunden können dem entsprechenden Folder betreffend die Versicherungsberatung für Mitglieder entnommen sowie auf der SBB-Homepage abgerufen werden.

Finanzierungsberatung

Der Südtiroler Bauernbund bietet eine Finanzierungsberatung an. Interessierte Mitglieder können sich für eine Terminvereinbarung direkt an die Finanzierungsberater wenden. Die Kontaktdaten der Finanzierungsberater können dem Informationsblatt zur Finanzierungsberatung entnommen werden sowie auf der Homepage abgerufen werden. Dem Mitglied wird die Möglichkeit geboten, Konditionen in den Bereichen Fremdfinanzierung und Kontoführung überprüfen zu lassen und geeignete Kreditformen und Rückzahlungsflüsse ausfindig zu machen. Die Finanzierungsberatung sieht einen Unkostenbeitrag von 30,00 Euro + MwSt./ Stunde (Stand Jänner 2024) für das Mitglied vor.

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Foto: Unsplash

Organisationen, Vereine und Arbeitskreise im Südtiroler Bauernbund

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Foto: Florian Andergassen

Die Südtiroler Bäuerinnenorganisation (SBO)

Die Südtiroler Bäuerinnenorganisation besteht seit 1981. Heute ist sie mit über 16.500 Mitgliedern, 155 Ortsgruppen und rund 1.100 Funktionärinnen die größte Frauenorganisation in Südtirol.

Wofür wir uns stark machen

Das Ziel der SBO ist es, die Bäuerinnen auf allen Ebenen zu unterstützen und zu stärken, sei es auf fachlicher Ebene als auch auf persönlicher Ebene. Die Wirtschaft hat dabei genauso Platz wie Religion, Tradition und Werte.

Was uns wichtig ist

Gute Verbandsarbeit ist uns ein großes Anliegen. Wir sind bestrebt, das Bäuerinnen- und Frauennetzwerk ständig zu stärken, indem wir unsere Funktionärinnen begleiten, miteinbeziehen und den Zusammenhalt untereinander festigen.

Was wir anbieten

Bäuerinnen sind vielfältig und in vielen Bereichen begabt. Diese Vielfältigkeit spiegelt sich im Dienstleistungsportal der SBO wider:

Südtiroler Bäuerinnen. Aus unserer Hand:

• Referentin für Koch- und Backkurse

• Botschafterin für bäuerliche Produkte

• Anbieterin für Bäuerinnen-Brotzeit „gsund und guat“ und/oder bäuerliches Buffet

• Referentin für Handarbeits- und Dekorationskurse

• Hof- und Gartenführerin

• „Mit Bäuerinnen wertvolle Lebensmittel erleben“

Soziale Landwirtschaft:

• Schule am Bauernhof

• Lebensberatung für die bäuerliche Familie

• Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen I wachsen I leben“: Kinderbetreuung am Bauernhof, Gemeinsam Alltag erleben

Ansprechpartner: Landessekretariat der Südtiroler Bäuerinnenorganisation

Kontakt: siehe Seite 50

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Foto: Südtiroler Bäuerinnenorganisation

Foto: Südtiroler Bauernjugend

Die Südtiroler Bauernjugend (SBJ)

Die Südtiroler Bauernjugend ist eine freiwillige, selbstständige, unabhängige und nicht gewinnorientierte Jugendorganisation. 151 Ortsgruppen, über 9.000 Mitglieder und 1.400 Funktionäre gestalten die Zukunft des Landes aktiv mit.

Ziele der SBJ

Seit ihrer Gründung 1969 spricht die größte Jugendorganisation Südtirols nicht nur die bäuerliche, sondern die gesamte Jugend im ländlichen Raum an.

Die SBJ fördert die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder und setzt sich für eine sinnvolle Freizeitgestaltung, für die Erhaltung von Kultur und Brauchtum unserer Heimat, für einen lebenswerten ländlichen Raum mit lebendigen Dörfern, für soziales Engagement und eine zukunftsorientierte Landwirtschaft ein.

Die Jugendorganisation wirft einen kritischen Blick auf politische und wirtschaftliche Fragen

und bringt sich aktiv ein. Auch die Gleichstellung von Mädchen und Burschen ist der Jugendorganisation wichtig. Seit 1974 wird die Organisation deshalb durch eine Doppelbesetzung in der Vereinsführung vertreten.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft der SBJ können alle Jugendlichen zwischen 14 und 35 Jahren erwerben, die in der Landwirtschaft tätig sind oder als Freunde des Bauernstandes gelten.

Ansprechpartner: Landessekretariat der Südtiroler Bauernjugend

Kontakt: siehe Seite 50

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Die Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund (SV)

Die Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund setzt sich für die Anliegen und Interessen der älteren Menschen des Landes, in erster Linie der Altbäuerinnen und Altbauern, ein.

Die SV wurde im August 1988 gegründet; im Juni 1989 fand die erste Landesversammlung statt.

Aufbau der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund

Die SV gleicht im Aufbau dem Südtiroler Bauernbund und den anderen bäuerlichen Organisationen: Sie verfügt über fünf gewählte Bezirksausschüsse (Bozen/Unterland, Burggrafenamt, Eisacktal/Wipptal, Pustertal, Vinschgau) und 66 Ortsgruppen.

Die SV hat rund 15.000 Mitglieder und ist damit eine der stärksten Organisationen im Seniorenbereich in Südtirol.

Zeitschrift „Seniorenbote“

Alle Mitglieder der SV erhalten dreimal jährlich die Zeitschrift „Seniorenbote“. Diese beinhaltet neben ausführlichen Tätigkeitsberichten auf Landes-, Bezirks- und Ortsebene unter anderem Wissenswertes über soziale, rechtliche und gesundheitliche Themen.

Mitgliedschaft

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der SV ist die Identifikation mit deren Zielen.

Die SV unterscheidet ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder:

a) Ordentliche Mitglieder können die Inhaber einer Rente mit entsprechendem Gewerkschaftsabzug werden.

b) Fördernde Mitglieder können jene natürlichen oder juristischen Personen werden, die sich mit den Zielen und Aufgaben der SV identifizieren.

c) Ehrenmitglieder werden vom Landesausschuss der SV aufgrund ihres besonderen Einsatzes für die SV ernannt. Die SV verfügt über zwei Ehrenpräsidenten und ein Ehrenmitglied.

Ansprechpartner: Landessekretariat der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund

Kontakt: siehe Seite 50

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Foto: Seniorenvereinigung im SBB

Die Südtiroler Gärtnervereinigung (SGV)

Als Zusammenschluss der Gartenbaubetriebe in Südtirol vertritt die Südtiroler Gärtnervereinigung den Südtiroler Gartenbau in allen berufspolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Sie besteht aus 65 Mitgliedsbetrieben und vereint sowohl Endverkaufs- als auch Jungpflanzenbetriebe, Landschaftsgärtner und Grossisten, sowie Friedhofsgärtner und Staudengärtner. Insgesamt bewirtschaften diese mit 500 Angestellten zu Spitzenzeiten 60 ha Anbaufläche.

Der Sitz der Gärtnervereinigung befindet sich im SBB-Hauptsitz in Bozen. Das Sekretariat der Vereinigung deckt alle Aufgaben der Verwaltung und Beratung ab, betreut die Mitglieder und pflegt den Kontakt zum Bauernbund mit seiner breiten Dienstleistungspalette in den Bereichen Arbeits-, Rechts- und Steuerberatung. Weitere Aufgaben betreffen die Bereiche Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.

Mitgliedschaft

Mitglieder können grundsätzlich nur jene Gärtner werden,

• die auch Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes sind;

• deren Betrieb eine Fläche von mindestens 5.000 m2 aufweist, wovon wiederum mindestens 1.000 m2 mit Gewächshaus überbaut sein müssen;

• die laut L.G. Nr. 31/1986 im Berufsalbum der Gärtner eingetragen sind und

• seit mehr als drei Jahren den Beruf des Gärtners ausüben.

Ansprechpartner: Landessekretariat der Südtiroler Gärtnervereinigung

Kontakt: siehe Seite 50

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Foto: SBB-Fotoarchiv

Der Bäuerliche Notstandsfonds (BNF)

Der BNF wurde 1990 auf Initiative der bäuerlichen Organisationen in Südtirol als Hilfswerk für bäuerliche Familien gegründet. Im Laufe der Jahre hat sich die Hilfeleistung auch auf nicht bäuerliche Familien und Personen ausgedehnt. Seit 1994 ist der BNF rechtlich eine gesetzlich anerkannte und unabhängige Organisation, eingetragen im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen. Die Eintragung im nationalen Einheitsregister des Dritten Sektor (RUNTS) erfolgte im November 2022.

Seit 2009 ist der BNF auch Träger des Spendensiegels „Sicher spenden“. Diese Zertifizierung ist ein Garant für die Glaub- und Spendenwürdigkeit der Organisation.

Ziel

Der BNF will unverschuldet in Not geratenen Familien und Personen schnell und unbürokratisch helfen oder eine Hilfe vermitteln. Ansuchen können Personen und Familien der deutschen, ladinischen und italienischen Muttersprache, die in Südtirol ansässig sind, stellen.

Ansprechpartner: Sekretariat des BNF bzw. Bezirksbüro (Bezirksleiter)

Kontakt: siehe Seite 50

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Foto: Bäuerlicher Notstandsfonds

Bäuerliche Familien und Personen

Nicht bäuerliche Familien und Personen

Wann hilft der BNF

Die Hilfe des BNF kommt dort zum Tragen, wo durch Krankheit, Tod, Unfall, Behinderung, Brand oder andere Katastrophen die Bewirtschaftung eines Hofes und somit die Existenz einer bäuerlichen Familie in Gefahr ist.

Erste Ansprechpartner für die Gesuchstellung sind die jeweiligen Bezirksleiter im Südtiroler Bauernbund.

Der BNF hat sich zum Ziel gesetzt, auch nicht bäuerliche Familien und Personen beratend und/oder finanziell zu unterstützen. Dabei gelten die Kriterien: Krankheit, Tod, Unfall oder Behinderung.

Hierbei müssen die Ansuchen im Büro des Bäuerlichen Notstandsfonds eingereicht werden.

Der BNF hilft den Betroffenen durch

Für bäuerliche Familien bietet er umfangreiche Hilfestellungen:

• Information, Beratung und Betreuung

• Finanzielle Unterstützung in Härtefällen (z. B. Futtermittel, Reparaturen, Dienstleistungen, Viehankauf, Arztspesen, Medikamente Lebensmittel)

• Koordination bei größeren Hilfsaktionen

• Technische Beratung und Koordinierung bei Wiederaufbau oder Sanierung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bei Brandfällen oder anderen Härtefällen

• Finanzierungsberatung

• Unterstützungsempfehlungen und Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen

• Zinsbegünstigte Darlehen über „Ethical Banking“ der Raiffeisenkasse Bozen und deren Partnerkassen

• „Zukunft schenken“ − Studienbeihilfen in Härtefällen

• Krisen- und Trauerbegleitung

• Verleih eines Holzblockhauses

Spendenkonten

Für nicht bäuerliche Familien werden folgende Leistungen angeboten:

• Information und Beratung

• Finanzielle Unterstützung in Härtefällen (z. B. Arztspesen, Medikamente, Reparaturen, Lebensmittel)

• Unterstützungsempfehlungen und Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen

• „Zukunft schenken“ − Studienbeihilfen in Härtefällen

• Krisen- und Trauerbegleitung

• Raiffeisen Landesbank – IBAN IT30 D 03493 11600 000300011231

• Raiffeisenkasse Bozen – IBAN IT14 I 08081 11600 000300039101

• Südtiroler Sparkasse Bozen – IBAN IT67 D 06045 11600 000000034500

• Südtiroler Volksbank Bozen – IBAN IT08 X 05856 11610 024570004004

Spenden an den Bäuerlichen Notstandsfonds-Menschen helfen können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Jeder Euro Spende wird Betroffenen zugeführt.

5 Promille für den BNF

5 Promille der eigenen Einkommenssteuer können über die Steuererklärung dem Bäuerlichen Notstandsfonds (BNF) zugewiesen werden. In der Steuererklärung oder im CU muss dafür die Steuernummer 94025800213 angegeben werden.

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Der Verein Freiwillige Arbeitseinsätze (VFA)

Der Verein Freiwillige Arbeitseinsätze EO wurde im Jahr 1997 von den vier Trägerorganisationen Südtiroler Bauernbund, Diözesancaritas, Lebenshilfe Onlus und Südtiroler Jugendring EO gegründet.

Ziel

Ziel des Vereins ist es, Bergbauern, die einen schwer zu bewirtschaftenden Hof haben oder in eine vorübergehende Notlage aus verschiedenen anderen Gründen (Unfall, Krankheit, sozialer oder finanzieller Notsituation) geraten sind und auf Unterstützung von außen angewiesen sind, zu helfen.

Zur Bewertung der „Not“ am Hof und der entsprechenden Zuteilung freiwilliger Helfer wurden verschiedene Maßstäbe gesetzt: Grundsätzlich muss es sich um einen schwer zu bearbeitenden Hof handeln. Dabei wird die Höfekartei als Bewertungsgrundlage herangezogen. Eine Mindestpunktezahl von 60 Punkten ist Voraussetzung. Allerdings sind die Erschwernispunkte allein nicht ausschlaggebend, zusätzlich werden auch die soziale, gesundheitliche und finanzielle Situation am Hof, ob kleine Kinder, beeinträchtige und ältere Menschen am Hof leben sowie das soziale Engagement der Bauernfamilie im Nachbarschafts- und Dorfleben berücksichtigt. Freiwillige Helfer melden sich mittlerweile nicht mehr nur zur Heuernte in den Sommermonaten, sondern das ganze Jahr und setzen sich abseits der Ernte auf den Feldern auch für die Betreuung von Kindern, alten oder beeinträchtigen Menschen, für die Mithilfe im Haushalt und bei verschiedenen anfallenden Arbeiten rund um Hof und Feld, Brennholz, Bau- und Renovierungsarbeiten ein. Nachdem eine Bauernfamilie um Unterstützung angefragt

hat, sei es telefonisch oder mittels Gesuchs (letztere liegen in allen Bezirksbüros auf und können auch online unter www.bergbauernhilfe.it ausgefüllt werden), folgt ein Gespräch am Hof. Dabei wird in Erfahrung gebracht, welche Hilfe sich die Bauernfamilie erwartet und werden alle offenen Fragen beantwortet.

Freiwillige Helfer kommen zu 70% aus Deutschland, zu 20 % aus Südtirol, 5% aus anderen Provinzen Italiens und weitere aus Österreich, Schweiz und vielen anderen Ländern. Sie verwenden einen Teil ihres Jahresurlaubes und verweilen durchschnittlich 10 Tage auf einem Hof. Sie stehen in dieser Zeit von morgens bis abends der Bauernfamilie helfend zur Seite. Bei einer Verweildauer von länger als einer Woche bekommen sie einen freien Tag. Der Verein übernimmt die Vermittlung und Betreuung und bezahlt die Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Helfer während der Zeit ihres Aufenthaltes am Hof. Der Helfer opfert einen Teil seines Urlaubes und kommt für An- und Abreisekosten auf. Der Bauer gewährt dem Helfer Kost und Logis. Durchschnittlich betreut der Verein jährlich an die 300 Bergbauern in Südtirol und vermittelt an die 1500 Freiwilligen Helfer.

Ansprechpartner: Sekretariat des VFA

Kontakt: siehe Seite 50

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Foto: Verein Freiwillige Arbeitseinsätze

Foto: Südtiroler Apfelkonsortium

Arbeitskreise und -gruppen im Südtiroler Bauernbund

Arbeitskreise sind beratende Gremien des Landesbauernrates und als Interessenvertretung der Bauern für die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Bereiche zu verstehen.

Derzeit gibt es im Südtiroler Bauernbund fünf Arbeitskreise.

• Arbeitskreis Weinbau

• Arbeitskreis Obstbau

• Arbeitskreis Wald, Holz und Almen

• Arbeitsgruppe Südtiroler Wildgehege-Inhaber

• Arbeitsgruppe Berglandwirtschaft

Ansprechpartner und Kontakte: siehe Seite 48

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Kontakte

Bezirksbüros des Südtiroler Bauernbundes

Mitglieder und Funktionäre wenden sich im Dienstleistungsbereich in erster Linie an die Mitarbeiter in den Bezirksbüros. Die konkrete Betreuung erfolgt je nach Zuständigkeitsbereich und Art der Dienstleistung entweder im Bezirkssekretariat oder in den verschiedenen Fachabteilungen des Bezirksbüros.

Der Südtiroler Bauernbund verfügt über insgesamt sechs Bezirksbüros (Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Neumarkt und Schlanders), die vor Ort Anlaufstelle und erster Ansprechpartner im Dienstleistungsbereich für die SBB-Mitglieder sind. Die Leitung und Koordination des jeweiligen Bezirksbüros obliegen dem Bezirksleiter.

In mehreren Bezirken des Landes gibt es zusätzlich zu den Bezirksbüros weitere Außenstellen, um die Mitglieder vor Ort noch besser betreuen zu können. Diese befinden sich in Sterzing, St. Martin in Thurn, Lana und Mals. Abgesehen von Sterzing sind die Außenstellen jedoch nur einmal wöchentlich an einem Vormittag geöffnet.

Die Büros sind von Montag bis Freitag am Vormittag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstagnachmittag (ausgenommen im Juli und August) von 14:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.

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Bezirksbüro Bozen Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 10 – 39100 Bozen Abteilung E-Mail Telefon Bezirkssekretariat bozen@sbb.it 0471 999 404 Arbeitsberatung / Löhne arbeit.bozen@sbb.it 0471 999 414 Sozialberatung / Patronat ENAPA enapa.bozen@sbb.it 0471 999 449 Förderungen foerderungen.bozen@sbb.it 0471 999 427 Steuerberatung - Einkommensteuer steuer.bozen@sbb.it 0471 999 270 Steuerberatung - Mehrwertsteuer steuer.bozen@sbb.it 0471 999 372 Steuerberatung - Urlaub am Bauernhof zuerwerb.bozen@sbb.it 0471 999 271 Bezirksbüro Brixen Konrad-Lechner-Straße 4/A – 39040 Vahrn Abteilung E-Mail Telefon Bezirkssekretariat brixen@sbb.it 0472 262 400 Arbeitsberatung / Löhne arbeit.brixen@sbb.it 0472 262 410 Sozialberatung / Patronat ENAPA enapa.brixen@sbb.it 0472 262 420 Förderungen foerderungen.brixen@sbb.it 0472 262 430 Steuerberatung - Einkommensteuer steuer.brixen@sbb.it 0472 262 440 Steuerberatung - Mehrwertsteuer steuer.brixen@sbb.it 0472 262 450 Steuerberatung - Urlaub am Bauernhof zuerwerb.brixen@sbb.it 0472 262 460 Büro SterzingJaufenpass-Str. 109, 39049 Sterzing sterzing@sbb.it 0472 767 758
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Bruneck

8/A - 39031 Bruneck

St. Martin in Thurn (DO vormittags)Dorf 10, 39030 St. Martin/Thurn

Meran

12 - 39012 Meran

47 46 Bezirksbüro
St.-Lorenzner-Straße
Abteilung E-Mail Telefon Bezirkssekretariat bruneck@sbb.it 0474 556 800 Arbeitsberatung / Löhne arbeit.bruneck@sbb.it 0474 556 810 Sozialberatung / Patronat ENAPA enapa.bruneck@sbb.it 0474 556 820 Förderungen foerderungen.bruneck@sbb.it 0474 556 830 SteuerberatungEinkommensteuer + Mehrwertsteuer steuer.bruneck@sbb.it 0474 556 840 Steuerberatung - Urlaub am Bauernhof zuerwerb.bruneck@sbb.it 0474 556 860 Büro
Bezirksbüro
Schillerstraße
Abteilung E-Mail Telefon Bezirkssekretariat meran@sbb.it 0473 213 400 Arbeitsberatung / Löhne arbeit.meran@sbb.it 0473 213 410 Sozialberatung / Patronat ENAPA enapa.meran@sbb.it 0473 213 420 Förderungen foerderungen.meran@sbb.it 0473 213 430 Steuerberatung - Einkommensteuer steuer.meran@sbb.it 0473 213 440 Steuerberatung - Mehrwertsteuer steuer.meran@sbb.it 0473 213 450 Steuerberatung - Urlaub am Bauernhof zuerwerb.meran@sbb.it 0473 213 460 Büro Lana (MI vormittags)Zollstraße 6, 39011 Lana Bezirksbüro Neumarkt Ballhausring 12 – 39044 Neumarkt Abteilung E-Mail Telefon Bezirkssekretariat neumarkt@sbb.it 0471 829 400 Arbeitsberatung / Löhne arbeit.neumarkt@sbb.it 0471 829 410 Sozialberatung / Patronat ENAPA enapa.neumarkt@sbb.it 0471 829 420 Förderungen foerderungen.neumarkt@sbb.it 0471 829 430 SteuerberatungEinkommensteuer + Mehrwertsteuer steuer.neumarkt@sbb.it 0471 829 440 Steuerberatung - Urlaub am Bauernhof zuerwerb.neumarkt@sbb.it 0471 829 460

Bezirksbüro Schlanders

Dr.-Heinrich-Vögele-Straße 7 – 39028 Schlanders

Abteilung

Bezirkssekretariat

Arbeitsberatung / Löhne

Sozialberatung / Patronat ENAPA

Förderungen

Steuerberatung - Einkommensteuer + Mehrwertsteuer + Urlaub am Bauernhof

Büro Mals (DI vormittags) - Marktgasse 4 39024 Mals > im Sozialsprengel

E-Mail Telefon

schlanders@sbb.it 0473 737 800

arbeit.schlanders@sbb.it 0473 737 810

enapa.schlanders@sbb.it 0473 737 820

foerderungen.schlanders@sbb.it 0473 737 830

steuer.schlanders@sbb.it zuerwerb.schlanders@sbb.it 0473 737 840

Der SBB-Hauptsitz in Bozen

Der SBB-Hauptsitz in Bozen ist der koordinatorische und verbandspolitische Dreh- und Angelpunkt des Südtiroler Bauernbundes. Hier erfolgen die gesamte Geschäftsleitung des Verbandes sowie die Koordination der Tätigkeiten der bäuerlichen Organisationen und Vereine, Fachabteilungen und Bezirksbüros. Die Büros der Direktion des SBB sowie die Landessekretariate der bäuerlichen Teilorganisationen und Vereine sind im SBB-Hauptsitz angesiedelt.

Auch die einzelnen Fachabteilungen des SBB haben ihren Sitz in Bozen. Im Gegensatz zu den Fachabteilungen in den Bezirksbüros, die vorwiegend für die Mitgliederbetreuung vor Ort im Dienstleistungsbereich zuständig sind, arbeiten die Mitarbeiter der Fachabteilungen im SBB-Hauptsitz in Bozen die spezifischen inhaltlich-rechtlichen Grundlagen aus und leisten die Vorarbeit für die Dienstleistungserbringung vor Ort. Nachfolgend die Kontaktadressen der Abteilungen und Stabsstellen, die im SBB-Hauptsitz, KanonikusMichael-Gamper-Straße 5, angesiedelt sind.

Die Büros sind von Montag bis Freitag am Vormittag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstagnachmittag (ausgenommen im Juli und August) von 14:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.

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Direktion - Stabsstellen der Direktion und bäuerliche Organisationen Abteilung E-Mail Telefon Direktion info@sbb.it, direktion@sbb.it 0471 999 327 Bäuerliche Organisationen siehe Seite 50 Redaktion „Südtiroler Landwirt“ redaktion@sbb.it 0471 999 320 Anzeigenabteilung anzeigen@sbb.it 0471 999 465 Arbeitskreise Weinbau - Obstbau - Wald, Holz und Almen andrea.steger@sbb.it 0471 999 341 Arbeitsgruppe Südtiroler Wildgehege-Inhaber walter.rier@sbb.it 0471 999 395
49 Hauptabteilung 1 Abteilung E-Mail Telefon Personal personal@sbb.it 0471 999 342 Verwaltung - Südtiroler Bauernbund (SBB) verwaltung@sbb.it 0471 999 350 Verwaltung - Bauernbund-Service GmbH (SBS) verwaltung@sbb.it 0471 999 347 Verwaltung - Südt. Bauernbundgenossenschaft (SBG) verwaltung@sbb.it 0471 999 302 Verwaltung - SBB-Weiterbildungsgenossenschaft (WBG) verwaltung@sbb.it 0471 999 316 Interne Dienste interne.dienste@sbb.it 0471 999 369 Informatik informatik@sbb.it 0471 999 426 Bäuerlicher Notstandsfonds siehe folgende Seite Verein Freiwillige Arbeitseinsätze siehe folgende Seite Hauptabteilung 2 Abteilung E-Mail Telefon Arbeitsberatung / Löhne siehe Bezirke 0471 999 414 Stabsstelle Arbeitssicherheit arbeitssicherheit@sbb.it 0471 999 416 Förderungen siehe Bezirke 0471 999 456 Steuerberatung siehe Bezirke 0471 999 318 Sozialberatung/Patronat ENAPA - Provinzialbüro siehe Bezirke 0471 999 346 Hauptabteilung 3 Abteilung E-Mail Telefon Marketing marketing@sbb.it 0471 999 325 Rechtsberatung rechtsberatung@sbb.it 0471 999 334 Betriebsberatung / landw. Buchführung betriebsberatung@sbb.it 0471 999 423 Betriebsberatung / technisches Büro betriebsberatung@sbb.it 0471 999 439 Hauptabteilung 4 Abteilung E-Mail Telefon Veranstaltungsorganisation heike.mayr@sbb.it 0471 999 375 Verbandsmanagement verbandsmanagement@sbb.it 0471 999 354 SBB-Weiterbildungsgenossenschaft (WBG) weiterbildung@sbb.it 0471 999 335 Innovation & Energie innovation-energie@sbb.it 0471 999 363 Nachhaltigkeit nachhaltigkeit@sbb.it 0471 999 359 Kommunikation / Pressereferent presse@sbb.it 0471 999 304 Kommunikation kommunikation@sbb.it 0471 999 387

Die bäuerlichen Organisationen und Vereine

Die bäuerlichen Organisationen sind im SBB-Hauptsitz in Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 5, angesiedelt. Der „Bäuerlicher Notstandsfonds“ (BNF) und der „Verein Freiwillige Arbeitseinsätze“ (VFA) haben ihren Sitz im Leegtorweg 8 in Bozen, 200 Meter vom SBB-Hauptsitz entfernt. Die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen - wachsen - leben“ befindet sich in der Weintraubengasse 23 in Bozen.

E-Mail

Südtiroler Bauernjugend (SBJ)

bauernjugend@sbb.it

Telefon Büro-Öffnungszeiten (können Juli und August variieren)

0471 999 401 MO-FR von 8:00-12:00 Uhr;

Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund (SV)

seniorenvereinigung@sbb.it

0471 999 328

Südtiroler Bäuerinnenorganisation (SBO)

info@baeuerinnen.it

DO 14:30-16:15 Uhr

MO-FR von 8:00-12:00 Uhr; DO 14:30-16:15 Uhr

Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen - wachsen - leben“ kinderbetreuung@lernenwachsenleben.it

0471 139 0505

Südtiroler Gärtnervereinigung (SGV)

info@suedtiroler-gaertner.it

Bäuerlicher Notstandsfonds (BNF)

notstandsfonds@sbb.it www.menschen-helfen.it

Verein Freiwillige Arbeitseinsätze (VFA)

info@bergbauernhilfe.it www.bergbauernhilfe.it

MO-DO 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr; FR 9:00-12:00 Uhr

0471 999 377 MO-DO von 8:00 – 12:30 Uhr; DI ganztägig

0471 999 330 WhatsApp 334 6819987 MO-FR von 8:00-12:00 Uhr; DO 14:30-16:00 Uhr

0471 999 309 MO-FR von 8:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

50
0471 999 460 MO-FR von 8:00-12:00
DO
Uhr;
14:30-16:00 Uhr

Wichtige Termine Veranstaltungen im Jahresverlauf

Veranstaltung

SBB-Klausurtagung jährlich im Februar SBB-Landesversammlung

SBB-Bezirksversammlung jährlich im Zeitraum von November bis Februar Bezirke

FarmFood Festival Jährlich im März

Erntedankfest jährlich im Oktober Waltherplatz, Bozen

UaB-Fachtagung jährlich im Herbst Messe Bozen

Messe Agrialp alle zwei Jahre im November Messe Bozen Direktvermarkter-Tagung

Zugangsdaten für „mein SBB“:

Benutzername:

Passwort:

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Termin Ort
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Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 5 39100 Bozen

Tel. 0471 999 333

info@sbb.it

Verbandsmanagement

Tel. 0471 999 354

verbandsmanagement@sbb.it

www.sbb.it

www.mein.sbb.it

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