Leitfaden für Funktionäre

eine gute Zusammenarbeit und eine enge Bindung zwischen Funktionären und hauptamtlichen Mitarbeitern bilden die Grundlage für einen erfolgreichen Verband. Dem Einsatz der Funktionäre auf Bezirks- und Ortsebene ist es zu verdanken, dass die Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes selbst in entlegenen Tal- und Ortschaften einen Ansprechpartner für landwirtschaftliche Belange haben.
Der Südtiroler Bauernbund hat seit seinem Bestehen zahlreiche Veränderungen und Anpassungen der Organisationsstruktur erfahren. Nicht immer ist es daher leicht, den Überblick über die Tätigkeiten und Dienstleistungen des Verbandes zu bewahren.
Die vorliegende Broschüre verfolgt das Ziel, Euch über die aktuelle Organisation und die Aufgaben des Südtiroler Bauernbundes zu informieren, damit ihr das Mitglied vor Ort bei Fragen und Problemen mit Informationen unterstützen könnt.
Gleichzeitig soll Euch der Leitfaden bei Eurer ehrenamtlichen Arbeit als Funktionärinnen und Funktionäre unterstützen und eine Hilfe für die täglichen Anforderungen auf Bezirks- und Ortsebene darstellen.
Wir wünschen Euch bei der Ausübung Eures verantwortungsvollen Amtes viel Freude und bedanken uns für Euren Einsatz und Fleiß zum Wohl der Landwirtschaft!
Die Entwicklung des Südtiroler Bauernbundes und Meilensteine der Landwirtschaftspolitik
1904
Am 4. und 5. Juni treffen sich rund 7.000 Bauern zum großen Bauerntag in Sterzing. Dabei wird die Gründung des „Tiroler Bauernbundes“ beschlossen.
Am 11. Dezember findet in Innsbruck die Gründungsversammlung statt.
––––––
1919 –––––––
Durch das Friedensdiktat von St. Germain wird Tirol und damit auch der Tiroler Bauernbund zerrissen.
Am 23. Dezember gründen Südtiroler Bauern den „Südtiroler Landwirteverband“.
––––––
1926 –––––––
Nach der faschistischen Machtergreifung in Rom wird der „Südtiroler Landwirteverband“ aufgelöst und durch die „Unione agricoltori“ ersetzt.
1929
Das Tiroler Höferecht wird in Südtirol abgeschafft, an dessen Stelle tritt die Realteilung nach italienischem Recht.
1943 –––––––––
Nach der Besetzung eines Teiles Italiens wird auch die Führung der Südtiroler Landwirtschaft im Sinne des „Reichsnährstandes“ mit Landes-, Kreis- und Ortsbauernführern eingerichtet.
–––––––
1945 –––––––––
Der „Provinzialverband der Landwirte der Provinz Bozen“ – kurz „Landwirteverband“ – wird gegründet und noch im selben Jahr in „Südtiroler Bauernbund“ umbenannt.
–––––––
1952 –––––––––
Das Berggesetz wird erlassen. Es sieht besondere Fördermaßnahmen für das Berggebiet vor.
Der Südtiroler Landtag führt das 1929 abgeschaffte Höfegesetz wieder ein. Dies ist eine der bedeutendsten agrarpolitischen Errungenschaften des Südtiroler Bauernbundes.
Die Geburtsstunde der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Sie ist als gemeinsame Politik geplant, die die Bürger mit erschwinglichen Nahrungsmitteln versorgen und den Landwirten einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen soll.
1968
Der Vizepräsident der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Sicco Mansholt legt den Staaten der Gemeinschaft ein Programm zur Umstrukturierung der europäischen Landwirtschaft vor („Mansholt-Plan“).
Dieser Plan stößt in Südtirol auf heftigen Widerstand.
Die Südtiroler Bauernjugend wird gegründet.
Das neue Südtiroler Autonomiestatut tritt in Kraft. Damit sind u.a. die Landwirtschaft, das Forstwesen sowie Jagd und Fischerei primäre Zuständigkeit des Landes.
1981
Die Südtiroler Bäuerinnenorganisation wird gegründet.
Die GAP wird zum Opfer ihres eigenen Erfolgs. Die landwirtschaftlichen Betriebe erzeugen mehr Nahrungsmittel als benötigt werden. Die Überschüsse werden eingelagert und führen u. a. zu „Butterbergen“ und „Milchseen“. Verschiedene Maßnahmen werden eingeführt, um die Erzeugung besser an die Marktbedürfnisse anzupassen.
Als letzte bäuerliche Organisation wird die Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund aus der Taufe gehoben.
Die GAP verlagert den Schwerpunkt von der Markt- zur Produktunterstützung. Die Preisstützung wird abgebaut und durch die Zahlung von Direktbeihilfen an die Landwirte ersetzt. Diesen werden Anreize für eine umweltfreundliche Produktion geboten.
Der Südtiroler Landtag beschließt das neue Höfegesetz.
Durch eine weitere Reform der GAP werden die Direktbeihilfen von der Produktion entkoppelt. Die Landwirte erhalten Unterstützung, sofern sie landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und die Vorschriften im Hinblick auf Umwelt, Tierschutz und Nahrungsmittelsicherheit einhalten.
Wie hundert Jahre zuvor kommen am 5. und 6. Juni Bauern aus allen Landesteilen zum festlichen Jubiläum des Tiroler Bauernbundes in Sterzing zusammen.
Die GAP wird erneut reformiert und noch stärker auf die Entlohnung gesellschaftlicher Leistungen ausgerichtet. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu stärken, nachhaltige Methoden zu fördern und Wachstum und Beschäftigung in ländliche Räume zu bringen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist das sog. „Greening“: Demnach erhalten Landwirte ihre Direktzahlungen nur dann, wenn sie konkrete Umweltleistungen erbringen.
Gründung der Plattform Land als Interessensgemeinschaft zur Stärkung des ländlichen Raums und der intelligenten Flächennutzung durch den SBB und den Südtiroler Gemeindenverband. 2017 Vereinsgründung mit weiteren Mitgliedern. Aktuell umfasst die Plattform Land 16 Mitglieder aus Wirtschaft, Gesellschaft und öffentlicher Hand. Sie engagiert sich vor allem für den lebendigen ländlichen Raum durch neue Wirtschafts-, Arbeits- und Wohnmodelle (regionale Kreisläufe, Coworking, Mehrgenerationenhaus etc.) sowie im Bereich des Leerstandsmanagements einschließlich der Sanierung.
Mit der Agrarreform 2023 wurden 25% des Budget der Direktzahlungen an die Erfüllung von Umweltauflagen gebunden. Neu ist auch ein Zuschlag für kleinstrukturierte Landwirtschaftsbetriebe.
Erstmals lässt die EU den Staaten die Möglichkeit einen Fond für Katastrophen einzurichten, welcher über Mittel der GAP ausgestattet wird. Italien nutzt diese Chance.
Der Südtiroler Bauernbund ist eine Vereinigung zum Schutz und zur Förderung des gesamten Südtiroler Bauernstandes. Zum Südtiroler Bauernbund gehören die Südtiroler Bäuerinnenorganisation, die Südtiroler Bauernjugend und die Seniorenvereinigung im SBB.
Die Aufgaben und Ziele des Bauernbundes sind in den Satzungen festgeschrieben:
Der Bauernbund verfolgt den Zweck:
Die Lage des Bauernstandes in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und politischer Hinsicht zu stärken und zu festigen
Die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder zu fördern
Die Stellung der Bäuerinnen, der Jugend und der Senioren im gesellschaftlichen und berufsständischen Leben zu fördern und zu stärken, ihre Belange auf sozialem, kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet zu vertreten und für ihre Betreuung und Unterstützung in allen Bereichen zu sorgen
Den Bauernstand und die eigenen Mitglieder gegenüber Behörden, Gewerkschaften und wirtschaftlichen Organisationen zu vertreten
Das Standesbewusstsein des Bauernstandes zu fördern und die Liebe zur heimatlichen Scholle zu pflegen
Die Mitglieder und deren Familienangehörige in allen ihren Fragen und Problemen zu beraten und zu betreuen
Die Hauptaufgabe des Südtiroler Bauernbundes ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den bäuerlichen Familien ein erfolgreiches Wirtschaften ermöglichen.
Der Südtiroler Bauernbund setzt sich für einen attraktiven ländlichen Raum ein. Dazu gehören Arbeitsplätze, Wohnmöglichkeiten, soziale Einrichtungen, Infrastrukturen, die Nahversorgung und ein angemessenes Freizeitangebot. Der Erhalt des ländlichen Raumes ist eine der Hauptaufgaben der Initiative „Plattform Land“, die der SBB gemeinsam mit dem Südtiroler Gemeindenverband und anderen Partnern aus der Taufe gehoben hat.
Ein Ziel des SBB ist es, eine vielfältige, wettbewerbsfähige, unternehmerische und von bäuerlichen Familienbetrieben betriebene Landwirtschaft aufrecht zu erhalten.
Innovationen, neue Formen des Zuerwerbs und attraktive Arbeitsplätze sollen ein befriedigendes Einkommen sichern.
Mit Stellungnahmen und der Begleitung von Gesetzesinitiativen will der Südtiroler Bauernbund die Entwicklung der Kulturlandschaft im Sinne der Landwirtschaft mitgestalten.
Verschiedene Rahmenabkommen regeln z. B. die Skipistennutzung oder die Ausweisung von Mountainbike-Routen. Ein respektvolles Miteinander ist dem SBB wichtig.
Der Südtiroler Bauernbund unterstützt gemeinschaftliche Strukturen, wie z. B. Genossenschaften und Kooperationen zwischen Landwirtschaftsbetrieben sowie zwischen der Landwirtschaft und anderen Sektoren. Dadurch sollen regionale Wertschöpfungsketten geschaffen werden, die ein höheres Einkommen ermöglichen. Besonders unterstützt wird die Innovation in der Landwirtschaft.
ERZEUGUNG UND VERMARKTUNG
HOCHWERTIGER LEBENSMITTEL
Ein Hauptaugenmerk des Südtiroler Bauernbundes wird die Unterstützung bei der Erzeugung und der Vermarktung hochwertiger Lebensmittel und anderer Agrarprodukte bleiben.
Eine stärkere Kommunikation mit der Gesellschaft wird immer wichtiger. Darum führt der SBB eine Kommunikationsinitiative durch, um die Gesellschaft für die Bedeutung und die Leistungen der Landwirtschaft zu sensibilisieren.
Der Südtiroler Bauernbund setzt sich dafür ein, dass die Leistungen der Landwirtschaft entsprechend anerkannt werden. Noch besser vermittelt werden soll, dass die Förderungen vor allem Entgelte für besondere Leistungen (z. B. im Bereich des Umweltschutzes und des Tierwohls) sind, die unter erschwerten Bedingungen (z. B. Steilheit der Wiesen) erbracht werden. Leistungen, wie der Erhalt der Kulturlandschaft, die Lebensmittelproduktion und die dezentrale Besiedelung kommen der gesamten Gesellschaft zugute.
Eine gute Ausbildung, eine den Bedürfnissen angepasste Weiterbildung und eine professionelle Beratung sind die Grundpfeiler für ein erfolgreiches Wirtschaften. Der Südtiroler Bauernbund bietet professionelle Beratungs-, Weiterbildungs- und Informationsdienste an und unterstützt andere Angebote.
Auch die landwirtschaftliche Arbeit wird zunehmend bürokratischer. Der SBB macht sich für einfache und nachvollziehbare Verfahrensabläufe in der Verwaltung stark. Dazu gibt es regelmäßige Kontakte mit Behörden und den politisch Verantwortlichen.
Die Südtiroler Landwirtschaft hat sich ehrgeizige Ziele in den Bereichen Erhalt und Zukunftsfähigkeit der bäuerlichen Familienbetriebe, Klimaschutz, Biodiversitätserhalt, Ressourcenschutz und regionaler Wertschöpfung gesetzt. Der SBB unterstützt die sektorspezifischen Nachhaltigkeitsstrategien durch die Umsetzung von Projekten mit Leuchtturm-Wirkung.
Landesbauernrat, Bezirksbauernräte, Ortsobmänner, die Spitzen der bäuerlichen Organisationen, Ehrenmitglieder
Landesobmann, 2 Stellvertreter, 6 Bezirksobmänner, je 1 Vertreter der Ladiner, der Bergbauern, der Südtiroler Bauernjugend, der Südtiroler Bäuerinnenorganisation, der Seniorenvereinigung im SBB und der Südtiroler Gärtnervereinigung, Ehrenobmann, Kooptierte und Direktor
Landesobmann, 2 Stellvertreter, 1 Vertreter der Bezirksobmänner, je 1 Vertreter von Südtiroler Bauernjugend, Südtiroler Bäuerinnenorganisation und Seniorenvereinigung im SBB, Direktor
Bezirksobmann, Stellvertreter, Bezirksbauernratsmitglieder, Kooptierte, je 1 Vertreter von Südtiroler Bauernjugend, Südtiroler Bäuerinnenorganisation und Seniorenvereinigung im SBB
Ortsobfrau oder Ortsobmann, Stellvertreter, Ortsbauernratsmitglieder, Kooptierte, je 1 Vertreter von Südtiroler Bauernjugend, Südtiroler Bäuerinnenorganisation und Seniorenvereinigung im SBB
Klausurtagung – Erster Teil der Landesversammlung
Die Klausurtagung genehmigt die Jahresabschlussrechnung und den Haushaltsvoranschlag. Weiters entscheidet sie über Satzungsänderungen und Entscheidungen von besonderer Tragweite. Auf der Klausurtagung werden der Landesobmann, die Stellvertreter sowie die Vertreter der Ladiner und Bergbauern gewählt.
Die Klausurtagung findet im Februar statt.
Landesversammlung – Zweiter, feierlicher Teil
Die Landesversammlung findet ebenfalls im Februar statt.
GRUNDSATZENTSCHEIDUNGEN
Der Landesbauernrat trifft Grundsatz- und verbandspolitische Entscheidungen. So legt er den Haushalt vor und überwacht die Durchführung der Beschlüsse der Landesversammlung und genehmigt die Satzungen der bäuerlichen Organisationen und der Ortsgruppen. Darüber hinaus entscheidet er über die Mitgliedschaft bei anderen Organisationen und ernennt Arbeitsausschüsse für Fachgebiete.
Der Landesbauernrat tagt in der Regel einmal im Monat.
Das Präsidium führt die Amtsgeschäfte. Es trifft sich in der Regel alle zwei Wochen.
INTERESSENVERTRETUNG AUF BEZIRKSEBENE
Der Bezirksbauernrat hat die Aufgabe, die Interessen der bäuerlichen Bevölkerung des Bezirkes zu vertreten. Er entsendet Vertreter in öffentliche Verwaltungsorgane und sonstige Einrichtungen, arbeitet für den Landesbauernrat Berichte, Gutachten, Entschließungsanträge und Vorschläge aus und erteilt Richtlinien an die Ortsbauernräte. Ihm obliegt die Verwaltung des Bezirks.
Aufgaben des Ortsbauernrates sind die Entsendung von Vertretern des Bauernstandes in die öffentlichen Verwaltungsorgane der Gemeinde, die Einflussnahme auf die Verwaltungsmaßnahmen in der Gemeinde, die Ausarbeitung von Berichten und Vorschlägen an den Bezirks- und Landesbauernrat sowie die Durchführung von Aufgaben, die vom Bezirks- oder Landesbauernrat übertragen werden.
Der Südtiroler Bauernbund zählt rund 21.000 Mitglieder (Erst- und Zweitmitglieder).
Landesobmann
Daniel Gasser
Direktions- assistenz Andrea Steger Julia Mayr
Direktor Siegfried Rinner
Vizedirektor und Haupt- abteilungsleiter Ulrich Höllrigl
Hauptabtei - lungsleiter Hans J. Kienzl
Stabsstellen Kommunikation Michael Deltedesco und Tobias Egger
HAB
Direktor Abteilung „Südtiroler Landwirt“ Bernhard Christanell Südtiroler Bauernjugend Anna Schenk
Verbandsmanagement Annamaria Anderlan Nachhaltigkeit Marianne Kuntz
Südtiroler Bäuerinnenorganisation Silke Mock
HAB IV Abteilung Weiterbildung
Seniorenvereinigung im SBB
Karin Alber Südtiroler Gärtnervereinigung Astrid Tribus
Christoph Falkensteiner Abteilung Innovation & Energie Matthias Bertagnolli
Arbeits- kreise Andrea Steger
Direktor Siegfried Rinner
Bezirks- büros
Hauptabteilungsleite r Josef Haller
Stabsstelle Arbeitssicherheit
u. Gesundheitsschutz
Stephan Gallmetzer Kaufmann
HAB III Abteilung Marketing Hans J. Kienzl
Abteilung Betriebsberatung Hermann Stuppner Abteilung Rechtsberatung Lorenz Mair
BEZIRKSLEITER
Bozen: Andreas Mayr Brixen: Verena Platter
Bruneck: Walter Hintner
Meran: Stefan Ganner
Neumarkt: Alexander Golser
Schlanders: Johann Wallnöfer
HAB II Abteilung Arbeitsberatung / Löhne Roberto Pivetti Abteilung Steuerberatung Thomas Wieser Abteilung Förderungen Michael Crepaz
Arbeitsberatung / Löhne
Abteilung Sozialberatung/ Patronat ENAPA Maximilian Thurner
Steuerberatung Förderungen
Sozialberatung/Patronat ENAPA
Hauptabtei - lungsleiter
Georg Wenter
disziplinarisch unterstellt fachlich unterstellt
HAB I
Abteilung Personal Georg Wenter Abteilung Verwaltung
Claudia Schwienbacher Abteilung Informatik Armin Mantinger Abteilung
Softwareentwicklung Simon Tribus Abteilung interne Dienste Christian Gabasch
Bäuerlicher Notstandsfonds Andreas Franz Egger Verein
Freiwillige Arbeitseinsätze Monika Thaler
Mit über 21.000 Mitgliedern ist der Südtiroler Bauernbund der mitgliederstärkste Wirtschaftsverband in Südtirol. Dank seiner 156 Ortsgruppen bei insgesamt 116 Gemein-
den ist der SBB so lokal und flächendeckend verankert wie kein anderer Wirtschaftsverband in Südtirol.
Eisack- und Wipptal
3.243
(Stand: Jänner 2024)
Arten der Mitgliedschaft
Innerhalb des Bauernbundes gibt es drei Arten von Mitgliedschaften:
Erstmitglieder
Zweitmitglieder
Fördernde Mitglieder
Erst- und Zweitmitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten, sie können alle Dienstleistungen des Bauernbundes in gleichem Maße in Anspruch nehmen. Der Antrag für eine Zweitmitgliedschaft muss über ein Erstmitglied erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag für Zweitmitglieder ist ermäßigt, allerdings haben Zweitmitglieder nicht Anrecht auf die Zustellung des vierzehntägig erscheinenden „Südtiroler Landwirt“.
Fördernde Mitglieder erhalten für die Mitgliedschaft den „Südtiroler Landwirt“ zugeschickt.
Die Satzungen des SBB sehen mehrere Bestimmungen in Bezug auf die Mitgliedschaft vor:
ARTIKEL 7 Bäuerliche Organisationen
Die Südtiroler Bäuerinnenorganisation, die Südtiroler Bauernjugend und die Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund sind Teilorganisationen des Südtiroler Bauernbundes […].
ARTIKEL 8
Aufnahme der Mitglieder
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt auf Grund ihrer Beitrittserklärung im zuständigen Bezirksbüro und durch BezahBozen
lung des jährlichen Mitgliedsbeitrages. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen durch den Bezirksbauernrat abgelehnt werden; dagegen kann innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Bekanntgabe der Ablehnung Beschwerde an den Landesbauernrat des Südtiroler Bauernbundes eingereicht werden. Die Entscheidung des Landesbauernrates ist endgültig.
Die Zugehörigkeit zur Ortsgruppe ergibt sich aus der örtlichen Position des Betriebsgebäudes. Besitzt ein Mitglied mehrere Betriebe in verschiedenen Orten, so muss es sich bei der Aufnahme für eine Ortsgruppe entscheiden.
Verpflichtungen der Mitglieder
Die Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes sind verpflichtet:
a) die Interessen des Bauernstandes zu fördern und für sein Ansehen und Wohl jederzeit einzutreten;
b) die Ziele des Bauernbundes nach besten Kräften zu fördern und eventuelle Vertrauenspositionen nach Möglichkeit anzunehmen;
c) Vertrauenspositionen bei anderen Institutionen, die sie aufgrund ihrer Funktion und/oder ihrer Mitgliedschaft im Südtiroler Bauernbund erhalten haben, auf Verlangen des Südtiroler Bauernbundes zur Verfügung zu stellen, sobald ihre entsprechende Funktion und/oder ihre Mitgliedschaft im Südtiroler Bauernbund erlischt;
d) zur Bestreitung der Auslagen des Bauernbundes einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten, dessen Höhe die Landesversammlung des Südtiroler Bauernbundes festsetzt.
Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes sind berechtigt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vom Südtiroler Bauernbund unterstützt zu werden. Ordentliche Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes haben das Recht:
a) das aktive Wahlrecht im Sinne der Wahlordnung persönlich auszuüben; das aktive Wahlrecht kann auch durch ein volljähriges Familienmitglied mittels schriftlicher Vollmacht ausgeübt werden;
b) das passive Wahlrecht im Sinne der Wahlordnung auszuüben;
c) sich der Einrichtungen und der Hilfe des Südtiroler Bauernbundes zu bedienen, solange die dafür vorgesehenen Spesenbeiträge termingerecht entrichtet werden.
Austritt und Ausschluss
Der Austritt aus dem Südtiroler Bauernbund kann jederzeit durch eingeschriebenen Brief an das zuständige Bezirksbüro erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
Der Bezirksbauernrat des SBB hat das Recht, Mitglieder, deren Verhalten den Zielen des SBB widerspricht oder durch deren Verhalten Unordnung oder Zwietracht unter den Mitgliedern hervorgerufen wird, oder wegen einer entehrenden Handlungsweise aus dem Bauernbund ohne Angabe der Gründe auszuschließen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch beim Landesbauernrat erhoben werden. Die Entscheidung des Landesbauernrates ist endgültig. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Südtiroler Bauernbundes. Die Mitgliedschaft verfällt, wenn Mitgliedsbeiträge nicht termingerecht bezahlt werden.
Nähere Informationen zur Bauernbund-Mitgliedschaft erteilt das zuständige SBB-Bezirkssekretariat.
Warum Mitglied werden?
1. Interessenvertretung
Der Südtiroler Bauernbund zählt zu den größten Interessenvertretern im Lande. Rund 21.000 Mitglieder geben dem Verband Entscheidungsgewicht in allen Fragen, die Bauern und Landwirtschaft in Südtirol betreffen.
Die Interessenvertretung auf politischer Ebene erfolgt durch die Entsendung von Vertretern des Bauernbundes in die gesetzgebenden Körperschaften (Gemeindevertretungen, Landtag, Parlament).
Daneben treffen sich Ortsbauernräte, Bezirksbauernräte und der Landesbauernrat regelmäßig, um Themen der Landwirtschaft zu besprechen und Verbesserungspotentiale aufzuzeigen. Die Organisationen im Südtiroler Bauernbund sorgen dafür, dass jede Teilgruppe in der gesamten Familie des Bauernstandes ihren Stellenwert, ihre Anerkennung und ihr Sprachrohr hat.
2. Beratung und Dienstleistungen
Den Mitgliedern des Südtiroler Bauernbundes wird ein
Rundum-Paket an Beratungen und Dienstleistungen geboten, und zwar online, in den Bezirkssekretariaten und im SBB-Hauptsitz in Bozen (siehe Kapitel „Dienstleistungen“).
Die Dienstleistungen und Beratungsgespräche sind in manchen Bereichen kostenpflichtig.
3. Rahmenabkommen Südtiroler Wirtschaftsring und Alperia Energy GmbH
Zwischen dem Südtiroler Wirtschaftsring (SWR), d. h. auch dem SBB, und der Alperia Energy GmbH gibt es eine Konvention: Mitglieder der einzelnen Verbände im SWR erhalten einen Rabatt für Strom und/oder Gas. Interessierte Mitglieder können in den einzelnen Alperia Kundenbüros vorstellig werden, sich beraten lassen und ein entsprechendes Angebot einholen. Dazu ist es notwendig, die letzte Strom- und/oder Gasrechnung mitzubringen.
4. Der „Südtiroler Landwirt“
Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes erhalten alle 14 Tage kostenlos die Verbandszeitschrift „Südtiroler Landwirt“ zugeschickt. Sie ist die wichtigste Informationsquelle für die Südtiroler Bauern zu allen Themen rund um die Landwirtschaft. Auf „mein SBB“, unter https://bit.ly/slw-online und eigenen Apps für Mobilgeräte mit Android und iOS können Mitglieder den „Südtiroler Landwirt“ auch online abrufen.
Der „Südtiroler Landwirt“ ist aber längst mehr als „nur“ eine Zeitschrift: Er ist auf Facebook, Instagram und Youtube (Nutzername jeweils @suedtirolerlandwirt) sehr aktiv und verfügt auch über einen eigenen Podcast namens „Zuaglost“ (abrufbar unter https://zuaglost. podigee.io und allen gängigen Podcast-Plattformen).
Der Südtiroler Landwirt informiert die Leserinnen und Leser außerdem kontinuierlich über Produkte und Anbieter. Durch die Anzeigen-
werbung haben sie einen Vergleich und eine Auswahl. Der Kleinanzeiger bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, nach den unterschiedlichsten Angeboten zu suchen oder selbst kostengünstig Angebote zu veröffentlichen
5. Publikationen und Broschüren
Alle Broschüren des Südtiroler Bauernbundes sind in den Bezirksbüros kostenlos erhältlich und können im OnlinePortal „mein SBB“ (siehe Seite 19) heruntergeladen werden.
Zudem wird jährlich die SBB-Weiterbildungsbroschüre zugeschickt sowie der Tiroler Bauernkalender über die SBB-Ortsgruppe verteilt.
6. Versicherungspolizzen für Mitglieder des SBB
Der Südtiroler Bauernbund hat mehrere Versicherungspolizzen für seine Mitglieder abgeschlossen. Eine Auflistung der einzelnen Polizzen befindet sich auf Seite 58 im Teil B des Leitfadens.
Mit dem neuen digitalen Portal „mein SBB“ hat das Mitglied auf seinem Smartphone, Tablet oder PC eine jederzeit verfügbare digitale Arbeitsplattform, auch als eigene App. Das Portal vereint Online-Dienste, ein ausgefeiltes Kommunikationssystem sowie eine digitale Dokumentenablage und ist individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Mitglieds zugeschnitten. Die Bedienoberfläche ist sehr einfach gestaltet, klar strukturiert und selbsterklärend. So finden sich auch Mitglieder mit nur geringen Computerkenntnissen und wenig Technikaffinität innerhalb kürzester Zeit zurecht.
Die Möglichkeiten von „mein SBB“ sind vielfältig, die Dienstleistungen und Angebote werden in Zukunft sukzessive erweitert.
Online-Dienste
Über das Portal „mein SBB“ können zahlreiche Dienstleistungen online abgewickelt werden.
Dazu zählen die Meldungen der Tageseinnahmen, die Übersicht der durchgeführten Steuereinzahlungen mittels F24, die Arbeiter- und Stundenmeldungen, die Vorlagen für Arbeitsverhältnisse, die Übersicht der Lohnstreifen oder die Zählung der jährlichen Arbeitseinheiten. Das Herzstück jedoch ist das Rechnungsportal für die elektronische Fakturierung. Es ermöglicht das Ausstellen, Versenden, Empfangen und Archivieren von Rechnungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Hierfür wurde hausintern eine eigene Anwendungssoftware entwickelt, die optimal an die Bedürfnisse der bäuerlichen Betriebe angepasst ist und von keinem anderen Dienstleister angeboten wird.
Will ein Landwirt eine Rechnung stellen, genügt es die vorgesehene Anwendung zu starten, den Kunden aus einer Liste auszuwählen oder neu anzulegen, das Verkaufsprodukt oder die Leistung auszuwählen und den Betrag einzugeben.
Die erstellte Rechnung wird per Mausklick versendet, automatisch gespeichert und archiviert. Der bisherige Rechnungsaustausch mit Genossenschaften und Verbänden wird im Rechnungsportal ebenso berücksichtigt.
Nachrichten und Mitteilungen
In der Kommunikation mit dem Mitglied wird zwischen persönlicher Nachricht und allgemeiner Mitteilung unterschieden:
Persönliche Nachrichten betreffen spezifisch den eigenen Betrieb und haben eine hohe Priorität. In diesem Fall erhält das Mitglied meistens eine Push-Benachrichtigung auf seinem Smartphone, falls die App installiert ist, ansonsten eine E-Mail- oder SMS-Benachrichtigung.
Allgemeine Mitteilungen hingegen richten sich an eine große Empfängergruppe und werden am Ende der Startseite von „mein SBB“ angezeigt.
Ungelesene persönliche Nachrichten werden zusätzlich auf der Startseite prominent angezeigt. An ungelesene allgemeine Mitteilungen wird in Form einer wöchentlichen Zusammenfassung im E-Mail-Postfach des Mitglieds erinnert. Für Infoblätter und Broschüren gibt es einen eigenen Menüpunkt.
Terminkalender
Ein persönlicher Terminkalender zeigt anstehende Termine und Fälligkeiten übersichtlich an. Dazu zählen beispielsweise gebuchte Weiterbildungen des Mitglieds oder seiner Mitarbeiter. Auch Einladungen zu wichtigen Terminen werden in Form einer persönlichen Nachricht zugeschickt und automatisch in den Terminkalender übertragen.
Übersichtliche Statistiken
Umfangreiche und aufschlussreiche Statistiken vermitteln einen Echtzeit-Einblick in den eigenen Betrieb und erleichtern betriebliche Entscheidungen. So ist es beispielsweise anhand der Eingangs- und Verkaufsrechnungen im Jahresverlauf möglich nachzuvollziehen, welche Gewinnspanne sich für den Betrieb ergibt.
Volltextsuche
Alle Nachrichten, Mitteilungen, Dokumente, Infoblätter, Broschüren und Termine werden in einem Archiv gespeichert und können über eine Volltextsuche abgerufen werden. Zudem erleichtert eine „Merken“-Funktion das Wiederfinden von Nachrichten, Terminen und Dokumenten.
Exklusiver Bereich für Funktionäre
Teil von “mein SBB” ist auch der sogenannte „Funktionärsbereich“ inklusive dem Funktionärsmedium “Kontakt”, der allerdings nur für Funktionäre sichtbar ist.
Kosten
Die Nutzung von „mein SBB“ ist kostenlos und exklusiv den SBB-Mitgliedern vorbehalten.
Zugang und Download
www.mein.sbb.it
Mitglieder Login:
Mitglieder, die bereits den Online-Zugang haben: Mitglieder, die bereits über die entsprechenden Zugangsdaten verfügen, können sich auf www.mein.sbb.it mit ihrem bestehenden Passwort anmelden.
Mitglieder, die noch keinen Online-Zugang haben: Mitglieder ohne Zugangsdaten können auf www.mein. sbb.it auf „Registrieren“ klicken und nach Angabe der Informationen in den vorgesehenen Pflichtfeldern den Online-Zugang aktivieren.
Das Bezirkssekretariat betreut die Mitglieder unter anderem in folgenden Bereichen:
• Informationen zur Mitgliedschaft
• Neuaufnahme und Adressenänderungen von Mitgliedern und Verwaltung der Mitgliederkartei
• Kontrolle und evtl. Richtigstellung der Mitgliedsbeiträge
• Informationen zur Rechtsschutzversicherung; Aushändigung Mitgliedsbestätigung
• Mitgliederberatung zur Waldzertifizierung sowie Ansuchen und Aushändigung des PEFC-Zertifikates
• Beratung und Ausstellung der digitalen Unterschrift
• Benutzerverwaltung „mein SBB“
• Hilfestellung bei Erbschaftsmeldungen, Antrag zur Ausstellung des Erbscheins, Grundbuchsantrag, Gebäudekatastermeldung
• Gesuche an den Bäuerlichen Notstandsfonds / Freiw. Arbeitseinsätze
• Beratung, Abfassung und Registrierung von Pacht-, Leih- und Mietverträgen
• Abfassen von verschiedenen Anträgen (Höfekommission, Grundbuch, Kataster)
• Persönliche Schreiben für Mitglieder
• Unterstützung der Ortsobleute im SBB
• Funktionärsbetreuung - Mithilfe bei der Organisation der SBB-Wahlen auf Bezirks- und Ortsebene, Betreuung und Unterstützung der Ortsgruppen bei politischen Wahlen
• Mithilfe bei der Organisation von Veranstaltungen (Bezirksversammlung, Vorträge, Kurse usw.)
• Unterstützung der bäuerlichen Organisationen (SBO, SBJ, SV)
• Verkauf von Büchern, Kalendern, Weihnachtskarten usw. für die verschiedenen Vereine
• Terminverwaltung bzw. Koordinierung der externen Berater
• Terminverwaltung für Bezirksleiter und Bezirksobmann
• Assistenz und Unterstützung des Bezirksleiters
• Assistenz und Unterstützung des Bezirksobmannes
Ansprechpartner: Bezirksbüro Kontakt und Anschrift: Seite 86 ff.
Die Abteilung Rechtsberatung betreut die Mitglieder in Rechtsfragen, die mit der Landwirtschaft zusammenhängen. Sie bietet Beratung, Unterstützung und Beistand in folgenden Bereichen:
Hof- und Betriebsübertragung
• Gesamte Betreuung bei Übergabe von geschlossenen Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben
Erbschaften
• Rechtliche und steuerliche Beratung im Erbfall
• Gesamte Betreuung bei der Abwicklung der Erbschaft (Erbschaftsmeldung, Antrag auf Erlass des Erbscheines sowie Grundbuchund Gebäudekatasterumschreibungen)
Liegenschaftsübertragung
• Rechtliche und steuerliche Beratung zu Liegenschaftsübertragungen
• Beratung und Betreuung bei Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Nutzungsverträgen
Landwirtschaftlicher Pachtvertrag
• Rechtliche und steuerrechtliche Beratung bei Pachtverhältnissen
Foto: Unsplash
• Ausarbeitung und Beistand beim Abschluss von Pachtverträgen
• Pachtschlichtungen
Allgemeine Rechtsberatung
• Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht
• Realrechte, wie Grunddienstbarkeiten und Nutzungsrechte
• Grenzen und Grenzabstände
• Raumordnung und Landschaftsschutz
• Ansuchen an die Höfekommission
• Verfassen von verschiedenen Anträgen, Ansuchen und Rekursen
Zudem bietet die Rechtsberatung über die SBB-Weiterbildungsgenossenschaft eine Reihe von Vorträgen und Seminaren zu vielen der obgenannten Bereiche an.
Die Dienstleistungen der Abteilung Rechtsberatung sind kostenpflichtig.
Ansprechpartner: Bezirksbüro bzw. die Abteilung Rechtsberatung im SBB-Hauptsitz in Bozen
Kontakt und Anschrift: Seite 86 ff.
Die Abteilung Steuerberatung bietet den Mitgliedern nachfolgende Dienstleistungen an:
• Abwicklung der Elektronischen Rechnungslegung über das Mitgliederportal „mein SBB“
Die Verkaufsrechnungen können über das Portal erstellt und verwaltet werden. Einkaufsrechnungen werden dort übersichtlich zusammengestellt.
• Gesetzeskonforme Archivierung der MwSt.-Register und Zurverfügungstellung an die Mitglieder über „mein SBB
• MwSt.-Registerführung für die Bereiche Landwirtschaft, Urlaub auf dem Bauernhof sowie Zu- und Nebenerwerb
Der Rechnungsaustausch mit zahlreichen Genossenschaften liefert den gemeinsamen Mitgliedern einen wertvollen Dienst
• Abfassung und elektronische Übermittlung der periodischen MwSt.-Abrechnung
• Erstellung der Erklärung Mod. REDDITI (Steuererklärung) und der der MwSt.-Jahreserklärung sowie digitale Ablage im Mitgliederportal „mein SBB“
• Ermittlung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS für Gebäude und Baugründe in Südtirol, sofern diese Berechnung nicht direkt die Gemeinde vornimmt
• Unterstützung der Mitglieder bei der Erstellung eines zertifizierten E-Mail-Postfaches (Benutzername@pec. sbb.it)
• Information der Mitglieder über die verschiedensten Medien („mein SBB“, Informationsblätter, „Südtiroler Landwirt“, „Kontakt“, Internet, Broschüren)
• Beratungsgespräche
• Verschiedenste Anträge bei den Steuerämtern
• Steuereinzahlungen Mod. F24: Die Mitglieder können ihre Steuereinzahlungen Mod. F24 mittels Dauerauftrag vom eigenen Konto abbuchen lassen. Damit erfolgt die Zahlung einfacher, schneller, korrekt und termingerecht. Die Steuereinzahlungen sind im Mitgliederportal „mein SBB“ jederzeit abrufbar
• Unterstützung der Mitglieder bei allen anderen steuerlichen Auflagen und Bestimmungen, welche der Staat vorschreibt
Ansprechpartner: Bezirksbüro
Kontakt und Anschrift: Seite 86 ff.
Die Abteilung Arbeitsberatung/Löhne bietet den Mitgliedern des Südtiroler Bauerbundes folgende Dienstleitungen an:
• Beratung und Betreuung der landwirtschaftlichen Arbeitgeber bei der Anstellung von landwirtschaftlichen Arbeitern und Angestellten
• Führung der Lohnbuchhaltung. Dazu zählt die Ausarbeitung der Lohnstreifen, die Anund Abmeldung der Arbeitnehmer beim Arbeitsamt sowie alle Folgemeldungen an die zuständigen Ämter
• Bereitstellen von Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Anstellung von Arbeitnehmern und den wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen über den Südtiroler Landwirt, Infoblätter, „mein SBB“ oder im Rahmen von Beratungsgesprächen und Vorträgen
• Betreuung und Beratung der Arbeitgeber von Hausangestellten
• Unterstützung der betreuten Betriebe bei arbeitsrechtlichen Fragen, bei Streitfällen mit den Arbeitnehmern und Inspektionen. Bei Inspektionen begleitet die Abteilung Arbeitsberatung/Löhne die Arbeitgeber und versucht durch Aufklärung, Strafen zu vermeiden.
• Erstellung der Ansuchen um Aufnahme von saisonalen Nicht-EU-Bürgern sowie allgemeine Beratung zu den notwendigen Dokumenten zur Anstellung von Nicht-EU-Bürgern
• Erarbeitung von Vereinfachungen für den landwirtschaftlichen Arbeitgeber durch Gesetzesinitiativen und eine möglichst gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Behörden
Online Dienste der Abteilung Arbeitsberatung/ Löhne auf „mein SBB“
• Die Abteilung bietet über das Online-Portal des Südtiroler Bauernbundes folgende Online-Dienste an:
Stundenmeldung: Die gearbeiteten Stunden der Arbeitnehmer können bequem von zu Hause online an die Abteilung geschickt werden. Die Lohnstreifen der Arbeitnehmer werden dann schnell und unkompliziert über das Portal zur Verfügung gestellt.
Arbeitermeldung: Die Daten der Arbeitnehmer können über das Portal mitgeteilt werden. Dokumentenarchiv: Getätigte Meldungen an die verschiedenen Behörden werden archiviert und können jederzeit eingesehen werden.
• Bereitstellung verschiedener Vordrucke zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Ansprechpartner: Bezirksbüro Kontakt und Anschrift: Seite 86 ff.
Der soziale Leistungskatalog im Bauernbund-Patronat ENAPA ist breit gefächert und umfasst ca. 600 verschiedenste Leistungen. Das Patronat bietet Hilfestellung bei der Abfassung von Gesuchen an sämtliche Versicherungsinstitute, wie z. B. INPS, INAIL sowie zuständige Landesämter, an und überprüft die behandelten Anträge auf ihre Richtigkeit.
Außerdem steht ein vertraglich gebundener Arzt gegenüber den Ämtern zur Verfügung sowie ein vertraglich gebundener Anwalt, wenn gerichtliche Instanzen eingeleitet werden müssen, kostenlos als Beistand zur Seite. Nachstehend die Dienstleistungen im Überblick:
Familienleistungen
• Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeitgesuche
• Staatliche und regionale Familiengelder (einheitliche Familienleistung AUU, Landeskindergeld, Landesfamiliengeld, …)
• Kinderhortbeitrag „Bonus nido“
Regionale Leistungen
• Absicherung der Erziehungs- und Pflegezeiten
• Hausfrauenrente (Betreuung der Eingeschriebenen und Rentner)
• Zuschuss bei freiwilliger Weiterversicherung
• Beitrag auf die Zusatzrente
• Zuschuss auf die Rentenversicherung der Bauern
Versicherungspositionen
• Überprüfung und Richtstellung des Versicherungsauszuges
• Zusammenlegung und Totalisierung von Versicherungszeiten und Nachkäufe
• Berechnung des voraussichtlichen Rentenbeginns und der Rentenhöhe
Arbeitsunfallleistungen
• Unfallmeldungen für Landwirte und mitversicherte Familienmitglieder
• Medizinische Überprüfung der festgestellten Invalidität und evtl. Rekurse
• Revisionen und Verschlechterungsanträge
• Hinterbliebenenrenten
• Berufskrankheiten
Einkommens- und Vermögensmeldungen
• Abfassen und elektronische Übermittlung der „Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung –EEVE“
• Abfassen und elektronische Übermittlung der staatlichen Einkommens- und Vermögenserklärung ISEE
Weitere einkommensstützende Maßnahmen
• Arbeitslosenunterstützung NASpI
• Landwirtschaftliches Arbeitslosengeld DS Agricola
• Pflegegeld
Rentenangelegenheiten
• Rentengesuche aller Art (Alters-, Dienstalters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten)
• Zivilinvalidenrenten und Begleitgelder
• Überprüfung der jährlichen Rentenbescheide
• Sozial- oder Familienzuschläge auf Renten
• Jährliche Einkommensmeldungen der Rentner RED
• Folgeanträge wie Neuberechnungen nach Rentenantritt aufgrund weiterer Beiträge
INFOPOINT Zusatzrente – PensPlan
• Beratung zur Zusatzrentenvorsorge
• Einschreibung Zusatzrentenfonds
• Leistungsanträge (Vorschüsse, Auszahlungen, usw.) an Zusatzrentenfonds
Für Betriebe
• NISF/INPS – Bauernversicherung: Eintragungen, Streichungen, Änderungen, Umschreibungen
• Beiträge für die Anstellung von Menschen mit Beeinträchtigung
• Verschiedene Ansuchen um Beitragsbegünstigungen, z. B. Reduzierung für über 65-Jährige
Die Patronatsstellen des Bauernbundes sind für alle Bürger zugänglich, unabhängig von einer Mitgliedschaft. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Ansprechpartner: Patronatsmitarbeiter in den Bezirksbüros
Kontakt und Anschrift: Seite 86 ff.
Die europäische Union ist bestrebt, aufgrund stetig wachsender Kosten für Produktionsmittel und sinkender Preise für die erzeugten landwirtschaftlichen Produkte den Landwirtschaftsbetrieben jährliche Förderungen zukommen zu lassen. Ziel ist es unter anderem kleinstrukturierte Landwirtschaftsbetriebe zu erhalten. Dabei sind auch Ausgleichzahlungen für die Bewirtschaftung von Flächen im Berggebiet und die Unterstützung von extensiven Wirtschaftsformen und der ökologischen Landwirtschaft von Bedeutung.
Eine immer wichtigere Rolle nehmen Beitragszahlungen in Bezug auf den Abschluss von Ernteversicherungen ein, denn extreme Wetterereignisse häufen sich.
Die Abteilung Förderungen betreut in diesen Bereichen die Landwirte bei der Abfassung folgender Gesuche:
Betriebsprämie
Die Betriebsprämie kann jährlich als Einzeljahresprämie von landwirtschaftlichen Betrieben beantragt werden. Zusätzlich zur Betriebsprämie werden gekoppelte Prämien im Bereich der Viehzucht angeboten.
Bewirtschaftung von Dauergrünland und Weiden mit fünfjähriger Verpflichtung
Die Prämie wird für das umweltschonende Bewirtschaften von Wiesen gewährt. Zuschläge gibt es für den völligen Verzicht auf Silageherstellung und -fütterung.
Bewirtschaftung von Natura 2000-Lebensräumen mit fünfjähriger Verpflichtung Landschaftspflegeprämie: Für Magerwiesen, Niedermoorwiesen, artenreiche Bergwiesen, bestockte artenreiche Wiesen, bestockte Fettwiesen und bestockte Weiden, Streuobstwiesen, Kastanienhaine, Moore, Auwälder, Schilfbestände und Hecken ist eine Prämie vorgesehen.
Zahlung für die Einführung und Beibehaltung biologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden mit fünfjähriger Verpflichtung
Die Prämie wird Landwirten gewährt, die im Landesverzeichnis der biologisch wirtschaftenden Betriebe eingetragen sind.
Tierzüchter als Bewahrer der Agrobiodiversität
Diese Prämie wird für das Halten von Pinzgauern, Pusterer Sprinzen, Grauvieh, originalem Braunvieh, Villnösser Schafen, Schnalser Schafen, Schwarzbraunen Bergschafen, Tiroler Steinschafen und Norikern ausbezahlt. Die Herdebuch Eintragung dazu ist Voraussetzung.
Tiergesundheit
Diese Prämie wird für Schaf- und Ziegenhalter gewährt, welche ihre Tiere für mindestens 60 Tage auf Almen weiden lassen.
Unterstützung von Berggebieten mit naturbedingten Nachteilen
Anträge für die Ausgleichszulage können von GrünlandBetrieben, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten, von Jahr zu Jahr neu eingereicht werden.
Beiträge für passiven Schutz gegen Witterungsumbildungen
Falls über ein Hagelschutzkonsortium Obst-, Gemüse-, Weinbau- oder Grünlandflächen bzw. Netz- und Glashaus-Strukturen versichert werden, kann dafür ein Beitrag beantragt werden.
Vergünstigter landwirtschaftlicher Treibstoff
Landwirtschaftsbetriebe erhalten für die Bewirtschaftung der Kulturflächen mit Maschinen eine Vergünstigung beim Einkauf des benötigten Treibstoffes.
Abwicklung der Prämienansuchen
Alle Landwirte, die im Vorjahr Gesuche eingereicht haben, werden von der Bauernbund-Service GmbH zur erneuten Gesucheinreichung eingeladen. Neue Antragsteller sind gebeten, sich an die Abteilung Förderungen im jeweiligen SBB-Bezirksbüro zu wenden.
Zusätzlich werden die Dienstleistungen für folgende jährliche Meldungen an die öffentliche Verwaltung angeboten:
• Meldung der Direktvermarktung von Milchprodukten
• Lagerbestandsmeldung Wein
• Erntemeldung Weintrauben und Weinproduktionsmeldung für Betriebe mit einer maximalen Weinlagerungskapazität von 50 hl
Alle Betriebe, die im Vorjahr eine Meldung über die Abteilung Förderungen eingereicht haben, werden zur erneuten Meldung eingeladen.
Ansprechpartner: Bezirksbüro Kontakt und Anschrift: Seite 86 ff.
Die Abteilung Zu- und Nebenerwerb bietet den Mitgliedern Beratung und Betreuung in den nachfolgenden
Bereichen:
• Erstberatung der Mitglieder bei der Gründung einer Nebenerwerbstätigkeit (Start-up-Beratung) in den Bereichen Lizenzwesen, Urbanistik, Steuerrecht, Förderungen, Brandschutz, Sozialrecht und den damit zusammenhängenden Meldungen und Verpflichtungen
• Betriebsberatung und Betreuung bestehender Nebenerwerbstätigkeiten in den Bereichen Etikettierung, HACCP, Haftung, Datenschutz, Gästemeldungen und statistische Meldungen, RAI-, SIAE- und SCF-Gebühren, Einstufung Urlaub auf dem Bauernhof. Erste Anlaufstelle für das Mitglied ist immer das Bezirksbüro. Komplexe Fälle werden in Zusammenarbeit mit der Abteilung Marketing im SBB-Hauptsitz in Bozen bearbeitet.
• Beratung der Mitglieder bezüglich Angebote der Marke „Roter Hahn“, Vorstellung passender Werbemöglichkeiten für Urlaub auf dem Bauernhof, Bäu-
erliche Schankbetriebe, Qualitätsprodukte vom Bauern und Bäuerliches Handwerk
• Bereitstellung von „Roter Hahn“-Kommunikationsmitteln (Fliesen, Papiertaschen, Memoryspiel…) und Entgegennahme der Daten für die Anzeigenerstellung im Urlaub auf dem Bauernhof-Katalog und im Internet
Ansprechpartner: Bezirksbüro Abteilung Steuer/Zu- und Nebenerwerb) bzw. Abteilung Marketing im SBB-Hauptsitz in Bozen Kontakt und Anschrift: Seite 86 ff.
Zielsetzung
Wissen für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung für Bäuerinnen und Bauern und aller mit der Landwirtschaft verbundenen Menschen vermitteln: Das ist das Ziel der SBB-Weiterbildungsgenossenschaft mit ihren jährlich rund 1.000 Seminaren, Online-Kursen, Lehrgängen, Webinaren und Lehrfahrten.
Themenschwerpunkte
Rund 20.000 Teilnehmer besuchen jährlich die verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen: Land- und Forstwirtschaft, Zu- und Nebenerwerb, Unternehmen Bauernhof, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Bauen und Energie, Digitalisierung, bäuerliche Kultur, Persönlichkeitsbildung und Soziales.
Die Anmeldungen sind telefonisch, via E-Mail, über „mein SBB“ oder über die Internetseite www.sbb.it/ weiterbildung möglich.
Die besuchten Weiterbildungsveranstaltungen des Mitglieds sind im Online-Portal „mein SBB“ abgebildet.
mein SBB
Ansprechpartner: SBB-Weiterbildungsgenossenschaft im SBB-Hauptsitz in Bozen Kontakt: siehe Seite 89
Foto: SBB-Fotoarchiv
„Südtiroler
Alle 14 Tage erhalten knapp 18.000 Bauernfamilien den „Südtiroler Landwirt“ mit der Post nach Hause geliefert. Darüber hinaus erhalten auch einige Abonnenten, öffentliche Einrichtungen und politische Vertreter die Fachzeitschrift des Südtiroler Bauernbundes mit aktuellen Informationen rund um die heimische Landwirtschaft.
Der „Südtiroler Landwirt“ ist das Sprachrohr des Bauernbundes und der bäuerlichen Organisationen. Gleichzeitig ist er die wichtigste Informationsquelle für die Südtiroler Bäuerinnen und Bauern zu allen Themen rund um die Landwirtschaft, die lokale, gesamtstaatliche und internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse und Entwicklungen, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Produktion und Markt, Genossenschaftswesen, Leben usw. betreffen.
Leserbeteiligung und Online-Auftritte Wie lebendig eine Zeitung ist, zeigt sich auch daran, wie aktiv sich Leser einbringen: Leserbriefe und die „Kinderseite“ bieten die Möglichkeit dazu. Online kann man sich unter www.suedtirolerlandwirt.it über die Zeitschrift informieren, zudem betreut die Redaktion den Newsbereich auf der Bauernbund-Webseite www.sbb.it. Online lesen kann man den „Südtiroler Landwirt“ auf der Plattform „mein SBB“, unter https://bit.ly/slw-online und auf eigenen Apps für Android und iOS. Auf Facebook, Instagram, YouTube und anderen sozialen Medien ist der „Südtiroler Landwirt“ gut etabliert. Seit März 2023 verfügt er auch über einen eigenen Podcast mit Namen „Zuaglost“ (abrufbar unter https://zuaglost.podigee.io und auf allen gängigen Podcast-Plattformen
wie Spotify, Apple Podcasts, Audible usw.). Alle zwei Wochen sind hier spannende Gesprächspartner aus der und rund um die Südtiroler Landwirtschaft zu Gast.
Werbung und Kleinanzeiger
Als wertvolle Informationsquelle können die Werbeanzeigen gesehen werden: Sie verschaffen den Lesern einen Überblick über den Markt, besonders im Kernbereich Landwirtschaft. Auch verlagert sich der Schwerpunkt immer mehr in Richtung Online-Formate. Viel genutzt wird der Kleinanzeiger (www. sbb.it/kleinanzeiger), der den Mitgliedern die Möglichkeit bietet, nach den unterschiedlichsten Angeboten zu suchen oder selbst Angebote zu veröffentlichen.
Sonderhefte und der Bauernkalender Zu jeder Agrialp erscheint jeweils eine Sondernummer, die einen Überblick über das umfangreiche Programm und über die verschiedenen Sparten der Südtiroler Landwirtschaft gibt. Die Redaktion gibt außerdem gemeinsam mit dem Bauernbund Tirol den „Tiroler Bauernkalender“ heraus.
Im Online-Portal „mein SBB“ befindet sich auch das Archiv des „Südtiroler Landwirt“.
Ansprechpartner: Abteilung „Südtiroler Landwirt“ im SBB-Hauptsitz in Bozen Kontakt: siehe Seite 88
Der Südtiroler Bauernbund bietet allen Urlaub auf dem Bauernhof-Betrieben, allen Alm-, Hof- und Buschenschänken, den bäuerlichen Direktvermarktern sowie den bäuerlichen Handwerkern die Teilnahme am kostenpflichtigen „Roter Hahn - Marketingpaket“ an. Es beinhaltet die professionelle Begleitung der Betriebe seitens der Abteilung Marketing mit Hilfe von Beratungs- und Werbetätigkeit. Die Betriebe werden Mitglied einer starken Marke und profitieren von deren Bekanntheit und Begehrlichkeit.
Urlaub auf dem Bauernhof
Voraussetzung für die Teilnahme am Marketingpaket „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist die Eintragung im Gemeindeverzeichnis „Urlaub auf dem Bauernhof“ und die erfolgte Klassifizierung. Sie reicht von 1–5 Blumen und gibt Aufschluss über die Bauernhof-, Ausstattungs- und Servicequalität des Betriebes. Es gibt auch die Möglichkeit sich zu spezialisieren. Jeder Betrieb, der eine solche Spezialisierung anstrebt, wird im Vorfeld laut einem Kriterienkatalog überprüft.
Das Angebot:
• Anzeige im Katalog „Urlaub auf dem Bauernhof“
• Anzeige im Internet unter www.roterhahn.it
• Exklusivangebote
• Roter Hahn-Gästeverwaltungsprogramm
• Reiserücktrittsversicherung
• Roter Hahn - Channel Manager
• Werbeangebot auf www.agriturismo.it
Bäuerliche Schankbetriebe
Der Südtiroler Bauernbund bietet allen Alm-, Buschen- und Hofschankbetrieben die Möglichkeit, sich um eine Aufnahme in die Broschüre „Bäuerlicher Feinschmecker“ unter der Dachmarke „Roter Hahn“ zu bewerben. Jeder Betrieb, der im „Bäuerlichen Feinschmecker“ angeführt ist, wird im Vorfeld einer Qualitätskontrolle unterzogen. Diese setzt sich aus der Beurteilung des Hofbildes, der Ausstattung und des Service zusammen. Die Kontrollen
der Eigenbauweine in den Buschenschänken werden vom Versuchszentrum Laimburg und dem Arbeitskreis Weinbau im Südtiroler Bauernbund durchgeführt.
Das Angebot:
• Anzeige in der Broschüre „Bäuerlicher Feinschmecker“
• Anzeige im Internet unter www.roterhahn.it
Qualitätsprodukte vom Bauern
Voraussetzung für die Teilnahme am Marketingpaket ist die Einhaltung der vom Südtiroler Bauernbund erstellten Qualitätsrichtlinien. Zudem müssen alle Rechtsvorschriften sowie Qualitätsnormen befolgt werden. Zurzeit gibt es 20 Produktgruppen, welche mit dem Markenzeichen ausgezeichnet werden: Frisches Obst und Gemüse, Pilze, Fruchtsäfte, Fruchtsirupe, Fruchtaufstriche, Trockenobst, Soßen und Eingelegtes, Wein, Cider, Bier, Destilla-
te, Essige, Kräutertees und Gewürze, Käse- und Milchprodukte, Frischfleisch, Speck und Würste, Speiseeis, Freilandeier, Honig, Brot, Nudeln und Getreide.
Das Angebot:
• Anzeige in der Broschüre „Qualitätsprodukte vom Bauern“
• Anzeige im Internet unter www.roterhahn.it
• Exklusivangebote
• Produkthaftpflichtversicherung
• Mögliche Listung bei der Einkaufsgenossenschaft HOGAST
• Teilnahme am FarmFood Festival
Bäuerliches Handwerk
Der Südtiroler Bauernbund hat das Projekt „Bäuerliches Handwerk“ als vierte Säule unter die Dachmarke „Roter Hahn“ gestellt. Er vergibt das Gütesiegel erst nach Prüfung eingehaltener Qualitätskriterien. Demnach muss das Ausgangsmaterial eines jeden einzelnen Produktes zu 100 Prozent in Südtirol gewachsen sein und nachweislich von einem landwirtschaftlichen Betrieb in Südtirol stammen. Mindestens bei einem Produkt stammt das Rohmaterial ausschließlich vom eigenen Hof. Die Produktpalette umfasst handwerklich gefertigte Gegenstände aus Holz, Wolle oder anderen in der Natur gewachsene Rohstoffe.
Das Angebot:
• Anzeige in der Broschüre „Bäuerliches Handwerk“
• Anzeige im Internet unter www.roterhahn.it
Beratung im Bereich Zu- und Nebenerwerb
Die Abteilung Marketing bietet auch individuelle Beratungen für den gesamten bäuerlichen Zu- und Nebenerwerb an, und zwar in den Bereichen Bauwesen, Lizenzwesen, Lebensmittelhygiene (Etikettierung, HACCP, gesetzliche Bestimmungen über die Zusammensetzung der Produkte) und Kostenkalkulation. Für die Mitglieder werden auch Rekurse und Anfragen im spezifischen Fachbereich verfasst. Zudem werden den Bauern im Bereich Zu- und Nebenerwerb Betriebsberatungen direkt vor Ort angeboten.
Internet
Der Bereich „Marketing“ sieht für Mitglieder der Marke „Roter Hahn“ unter www.mein-roterhahn.it mehrere interessante Services (Bilddatenbank, Webstatistik, Stornoschutz…) vor.
Ansprechpartner: Abteilung Marketing im SBBHauptsitz in Bozen
Kontakt: siehe Seite 89
Die Abteilung Betriebsberatung des Südtiroler Bauernbundes bietet Beratungen und verschiedene Dienstleistungen in den Fachbereichen Projektierung, Schätzungswesen/ Betriebswirtschaft, landwirtschaftliche Betriebsbuchführung und Investitionsförderungen an:
Betriebswirtschaftlicher Bereich
• Beratungen in den Fachgebieten Betriebswirtschaft, Betriebsentwicklung, Betriebsplanung und Finanzierung
• Erstellung von Business- und Finanzierungsplänen
• Wirtschaftliche Betriebsanalysen
Buchführung im Südtiroler Bauernbund
• Buchführung für landwirtschaftliche Betriebe
• Buchführungsabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
• Rückberichte mit Analysen, Kennwerten und
• Betriebsvergleichen
• Beurteilung von Rentabilität, Stabilität und Liquidität
• Analyse der Leistungs- und Kostenstruktur
• Finanz- und Investitionsplanung
• Landwirtschaftliche Statistik (RICA)
Technischer Bereich
• Beratungen in den Fachgebieten Raumordnung und Landschaftsschutz, Enteignungen, Servitute, Gewässerschutz, Brandfälle, Schätzungs- und Katasterwesen
• Landwirtschaftliche Projektierungen (Wirtschaftsgebäude, Feldwege, Tiefbrunnen, Flächenmeliorierungen, Kultur- und Bauleitplanänderungen u.a.)
• Teilungspläne, Gebäudekatastermeldungen und materielle Teilungen
• Grenzvermessungen und Bestandsaufnahmen
• Kostenberechnungen, End- und Teilabrechnungen
• ENEA-Meldungen für Wiedergewinnungsarbeiten und APE-Energiezertifikate
• Projektbetreuungen und Bauleitung
• Schätzungsgutachten (Markt- und Ertragswertschätzungen, Schadensschätzungen, Bewertung von Rechten, Pachtzinsberechnungen, Inventaraufnahmen u.a.)
Investitionsförderungen
• Beratungen und Berechnungen von EUund Landesbeiträgen (u. a. Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Wildschäden, Zu- und Nebenerwerb, Außen- und Innenmechanisierung)
• Beratung und Gesuchstellung staatliche Förderungen usw.
• Gesuchstellung für staatliche Förderungen (u.a. Nuova Sabatini, ISMEA, PNRR)
Ansprechpartner: Abteilung Betriebsberatung im SBB-Hauptsitz in Bozen Kontakt und Anschrift: siehe Seite 89
Überlegungen zur Zukunft des eigenen Betriebs, eine Idee für ein neues Produkt oder Fragen zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen? Die Abteilung Innovation & Energie des Südtiroler Bauernbundes ist die erste Anlaufstelle für Bäuerinnen und Bauern, wenn es um Fragen zur Umsetzung neuer Ideen und zu den
Innovation
Mit diesen Dienstleistungen unterstützt die SBBAbteilung Innovation & Energie Interessierte bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen:
Orientierungsberatung zur Entwicklung neuer Ideen für die betriebliche Zukunft
Innovationsberatung - Ideencheck und Fachberatung: Überprüfung der Umsetzbarkeit einer Idee und Weiterentwicklung innovativer Vorhaben
Förderberatung zur Finanzierung von Innovationsprojekten
Netzwerkberatung zur Vermittlung von Partnerkontakten aus Wissenschaft und Praxis
Foto: pixabay
Potenzialen von erneuerbarer Energie für die Landwirtschaft geht. Sie will Betriebe auf dem Weg in die Zukunft begleiten, inspirieren und neue Wege und Möglichkeiten aufzeigen. Darüber hinaus hat sie den Anspruch, das Bindeglied zwischen Forschung und landwirtschaftlicher Praxis zu sein.
Energie
Im Energiebereich erhalten Interessierte Fachinformationen zu den Themen erneuerbare Energie und Energieeffizienz sowie den entsprechenden Geschäftsmodellen:
Energie-Fachberatung zu den Themen Energieeffizienz, Biomasse und Biogas, Photovoltaik und Solarthermie, Wärmepumpen und Wasserkraft
Ermittlung der energetischen Potentiale des Betriebes
Eine Anmeldung zu den Beratungsangeboten der Abteilung Innovation & Energie ist erforderlich.
Ansprechpartner: Abteilung Innovation & Energie im SBB-Hauptsitz in Bozen Kontakt und Anschrift: siehe Seite 89
Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Standpunkte und Anliegen des Südtiroler Bauernbundes, der Bauernbund-Bezirke, der Fachabteilungen und Organisationen sowie der Landwirtschaft der Gesellschaft näherzubringen, ist die zentrale Aufgabe der Stabsstelle Kommunikation. Dafür werden Pressemitteilungen versendet, Journalistenanfragen beantwortet und Redaktionskontakte sowie Journalistennetzwerke gepflegt. Neben der klassischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zeichnet sich die Stabsstelle Kommunikation auch für das Funktionärsmedium „Kontakt“ und X (vormals Twitter) verantwortlich. Ebenso in den Aufgabenbereich der Stabsstelle fallen der Bergbauernpreisfilm und Radiobeiträge für die Sendung „Land und Leben“ auf Rai Südtirol.
Bereich Strategische Kommunikation
Der Bereich der strategischen Kommunikation beinhaltet die Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und -projekten zu ausgewählten Themen der Landwirtschaft. Ziel ist es, das positive Ansehen der Südtiroler Landwirtschaft dauerhaft in der Bevölkerung zu festigen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Kampagne „Dein Südtiroler Bauer“, mit der aufgezeigt wird, was die Landwirtschaft für die Gesellschaft leistet.
Die Nachhaltigkeitsarbeit des Südtiroler Bauernbunds gestaltet die Veränderungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft im sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich mit und setzt im Rahmen von Leuchtturm-Projekten wichtige Schritte zur Umsetzung in der Praxis. Dabei sollen jene, die die Maßnahmen umsetzen – also in erster Linie die Bäuerinnen und Bauern – von Anfang an eingebunden sein. Zuständig dafür ist die Stabsstelle „Nachhaltigkeit“ in der Hauptabteilung IV des Bauernbundes. Die Mitarbeiterin ist mit Projektarbeit, der Vernetzung zwischen den Südtiroler Akteurinnen und Akteuren und den Landwirten, der Kommunikation und nicht zuletzt auch dem wissenschaftlichen Faktencheck betraut.
Neben den Bezirksbüros ist die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB-Hauptsitz in Bozen eine zusätzliche Anlaufstelle für Funktionäre, speziell bei organisatorischen Angelegenheiten (Koordination von Projekten, Organisation von Veranstaltungen usw.). Die Planung und Durchführung von funktionärs- und verbandsmanagementrelevanten Maßnahmen zählen ebenso zu den Aufgabenbereichen der Stabsstelle wie die Leitung von Projekten oder die organisatorische Abwicklung im Rahmen von Kampagnen.
Das Hauptziel der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist es einerseits, die Mitglieder in ihrem eigenen Interesse für die Thematik zu sensibilisieren und andererseits die bürokratischen Auflagen möglichst abzuwenden oder auf ein angemessenes, vernünftiges Maß einzugrenzen.
Die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist in der Hauptabteilung II angesiedelt. Sie hat die Aufgabe, das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu verfolgen und zu betreuen. Ihre Aufgaben umfassen im Einzelnen:
• Verfolgung und möglichst Beeinflussung der gesetzlichen Entwicklung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Betriebsberatung und Weiterbildung im SBB, sowie mit externen Beratern
• Aufarbeitung der Informationen für die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne sowie für die betroffenen Mitglieder
• Sensibilisierung der Mitglieder für den Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz
• Weiterentwicklung der schriftlichen Risikobewertung im Sinne der Mitglieder
• Referententätigkeit bei spezifischen Weiterbildungsveranstaltungen
• Die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne sind die ersten Ansprechpartner im Bereich Arbeitssicherheit für die Mitglieder
Unterlagen auf „mein SBB“
Die verschiedenen Informationen und Dokumentationen (Infoblätter, Broschüren, Vorlagen, Formulare und die Risikobewertung) stehen den Mitgliedern im Portal „mein SBB“ unter Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung.
Ansprechpartner: Stabsstellen
Kommunikation, Nachhaltigkeit und Verbandsmanagement im SBB-Hauptsitz in Bozen
Kontakt: siehe Seite 89 mein
Ansprechpartner: Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im SBB-Hauptsitz in Bozen
Kontakt: siehe Seite 89
Des Weiteren steht der Südtiroler Bauernbund seinen Mitgliedern bei folgenden fachspezifischen Angelegenheiten und Fragen beratend zur Seite:
Versicherungsberatung
Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes können die kostenlosen Versicherungssprechstunden in den jeweiligen Bezirksbüros für Versicherungsberatungen im Bereich Landwirtschaft sowie bei Fragen zu privaten Versicherungen in Anspruch nehmen. Die jährlichen Termine für die Versicherungssprechstunden können dem entsprechenden Folder betreffend die Versicherungsberatung für Mitglieder entnommen sowie auf der SBB-Homepage abgerufen werden.
Finanzierungsberatung
Der Südtiroler Bauernbund bietet eine Finanzierungsberatung an. Interessierte Mitglieder können sich für eine Terminvereinbarung direkt an die Finanzierungsberater wenden. Die Kontaktdaten der Finanzierungsberater können dem Informationsblatt zur Finanzierungsberatung entnommen werden sowie auf der Homepage abgerufen werden. Dem Mitglied wird die Möglichkeit geboten, Konditionen in den Bereichen Fremdfinanzierung und Kontoführung überprüfen zu lassen und geeignete Kreditformen und Rückzahlungsflüsse ausfindig zu machen. Die Finanzierungsberatung sieht einen Unkostenbeitrag von 30,00 Euro + MwSt./ Stunde (Stand Jänner 2024) für das Mitglied vor.
Organisationen, Vereine und Arbeitskreise im Südtiroler Bauernbund
Die Südtiroler Bäuerinnenorganisation besteht seit 1981. Heute ist sie mit über 16.500 Mitgliedern, 155 Ortsgruppen und rund 1.100 Funktionärinnen die größte Frauenorganisation in Südtirol.
Wofür wir uns stark machen
Das Ziel der SBO ist es, die Bäuerinnen auf allen Ebenen zu unterstützen und zu stärken, sei es auf fachlicher Ebene als auch auf persönlicher Ebene. Die Wirtschaft hat dabei genauso Platz wie Religion, Tradition und Werte.
Was uns wichtig ist
Gute Verbandsarbeit ist uns ein großes Anliegen. Wir sind bestrebt, das Bäuerinnen- und Frauennetzwerk ständig zu stärken, indem wir unsere Funktionärinnen begleiten, miteinbeziehen und den Zusammenhalt untereinander festigen.
Was wir anbieten
Bäuerinnen sind vielfältig und in vielen Bereichen begabt. Diese Vielfältigkeit spiegelt sich im Dienstleistungsportal der SBO wider:
Südtiroler Bäuerinnen. Aus unserer Hand:
• Referentin für Koch- und Backkurse
• Botschafterin für bäuerliche Produkte
• Anbieterin für Bäuerinnen-Brotzeit „gsund und guat“ und/oder bäuerliches Buffet
• Referentin für Handarbeits- und Dekorationskurse
• Hof- und Gartenführerin
• „Mit Bäuerinnen wertvolle Lebensmittel erleben“
Soziale Landwirtschaft:
• Schule am Bauernhof
• Lebensberatung für die bäuerliche Familie
• Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen I wachsen I leben“: Kinderbetreuung am Bauernhof, Gemeinsam Alltag erleben
Ansprechpartner: Landessekretariat der Südtiroler Bäuerinnenorganisation Kontakt: siehe Seite 90
Die Südtiroler Bauernjugend ist eine freiwillige, selbstständige, unabhängige und nicht gewinnorientierte Jugendorganisation. 151 Ortsgruppen, über 9.000 Mitglieder und 1.400 Funktionäre gestalten die Zukunft des Landes aktiv mit.
Ziele der SBJ
Seit ihrer Gründung 1969 spricht die größte Jugendorganisation Südtirols nicht nur die bäuerliche, sondern die gesamte Jugend im ländlichen Raum an.
Die SBJ fördert die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder und setzt sich für eine sinnvolle Freizeitgestaltung, für die Erhaltung von Kultur und Brauchtum unserer Heimat, für einen lebenswerten ländlichen Raum mit lebendigen Dörfern, für soziales Engagement und eine zukunftsorientierte Landwirtschaft ein.
Die Jugendorganisation wirft einen kritischen Blick auf politische und wirtschaftliche Fragen
und bringt sich aktiv ein. Auch die Gleichstellung von Mädchen und Burschen ist der Jugendorganisation wichtig. Seit 1974 wird die Organisation deshalb durch eine Doppelbesetzung in der Vereinsführung vertreten.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft der SBJ können alle Jugendlichen zwischen 14 und 35 Jahren erwerben, die in der Landwirtschaft tätig sind oder als Freunde des Bauernstandes gelten.
Ansprechpartner: Landessekretariat der Südtiroler Bauernjugend
Kontakt: siehe Seite 90
Die Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund setzt sich für die Anliegen und Interessen der älteren Menschen des Landes, in erster Linie der Altbäuerinnen und Altbauern, ein.
Die SV wurde im August 1988 gegründet; im Juni 1989 fand die erste Landesversammlung statt.
Aufbau der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund
Die SV gleicht im Aufbau dem Südtiroler Bauernbund und den anderen bäuerlichen Organisationen: Sie verfügt über fünf gewählte Bezirksausschüsse (Bozen/Unterland, Burggrafenamt, Eisacktal/Wipptal, Pustertal, Vinschgau) und 66 Ortsgruppen.
Die SV hat rund 15.000 Mitglieder und ist damit eine der stärksten Organisationen im Seniorenbereich in Südtirol.
Zeitschrift „Seniorenbote“
Alle Mitglieder der SV erhalten dreimal jährlich die Zeitschrift „Seniorenbote“. Diese beinhaltet neben ausführlichen Tätigkeitsberichten auf Landes-, Bezirks- und Ortsebene unter anderem Wissenswertes über soziale, rechtliche und gesundheitliche Themen.
Mitgliedschaft
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der SV ist die Identifikation mit deren Zielen.
Die SV unterscheidet ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder:
a) Ordentliche Mitglieder können die Inhaber einer Rente mit entsprechendem Gewerkschaftsabzug werden.
b) Fördernde Mitglieder können jene natürlichen oder juristischen Personen werden, die sich mit den Zielen und Aufgaben der SV identifizieren.
c) Ehrenmitglieder werden vom Landesausschuss der SV aufgrund ihres besonderen Einsatzes für die SV ernannt. Die SV verfügt über zwei Ehrenpräsidenten und ein Ehrenmitglied.
Ansprechpartner: Landessekretariat der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund
Kontakt: siehe Seite 90
Als Zusammenschluss der Gartenbaubetriebe in Südtirol vertritt die Südtiroler Gärtnervereinigung den Südtiroler Gartenbau in allen berufspolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Sie besteht aus 65 Mitgliedsbetrieben und vereint sowohl Endverkaufs- als auch Jungpflanzenbetriebe, Landschaftsgärtner und Grossisten, sowie Friedhofsgärtner und Staudengärtner. Insgesamt bewirtschaften diese mit 500 Angestellten zu Spitzenzeiten 60 ha Anbaufläche.
Der Sitz der Gärtnervereinigung befindet sich im SBB-Hauptsitz in Bozen. Das Sekretariat der Vereinigung deckt alle Aufgaben der Verwaltung und Beratung ab, betreut die Mitglieder und pflegt den Kontakt zum Bauernbund mit seiner breiten Dienstleistungspalette in den Bereichen Arbeits-, Rechts- und Steuerberatung. Weitere Aufgaben betreffen die Bereiche Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Mitgliedschaft
Mitglieder können grundsätzlich nur jene Gärtner werden,
• die auch Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes sind;
• deren Betrieb eine Fläche von mindestens 5.000 m2 aufweist, wovon wiederum mindestens 1.000 m2 mit Gewächshaus überbaut sein müssen;
• die laut L.G. Nr. 31/1986 im Berufsalbum der Gärtner eingetragen sind und
• seit mehr als drei Jahren den Beruf des Gärtners ausüben.
Ansprechpartner: Landessekretariat der Südtiroler Gärtnervereinigung Kontakt: siehe Seite 90
Der BNF wurde 1990 auf Initiative der bäuerlichen Organisationen in Südtirol als Hilfswerk für bäuerliche Familien gegründet. Im Laufe der Jahre hat sich die Hilfeleistung auch auf nicht bäuerliche Familien und Personen ausgedehnt. Seit 1994 ist der BNF rechtlich eine gesetzlich anerkannte und unabhängige Organisation, eingetragen im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen. Die Eintragung im nationalen Einheitsregister des Dritten Sektor (RUNTS) erfolgte im November 2022.
Seit 2009 ist der BNF auch Träger des Spendensiegels „Sicher spenden“. Diese Zertifizierung ist ein Garant für die Glaub- und Spendenwürdigkeit der Organisation.
Kontakt: siehe Seite 90 Foto: Bäuerlicher
Ziel
Der BNF will unverschuldet in Not geratenen Familien und Personen schnell und unbürokratisch helfen oder eine Hilfe vermitteln. Ansuchen können Personen und Familien der deutschen, ladinischen und italienischen Muttersprache, die in Südtirol ansässig sind, stellen.
Ansprechpartner: Sekretariat des BNF bzw. Bezirksbüro (Bezirksleiter)
Die Hilfe des BNF kommt dort zum Tragen, wo durch Krankheit, Tod, Unfall, Behinderung, Brand oder andere Katastrophen die Bewirtschaftung eines Hofes und somit die Existenz einer bäuerlichen Familie in Gefahr ist.
Erste Ansprechpartner für die Gesuchstellung sind die jeweiligen Bezirksleiter im Südtiroler Bauernbund.
Der BNF hat sich zum Ziel gesetzt, auch nicht bäuerliche Familien und Personen beratend und/oder finanziell zu unterstützen. Dabei gelten die Kriterien: Krankheit, Tod, Unfall oder Behinderung. Hierbei müssen die Ansuchen im Büro des Bäuerlichen Notstandsfonds eingereicht werden.
Für bäuerliche Familien bietet er umfangreiche Hilfestellungen:
• Information, Beratung und Betreuung
• Finanzielle Unterstützung in Härtefällen (z. B. Futtermittel, Reparaturen, Dienstleistungen, Viehankauf, Arztspesen, Medikamente Lebensmittel)
• Koordination bei größeren Hilfsaktionen
• Technische Beratung und Koordinierung bei Wiederaufbau oder Sanierung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bei Brandfällen oder anderen Härtefällen
• Finanzierungsberatung
• Unterstützungsempfehlungen und Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen
• Zinsbegünstigte Darlehen über „Ethical Banking“ der Raiffeisenkasse Bozen und deren Partnerkassen
• „Zukunft schenken“ − Studienbeihilfen in Härtefällen
• Krisen- und Trauerbegleitung
• Verleih eines Holzblockhauses
Spendenkonten
Für nicht bäuerliche Familien werden folgende Leistungen angeboten:
• Information und Beratung
• Finanzielle Unterstützung in Härtefällen (z. B. Arztspesen, Medikamente, Reparaturen, Lebensmittel)
• Unterstützungsempfehlungen und Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen
• „Zukunft schenken“ − Studienbeihilfen in Härtefällen
• Krisen- und Trauerbegleitung
• Raiffeisen Landesbank – IBAN IT30 D 03493 11600 000300011231
• Raiffeisenkasse Bozen – IBAN IT14 I 08081 11600 000300039101
• Südtiroler Sparkasse Bozen – IBAN IT67 D 06045 11600 000000034500
• Südtiroler Volksbank Bozen – IBAN IT08 X 05856 11610 024570004004
Spenden an den Bäuerlichen Notstandsfonds-Menschen helfen können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Jeder Euro Spende wird Betroffenen zugeführt.
5 Promille der eigenen Einkommenssteuer können über die Steuererklärung dem Bäuerlichen Notstandsfonds (BNF) zugewiesen werden. In der Steuererklärung oder im CU muss dafür die Steuernummer 94025800213 angegeben werden.
Der Verein Freiwillige Arbeitseinsätze EO wurde im Jahr 1997 von den vier Trägerorganisationen Südtiroler Bauernbund, Diözesancaritas, Lebenshilfe Onlus und Südtiroler Jugendring EO gegründet.
Ziel des Vereins ist es, Bergbauern, die einen schwer zu bewirtschaftenden Hof haben oder in eine vorübergehende Notlage aus verschiedenen anderen Gründen (Unfall, Krankheit, sozialer oder finanzieller Notsituation) geraten sind und auf Unterstützung von außen angewiesen sind, zu helfen.
Zur Bewertung der „Not“ am Hof und der entsprechenden Zuteilung freiwilliger Helfer wurden verschiedene Maßstäbe gesetzt: Grundsätzlich muss es sich um einen schwer zu bearbeitenden Hof handeln. Dabei wird die Höfekartei als Bewertungsgrundlage herangezogen. Eine Mindestpunktezahl von 60 Punkten ist Voraussetzung. Allerdings sind die Erschwernispunkte allein nicht ausschlaggebend, zusätzlich werden auch die soziale, gesundheitliche und finanzielle Situation am Hof, ob kleine Kinder, beeinträchtige und ältere Menschen am Hof leben sowie das soziale Engagement der Bauernfamilie im Nachbarschafts- und Dorfleben berücksichtigt.
Freiwillige Helfer melden sich mittlerweile nicht mehr nur zur Heuernte in den Sommermonaten, sondern das ganze Jahr und setzen sich abseits der Ernte auf den Feldern auch für die Betreuung von Kindern, alten oder beeinträchtigen Menschen, für die Mithilfe im Haushalt und bei verschiedenen anfallenden Arbeiten rund um Hof und Feld, Brennholz, Bau- und Renovierungsarbeiten ein. Nachdem eine Bauernfamilie um Unterstützung angefragt
hat, sei es telefonisch oder mittels Gesuchs (letztere liegen in allen Bezirksbüros auf und können auch online unter www.bergbauernhilfe.it ausgefüllt werden), folgt ein Gespräch am Hof. Dabei wird in Erfahrung gebracht, welche Hilfe sich die Bauernfamilie erwartet und werden alle offenen Fragen beantwortet. Freiwillige Helfer kommen zu 70% aus Deutschland, zu 20 % aus Südtirol, 5% aus anderen Provinzen Italiens und weitere aus Österreich, Schweiz und vielen anderen Ländern. Sie verwenden einen Teil ihres Jahresurlaubes und verweilen durchschnittlich 10 Tage auf einem Hof. Sie stehen in dieser Zeit von morgens bis abends der Bauernfamilie helfend zur Seite. Bei einer Verweildauer von länger als einer Woche bekommen sie einen freien Tag. Der Verein übernimmt die Vermittlung und Betreuung und bezahlt die Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Helfer während der Zeit ihres Aufenthaltes am Hof. Der Helfer opfert einen Teil seines Urlaubes und kommt für An- und Abreisekosten auf. Der Bauer gewährt dem Helfer Kost und Logis. Durchschnittlich betreut der Verein jährlich an die 300 Bergbauern in Südtirol und vermittelt an die 1500 Freiwilligen Helfer.
Ansprechpartner: Sekretariat des VFA Kontakt: siehe Seite 90
Foto: shutterstock
Arbeitskreise sind beratende Gremien des Landesbauernrates und als Interessenvertretung der Bauern für die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Bereiche zu verstehen.
Derzeit gibt es im Südtiroler Bauernbund fünf Arbeitskreise.
• Arbeitskreis Weinbau
• Arbeitskreis Obstbau
• Arbeitskreis Wald, Holz und Almen
• Arbeitsgruppe Südtiroler Wildgehege-Inhaber
• Arbeitsgruppe Berglandwirtschaft
Ansprechpartner und Kontakte: siehe Seite 88
Der Landesbauernrat nimmt die Interessen der bäuerlichen Bevölkerung im Land wahr und vertritt diese nach außen. Der Landesbauernrat besteht aus gewählten Mitgliedern, den Rechtsmitgliedern und den kooptierten Mitgliedern. Das Gremium trifft Grundsatzentscheidungen und hat zudem umfassende Entscheidungsbefugnis im Bereich der Vermögensverwaltung. Die Entscheidungen des Landesbauernrates sind bindend für die Bezirksbauernräte. Der Landesbauernrat wird alle fünf Jahre im Rahmen der Vollversammlung neu gewählt.
Die Satzungen des SBB sehen folgende Bestimmungen in Bezug auf den Landesbauernrat und dessen Aufgaben vor:
ARTIKEL 20
Der Landesbauernrat besteht aus:
a) den gewählten Mitgliedern und zwar dem Landesobmann, den zwei Landesobmannstellvertretern, den Bezirksobmännern oder deren Stellvertretern, dem Vertreter der Ladiner und dem Vertreter der extremen Berggebiete; diese Landesbauernratsmitglieder werden nach den Bestimmungen der Wahlordnung gewählt;
b) den Rechtsmitgliedern und zwar dem Ehrenobmann, der Landesbäuerin, dem Landesobmann der Südtiroler Bauernjugend, dem Präsidenten der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund und einem Vertreter der Südtiroler Gärtnervereinigung;
c) den kooptierten Mitgliedern, die vom neu zusammengesetzten Landesbauernrat berufen werden. Der Landesbauernrat kann eine Vertreterin der Bauernjugend und andere Vertreter der Landwirtschaft kooptieren, wobei diese nicht stimmberechtigt sind.
Eine Mitgliedschaft im Landesbauernrat ist mit einem Angestelltenverhältnis im Südtiroler Bauernbund, in der Südtiroler Bauernbundgenossenschaft, in der SBBWeiterbildungsgenossenschaft und in der Bauernbund-Service GmbH unvereinbar.
Der Landesbauernrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Den Vorsitz führt der Landes-
obmann oder der von ihm bestimmte Obmannstellvertreter. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Abstimmung über Personen erfolgt geheim, wenn dies von mindestens einem der Mitglieder des Landesbauernrates verlangt wird. In geheimer Abstimmung gilt bei Stimmengleichheit der Antrag als abgelehnt. Bei Abstimmungen über Nominierungen von Landesbauernratsmitgliedern für Wahlen von gesetzgebenden Körperschaften (Gemeindevertretungen, Landtag, Parlament) verlassen die jeweils betroffenen Kandidaten den Saal und nehmen an der Abstimmung nicht teil.
Der Landesbauernrat erstellt mit einfacher Stimmenmehrheit eine Geschäftsordnung, innerhalb welcher einzelnen Landesbauernratsmitgliedern Funktionen und/oder Aufgaben übertragen werden können. Der Direktor des Südtiroler Bauernbundes nimmt an den Sitzungen des Landesbauernrates in beratender Funktion teil.
ARTIKEL 21
Aufgaben des Landesbauernrates
Der Landesbauernrat hat folgende Aufgaben:
a) die Satzungen der Südtiroler Bäuerinnenorganisation, der Südtiroler Bauernjugend, der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund und der Ortsgruppen zu genehmigen sowie über die Führung oder Gründung eines Bauernbundpatronates zu entscheiden;
b) über die Mitgliedschaft des Südtiroler Bauernbundes bei anderen Organisationen oder mit gleichen Zielsetzungen zu entscheiden;
c) über die nach Art. 8 eingebrachten Rekurse zu entscheiden;
d) die räumlichen Wirkungskreise der Orts- und Bezirksbauernräte festzusetzen;
e) über die Aufnahme und Entlassung des Direktors zu entscheiden;
f) das Schiedsgericht gemäß Artikel 35 zu bestellen;
g) die Entsendung von bäuerlichen Vertretern in die gesetzgebenden Körperschaften zu beschließen;
h) Aufwandsentschädigungen für Funktionäre des SBB festzusetzen;
i) Arbeitsausschüsse für besondere Fachgebiete zu ernennen;
j) die Einberufung der Landesversammlung zu bestimmen und die Tagesordnung festzulegen;
k) jährlich den Haushaltsvoranschlag sowie die wirtschaftliche und finanzielle Jahresabschlussrechnung auszuarbeiten und der Landesversammlung zur Genehmigung vorzulegen;
l) die Durchführung der Beschlüsse der Landesversammlung zu überwachen;
m) im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Landesobmannes (Todesfall, Rücktritt oder dauernde Verhinderung desselben) den Stellvertreter zu bestimmen und die Landesversammlung zwecks Neuwahl des Obmannes innerhalb von sechs Monaten einzuberufen;
n) Ausarbeitung und Genehmigung einer Geschäftsordnung, in welcher die Aufgaben und Zuständigkeiten des Präsidiums festgelegt werden;
o) den Namen „Südtiroler Bauernbund“ und das Bauernbund-Logo sowie die Namen, Logos und Marken seiner Teilorganisationen zur Nutzung freizugeben, bei Bedarf die Freigabe der Nutzung zu delegieren und diese Delegierung gegebenenfalls wieder zu entziehen;
p) Ausarbeitung und Genehmigung einer Geschäftsordnung, in welcher die Richtlinien zur Verwaltung des Vermögens des Südtiroler Bauernbundes festgelegt werden.
ARTIKEL 22
Das Präsidium
Der Landesbauernrat ernennt aus seiner Mitte ein Präsidium, bestehend aus dem Landesobmann, den zwei Landesobmannstellvertretern, einem Bezirksvertreter, der Landesbäuerin, dem Obmann der Südtiroler Bauernjugend, dem Präsidenten der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund und
dem Direktor als beratendes Mitglied. Das Präsidium tritt mindestens einmal im Monat zusammen. Den Vorsitz im Präsidium führt der Landesobmann oder der von ihm bestimmte Landesobmannstellvertreter. Dem Präsidium kommen alle Aufgaben zu, welche in diesen Satzungen nicht der Landesversammlung, dem Landesbauernrat oder der Geschäftsführung vorbehalten sind.
ARTIKEL 23
Der Landesobmann
Der Landesobmann vertritt den Bauernbund nach außen, ist für den Südtiroler Bauernbund zeichnungsberechtigt und sorgt für die Durchführung der von der Landesversammlung und dem Landesbauernrat gefassten Beschlüsse. Er bestimmt die Landesbauernratssitzungen, setzt deren Tagesordnung fest und führt darin den Vorsitz. Ihm obliegt die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen. Der Landesobmann überwacht die haupt- und ehrenamtliche Tätigkeit des Bauernbundes. Er erteilt im Einvernehmen mit dem Direktor die nötigen Weisungen. Bei Verhinderung des Obmannes vertritt ihn der von ihm beauftragte Stellvertreter.
Der Landesobmann ist zu allen Veranstaltungen und Sitzungen auf Bezirksebene einzuladen und soll möglichst daran teilnehmen.
Der Bezirksbauernrat nimmt die Interessen der bäuerlichen Bevölkerung im Bezirk wahr. Seine Zuständigkeit erstreckt sich über mehrere Gemeinden und Talschaften (Bezirke). Insgesamt vertreten sechs Bezirksausschüsse die Interessen der Ortsgruppen des Südtiroler Bauernbundes. Der Bezirksbauernrat wird alle fünf Jahre von den Ortsobleuten des jeweiligen Bezirkes neu gewählt.
Die Satzungen des SBB sehen folgende Bestimmungen in Bezug auf den Bezirksbauernrat und dessen Aufgaben vor:
ARTIKEL 25
Der Bezirksbauernrat
Für das Gebiet mehrerer Gemeinden und Talschaften (Bezirk) besteht ein Bezirksbauernrat.
Über die Schaffung und räumliche Ausdehnung eines Bezirkes entscheidet der Landesbauernrat. Die Bezirke sollen sich in der Regel mit den Bezirken der öffentlichen Verwaltung decken. Der Bezirksbauernrat besteht aus:
a) den gewählten Mitgliedern, und zwar dem Bezirksobmann, dessen Stellvertreter sowie den sieben gewählten Bezirksratsmitgliedern; diese Bezirksratsmitglieder werden nach den Bestimmungen der Wahlordnung gewählt; in den Bezirken Eisacktal und Pustertal muss ein Vertreter der ladinischen Sprachgruppe angehören;
b) den Rechtsmitgliedern, und zwar der Bezirksbäuerin, dem Bezirksobmann der Südtiroler Bauernjugend, dem Bezirkspräsidenten der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund;
c) bis zu drei kooptierten Mitgliedern, die grundsätzlich kein Stimmrecht haben. Der Bezirksbauernrat kann den kooptierten Mitgliedern jedoch mit entsprechendem Beschluss ein Stimmrecht zuerkennen, das in der Folge auch für die Landesversammlung gilt. Der Bezirksbauernrat kann eine Vertreterin der Bauernjugend, einen Vertreter des Genossenschaftswesens, einen Vertreter der Gärtnervereinigung, einen Vertreter der Maschinenringe u. a. kooptieren.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden. Bei Abstimmungen über Nominierungen von Bezirksbauernratsmitgliedern für Wahlen von gesetzgebenden Körperschaften (Gemeindevertretungen, Landtag, Parlament) verlassen die jeweils betroffenen Kandidaten den Saal und nehmen an der Abstimmung nicht teil.
ARTIKEL 26
Aufgaben des Bezirksbauernrates
Der Bezirksbauernrat hat die Aufgabe, die Interessen der bäuerlichen Bevölkerung des Bezirkes zu vertreten und insbesondere:
a) die Einflussnahme auf die Entsendung von Vertretern des Bauernstandes in die öffentlichen Verwaltungsorgane sowie sonstige Einrichtungen im Bezirk;
b) die Erstattung von Berichten, Gutachten, Entschließungsanträgen und von Vorschlägen an den Landesbauernrat;
c) die Erteilung von Richtlinien an die Ortsbauernräte des Bezirkes;
d) die Verwaltung der im Bezirk bestehenden Einrichtungen des SBB nach den Weisungen des Landesbauernrates;
e) die Ehrung verdienter Mitglieder auf Bezirksebene laut Ehrenordnung des Südtiroler Bauernbundes.
Der Bezirksobmann
Der Bezirksobmann, und bei dessen Verhinderung der Stellvertreter, vertritt den Bezirksbauernrat nach außen und führt dessen Beschlüsse durch. Bei Verhinderung des Bezirksobmannes und dessen Stellvertreters kann der Bezirksbauernrat ein Bezirksbauernratsmitglied delegieren.
Der Bezirksobmann hat die Aufgabe, die Interessen des Bauernstandes in seinem Bezirk zu vertreten und diese nach bestem Wissen zu beraten; er ist verpflichtet, die Ortsobmänner seines Bezirkes fallweise zur Beratung einzuberufen. Der Bezirksobmann überwacht die Tätigkeit der Bezirksbüros. Der Bezirksobmann erlässt die Einladungen zu den Sitzungen des Bezirksbauernrates, der Bezirksversammlungen sowie der Gebietsversammlungen und führt darin den Vorsitz. Über jede Sitzung des Bezirksbauernrates ist ein Beschlussprotokoll zu führen, welches vom Bezirksobmann und vom Schriftführer zu unterfertigen ist.
Die Funktionen des Bezirksobmanns und des Bezirksobmannstellvertreters sind mit einem Angestelltenverhältnis im Südtiroler Bauernbund, in der Südtiroler Bauernbundgenossenschaft, in der SBBWeiterbildungsgenossenschaft und in der Bauernbund-Service GmbH unvereinbar.
Der Bezirksbauernrat:
bringt Vorschläge für Höfekommissionspräsidenten ein (gemäß Art. 40 Abs 1 des L.G. Nr. 17/2001 - Höfegesetz);
ernennt Vertreter für die verschiedenen Arbeitskreise des SBB;
ernennt Vertreter für die Bezirksabschusskommission (Jagd) gemäß Art. 12 L.G. 14/1987;
ernennt Vertreter für den Bezirks-Wirtschaftsring;
ernennt Vertreter für den Führungsausschuss der Naturparke bzw. des Nationalparks;
bringt Vorschläge für Verdienstmedaillen und Verdienstkreuze ein;
bringt Vorschläge für Bergbauernpreisträger ein;
bringt Vorschläge für Landtagskandidaten ein;
genehmigt die Zuweisung von 3% der eingehobenen Mitgliedsbeiträge an die Ortsgruppe.
Der Ortsbauernrat besteht aus mehreren Mitgliedern. Der Ortsbauernrat ist das ausführende Organ der Ortsgruppe und ist zuständig für deren Anliegen und Geschäfte. Um die Aufgaben bewältigen zu können, sind regelmäßige Sitzungen des Ortsbauernrates (mehrmals im Jahr) unerlässlich. Auch die bäuerlichen Mandatare auf Gemeindeebene sollten nach Möglichkeit an den Ortsbauernratssitzungen teilnehmen.
Die Satzungen des SBB sehen folgende Bestimmungen in Bezug auf den Ortsbauernrat und dessen Aufgaben vor:
ARTIKEL 28
Der Ortsbauernrat und die Ortsgruppe Die Mitglieder auf Gemeindeebene bilden in der Regel eine Ortsgruppe, die den Ortsbauernrat als ihre Vertretung wählt. Der Landesbauernrat kann nach Anhören des zuständigen Bezirksbauernrates den räumlichen Wirkungskreis einer Ortsgruppe und des Ortsbauernrates auch auf mehrere Gemeinden ausdehnen oder für Teile einer Gemeinde eigene Ortsgruppen und Ortsbauernräte bestellen. In den Gemeinden mit mehreren Ortsbauernräten bestellen diese ein Kontaktkomitee mit einem Vorsitzenden, das zu überörtlichen Fragen Stellung nimmt. Der Ortsbauernrat besteht aus:
a) den gewählten Mitgliedern, und zwar dem Obmann, dessen Stellvertreter und einem Ortsbauernratsmitglied für je 50 Mitglieder, wobei die angebrochene Zahl als voll gilt. Diese werden nach den Bestimmungen der Wahlordnung gewählt. Die Mindestanzahl der gewählten Mitglieder beläuft sich auf fünf Personen;
b) den Rechtsmitgliedern und zwar der Ortsbäuerin, dem Ortsobmann der Südtiroler Bauernjugend, dem Ortsleiter der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund. Wenn im Bereich eines Ortsbauernrates mehrere Ortsgruppen der Bäuerinnen, der Südtiroler Bauernjugend und der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund bestehen, so ist von den jeweiligen Ortsgruppen eine gemeinsame Vertreterin bzw. ein gemeinsamer Vertreter zu ernennen;
c) den kooptierten Mitgliedern, die grundsätzlich kein Stimmrecht haben und deren Anteil in der Regel nicht mehr als ein Drittel der unter Punkt a) gewählten Ortsbauernratsmitglieder betragen darf und deren Berufung durch den neu zusammengesetzten Ortsbauernrat erfolgt. Abweichungen nach oben müssen vom Bezirksbauernrat genehmigt werden. Der Ortsbauernrat kann eine Vertreterin der Bauernjugend, einen Vertreter der Höfekommission, einen Vertreter des Genossenschaftswesens, einen Vertreter der Maschinenringe und andere kooptieren. Der Ortsbauernrat kann mit entsprechendem Beschluss den kooptierten Mitgliedern ein Stimmrecht zuerkennen.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Bei Abstimmungen über Nominierungen von Ortsbauernratsmitgliedern für Wahlen von gesetzgebenden Körperschaften (Gemeindevertretungen, Landtag, Parlament) verlassen die jeweils betroffenen Kandidaten den Saal und nehmen an der Abstimmung nicht teil.
Aufgaben des Ortsbauernrates
Der Ortsbauernrat hat die Aufgabe, die Interessen der Ortsgruppe wahrzunehmen. Insbesondere obliegt ihm:
a) die Einflussnahme auf die Entsendung von Vertretern des Bauernstandes in die öffentlichen Verwaltungsorgane der Gemeinde;
b) Einflussnahme auf die Verwaltungsmaßnahmen in der Gemeinde;
c) die Ausarbeitung von Berichten und Vorschlägen an den Bezirksbauern- und Landesbauernrat;
d) die Durchführung der ihm vom Bezirks- und Landesbauernrat übertragenen Aufgaben;
e) die Förderung der Zusammenarbeit unter den bäuerlichen Organisationen;
f) die Kontaktaufnahme und Kontaktpflege zu anderen Verbänden;
g) die Weiterbildung der Mitglieder auf Ortsebene.
ARTIKEL 30
Der Ortsobmann
Der Ortsobmann, und bei dessen Verhinderung der Stellvertreter, vertritt den Ortsbauernrat nach
außen und führt dessen Beschlüsse durch. Bei Verhinderung des Ortsobmannes und dessen Stellvertreters kann der Ortsbauernrat ein Ortsbauernratsmitglied delegieren. Der Ortsobmann erlässt die Einladung zu den Sitzungen des Ortsbauernrates und den Ortsversammlungen und führt darin den Vorsitz. Über die im Jahr abgehaltenen Sitzungen und Tätigkeiten hat der Ortsobmann einen kurzen Jahresbericht an den Bezirksobmann weiterzuleiten.
ARTIKEL 31
Die Ortsgruppe mit Vereinsstatut
Den Mitgliedern einer Ortsgruppe steht es frei, sich nach Beschluss des Ortsbauernrates auf Gemeindeebene oder auf übergemeindlicher Ebene zu einer Ortsgruppe mit Vereinsstatut zusammenzuschließen, das mit dem Südtiroler Bauernbund im Sinne von Art. 7 abzustimmen ist. Der Landesbauernrat genehmigt auf Vorschlag des jeweiligen Ortsbauernrates das Statut der Ortsgruppe. Nachfolgende Neufassungen und Abänderungen der Satzungen sind ebenfalls vom Landesbauernrat zu genehmigen.
Die Ortsgruppe mit Vereinsstatut vertritt auf lokaler Ebene die Interessen, Ziele und Aufgaben des Südtiroler Bauernbundes und ersetzt den Ortsbauernrat in allen Belangen. Für die Zusammensetzung des Vorstandes der Ortsgruppe, den Aufgabenbereich der Ortsgruppe und seines Obmannes gelten die Bestimmungen des Ortsbauernrates im Sinne der Artikel 28, Artikel 29 und Artikel 30, sowie die Bestimmungen der Wahlordnung und der Ehrenordnung des Südtiroler Bauernbundes. Die Ortsgruppe kann in ihrem Statut auch Aufgaben festlegen, die über den Aufgabenbereich im Sinne von Artikel 29 hinausgehen. Die Ortsgruppe mit Vereinsstatut kann die Bezeichnungen „Südtiroler Bauernbund”, „Bauernbund” oder „SBB” sowie das Logo des Südtiroler Bauernbundes so lange verwenden, solange ihre jeweiligen Satzungen im Einklang mit jenen des Südtiroler Bauernbundes stehen und vom Landesbauernrat vollinhaltlich genehmigt sind und die Ortsgruppe Mitglied des Südtiroler Bauernbundes ist. Die Ortsgruppe mit Vereinsstatut darf keinem anderen Verein oder Interessensverband als dem Südtiroler Bauernbund angehören.
Fachspezifische Aufgaben des Ortsbauernrates
Der Ortsbauernrat:
tritt mehrmals im Jahr zu Sitzungen zusammen;
hält mindestens einmal jährlich eine Ortsversammlung ab;
erarbeitet einen Kandidatenvorschlag für die Vertretung der UaB-Betriebe im örtlichen Tourismusverein;
erstellt die bäuerliche Kandidatenliste für Gemeinderatswahlen;
bringt einen Vorschlag bei der Ernennung von Mitgliedern der örtlichen Höfekommission ein (gemäß Art. 40 Abs 1 des L.G. Nr. 17/2001 - Höfegesetz);
nimmt an Besprechungen und Lokalaugenscheinen auf Gemeindeebene bei der Vergabe von Wasserkonzessionen teil (gemäß Art. 3 des L.G. 7/2005 Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer);
leitet verbandspolitische Herausforderungen auf Ortsebene an den Bezirk (Bezirksobmann, Bezirksleiter) weiter und stellt den Informationsfluss sicher;
nimmt an der SBB-Landesversammlung teil, die jährlich im Februar stattfindet;
Zudem werden die Ortsobfrauen und Ortsobmänner als Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbauernrates die Interessen der Landwirtschaft bei urbanistischen und landschaftlichen Planungsverfahren im Gemeindegebiet einbringen (Verfahren zum Gemeindeentwicklungsprogramm, Landschaftsplan und Bauleitplan).
Die Ortsobfrauen und Ortsobmänner nehmen an der SBB-Klausurtagung teil, die jährlich im Februar stattfindet.
Zum guten und erfolgreichen Gelingen der Arbeit im Ortsbauernrat gehören einige wesentliche Punkte:
Partnerschaftliches Verhalten
Alle wichtigen und wesentlichen Entscheidungen sollen gemeinsam und in demokratischer Form getroffen werden. Zu dieser Zusammenarbeit gehören die gegenseitige Information, die gemeinsame Beratung über anfallende Fragen und Herausforderungen, eine Diskussionskultur sowie das Mittragen von mehrheitlich gefassten Vereinbarungen und Beschlüssen.
Arbeitsteilung
Die Umsetzung von Beschlüssen, die konkrete Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen soll auf mehrere Schultern aufgeteilt werden. Jedes Ausschussmitglied soll bestimmte Aufgaben übertragen bekommen und diese dann verlässlich ausführen.
Die Ortsobfrau oder der Ortsobmann
ist das Sprachrohr der Ortsgruppe;
trägt die Hauptverantwortung;
übernimmt die Organisation und Koordination der Vorhaben;
delegiert Aufgaben und Zuständigkeiten;
kontrolliert und überprüft die Abläufe;
ist Kontaktperson und Ansprechperson für die Mitglieder;
leitet Informationen weiter;
leitet die Sitzung;
hat Vorbildfunktion, bemüht sich um gutes Klima;
koordiniert das Weiterbildungsprogramm auf Ortsebene.
Der Schriftführer oder die Schriftführerin
verfasst das Protokoll;
verfasst Einladungen/Rundschreiben in Zusammenarbeit mit dem Ortsobmann;
ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit dem Ortsobmann;
führt den Schriftverkehr in Zusammenarbeit mit dem Ortsobmann;
erstellt einen Tätigkeitsbericht/eine Chronik.
Der Kassier oder die Kassierin
ist zuständig für Inkasso und Zahlungen;
übernimmt die Rückerstattung der Spesen an Mitglieder bei entsprechender Belegung;
erstellt eine ordnungsgemäße Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben.
Die anderen Ortsbauernratsmitglieder
unterstützen die Führungsspitze;
helfen und denken mit;
übernehmen Aufgaben z. B. die Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen.
Zentrale Aufgabe des Ortsbauernrates: die Jahresversammlung
Eine wichtige Aufgabe der Ortsgruppe besteht darin, mindestens einmal jährlich eine Ortsversammlung abzuhalten. Dies ist Voraussetzung, um die Aktivität und Vitalität einer Ortsgruppe überhaupt zu garantieren. Die Ortsobfrauen und Ortsobmänner erlassen die Einladung zur Versammlung und führen darin den Vorsitz (laut Satzungen und Wahlordnung des SBB, Artikel 30). Eingeladen werden:
alle Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes auf Ortsebene,
die Mitglieder des Ortsbauernrates,
der Bürgermeister,
der Landwirtschaftsreferent in der Gemeindeverwaltung,
die bäuerlichen Gemeinderäte,
die Bauernvertreter in der Baukommission,
die Mitglieder der örtlichen Höfekommission,
die Bauernvertreter im Tourismusverein,
weitere politische Vertreter und Vertreter anderer Verbände vor Ort.
Die Einladung sollte ein bis zwei Wochen vor der Veranstaltung per Post verschickt, gemailt oder per SMS gesendet werden.
Es gibt zahlreiche Gründe, eine Jahresversammlung abzuhalten:
Der Ortsbauernrat informiert die Mitglieder über seine Aufgaben und Ziele und berichtet über die geleistete Arbeit. Dadurch wird das Engagement des Ortsbauernrates sichtbar und dessen Wertschätzung bei den Mitgliedern steigt.
Die Mitglieder erhalten wertvolle Informationen zu Neuerungen und aktuellen Entwicklungen im landwirtschaftlichen Bereich.
Die Mitglieder haben die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Wünsche vorzubringen. Der Ortsbauernrat erhält wichtige Hinweise darauf, welche Themen den Mitgliedern vor Ort „unter den Nägeln brennen“.
Die Präsenz zahlreicher Teilnehmer an der Jahresversammlung zeugt von der guten Arbeit des Ortsbauernrates und trägt zum positiven Image des Bauernstandes vor Ort bei.
Durch die Teilnahme politischer Vertreter an der Veranstaltung erhält die Ortsgruppe stärkeres politisches Gewicht. Anwesende politische Entscheidungsträger können direkt auf konkrete Probleme und Anliegen der Ortsgruppe angesprochen werden.
Die Jahresversammlung bietet den Mitgliedern die Gelegenheit, die örtlichen bäuerlichen Vertreter der verschiedenen Gremien besser kennenzulernen.
Fachreferenten können im Rahmen der Versammlung zu spezifischen Themen Stellung beziehen und die Mitglieder informieren und motivieren. Die SBB-Weiterbildungsgenossenschaft und die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB stehen der Ortsgruppe bei der Referentensuche zur Seite.
Weitere wichtige Hinweise zur Jahresversammlung sind im Teil C der Broschüre (Seite 63) angeführt.
Fast alle Ortsgruppen des Südtiroler Bauernbundes erhalten im Laufe des Jahres Einnahmen. Oft stellt sich den Funktionären vor Ort die Frage: Kommt dieses Geld auf die Bank oder in eine eigene Kasse?
Möglichkeit 1
Für eine Ortsgruppe, die ein sehr geringes Vermögen aufweist und nur wenige Zahlungsaus- und -eingänge im Jahr durchführt, lohnt sich ein Bankkonto nur bedingt. Ein Bankkonto verursacht Spesen, welche sich aufgrund geringer Beträge und Bewegungen nicht rechtfertigen lassen. Die Bewegungen könnten mittels
Möglichkeit 2
Eine Ortsgruppe, die über kein Statut und keine Steuernummer verfügt, kann bei der Bank weder ein Kontokorrent noch ein Sparbuch auf den Namen der Ortsgruppe eröffnen. Die Bestimmungen zur Abwehr der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Bestimmungen, die den Zugriff der Finanzverwaltung auf die Bankkonten regeln, schließen dies aus. Eine Möglichkeit besteht darin, dass der Ortsobmann und der Kassier ein gemeinsames Bankkonto in Form eines Kontokorrents oder eines Namenssparbuches eröffnen und die getrennte Verfügungsberechtigung vereinbaren (d. h. beide Personen haben Zugriff auf das Kontokorrent oder Sparbuch). In dem von den Raiffeisenkassen ausgearbeiteten Vertrag zum Sparbuch ist die getrennte Verfügungsberechtigung im Art. 4 bereits vorgesehen.
Wenn die getrennte Verfügungsberechtigung vereinbart wird, dann kann diese nur in beiderseitigem Einverständnis abgeändert werden. Wenn ein Kontomitinhaber verstirbt, kann der verbleibende Mitinhaber des Kontokorrents oder Sparbuchs weiterhin so lange über die gesamte Einlage verfügen, bis die Bank nicht über das Ableben in Kenntnis gesetzt wird. Sollte das Ableben der Bank bekannt sein, darf diese den verbliebenen Mitinhaber aus erbschaftssteuerlichen Gründen nur mehr über die Hälfte der Einlage verfügen lassen, bis die Erbschaft geregelt ist. Die Ortsgruppe muss in diesem Fall einen Antrag
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten für eine Ortsgruppe, das Vermögen zu verwalten. Welche Lösung für eine Ortsgruppe die geeignetste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Bargelds über eine Vereinskasse abgewickelt werden. Die Ortsgruppe muss aber auf jeden Fall ein Kassabuch mit dem aktuellen Kassastand und den getätigten Bewegungen führen.
einbringen, um das Geld der Ortsgruppe einzufordern und zurückzuführen.
Ein gemeinsames Bankkonto zur Verwaltung von Geldmitteln der Ortsgruppe bringt für die Kontoinhaber aber auch Nachteile. Die Geldmittel der Ortsgruppe zählen zum Privatvermögen der Kontoinhaber und werden demnach auch bei Steuererklärungen oder Beitragsansuchen (z. B. ISEE, EEVE, ...) berücksichtigt.
Zudem nimmt die Bank bei jeder neuen Kontoeröffnung die sogenannte „angemessene Überprüfung des Kunden“ im Sinne des Geldwäschegesetzes Nr. 231/2007 vor. Dabei wird ein Fragebogen ausgefüllt, worin der Kunde auch den Zweck der Kontoeröffnung angeben muss. Als Zweck sollte diesbezüglich angeführt werden: „Verwaltung der Geldmittel der Ortsgruppe …………… des Südtiroler Bauernbundes“.
Achtung: Bei der Eröffnung eines Bankkontos darf die Ortsgruppe auf keinen Fall die Steuernummer und Mehrwertsteuernummer des Südtiroler Bauernbund-Landesverbandes angeben.
Möglichkeit 3
Wenn eine Ortsgruppe über ein relativ hohes Finanzvermögen verfügt, einen Sponsorvertrag abschließt oder einen Beitrag von öffentlichen Institutionen (z. B. Gemeinde) erhält, bietet sich laut Artikel 31 der Satzungen des Südtiroler Bauernbundes an, dass sich die Ortsgruppe zu einer Ortsgruppe mit Vereinsstatut zusammenschließt. Nach dem entsprechenden Beschluss des Ortsbauernrates und der Unterzeichnung des Gründungsprotokolls wird die Ortsgruppe mit eigenen Statuten und einer Steuernummer ausgestattet. Damit kann auch ein eigenes Bankkonto, lau-
tend auf den Namen der Ortsgruppe, eröffnet und die Geldmittel gesondert verwaltet werden.
Achtung: Die Statuten und das Gründungsprotokoll müssen beim lokalen Steueramt registriert werden. Sollte eine Ortsgruppe daran interessiert sein, den Weg der Eigenständigkeit einzuschlagen, kann sie sich an die Stabsstelle Verbandsmanagement im Südtiroler Bauernbund wenden, welche die Ortsgruppe bei der Gründung betreut.
Für weitere Fragen und Informationen zum Thema „Verwaltung finanzieller Mittel“: Südtiroler Bauernbund / Verbandsmanagement
Tel. 0471 999 354, verbandsmanagement@sbb.it
UNFALLVERSICHERUNG
Begünstigte Erstmitglieder des Südtiroler Bauernbundes
Versicherungsschutz
Was ist bei einem Schadensfall zu tun?
Die Vollzeitunfallversicherung gilt automatisch für alle Erstmitglieder des Bauernbundes und deckt ausschließlich Unfälle, welche das Erstmitglied bei Ausübung einer landwirtschaftlichen Arbeit und bei Ausübung von anderen, nichtberuflichen Tätigkeiten erleidet.
Unfälle mit Maschinen und Fahrzeugen (bis Führerschein C) sowie Unfälle beim Traktorgeschicklichkeitsfahren, welche von bäuerlichen Organisationen veranstaltet werden, sind im Versicherungsschutz enthalten. Die Versicherung ist weltweit gültig.
Die Meldung muss sofort und jedenfalls innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung des entsprechenden Unfallzeugnisses erfolgen. Das versicherte Mitglied wendet sich an das gebietsmäßig zuständige SBB-Patronat ENAPA (Kontaktadressen siehe S. 46), welches die Unfallmeldung entgegennimmt und der Versicherungsgesellschaft Cattolica-FATA weiterleitet. Nähere Informationen in der Broschüre „Unfallversicherung für Erstmitglieder des Südtiroler Bauernbundes“ oder unter dem Link: www.sbb.it/de/patronat-enapa/unfall-krankheit.
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Rechtsschutzversicherung
Begünstigte
Versicherungsschutz
Erstmitglieder (Einzelunternehmen) des Südtiroler Bauernbundes sowie landwirtschaftliche Gesellschaften mit einem Umsatz von bis zu 100.000 Euro. Einfache landwirtschaftliche Gesellschaften werden nur auf Anfrage in die Rechtsschutzversicherung mit aufgenommen.
Autorechtsschutzversicherung (Teil der Rechtsschutzversicherung)
Alle Personen, die auf dem Familienbogen des Erstmitgliedes des Südtiroler Bauernbundes aufscheinen.
Der SBB hat eine Rechtsschutzversicherung mit der Versicherungsanstalt ITAS abgeschlossen. Die Kosten für die jährliche Prämie – ein Bruchteil der sonst üblichen Prämie – stellt der Bauernbund den Mitgliedern in Kombination mit dem Mitgliedsbeitrag in Rechnung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den außergerichtlichen und gerichtlichen Beistand infolge eines Schadensfalles im Rahmen der Versicherungsbedingungen und bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (20.000 Euro pro Versicherungsfall, 500 Euro Selbstbehalt pro Schadensfall mit einer Obergrenze für Honorare an Techniker von 3.000 Euro), ausgenommen im Bereich Autorechtsschutz. Hier ist kein Selbstbehalt im Schadensfall vorgesehen.
Die Meldung muss sofort und jedenfalls innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Versicherungsfalles erfolgen.
Was ist bei einem Schadensfall zu tun?
Das versicherte Mitglied wendet sich an die ITAS-Agentur, Alexander Rainer – Büro Meran (Galilei-Str. 35, 39012 Meran, Tel. 0473 233 322, E-Mail: rechtsschutz@ gruppoitas.it) oder direkt an seinen Vertrauensanwalt (Liste der konventionierten Anwälte bei außergerichtlichem Beistand), welcher den Versicherungsschutz mit der ITAS abklärt. Die Liste der konventionierten Anwälte kann unter dem Link https://www.sbb.it/de/service/versicherungsberatung-suedtirol abgerufen werden.
HAFTPFLICHT- UND RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AGRARGEMEINSCHAFTEN
Begünstigte
Versicherungsschutz
Was ist bei einem Schadensfall zu tun?
Versichert sind die juridische Person (z. B. Alminteressentschaften, Weginteressentschaften, Bodenverbesserungskonsortien, usw.), der gesetzliche Vertreter, der Verwalter und alle Mitarbeiter, die bei den vom Versicherten ausgeübten Tätigkeiten mitwirken.
Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Haftpflicht gegenüber Dritten – Deckungssumme f 10.000.000,00
b) Haftpflicht gegenüber Beschäftigten – Deckungssumme f 10.000.000,00
c) Rechtsschutz – Deckungssumme f 35.000,00
Die Meldung muss sofort ab Eintritt des Versicherungsfalles erfolgen.
Das versicherte Mitglied wendet sich an den Broker MEVI – Büro Meran (GalileiStr. 35, 39012 Meran, Tel. 0473 233 322, E-Mail: info@mevibroker.com).
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR WEGE
Begünstigte Eigentümer und/oder Besitzer und/oder Pächter (Mieter) aller privaten und öffentlichen Wege in Südtirol.
Für Fragen und detaillierte Informationen zum Thema Versicherungen steht die Abteilung Verwaltung im SBB-Hauptsitz in Bozen (Tel. 0471 999 350; verwaltung@sbb.it) zur Verfügung.
Eine Ortsgruppe (OG) organisiert ein Fest. Beim Aufbau werden schwere Sachen abgeladen. Einem Helfer fällt ein Gegenstand auf den Fuß.
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt den Schaden des Helfers nicht, da der Helfer sich selbst verletzt hat. Auch der Schaden am Gegenstand ist nicht gedeckt, da der Gegenstand abgeladen wird.
Sofern die Invalidität des Helfers mehr als 5 % beträgt, greift die Unfallversicherung im Rahmen von Veranstaltungen der bäuerlichen Organisationen (max. 150.000,00 Euro Versicherungssumme).
Beim Abladen fällt der Gegenstand auf einen Passanten. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt den Schaden des Passanten, da dieser als dritte Person gilt. Der Schaden am Gegenstand ist nicht gedeckt, da der Gegenstand abgeladen wird.
Beim Abladen trifft der Gegenstand einen anderen Helfer, der nicht unmittelbar bei den Arbeiten beteiligt ist. Auch hier bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden am Helfer, da auch der andere Helfer (egal ob Mitglied der Ortsgruppe oder nicht) als Dritter gilt. Ist der verletzte Helfer auch noch Mitglied einer bäuerlichen Organisation, so greifen auch die Unfallversicherung im Rahmen von Veranstaltungen der bäuerlichen Organisationen bei einer Invalidität von 5% (max. 150.000,00 Euro Versicherungssumme).
Eine Ortsgruppe organisiert ein Gaudirodelrennen. Ein Teilnehmer fährt in eine Gruppe von Zuschauern. Dabei werden er selbst und mehrere Zuschauer verletzt. Auch das Auto eines Zuschauers wird beschädigt.
Wenn die Ortsgruppe als Veranstalter haftbar gemacht wird (z. B. weil sie unzureichende Abzäunungen vorgesehen hat), bezahlt die Versicherung den Körper- und den Sachschaden des Zuschauers.
Wenn die Ortsgruppe keine (Mit)Schuld am Unfall erhält, weil sie die Piste ordnungsgemäß vorbereitet hat, bezahlt die Versicherung nicht. In diesem Fall muss auch nicht die Ortsgruppe bezahlen, sondern der Teilnehmer selbst, der den Schaden verursacht hat, oder dessen eigene Privathaftpflichtversicherung.
Den eigenen Schaden des Teilnehmers bezahlt die Unfallversicherung, sofern eine Invalidität von mehr als 5% festgestellt wird.
Die Ortsgruppe stellt einen Maibaum auf. Beim Aufstellen fällt der Baum um und trifft eine Person.
Diese Veranstaltung ist gedeckt (Mitglieder durch die Unfallversicherung, Dritte durch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung). Allerdings sollte der Bürgermeister das Aufstellen des Maibaums genehmigen (evtl. Mitteilung an den Bürgermeister machen und unterschreiben lassen).
Die OG organisiert ein Broomball-Turnier mit mehreren Mannschaften. Ein Teilnehmer verletzt einen anderen.
Hier wird die Versicherung nicht bezahlen, außer der Ortsgruppe kann als Veranstalter ein Versäumnis nachgewiesen werden. Ansonsten muss der Teilnehmer privat haften, da es sich um einen normalen Sportunfall handelt. Wenn die verletzte Person Mitglied einer bäuerlichen Organisation ist und eine Invalidität von mehr als 5% aufweist, greift die Unfallversicherung.
Die Ortsgruppe organisiert eine Wanderung.
Zwei Mitglieder stürzen und verletzen sich; ein Mitglied ist volljährig, eines minderjährig. Sofern die Ortsgruppe nicht fahrlässig gehandelt hat (z. B. unerfahrene Bergsteiger auf eine Klettertour mitnimmt), haftet das volljährige Mitglied für sich selbst und kann gegenüber der Ortsgruppe keine Schadenersatzansprüche geltend machen.
Den eigenen Schaden des Teilnehmers bezahlt die Unfallversicherung, sofern eine Invalidität von mehr als 5% festgestellt wird.
Beim Minderjährigen ist die Situation anders.
Auf diesen müsste „aufgepasst“ werden. Allerdings kommt es auch hier auf die Situation und auf die Fahrlässigkeit an. Wenn die Aufsichtsperson (z. B. Ortsobmann) handelt, „wie ein guter Familienvater gehandelt hätte“, und alles unternommen hat, um den Unfall zu verhindern, wird er nicht haften müssen.
Falls er das nicht hat, dann haftet er zwar, allerdings wahrscheinlich „nur“ zivilrechtlich (Schaden wird von der Versicherung gedeckt), nicht strafrechtlich.
Auch beim Minderjährigen bezahlt die Unfallversicherung den eigenen Schaden, sofern eine Invalidität von mehr als 5% festgestellt wird.
Die OG organisiert einen Ausflug. Zwei alkoholisierte Minderjährige geraten in eine Schlägerei, bei der sie verletzt werden und auch andere verletzen. Die Eltern drohen dem Obmann mit einer Anzeige.
Auch hier gilt, dass die Aufsichtsperson (z. B. Obmann) dafür Sorge zu tragen hat, dass Minderjährigen nichts passiert und sie nichts „anstellen“. Wenn die Aufsichtsperson beweisen kann, dass sie alles unternommen hat, um dies zu verhindern (z. B. vor Zeugen die
Minderjährigen mehrmals dazu aufgefordert hat, nicht mehr zu trinken), wird die Aufsichtsperson wahrscheinlich nicht haftbar gemacht werden.
Die Ortsgruppe organisiert eine Lehrfahrt. Einige Teilnehmer beschädigen die Zimmereinrichtung des Hotels. Da die Zerstörung einer Zimmereinrichtung eine vorsätzliche Handlung ist, wird auch die Versicherung nicht bezahlen. Die Versicherung deckt nur Schäden, die ungewollt entstanden sind.
Die Ortsgruppe organisiert einen Almabtrieb mit Traktoren und Tieren. Dabei wird ein Zuschauer verletzt. Sofern der Schaden nicht mit einem motorbetriebenen Fahrzeug mit Kennzeichen (z. B. Traktor) verursacht wurde, wird der Schaden von der Versicherung gedeckt. Schäden, welche vom Traktor verursacht werden, zahlt die Traktorversicherung des Traktorbesitzers.
Bei einem Fest der Ortsgruppe arbeiten Minderjährige hinter der Theke und geben Alkohol aus.
Der Ausschank von Alkohol ist Personen unter 18 Jahren untersagt. Etwaige Strafen muss die Ortsgruppe bezahlen.
Die Ortsgruppe organisiert ein Traktorgeschicklichkeitsfahren. Ein Teilnehmer stürzt mit dem Traktor, verletzt sich selbst und einen Zuschauer. Auch der Traktor wird beschädigt.
Die Unfallversicherung deckt den Schaden des Traktorlenkers. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung des SBB schließt die Haftung für Schäden mit motorbetriebenen Fahrzeugen mit Kennzeichen aus. Damit Schäden, die der Organisator Dritten zufügt, versichert sind, muss eine eigene Polizze abgeschlossen werden. Auch Schäden am Traktor sind nicht versichert, da dieser als Eigentum der Ortsgruppe gilt.
Die OG organisiert eine mehrtägige Busreise. Der Bus hat einen Unfall, dabei kommen Teilnehmer zu Schaden. In erster Linie wird bei einem Busunfall das Busunternehmen haften. Die Geschädigten (oder deren Angehörige) können aber unter Umständen auch auf den Organisator (Ortsgruppe) zurückgreifen. Aus diesem Grund ist es absolut empfehlenswert, vor allem bei mehrtägigen Reisen, die Organisation über ein Reisebüro abzuwickeln. Damit ist das Reisebüro verantwortlich.
Die Ortsgruppe organisiert einen Ball. Der Parkplatz ist vereist, ein Besucher stürzt und verletzt sich. Hier haftet evtl. der Besitzer des Parkplatzes (z. B. Gemeinde). Dieser muss dafür Sorge tragen, dass der Parkplatz beim Vermieten in einem einwandfreien Zustand ist.
Die Ortsgruppe organisiert einen Ball. Der Saal ist für 600 Personen zugelassen, die Ortsgruppe gewährt aber 1.000 Personen Einlass. Es bricht eine Panik aus und mehrere Besucher verletzen sich.
Hier kann die Ortsgruppe voll haftbar gemacht werden. Die Versicherung könnte sich auch das Recht vorbehalten, den Schaden nur teilweise zu übernehmen, da von Seiten des Veranstalters die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden und zudem grob fahrlässig gehandelt wurde.
Eine Ortsgruppe veranstaltet einen Kirchtag und verkauft dabei an einem Stand Speisen und Getränke. Am Vortag errichtet die Ortsgruppe den Stand. Ein Mitglied rutscht dabei vom Dach und verletzt sich schwer. Es wird ein Invaliditätsgrad von mehr als fünf Prozent festgestellt.
In diesem Fall greift die Unfallversicherung und das verletzte Mitglied bekommt die entsprechende Schadenssumme ausbezahlt.
Eine Ortsgruppe veranstaltet einen Skiausflug. Ein Mitglied stürzt beim Skifahren und verletzt sich schwer. Es wird ein Invaliditätsgrad von mehr als fünf Prozent festgestellt. In diesem Fall greift die Unfallversicherung.
Ein Bauernbundbezirk veranstaltet ein Broomballturnier. Zwei Teilnehmer stoßen zusammen und müssen einige Tage im Krankenhaus verbringen. Es wird keine bleibende Invalidität festgestellt. Bekommen die Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes für die entgangenen Tage im Krankenhaus eine Entschädigung?
Nein, sie bekommen keine Entschädigung, denn die Unfallversicherung wird nur bei bleibender Invalidität und Todesfall ausbezahlt.
Ein Erstmitglied des Südtiroler Bauernbundes erleidet bei seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit oder bei einer Tätigkeit in seiner Freizeit einen Unfall mit Todesfolge. Welche Summe wird an die Nachkommen ausgezahlt?
Die Nachkommen erhalten 10.000,00 Euro von der Unfallversicherung Landwirtschaft.
Ein Erstmitglied des Südtiroler Bauernbundes möchte eine Hofstelle errichten. Die Gemeinde, welche für die Ausstellung der Baukonzession zuständig ist, erteilt die Baukonzession aber nicht. Das Mitglied möchte gegen die Gemeinde gerichtlich vorgehen. Ist dieser Fall gedeckt?
Streitigkeiten im verwaltungsrechtlichen Bereich sind ausgeschlossen, da solche Fälle in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes fallen.
Ein Erstmitglied des Südtiroler Bauernbundes will seinen Nachbarn auf Ersitzung klagen. Ist dieser Fall durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Die Rechtsschutzversicherung deckt nicht die Ersitzungsklagen als Kläger. Ausschlaggebend für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien/Grundstücken ist, ob der streitgegenständliche Grund zum versicherten landwirtschaftlichen Betrieb gehört oder nicht. Darüber hinaus sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Bau von Liegenschaften ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ersitzung ist eine Art des Eigentumserwerbs an Liegenschaften und als solche also ausgeschlossen. Wird hingegen das Erstmitglied des SBB auf Ersitzung geklagt und ist somit der Geklagte, so greift die Rechtsschutzversicherung.
Ein Erstmitglied des Südtiroler Bauernbundes und seine Frau und Kinder wollen eine Autorechtsschutzversicherung abschließen. Ist dies überhaupt notwendig, oder wird in diesem Falle eine doppelte Versicherung abgeschlossen?
Die Rechtsschutzversicherung des SBB sieht eine Autorechtsschutzversicherung für alle Personen, die auf dem Familienbogen des Erstmitgliedes des Südtiroler Bauernbundes aufscheinen, vor. Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz somit gegeben.
Sollte ein Mitglied aber eine höhere Versicherungssumme oder einen umfassenderen Versicherungsschutz wünschen, so sollte auch noch eine weitere Autorechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
Ein Landwirt hat einen Mitarbeiter, der ihm manchmal aushilft, jedoch nicht offiziell als Arbeitskraft gemeldet ist. Sind Arbeitsstreitigkeiten mit diesem Arbeitnehmer abgedeckt?
Arbeitsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern fallen nur dann in den Versicherungsschutz, wenn der Arbeitnehmer offiziell gemeldet ist, d. h. auf der Gehaltsliste/Matrikelbuch (Libro Unico) vermerkt ist.
Die Jahresversammlung ist die zentrale Veranstaltung der Ortsgruppe im Jahresverlauf. Jede Ortsgruppe sollte nach Möglichkeit eine Jahresversammlung abhalten, um die Mitglieder vor
Ort über aktuelle landwirtschaftliche Themen zu informieren und die Möglichkeit zu bieten, Anliegen und Wünsche vorzubringen.
• Pünktlich zu den anstehenden Jahresversammlungen der Ortsgruppen veröffentlicht der SBB jährlich über das Funktionärsmedium „Kontakt“ Vorschläge zu aktuellen landwirtschaftlichen Themen und zu möglichen Referenten. Das Angebot ist bunt gemischt und reicht vom Fachvortrag bis zum Referat verbandspolitischer Natur. Die Ortsgruppen können sich an die Weiterbildungsgenossenschaft im SBB wenden und ein Referat „buchen“. Die Liste ist auch im Funktionärsbereich auf mein SBB (siehe Teil C, Seite 82) abrufbar.
• Um Veranstaltungen und Versammlungen auf Ortsebene aufzuwerten, empfiehlt der SBB die Terminvereinbarung mit bäuerlichen Mandataren auf Landes- und EUEbene und/oder mit SBB-Spitzenfunktionären und Hauptamtlichen im SBB. Interessierte Ortsgruppen können sich für die Terminvereinbarung an die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB wenden.
• Die Ortsbauernratsmitglieder sollten die Möglichkeit nutzen, auch an den Jahresversammlungen der anderen bäuerlichen Organisationen teilzunehmen, um sich ein Bild über ihre Tätigkeiten und die Interessen der jeweiligen Mitglieder zu machen. Oft ergeben sich Synergien und interessante Möglichkeiten der Zusammenarbeit!
• Der SMS-Dienst für Ortsobleute ermöglicht das Verfassen und Verschicken von SMS an ausgewählte Empfänger. So können beispielsweise Einladungen an die Mitglieder und/oder an den Ortsbauernrat zur Jahresversammlung, zu Ortsbauernratssitzungen oder zu Veranstaltungen über SMS verschickt werden. Dieser Dienst ist ausschließlich den SBBOrtsobleuten für die Ausübung ihrer Tätigkeit vorbehalten! Nähere Informationen finden sich auf Seite 84 oder erteilt die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB.
• Im Teil B des Leitfadens (Seite 53) sind weitere, grundsätzliche Informationen zur Jahresversammlung angeführt.
Foto: SBB-Fotoarchiv
Man unterscheidet mehrere Arten von Reden:
Informationsrede oder Vortrag
Gelegenheits- oder Anlassrede
Meinungs-, Argumentations- oder Überzeugungsrede
Eine Informationsrede beinhaltet in der Regel eine Einleitung, einen Hauptteil und einen Schluss. Ziel der Rede ist es, die Anwesenden über Neuerungen und/oder aktuelle Entwicklungen in einem bestimmten Bereich zu informieren. Sollte die Rede vorab schriftlich ausgearbeitet werden, empfiehlt es sich, mit dem Hauptteil zu beginnen und erst danach die Einleitung und den Schluss zu formulieren.
Eine Gelegenheits- oder Anlassrede wird bei denkwürdigen Ereignissen z. B. bei einem Jubiläum oder bei einer Ehrung vorgetragen und hat folgende Grundstruktur:
− Anrede, Begrüßung der Gäste
− Anlass: Freude, Ehre, Auszeichnung
− Wünsche, Dank, Hoffnung
− Appell, Blick in die Zukunft
− Dank
Die Meinungs-, Argumentations- oder Überzeugungsrede hat zum Ziel, die Anwesenden von einem bestimmten Standpunkt zu überzeugen oder zum Handeln zu bewegen. Diese Rede ist wie folgt strukturiert:
− Anrede
− Eventuell Behauptungen und Positionen der Gegenseite
− Eigene Behauptungen und Positionen
− Argumente
− Aufruf, Aufforderung, Bitte, Mahnung, Hoffnung, Dank
Bei jeder Rede ist es wichtig, die Zuhörer einzubinden und sie auch aktiv anzusprechen. Dialog statt Monolog!
Die Anrede/Begrüßung
Jede Rede beginnt mit einer Anrede, wobei sofort geklärt werden muss, ob man Nähe oder Distanz schaffen will. Der Normalfall ist die neutrale Anrede „Meine Damen und Her-
ren!“. Diese Anrede ist jedoch für das Zielpublikum, d. h. Bäuerinnen und Bauern, nicht unbedingt angemessen, es empfiehlt sich daher die Begrüßung „Liebe Bäuerinnen und Bauern“.
Diese Anrede ist in den allermeisten Fällen ausreichend. Wenn Ehrengäste anwesend sind, gilt es zu entscheiden, ob jeder einzeln begrüßt und, wenn ja, welche Reihenfolge gewählt wird. Ehrengäste können, müssen aber nicht gesondert genannt werden.
Rangfolge
Wenn man sich dafür entscheidet, Ehrengäste gesondert zu nennen, sollte man folgende Rangfolge einhalten:
geistliche vor weltlichen, amtierende vor ehemaligen Würdenträgern;
EU vor Staat, Land und Gemeinde;
gewählte vor ernannten Amtsinhabern;
erworbene Titel vor verliehenen.
Beispiel
Einweihung eines Bauernladens. Anwesend sind der Pfarrer, der Bischof, der Landesobmann des Südtiroler Bauernbundes, der Ortsobmann des Südtiroler Bauernbundes, der Landeshauptmann, der Bürgermeister.
Rede des Verantwortlichen für den Bauernladen:
Sehr verehrter Herr Bischof! Sehr verehrter Herr Pfarrer! Geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrter Landesobmann des Südtiroler Bauernbundes! Verehrter Herr Bürgermeister! Geehrter Ortsobmann des Südtiroler Bauernbundes! Liebe Bäuerinnen und Bauern!
Als Alternative zu dieser hochgestochenen Anrede kann mit ruhigem Gewissen eine „bodenständigere“ Form gewählt werden:
Liebe Bäuerinnen und Bauern! Es freut mich, dass Sie so zahlreich zur Einweihung unseres neuen Bauernladens erschienen sind. Besonders freut es mich, dass auch viele Ehrengäste unter uns sind. Ich begrüße unseren Bischof, den Pfarrer unserer Gemeinde, den Landeshauptmann, den Landesobmann des Südtiroler Bauernbundes, den Bürgermeister und den Ortsobmann des Südtiroler Bauernbundes.
oder
Liebe Bäuerinnen und Bauern! Sehr verehrte Ehrengäste (oder umgekehrt)! Der heutige Tag stellt einen Meilenstein in der Geschichte unseres Dorfes dar und dürfte die Grundlage für ein neues bäuerliches Selbstbewusstsein schaffen.
Wie aus dem Beispiel hervorgeht, gibt es nicht die „richtige“ oder „falsche“ Anrede. Am besten sucht sich der Redner die Form, die zu seiner Persönlichkeit passt. Auf alle Fälle ist es ratsam, allein vor dem Spiegel eine Anrede zu üben.
„Übung macht den Meister“, deshalb empfiehlt es sich zu üben, zu variieren und Mut zu Neuem zu beweisen.
Tipps und Tricks für Redner
Der folgende Abschnitt beinhaltet allgemeine Hinweise zum sicheren und erfolgreichen Auftreten eines Redners:
Sicheres Auftreten drückt sich in ruhigem Aufstehen, in einem langsamen, festen Gang zum Vortragsplatz und im freien Stehen vor den Zuhörern ohne Rednerpultverschanzung mit entspanntem, fröhlichem Gesicht aus.
Der gelungene Augenkontakt bringt dem Redner erst seine notwendige Sicherheit. Langsam und bestimmt wandert sein Blick von Gesicht zu Gesicht und verharrt so lange beim Einzelnen, um eine kurze Begegnung herbeizuführen.
Eine kurze Sammelpause zu Beginn der Rede und nach der Anrede der Hörer verrät Sicherheit und bewirkt Aufmerksamkeit bei den Zuhörern.
Das Reden in kurzen Sätzen macht es dem Sprecher möglich, langsam und verständlich zu sprechen, deutlich den Punkt zu setzen und nach jedem Satz die notwendige Atempause einzulegen. Ein Satz sollte nicht mehr als höchstens einen Haupt- und zwei Nebensätze enthalten.
Lebendigkeit durch Verdeutlichung und Unterstreichung des Gesagten erreicht man in der Veränderung des Sprechtempos, der Tonhöhe und der Lautstärke. Monotones Reden wirkt einschläfernd.
Reden in der gewohnten und eingeübten Sprechart, ohne Phrasen, so natürlich, als ob man mit einigen Bekannten in eine Plauderei geraten wäre.
Kein tierischer Ernst, sondern Humor im Gesicht und in der Darstellung bürgt immer für Erfolg.
Einfache Sprache, passende Vergleiche, klug gewählte Beispiele aus der Erfahrungswelt der Hörer zeichnen den Meister aus.
Nichts ist unsympathischer als ein Redner, der nicht mehr aufhört zu reden. Es gilt die eiserne Regel: 30 Minuten Redezeit nicht überschreiten (Ausnahme bilden Vorträge, wobei 1,5 Stunden inkl. Pause das Maximum darstellen).
Eine Sitzung abhalten heißt leiten, teilnehmen, planen und entscheiden. Dazu gehören auch die Protokollführung, die Aufgabenplanung, die Sammlung von Unterlagen und Informationen sowie die Vor- und Nachbearbeitung von Sitzungen.
Worauf gilt es zu achten?
1. Vorbereitung
Einladung
Es ist wichtig, dass die Teilnehmer eine schriftliche Einladung erhalten (sofern möglich, per E-Mail oder SMS).
Die Teilnehmer sollen erfahren, wann und wo die Sitzung stattfindet, welche Themen oder Tagesordnungspunkte zur Diskussion oder zur Entscheidung anstehen und welchen Zweck und Ziel die Zusammenkunft hat.
Der Leiter der Sitzung soll, wenn möglich, zu jedem Tagesordnungspunkt einige Fragen oder Antworten auf mögliche Fragen vorbereiten. Für die erfolgreiche Abhaltung einer Sitzung ist es hilfreich, wichtige Punkte mit dem einen oder anderen Teilnehmer vor der Sitzung kurz zu besprechen.
Die Einladung sollte rechtzeitig, aber nicht zu früh (ideal ein bis zwei Wochen vor der Sitzung) an die Teilnehmer verschickt oder gemailt werden. SBB-Ortsobleute können die Einladung über den SMS-Dienst für Ortsobleute (siehe Seite 84) an ausgewählte Empfänger verschiedener Zielgruppen verschicken.
Oft wird auch nur telefonisch zur Sitzung geladen. Trotzdem sollte eine Tagesordnung erstellt und diese am Telefon mündlich mitgeteilt werden, damit die Mitglieder wissen, worum es geht und sich entsprechend vorbereiten können.
Anforderungen
Sitzungsleiter haben die Sitzungen so vorzubereiten, zu strukturieren und umzusetzen, dass:
- alle Teilnehmer am Geschehen beteiligt sind;
- jeder sein Wissen, seine Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen kann;
- verbindliche, erfolgversprechende Ergebnisse erarbeitet werden.
2. Sitzungsablauf
Begrüßung
Zeitplan absprechen. Die Teilnehmer nicht im Ungewissen lassen, sie fühlen sich sonst nicht ernst genommen.
Leitung der Sitzung:
- Die Teilnehmer müssen mit dem Thema vertraut gemacht werden. Ein Mindestmaß an Vorinformation für alle Teilnehmer ist nötig.
- Überlegen, welche Teilnehmer zu welchen Standpunkten herangezogen werden können.
- Mit der eigenen Meinung zurückhalten. Wenn diese zu massiv vertreten wird, kann sie als Manipulation verstanden werden. Das heißt aber nicht, dass der Sitzungsleiter die eigene Meinung verstecken soll. Der Ortsobmann sollte vor allem als Moderator wirken.
- Kernpunkte der Sitzung laufend visualisieren, d. h. der ganzen Gruppe sichtbar machen (z. B. aufschreiben, wer wann was zu tun hat). Hilfsinstrumente wie Flipchart, Pinwand oder nach Möglichkeit elektronische Medien nutzen.
- Themenabweichungen vermeiden. Sie führen zu Verzettelungen und Zeitproblemen. Hier muss der Sitzungsleiter klar einschreiten.
- Auf geordneten Ablauf achten (Zwischenrufer und Vielredner stoppen, „Schweiger“ motivieren).
- Keine Wiederholungen zulassen.
- Humor ist sehr förderlich – auch zum Überspielen von Angriffen auf den Vorsitzenden.
- Lob nicht vergessen, aber gerecht verteilen (keine einseitigen Bevorzugungen).
- Der Sitzungsleiter muss sich auch das Recht auf Fehler zugestehen. Niemand ist perfekt. Rückmeldungen von den Teilnehmern verlangen.
3. Beschlussfassung
Beschlüsse schriftlich festhalten, Protokollführung (Aufgabe des Schriftführers).
4. Zusammenfassung
Vor dem Abschluss der Sitzung kurze, prägnante, objektive Zusammenfassung der wichtigsten Punkte anhand der durchgeführten Visualisierung.
Effiziente Sitzungen, die ergebnisorientiert verlaufen und bei denen die Teilnehmer das Gefühl haben, ernst genommen zu werden und ihre persönlichen Vorschläge einbringen zu können, motivieren die Funktionäre!
Foto: SBB-Fotoarchiv
Wozu ein Protokoll?
Dokumentationszwecke – Archiv – Hilfe für Tätigkeitsberichte
Offizielles Dokument – Festhalten demokratischer Beschlüsse
Protokollformen
Verlaufsprotokoll: Diese ausführliche Protokollform enthält nicht nur die einzelnen Beschlüsse, sondern auch die Diskussionsbeiträge der Sitzungsteilnehmer.
Ergebnisprotokoll: Dies ist eine sehr kurze Protokollform, nur die Beschlüsse werden schriftlich festgehalten.
Anforderungen an ein Protokoll
sachlich und wahrheitsgetreu
kurz und bündig
klare Sprache
übersichtliche Darstellung
Was ist wichtig beim Protokoll?
Art (z. B. Ortsbauernratssitzung)
Datum, Uhrzeit (Beginn – Ende), Ort
Name des Protokollführers
Anwesende, Entschuldigte, Abwesende, Unentschuldigte
Tagesordnungspunkte (TOPS)
Ergebnisse und Beschlüsse
Aufgabenverteilung: Wer-Was-Wann-Wo-Wie
evtl. Hinweis auf nächste Sitzung
evtl. Logo der Organisation
wenn vorhanden: Anlagen
Regeln für das Abfassen eines Protokolls
Gegenwartsform (Präsens) soll verwendet werden.
Vorsitzender und Schriftführer unterschreiben.
Längere Diskussionen, gemeinsame Meinungen, gleiche Aussagen können zusammengefasst werden.
Nur bei größeren Meinungsverschiedenheiten oder bei Wahlen und Statutenänderung soll das Protokoll genau geführt werden.
Jedes Ortsbauernratsmitglied kann verlangen, eine Äußerung oder einen Beitrag schriftlich festzuhalten.
Indirekte Rede, keine Nebensätze, keine Ausschmückungen (Beispiel: Die Ortsobfrau oder der Ortsobmann stellt fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist. Besser: Antrag wird einstimmig angenommen).
Mögliche Einführungsworte: Herr spricht das Thema an, berichtet über, erwähnt , fordert , nimmt Stellung zu , rechtfertigt , ergänzt , erläutert , informiert , betont , bittet , fragt , wendet sich gegen
So einfach wie möglich formulieren: keine Füllwörter, Unwichtiges weglassen, keine Zitate, keine Höflichkeitsfloskeln, keine persönliche Meinung des Schriftführers.
Beschlüsse sind meistens der wichtigste Teil des Protokolls. Es ist wichtig, dass sie eindeutig geschrieben sind. Zweideutigkeiten führen zu Missverständnissen und lassen sich unterschiedlich interpretieren. Es ist von Vorteil, Beschlüsse hervorzuheben und die Stimmen (einstimmig, mit x Ja- und y Neinstimmen, x Enthaltungen) anzugeben.
Wer erhält das Protokoll?
alle Teilnehmer der Sitzung
alle Mitglieder des Ortsbauernrates (auch die Abwesenden)
Jeder Teilnehmer der Sitzung hat die Möglichkeit, bei der Genehmigung des letzten Protokolls Korrekturen einzubringen.
Salurn
Datum – Uhrzeit - Ort (Lokalität):
Anwesend:
Entschuldigt:
Abwesend:
Protokoll zur 1. (Nr.)
Ortsbauernratssitzung der Ortsgruppe (Salurn)
TOP 1: Genehmigung des Protokolls der 4. Ortsbauernratssitzung
Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.
TOP 2: Weiterbildung
Der Ortsbauernrat beschließt mit zwei Gegenstimmen einen Vortrag zum Thema „Der effiziente Baumschnitt“ zu veranstalten. Robert Amon übernimmt die Organisation der Veranstaltung.
TOP 3: Lehrfahrt nach Roccia Veneta
Der Ortsbauernrat beschließt, am 8. Mai eine Lehrfahrt nach Roccia Veneta zu organisieren, wobei eine Versuchsanstalt für Obst- und Weinbau sowie das nationale Obstbaumuseum besichtigt werden. Das genaue Programm liegt diesem Protokoll als Anlage bei.
Termin für die nächste Sitzung des Ortsbauernrates: Freitag, 5. März mit Beginn um 20:00 Uhr im Gemeindesaal.
Protokoll: (Vorname) (Nachname)
Anlage
Programm der Lehrfahrt nach Roccia Veneta
Salurn
Datum – Uhrzeit - Ort (Lokalität):
Anwesend:
Entschuldigt:
Abwesend:
TOP 1: Genehmigung des Protokolls der 4. Ortsbauernratssitzung
Richtigstellung – TOP 2: Werbeinserat in der „FF - Die Südtiroler Illustrierte“ Robert Amon stellt klar, dass er ausdrücklich gegen ein Werbeinserat in der „FF – Die Südtiroler Illustrierte“ ist, da kaum Bauern diese Wochenzeitung lesen und demzufolge die hohen Ausgaben nicht gerechtfertigt werden können.
TOP 2: Weiterbildung
Frau Grossgasteiger bemängelt das völlige Fehlen von Weiterbildungsveranstaltungen im vergangenen Geschäftsjahr. Es geht nicht an, dass der Ortsbauernrat nur Wattabende und Törggelepartien organisiert. Der Meinung von Frau Grossgasteiger schließt sich auch Herr Mastrantonio an: Törggelepartien können auch von Privatpersonen organisiert werden, dazu braucht es nicht die Einberufung des Ortsbauernrates. Obmann Paul Hofer räumt ein, dass im Bereich der Weiterbildung seit einiger Zeit nichts unternommen wurde und schlägt vor, einen Vortrag zum Thema „Der effiziente Baumschnitt“ zu veranstalten. Sepp Mall ist mit diesem Thema nicht einverstanden, da bereits die Ortsgruppe Kurtatsch einen Vortrag zum selben Thema veranstaltet und die Salurner problemlos nach Kurtatsch fahren können. Der Ortsbauernrat beschließt mit zwei Gegenstimmen einen Vortrag zum Thema „der effiziente Baumschnitt“ zu veranstalten. Robert Amon übernimmt die Organisation der Veranstaltung.
Obmann Paul Hofer berichtet von einer Lehrfahrt des Obstbauvereins Salzburg nach Roccia Veneta, an der er teilgenommen hat. Er schlägt vor, auch eine solche Lehrfahrt zu organisieren und verteilt den Anwesenden das Programm.
Der Ortsbauernrat beschließt, am 8. Mai eine Lehrfahrt nach Roccia Veneta zu organisieren, wobei eine Versuchsanstalt für Obst- und Weinbau sowie das nationale Obstbaumuseum besichtigt werden. Das genaue Programm liegt diesem Protokoll als Anlage bei.
Termin für die nächste Sitzung des Ortsbauernrates: Freitag, 5. März mit Beginn um 20:00 Uhr im Gemeindesaal.
Protokoll: (Vorname) (Nachname)
Anlage
Programm der Lehrfahrt nach Roccia Veneta
Hinweis: Die digitalen Vorlagen für die Protokolle können im Funktionärsbereich auf www.sbb.it heruntergeladen werden (Bereich „Vorlagen“).
Es macht ein schönes Bild, wenn die Briefe, Einladungen und Ansuchen einheitlich verfasst werden. Ein einheitliches Erscheinungsbild macht Stil und Haltung eines Verbandes sichtbar. Es ermöglicht die spontane Zuordnung und das schnelle Wiedererkennen des Verbandes, es vermittelt Professionalität, Kontinuität und Glaubwürdigkeit. Somit prägt das Erscheinungsbild das Image und trägt damit zum Erfolg bei.
Auch die Ortsgruppen des Südtiroler Bauernbundes werden aufgefordert, das SBB-Corporate Design anzuwenden. Informationen dazu gibt es in den Bezirkssekretariaten. Hier die Grundregeln für die Anwendung:
Schrift
• Für Schriftverkehr (Protokolle, Briefe, Vermerke, ....): Arial - 11pt - Zeilenabstand mehrfach 1,1Schriftschnitt „normal“ und „fett“
Diese Schrift ist standardmäßig in jedem Schreib- und Grafikprogramm zu finden.
• Für Drucksachen, Powerpointvorträge, Tischnamensschilder, Deckblätter für Kursunterlagen, Türschilder, Ehrungsurkunden, Kursbestätigungen, u. a. m.: MetaBookRoman - 11pt - Zeilenabstand mehrfach 1,1Schriftschnitt „normal“
Farben
Pantone 370 U auf nicht gestrichenem Papier
Pantone 370 C auf gestrichenem Papier (glatt)
Logo
Die Ortsgruppen des Südtiroler Bauernbundes sind angehalten, das eigene SBB-OrtsgruppenLogo und nicht das allgemeine SBB-Logo zu verwenden. Die SBB-Ortsgruppen-Logos enthalten unterhalb des Schriftzugs „Südtiroler Bauernbund“ die Bezeichnung der Ortsgruppe.
Hafling
Beispiel: SBB-Ortsgruppen-Logo der Ortsgruppe
Hafling
Die SBB-Ortsgruppen-Logos können bei der Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB angefordert werden.
Für nähere Informationen und Hilfestellungen steht die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB-Hauptsitz in Bozen oder das Bezirkssekretariat zur Verfügung.
Pantone 381 U auf nicht gestrichenem Papier
Pantone 381 C auf gestrichenem Papier (glatt)
NB: Der Informationsaustausch zwischen Bezirkssekretariat und der Ortsgruppe ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Ortsgruppe wird daher angehalten, eine Kopie sämtlicher Schreiben, Stellungnahmen und Briefe, die im Namen der Ortsgruppe verschickt werden, an das Bezirkssekretariat zu übermitteln (in Papierform oder digital).
Weiterbildung ist Entwicklung! Aus diesem Grund sollte die Ortsgruppe für ihre Mitglieder und Funktionäre nach Möglichkeit regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen auf Ortsebene organisieren. Erster Ansprechpartner für die Organisation von Lehrgängen, Seminaren und Lehrfahrten ist die Weiterbildungsgenossenschaft (WBG) im SBB. Nachfolgende Themen und Inhalte sind als Weiterbildungsangebot für Mitglieder und Funktionäre besonders interessant:
Fachvorträge
Vorträge in den Bereichen Recht, Steuern, Förderungen, Betriebswirtschaft, Marketing, Zuund Nebenerwerb, Bauen und Energie, Innovation, Soziales und Arbeitssicherheit vermitteln den Teilnehmern Fachwissen für eine zukunftsorientierte Betriebsentwicklung.
Praxisseminare
Die WBG unterstützt praxisnahe Weiterbildungen in allen Bereichen der Landwirtschaft, wie z. B. Baumschnittkurse, Maschinenpflege, Produktverarbeitungskurse, Flurbegehungen, usw.
Digitalisierung
Der richtige Umgang mit PC und Laptop ist für bäuerliche Unternehmer mittlerweile Muss. Die zunehmende Digitalisierung ist eine große Herausforderung, die WBG bietet Lösungen.
Bäuerliche Kultur
Durch Seminare in den Bereichen bäuerliche Kultur und Persönlichkeitsbildung und bäuerliche Kultur leistet die WBG einen Beitrag zur Stärkung des Selbst- und Standesbewusstseins.
Funktionärsschulungen
Die SBB-Weiterbildungsgenossenschaft unterstützt die Ortsgruppen auch finanziell. Sie übernimmt einen Teil des Referentenhonorars, und zwar 40 Euro pro Weiterbildungsstunde (1 Weiterbildungsstunde = 45 Minuten).
Voraussetzungen für diese Förderung sind eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen und die Meldung bei der WBG mittels
Meldeformular und Teilnehmerliste. Sollte ein Referent ein höheres Honorar und Kilometergeld verlangen, so muss die Ortsgruppe die Differenz selbst bezahlen.
Nachfolgend die Vorgangsweise für die organisatorische Abwicklung:
• Die Ortsgruppe stellt mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung das Finanzierungsansuchen an die WBG. Die Ortsgruppe erhält eine Rückmeldung, ob das Ansuchen genehmigt wurde oder nicht.
• Nach der Veranstaltung schickt die Ortsgruppe das vollständig ausgefüllte Meldeformular sowie die Teilnehmerliste an die SBB-Weiterbildungsgenossenschaft. Anschließend kann der Referent die Rechnung an die WBG stellen.
• Die Teilnehmerliste ist bei allen Seminaren erforderlich. Bei Großveranstaltungen wie Versammlungen oder Tagungen reicht hingegen das Meldeformular.
• Die Ortsgruppe meldet nicht nur jene Veranstaltungen, für die um finanzielle Unterstützung angesucht wurde, sondern auch alle anderen Weiterbildungsveranstaltungen, die mit einer Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen durchgeführt wurden. Diese Meldung erfolgt ebenfalls mittels Meldeformular und Teilnehmerliste. Dadurch wird der Überblick über die Weiterbildungstätigkeit auf Ortsebene bewahrt und gleichzeitig gewährleistet, dass die aufgrund der Stundenmeldungen berechneten Zuschüsse durch das Amt für Weiterbildung angemessen ausfallen. Somit kann die SBB-Weiterbildungsgenossenschaft auch in Zukunft einen Teil des Referentenhonorars (40 Euro pro Weiterbildungsstunde) übernehmen!
• Die digitalen Vorlagen für die Weiterbildungsveranstaltungen (Finanzierungsansuchen, Meldebogen, Honorarnotenvordruck, Teilnehmerliste) können auf der Plattform „mein SBB“ im Bereich „Vorlagen“ heruntergeladen werden.
• Die Weiterbildungsbroschüre der WBG enthält zahlreiche Ideen für die Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen auf Ortsebene. Sie kann auch im Internet unter https://www.sbb.it/de/weiterbildung-kurse-suedtirol heruntergeladen werden.
• Weiterbildungsguthaben: Ortsobmänner und -frauen können kostenlos an Weiterbildungsver-
Die Erstellung eines Jahresprogramms ist eine wesentliche Aufgabe jeder SBB-Ortsgruppe. Dabei geht es grundsätzlich darum die folgenden Fragen zu beantworten:
• Was liegt hinter uns?
• Wo stehen wir?
• Was wollen wir für die Zukunft?
• Wie setzen wir es um?
Monat
anstaltungen der SBB-Weiterbildungsgenossenschaft teilnehmen, sofern die Seminargebühr 50 Euro nicht überschreitet. Bei einer Gebühr von über 50 Euro erhalten die Ortsobleute einen Preisnachlass von 50%. Ihre Stellvertreter können diese Vergünstigung ebenfalls in Anspruch nehmen, jedoch muss der Ortsobmann bzw. die Ortsobfrau die Anmeldung vornehmen. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Lehrfahrten und projektfinanzierte Schulungen.
Der Ortsbauernrat sollte gemeinsam diese Fragen beantworten, die Prioritäten und Arbeitsschwerpunkte der Ortsgruppe festlegen und darauf basierend ein Jahresprogramm erstellen.
GEPLANTES JAHRESPROGRAMM UND FIXE VERANSTALTUNGEN Ortsebene Bezirksebene Landesebene Dorf
Jänner Preiswatten für Mitglieder und Familienangehörige
Februar Ortsbauernratssitzung BBR
Klausur und Landesversammlung
März Funktionärsschulung
April Ortsgruppen-Partnerschaft
Mai Ortsbauernratssitzung Bezirkslehrfahrt
Juni
Juli Familienwanderung Mithilfe Dorffest
August Ortsbauernratssitzung BBR
September Lehrfahrt
Oktober Weiterbildungsveranstaltung: Familien- und Erbrecht Tagung „Energie“
November Jahresversammlung Bezirksversammlung Agrialp
Dezember Ortsbauernratssitzung 25-Jahr-Feier
Die Organisation von Veranstaltungen und Festen bietet der Ortsgruppe die Gelegenheit, die Dorfgemeinschaft über die Leistungen und Aufgaben der Landwirtschaft zu informieren und gleichzeitig die bäuerliche Gemeinschaft im Dorf zu stärken.
Durch die Zusammenarbeit mit den anderen bäuerlichen Organisationen oder die gemeindeund ortsgruppenübergreifende Abwicklung von Veranstaltungen wird der Arbeitsaufwand auf mehrere Schultern verteilt.
Preiswatten
Das Wattturnier ist ein Klassiker unter den Veranstaltungen und gleichzeitig ein passendes Angebot für Jung und Alt.
Kegelturnier, Bauernkegeln
Kegeln ist gerade im ländlichen Raum ein beliebter Sport und immer eine willkommene Abwechslung.
Hoffest
Hoffeste werden in der Regel von der Bevölkerung sehr gut angenommen und bilden eine ausgezeichnete Möglichkeit, den Besuchern direkt vor Ort den Alltagsablauf und die Arbeit am Hof zu vermitteln.
Krapfenfest
Krapfen sind ein typisch bäuerliches Produkt und ein kulinarisches Angebot für Einheimische und Gäste.
Ortsgruppen-Fest
Mehrere Ortsgruppen und/oder bäuerliche Organisationen organisieren ein gemeinsames Fest.
Almfest, Almabtriebsfest
Alm- und Landwirtschaft sind unmittelbar miteinander verbunden. Diese Veranstaltungen erfreuen sich bereits seit Jahren steigender Beliebtheit unter Einheimischen und Gästen.
Schupfenfest
Auch Schupfenfeste sind in der Regel sehr gut besucht. Die einmalige Lokalität vermittelt ein ganz besonderes Ambiente.
Teilnahme/Auftritt beim Dorffest
Die Landwirtschaft prägt den ländlichen Raum wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig und sollte daher bei Dorffesten unbedingt vertreten sein.
Frühschoppen, Abendschoppen
Zu gewissen Anlässen (z. B. nach kirchlichen Feiern) zieht ein Früh- oder Abendschoppen viele Besucher an.
Erntedankfeier
Die bäuerlichen Produkte stehen im Mittelpunkt, daher ist diese Feier insbesondere für die Landwirtschaft von großer Bedeutung.
Törggelen (z. B. „Dorftörggelen“, „Bauerntörggelen“)
Herbstzeit ist Törggelezeit! Bäuerinnen und Bauern laden zu einem gemeinsamen Törggelen ein und präsentieren typische bäuerliche Gerichte der Saison.
Ausstellungen
Ein Bild sagt oft mehr als 1.000 Worte! Fotos und Bilder, insbesondere aus vergangener Zeit, vermitteln bäuerliche Kultur und Traditionen. Im Idealfall erfolgt eine Foto- oder Bilderausstellung in Kombination mit Lesungen, Erzählabenden oder Erlebnisberichten.
TIPPS:
• Der Südtiroler Bauernbund stellt den bäuerlichen Ortsgruppen die Wanderausstellung „Immer nach Hause“ mit Fotografien des Künstlers Flavio Faganello kostenlos zur Verfügung. Die Fotografien zeigen das Leben der Menschen vergangener Zeiten auf den Berghöfen in Süd- und Welschtirol.
• Die Seniorenvereinigung im SBB stellt interessierten bäuerlichen Ortsgruppen ihre Wanderausstellung „Der Mensch im Mittelpunkt“ kostenlos zur Verfügung. Diese besteht aus 16 Porträts von Altbäuerinnen und Altbauern aus ganz Südtirol sowie aus Textausschnitten aus dem Leitbild der Organisation.
• Der SBB hat zudem die Wanderausstellung „Bäuerliche Familien in aller Welt“ lagernd, die anlässlich des „Internationalen Jahres der bäuerlichen Familienbetriebe“ entwickelt wurde.
Nähere Informationen zu den Wanderausstellungen erteilt die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB.
Ausstellung alter landwirtschaftlicher Geräte
Alte landwirtschaftliche Geräte üben erfahrungsgemäß einen hohen Reiz auf die Besucher aus, da sie zumeist an die eigene Vergangenheit oder Kindheit erinnern. Führungen, in deren Rahmen die Funktion und die Beschaffenheit dieser landwirtschaftlichen Geräte erläutert werden, sind in der Regel sehr beliebt.
Lesungen und Buchvorstellungen
Es gibt zahlreiche Bücher und Geschichten über die Landwirtschaft, doch selten hat man die Gelegenheit, die Autoren persönlich kennen zu lernen. Lesungen und Buchvorstellungen sind gerade aus diesem Grund sehr gefragt.
Erzählabend mit Senioren und Altbauern
Erzählungen aus vergangenen Tagen sind nicht nur bei Kindern, sondern auch bei Erwachsenen sehr beliebt. Gerade weil unsere Gesellschaft in den letzten 50 Jahren eine rasante Entwicklung durchlebt hat, können sich viele Menschen die Umstände und Lebensgewohnheiten unserer Großmütter und -väter gar nicht mehr vorstellen.
Filmvorführungen, Filmschau
Filmvorführungen sind eine willkommene Abwechslung
• Der SBB empfiehlt seinen Ortsgruppen, sich bei der Organisation von größeren Veranstaltungen oder Festen auf jeden Fall mit der Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB in Verbindung zu setzen, um rechtliche und steuerrechtliche Fragen sowie Haftungsfragen zu klären. Die Ortsgruppe sollte nach Möglichkeit nicht selbst als Trägerverein auftreten, sondern sich möglichst anderen, eigenständigen Vereinen oder bäuerlichen Organisationen anschließen.
• Der Südtiroler Bauernbund hat für die Mitglieder von SBB, SBO, SBJ und SV eine Veranstaltungshaftpflicht- sowie eine Unfallversicherung im Rahmen von Veranstaltungen der bäuerlichen Organisationen abgeschlossen. Praktische Beispiele, welche Fälle und Schäden versichert sind und welche nicht, sind im Kapitel B (Seiten 57–61) angeführt. Detaillierte Informationen zum Thema „Versicherungen“ erteilt die Abteilung Verwaltung im SBB.
• Der SBB stellt Ortsgruppen Materialien im blauen Design der Basiskommunikation „Dein Südtiroler Bauer“ (Papiertischdecken und Servietten, Schürzen, Stoff- und Papiertaschen sowie Fahnen
im Alltag und ein passendes Angebot für einen unterhaltsamen Abend.
TIPP:
Im Funktionärsbereich auf „mein SBB“ wurde eine Mediathek eingerichtet. Dort finden SBBOrtsobleute Auszüge von Videos und Filmproduktionen, die der SBB in Auftrag gegeben, begleitet oder (mit)finanziert hat. SBB-Ortsobleute, die Interesse an einem bestimmten Film haben und diesen im Rahmen einer Veranstaltung vor Ort zeigen möchten, können diesen beim SBB ausleihen.
Nähere Informationen zu den Filmproduktionen und zur Ausleihe erteilt die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB.
Bauernball
Diese Veranstaltung ist eine gute Gelegenheit für Jung und Alt, in einem festlichen Rahmen das Tanzbein zu schwingen. Im Idealfall handelt es sich um eine ortsgruppen- oder gemeindeübergreifende Veranstaltung.
und Roll-Ups) für Veranstaltungen zur Verfügung, sofern es sich um hochwertige Events handelt, die die Landwirtschaft zum Thema haben. Die betreffende Veranstaltung sollte sich an die breite Bevölkerung richten und die Landwirtschaft von ihrer besten Seite zeigen, u. a. indem bäuerliche Gerichte aus heimischen Rohstoffen angeboten werden. Nähere Informationen erteilt die Veranstaltungsorganisation im SBB (Seite 89).
• Kooperation mit Tourismus: Viele Veranstaltungen sind nicht nur für die Dorfbevölkerung interessant, sondern auch für Gäste aus dem In- und Ausland. Der SBB empfiehlt seinen Ortsgruppen, sich auf alle Fälle mit den lokalen Tourismusvereinen in Verbindung zu setzen und Kooperationspotentiale zu erörtern.
Das Zusammentreffen mit politischen Vertretern und Vertretern anderer Verbände, Vereine und Institutionen sind von wesentlicher Bedeutung und Grundstein für eine gute Zusammenarbeit auf Orts- und Gemeindeebene. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, Entscheidungsträger der Politik und der Wirtschaft in die Ortsgruppentätigkeit einzubinden und den regelmäßigen Austausch zu suchen. Nachfolgend einige konkrete Beispiele:
„Fragestunde“ mit bäuerlichen Mandataren
Auf Orts-, Gemeinde- und Landesebene finden sich immer Themen, die für die Landwirtschaft interessant sind und den Mitgliedern unter den Nägeln brennen. Eine Fragestunde mit den zuständigen politischen Vertretern zu landwirtschaftlichen Themen, in deren Rahmen auch die Mitglieder ihre Anliegen vorbringen können, stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit zum Meinungsaustausch dar.
TIPP:
Interessierte Ortsgruppen können sich für die Terminvereinbarung mit bäuerlichen Mandataren auf Landesebene an die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB wenden.
Behördentreffen
Es handelt sich hierbei um ein Treffen der SBBFunktionäre mit den Spitzenvertretern all jener Behörden und Ämter, die Berührungspunkte zur Landwirtschaft haben (Vertreter der Landwirtschaft, Forst, Jagd, Landwirtschaftsschule,
des Tierärztlichen Dienstes,…). Ein Referat zu einem aktuellen Thema ist Grundlage für eine Diskussion, gleichzeitig können die Funktionäre positive und negative Erfahrungen mit den Behörden schildern und Wünsche äußern. Ein gemeinsames Essen und/oder ein Preiswatten runden die Veranstaltung ab. Ein Behördentreffen ist ein vorbildhaftes Beispiel für Netzwerkpflege in der Landwirtschaft!
Gemeindeabend
Ein gemeinsames Treffen sämtlicher bäuerlicher Mandatare auf Gemeindeebene mit den bäuerlichen Ortsgruppen dient dazu, das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit vor Ort zu fördern, aber auch, um über die eigenen Anliegen zu informieren. Oft lassen sich Hindernisse und Hürden leichter bewältigen, wenn die entsprechenden Personen über die Projekte informiert und in Vorhaben der Ortsgruppe mit eingebunden werden.
„Bauernbund trifft …“
Zu besonderen und aktuellen Themen empfiehlt sich ein Informationsabend mit den entsprechenden Vertretern. Beispielsweise ergeben sich über den Austausch mit den Ortsgruppen anderer Verbände (HGV, LVH, hds,…) häufig neue und interessante Wege der Zusammenarbeit.
Führung durch den SBB-Hauptsitz in Bozen
Um einen Einblick in die vielfältigen Tätigkeiten und Dienstleistungen des SBB zu erhalten empfiehlt sich ein Besuch im SBB-Hauptsitz. Insbesondere für den Ortsbauernrat ist es interessant und wichtig zu wissen, welche verbandspolitischen Ziele der SBB verfolgt und welche Dienstleistungen angeboten werden. Interessierte Ortsgruppen können sich an die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB wenden.
Bei manchen Aktivitäten stehen nicht die Mitglieder oder die Öffentlichkeit, sondern der Ortsbauernrat selbst im Mittelpunkt. Gemeinsame Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten stärken das Standesbewusstsein und fördern den Zusammenhalt innerhalb der Ortsgruppe.
Nachfolgend einige Ideen zu geselligen Ausflügen oder Zusammentreffen:
Ortsgruppen-Besuche
Der Besuch von Ortsgruppen, beispielsweise eines anderen Bezirks, ermöglicht das Kennenlernen anderer Gegebenheiten und den gegenseitigen Austausch. Besonders fruchtbringend ist eine sogenannte „Ortsgruppen-Partnerschaft“ (siehe Seite 77), die auf einen langfristigen Austausch mit einer Ortsgruppe abzielt.
Jahresabschlussessen, Ausschussessen
Für ihren Einsatz und ihr Engagement im Jahresverlauf belohnt sich die Ortsgruppe mit einem gemeinsamen Essen.
Stammtisch
Häufig werden kreative Ideen in einem geselligen Rahmen geboren. Die Ortsbauernratsmitglieder treffen sich in regelmäßigen Zeitabständen (z. B. an jedem ersten Montag des Monats) und tauschen sich aus.
Grillabend, Grillfest
Gemeinsame Grillfeste unter freiem Himmel sind gerade in den Sommermonaten sehr beliebt.
Wanderungen (z. B. Alm-, Familien-, Sommer-, Herbstwanderung)
Eine gemeinsame Wanderung ist stets ein schönes Erlebnis und bietet zahlreiche Möglichkeiten zum Gedankenaustausch.
Verkostungen (Wein, Käse, Edelbrände)
Die Verkostung landwirtschaftlicher Produkte eignet sich bestens für kleinere Gruppen und verbindet Fachwissen mit einem kulinarischen Erlebnis.
Ausflüge und Fahrten (z. B. Mai-, Sommer-, Herbstausflug, Frühlings-, Sommerfahrt)
Je nach Interesse oder auch alternierend kann das Ziel des Ausflugs oder der Fahrt die Bereiche Obst-, Weinbau oder Viehzucht betreffen.
Mondscheinrodeln, Bauernskifahren, gemeinsamer Skitag, Rodelausflug
Der Winter bietet zahlreiche Gelegenheiten, einen gemeinsamen Ausflug zu gestalten oder einen Tag in geselliger Runde miteinander zu verbringen.
Besuch kultureller Veranstaltungen, Führungen, Museen
Der Besuch kultureller Veranstaltungen oder eines Museums (z. B. Bauernmuseum) lässt sich sehr gut mit einem gemeinsamen Halbtages- oder Tagesausflug verbinden.
Ziel der Ortsgruppen-Partnerschaft ist das gegenseitige Kennenlernen und damit einhergehend das bessere, gegenseitige Verständnis für die Anliegen und Bedürfnisse der Vieh-, Obst- und Weinbauern. Dadurch wird die Geschlossenheit zwischen Berg und Tal, Bio und Konventionell, Obst-, Wein- und Grünlandbauern, gestärkt.
In der Regel tauschen sich befreundete Ortsgruppen ein- bis zweimal im Jahr aus und besuchen sich gegenseitig, wobei neben den fachlichen Aspekten auch das gesellige Beisammensein eine wichtige Rolle spielt. Für den fachlichen Teil bietet sich die Besichtigung einer Produktions-, Verarbeitungs- oder
Vermarktungsorganisation oder eines Musterbetriebes an. Auch eine Flurbegehung eignet sich gut, um die praktischen Abläufe in der Milch-, Obst- und Weinwirtschaft zu erläutern.
Das gesellige Beisammensein ist ein ebenso wichtiger Aspekt einer Ortsgruppen-Partnerschaft, denn bei einer gemeinsamen Marende oder einem Umtrunk entwickeln sich Freundschaften auf persönlicher Ebene. Ein lockerer Austausch sollte deshalb immer Teil des Programms sein.
Die Stabsstelle Verbandsmanagement steht Ortsgruppen, die sich für eine Partnerschaft mit einer anderen Ortsgruppe interessieren, beratend zur Seite.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Um Standpunkte, Anliegen und Forderungen usw. bekannt zu machen und ihnen den nötigen Nachdruck zu verleihen, ist eine gute Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von großer Wichtigkeit. Auch für die Ortsgruppe ist es interessant, mit ihren Themen von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Daher sollte sich jeder Ortsbauernrat mit der Pressearbeit auseinandersetzen. Ideal ist, ein Mitglied des Ortsbauernrates mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu betrauen und bereits bei der Jahresplanung Maßnahmen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit festzulegen. Mögliche Anlässe sind:
• Themen und Projekte, die für die Landwirtschaft von Bedeutung sind, und auf Ortsebene kontrovers diskutiert werden
• Jahresversammlung
• Veranstaltungen, Feste oder Feiern der Ortsgruppe
• SBB-Neuwahlen oder politische Wahlen
• Öffentliche Auftritte der Ortsgruppe (Messen, Projekte usw.)
Die Ortsgruppe ist das Sprachrohr der Landwirtschaft vor Ort und kann maßgeblich dazu beitragen, die nicht-bäuerliche Bevölkerung für die Bedürfnisse und Anliegen der Bäuerinnen und Bauern zu sensibilisieren und insgesamt für ein positives Image zu sorgen. Den Ortsbauernräten stehen mehrere Instrumente der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.
Pressemitteilung
Das wichtigste Instrument der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist nach wie vor die Pressemitteilung. Eine gute Pressemitteilung ist kurz und übersichtlich und stellt die zentrale Botschaft (in der Regel nur eine einzige Kernbotschaft) in den Mittelpunkt.
TIPPS:
• Allgemein sollte die Pressemitteilung nicht länger als ca. 2.500 Zeichen sein. Der Absender (z. B. Ortsbauernrat, Ortsobmann) muss klar erkennbar sein.
• Zitate lockern die Pressemitteilung auf und unterstreichen die Botschaft.
• Die Pressemitteilung wird per E-Mail versendet. Ein detailliertes Medienverzeichnis gibt es auf den Seiten des Landes Südtirol (www.provinz.bz.it).
• Interessante Medien sind für die Ortsgruppe Gemeinde- und Bezirksblätter. Lokale Themen werden in der Regel von der Bevölkerung vor Ort sehr gerne gelesen (aufgrund der räumlichen Nähe und der Bekanntheit der Personen).
• Pressefoto: Ein zentrales Element von Pressemitteilungen ist das Pressefoto. Es sollte in ausreichender Auflösung
und Qualität als Anhang zusammen mit der Pressemitteilung versendet werden. Das Foto muss zum Thema passen. Zudem darf die Bildunterschrift (Erklärung zum Foto, Angabe der Namen der Personen auf den Fotos usw.) niemals fehlen. Auf dem Foto sollten keine „störenden“ Elemente (z. B. Türschilder im Hintergrund, Feuerlöscher, Gläser und Flaschen auf den Tischen, …) zu sehen sein.
Der Südtiroler Bauernbund bietet seinen Ortsgruppen Unterstützung beim Verfassen und beim Versand von Pressemitteilungen an die lokalen Medien und Gemeindeblätter an. Interessierte Ortsgruppen können sich an die Stabsstellen Kommunikation oder Verbandsmanagement wenden.
Häufig kennen Mitglieder des Ortsbauernrates Journalisten persönlich. Auch diese Kontakte können genutzt werden, um die eigenen Standpunkte und Anliegen öffentlich zu machen.
Der Südtiroler Bauernbund und die bäuerlichen Organisationen sind im Bereich der Sozialen Medien aktiv, beispielsweise auf Facebook („Südtiroler Landwirt“, „Dein Südtiroler Bauer“, SBJ, SBO). Um dem SBB und den bäuerlichen Organisationen noch mehr Sichtbarkeit zu geben, sollte man die entsprechenden Beiträge und Posts „teilen“ und „liken“. Je mehr das machen, desto stärker ist die Wirkung nach außen! Funktionäre können natürlich auch Beiträge über die Tätigkeit des Ortsbauernrates und der Ortsgruppe in den Sozialen Medien bekannt machen.
„Bauernbund vor Ort“ im „Südtiroler Landwirt“
Die Rubrik „Bauernbund vor Ort“ bietet den Funktionären die Möglichkeit, Beiträge aus ihren Ortsgruppen im „Südtiroler Landwirt“ zu veröffentlichen. Im Vordergrund stehen aktuelle politische, wirtschaftliche und soziale Themen, die auch für eine größere Leserschaft über den Ort hinaus interessant sind. Interessierte Funktionäre können sich jederzeit melden und entsprechende schriftliche Beiträge übermitteln. Weitere Informationen erteilt die Stabsstelle Verbandsmanagement im SBB wenden.
Mitdiskutieren im Hörfunk und in den Online-Foren
Die Landwirtschaft ist häufig Thema im Radio, im Fernsehen und auf den Online-Portalen der Medien. Besonders im Internet diskutieren Nutzer intensiv über die Landwirtschaft. Leider werden dabei oft Fehlinformationen und Unwahrheiten verbreitet. Jeder, ob Funktionär oder Mitglied des SBB, sollte sich ein Herz fassen und sich aktiv an der Diskussion beteiligen. Denn sachliche Argumente und authentische Erfahrungsberichte sind die besten Gegenmittel gegen Unwahrheiten. Die bekannteste Radiosendung mit Hörerbeteiligung ist das RAI Südtirol-Mittagsmagazin Spezial. Hörer können die kostenfreie Nummer 8000 144 77 wählen und live ihre Meinung zu einem speziellen Thema äußern. Je mehr Bäuerinnen und Bauern anrufen, desto stärker wird den Anliegen und Forderungen der Landwirtschaft Nachdruck verliehen.
Auch in den gängigen Südtiroler Online-Foren (www.stol.it, www.tageszeitung.it, www.salto.bz, www.suedtirolnews.it, www.unsertirol24.com) wird häufig über landwirtschaftliche Themen diskutiert. Auch hier gilt: Bäuerinnen und Bauern sollen sich aktiv einbringen und, immer unter Einhaltung der Verhaltensregeln („Netiquette“), sachlich und fundiert argumentieren – niemals aber aggressiv, persönlich beleidigend oder unseriös.
Allgemein gilt: Das Internet vergisst nichts. Man sollte immer nur solche Kommentare sch-
reiben, die man ohne weiteres auch als Leserbrief an Tages-, Bezirks- oder Gemeindemedien versenden würde.
TIPP:
Im Funktionärsbereich „mein SBB“ (Bereich „Argumentarien und Broschüren“) finden Funktionäre Argumentarien zu landwirtschaftlichen Spannungsfeldern wie Großraubwild, Pflanzenschutz, Gülle, Urlaub am Bauernhof, Steuern und viele mehr. Sie enthalten wertvolle und nützliche Informationen für die Diskussion vor Ort, zum Beispiel bei Gesprächen, in Arbeitsgruppen oder im Kontakt mit politischen Vertretern und Entscheidungsträgern.
Das Funktionärsmedium „Kontakt“
Die SBB-Ortsobleute und die bäuerlichen Mandatarinnen und Mandatare erhalten monatlich das Funktionärsmedium „Kontakt“ zugeschickt. Der „Kontakt“ enthält Informationen und Hintergründe sowie Bewertungen zu wichtigen verbandspolitischen Themen und Fachbereichen. Er soll den Funktionären einen Informationsvorsprung bieten. Der „Kontakt“ wird per E-Mail in Form eines Newsletters zugeschickt. Die einzelnen Ausgaben werden im Portal „mein SBB“ (siehe S. 82) abgelegt.
Seit Anfang 2019 nutzt der Südtiroler Bauernbund den Nachrichtenkurzdienst X (vormals Twitter). Die Nutzergruppe ist zwar kleiner als etwa bei Facebook, aber umso interessanter. Auf X möchte der SBB mit kurzen Botschaften vor allem Medien, Journalisten und die politisch Verantwortlichen erreichen – Entscheidungsträger also. Wer möchte, kann dem SBB auf X folgen, der Benutzername lautet S_Bauernbund.
Hofführungen verschaffen den Besuchern einen ausgezeichneten Überblick über die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern und erhöhen das Verständnis für die Anliegen der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit. Als besonderes Angebot für Einheimische und Gäste bietet sich eine „Höfewanderung“, also die Besichtigung mehrerer nahe gelegener Höfe an, beispielsweise in Zusammenarbeit mit einem ortskundigen Natur- und Landschaftsführer.
TIPP:
Hofführungen sind vielerorts ein interessantes Zusatzangebot für Hotelgäste und Urlauber. Der SBB empfiehlt seinen Ortsgruppen, sich mit der lokalen Hotellerie und/oder dem Tourismusverein in Verbindung zu setzen und Potentiale der Zusammenarbeit zu erörtern.
Lehrtag mit Schulkindern
Ein gemeinsamer Lehrtag mit Kindern der Volks- und/ oder Mittelschule ist wohl die beste Öffentlichkeitsarbeit für die örtliche Landwirtschaft. In Zusammenarbeit mit den Lehrern und Schulvertretern vor Ort gestaltet die Ortsgruppe einen Schultag, an dem es um den Alltagsablauf und die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern geht. So dürfen die Schulkinder beispielsweise in Begleitung
eines Landwirts einen Acker bestellen oder die Saat ausbringen. Eine Hofführung oder die Vorstellung (alter) landwirtschaftlicher Geräte machen die Arbeit und das Leben am Hof anschaulich und wecken bei den Kindern das Interesse an der Landwirtschaft. Auch ein Gespräch oder eine Fragestunde mit bäuerlichen Senioren, die in der Schule über das frühere Leben am Hof und ihre persönlichen Erfahrungen berichten, sind sowohl für die Kinder als auch für die Senioren eine bereichernde Erfahrung. Einzelne Ortsgruppen im Land praktizieren bereits seit einigen Jahren einen solchen Lehrtag und erhalten stets ausgezeichnete Rückmeldungen.
Schaukasten
Ein effektives Instrument der Öffentlichkeitsarbeit sind Schaukästen, sofern sie immer auf dem neuesten Stand sind und den Verband/ Verein eindeutig kennzeichnen. Sie eignen sich insbesondere für die Ankündigung von Veranstaltungen.
Für weitere Fragen und Informationen zum Thema „Pressearbeit“:
Stabsstelle Kommunikation/Pressestelle
Tel. 0471 999 304, presse@sbb.it
Kommunikation mit der Gesellschaft wird immer wichtiger. Weil Menschen zunehmend weniger mit der Landwirtschaft zu tun haben, ist es wichtig den Menschen zu erklären, was Bäuerinnen und Bauern aus welchem Grund tun.
Zeigen, was Landwirtschaft leistet Große Teile der Bevölkerung in Südtirol schätzen die Landwirtschaft und hegen Sympathie für Bäuerinnen und Bauern. Damit das so bleibt, hat der Bauernbund die Initiative „Dein Südtiroler Bauer“ bzw. „Deine Südtiroler Bäuerin“ ins Leben gerufen. Dieser Slogan vor blauem Hintergrund soll vermitteln, dass Landwirtschaft für jeden Bürger und jede Bürgerin ganz nah ist. Im Vordergrund stehen die vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft: Ernährung, Genuss, Tradition, bäuerliches Wissen, Wirtschaft und Pflege der Kulturlandschaft.
Plakate, Videos und soziale Medien Rund um diese Themen werden Maßnahmen umgesetzt, um die Bevölkerung näher an die Landwirtschaft heranzuführen. Reportagen und Videos zeigen beispielhaft, wie Bäuerinnen und Bauern ihre Produkte erzeugen oder die Landschaft pflegen. Neben der klassischen Reportage im Internet (www.deinsuedtirolerbauer.it) werden die sozialen Medien wie Facebook und Instagram verstärkt genutzt. Mit aktuellen Fotos, Infografiken und kurzen, knackigen Videos wird gerade jungen Menschen die
Landwirtschaft nähergebracht. Wichtige Botschaften gelangen mittels Anzeigen und Plakaten an die Südtiroler Bevölkerung. Ein anderes Beispiel sind die sogenannten Lockpfosten, blaue Infosäulen, die entlang Wander- und Radwegen Informationen über die Lebensmittelproduktion und den Erhalt der Kulturlandschaft geben. Auch Gewinnspiele und Aktionen bzw. Events vor Ort, wo sich die Landwirtschaft von ihrer besten Seite zeigt, wurden unter das Dach „Dein Südtiroler Bauer“ gestellt.
Dialog mit der Bevölkerung
Basiskommunikation wirkt nur, wenn sie einen langen Atem hat und mehrjährig ausgerichtet ist. Darum werden jedes Jahr neue Inhalte und Maßnahmen geplant und umgesetzt. Die Basiskommunikation soll dazu beitragen, dass Landwirtschaft von der Gesellschaft als wichtiger Teil des Ganzen gesehen wird. Für jeden Südtiroler stellt die Landwirtschaft einen positiven Teil der eigenen Lebenswirklichkeit – ob beim Genießen von Lebensmitteln, bei der Freizeitgestaltung oder in der Wirtschaft – dar. Das will die Initiative vermitteln.
Was die Ortsgruppe zum Erfolg der Initiative „Dein Südtiroler Bauer“ beitragen kann
• Selber Botschafter sein und anderen Menschen bereitwillig die Arbeit und Leistungen der Landwirtschaft erklären
• Beiträge und Videos von „Dein Südtiroler Bauer“ auf den sozialen Plattformen (Facebook, Instagram, YouTube, TikTok) teilen
• Streumaterial wie Servietten, Tischdecken, Papiertaschen bei Veranstaltungen verwenden
Im Funktionärsbereich auf „mein SBB“ können SBB-Ortsobleute Vor- und Unterlagen digital herunterladen, Broschüren und Leitfäden online durchblättern, das Funktionärsmedium „Kontakt“ nach Schlagwörtern durchsuchen, andere Funktionärinnen und Funktionäre suchen, den SBB-online-Shop besuchen, Beispiele für die Tätigkeit anderer Ortsgruppen finden oder über den SMS-Dienst Nachrichten verschicken. Zudem werden sämtliche Informationen zu aktuellen Angeboten in diesem, ausschließlich den SBB-Ortsobleuten vorbehaltenen, Bereich veröffentlicht.
In den nachfolgenden Kapiteln wird in Kürze auf die einzelnen Teilbereiche eingegangen.
Zugang
Um Zugang zum Funktionärsbereich zu erhalten, ist es notwendig, dass sich SBB-Ortsobleute mit ihrem Benutzernamen und Passwort auf der Webseite https://mein.sbb.it einloggen. Der Login-Bereich befindet sich links auf der Internetseite.
Nach erfolgreicher Anmeldung kann der „Funktionärsbereich“ angeklickt werden. Nun besteht die Wahl: Will man im Funktionärsmedium „Kontakt“ stöbern oder auf die Übersichtsseite des Funktionärsbereichs gelangen? Je nach Wunsch kann das eine oder andere angeklickt werden.
Mit einem Mausklick auf den Button „Übersicht“ öffnet sich eine neue Seite, die den für SBB-Ortsobleute reservierten Bereich enthält. Dieser ist in mehrere Teilbereiche (Boxen) gegliedert, welche unterschiedliche Informationen und Dienste enthalten.
1 In diesem Bereich finden Funktionäre aktuelle Angebote des Bauernbundes z. B. die Themen- und Referentenvorschläge für die Jahresversammlung.
4 Vorlagen für Protokolle, Einladungen und Briefe, Informationen zum Erhalt des Ortsgruppen-Logos und die Ansuchen um Beitrag für Weiterbildungsveranstaltungen auf Ortsebene befinden sich hier.
7 In der Mediathek finden Ortsobleute Ausschnitte von Filmproduktionen, die beim SBB ausgeliehen werden können.
2 Hier kann das Bestellformular für Materialien von „Dein Südtiroler Bauer“ heruntergeladen werden.
5 Mit einem Klick auf diese Box öffnet sich der SMS-Dienst (siehe auch folgende Seite).
3 Sämtliche Argumentarien, Leitfäden und Broschüren des SBB stehen als Download zur Verfügung.
6 Der online-Shop ermöglicht die Bestellung verschiedener Kleidungsstücke für die Ortsgruppe.
8 Hier können sich Ortsobleute Inspiration für eigene Veranstaltungen holen, indem sie nachlesen, was andere Ortsgruppen Interessantes organisiert haben.
9 Mit wenigen Mausklicks kann man die Kontakte der Kolleginnen und Kollegen finden, die im SBB ein Funktionärsamt bekleiden.
Der Funktionärsbereich wird laufend aktualisiert und mit neuen Angeboten und Services erweitert. Zum Jahresende wird in diesem Bereich auch der Online-Antrag zur Erhalt von 3% der Mitgliedsbeiträge veröffentlicht.
Der SMS-Dienst ermöglicht das Verfassen und Verschicken von SMS an verschiedene Zielgruppen. So können beispielsweise Einladungen an die Mitglieder und/oder an den Ortsbauernrat zur Jahresversammlung, zu Ortsbauernratssitzungen oder zu Veranstaltungen über SMS verschickt werden.
Der SMS-Dienst ist ausschließlich den SBB-Ortsobleuten für die Ausübung ihrer Funktionärstätigkeit vorbehalten und darf nicht für anderweitige Zwecke genutzt werden!
Bedienungsanleitung
Empfänger
Bitte wählen Sie die Empfänger der SMS aus, indem Sie auf die entsprechenden Kästchen neben den Empfängergruppen klicken. Auch eine Mehrfachauswahl ist möglich.
Zusätzliche Empfänger
Grundsätzlich erhalten nur SBB-Mitglieder mit einer Mobilfunknummer eine SMS zugeschickt. Sollten Sie weitere Personen der Empfängerliste hinzufügen wollen (z. B. Vertreter der bäuerlichen Organisationen, Nicht-Mitglieder usw.), so geben Sie die entsprechenden Mobilfunknummern (ohne Leerzeichen) in dieses Feld ein. Bitte führen Sie jede Mobilfunknummer in einer eigenen Zeile an.
Text
Die maximale zulässige Länge des Textes beträgt 300 Zeichen. Die Anzahl der verbleibenden Zeichen ist unterhalb des Textfeldes angeführt. Als Absender der SMS scheint der „SBB-Ortsobmann“ oder die „SBB-Ortsobfrau“ auf. Es ist von großer Wichtigkeit, keine Sonderzeichen wie ~ ‚ è á zu verwenden, da die Nachricht ansonsten nicht verschickt wird.
Ausgewählte Empfänger
In dieser Liste werden die SMS-Empfänger in einer Übersicht zusammengefasst. Die Liste kann bearbeitet werden, so können z. B. Empfänger aus der Liste entfernt werden. Dazu wählt man in der Liste den Namen des entsprechenden Empfängers aus und klickt anschließend auf den Button „Nummer entfernen“.
SMS versenden
Zum Versenden der SMS zunächst auf den Button „SMS versenden“ klicken.
Zum endgültigen Versenden auf den blauen Bestätigungsbutton klicken.
Rückmeldung und Bestätigung
Nach dem Versand erscheint folgende Bestätigung:
Daneben erhält die SBB-Ortsobfrau bzw. der SBB-Ortsobmann nach dem Versand der SMS eine E-Mail als Bestätigung zugeschickt. Auch das Bezirkssekretariat erhält diese E-Mail zur Kenntnis zugeschickt.
• Bitte bedenken Sie, dass nur jene Personen eine SMS erhalten, die SBB-Mitglied sind und im zuständigen Bezirkssekretariat ihre Mobilfunknummer hinterlegt haben. Zusätzliche Empfänger müssen gesondert im Feld „Zusätzliche Empfänger“ eingegeben werden
• Das System verhindert den mehrfachen Versand derselben SMS an einen Empfänger: So erhalten z. B. die jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, auch wenn sie mehreren Zielgruppen angehören (z. B. den Zielgruppen „Ortsobmannstellvertreter“, „Ortsbauernrat“ und „Mitglieder der Ortsgruppe“), nur eine SMS zugeschickt.
• Der SMS-Dienst ist den SBB-Ortsobleuten vorbehalten und darf ausschließlich für ihre institutionelle Tätigkeit als SBB-Ortsobfrau oder SBB-Ortsobmann genutzt werden.
• Der Versand von SMS zwecks Wahlwerbung ist nicht erlaubt.
• Die SBB-Ortsobleute sind angehalten, den SMS-Dienst nur bei wichtigen Anlässen in Anspruch zu nehmen (z. B. Einladung zu Ortsbauernratssitzungen/zur Jahresversammlung).
• Am Ende erscheint automatisch der Absender „Die SBB-Ortsobfrau“ oder „Der SBBOrtsobmann“.
• Eine Kopie jeder verschickten SMS wird automatisch an das jeweilige Bezirkssekretariat geschickt.
Mitglieder und Funktionäre wenden sich im Dienstleistungsbereich in erster Linie an die Mitarbeiter in den Bezirksbüros. Die konkrete Betreuung erfolgt je nach Zuständigkeitsbereich und Art der Dienstleistung entweder im Bezirkssekretariat oder in den verschiedenen Fachabteilungen des Bezirksbüros.
Der Südtiroler Bauernbund verfügt über insgesamt sechs Bezirksbüros (Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Neumarkt und Schlanders), die vor Ort Anlaufstelle und erster Ansprechpartner im Dienstleistungsbereich für die SBB-Mitglieder sind. Die Leitung und Koordination des jeweiligen Bezirksbüros obliegen dem Bezirksleiter.
In mehreren Bezirken des Landes gibt es zusätzlich zu den Bezirksbüros weitere Außenstellen, um die Mitglieder vor Ort noch besser betreuen zu können. Diese befinden sich in Sterzing, St. Martin in Thurn, Lana und Mals. Abgesehen von Sterzing sind die Außenstellen jedoch nur einmal wöchentlich an einem Vormittag geöffnet.
Die Büros sind von Montag bis Freitag am Vormittag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstagnachmittag (ausgenommen im Juli und August) von 14:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Büro
Bezirksbüro Schlanders
Dr.-Heinrich-Vögele-Straße 7 – 39028 Schlanders
Bezirkssekretariat
Arbeitsberatung / Löhne arbeit.schlanders@sbb.it 0473 737 810
Sozialberatung / Patronat ENAPA
Förderungen
enapa.schlanders@sbb.it 0473 737 820
foerderungen.schlanders@sbb.it 0473 737 830
Steuerberatung - Einkommensteuer + Mehrwertsteuer + Urlaub am Bauernhof steuer.schlanders@sbb.it zuerwerb.schlanders@sbb.it 0473 737 840
Büro Mals (DI vormittags) - Marktgasse 4 39024 Mals > im Sozialsprengel
Der SBB-Hauptsitz in Bozen ist der koordinatorische und verbandspolitische Dreh- und Angelpunkt des Südtiroler Bauernbundes. Hier erfolgen die gesamte Geschäftsleitung des Verbandes sowie die Koordination der Tätigkeiten der bäuerlichen Organisationen und Vereine, Fachabteilungen und Bezirksbüros. Die Büros der Direktion des SBB sowie die Landessekretariate der bäuerlichen Teilorganisationen und Vereine sind im SBB-Hauptsitz angesiedelt.
Auch die einzelnen Fachabteilungen des SBB haben ihren Sitz in Bozen. Im Gegensatz zu den Fachabteilungen in den Bezirksbüros, die vorwiegend für die Mitgliederbetreuung vor Ort im Dienstleistungsbereich zuständig sind, arbeiten die Mitarbeiter der Fachabteilungen im SBB-Hauptsitz in Bozen die spezifischen inhaltlich-rechtlichen Grundlagen aus und leisten die Vorarbeit für die Dienstleistungserbringung vor Ort. Nachfolgend die Kontaktadressen der Abteilungen und Stabsstellen, die im SBB-Hauptsitz, KanonikusMichael-Gamper-Straße 5, angesiedelt sind.
Die Büros sind von Montag bis Freitag am Vormittag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstagnachmittag (ausgenommen im Juli und August) von 14:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Direktion - Stabsstellen der Direktion und bäuerliche Organisationen
Die bäuerlichen Organisationen sind im SBB-Hauptsitz in Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 5, angesiedelt. Der „Bäuerlicher Notstandsfonds“ (BNF) und der „Verein Freiwillige Arbeitseinsätze“ (VFA) haben ihren Sitz im Leegtorweg 8 in Bozen, 200 Meter vom SBB-Hauptsitz entfernt. Die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen - wachsen - leben“ befindet sich in der Weintraubengasse 23 in Bozen.
E-Mail Telefon Büro-Öffnungszeiten (können Juli und August variieren)
Südtiroler Bauernjugend (SBJ)
Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund (SV) seniorenvereinigung@sbb.it
Südtiroler Bäuerinnenorganisation (SBO)
Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen - wachsen - leben“
kinderbetreuung@lernenwachsenleben.it
Südtiroler
Verein
Foto: SBB-Fotoarchiv
Veranstaltung Termin Ort
SBB-Klausurtagung jährlich im Februar
SBB-Landesversammlung
SBB-Bezirksversammlung jährlich im Zeitraum von November bis Februar Bezirke
FarmFood Festival Jährlich im März
Erntedankfest jährlich im Oktober
UaB-Fachtagung jährlich im Herbst
Waltherplatz, Bozen
Messe Bozen
Messe Agrialp alle zwei Jahre im November Messe Bozen
Direktvermarkter-Tagung
Zugangsdaten für „mein SBB“:
Benutzername:
Passwort:
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 5 39100 Bozen
Tel. 0471 999 333 info@sbb.it
Verbandsmanagement
Tel. 0471 999 354 verbandsmanagement@sbb.it
www.sbb.it www.mein.sbb.it