80 Jahre Flucht und Vertreibung - eine Standortbestimmung
Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland
Hartmut Koschyk
Ratsvorsitzender der Stiftung Verbundenheit
80 Jahre Flucht und Vertreibung. Standortbestimmung Deutschland.
Wien, den 26.06.2025
Österreichisches Parlament
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Aufnahme deutscher Heimatvertriebener
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Aufnahme deutscher Heimatvertriebener
Deutsche Heimatvertriebene wurden in folgenden Ländern aufgenommen:
• Westliche Besatzungszonen / Bundesrepublik Deutschland: 9 Mio. Vertriebene darunter besonders in Bayern, Niedersachsen und Schleswig -Holstein
• Sowjetische Besatzungszone / Deutsche Demokratische Republik: 4 Mio. Vertriebene
• Österreich: 430.000 Vertriebene
• Dänemark: 250.000 Vertriebene
Insgesamt mussten 14 Mio. Deutsche ihre Heimat verlassen, durch Flucht vor den Kriegsereignissen oder durch Vertreibung vor bzw. aufgrund der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz.
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Ungleichgewicht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen DDR
Die Situation in der Bundesrepublik Deutschland
• Bundesvertriebenengesetz (BVG vom 25. März 1953) Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge zur Regelung der Verteilung, Rechte und Vergünstigungen von deutschen Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlingen in der BRD
• Lastenausgleichsgesetz (LAG vom 14. August 1952) Entschädigung finanziell geschädigter Deutsche nach dem Zweiten Weltkrieg.
Ausgleichsabgaben und Ausgleichsleistungen für Vertriebene, die Personen mit verbliebenem Vermögen waren und durch den Krieg und seine Folgen als geschädigte Person galten
• Entwicklung von Verbandsstrukturen von Landsmannschaften und dem Bund der Vertriebenen (BdV) mit entsprechenden Landesverbänden sowie Engagement von Vertretern der Heimatvertriebenen in allen politischen Parteien sowie Gründung einer eigenen Partei (Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten - BHE)
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Ungleichgewicht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen DDR
Die Situation in der damaligen DDR
• Tabuisierung der Vertreibung und Verbot der Organisationen von Vertriebenen
Verwendung des Begriffs „Umsiedler“ anstatt „Vertriebener“, Offener Diskurs über das Thema „Vertreibung“ war verboten, ebenso die Organisation von Vertriebenenverbänden
• Zwang zur Assimilation und Einordnung in die SED-Diktatur
Verpflichtungen beim Aufbau des sozialistischen Staates
• Soziale und wirtschaftliche Maßnahmen
Begünstigungen bei Bodenreform 1946, Wohnraum- und Arbeitsplatzzuweisungen sowie Abgabenormen bei Bauern, die Vertriebene waren
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Aufnahme von Heimatvertriebenen in Dänemark
• Aufnahme von 250.000 Vertriebenen in Dänemark ab Ende 1944
• Aufnahme von Beginn an problematisch und von Misstrauen geprägt aufgrund der fünfjährigen deutschen Besatzung in Dänemark sowie Befürchtung der dauerhaften Ansiedlung
• Starke Isolationspolitik: Strenge Bewachung und eingeschränkte Bewegungsfreiheit, kaum Kontakt zur dänischen Bevölkerung
• Ziel: Schnellstmögliche Repatriierung der deutschen Heimatvertriebenen
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Museum „Flugt – Refugee Museum of Denmark“ in Oksbøl bei Varde
• Nach jahrzehntelangen Bemühungen: 2022 Einweihung des Museums am Standort des einstigen großen Flüchtlingslagers
Oksbøl auf Initiative der dänischen Königin Margarete II.
• Zwischen 1945 bis 1949: Unterbringung von bis zu 36.000 deutscher Heimatvertriebener / Flüchtlinge
• Museum in Höhe von 125 Millionen Kronen, teilweise von Stiftungen und öffentlichen Kassen in Dänemark finanziert, auch die Bundesrepublik Deutschland leistete einen finanziellen Beitrag
• Erinnerung an das Schicksal der Flüchtlinge, die gegen Ende des Zweiten Weltkrieg vielfach noch während der Besetzung des Landes durch nazideutsche Truppen, nach Dänemark gekommen waren
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(Spät-)Aussiedler
• Zuwanderer deutscher Abstammung, die in den ehemals deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie geboren wurden und zunächst nach 1945 dort verblieben sind, sowie gleichfalls deren Abkömmlinge und Ehepartner, die nach Deutschland übersiedeln bzw. gesiedelt sind
• deutsche Volkszugehörige aus einem kommunistisch regierten Land, die im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens in die BRD oder damalige DDR übergesiedelt sind, sowie ihre Angehörigen
• Artikel 116 Abs. 1 GG (Deutscher im Sinne des Grundgesetzes)
• Spätaussiedler werden Menschen genannt, wenn sie ab dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik Deutschland ausgesiedelt sind
• Bis Ende der 1980er Jahre kamen die meisten aus Polen und Rumänien, seit 1990 meist aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
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(Spät-)Aussiedler
(Spät-)Aussiedler
In den Jahren von 1950 bis 2010 kamen 4,55 Mio. (Spät-)Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland.
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Situation nach der deutschen
Wiedervereinigung
Bilaterale Verträge (Beispiel Polen)
• Deutsch-Polnischer Grenzvertrag (Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze)
• Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 – mit Minderheiten-Klausel
• Vorbildcharakter für Verträge mit europäischen Staaten zur rechtlichen Anerkennung der deutschen Minderheiten in den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
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Situation nach der deutschen Wiedervereinigung
Europäische Verträge (Beispiele)
• Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
• Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten
Rechtsverbindliche multilaterale Konventionen, die sich mit dem allgemeinen Schutz nationaler Minderheiten befasst mit dem Ziel, die Existenz nationaler Minderheiten innerhalb ihrer jeweiligen Gebiete der Vertragsstaaten zu schützen sowie die vollständige und wirksame Gleichstellung nationaler Minderheiten zu fördern.
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Situation nach der deutschen Wiedervereinigung
Einmalleistung – Anerkennung für den nicht-gewährten Lastenausgleich in der ehem. DDR
• Ausgleich von historischer Ungleichheit, die durch die deutsche Teilung entstanden ist, da es in der damaligen DDR kein Lastenausgleichsgesetz oder Äquivalent gab
• Beschluss aus dem Jahr 1994: eine einmalige Zuwendung an Vertriebene in den neuen Bundesländern in Höhe von 4.000 DM (später ca. 2.045 Euro)
• Symbolische Geste, keine vollständige Kompensation der erlittenen Schäden
• Weitere Entschädigungen: Spezielle Entschädigungsregelungen für Opfer der SED-Diktatur, zum Beispiel für ehemalige politische Häftlinge oder Zwangsausgesiedelte.
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Situation nach der deutschen Wiedervereinigung
Entschädigung von ehemaligen deutschen Zwangsarbeitern
• Ehem. deutsche Zwangsarbeiter erhalten eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung für ihr schweres Schicksal während und nach dem Zweiten Weltkrieg (Beschluss des Deutschen Bundestags vom 27. November 2015)
• "Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter - ADZ Anerkennungsrichtlinie" vom 1. August 2016: Zivilpersonen, die wegen ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, können eine einmalige finanzielle Leistung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Die Anerkennungsleistung, die die ehemaligen zivilen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erhalten, ist keine Entschädigung für die menschenunwürdige Behandlung, zu der sie allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit gezwungen waren, sondern eine Anerkennungsleistung.
• Insgesamt 50 Mio. EUR in den Haushalten für die Jahre 2016 bis 2018 sowie 53,85 Mio. EUR im Jahr 2019
• 46.000 Anträge auf Anerkennungsleistung wurden bis Sommer 2020 bearbeitet (Ausschlussfrist: 31.12.2017)
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Situation nach der deutschen Wiedervereinigung
Innerdeutsche Politik - §96 Bundesvertriebenengesetz wurde im Einigungsvertrag ausdrücklich auf ganz Deutschland ausgeweitet
Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung “Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.”
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Nach der Wiedervereinigung
• Kultur und Geschichte der Heimatvertriebenen wahren
Unterstützung von Museen, Archiven, Bibliotheken
Förderung von Forschung und Lehre zu Vertreibung und Eingliederung
Kulturelle Bildungsarbeit & Öffentlichkeitsarbeit
Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden
• Bund & Länder in gemeinsamer Verantwortung
Beispiele
• Sudetendeutsches Museum, München
• Stiftung Sudetendeutsches Sozial- und Bildungswerk Heiligenhof in Bad Kissingen
• Pommersches Landesmuseum, Greifswald
• Schlesisches Landesmuseum, Görlitz
• Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte, Detmold
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Aktuelle politische Situation
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die
Legislaturperiode 2025-2029
„Wir bekennen uns zu Schutz und Förderung der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten. Das kulturelle und geschichtliche Erbe der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie den Folgestaaten der Sowjetunion ist Teil der gesamtdeutschen Geschichte.
Wir werden die Förderung der deutschen Minderheiten in Mittel - und Osteuropa und den nichteuropäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion fortführen und den Dialog mit den Herkunftsstaaten vertrauensvoll ausbauen.
Der Förderung der deutschen Minderheit in der Ukraine kommt wegen des russischen Angriffskrieges und des möglichen EU-Beitritts der Ukraine eine besondere Bedeutung zu.“
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Stiftung Flucht, Vertreibung Versöhnung
• Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) ist eine öffentliche Stiftung mit Sitz in Berlin. Ihr Hauptzweck ist es, die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert, insbesondere im historischen Kontext des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Expansionsund Vernichtungspolitik und ihrer Folgen, wachzuhalten – und das im Geiste der Versöhnung.
• Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin mit der seit 2021 zugänglichen Dauerausstellung sowie wechselnden Sonderausstellungen zu den Themen Flucht, Vertreibung und Zwangsmigration in Geschichte und Gegenwart.
Nationaler Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung (20. Juni)
• auf Grundlage eines Beschlusses des Bundeskabinetts vom 27. August 2014 wird seit dem Jahr 2015 jährlich am 20. Juni der "Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" begangen und der Opfer von Flucht und Vertreibung weltweit sowie insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht
• Der Gedenktag veranschaulicht, dass der Wille und die Kraft zu Versöhnung und Neuanfang sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt das Fundament für die Gesellschaft bilden
Förderung des Kulturerbes der Heimatvertriebenen durch den Freistaat Bayern
• Erinnerung an Geschichte, Kultur und Leistungen der Vertriebenen wachhalten
• Schirmherrschaft über die Sudetendeutschen („Bayerns vierter Stamm“)
• Patenschaft über die Landsmannschaft der Ostpreussen
• Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene, Dr. Petra Loibl MdL
• Institutionelle Förderung und Projektförderung: Das Haus des Deutschen Ostens (HDO) in München ist die zentrale Fördereinrichtung für die kulturelle Förderung nach §96 BVFG als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
• Förderung des Bundes der Vertriebenen – Landesverband Bayern e.V.
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Förderung
des Kulturerbes
der Heimatvertriebenen durch den Freistaat Bayern
• Bayerisches Kulturzentrum der Deutschen aus Russland (BKDR)
• Forschung und Dokumentation: Forschungsstelle am Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS) in Regensburg zur Untersuchung der Rolle von Vertriebenen und Aussiedlern als Brücke und Kulturvermittler sowie ihren Einfluss auf die kulturelle Identität Bayerns
• Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG): Zeitzeugeninterviews, Sammelaktionen, Wander- und Sonderausstellungen zum Thema „Flucht und Vertreibung“
• Die Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern am Institut für Volkskunde befasst sich ebenfalls mit der Medialisierung und Vermittlung von immateriellem Kulturerbe, was auch Aspekte des Kulturerbes der Heimatvertriebenen einschließen kann.
Kooperation
der Stiftung Verbundenheit mit dem Verband der deutschen altösterreichischen Landsmannschaften in Österreich (VLÖ)
• zur Unterstützung der deutschsprachigen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie der deutschsprachigen Gemeinschaften in Süd- und Nordamerika, vor allem in den Ländern der ehemaligen Donau-Monarchie.
• den deutschen Minderheiten und deutschsprachigen Gemeinschaften, die sich der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland verbunden fühlen, die moralischen und empathischen Zuwendungen zu vermitteln, dass sie von beiden Ländern nicht vergessen sind.
• ein engerer Austausch und eine stärkere Kooperation bei der Unterstützung deutschsprachiger Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie bei der Weiterentwicklung eines fortschrittlichen Minderheitenrechts in der Europäischen Union sowie im allgemeinen Völkerrecht
Der Stiftungsratsvorsitzende Hartmut Koschyk und der VLÖ-Präsident Norbert Kapeller unterschrieben die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung Verbundenheit und dem VLÖ. Als Paten standen Bayreuths Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (2.v.l.) und der Niederösterreichische Landtagspräsident Karl Wilfing (r.) zur Seite.
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Einsatz für den Beginn einer staatlichen Förderung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien
• Deutschsprachige Minderheit in Slowenien ist nicht verfassungsrechtlich anerkannt; bleibt daher von Fördermöglichkeiten und Partizipation an der Mehrheitsgesellschaft weitgehend ausgeschlossen.
• Die Stiftung sieht es als Aufgabe an, sich für Förderung der deutschsprachigen Minderheit von deutscher Seite einzusetzen.
• Mit Vermittlung der Stiftung haben im Jahr 2024 politische Gespräche in München und Berlin stattgefunden, bei denen Minderheit vernetzt und Problematik der Nichtanerkennung diskutiert wurde.
• Ebenso wandte sich die Stiftung an die damalige Bundesministerin des Auswärtigen Baerbock mit der Bitte, sich persönlich und gemeinsam mit der Republik Österreich für die Verbesserung der Rechtsstellung der Minderheit zu engagieren.
• Im Herbst 2024 reisten Vertreter der Stiftung nach Slowenien und machten sich selbst ein Bild von den Vereinen vor Ort; dabei wurden großes Interesse und Bedarf für Förderung aus Deutschland deutlich.
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Stiftung Verbundenheit weltweit tätig
Stiftung Verbundenheit weltweit tätig
Rund 60 Mio. Menschen mit deutscher Herkunft weltweit
Nordamerika
USA: Mehr als 42 Millionen US-Bürger deutscher Herkunft
Kanada: 3 Millionen Menschen mit deutschsprachigem Hintergrund
In Alberta und Manitoba stellen sie mehr als 20% der Bevölkerung
Südamerika
11 Millionen Menschen mit deutschsprachigem Hintergrund,
1,5 Millionen Personen der deutschsprachigen Gemeinschaft sind sog. „Wolgadeutsche“ und Mennoniten
Namibia: 20.000 – 30.000 deutschsprachige Personen
Südafrika: 1 Million Menschen mit deutschsprachigem Hintergrund
Australien
Mehr als 1 Million Menschen deutscher Herkunft
Mittlerorganisation für die Bundesregierung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat unterstützt die deutschen Minderheiten in der Russischen Föderation, in den MOE-Staaten und in Zentralasien finanziell in Form von Zuwendungen.
Tätig in 19 Ländern
• Mittel- und Osteuropa (Kroatien, Polen, Rumänien
Projektarbeit Deutschsprachige Gemeinschaften in Lateinamerika
• 11 Mio. Menschen in Lateinamerika mit deutschsprachigem Hintergrund
• 400 deutschsprachige Kulturvereine mit hohem Grad an Selbstorganisation und gesellschaftlicher Vernetzung
• Besonders in ländlichen Gebieten vertreten, in denen die Mittler organisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) kaum Reichweite besitzen
• Bislang als potenzielle Partner nicht im Fokus der AKBP Deutschlands
• Argentinien (2018), Bolivien (2020), Paraguay und Chile (2021), Kuba und Venezuela (2022), Kolumbien, Peru und Uruguay (2023)
• 3 Projektkoordinatoren im Stiftungsbüro in Berlin; 8 freie Mitarbeiter/-innen in Lateinamerika
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Stiftung Verbundenheit –
ein Vernetzungs- und Kompetenzzentrum
Kooperation der Stiftung Verbundenheit mit der German Language School Conference (GLSC)
• zur Stärkung des Deutschunterrichtes durch die GLSC und zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit den zahlreichen deutsch-amerikanischen
Kulturvereinen durch die Stiftung Verbundenheit
• Durchführung des gemeinsam entworfenen und für 2025 angestrebten Pilotprojekts „Deutschsprachige Gemeinschaften in den USA als Partner der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik“
• regelmäßiger Austausch, um die strategische Zusammenarbeit kurz-, mittelund langfristig auszubauen mit einem jährlichen Treffen zwischen den Vertreter/-innen der GLSC und der Stiftung Verbundenheit.
• Stiftungsinitiative #JungesNetzwerk unterstützt die Erarbeitung und Durchführung von Projekten in den Themenbereichen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für die zahlreichen Absolventen der German Language Schools.
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Unterstützung der „Jeckes“
Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung Verbundenheit und der Organisation der Israelis mitteleuropäischer Herkunft
• Unterstützung von Kultur- und Bildungsprojekten: Zusammenarbeit mit der Assoziation der Israelis mitteleuropäischer Herkunft bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten, die das deutsche Kulturerbe in Israel fördern.
• Förderung des „Jeckes-Museums“: Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb des geplanten „Jeckes-Museums“ in Haifa, das als zentrales
Projekt zur Bewahrung und Förderung der Geschichte der deutschsprachigen Juden in Israel dient.
• Erhalt des kulturellen Erbes der Jeckes in Israel und in Deutschland sowie die Anerkennung der Jeckes als Auslandsdeutsche mit künftiger Förderung der Bundesregierung