KOMPASS Stadtmagazin Ausgabe 3 I 2014

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Politische Aktionen Petitionsrecht Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. (Artikel 35 Satz 1 Sächsische Verfassung) Innerhalb von Petitionen darf sich jeder Mensch in Deutschland an die Ausschüsse des Bundestags und der Landtage wenden – ob erwachsen oder minderjährig, deutsch oder anderer Herkunft, inhaftiert oder geschäftsunfähig. Mit mehr als drei Millionen Nutzern dürfte die offene, partizipative Petitionsplattform openPetition inzwischen die populärste Option sein, um Politik und Gesellschaft mitzugestalten. Die Petitionen werden von Bürgerinnen und Bürgern erstellt und vertreten, bringen Menschen mit gemeinsamem Anliegen zusammen, fördern Austausch, Vernetzung und gemeinsames Aktivwerden. Generell werden Petitionen vor dem Landtag, der für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählten Vertretung des Volkes, verhandelt. Kundgebungen und Demonstrationen Das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, haben alle Deutschen. Hierbei sind Versammlungen unter freiem Himmel mit einem Vorlauf von 48 Stunden beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden; zudem muss die Polizei benachrichtigt werden. Bürgerliche & politische Rechte Dies umfasst die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Vereinigungsfreiheit. Seine eigene Meinung zu äußern, ohne Verletzung der allgemeinen Rechte oder des Rechtes der persönlichen Ehre anderer steht jedem frei, ebenso das ungehinderte Unterrichten aus allgemein zugänglichen Quellen. Am 1.1.2006 erlangte das Informationsfreiheitsgesetz seine Gültigkeit, wodurch die leichtere Zugänglich- und Einsehbarkeit öffentlicher Akten für Bürgerinnen und Bürger auf Bundesebene gesetzlich geregelt ist. Hinsichtlich der Freiheit zur Vereinigung gibt es in Deutschland laut der Vereinsstatistik von 2008 in Summe 550.000 Verbände und Vereine, in denen sich Menschen organisieren. Daneben ist auch die Zahl informeller Zusammenschlüsse und Netzwerke in beinahe allen Bereichen bürgerschaftlichen Engagements und in allen Städten und Gemeinden groß. Prinzipiell sinnvoll ist die Rechtsform des Vereins aus haftungsrechtlichen Gründen und wenn die Aktivität kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum vorgesehen ist. Bündnisse, Medien, Aktionen und Kampagnen Soll politisch etwas durchgesetzt werden, gilt es Mehrheiten zu gewinnen. Dafür braucht es die Wahrnehmung der Öffentlichkeit, wobei ein intelligenter Umgang mit den Medien unabdingbar ist. Um das knappe Gut Aufmerksamkeit zu erhaschen, gehören zudem überzeugende Visionen, Kreativität und Phantasie sowie die geeigneten Kommunikationsstrategien. Über Kooperationen und Vernetzung sowie Kampagnen, Aktionen und Veranstaltungen sollen so viele Menschen wie möglich erreicht werden.

Ihre Unterschrift, bitte! openPetition ist eine gemeinnützige Plattform, auf der die verschiedensten Petitionen auf den Weg gebracht werden und die sich über Spenden finanziert. Foto: www.openpetition.de

Auf die Straße Einfache Teilhabe am politischen Geschehen: raus auf die Straße bei Themen, die bewegen – die Masse macht‘s. Foto: Alexandre Delbos / wikimedia.org Die blaue Schleife Sinnbild für eines der wichtigsten Rechte der Bürger hinsichtlich politischen Begehrs.

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Citylife

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