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Beutelsbacher Konsens Der Beutelsbacher Konsens ist das Ergebnis der Tagung der Landeszentrale für Politische Bildung in Baden-Württemberg im Jahr 1976. Nachdem es in den Siebzigern Streit über die politischen und didaktischen Inhalte der neuen Lehrpläne einzelner Länder gegeben hatte, wurden damit gemeinsame Grundsätze festgelegt. Darin heißt es unter anderem: »Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinn erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern.« Für den Unterricht bedeutet das, dass Schüler in ihrer Meinung nicht beeinflusst, sondern dazu angeregt werden sollten, ihren Verstand und ihre Urteilskraft zu nutzen. Statt von richtig oder falsch zu sprechen, sind Lehrer seitdem dazu angehalten, Kindern und Jugendlichen zu helfen, eine eigene Meinung zu Sachverhalten zu bilden. Auch diese Fähigkeit gilt als enorm wichtige soziale Kompetenz, die nicht unterschätzt werden sollte.
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