KOMPASS Stadtmagazin Ausgabe 6 | 17

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die essbare stadt O B S T , W I L D F R ü C H T E U N D K R Ä U T E R F ü R A L L E ! / / Sich einfach in der Natur bedienen, beim Spaziergang oder Wandern da einen Apfel pflücken und dort ein paar Beeren naschen, ist sicherlich in Ordnung. Aber im größeren Stil zu ernten, darf man das? Wem gehört der Obstbaum oder der Beerenstrauch am Straßenrand? Es gibt eine unheimliche Vielfalt an Obst und Wildfrüchten im öffentlichen Raum, die (bisher) kaum Beachtung fand. Es wäre doch viel zu schade, wenn diese Nahrungsmittel ungenutzt blieben. Wie solche fruchtigen Ressourcen genutzt werden können, wo diese zu finden sind und welche rechtlichen Belange es zu beachten gilt, stellt das Projekt bzw. die Plattform mundraub.org vor. Auch wenn der Begriff »Mundraub« provoziert, will die Plattform nicht zu kriminellen Handlungen anstiften. Das kleine Berliner Team will auf das Thema aufmerksam machen und einen Diskussionsraum schaffen.

MundrauB – vergessene oBstBäuMe Wieder entdecken Das Herzstück der Plattform ist die digitale Mundraub-Landkarte, wo Standorte von Obst, Wildfrüchten und Kräutern eingetragen sind. Die interaktive Karte zeigt, wo welche Früchte oder Kräuter in der Gemeinde von den »MundräuberInnen« geerntet werden dürfen. Die Landkarte bildet jegliche Obstbäume, Beerensträucher sowie Nussbäume im öffentlichen Raum und auf freigegebenen privaten Flächen ab. Seit 2009 sind Tausende Menschen aktiv, die Karte mit Fundorten und Informationen zu füllen und zu erweitern. Die Karte bietet bisher ungefähr 26.000 Fundorte, die vor allem in Deutschland und Europa zu finden sind. Aber auch im fernen China, Australien und Neuseeland wurden von Mundräubern bereits Fundorte vermerkt. Damit macht Mundraub Bewohner aus Stadt und Land auf regionale und saisonale Obstressourcen aufmerksam, diese wieder zu entdecken. Und das ganz analog, fernab von Computer-Bildschirmen. Mit dem Trend, sich wieder selbstgemachten und natürlichen Lebensmitteln zu widmen, trägt die Mundraub-Map einen fruchtigen Teil bei. Bevor man jedoch den nächsten »herrenlosen« Apfelbaum in die Karte einträgt bzw. erntet, sind die sog. Mundräuber-Regeln (siehe Infobox) zu beachten. Denn kein Obst ist »herrenlos«. Irgendjemandem gehört es immer – ob nun einer Privatperson, der Kommune oder der Gemeinde. Daher lautet die wichtigste Regel: Eigentumsrechte klären! 06 17

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RASSISMUS IM VERKAUFSREGAL


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