Riesaer.
Ausgabe Nr. 23/2013 vom 14. Juni 2013
Amtliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Riesa Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse – Monate Mai/Juni 2013 Der Verwaltungs- und Finanzausschuss tagte am 28. Mai 2013. Es wurde nachfolgender Beschluss gefasst: Beschluss VF 70/2013 / ö. Verkauf des Baugrundstückes in Riesa, Flurstück 645 c der Gemarkung Gröba mit 1.150 m2 an die Eheleute Brit und Stefan Rositzka zu einem Kaufpreis in Höhe von 56.350,00 € (49,00 €/m2). Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Soziales tagte am 29. Mai 2013. Es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst: 1. Beschluss K 58/2013 / ö. Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 3.190,31 € an die ASB Kinderbetreuungsgesellschaft Kunterbunter Schmetterling gGmbH für die Anschaffung von drei Kindertransportwagen in der Kindertagesstätte „Kunterbunter Schmetterling”. 2. Beschluss K 59/2013 / ö. Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 5.000,00 € an den gemeinnützigen Erzieherverein Villa auf dem Kirschberg Riesa e. V. für die Ersatzbeschaffung eines Geschirrspülers in der Kindertagesstätte „Villa auf dem Kirschberg”. 3. Beschluss K 72/2013 / ö. 1. Nachträgliche Verlängerung des Zuwendungszeitraumes für die Maßnahme „Sanierung des Hartplatzes am Bürgergarten" durch den Sportclub Riesa e. V. bis einschließlich 10. Oktober 2012. 2. In Ergänzung des Beschlusses vom 5. Oktober 2011 (K 116/2011) wird der Zuwendungszweck dahingehend erweitert, dass die finanziellen Mittel für Ingenieurleistungen, Vermessung, Bodengutachten, Baumaßnahmen zur Wiederherstellung der Bespielbarkeit des Hartplatzes am Ernst-Grube-Stadion verwendet werden dürfen. 3. Rückforderung von Zuwendungsmitteln in Höhe von 1.871,67 € bis 15.06.2013 vom Sportclub Riesa e. V. 4. Beschluss K 77/2013 / ö. Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 4.500,00 € an den Verein Riesa und die Welt e. V. für Projekte im Jahr 2013. Der Bauausschuss tagte am 30. Mai 2013. Es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst: 1. Beschluss B 63/2013 / ö. Vergabe von Straßeninstandsetzungsarbeiten auf der Merzdorfer und Bornaer Straße in Riesa an die Thiendorfer Fräsdienst GmbH, 01561 Thiendorf. 2. Beschluss B 64/2013 / ö. Vergabe der Deckensanierung mit Asphaltbewehrung auf der Canitzer und Lommatzscher Straße in Riesa an die EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, 04420 Markranstädt. 3. Beschluss B 66/2013 / ö. Vergabe der Erneuerung der Elektroinstallation im Haus 1 der Förderschule „Lichtblick” an die STAMM GmbH, 01591 Riesa. 4. Beschluss B 73/2013 / ö. Zustimmung zur Wohnhofgestaltung Freitaler Straße 16-26 und 28-38 in 01587 Riesa im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Ost” Teil Aufwertung – Gebiet IV. 5. Beschluss B 76/2013 / ö. Zustimmung zur Wohnhofgestaltung Rudolf-Breitscheid-Straße 5-17 in 01587 Riesa im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Ost” Teil Aufwertung – Gebiet V. Der Stadtrat tagte am 5. Juni 2013. Es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst: 1. Beschluss S 7 b/2013 / ö. Unter Aufhebung der Handlungsrichtlinie für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement vom 8. November 2011 (Beschluss S 126/2011) hat der Stadtrat mit In-Kraft-Treten zum 5. Juni 2013 folgende Handlungsrichtlinie der Großen Kreisstadt Riesa für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Riesa beschlossen:
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Handlungsrichtlinie für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement Aktualisierte Fassung der HR vom 12.10.2011 (S 126/2011); Beschlussvorlage S 7b/2013 vom 05.06.2013 1. Bestand Es bestehen aktuell folgende Zinsswaps. Für diese Vereinbarungen zahlt die Stadt Riesa einen Festzins und erhält den jeweiligen 6-Monats-Euribor. Bezeichnung
Gegenpartei
Ursprungsvolumen
Abschlussdatum
Laufzeit
PayerSwap 2693655D
Portigon
2.965,5 T€
04.02.2010
28.05.2010 30.05.2015
PayerSwap 3661001L
DB
5.185,3 T€
21.09.2010
30.12.2011 30.12.2021
PayerSwap 1101840
LBBW
25 Mio. €
19.10.2012
02.01.2013 30.12.2037
Eine Änderung dieser Verträge ist nur mit Zustimmung des Stadtrates möglich. 2. Neugeschäft Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos für bestehende und/oder gleichzeitig zu schließende Kreditverträge sind ausschließlich folgende Vereinbarungen zulässig: 2.1. Zinsbegrenzungsvereinbarungen (Zinsober- und Zinsuntergrenzen in Euro) 2.2. einfache Zinstauschvereinbarungen als Payerswaps oder Forward-PayerSwaps (mit einer maximalen Vorlaufzeit von 24 Monaten) auf Basis anerkannter Geldmarktreferenzzinssätze (Euribor) und Festzinsvereinbarungen in der Währung Euro. Die Geschäfte sind nur dann zulässig, soweit eine Konnexität zum Grundgeschäft vorliegt. Es sind ausschließlich vollständig betrags-, zins- und fristenkongruente Absicherungsgeschäfte maximal bis zum Ende der vereinbarten Zinsbindung oder Vertragslaufzeit des zu Grunde liegenden Kreditvertrages, höchstens aber Vereinbarungen mit einer Laufzeit von 5 Jahren zulässig. 3. Berichtspflichten 3.1. Über Neuabschlüsse von derivativen Finanzinstrumenten ist der Stadtrat bis zur nächsten Stadtratssitzung schriftlich zu informieren. 3.2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, alle Änderungen der bestehenden „Dienstanweisungen zum Umgang mit derivativen Finanzinstrumenten” den Mitgliedern des Verwaltungs- und Finanzausschusses zum nächsten Verwaltungs- und Finanzausschuss schriftlich mitzuteilen. 3.3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, jeweils zum Quartalsende einen Controllingbericht dem Stadtrat zur jeweils aktuellen Entwicklung derivativer Finanzinstrumente vorzulegen. 2. Beschluss S 65/2013 / ö. Vergabe von Dachdecker-/Dachklempnerarbeiten an der Mittelschule „Am Merzdorfer Park” an die Großenhainer Ausbau GmbH, 01558 Großenhain. 3. Beschluss S 67/2013 / ö. Genehmigung einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung im Ergebnishaushalt für die Notsicherung des Daches an der Mittelschule „Am Merzdorfer Park” in Höhe von 128.000 €. 4. Beschluss S 69/2013 / ö. 1. Änderung zur Ordnung der Großen Kreisstadt Riesa über den Geschäftsgang des Stadtrates und seiner beschließenden Ausschüsse – Geschäftsordnung (GeschO) – vom 1. November 2011. 5. Beschluss S 79/2013 / ö. Nachfolgende Schöffenkandidaten sind auf die Vorschlagsliste der Stadt Riesa für die Schöffenwahl 2013 aufgenommen: Yvett Brodkorb, Ingrid Leimacher, Denis Warkus, Manuela Warkus, Ralf Mädler, Kristin Haupt, Gitte Koitsch, Gottfried Anspach, Klaus Kretzschmar, Peter Kästner, Rolf Malecki, Peter Kunze, Anita Reitzig, Franziska Otto, Evelin Melka, Erika Funke, Ramona Hartmann, Sybille Stolz, Karin Scholz, Bernd Lippmann, Katrin Mirring, Sven Schubert, Regina Groß, Romy Schmidt, Tony Dreißig, Sylvia Donat-Barth, Peggy Dahms, Lutz Hemprich, Roland Höhne, Ralf Krumbiegel, Dieter Schneider, Sonja Schaeck, Uta Hammer, Dieter Denzer, Karin Naumann, Devid Sieber, Martina Wasch, Christian Nowotny, Ellen Wolf, Frank Behrendt Riesa, 6. Juni 2013 Gerti Töpfer Oberbürgermeisterin
AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA