KW 11/2018 - Der "Riesaer."

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NACHRICHTEN.

Riesaer. NACHRICHTEN FÜR UNSERE STADT.

Ausgabe Nr. 11/2018 · Freitag, 23. März 2018

Tierpark Riesa startet zu Ostern wieder „richtig“ in die Saison

Kurz und bündig. Zündende Ideen aus Riesa Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Vortrag am Dienstag“ steht am 27. März, 17 Uhr im Stadtmuseum Riesa die Geschichte des Zündwarenwerkes Riesa im Mittelpunkt. Der langjährige und letzte Direktor des Werkes, Manfred Töpel, wird zur Geschichte der Zündhölzer und deren Produktion sowie zu den Besonderheiten der 70-jährigen Firmengeschichte sprechen. Er berichtet aus seinen Erfahrungen als Direktor und beleuchtet die Ursachen, die zum bitteren Ende der Zündwarenproduktion in Riesa geführt haben.

! Kurze Nacht Bitte beachten Sie, dass in der Nacht vom 24. zum 25. März 2018 wieder die Sommerzeit beginnt. Die Uhren werden eine Stunde vor gestellt.

Familientreff im Frühling D

er Blick von Gerhard Herrmann auf die Wettervorhersage ist derzeit etwas skeptisch. Der Frühling gibt vorerst nur Intermezzi, immer wieder schiebt der Wettergott frostige Einheiten dazwischen. „Und trächtige Ziegen können die Geburt der Jungen bei Kälte etwas hinauszögern“, weiß der Leiter des Riesaer Tierparks. Ob es am Osterwochenende schon kleine Neuankömmlinge zu sehen gibt, ist deshalb noch nicht ganz si-

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Kleine Küken und nette Hasen

cher. Doch mit den zwei Zwergeselinnen und den anderen meckernden Bewohnern finden kleine Besucher auf alle Fälle genügend Lieblinge im Streichelgehege vor. Zu Ostern startet der von der FVG Riesa betriebene Tierpark traditionell „richtig“ in die Saison. Zwar ist er das ganze Jahr geöffnet, aber die Aktion am Ostersonntag lockt mit rund 1.000 Gästen erstmals eine größere Besucherzahl an. Gerhard Herrmann und seine

„Hereinspaziert!” wollen wohl die Mufflons sagen. Am Ostersonntag werden viele Gäste erwartet. Foto: U.P.

Mitarbeiter hoffen am 1. April auf zahlreiche Familien – und bleiben Wetteroptimisten. Gleich am Eingang der österlich geschmückten Anlage wird ab neun Uhr wieder ein Osterhasen-Duo die Kinder mit einem kleinen Geschenk erwarten. „Das hat sich zwei Mal bewährt, damit gibt es kein Gedrängel mehr wie früher“, so der Tierparkchef.

Nicht im Kostüm, sondern ganz echt sind die niedlichen Küken, die endlich mal wieder passend zu Ostern zu sehen sind. „Dank der Unterstützung von Dr. Nikol aus Prausitz können wir die kleinen Sachsenhühner in allen vier Farbschattierungen zeigen, in denen sie vorkommen“, sagt Gerhard Herrmann. Neben den Ziegen erhofft man

Pollmächer

sich bald auch Nachwuchs bei den Mufflons, den Zieseln sowie in der vielfältigen Vogelwelt des Tierparks. Jungtiere sind schließlich immer ein Besuchermagnet. Die Gäste – rund 32.000 waren es im Vorjahr – kommen dabei nicht nur aus der Region. So schauen auch tschechische, holländische und viele deutsche Radtouristen vorbei. U. Päsler

Leuschke

Rechtsanwälte Fachanwälte Das Jobcenter darf die Anforderungen bei Vorlage von Unterlagen nicht überspannen

SG Dresden, Pressemitteilung vom 28.02.2018 zu den Urteilen S 52 AS 4382/17 u. a. vom 11.01.2018 – Bei der Anforderung von Unterlagen von selbstständigen Aufstockern darf das Jobcenter keine zu hohen Hürden setzen. Die Annahme von Originalunterlagen darf das Jobcenter nicht verweigern. Auch Angaben, die erst im Widerspruchsverfahren erfolgen, muss das Jobcenter noch berücksichtigen. Der selbstständig tätige Kläger hatte Leistungen nach dem SGB II bezogen. Das Jobcenter Dresden bewilligte vorläufige Leistungen. Ende 2016 forderte das Jobcenter den Kläger auf, für die letzten Jahre vollständige Nachweise zu seinen Einkünften vorzulegen. Originalbelege würden nicht mehr entgegengenommen. Der Kläger reagierte nicht. Daraufhin wurde der Leistungsbetrag auf 0,- € festgesetzt und erhaltene Leistungen wurden vom Kläger zurückverlangt. Begründet wurde dies mit der am 01.08.2016 in Kraft getretenen Verfahrensvorschrift im SGB II. Im Widerspruchsverfahren teilte der Kläger mit, dass er die Unterlagen eingereicht habe und bot die erneute Übersendung an. Das Jobcenter ist der Auffassung, dass die Vorlage der Unterlagen im Widerspruchsverfahren nicht mehr nachgeholt werden kann. Das Sozialgericht hat den Klagen stattgegeben. Auch die Änderung des SGB II zum 01.08.2016 berechtigt nicht dazu, Angaben der Leistungsempfänger im Widerspruchsverfahren auszuschließen. Vielmehr müssen die gesamten Ansprüche auch dann berechnet werden, wenn die Angaben im Widerspruchsverfahren gemacht werden. Erklärt sich der Leistungsempfänger hierzu bereit, muss er die Gelegenheit auch eingeräumt bekommen. In diesem Zusammenhang ist die Zuruckweisung von Originalunterlagen unzulässig, denn das Sozialverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Wenn die Sozialbehörde Kopien von Unterlagen benötigt, kann sie Kosten hierfür nicht auf die Leistungsbezieher abwälzen. Aus diesen Gründen wurden die Festsetzungs- und Erstattungsbescheide aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ließ das Sozialgericht Dresden in allen acht Verfahren die Sprungrevision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu. Die entschiedenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem neuen Verfahrensrecht seit 01.08.2016 werden in zahlreichen Verfahren aufgeworfen. Eine Entscheidung des BSG bleibt abzuwarten. Standort Riesa: Friedrich-Engels-Straße 35 b | 01587 Riesa | Telefon: 03525/ 516707 Fax: 03525/516708 | E-Mail: info@advoconzept.de | www.ehescheidung.com 6.402

news.aus-riesa.de

Diana Leuschke

Kathrin Freder

Thomas Pollmächer

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Sozialrecht

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Sozialrecht

Rechtsanwalt & Mediator | Fachanwalt für Arbeitsrecht & Familienrecht

NACHRICHTEN FÜR RIESA


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