NACHRICHTEN.
Riesaer. NACHRICHTEN FÜR UNSERE STADT.
Ausgabe Nr. 03/2019 · Freitag, 25. Januar 2019
Kerzenreste-Aktion erbrachte Rekordwert
Kurz und bündig. Geänderte Öffnungszeiten Die Stadtverwaltung Riesa teilt mit: Das Bürgerbüro hat im Februar veränderte Öffnungszeiten. Es ist montags und freitags jeweils von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Kaffeeklatsch-Auftakt Der Kaffeeklatsch startet 2019 in sein 26. Jahr und ist damit die älteste – und zweifellos auch beliebteste – Veranstaltungsreihe des Museums. Viele interessante Gesprächspartner konnten für Themen, wie „Keine Angst vorm Altwerden“, „Ein Gläschen in Ehren?“, „Ein Fall für den Notarzt?“ oder „Schlüssel drin und Tür zu – was nun?“ gewonnen werden. Zum Auftakt am Montag, dem 4. Februar, erwartet Moderator Lothar Gläsel den Käsehändler Mike Kirschbaum, vielen sicher vom Riesaer Wochenmarkt gut bekannt. „Alles Käse oder was?“ lautet der Titel der ersten Kaffeeklatsch-Veranstaltung im neuen Jahr.
Riesaer Sammelbegeisterung O
bwohl Rekordhascherei keineswegs Ziel der Aktion ist, waren die Organisatoren der Sammelaktion für Kerzenreste natürlich sehr erfreut, ein nie dagewesenes Ergebnis zu vermelden. Unglaubliche 1.239,5 Kilogramm Kerzenstummel haben die Riesaer seit Mitte Dezember gesammelt und das Vorjahresergebnis nochmals um 112 kg überboten. Die Wiegezeremonie in der Elbgalerie wuchs sich zu echter Arbeit für jene Herren
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Für Grillanzünder und neue Kerzen
aus, die die Kisten auf die Waage hoben, eine „Bruchlandung“ mit einem instabilen Pappkarton inbegriffen. Begünstigte der Aktion sind die Behindertenwerkstätten der Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH. Nachdem die Dochte ausgeschmolzen wurden, verarbeiten die dort arbeitenden Frauen und Männer das Wachs zu Grill- und Kaminanzündern. Verkauft werden die Produkte im Diakonieladen in Großenhain, aber
Gunter Spies und Kurt Hähnichen wuchteten die Kartons auf die Waage, wo Andree Schittko akribisch die Werte ablas, die Ingrid Vogel (v.l.n.r.) exakt notierte. 1.239,5 kg kamen am Ende zusammen. Foto: U.P.
auch auf dem dortigen Weihnachtsmarkt. Einen Teil des Materials übernimmt die Schülerfirma der Förderschule „Johanne Nathusius“ in Skäßchen. Die Schüler der Werkstufe erhalten zwei Mal pro Woche Unterricht in Hauswirtschaft, Kochen oder Reinigungsleistungen. „Auch
die Herstellung neuer Kerzen ist Teil der Ausbildung“, erklärte Lehrerin Katharina Haase. Die wunderschönen Produkte präsentierten die Schüler voller Stolz in der Elbgalerie – Kerzen in verschiedenen Formen und Farben. „Nicht nur in der Adventszeit, sondern auch zum Muttertag werden die
Pollmächer
Kerzen gern als Geschenk gekauft“, so Haase. Insgesamt kamen seit 2010 in der Gemeinschaftsaktion von Diakonie, Stadtbahnverein, Handels- und Gewerbeverein und Werbegemeinschaft Innenstadt mehr als fünf Tonnen Kerzenreste zusammen. U. Päsler
Leuschke
Rechtsanwälte Fachanwälte Wer zahlt die Miete nach der Trennung? Die Ehe scheitert; das Mietverhältnis besteht. Für viele Eheleute die sich getrennt haben und einer der Ehegatten in eine andere Wohnung gezogen ist, stellt sich dann die Frage: Wer zahlt die Miete für die vormals gemeinsam bewohnte Wohnung? Nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 12.07.2018 (II 10 UF 16/18) gilt folgendes: Nutzt ein Ehegatte nach der Trennung eine gemeinsam angemietete Wohnung allein weiter, trägt er im Innenverhältnis die Miete allein. Als Grund hierfür sah das Oberlandesgericht, dass die Nutzung der Wohnung allein den in der Ehewohnung verbliebenen Partner begünstigt. Etwas anderes gilt nur dann, so das OLG, wenn die gegenüber dem Vermieter zu beachtende Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten entgegensteht und der in der Wohnung verbleibende Ehegatte bei eigenem Auszugswunsch nur aus wirtschaftlichen Gründen gehalten ist, in der vormalig gemeinsamen Ehewohnung wohnen zu bleiben. In diesem Fall einer „aufgezwungenen“ Wohnung gilt, dass dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten eine Überlegungsfrist zugebilligt werden muss, die gemeinhin mit etwa drei Monaten bemessen wird. Entscheidet er sich dann dafür, die Wohnung gemeinsam mit dem ausgezogenen Ehegatten zu kündigen, so ist der ausgezogene Ehegatte für die Restmietdauer an den Mietkosten beteiligt. Dies jedoch nur mit der Maßgabe, dass dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten vorab derjenige Teil der Miete für die gemeinsame Wohnung allein zuzurechnen ist, den er als Miete für die Nutzung einer anderweitigen Wohnung fiktiv erspart. Nur der überschießende Teil ist hälftig von beiden Ehegatten zu tragen. Standort Riesa: Friedrich-Engels-Straße 35b | 01587 Riesa | Telefon: 03525/516707 Fax: 03525/516708 | E-Mail: info@advoconzept.de | www.ehescheidung.com
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Diana Leuschke
Kathrin Freder
Thomas Pollmächer
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Sozialrecht
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