01/2020 Rinderprofi

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WEIDEZAUN 37

Weidezäune schaffen Sicherheit Nur sichere Umzäunungen vermeiden kostenintensive Schadensersatzforderungen sowie zeitraubendes und nervenstrapazierendes Suchen nach vermissten Tieren.

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Foto: © agrarfoto.com

uch Arbeitsunfälle sind bei solchen Einfangaktionen keine Seltenheit. Die Umzäunung sollte aber stets im Verhältnis zum Schadensrisiko stehen, denn es ist nicht sinnvoll, aus jeder Koppel eine „Festung“ mit fünf oder sechs Drähten zu machen. Deshalb erfordern der Aufbau und das Betreiben von Elektrozäunen ein hohes Maß an Sorgfalt. Personen, die dafür Verantwortung übernehmen, müssen sowohl deren Funktionsweise kennen als auch über praktische Fertigkeiten beim Zaunbau verfügen. Besondere Anforderungen werden an Elek­ trozaunanlagen gestellt: – Die Vorschriften sind einzuhalten. – Stacheldraht darf nicht unter Strom gesetzt werden. – Ein Elektrozaunsystem darf nur von einem Gerät gespeist werden. Der Abstand zwischen Schutzerdung des Stromnetzes oder Erdung des Telekommunikationsnetzes und der Zaunerdung muss mindestens 10 Meter betragen (DIN VDE 0669). – Der Abstand zwischen Zaun­ drähten oder Zaunzuleitungen verschiedener Elektrozaunanlagen, die auch von verschiedenen Elektrozaungeräten gespeist werden, muss mindestens 2,5 Meter betragen. – Tore von Elektrozaunanlagen müssen gegen elektrische Impulse führende Teile isoliert sein (z. B. isolierte Torgriffe). Metallteile, die nicht zur Elektrozaunanlage gehören, z. B. Brückengeländer, Viehtränken dürfen nicht mit elektrische Impulsen führenden Teilen der

Elektrozaunanlage in leitender Verbindung stehen. – Elektrozäune dürfen nicht in feuergefährdeten Räumen installiert werden. – Elektrozäune sind mit deutlich sicht- und lesbaren Warnschildern zu kennzeichnen. Diese müssen entlang einer öffentlichen Straße oder eines öffentlichen Wegs installiert sein. Die Warnschilder sind sicher an Zaunpfählen zu befestigen oder fest mit den Zaundrähten zu verklemmen. Die Aufschrift kann beispielsweise lauten „Achtung Elektrozaun“ oder „Vorsicht Elektrozaun“. Warnschilder müssen platziert sein – an jedem Tor, – an jedem öffentlichen ­Zugangspunkt, – in Intervallen, die 100 Meter nicht überschreiten, jedoch mindestens an jeder Seite der Weide und an besonderen Gefährdungsstellen (Wander­ wege). An Masten von Niederspannungs-, Hochspannungs- und Fernmeldeleitungen dürfen keine Bauteile von

Elektrozaunanlagen befestigt werden. Durch die Weidehaltung wird bei Rindern, insbesondere in Mutterkuhherden mit Nachzucht, der Herdeninstinkt wieder geweckt. Arttypisches Verhalten kommt zum Vorschein. Der mitlaufende Bulle fühlt sich als Beschützer der Herde, die Mutterkuh als Beschützerin ihres Kalbs. Die Mutterkuh wird dabei von Außenstehenden meist unterschätzt und als harmlos angesehen. Das täuscht, denn jeder, der die Weide betritt, wird als Eindringling betrachtet. Daher gelten folgende Hinweise zur Unfallverhütung: – Zu Beginn der Weide­saison sollen alle betreffenden Personen gezielt unterwiesen werden. – Arbeiten in der Herde müssen mit mindestens zwei Personen durchgeführt werden. Diese sollten mit Abwehrhilfen ausgerüstet sein. Das Verhalten des Bullen und der

­ utterkühe muss besonders M beobachtet werden. – Fremde Personen dürfen Weiden nur nach Absprache mit dem Tierhalter betreten, unerfahrene Personen nur gemeinsam mit ihm. – So genannte „Rettungsinseln“ (z. B. Traktor mit Anhänger) bieten bei Arbeiten auf der Weide zusätzliche Sicherheit. Sie müssen aber so positioniert werden, dass sie schnell erreichbar sind. – Bei Manipulationen an Einzeltieren oder in der Herde (z. B. Impfen, Trächtigkeitsuntersuchungen) sowie zum Aussondern von Einzeltieren oder Tiergruppen sind geeignete weidetechnische Einrichtungen (Fangkral, Leiteinrichtungen, Fang- und Behandlungsstand) für die Sicherheit von Mensch und Tier notwendig. – Ein Fangkral muss entsprechend der Herde dimensioniert sein (1,6 m² Platz je Mutterkuh vorsehen). – Treibgang je nach Rasse 65 bis 75 Zentimeter breit ausführen, auf eine ausreichende Länge des Treibgangs (mindestens 6 Meter) achten. Behandlungen nur durchführen, wenn das Tier sicher fixiert ist! – Transportable Treibgatter sind zum sicheren Einziehen der Ohrmarken bei Kälbern zu nutzen. Innerhalb dieses Treibgatters können so den Kälbern beide Ohrmarken sicher und ohne Zeitdruck eingezogen werden. Angriffe durch die Mutterkühe oder den mitlaufenden Bullen werden durch die räumliche Trennung verhindert. W


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