Michael W. Zach
Michael W. Zach * Postfach 11 03 * 92691 Eslarn
Fax: 00499653920750 Marktgemeinde Eslarn Ersten Bürgermeister Herrn Reiner Gäbl o. V. i. A.
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DATUM
Eslarn, 15.01.20224
Bürgerversammlung gem. Art. 18 BayGO, am 23.01.2024 HIER Eingabe zum Zweck der Wahrnehmung des garantierten Mitberatungsrechts BEZUG U.A. Art. 18 BayGO ANLAGE(N) Erinnerung an die Anfrage vom 14.12.2022, am 13.07.2023 (Fax, 1 Seite A4 in Kopie) BETREFF
ZEICHEN
1P9035926931090001044/24
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gäbl, sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um Auskünfte zu folgenden Punkten, und zwar im Rahmen der Bürgerversammlung vom 23.01.2024: 1. Das "Margarete und Justin Braun"Vermögen: Bitte um Details zur Erbschaft/ Schenkung, Verwendung und aktuellem Stand. Hier Datum der Annahme, Umfang des Pekuniär und Immobiliar, Grundvermögens, UrkundenNummer(n). 2. Vermögen der Marktgemeinde Eslarn: Bitte um ein detailliertes Listing aller immobiliaren Vermögenswerte, Unternehmensbeteiligungen und Geldanlagen. 3. Beziehung zur "AWO Eslarn e. V.": Existieren Bürgschaftserklärungen oder Schuldübernahmeversprechen der Gemeinde? Ist die Gemeinde an dem Verein beteiligt? 4. "Haus am Tillyplatz": Ist/ war die Gemeinde in irgendeiner Weise (Mit)Inhaberin, (Mit)Eigentümerin oder bestimmend beim Betrieb der Einrichtung? Ich bitte um gewissenhafte Beantwortung und ggf. (nachfolgende) schriftliche Aushändigung der Antwort bei der Bürgerversammlung am 23.01.2024, um diese ../ 2
Seite 2 v 2 Informationen allen nicht anwesenden Mitbürger:innen in geeigneter Weise zur Kenntnis bringen zu können. Alternativ kann dies natürlich auch die Gemeindeverwaltung als hier zuvörderst bezogene Stelle zeitnah erledigen. Begründung des Auskunftsanspruchs, sowie Sie diese benötigen sollten: Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) legt fest, dass Bürger:innen das Recht haben, an der Diskussion von Angelegenheiten der Gemeinde in Bürgerversammlungen teilzunehmen. Dies beinhaltet das Recht, Fragen zu stellen und Informationen zu verlangen, die für die Diskussion relevant sind. Mit dieser Anfrage werden spezifische Fragen zur Finanz und Vermögenssituation der Gemeinde gestellt. Diese Informationen sind für die Bürger:innen wichtig, um die finanzielle Gesundheit und Stabilität der Gemeinde zu verstehen und um fundierte Diskussionen und Entscheidungen über zukünftige Gemeindeprojekte und initiativen zu ermöglichen. Die Anfrage ist deshalb auf der Grundlage von Art. 18 BayGO gerechtfertigt, da sie dazu beiträgt, das Mitberatungsrecht der Bürger:innen zu stärken und eine informierte Diskussion in der Bürgerversammlung, hier einer ggf. weiteren Bürgerversammlung zu ermöglichen. Es ist wichtig zu betonen, dass Transparenz und Informationszugang entscheidend sind, um das Mitberatungsrecht effektiv ausüben zu können. Die Gemeinde Eslarn hat es zudem bislang unterlassen auf eine ähnlich gelagerte Anfrage vom 14.12.2022, erinnernd vorgelegt am 13.07.2023 zu beantworten, und damit vorab dieser aktuellen Bürgerversammlung die notwendige Diskussionsgrundlage zu schaffen. Viele Bürger:innen deren Leserbriefe an die von mir mitverantwortete Veröffentlichung gesandt wurden zeigen auf, dass sich diese Bürger:innen ohne expliziten (bluts)verwandtschaftlichen Zugang zum Gemeinderatsgremium hinsichtlich der Erlangung von Informationen in gewisser Weise "zurückgesetzt", um nicht schreiben zu müssen "diskriminiert" fühlen.
Nachweise zur zurückliegenden journalistischen Anfrage finden Sie bitte mit hier nochmals anliegender Kopie der letztmaligen Erinnerung vom 13.07.2023, mit Sendevermerk! Mit freundlichen Grüßen
Michael W. Zach
DEEZ
WIEDERVORLAGE zum 13.07.2023
Die Erste Eslarner Zeitung
eslarnnet.de | www.issuu.com/smde ISSN: 23664908
DEEZ * Postfach 11 03 * 92691 Eslarn
Fax: 00499653920750 Ersten Bürgermeister Herrn Reiner Gäbl o. V. i. A. c/o Marktgemeinde Eslarn
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DATUM
Eslarn, 13.07.2023
Ihr briefpostal. Schreiben vom 09.12.2022 Konkreter Umfang und Kosten der zurückliegenden Bau und Ertüchtigungsarbeiten an der kommunalen Kläranlage in 2003/ 2004; Überlassenes Vermögen Geschwister Braun und Baukostenzuschuss an AWO Eslarn e. V. BEZUG Rechercheanfrage vom 01.12.2022; Eingabe vom 15.12.2023 ANLAGE(N) Eingabe vom 15.12.2023 in aktueller Wiedervorlage (2 Seiten A4, in Kopie) BETREFF HIER
ZEICHEN
1K6099926931050002021/22
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gäbl, Sehr geehrte Damen und Herren, möglicherweise war Ihnen entfallen, dass wir in Beantwortung des Antwortschreibens v. 01.12.2022 auf Seite 2 eines unmittelbaren Folgeschreibens immer noch die Fragen zum sog. "JustlVermögen", hier Gesamtumfang und detaillierte bisherige Verwendung beantwortet haben wollen. Diverse Leser:innenZuschriften die uns bisher erreichten zeigen, dass in und um Eslarn allgemein Interesse daran besteht, wie solches Erbe verwendet wurde. Die Bürger:innen wurden dahingehend nämlich bislang nicht informiert. Wir bitten diese Anfrage dem gesamten Marktgemeinderatsgremium zur Kenntnis zu bringen. Bereits der schon angesprochene "Baukostenzuschuss" an einen erst kurz zuvor neu gegründeten gewerblichen Verein "AWO Eslarn e. V." hat u. E. ein "Gschmäckle". Stört dieser doch den Wettbewerb mit anderen ambulanten Pflegediensten. Mit freundlichen Grüßen, sowie nochmals bestem Dank, für die Beantwortung auch der restlichen Fragen! Michael W. Zach (Redakteur von DEEZ, Mitglied bei den Recherchenetzwerken GRINET und DOSSIER)