EINE THEMENZEITUNG VO N SMART MEDIA
Müller & Paparis Rechtsanwälte Brandreport 21
Dem unschönen Erwachen vorbeugen Sie markiert das Ende vieler Lovestorys: die Scheidung. Etwa jedes zweite Schweizer Ehepaar macht diese Erfahrung. Und obwohl eine Scheidung heute längst kein soziales Tabu mehr darstellt, besteht diesbezüglich noch immer viel Unwissen. Wir wollten darum von Jenny Wattenhofer, Rechtsanwältin bei Müller & Paparis wissen, was auf Eheleute zukommt, wenn die Lebenswege auseinandergehen. TEXT SMA
Jenny Wattenhofer, als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Müller & Paparis in Zürich haben Sie tagtäglich mit Menschen zu tun, deren Ehe im Begriff ist, zu enden. Was durchleben diese Menschen? Für die meisten kommt es vor allem zu einem «unschönen Erwachen». Zum Zeitpunkt der Heirat herrschen die Glücksgefühle vor, man blickt voller Hoffnung nach vorn und kann die gemeinsame Zukunft als Ehepaar kaum erwarten. Darum machen sich die meisten Frischvermählten oder angehenden Ehepartner wenig Gedanken darüber, was bei einem möglichen Scheitern der Ehe auf sie zukommt. Was wäre denn so etwas, was auf sie zukommt? Das Leben der Parteien wird komplett auf den Kopf gestellt. Es muss beispielsweise eine neue Regelung für die Kinderbetreuung gefunden werden. Hinzu kommt dann das meist grosse Streitthema der Unterhaltszahlungen an den Ehepartner und die Kinder. Zudem wissen viele Kunden nicht, dass ihr Pensionskassenguthaben, das sich während der Ehe angesammelt hat, bei der Scheidung aufgeteilt wird.
Was passiert bei einer Scheidung konkret? Ganz wichtig ist es zu verstehen, dass man erst scheiden kann, wenn beide Parteien mit der Trennung einverstanden sind oder die Parteien bereits seit zwei Jahren getrennt sind. Die Trennung sollte offiziell von einem Gericht bestätigt werden. Erst von diesem Zeitpunkt an kann die zweijährige Dauer verlässlich berechnet werden. Dem Scheidungsverfahren meist vorgelagert ist das sogenannte «Eheschutzverfahren». Dieses soll die wichtigsten Punkte für die Dauer des Getrenntlebens regeln (bspw. vorläufiger Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuung). Die zugrundeliegende Idee des Eheschutzverfahrens war ursprünglich, den Eheleuten die Chance zu gewähren, sich in dieser Zeit vielleicht noch einmal zu «besinnen» und wieder zusammenzufinden. Wie häufig kommt das vor? Ich persönlich habe dies noch bei keinem Fall erlebt. Was geschieht stattdessen? Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten. Wenn beide Parteien mit der Scheidung
einverstanden sind, spricht man von einer Scheidung auf gemeinsames Begehren. Dabei einigt man sich, wenn immer möglich, aussergerichtlich und legt die Nebenfolgen fest. Darunter versteht man Aspekte wie Unterhaltszahlungen, Besuchsregelungen bei gemeinsamen Kindern, die Vermögensaufteilung und so weiter. Diese Punkte werden in einer Scheidungskonvention festgehalten, einer Art Vertrag, wenn man so will, welcher durch die Anwälte ausgearbeitet wird. Dieser muss dann durch ein Gericht bewilligt werden. Es kann auch sein, dass sich die Parteien nur einig sind, dass sie scheiden wollen, jedoch die Nebenfolgen durch das Gericht entschieden werden müssen.
Und wenn nicht beide Eheleute mit der Scheidung einverstanden sind? Das ist die zweite Möglichkeit. In diesem Fall kann die Scheidung nach Ablauf der zweijährigen Trennungszeit eingeklagt werden. Bei dieser Möglichkeit sind sich die Parteien über die Nebenfolgen meist völlig uneinig. Diesen Fällen geht häufig schon ein Eheschutzverfahren voraus. Am Ende des Scheidungsprozesses, unabhängig davon ob es sich um eine Scheidung auf Klage oder eine einvernehmliche Scheidung handelt, müssen beide Parteien persönlich vor einem Richter oder einer Richterin vorstellig werden um den Scheidungswillen nochmals kundzutun. Dabei kann man sich auch nicht vertreten lassen. Werden Scheidungskonvention vom Gericht auch manchmal abgelehnt? Das kann vorkommen, vor allem wenn es um den Unterhalt von Kindern geht. Hier
Ganz wichtig ist es zu verstehen, dass man erst scheiden kann, wenn beide Parteien mit der Trennung einverstanden sind oder die Parteien bereits seit zwei Jahren getrennt sind. hat das Gericht die Offizialmaxime, was bedeutet, dass es sicherstellen muss, dass das Kindeswohl gewährleistet ist.
Erarbeitung einer langfristigen Lösung für die Parteien sein, welche alle Beteiligten zur Ruhe kommen lässt.
Welche Rolle kommt Ihnen als Anwältin dabei zu? Man sagt gemeinhin, dass Anwälte auch als Psychologen fungieren. Das ist nicht weit weg von der Realität, denn tatsächlich sind wir während dieses Prozesses sehr enge Bezugspersonen für unsere Kunden. Unsere Aufgabe ist es, nebst der Rechtsberatung und der Erarbeitung der optimalen Rahmenbedingungen, als Puffer zwischen den Parteien zu dienen. Dafür nehmen wir – wenn möglich – Emotionen aus dem Prozess und versachlichen diesen.
Eine Scheidung ist eine emotional anstrengende Angelegenheit. Hat dies auch Auswirkungen auf Sie als Anwältin? Man muss in der Lage sein, sich abgrenzen zu können. Es nützt weder mir noch meinen Kunden, wenn ich mich emotional in den Prozess einbringe. Das ist nicht meine Aufgabe. Meine Aufgabe ist es vielmehr, ehrlich mit den Kunden zu sein und in ihren besten Interessen zu handeln.
Wie sieht dieser Prozess konkret aus? Im Rahmen eines ersten Gespräches sondieren wir die Lage der Kunden. Wir möchten ein Gefühl für die Situation bekommen um abschätzen zu können, was möglich ist. Häufig sind die Parteien bereits sehr zerstritten, wenn sie zu uns kommen. In solchen Fällen wird von uns meist möglichst schnell das Eheschutzverfahren in Gang gesetzt, damit die Prozesse ihren Lauf nehmen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden wichtige Voraussetzungen definiert, wie Unterhalt, Besuchsrecht etc. Sind die zwei Jahre verstrichen, folgt das Scheidungsverfahren. Hier wird die ganze Situation nochmals neu beurteilt. Vielleicht hat sich bei der beruflichen Situation des Gatten oder der Gattin etwas verändert, oder der Betreuungsbedarf bei den Kindern ist nun ein anderer. Ziel sollte die
Was würden Sie angehenden Eheleuten ans Herz legen? Man muss sich bewusst sein, dass eine Ehe eine grosse rechtliche .Verantwortung darstellt. Dies ist nicht einfach ein kleiner Schritt, sondern eine Verpflichtung mit Konsequenzen. Es kann daher sinnvoll sein, wenn man sich über diese Konsequenzen im Vorfeld informiert. Ich möchte jetzt nicht sagen, dass jedes Paar unbedingt einen Ehevertrag aufsetzen muss – obschon nur gerade einmal jedes zehnte Paar dies tut und ein Ehevertrag in gewissen Konstellationen sehr wichtig sein kann. Vielmehr möchte ich an Heiratswillige appellieren, dass sie sich ehrlich und offen mit der Fragstellung auseinandersetzen: «Was passiert, wenn es doch nicht so läuft, wie wir uns das erhofft haben?» Weitere Informationen und Beratung unter www.muellerpaparis.ch
Zur Person Jenny Wattenhofer hat im Jahr 2013 das Anwaltspatent des Kantons Schwyz erhalten. Seit Juni dieses Jahres ist sie als Anwältin bei Müller & Paparis Rechtsanwälte tätig, mit den Schwerpunkten Familien- und Strafrecht. Zuvor war sie unter anderem als Legal Counsel für die UBS tätig.
Über Müller & Paparis Rechtsanwälte Die Anwaltskanzlei Müller & Paparis umfasst ein 18-köpfiges Team, darunter Rechtsanwälte, juristische Mitarbeiter, Sportberater und Fachspezialisten. Jeder Einzelne von ihnen zeichnet sich nicht nur durch hohe Fachkompetenz, sondern auch durch eine vertrauensbasierte Nähe zum Kunden aus. Gepflegt wird eine enge Zusammenarbeit mit Kunden und Geschäftspartnern. Diese Nähe wird als Grundlage der Leistungen und der Expertise der Kanzlei verstanden. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit sehen die Verantwortlichen von Müller & Paparis zudem auch als Perspektive, ihr fachliches Know-How zum Wohle der Kunden immer weiter auszubauen und innovative Ansprüche zu setzen und zu verwirklichen. Den Fokus legt das Unternehmen darauf kompetent, innovativ, persönlich und flexibel zu sein. Weitere Informationen unter www.muellerpaparis.ch