SK-Reader 2025

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Inhaltsverzeichnis

4

Mündliche Prüfung in der NotSan-Ausbildung:

Worauf bei Kommunikation zu achten ist

→ aus Rettungsdienst Ausgabe 10-2025

10 Larynxtubus oder Larynxmaske?

Was die neuen ERC-Leitlinien für die Präklinik bedeuten

→ aus Rettungsdienst Ausgabe 12-2025

18

Blut im Auswurf:

Notfallintubation unter schwierigen Sichtverhältnissen

→ aus Rettungsdienst Ausgabe 6-2025

22

Alles an Ort und Stelle?

Transportsicherheit unter Einsatzbedingungen

→ aus IM EINSATZ Ausgabe 3-2025

27 Das Integrierte Risikomanagement des BBK: Besser vorbereitet durch interdisziplinäre Zusammenarbeit

→ aus IM EINSATZ Ausgabe 6-2025

32 Der KRITIS-Sektor „Wasser“ im Fokus neuer Gefährdungslagen: Herausforderungen und Handlungsoptionen

→ aus IM EINSATZ Ausgabe 4-2025

38 Deutsches Reanimationsregister: Überarbeitung des Datensatzes Telefonreanimation

→ aus BOS LEITSTELLE AKTUELL Ausgabe 2-2025

44 Ortskunde in BOS-Leitstellen: Veraltete Anforderung oder täglicher Bedarf?

→ aus BOS LEITSTELLE AKTUELL Ausgabe 1-2025

48 Pilotprojekt Acute Community Nurse:

Ein Leitstellenmodell für zielgerichtete Patientenlenkung

→ aus BOS LEITSTELLE AKTUELL Ausgabe 4-2025

54 „Wir unterbrechen an dieser Stelle die Leitung“: Regionalanästhesie in der taktischen Medizin

→ aus TAKTIK+MEDIZIN Ausgabe 1-2025

60 Der Angriff am 7. Oktober 2023: Ein Wendepunkt für Israels Notfallmedizin

→ aus TAKTIK+MEDIZIN Ausgabe 3-2025

64

Unberechenbar und gefährlich: Menschen in psychischen Ausnahmesituationen

→ aus TAKTIK+MEDIZIN Ausgabe 2-2025

Ein Sonderheft, viele Perspektiven: Unterschiedlich, aber gemeinsam

Um zu erklären, warum wir dieses Sonderheft veröffentlichen, müssen wir ein wenig ausholen. Der Verlag Stumpf + Kossendey wurde Ende der 70erJahre gegründet und startete mit nur einer Zeitschrift, der RETTUNGSDIENST (damals noch unter dem Titel DER RETTUNGSSANITÄTER). Im Laufe der Jahre nahmen einige Themen immer mehr Raum innerhalb der Zeitschrift ein, weshalb ihnen jeweils eigene Fachzeitschriften zugeordnet wurden. So entstand zum Bevölkerungs- und Katastrophenschutz die IM EINSATZ (mit dem Vorläufer SEG-MAGAZIN), zur Notruf- und Einsatzdisposition die BOS-LEITSTELLE AKTUELL und zu Terror- und Amoklagen die TAKTIK + MEDIZIN. Für die vertiefenden Einblicke erscheinen seit vielen Jahren zudem die Fachbücher im S+K-Verlag.

Diese Entwicklung hatte allerdings zur Folge, dass die Abonnentinnen und Abonnenten der einen Zeitschrift nicht unbedingt mitbekommen, welche Artikel in den anderen Zeitschriften erscheinen. Und das ist oftmals bedauerlich. Wir weisen zwar an vielen Stellen und mit unterschiedlichen Formaten darauf hin (Literaturtipps, Anzeigen, unsere Homepage und Social-Media-Kanäle), dennoch geht das leider häufig unter. Dabei gibt es häufig spannende und auf andere Arbeitsfelder übertragbare Beiträge, die für ganz unterschiedliche Professionen interessant sein können. So können z. B. die Mitglieder von Spezialeinsatzkommandos in taktischen Einsatzlagen

IMPRESSUM

Redaktionsleitung:

Silke Bleek, M. Ed., bleek@skverlag.de Tel. 04405 9181-20

Klaus von Frieling, M. A., frieling@skverlag.de Tel. 04405 9181-21

Katy Siems, M. A., siems@skverlag.de Tel. 04405 9181-22

Alina Teichler, B. A., teichler@skverlag.de Tel. 04405 9181-27

Verlagsleitung:

Christoph Kossendey (Anschrift des Verlages)

Layout:

Bürger Verlag GmbH & Co. KG

Frank Lemkemeyer

Rathausstraße 1 · 26188 Edewecht

Herausgeber:

Verlagsgesellschaft Stumpf und Kossendey Postfach 1361 · 26183 Edewecht · www.skverlag.de

ähnlich vorgehen wie die Bergwacht, der Rettungsdienst sollte mit den Strukturen in Katastrophenlagen vertraut sein, und wie schwierig es sein kann, eine Einsatzlage nur anhand eines Telefonanrufs zu beurteilen, wird erst deutlich, wenn man die Arbeit in Leitstellen kennt.

Über alle Zeitschriften hinweg (und auch bei all unseren Veranstaltungen) betonen wir seit den Anfangstagen des Verlags dabei immer wieder, wie wichtig der Teamgedanke bei der Einsatzbearbeitung ist – von der Notrufabfrage bis zur Übergabe in der Klinik. Notärztinnen und Notärzte sind auf das Know-how des Rettungsfachpersonals angewiesen, Sanitätsdienste gehen ohne OrgL und LNA führungs- und konzeptlos in den MANV. Ebenso können junge Einsatzkräfte von der jahrelangen Erfahrung der „alten Hasen“ profitieren, wie diese umgekehrt von den frischen Impulsen und anderen Herangehensweisen der „Jugend“.

Aus diesen Gründen haben wir uns in einem ersten Schritt entschieden, Ihnen mit den folgenden ausgewählten Artikeln aus dem Jahr 2025 ein paar Einblicke in die Inhalte all unserer Zeitschriften zu geben. Und damit wünschen wir Ihnen nun viel Vergnügen und freuen uns schon auf Ihr Feedback!

Ihre

Redaktionen der S+K-Fachzeitschriften

Anzeigenverkauf:

Verlagsgesellschaft Stumpf und Kossendey z. Z. gültige Anzeigenliste 2025

Bestellungen und Abonnentenverwaltung: Tel. 04405 9181-0 Fax 04405 9181-33

Hinweis:

Aus Gründen der Lesbarkeit wurden manche Personenbezeichnungen ausschließlich in der männlichen oder weiblichen Form dargestellt. Selbstverständlich sind dennoch stets Personen beliebigen Geschlechts gemeint.

Abbildungsnachweise:

M. Kuiter: 4, 5

S. Drolshagen: 8

C. Byhan: 10

ignis/Wikipedia: 12

P.G. Knacke: 14

M. Wosczyna: 15

Intersurgical GmbH: 16

Silke Bleek

Redaktion IM EINSATZ und TAKTIK + MEDIZIN Klaus von Frieling Redaktion

RETTUNGSDIENST Katy Siems Redaktion

BOS-LEITSTELLE AKTUELL Alina Teichler Redaktion

RETTUNGSDIENST

J. Bräunig: 18-21

D.M. Deckbar/DRK: 22

C. Schobert/THW: 23 (o.)

C. von Spiczak: 23 (u.)

THW: 24 (l.)

DRK: 24 (r.)

Satakorn/dreamstime.com: 25

J. Porenta/dreamstime.com: 27 (Vordergrund)

BBK: 29, 30

Berufsfeuerwehr Mülheim: 32, 36 (r.)

KatS Bremerhaven: 35, 36 (l.)

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein: 38, 41

P.G. Knacke: 44

F. Dax: 46

Notruf Niederösterreich: 48-52

B. Hossfeld: 54, 56 (u.), 57 (o.)

E. Bibiza: 55

R. Schnelle: 56 (o.)

S. Valle, EDAIC, EDRA: 57 (u.)

Kaplan Medical Center: 60, 64

United Hatzalah: 61, 62

K. von Frieling/S+K-Archiv: 64

S. Allen/dreamstime.com: 65

Akademie für Notfallmedizin (AFN), Hamburg: 66

Abb. 1: Prüfungsergebnisse müssen so objektiv wie möglich sein und dürfen nicht von prüfenden Personen abhängen.

Mündliche Prüfung in der NotSan-Ausbildung: Worauf bei Kommunikation

zu achten ist

„Wegen ‚Kommunikation‘ lasse ich niemanden durchfallen.“ Diese und ähnliche Aussagen zur mündlichen Prüfung im Notfallsanitäterexamen hat die ein oder andere Person im schulischen Kontext vielleicht schon einmal gehört oder sogar selbst gedacht. Aber ist das angemessen? Und dürfen die Themenbereiche der mündlichen Prüfung unterschiedlich gewichtet werden? Diese und ähnliche Fragen sollen nachfolgend beleuchtet und geklärt werden, um Fairness für alle Prüflinge zu gewährleisten.

Autorin: Melanie Plath, M. A. Lehrkraft für besondere Aufgaben an der FH Münster, Fachbereich Gesundheit melanie.plath@ fh-muenster.de

Laut der NotSan-APrV definitiv nicht. Dort macht der Themenbereich „Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte; in Gruppen und Teams zusammenarbeiten“ ein Drittel der Note aus. Und schaut man in den Wortlaut der Benotung, so fällt der Prüfling durch die Prüfung, wenn nicht jeder Teil mindestens als ausreichend bewertet wird. Aber wann ist ein Anteil ausreichend? Laut § 8 der NotSan-APrV ist eine Leistung ausreichend, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. Das bedeutet, ein Prüfling muss mindestens die Grundzüge der Kommunikation und Interaktion

im rettungsdienstlichen Alltag kennen und anwenden können, um hier zu bestehen.

Allen Rettungsdienstleistenden sollte mittlerweile klar sein, dass es in keinem Prüfungsanteil reicht, einfach nur auswendig gelerntes Wissen abzufragen. Es geht darum, die Handlungskompetenz abzuprüfen und damit sicherzustellen, dass die Prüflinge in der Lage sind, begründet Maßnahmen, Strategien und Handlungen auszuwählen und diese fachgerecht einzusetzen. Das bezieht sich eben nicht nur auf medizinische Maßnahmen oder die Auswahl und Anwendung von Algorithmen, sondern auch auf den begründeten Umgang mit anderen Menschen. Und hier wird bewusst von Menschen und nicht von Patientinnen und Patienten gespro-

chen. Denn Kommunikation bezieht sich auch auf Kolleginnen und Kollegen, andere Berufsgruppen, Angehörige und andere Situationszugehörige. Wie lässt sich das nun aber sinnvoll prüfen? Schauen wir auf einen realen Prüfungsfall.

Das

Fallbeispiel

An einem Samstagnachmittag werden Sie zu einer Schule in die Turnhalle gerufen. Das Stichwort lautet „Zustand nach Sturz“. Vor Ort werden Sie von einem Betreuer des Turnvereins eingewiesen. Er erzählt Ihnen, dass ein Mitglied des Vereins beim Training vom Reck gestürzt sei. Da der Patient starke Schmerzen im rechten Fußgelenk habe, wurde sofort der Rettungsdienst gerufen. Außerdem sei der Fuß mit einem Kühlakku gekühlt worden.

Sie finden einen 15-jährigen Patienten auf dem Boden der Turnhalle sitzend vor. Sein Gesicht ist schmerzverzerrt und er hält seinen Unterschenkel fest umklammert. Er berichtet, bei einer Turnübung Schwung geholt und dann einen Salto versucht zu haben. Bei der Landung habe er die Kontrolle verloren und versucht, sich abzufangen. Dabei habe es im Fußgelenk „geknackt“ und er habe sofort starke Schmerzen verspürt. Um ihn herum stehen die restlichen Mitglieder des Vereins und sprechen ihm Mut zu.

Der Patient gibt starke Schmerzen im rechten Fuß mit einer Stärke von 9/10 an. Er habe Heuschnupfen und Asthma, ansonsten aber keine Allergien oder Vorerkrankungen. Bei Bedarf nehme er morgens ein Nasenspray bzw. nach Gefühl ein Asthmaspray. Gefrühstückt habe er vor 5 h und vor dem Sport habe er einen Proteinriegel gegessen. Nach dem Training wolle er dann zu Abend essen.

Als Sie dem Patienten mitteilen, dass Sie den Fuß inspizieren wollen, wird dieser panisch und weicht zurück. Im Verlauf lehnt er auch einen Transport ins Krankenhaus ab. Mit ein wenig Fingerspitzengefühl können Sie die wichtigsten Werte erheben. Die Atemwege sind frei, die Schleimhäute sind rosig und feucht. Die Lungen sind beidseits vesikulär belüftet. Die großen Blutungsräume sind ohne Befund, die Pupillen beidseits isokor lichtreagibel. Das rechte Fußgelenk weist eine deutliche Fehlstellung, rötliches Hautkolorit und starke Schwellungen auf. Die Haut in dem Bereich ist intakt. Die Motorik und Sensorik des rechten Fußes sind eingeschränkt, die Durchblutung ist vorhanden. Sie erheben folgende Parameter:

• Af: 18/min, Hf: 100/min, Rekapillarisierungszeit: 1 sec

• SpO₂: 99 %, RR: 130/90 mmHg, Blutzucker: 110 mg/dl

• Körpertemperatur: 36,5 °C

• Schmerzen (NRS): 9/10 Pkt.

Es ist die Aufgabe der angehenden Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, so mit dem Patienten zu sprechen, dass er die Aussagen und das Vorgehen versteht.

Erwartungen an den Prüfling

Compliance-Steigerung

Der Prüfling kann und muss hier unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist, strategisch zu agieren. Wie kann hier die Compliance des Jungen gesteigert werden? Dieses Wissen gehört zum Thema Kommunikation. Vielfach belächelt und in den „Vier Seiten einer Nachricht“ (Kommunikationsmodell von Schulz von Thun) oftmals abgetan, bildet die Kommunikation dennoch einen elementaren Anteil der Patientenversorgung und umfasst viel mehr als nur starre Modelle.

„Compliance“ ist ein Oberbegriff für das kooperative Verhalten von Patientinnen und Patienten im Rahmen einer Therapie. Die Compliance wird beeinflusst durch verschiedene Faktoren:

• sozioökonomische Faktoren (Armut, Ausbildungsstand, Arbeitslosigkeit)

• patientenabhängige Faktoren (Fähigkeit zur Selbstorganisation, Vergesslichkeit, Wissen)

• krankheitsbedingte Faktoren (Symptome, gefühlter Nutzen, gleichzeitige Depression)

• therapiebedingte Faktoren (Nebenwirkungen, Komplexität der Verabreichung)

• gesundheitssystem- und therapeutenabhängige Faktoren (Kostenübernahme, Behandlungsmöglichkeiten, Kommunikation).

Abb. 2: Nicht nur ein gutes Gerätemanagement und sicher trainierte Abläufe sind für einen gelungenen Einsatz unabdingbar, sondern auch eine angemessene Kommunikation.

Zu einer erhöhten Compliance tragen die Patientinnen und Patienten bei, wenn sie …

• von ihrer allgemeinen Krankheitsanfälligkeit überzeugt sind

• sich für besonders anfällig für die Erkrankung halten

• die Ernsthaftigkeit ihres Leidens erkennen

• an die Wirksamkeit der Therapie glauben

• mit der medizinischen Betreuung zufrieden sind

• von ihren Angehörigen in ihrem Befolgungsverhalten unterstützt werden

• es nicht wagen, die Ratschläge der behandelnden Person nicht zu befolgen

• sich ihrer Selbstorganisationsschwächen bewusst sind und Unterstützung suchen.

In dem beschriebenen Fallbeispiel ist es notwendig, den jungen Mann von der Dringlichkeit der Behandlung zu überzeugen. Er wird aber nur dann einem Transport zustimmen, wenn er wirklich versteht, wie gefährlich die Situation für seinen Fuß und damit seine sportliche Karriere ist (Durchblutung, Motorik und Sensibilität [DMS] auffällig). Zudem muss er verstehen, welche Maßnahmen in der Klinik ergriffen werden, die in der aktuellen Situation nicht durchführbar sind (z. B. Röntgen, Ausschluss weiterer Verletzungen, langfristige Ruhigstellung). Es ist also die Aufgabe der angehenden NotSan, so mit dem Patienten zu sprechen, dass er dies verstehen kann. Zugleich muss ein kompetentes und angemessen autoritäres Auftreten gewahrt werden, ohne den Jungen unter Druck zu setzen oder zu verängstigen.

Merke

Der Prüfling hat in der Prüfung zu beweisen, dass er Strategien zur Compliance-Steigerung kennt und diese individuell (angepasst an eine Situation) auswählt und einsetzt.

Einschätzung des Patienten

Es schließt sich damit die nächste Frage an: Wie weit entwickelt ist ein Kind mit 15 Jahren? Hat es die kognitiven Fähigkeiten einer erwachsenen Person? Welche Ansprache ist korrekt und woran wird das festgemacht?

15-Jährige haben weder den Horizont noch das Urteilsvermögen eines Erwachsenen. Sie sind aber zumeist in der Lage, über konkrete Situationen hinauszudenken und Hypothesen aufzustellen. Außerdem können sie im Regelfall Informationen kritisch hinterfragen und Schlussfolgerungen ziehen. Somit sind sie vollständig in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Es erfolgt eine Ansprache in erwach-

senem Habitus mit der stetigen Rückversicherung des Verständnisses.

Der Prüfling hat in der Prüfung zu beweisen, dass er den kognitiven Zustand bzw. Entwicklungsstand einer Person korrekt einschätzen und die richtigen Maßnahmen und die richtigen Vorgehensweisen ableiten kann.

Kommunikation lesen und einsetzen

Da der Patient minderjährig ist, ist unstrittig, dass die Eltern informiert werden müssen. Es stellt sich aber die Frage, welche Person das Gespräch mit den Eltern führt und wie mit den Eltern gesprochen wird?

Für die Kommunikation mit An- und Zugehörigen gibt es klare Regeln und Vorgehensweisen, die die angehenden NotSan kennen und begründet anwenden müssen. Die Vorstellung der eigenen Person, je nach Situation mehr oder weniger detailliert, ist unabdingbar. Ebenso müssen Aussagen ehrlich und für die empfangende Person verständlich vermittelt werden. Das bedeutet auch, vorhandene Gefahren zu benennen und auszusprechen. Hier kann dann durchaus auch Herr Watzlawick ins Spiel kommen, wenn z. B. begründet komplementär oder symmetrisch gearbeitet wird (also bewusst auf unterschiedlicher oder gemeinsamer Ebene kommuniziert wird), um bewusst Distanz aufzubauen oder diese bewusst abzubauen.

1. Man kann nicht nicht kommunizieren.

2. Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt, wobei letzterer den ersten bestimmt.

3. Kommunikation ist immer Ursache und Wirkung.

4. Menschliche Kommunikation bedient sich analoger und digitaler Modalitäten.

5. Kommunikation ist symmetrisch oder komplementär.

Interpretationen von Körperhaltung, Mimik oder Gestik können über das erste Axiom Watzlawicks „Man kann nicht nicht kommunizieren“ begründet werden. Im vorliegenden Fall finden sich z. B. das schmerzverzerrte Gesicht des Patienten und die NRS-Einschätzung 9 von 10. Hier stellen sich Verhalten und Aussage des Patienten augenscheinlich kongruent dar. Aber was wäre, wenn dies nicht der Fall wäre? Wie ist auf deutlich sichtbare, aber verneinte Schmerzen oder offensichtlich überzogen dargestellte Schmerzen einzugehen? All das sind komplexe Vorgänge, die weit über drei bis vier TheMerke

Die 5 Axiome von Paul Watzlawick

Formen der Kommunikation

verbale Kommunikation

• das gesprochene Wort und die Wortwahl

• alle müssen die gewählte Sprache sprechen paraverbale Kommunikation

• Intonation, Sprechgeschwindigkeit, … nonverbale Kommunikation

• Mimik, Gestik, Körperhaltung, Blickkontakt, Objekte (Uniform, Abzeichen, …), räumliche Distanz

orien hinausgehen und mehr als ihre Berechtigung haben.

Im Fallbeispiel weicht der Junge außerdem panisch zurück, als der NotSan den Fuß inspizieren möchte. Das Wahrnehmen und Lesen von Körpersprache sowie das bewusste Aussenden eigener Signale gehören unabdingbar zum Beruf der NotSan. Wie ist darauf zu reagieren? Wie kann beruhigend auf den Jungen eingewirkt werden? Welche Körpersprache und Intonation helfen hier? An dieser Stelle zeigt sich der Bezug zu den Grundlagen der Kommunikation (verbale, nonverbale, paraverbale Kommunikation). Sichtbar gezeigte Arme mit nach unten zeigenden Handflächen signalisieren, dass der Junge nicht angefasst wird. Ebenso beruhigen langsam und möglichst tief gesprochene Worte in

einer einfachen Sprache und entspannen somit die Situation. Es kann nun zunächst verbal mit dem Jungen gearbeitet werden, damit er dann eine Inspektion zulässt.

Der Prüfling hat in der Prüfung zu beweisen, dass er in der Lage ist, Kommunikation auf allen Ebenen zu lesen und selbst gezielt einzusetzen.

Zusammenarbeit im Team

Im obigen Fallbeispiel zeigt sich eine wenig dynamische Lage. Nichtsdestotrotz könnte sich die Lage zu einer kritischen Situation entwickeln. Dann käme ein weiterer Aspekt zum Tragen, der in der NotSanAPrV in § 16 Abs. 2 Satz 2 klar als Prüfungsinhalt benannt wird: die Zusammenarbeit in Gruppen und Teams, die ebenfalls Regeln und Strategien beinhaltet. Krisenkommunikation ist z. B. aus dem Alltag des Rettungsdienstes nicht wegzudenken und gehört zwingend in das Repertoire von NotSan. Crew Resource Management (CRM) und Team Resource Management (TRM) sind wie medizinische Schemata fester Bestandteil des Arbeitsalltages. Außerdem umfasst Teamzusammenarbeit nicht nur den Einsatz, sondern auch die Interaktion allgemein auf der Wache. Kritik üben, Probleme ansprechen etc.

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Abb. 3: Jede Altersgruppe bedarf einer besonderen Ansprache. Dies zu erkennen und die Kommunikation angemessen zu gestalten, muss gelernt und geübt werden.

Interessenkonflikte:

Die Autorin erklärt, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

will gelernt und geübt sein und kann zum Teil einer Prüfung werden. Die Überprüfung der Kenntnisse und korrekten Anwendung gehört daher zwangsläufig in den Kommunikations- und Interaktionsteil der mündlichen Prüfung.

Merke

Der Prüfling hat in der Prüfung zu beweisen, dass er die Grundsätze des CRM/TRM verinnerlicht hat und diese bewusst einsetzt.

Weitere Aspekte der mündlichen Prüfung

In der APrV werden noch mehr Gesichtspunkte angesprochen, z. B. soziologische und psychologische Aspekte (§ 16 Abs. 2 Satz 2 NotSan-APrV). Es geht in der Prüfung auch darum, (drohende) Ausnahmezustände zu erkennen und diese zu verhindern bzw. diesen adäquat zu begegnen. Dafür bedarf es guter Kenntnisse aus den soziologischen und pädagogischen Grundlagen, aber auch aus dem Bereich der psychiatrischen Notfälle. Je nach Krankheitsbild benötigen Menschen eine vollkommen unterschiedliche Ansprache. So muss ein suizidaler Mensch anders angesprochen werden als eine Person mit Wahnvorstellungen. Das zu erkennen und dann begründet passende Handlungen auszuwählen, kann Inhalt einer Kommunikationsprüfung sein. Es zeigt sich auch hier wieder der direkte Praxisbezug und die Relevanz für den Beruf.

Ein Aspekt, der fast immer zu kurz kommt und durchaus zur Diskussion gestellt werden darf, ist der Aspekt der Beratung. Gemäß Definition ist die Beratung ein ergebnisoffener Prozess, der die ratsuchende Person befähigt, eigenständig eine Entscheidung zu treffen. Das setzt voraus, dass die beratende Person wertneutral und ergebnisoffen an das Anliegen herangeht. Im Rettungsdienstalltag ist in

der Regel keine Ergebnisoffenheit gegeben: Die bzw. der NotSan hat ein Ziel und bemüht sich, die Patientin oder den Patienten zu überzeugen (siehe Fallbeispiel). Von Beratung kann also keine Rede sein. Also, warum steht das in der APrV? Gute Frage! Eventuell ist es ein Relikt aus der Entstehungszeit des Gesetzes, als den NotSan noch deutlich mehr Care-Arbeit aufgetragen werden sollte. Beratung ist also weitestgehend obsolet. Dennoch müssen NotSan Hilfeersuchen erkennen und dann begründet handeln können. So muss zunächst begründet entschieden werden, ob die eigenen Möglichkeiten ausreichend sind oder ob weitere Hilfen hinzugezogen werden können oder müssen. Hier findet sich wieder die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, z. B. Pflege, Sozialdienst, Feuerwehr oder Ordnungsamt.

Merke

Der Prüfling hat in der Prüfung zu beweisen, dass er in der Lage ist, Hilfeersuchen zu erkennen und den Bedarf zu identifizieren. Er ist in der Lage, die eigenen Grenzen im Rahmen von Hilfeersuchen zu erkennen und geeigneten Support hinzuzuziehen und einzubinden.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Kommunikations- und Interaktionsanteil der mündlichen Prüfung genauso praxisrelevant ist wie die anderen beiden Themenbereiche. Es kommt jedoch darauf an, diesem Bereich in der Prüfung auch die nötige Praxisnähe zukommen zu lassen. Das Ziel darf nicht sein, auswendig gelernte Inhalte abzufragen, sondern die benannten Kompetenzen abzubilden. So stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit nicht mehr. 

Literatur:

1. Bechmann S (2014) Medizinische Kommunikation: Grundlagen der ärztlichen Gesprächsführung. A. Francke Verlag, Tübingen.

2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o. J.) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV.). www.gesetze-im-internet.de/ notsan-aprv (Abruf: 28. August 2025).

3. Gartinger S, Janssen R (Hrsg.) (2020) Erzieherinnen + Erzieher: Sozialpädagogische Bildungsarbeit professionell gestalten (Band 2). 2. Aufl., Cornelsen, Berlin.

4. Röhner J, Schütz A (2020) Psychologie der Kommunikation. 3. Aufl., Springer, Berlin.

Melanie Plath ist Lehrkraft für besondere Aufgaben an der FH Münster und erarbeitet dort mit angehenden Pädagoginnen und Pädagogen der Gesundheitsfachberufe u. a. die didaktischen Fertigkeiten um gelingende, kompetenzorientierte Unterrichte zu planen und durchzuführen.

Die Autorin

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Abb. 1: Atemwegssicherung mit einem Larynxtubus

Larynxtubus oder Larynxmaske?

Was die neuen ERC-Leitlinien für die Präklinik bedeuten

Autoren:

Tim Schröder Rettungssanitäter, Medizinstudent und Leiter der AG Notfallmedizin an der Universität Witten/Herdecke tim.schroeder@ uni-wh.de

PD Dr. med.

Timur Sellmann, MHBA Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin am ev. Krankenhaus Bethesda zu Duisburg. timur.sellmann@evkln.de

Prof. Dr. med. Christian Byhahn Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie, Notfallmedizin und Schmerztherapie, Universitätsmedizin Oldenburg Evangelisches Krankenhaus Oldenburg christian.byhahn@ uni-oldenburg.de

Die Sicherung des Atemwegs ist im präklinischen Setting eine zentrale Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Oxygenierung und Ventilation. Neben der endotrachealen Intubation haben sich hierbei sogenannte supraglottische Atemwegshilfen als feste Alternative etabliert. Sie ermöglichen eine schnelle Beatmung ohne die Notwendigkeit einer direkten Laryngoskopie. Der bisher eingesetzte Larynxtubus rückt, wie auch die neuen Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) zeigen, in den Hintergrund und scheint zunehmend durch die Larynxmaske ersetzt zu werden. Diese Entwicklung beruht vor allem auf neuen Studienergebnissen, die eine höhere Erstversuchserfolgsrate, eine kürzere Einlegezeit und ein geringeres Komplikationsrisiko zugunsten der Larynxmaske zeigen. Es scheint, dass die Larynxmaske aktuell die im Rettungsdienst bevorzugte supraglottische Atemwegshilfe ist. Auch in Leitlinien und Ausbildungskonzepten wird sie zunehmend berücksichtigt.

Supraglottische Atemwege

Larynxtubus (LT), Larynxmaske (LM) und i-gel® gehören zu den sogenannten supraglottischen Atemwegsdevices (SGA). Der Larynxtubus wurde 1999 in Deutschland vorgestellt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Die prinzipielle Funktionsweise des ursprünglichen 1-Lumen-Tubus ist hierbei stets erhalten geblieben (1). Die Ventilation der Patientin bzw. des Patienten erfolgt über eine

Öffnung in der vorderen Tubuswand, die in Richtung Trachea gerichtet ist. Sowohl der Hypopharynx als auch der Ösophagus selbst werden mit jeweils einem Ballon „abgedichtet“. Trotz der Cuffs stellt der LT keinen vollständigen Aspirationsschutz dar. Im Rahmen einer invasiven Ventilation, insbesondere mit höheren Beatmungsdrücken und bei LT ohne Drainagekanal zur Magensondeneinlage, kann es zur Mageninsufflation und konsekutiv zu einem erhöhten Aspirationsrisiko kommen. Schalk et al.

zeigen in einer 2014 publizierten Arbeit, dass es bei 10,6 % (n = 189) der Patienten mit einem LT ohne Drainagekanal zu einer Mageninsufflation kam (2). Entsprechend wurde der LT weiterentwickelt, sodass er über ein Drainagelumen für eine Magensonde verfügt (1). Hierdurch scheint eine Mageninsufflation abgemildert zu werden, wodurch das Risiko einer Aspiration als Folge verringert werden soll. Trotz theoretischer Vorteile des Drainagekanals existieren bislang keine ausreichenden Daten, die eine Aussage zum tatsächlichen Unterschied im Aspirationsrisiko erlauben.

Die Larynxmaske wurde in den 80er-Jahren entwickelt. Das Grundprinzip jeder LM ist der ovale bis tropfenförmige Silikonkörper am unteren Ende des Produkts (3). Je nach Hersteller gibt es zwei verschiedene Silikonkörpermodelle (Abb. 2 und 5). Zum einen gibt es aufblasbare Cuffs, die sich durch die applizierte Luftmenge an die individuelle Anatomie der Patientin bzw. des Patienten anpassen und zum anderen gibt es vorgeformte Cuffs, die auf Basis der individuellen Anatomie des Hypopharynx durch ein thermoplastisches Elastomer zu einer Abdichtung führen sollen (4). Zu Letzterem gehört auch die i-gel®. Die Wirkweise beider Modelle ist jedoch identisch. Beide dichten mit ihrem Silikonkörper den Hypopharynx und mit ihrer Spitze, die bei korrekter Platzierung im oberen Ösophaguseingang zum Liegen kommt, auch den Eingang zum Ösophagus ab. Die Öffnung in Richtung der Trachea ermöglicht eine Ventilation. Larynxmasken der zweiten Generation verfügen wie Larynxtuben der zweiten Generation gleichermaßen über einen Drainagekanal für eine Magensonde. Wie beim LT stellt auch die LM keinen vollständigen Aspirationsschutz dar.

In einer 2015 veröffentlichten Arbeit von Länkimäki et al. zeigte sich im präklinischen Umfeld vermehrt eine Regurgitation und infolgedessen eine Aspiration (12). Hierbei muss die Häufigkeit der präklinischen Regurgitation jedoch strikt von der klinischen Häufigkeit getrennt werden, da abweichende Bedingungen zugrunde liegen. Im klinischen Umfeld wird die LM nahezu ausschließlich bei nüchternen, elektiven Patientinnen und Patienten eingesetzt. Präklinisch müssen diese primär als nicht nüchtern betrachtet werden. Auch Begleitumstände wie vorausgegangene Intubationsversuche oder eine Reanimation können das Regurgitationsrisiko beeinflussen.

Bis vor einigen Jahren wurden die LM nahezu ausschließlich für elektive Patientinnen und Patienten im klinischen Umfeld eingesetzt. Der LT hingegen war überwiegend im Rettungsdienst zu finden. Durch die Empfehlungen einschlägiger Fachgesellschaften zur Atemwegssicherung scheint es,

als würde die LM sukzessive den LT im präklinischen Atemwegsmanagement ablösen. Die entsprechenden Leitlinien nehmen ihren Empfehlungsgrad für den LT zunehmend zurück und sprechen sich für eine SGA in Form der LM aus (5, 6). Während die Leitlinie des ERC aus dem Jahr 2021 noch keine Differenzierung zwischen verschiedenen SGA vornahm, enthält die im Oktober 2025 veröffentlichte Aktualisierung erstmals eine explizite Empfehlung zugunsten der SGA – konkret der LM i-gel® (6). Auffällig ist, dass mit der i-gel® erstmals ein spezifisches Produkt explizit empfohlen wird, ohne dass ein direkter Vergleich zu anderen Larynxmasken erfolgt. Eine tatsächliche Überlegenheit speziell der i-gel® lässt sich daraus daher nicht ableiten.

Studien zeigen eine vergleichbare Mortalität, jedoch teils schlechteres neurologisches Outcome supraglottischer Atemwegshilfen gegenüber ETI –nicht unerheblich beeinflusst durch Methodik und Anwendererfahrung.

Die Empfehlung basiert auf der Grundlage, dass die Datenlage für die i-gel® im Vergleich zu anderen Produkten am umfangreichsten ist. Hierbei ist insbesondere die AIRWAYS-2-Studie von Benger et al. aus dem Jahr 2018 mit über 9.000 Patientinnen und Patienten zu nennen, von denen jeweils etwa die Hälfte eine präklinische Atemwegssicherung entweder per endotrachealer Intubation (ETI) oder per i-gel® erhielten. Die AIRWAYS-2-Studie untersuchte Patientinnen und Patienten mit außerklinischem Herz-Kreislauf-Stillstand. Als primärer Endpunkt wurde das neurologische Outcome verglichen: 6,4 % der mit i-gel® versorgten und 6,8 % der endotracheal intubierten Patientinnen und Patienten erreichten ein gutes neurologisches Ergebnis (Cerebral Performance Category, CPC 1 – 2). Weitere Ergebnisse finden sich in der Tabelle 1 (7).

Allerdings ist die Methodik der AIRWAYS2-Studie kritisch zu bewerten: Nach der Randomisierung erhielten die beteiligten Teams nur eine einstündige Schulung, bestehend aus Theorie und praktischen Übungen am Phantom in der jeweils zugeteilten Atemwegssicherung (i-gel® oder ETI). Sowohl die Handhabung der i-gel® als auch die ETI wurden also nur in begrenztem Umfang trainiert. Auch die Wahl des primären Endpunkts stellt eine Schwäche der Studie dar. Zur Bewertung von i-gel® und ETI wurde die 30-Tage-Mortalität herangezogen – ein Parameter, der jedoch nur bedingt die Qualität der Atemwegssicherung widerspiegelt. Da die Ursachen des Herz-Kreislauf-Stillstands nicht differenziert wurden, ist eine Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Reanimationssituationen

kaum möglich. Ebenso konnten Schalk et al. im Jahr 2015 zeigen, dass Phantome zur Intubation von der menschlichen Anatomie abweichen und somit nicht vergleichbar sind (8).

Tab. 1: Ergebnisse der AIRWAYS-2-Studie

Die HACORE-Studie von Garcheva et al. aus dem Jahr 2024 verglich den LT mit der ETI. In die Studie wurden 452 Patientinnen und Patienten inkludiert. Zwar unterschied sich die Mortalität zwischen ETI (29 %) und LT (34 %) nur geringfügig, jedoch trat in der LT-Gruppe deutlich häufiger ein anoxischer Hirnschaden auf (38 vs. 21 % unter ETI). Auch im neurologischen Outcome zeigten sich Unterschiede: Ein gutes neurologisches Outcome wurde bei 35 % der Patientinnen und Patienten nach ETI beobachtet, jedoch nur bei 17 % der Patientinnen und Patienten nach Einsatz des LT (9).

Auch die HACORE-Studie wird aufgrund der zugrunde liegenden Methodik diskutiert: Es ist nicht dokumentiert, über welchen Ausbildungsstand die Durchführenden verfügten und wie die Vorerfahrung hinsichtlich der Atemwegsmaßnahme war. Ebenso ist nicht dokumentiert, in wie vielen Fällen der LT als primäres oder sekundäres Atemwegshilfsmittel eingesetzt wurde. Wird der LT erst nach frustranen Intubationsversuchen als sekundäre Option verwendet, vergeht in der Regel deutlich mehr Zeit ohne adäquate Ventilation als bei einem primären Einsatz des LT. Dieser Unterschied kann das Outcome wesentlich beeinflussen und sollte bei der

Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden. Methodisch schwach ist ebenfalls die Kohortengröße von 47 Anwendungen des LT im Vergleich zu 405 ETI. Eine solch kleine Kohorte lässt keine valide Aussage zum Outcome des LT zu.

Die S1-Leitlinie Atemwegsmanagement 2023 gibt im Vergleich zur ERC-Leitlinie 2025 keine direkte Empfehlung für eine Subgruppe der SGA ab. Der LT wird bei frustraner LM-Einlage, Intubation oder Maskenbeatmung als Alternative zur Atemwegssicherung beschrieben (5). Zusammenfassend zeigen die HACORE- und AIRWAYS-2-Studie vergleichbare Mortalität, jedoch teils schlechteres neurologisches Outcome supraglottischer Atemwegshilfen gegenüber ETI – nicht unerheblich beeinflusst durch Methodik und Anwendererfahrung.

Mehrere Studien zeigen, dass Komplikationen bei der Anwendung von SGA häufiger beim LT als bei der LMA und der i-gel® auftreten.

Erfolgsrate und Anwendungsdauer

Eine Arbeit von Mohr et al. aus dem Jahr 2013 zeigt, dass sich die Erfolgsrate für eine erfolgreiche Etablierung der LM proportional zur Anwendungshäufigkeit verhält (10). Yao et al. kamen 2012 in einer klinischen Studie zu dem Ergebnis, dass bei 700 LMAnwendungen die durchschnittliche Anwendungsdauer bis zur ersten Ventilation 19,5 sec betrug. Eine Erfolgswahrscheinlichkeit der LM gaben sie mit 98 % an (11). Länkimäki et al. zeigten 2015 bei insgesamt 21 präklinischen Anwendungen eine Erfolgswahrscheinlichkeit im ersten Versuch von 100 % (12). In der von Price et al. publizierten Arbeit aus dem Jahr 2022 verglichen die Autoren die präklinische Erfolgsrate des LT mit der i-gel®. Bei 1.290 Anwendungen zeigte der LT eine Erfolgsrate von 76,6 %.

Abb. 2: Larynxmaske mit aufgeblasenem Wulst

Hingegen zeigte die i-gel® bei 1.390 Anwendungen eine Erfolgsrate von 90,6 % (13).

Die S1-Leitlinie Atemwegsmanagement 2023 empfiehlt die Verwendung einer SGA nur, wenn genügend Erfahrung in der Anwendung an Patientinnen und Patienten besteht. Eine klare Definition dieser Erfahrung wird nicht vorgenommen (5). Die Anwendung eines LT scheint aber mit einer schnellen Lernkurve assoziiert zu sein: Kurola et al. zeigen in ihrer Arbeit aus dem Jahr 2011, dass initial „nur“ 55 % der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer mit medizinischem Hintergrund (n = 67) ohne eine jegliche Einweisung den LT im ersten Versuch erfolgreich etablieren konnten. Im zweiten Versuch stieg die Erfolgsrate jedoch auf 97 % (14). Sunde et al. zeigen in einer 2012 publizierten Arbeit, dass 74,4 % (n = 402) der LT-Einlagen beim ersten Versuch erfolgreich waren. Darüber hinaus zeigten die Autoren, dass 86,7 % dieser LT-Einlagen innerhalb von 30 sec erfolgreich durchgeführt wurden (15). Länkimäki et al. kamen in einer 2013 veröffentlichten Arbeit bei 64 präklinischen Anwendungen zu einem Median von 23,1 sec (Spanne von 3 – 240 sec) (16).

Zusammengefasst belegen verfügbare Studien, dass sowohl LM als auch LT bei ausreichender Erfahrung schnell und zuverlässig etabliert werden können, die Erfolgsraten aber je nach Anwendererfahrung und Trainingsstand deutlich schwanken.

Komplikationen

Die Arbeit von Chan et al. zeigt, dass es bei 19 % (n = 905) der Anwendungen des LT durch geübte Anwenderinnen und Anwender zu Komplikationen kam, wohingegen die Komplikationsrate bei Anwendung der LM nur bei 8,6 % (n = 905) lag (Tab. 2) (17). In der Publikation von Sunde et al. aus dem Jahr 2012 kommt es bei 52,7 % (n = 402) der LT-Anwendungen zu Komplikationen. Hierbei machten Fehlplatzierungen 24,5 %, Leckagen 17,6 % und Aspirationen 12,7 % aus (15).

Eine von Bosch et al. publizierte Arbeit zur präklinischen Verwendung der LM in den Niederlanden zeigt bei 26 % (n = 50) der LM-Anwendungen durch erfahrenes Rettungsfachpersonal Komplikationen. Hierbei machten Leckagen 14 %, ein Cushing-Reflex 8 %, und Aspirationen und Dislokationen jeweils 2 % aus (18). Laut Schalk et al. sind die drei häufigsten Komplikationen bei der Anwendung des LT überblockte Cuffs (bis 82 %), Zungenschwellungen (15 – 40 %) und sekundäre Dislokationen (20 %) (19). Bereits 2014 untersuchte er 156 Patientinnen und Patienten in Hinblick auf die dokumentierten Werte des Cuffdrucks und kam zu dem Ergebnis, dass im

Mittel ein Wert von 100 cm H₂O (Spannweite: 50 –120 cm H₂O) erreicht wurde. Die verschiedenen Hersteller geben jedoch eine Referenz von 40 – 60 cm H₂O an. Die Folgen eines erhöhten Cuffdrucks können ischämiebedingte Gewebeschädigungen sein (2, 19). Die Schwellung der Zunge ist dabei meist auf eine Perfusionsstörung zurückzuführen, die durch einen zu hohen Cuffdruck bedingt ist. Daher empfehlen die Autoren der S1-Leitlinie Atemwegsmanagement 2023, dass der Cuffdruck zeitnah, jedoch spätestens vor Transportbeginn oder bei einem Return of Spontaneous Circulation (ROSC) zu messen und ggf. anzupassen ist (5).

Dislokationen 4,5 % 12,6 %

Fehlplatzierung 1,3 % 2,3 %

Blutungen 1,5 % 2,3 %

Undichtigkeit 0,5 % 1,7 %

Zungen-/Pharynxschwellung 1,0 % 1,1 %

Wilhelm et al. zeigten, dass bei 28 % der 102 i-gel®-Anwendungen Komplikationen auftraten. Dabei zeigten 8,8 % der Patientinnen und Patienten Regurgitationen, Erbrechen oder Blutungen, 7,7 % Hypoxiezeichen und 5,5 % Dislokationen (20).

Zusammenfassend zeigen mehrere Studien, dass Komplikationen bei der Anwendung von SGA häufiger beim LT als bei der LM und der i-gel® auftreten, wobei vor allem Fehlplatzierungen, Leckagen, Aspirationen und überhöhte Cuffdrücke mit daraus resultierenden Zungenschwellungen und potenziellen Gewebeschädigungen beschrieben werden.

Ergebnisse

In der Auswertung der verfügbaren Studien ergeben sich für die untersuchten SGA deutliche Unterschiede hinsichtlich Erfolgsrate und Komplikationsprofil. Bezüglich des Aspirationsrisikos in der Präklinik bleibt die Evidenzlage dagegen schwach.

Regurgitation und Aspirationsrisiko

Für die präklinische Anwendung sowohl des LT als auch der LM liegen keine belastbaren Daten zum tatsächlichen Aspirationsrisiko vor. Während Schalk et al. in einer prospektiven Analyse bei 10,6 % der präklinischen Patientinnen und Patienten unter LT ohne Drainagekanal eine Mageninsufflation beobachteten, konnte durch Einführung eines Drainagelumens die Rate nachfolgend reduziert werden (2). Ein Review von Trenkler et al. beschrieb eine Aspira-

Tab. 2: Komplikationsrate LT vs. LM (17)

tion bei 2,7 – 4,0 % der Patientinnen und Patienten, differenzierte jedoch nicht, ob diese vor oder nach Einlage des LT auftraten (21). Für die LM zeigte die kleine prospektive Arbeit von Länkimäki et al. eine Regurgitation bei 9,5 % der präklinischen Fälle. Auch hier ist unklar, ob diese Ereignisse während oder vor der Anwendung auftraten (12). Für die i-gel® zeigten die Autoren der AIRWAYS-2-Studie, dass Regurgitationen bei 26,1 % und Aspirationen bei 15,1 % der 4.865 Patientinnen und Patienten auftraten (7). Eine genaue zeitliche Einordnung, wann die Aspirationen auftraten, existiert hierbei nicht. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass keine der SGA einen vollständigen Aspirationsschutz bietet und dass klinisch relevante Aspirationsereignisse selten, aber methodisch unzureichend dokumentiert sind.

55 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit medizinischem Hintergrund konnten den LT ohne vorherige Einweisung im ersten Versuch erfolgreich etablieren, während 97 % dies spätestens im zweiten Versuch erreichten.

Erfahrung und Training

Sowohl für den LT als auch für die LM ist regelmäßiges Training Voraussetzung für eine sichere Anwendung. Die S1-Leitlinie Atemwegsmanagement 2023 betont die Notwendigkeit ausreichender Erfahrung bei Verwendung des LT, ohne diese jedoch quantitativ zu definieren. Kurola et al. zeigten, dass 55 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit medizinischem Hintergrund den LT ohne vorherige Einweisung im ersten Versuch erfolgreich etablieren konnten, während 97 % dies spätestens im zweiten Versuch erreichten (14). Für die LM wiesen Mohr et al. eine klare Lernkurve nach. Hierbei ergab sich bei den ersten fünf der

LM-Anwendungen eine Erfolgsrate von 72 % und nach 36 Anwendungen eine Erfolgsrate von 96 % (10). Die Ergebnisse zeigen, dass sich beide Systeme nach einer kurzen Eingewöhnung zuverlässig handhaben lassen. Für die i-gel® zeigten Nakanishi et al. im Jahr 2023 eine steile Lernkurve. Die Erfolgsrate zwischen der 1. und 6. Anwendung und der 21. und 30. Anwendung nahm zu. Eine genaue Erfolgsrate geben die Autoren jedoch nicht an (22).

Grundsätzlich zeigt sich, dass die Anwendung der LM und der i-gel® im Vergleich zum LT eine kürzere Platzierungsdauer aufweisen, was im Rahmen einer Reanimation einen Zeitvorteil bringen kann.

Platzierungsdauer

Die Zeit bis zur Platzierung des LT ist im präklinischen Setting tendenziell länger als bei der LM. Während Länkimäki et al. eine durchschnittliche Anwendungsdauer von 9,8 sec (3 – 20 sec) für die LM angeben, beträgt diese für den LT im Median 23 sec (3 – 240 sec) bis zur ersten Ventilation. Sunde et al. dokumentierten hierfür in 86 % der Fälle eine Etablierung innerhalb von 30 sec (12, 15, 16). Yao et al. kamen in einer klinischen Studie zur Anwendung der LM jedoch zu abweichenden Ergebnissen und dokumentierten eine durchschnittliche Platzierungsdauer von 19,5 sec (11). Russo et al. konnten in ihrer Studie zeigen, dass die durchschnittliche Platzierungsdauer der i-gel® bei etwa 10 sec liegt (23). Grundsätzlich zeigt sich, dass die Anwendung der LM und der i-gel® im Vergleich zum LT eine kürzere Platzierungsdauer aufweisen, was im Rahmen einer Reanimation einen Zeitvorteil bringen kann.

Erfolgsrate

Die Erfolgsrate im ersten Versuch liegt in nahezu allen Studien bei der LM höher als beim LT. Für den LT berichten Sunde et al. eine First-Pass-Erfolgsrate von 75,6 %, während Länkimäki et al. bei 21 präklinischen Fällen mit der LM eine Erstversuchserfolgsrate von 100 % dokumentierten (12). Die Arbeit von Länkimäki et al. weist jedoch eine unzureichend große Kohorte auf, wodurch eine valide Aussage zur Erstversuchserfolgsrate limitiert ist. Klinische Arbeiten wie die von Yao et al. zeigen bei größeren Kohorten von 700 Anwendungen jedoch eine vergleichbar hohe Erstversuchserfolgsrate von 98 % (11). Sunde et al. weisen in ihrer Arbeit zum LT eine deutlich größere Kohorte mit 347 Patientinnen und Patienten auf, wodurch eine bessere Interpretation der First-Pass-Erfolgsrate möglich ist (15). Price et al. zeigen bei der Verwendung der i-gel® im Rahmen von 1.390 Anwendungen eine Erfolgsrate von 90,6 % (13). Tendenziell lässt sich also

Abb. 3: Larynxtubus

eine bessere Platzierbarkeit der LM und i-gel® gegenüber dem LT feststellen.

Komplikationen

In den meisten Studien zeigt sich eine höhere Komplikationsrate unter Verwendung des LT. Chan et al. dokumentierten Komplikationen in 19 % der LT-Anwendungen gegenüber 8,6 % bei der LMAnwendung (Tab. 2) (17). Sunde et al. berichteten in einer größeren Kohorte eine Gesamtkomplikationsrate von 52,7 %, bestehend aus Fehlplatzierungen (24,5 %), Leckagen (17,6 %) und Aspirationen (12,7 %) (15). Im Vergleich zeigt die LM deutlich geringere Raten schwerwiegender Komplikationen. Bosch et al. fanden in einem prospektiven Setting 26 %, überwiegend Leckagen (14 %) und reflektorische Reaktionen (8 %) (18).

Methodische Schwächen weisen jedoch alle drei Arbeiten hinsichtlich der Beurteilung der Komplikationen auf. In keiner ist dokumentiert, ob die dort aufgetretenen Komplikationen eine klinische Relevanz für die Patientinnen und Patienten aufwiesen. Zusätzlich ist das Kollektiv bei Bosch et al. mit 50 Anwendungen zu klein, um eine valide Bewertung der Ergebnisse zuzulassen.

In der Arbeit von Wilhelm et al. zeigt sich bei 28 % der 102 Anwendungen eine Komplikation in Form von Regurgitationen, Aspirationen, Blutungen, Hypoxie und Dislokationen. Es wird jedoch nicht näher ausgeführt, welche Auswirkung diese Komplikation auf den Patienten hatte (20). Zusammenfassend weisen die LM und die i-gel® ein günstigeres Sicherheitsprofil als der LT auf.

Während alle Systeme Erfahrung und Training erfordern, zeigt die LM eine steilere Lernkurve und eine höhere Anwendbarkeit im Rettungsdienstalltag.

Diskussion

In der Zusammenschau aller Daten zeigt sich, dass LM und i-gel® gegenüber dem LT in der präklinischen Anwendung ein deutlich günstigeres Gesamtprofil aufweisen. Sie können schneller etabliert werden, erzielen höhere Erfolgsraten im ersten Versuch und verursachen weniger Komplikationen. Während alle Systeme Erfahrung und Training erfordern, zeigt die LM eine steilere Lernkurve und eine höhere Anwendbarkeit im Rettungsdienstalltag. Nach der aktuellen, jedoch inhomogenen Datenlage scheinen LM und i-gel® daher gegenüber dem LT als SGA im präklinischen Setting Vorteile zu bieten.

Konnektor (farbkodiert) für Beatmungsbeutel/-gerät

gemeinsame Blockerleitung für Pharynx- und Ösophaguscu

Die vorliegenden Daten sprechen für die Verwendung der LM als Alternative zum LT. Zu diskutieren ist jedoch, ob die i-gel®-Maske im Vergleich zu anderen LM-Modellen tatsächlich relevante Vorteile bietet. Die Evidenzlage zu anderen Herstellern ist deutlich geringer, da direkte Vergleichsstudien fehlen. Eine breitere Datenbasis weiterer LM-Modelle könnte die Bewertung und Empfehlung des ERC künftig beeinflussen.

Insgesamt ist die Datenlage zur präklinischen Verwendung der LM limitiert. Die Mehrzahl der Studien basiert auf klinischen Patientenkollektiven, die sich nur eingeschränkt auf die Präklinik übertragen lassen. Elektive, nüchterne Patientinnen und Patienten unterscheiden sich wesentlich von nicht-nüchternen Patientinnen und Patienten, was das Risiko für Regurgitationen und Aspiration beeinflusst. Entsprechend liegt die innerklinische Komplikationsrate deutlich unter derjenigen präklinischer Untersuchungen.

Darüber hinaus unterscheiden sich die Rettungsdienstsysteme der analysierten Länder erheblich. Die Vergleichbarkeit zwischen vorwiegend nichtärztlichen und ärztlich geprägten Systemen ist eingeschränkt, da die Anwendungsfrequenz der SGA entscheidend zur Kompetenzentwicklung beiträgt. Während ärztliches Personal im klinischen Alltag regelmäßig SGA einsetzt, bleibt die Anwendung im präklinischen Alltag trotz curricularer Ausbildung seltener und stärker von Repetition abhängig.

Auch die Übertragbarkeit klinischer Erfahrung auf die präklinische Realität ist begrenzt. In vielen Kliniken werden LM-Modelle anderer Hersteller als die i-gel® verwendet, die sich in Aufbau und Handhabung unterscheiden. Somit kann klinisch erwor-

Abb. 4: Korrekte Lage des Larynxtubus

Abb. 5: Intersurgical® i-gel®-Larynxmaske

Interessenskonflikte: Das Evangelische Krankenhaus Oldenburg erhielt materielle Unterstützung zur Durchführung klinischer Studien von der Firma VBM Medizintechnik. Die anderen Autoren erklären, dass keine Interessenskonflikte bestehen.

bene Routine nicht vollständig auf die präklinische Anwendung übertragen werden. Diese Diskrepanz betrifft sowohl Rettungsfachpersonal, das die klinischen Ausbildungsabschnitte an anderen Devices absolviert, als auch ärztliches Personal, das in der Klinik andere LM-Modelle nutzt. Eine Standardisierung der eingesetzten Produkte in Ausbildung und Praxis könnte die Handhabungssicherheit deutlich verbessern. Jedoch muss bei der Standardisierung auch eine gewisse Wirtschaftlichkeit betrachtet werden, die jedoch nicht zulasten der Patientenversorgung fallen darf.

Regelmäßige Trainings sind daher essenziell, um Handlungssicherheit zu gewährleisten.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Ausbildung und Schulung der Anwendenden. Die Erfolgsrate und Sicherheit der SGA hängen wesentlich von Erfahrung und Training ab. Studien zeigen, dass Phantomtrainings die anatomischen und funktionellen Bedingungen realer Patientinnen und Patienten nur unzureichend abbilden und somit die Übertragbarkeit begrenzen. Regelmäßige Trainings, idealerweise im klinischen Umfeld, sind daher essenziell, um Handlungssicherheit zu gewährleisten. Die S1-Leitlinie Atemwegsmanagement betont die Notwendigkeit ausreichender Erfahrung. Eine Standardisierung von Schulungsinhalten und -intervallen kann hier zur weiteren Verbesserung der Patientensicherheit beitragen.

Limitierung und Zusammenfassung

Die vorliegenden Ergebnisse unterliegen mehreren methodischen Limitationen, die bei der Interpretation berücksichtigt werden müssen. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Übertragbarkeit klinischer auf präklinische Daten. Ein Großteil der verfügbaren Studien zur Anwendung der LM basiert auf elektiven, nüchternen Patientinnen und Patienten im OP, wohingegen präklinische Patientinnen und Patienten häufig nicht nüchtern sind, sich in laufender Reanimation befinden oder Begleitfaktoren wie Transportbewegungen aufweisen. Diese Unterschiede schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse deutlich ein.

Zudem besteht eine uneinheitliche Definition der untersuchten Endpunkte. Begriffe wie „Regurgitation“, „Aspiration“ oder „Mageninsufflation“ werden in den Studien nicht standardisiert verwendet, und häufig fehlt die zeitliche Zuordnung der Ereignisse (vor oder nach Device-Einlage). Dadurch ist eine valide Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Arbeiten nur eingeschränkt möglich.

Darüber hinaus ist die Evidenzbasis durch kleine Fallzahlen und selektive Kohorten geprägt. Viele Untersuchungen, insbesondere im präklinischen Bereich, umfassen nur geringe Patientinnen- und Patientenzahlen oder beruhen auf retrospektiven Datensammlungen. Entsprechende Bias können somit nicht ausgeschlossen werden.

Ein weiterer limitierender Faktor ist die Abhängigkeit der Ergebnisse von der Kompetenz der Anwendenden. Erfolgs- und Komplikationsraten korrelieren stark mit der Erfahrung und der Häufigkeit des praktischen Trainings. Diese Variablen werden in den meisten Studien jedoch nicht systematisch erfasst oder berücksichtigt, wodurch sich die Aussagekraft insbesondere im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen UserGruppen deutlich reduziert.

Auch wenn die Datenlage zur präklinischen Anwendung begrenzt und heterogen ist, scheinen LM und i-gel® dennoch dem LT in der präklinischen Anwendung überlegen. LM und i-gel® können schneller etabliert und mit höherer Erstversuchserfolgsrate eingesetzt werden. Außerdem gehen sie mit geringerem Komplikationsrisiko einher. Das neurologische Outcome ist bei der i-gel®-Maske vergleichbar mit der ETI, während der LT häufiger mit anoxischen Hirnschäden assoziiert ist.

Alle Systeme erfordern regelmäßiges Training und Erfahrung für die sichere Anwendung, bieten jedoch keinen vollständigen Aspirationsschutz. Weitere prospektive Studien in einem methodisch validen Setting sind erforderlich, um diese aktuelle Tendenz zu stärken oder zu entkräften. 

Literatur:

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NEUAUFLAGE 2025

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Abb. 1: Ein Blick von oben in den Spuckbeutel. Die vielen Spritzer lassen erahnen, dass das Blut durch Husten ausgeworfen wurde.

Blut im Auswurf: Notfallintubation unter schwierigen Sichtverhältnissen

Du hast Nachtdienst auf dem RTW an einer ländlich gelegenen Rettungswache. Kurz nach eurem Mitternachtssnack sitzt ihr gemütlich zusammen und besprecht den letzten Einsatz als der Melder ein weiteres Mal geht. Das Display zeigt euch das Alarmstichwort: „Obere gastrointestinale Blutung“. Der Einsatzort befindet sich in einem 10 km entfernt gelegenen Dorf in einem Einfamilienhaus. Acht Minuten nach der Alarmierung erreicht ihr den Einsatzort und werdet dort vom Ehemann der 74-jährigen Patientin in Empfang genommen.

Autor:

Dr. med. Jan Bräunig Redaktion

RETTUNGSDIENST

Bundeswehrkrankenhaus

Hamburg

Lesserstr. 180

22049 Hamburg janbraeunig@ bundeswehr.org

Er geleitet euch in die Küche, wo die Patientin am Esstisch auf einem Stuhl sitzt. Vor ihr steht eine Schüssel, in der mehrere Spritzer hellroten Blutes zu erkennen sind. Du hast ein ungutes Bauchgefühl und nimmst die Situation als potenziell kritisch wahr, was du auch unmittelbar an deine Teampartnerin kommunizierst. Parallel zum Primary Survey beginnst du bereits mit der SAMPLER-Anamnese. Die Patientin berichtet dir, dass das Blut beim Husten mit nach oben kommen würde und sie im Rahmen der Hustenattacken wiederholt Phasen von Luftnot habe. Mittlerweile ist das Basismonitoring angelegt und zeigt eine periphere Sauerstoffsättigung von 85 %. Während einer unmittelbar auf-

tretenden Hustenattacke fällt diese bis auf 45 %. Die Atemfrequenz ist deutlich erhöht und liegt im Bereich von > 30/min. Aufgrund des B-Problems und der großen Entfernung zur Zielklinik entscheidet ihr euch dafür, ein NEF nachzufordern. Zur Therapie des B-Problems beginnt ihr mit der Applikation von Sauerstoff via Maske mit Reservoir (15 l/min). Um die Zeit bis zum Eintreffen des NEF, das voraussichtlich 15 min benötigen wird, effektiv zu nutzen, legt ihr einen peripher-venösen Zugang und bereitet bereits den Abtransport mit einem Transportstuhl vor. Die Trage positioniert ihr vor den Treppenstufen am Hauseingang. Die relevanten Ergebnisse des Primary Survey sowie

die getroffenen Maßnahmen sind in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die SAMPLER-Anamnese.

Aufgrund der abermaligen Situationsänderung macht ihr erneut ein Team-Time-Out und entschließt euch zu einer Notfallintubation. Das hohe Risiko dieser Maßnahme, insbesondere bei dieser Patientin, ist euch bewusst.

Nahezu zeitgleich mit dem Abschluss eurer (vorbereitenden) Maßnahmen trifft das NEF ein. Du verweist auf die mittlerweile äußerst kritische Situation, schilderst deine getroffenen Maßnahmen sowie deine Absicht, einen zügigen Transport in den RTW mit dortiger Reevaluation und ggf. Notfallintubation in die Wege zu leiten. Die Oxygenierung hat sich zu diesem Zeitpunkt einigermaßen stabilisiert, die SpO2 liegt bei Werten um 90 % und es kam seit ca. 5 min zu keiner weiteren Hustenattacke. Notärztlich wird mit dem Ziel einer Vasokonstriktion und damit angestrebter Blutungskontrolle die Inhalation von Adrenalin angewiesen und unmittelbar umgesetzt. Während des Transfers zum RTW übermittelst du sämtliche weiteren Informationen an die NEF-Besatzung. Die Intubation wird unmittelbar vorbereitet.

Kurz nachdem ihr mit der Patientin im RTW eingetroffen seid, hustet diese erneut. Der Auswurf ist hellrot. Das Husten wird erneut mit einem Sättigungsabfall quittiert, in diesem Fall bis SpO2 60 %. Ihr macht ein Team-Time-Out („10 für 10“) und

Tab. 1: Ergebnisse des Primary Survey

Untersuchungsbefund(e)

x keine

A potenziell bedroht, hellrote Blutanhaftungen, Zunge nicht geschwollen, kein Stridor

B Zyanose, SpO2 45 – 85 %, Af > 30/min, rez. Hustenattacken

C Hf 130/min, RR 140/90 mmHg, Rekapillarisierungszeit > 2 sec

D GCS 15, PERRLA, BZ 123 mg/dl

E Temp. 37,3 °C, NRS 0

Therapiemaßnahmen – Phase 1

sitzende Lagerung belassen

Sauerstoffgabe (15 l/min via Reservoirmaske)

Anlage i.v. Zugang (20G)

Transportvorbereitung

Tab. 2: Ergebnisse der SAMPLER-Anamnese

S Dyspnoe, rezidivierende Hustenattacken, Hämoptoe

A keine Allergien

M Rivaroxaban, Amlodipin, Empagliflozin

P paroxysmales Vorhofflimmern, Herzinsuffizienz, arterieller Hypertonus

L letzte Mahlzeit gegen 19.00 Uhr, letzter Krankenhausaufenthalt vor sechs Tagen aufgrund von Hämoptysen

E keine Besonderheiten, aus dem Schlaf heraus mit Bluthusten aufgewacht

R Z. n. Hämoptysen

entschließt euch, die Oxygenierung und die nunmehr auch noch intensivere Atemarbeit mit einer NIV-Therapie zu behandeln. Hierzu wählt ihr standardgemäß eine Mund-Nasen-Maske, bereitet die

Abb. 2: Pat. intubiert. Zu sehen sind Blutanhaftungen im Endotrachealtubus und auch in den Beatmungsschläuchen.

Abb. 3: Auch im Absaugschlauch ist reichlich Blut zu sehen.

Abb. 4 und 5: Beatmungsfilter aus unterschiedlichen Perspektiven. Die ausgeprägte Verunreinigung mit Blut führt zu einer Beeinträchtigung der Beatmung.

Patientin auf die nun folgende Maßnahme vor und stellt das Beatmungsgerät ein. Ihr wählt zunächst eine FiO2 von 100 %, einen PEEP von 5 mbar und einen Unterstützungsdruck von ebenfalls 5 mbar. Die Vorbereitungen zur Intubation und Notfallnarkose werden abgeschlossen, ihr etabliert einen weiteren periphervenösen Zugang und meldet die Patientin parallel in der geeigneten Zielklinik (Fahrtzeit: 25 min) an.

Noch bevor ihr diese Maßnahme beginnen könnt, kommt es zu einer massiven Hustenattacke von erneut hellrotem Blut. Der Boden des angereichten Spuckbeutels ist komplett mit dem blutigen Sekret bedeckt. Aufgrund der abermaligen Situationsänderung macht ihr erneut ein Team-Time-Out und entschließt euch zu einer Notfallintubation. Das hohe Risiko dieser Maßnahme, insbesondere bei dieser Patientin, ist euch bewusst, jedoch waren weniger invasive Therapiemethoden bisher nicht erfolgreich.

Therapiemaßnahmen – Phase 2

x

A Notfallintubation

B Adrenalin p.i., invasive Beatmung, rez. Absaugen von Blut über den Tubus, mehrfache Filterwechsel

C Anlage zweiter i.v. Zugang (18G), Volumentherapie, kardiopulmonale Reanimation (Herzdruckmassage, Adrenalin 1 mg i.v.), Katecholamintherapie mittels Noradrenalin, Tranexamsäure 1 g i.v. (off-label)

D Narkoseeinleitung/-aufrechterhaltung (in Summe Midazolam 15 mg, Esketamin 50 mg, Rocuronium 100 mg)

E

Hinzu kommt die lange Fahrtzeit in die geeignete Zielklinik.

Eine besondere Herausforderung in der noch dazu äußerst zeitkritischen Situation ist das Vorliegen der Kombination aus anatomisch und physiologisch schwierigem Atemweg. Anatomisch aufgrund der blutungsbedingt eingeschränkten Sichtbedingungen und physiologisch aufgrund der trotz aller getroffener Maßnahmen anhaltenden Hypoxie. Eine weitere Präoxygenierung ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich, der Atemweg ist nun unmittelbar bedroht und die Patientin aufgrund der Hypoxie zunehmend somnolent. Aus Zeitgründen wird keine apnoeische Oxygenierung mehr vorbereitet. Glücklicherweise sind jedoch die Medikamente zur Notfallnarkose sowie sämtliches Material gem. Intubationscheckliste vorbereitet, sodass es nun zügig geht: Wechsel auf Beatmungsmaske und Beatmungsbeutel zur Zwischenbeatmung, letzte kurze Teamabsprache, kreislaufschonende Narkoseeinleitung, Katecholamingabe, Zwischenbeatmung, Intubation in SALAD-Technik, positive Kapnografie, tief durchatmen, Reevaluation (2). Die Therapiemaßnahmen nach Eintreffen des NEF sind in Tabelle 3 dargestellt.

Wo kommt das Blut her? Die hellrote Farbe des Sputums zeigt, dass das Blut bisher nicht mit Magensäure in Kontakt getreten ist, da es sonst schwarz-braun gefärbt wäre. Das Auftreten von rezidivierenden Hustenattacken mit hellrotem Blut bei vigilanter Patientin ohne sichtbare Blutungsquelle im einsehbaren Mund-Nasen-Rachenraum lässt eine Blutungsquelle im Respirationstrakt vermuten. Gestützt wird diese Vermutung durch bereits in der

Tab. 3: Therapiemaßnahmen nach Eintreffen des NEF

Vorgeschichte aufgetretene Hämoptysen. Hellrotes Blut könnte jedoch auch bei einer Ösophagusvarizenblutung auftreten, hierfür gibt es allerdings keine anamnestischen Hinweise.

Im weiteren Verlauf waren aufgrund wiederholt mit Blut verlegter Beatmungsfilter weitere vier Filterwechsel notwendig.

So weit so gut. Die Intubation gelingt im zweiten Intubationsversuch, da nochmals Blut im Bereich des Larynx abgesaugt werden musste. Die Optik der routinemäßig eingesetzten Videolaryngoskopie war blutig belegt, sodass die anderen Teammitglieder den Intubationsvorgang nicht unmittelbar überwachen konnten. Dies bestätigt die routinemäßige Anwendung eines Macintoshartigen Spatels. Bei primärer Anwendung eines hyperangulierten Spatels (z. B. d-Blade) wäre es möglicherweise zu einem vermeidbaren Zeitverlust gekommen. Bereits initial wurde in SALAD-Technik zum Aspirationsschutz ein Absaugkatheter im Ösophaguseingang platziert (1). In dem geschilderten Fall kam jedoch auch die SALAD-Technik an ihre Grenzen.

Letztlich zeigt die Intubation unter Sicht und Kapnografie ein etCO2 von initial 120 mmHg. Die SpO2 fällt bis auf 80 % und lässt sich unter zunächst manueller Beatmung mit einer FiO2 von 100 % nicht steigern, sondern fällt gar weiter bis auf Werte um 60 % bei jedoch zunehmend schlechter Pulsoxymetriekurve. Parallel dazu zeigt die Patientin nun eine Bradykardie, das etCO2 fällt rapide ab und zentral ist kein Puls tastbar, sodass bei pulsloser elektrischer Aktivität (PEA) die kardiopulmonale Reanimation eingeleitet und Adrenalin 1 mg intravenös appliziert wird. Bei der nächsten Analyse zeigt sich ein tachykardes Vorhofflimmern mit zentral tastbarem Puls, und auch das etCO2 zeigt Werte um 80 mmHg. Während der zweiminütigen Herzdruckmassage wurde die Beatmungssituation evaluiert und verbessert. Es wurden etwa 150 – 200 ml hellrotes Blut endotracheal abgesaugt und der bereits blutig verunreinigte Filter gewechselt. Im weiteren Verlauf waren aufgrund wiederholt mit Blut verlegter Beatmungsfilter weitere vier Filterwechsel notwendig. Neben der Hypoxie, die vermutlich die Hauptursache für die Reanimationspflichtigkeit darstellte, werden eine begleitende Hypovolämie sowie eine kombinierte Azidose diesen Zustand begünstigt haben. Metabolisch aufgrund des u. a. vermutlich langandauernden anaeroben Stoffwechsels und respiratorisch aufgrund der reduzierten Abatmung von Kohlendioxid (CO2). In dem beschriebenen Fall handelte es sich um eine massive Hämoptyse (Hämoptoe), da mind. 400 ml Blutvolumen abgehustet bzw. endotracheal

abgesaugt wurden. Aufgrund der massiven Beeinträchtigung des pulmonalen Gasaustausches kann das schnell lebensbedrohliche Ausmaße annehmen. Bei konservativer Behandlung beträgt die Letalität 50 – 100 %. Die Blutungsquelle der Hämoptysen sind in der Regel Bronchialarterien. Diese entstammen der Aorta, was den teils fulminanten Verlauf erklärt (3).

Im weiteren Behandlungsverlauf konnte der Gasaustausch mithilfe der dargestellten Maßnahmen sowie stetigen Anpassung der Beatmungsparameter i. S. einer leitliniengerechten Beatmung stabilisiert werden. Die Kreislaufverhältnisse konnten unter Volumensubstitution und wiederholten Noradrenalingaben ebenso stabilisiert und die Patientin zur weiteren Diagnostik und Therapie dem Schockraumteam übergeben werden.

Hämoptysen bezeichnen den Auswurf von Blut aus den unteren Luftwegen und sind insgesamt selten. In neun von zehn Fällen sind sie selbstlimitierend, in anderen – wie hier dargestellt – hingegen lebensbedrohliche Notfälle mit hoher Mortalität. Strukturiertes Vorgehen sowie die konsequente Umsetzung von Team Ressource Management sind in solchen Situationen unabdingbar. Primäres Ziel ist die Aufrechterhaltung des pulmonalen Gasaustausches (3). 

Literatur:

1. Glatz C, Althaus S, Grundgeiger J et al. (2021) Einfach und praktisch: „Suction-Assisted Laryngoscopy and Airway Decontamination“ (SALAD). Notfall Rettungsmed 24: 79-82. DOI: 10.1007/s10049-02000740-5.

2. Hefner C (2024) Physiologisch schwieriger Atemweg. RETTUNGSDIENST 47: 438-446.

3. Ittrich H, Bockhorn M, Klose H et al. (2017) The Diagnosis and Treatment of Hemoptysis. Dtsch Aerzebl Int 114: 371-381. DOI: 10.3238/ arztebl.2017.0371.

Interessenkonflikte: Der Autor erklärt, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Abb. 6: Spuckbeutel mit etwa 40 ml Blutinhalt.

Abb. 1: Transportorganisation und Logistik sind ein wichtiges Rückgrat im Bevölkerungsschutz.

Alles an Ort und Stelle?

Transportsicherheit unter Einsatzbedingungen

Ob Hochwasser, Großbrand oder humanitäre Krise – Einsätze im Katastrophenschutz erfordern eine schnelle, koordinierte und sichere Logistik. Dabei kommt der fachgerechten Ladungssicherung eine zentrale Rolle zu: Sie schützt nicht nur Mensch und Material, sondern gewährleistet zugleich, dass Einsatzmittel unversehrt am Zielort ankommen. Besonders heikel wird es, wenn Gefahrstoffe transportiert werden müssen, wie etwa Kraftstoffe, Chemikalien oder medizinische Güter. Hier gelten zusätzliche rechtliche und sicherheitstechnische Anforderungen, die von den eingesetzten Kräften zwingend beherrscht werden müssen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aspekte der Ladungssicherung und des Gefahrguttransportes im Katastrophenschutz mit Blick auf die besonderen Herausforderungen im Einsatzgeschehen beleuchtet.

Ladungssicherung

Autor:

Christian von Spiczak Redaktion IM EINSATZ

Ingenieur für Rettungswesen

Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz, Feuerwehr Duisburg spiczak@skverlag.de

Die Logistik im Katastrophenschutz ist ein zentrales Element jeder Einsatzorganisation. Sie stellt sicher, dass Einsatzkräfte, Material und Hilfsgüter zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind. Dabei kommt der Ladungssicherung eine besondere Bedeutung zu – sie ist weit mehr als nur eine Pflichtaufgabe. Unsachgemäß gesicherte Ladung gefährdet nicht nur den Fahrer und die Mannschaft, sondern kann im Einsatzfall über den Erfolg von Hilfsmaßnahmen entscheiden.

Grundsätzlich ist die Ladung so zu sichern, dass sie bei plötzlichen Bremsmanövern, Ausweichbewegungen oder auf unebenem Gelände nicht verrutscht, kippt oder von der Ladefläche fällt. Dies ist nicht nur durch § 22 und § 23 der StraßenverkehrsOrdnung (StVO) gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch in der Richtlinienreihe VDI 2700 sowie den Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV) detailliert geregelt. Besonders im Bereich des Katastrophenschutzes, in dem oft unter großem Zeitdruck und widrigen Bedingungen gearbeitet wird, müssen diese Regelungen konsequent eingehalten werden.

Die besondere Herausforderung in der Katastrophenschutzlogistik liegt in der Vielfalt der zu transportierenden Güter: Das Spektrum reicht vom Sandsack über medizinische Ausrüstung, Notstromaggregate, Pumpen und Gefahrstoffe bis hin zu Lebensmitteln und Zelten. Die unterschiedlichen Formen, Volumina und Gewichte machen eine einheitliche Sicherung schwierig. Hinzu kommt, dass Fahrzeuge im Katastrophenschutz häufig Sonderaufbauten oder modulare Ladesysteme nutzen, wie etwa Pritschen mit Wechselbrücken oder Anhänger mit variabler Beladung. Diese erfordern spezifische Sicherungstechniken und gut ausgebildetes Personal.

Ein weiterer Aspekt ist die sichere Dokumentation der Ladung. Gerade bei Gefahrguttransporten müssen Kennzeichnungspflichten beachtet werden. Ein übersichtlicher Ladeplan oder eine Ladungsliste hilft nicht nur bei der schnellen Entnahme im Einsatzfall, sondern dient auch der internen Kontrolle und Rückverfolgbarkeit. Dies kann im logistischen Rückbau oder bei der Abrechnung von Einsätzen von Vorteil sein. Entsprechende Lastverteilungspläne sind in der VDI 2700-2012 (Blatt 4) vorgeschrieben.

Zeitdruck oder die vermeintliche Routine dürfen niemals dazu führen, dass bei der Sicherung improvisiert oder gespart wird.

Auch die Bedingungen am Einsatzort stellen besondere Anforderungen an die Sicherung. Transporte durch zerstörte Straßen, überflutete Regionen oder bei winterlichen Bedingungen erzeugen zusätzliche dynamische Kräfte auf die Ladung. Hier zeigt sich, wie wichtig eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Schulung der Einsatzkräfte in der Ladungssicherung sind. Zeitdruck oder die vermeintliche Routine dürfen niemals dazu führen, dass bei der Sicherung improvisiert oder gespart wird. Letztlich ist die Ladungssicherung im Katastrophenschutz nicht nur eine logistische Notwendigkeit, sondern ein Sicherheitsfaktor. Sie schützt Menschenleben, erhält Material und trägt wesentlich zum reibungslosen Ablauf komplexer Einsatzlagen bei. Organisationen, die auf strukturierte Konzepte, gut geschultes Personal und qualitätsgesichertes Equipment setzen, erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Einsatzfähigkeit und Effizienz ihrer logistischen Abläufe.

Arten der Ladungssicherung und typische Hilfsmittel

Eine fachgerechte Ladungssicherung ist entscheidend für die Verkehrssicherheit und den Schutz

von Personen, Fahrzeugen und Gütern. Dabei wird grundsätzlich zwischen vier Arten der Ladungssicherung unterschieden: Formschluss, Kraftschluss, kombinierte Sicherung und Direktsicherung (s. hierzu VDI 2.700-2004).

Beim Formschluss wird die Ladung lückenlos an die Begrenzungen der Ladefläche oder an andere Ladungsteile gestellt, sodass ein Verrutschen verhindert wird, z. B. bei palettierter Ware oder gestapelten Kisten. Der Kraftschluss, auch Niederzurren genannt, erhöht durch das Niederdrücken der Ladung mithilfe von Spanngurten die Reibung zwischen Ladung und Ladefläche. Besonders wirkungsvoll ist diese Methode in Kombination mit

Abb. 2: Das Technische Hilfswerk setzt wie viele Feuerwehren auf Rollcontainer für den Transport von Einsatzgeräten.
Abb. 3: Spanngurte dürfen auf keinem Transportfahrzeug fehlen, sie sind unverzichtbares Hilfsmittel zur Ladungssicherung.

Abb. 4: Kombination aus Spanngurten zum Niederzurren und Sperrbalken zur Sicherung von Rollcontainern

Abb. 5: Palettenware muss sicher auf der Palette befestigt sein, auch um ein Verrutschen beim Be- und Entladen zu vermeiden.

Abb. 6: Die verschiedenen Arten der Ladungssicherung: Formschluss bzw. kombinierte Sicherung und Kraftschluss (v. a. durch Spanngurte)

Antirutschmatten, die die Gleitreibung deutlich verbessern. In der Praxis häufig angewandt wird eine Kombination aus Form- und Kraftschluss, bei der die Ladung sowohl eng verstaut als auch zusätzlich mit Zurrmitteln gesichert wird. Die Direktsicherung erfolgt durch Diagonal-, Schräg- oder Kopflashing (Ladung wird am Container- oder Ladeflächenende gesichert) und fixiert die Ladung gezielt gegen Bewegungen in bestimmte Richtungen – besonders bei schweren Maschinen oder unregelmäßigen Gütern (s. hierzu VDI 2.700-2004).

Es empfiehlt sich, für besondere Geräte wie Radlader oder anderes Spezialgerät entsprechende Beladepläne vorab zu entwerfen und auch regelmäßig zu üben.

Für die sichere Ladungssicherung stehen zahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung. Spanngurte sind das gängigste Mittel für Nieder- und Direktsicherung. Antirutschmatten aus Gummi oder Kunststoff werden untergelegt, um die Reibung zu erhöhen. Kantenschoner schützen sowohl die Ladung als auch die Zurrmittel vor Beschädigungen. Für besonders schwere Ladung kommen Zurrketten oder Drahtseile zum Einsatz. Weitere Hilfsmittel wie Sicherungsnetze, Sperrbalken, Klemmbretter, Staupolster oder Keile sorgen für zusätzliche Stabilität oder ermögli-

chen die Sicherung von Teilladungen, z. B. in Kleintransportern (s. hierzu VDI 2.700-2004).

In der Praxis ist fast immer eine Kombination verschiedener Sicherungsmethoden und Hilfsmittel notwendig, um eine rechtssichere und praxisgerechte Ladungssicherung zu garantieren. Voraussetzung dafür sind neben der geeigneten Ausrüstung auch die entsprechende Schulung und Sensibilisierung aller beteiligten Personen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, für besondere Geräte wie Radlader oder anderes Spezialgerät entsprechende Beladepläne vorab zu entwerfen und auch regelmäßig zu üben. So kann im Einsatzfall wertvolle Zeit für die Planung der Ladungssicherung eingespart werden. Außerdem kann sichergestellt werden, dass die notwendigen geeigneten Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sind.

Grundlagen Gefahrguttransport

Der Transport gefährlicher Güter unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die dem Schutz von Mensch, Umwelt und Sachwerten dienen. Grundlage für alle Transporte auf der Straße ist das ADR (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road), das auch in Deutschland verbindlich gilt. Darin sind Stoffe in Gefahrgutklassen eingeteilt, wie z. B. entzündbare Flüssigkeiten (Klasse 3), giftige Stoffe (Klasse 6) oder radioaktive Materialien (Klasse 7). Je nach Gefahrenklasse und Menge greifen unterschiedliche Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Sicherung. Diese sind in Kapitel 3.2 des ADR 2025 nachzulesen.

Zudem existieren weitere Vorschriftenwerke zur Gefahrgutbeförderung, für den Transport auf der Schiene (Regulation Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail, RID), der

Binnenschifffahrt (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways, ADN), der Seeschifffahrt (International Maritime Dangerous Goods Code, IMDG-Code) und der Luftfahrt (International Air Transport Association Dangerous Goods Regulations, IATA-DGR). Diese sind jedoch i. d. R. für die Logistik im Katastrophenschutz nicht relevant, da hier überwiegend der Straßentransport (ADR) durchgeführt wird.

Im Bereich der internationalen humanitären Hilfe oder bei Entsendung von USAR-Teams (Urban Search and Rescue) in Erdbebengebiete können z. B. auch die Vorschriften für die Luftfahrt zum Tragen kommen. Hier verfügen Organisationen wie das DRK oder das THW über speziell geschultes Personal in ihren Logistikzentren, das die Ladungssicherung, Gefahrgutauflagen und Transportpapiere entsprechend im Vorfeld vorbereitet.

Fahrer benötigen i. d. R. eine ADR-Schulungsbescheinigung, sofern bestimmte Mengengrenzen überschritten werden.

Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, müssen ab einer gewissen Gefahrgutmenge deutlich sichtbar mit Gefahrzetteln und Warntafeln gekennzeichnet sein. Die Ladung muss zudem gegen Umfallen, Verrutschen und Auslaufen gesichert werden – hier ist die Ladungssicherung nach VDI 2700 in Verbindung mit den speziellen Anforderungen des ADR entscheidend. Fahrer benötigen i. d. R. eine ADRSchulungsbescheinigung, sofern bestimmte Mengengrenzen überschritten werden. Unterhalb dieser Grenzen gelten sog. Freistellungen, die vereinfachte

Vorschriften ermöglichen, z. B. im Katastrophenschutz bei Kleingebinden oder Einsatzbetankung (s. Kapitel 1.1.3, ADR 2025).

Darüber hinaus müssen abhängig vom beförderten Stoff geeignete Schutzausrüstung und Erste-Hilfe-Utensilien mitgeführt werden. Auch die Mitnahme von Begleitpapieren wie dem Beförderungsdokument und ggf. einer schriftlichen Weisung (Unfallmerkblatt gem. Kapitel 5.4.3, ADR 2025) ist verpflichtend. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten – vom Verlader bis zum Fahrzeugführer

Abb. 7: Kennzeichnung der Gefahr von Versandstücken und Fahrzeugen mit gefährlichen Stoffen und Gütern gemäß ADR, sog. Placards

Abb. 8: Kennzeichnung eines Transportes mit radioaktiven Stoffen durch Placard auf einem Fahrzeugheck

– ihre Verantwortung kennen und die geltenden Vorschriften umsetzen, um im Einsatzfall rechtlich und praktisch auf der sicheren Seite zu sein (§ 17 –26, GGVSEB [Gefahrgutverordnung Straßen, Eisenbahn, Binnenschifffahrt]).

Im Bereich der Ladungssicherung sind gemäß § 22 und § 23 der StVO sowie nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften alle Personen, die Ladung verladen, sichern oder transportieren, entsprechend zu unterweisen.

Schulungs- und Unterweisungspflichten bei Ladungssicherung und Gefahrguttransport

Die sichere Beförderung von Gütern erfordert nicht nur geeignetes Equipment, sondern auch qualifiziertes Personal. Sowohl im Bereich der Ladungssicherung als auch beim Gefahrguttransport bestehen klare gesetzliche Anforderungen an Schulung und Unterweisung, die regelmäßig zu erfüllen und zu dokumentieren sind.

Im Bereich der Ladungssicherung sind gemäß § 22 und § 23 der StVO sowie nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften alle Personen, die Ladung verladen, sichern oder transportieren, entsprechend zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen in regelmäßigen Abständen – in der Praxis

Vorgeschriebene Gefahrgutausstattung (Kapitel 8.1, ADR 2025)

• Fahrzeuggesamtgewicht ≤ 3,5 t: 1 Feuerlöscher mit mind. 2 kg ABC-Pulver für den Fahrzeugbrand + ein weiterer mit zusammen mind. 4 kg Löschmittel (also mind. 2 × 2 kg)

• Fahrzeuggesamtgewicht > 3,5 t: mind. 8 kg Löschmittel gesamt auf 2 Feuerlöscher verteilt (z. B. 6 kg + 2 kg)

• Zusatzausrüstung für Fahrer (pro Person):

– Warnweste DIN EN 471 oder DIN EN ISO 20471

– Handschuhe (chemikalienbeständig)

– Augenschutz (Schutzbrille)

– Augenspülflasche (nur bei ätzenden Stoffen)

– Fluchtmaske (DIN EN 403) (nur bei bestimmten toxischen Gasen, z. B. Chlor)

• Zusatzausrüstung für das Fahrzeug:

– Unterlegkeil (passend zur Reifengröße, Anzahl je nach Achsenanzahl und Fahrzeugtyp)

– zwei selbststehende Warnzeichen (z. B. Warndreiecke)

– Auffangbehälter (z. B. Eimer)

– Dichtmaterial (z. B. Abdichtpaste, Holzkeile)

– Schaufel (kann auch faltbar sein)

– Besen (z. B. Handfeger oder normaler Besen)

– Kanister oder Auffangwanne (für auslaufende Flüssigkeiten)

meist jährlich – erfolgen und dokumentiert werden. Die Inhalte umfassen u. a. die physikalischen Grundlagen der Ladungssicherung, den sachgerechten Einsatz von Zurr- und Hilfsmitteln, die Verantwortung der beteiligten Personen sowie die Überprüfung der Sicherungsmaßnahmen. Sowohl Fahrer als auch Verlader und Fahrzeughalter sind hierbei in der Pflicht: Letztere müssen sicherstellen, dass alle Beteiligten entsprechend geschult sind. Die Pflichten der einzelnen Beteiligten sind in der GGVSEB ab § 17 aufgeführt, die Verpflichtung zur Schulung und Unterweisung ergibt sich aus Kapitel 1.3 des ADR.

Alle Schulungen und Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren und bei Bedarf z. B. bei einer Kontrolle durch Behörden nachzuweisen.

Auch für den Gefahrgutbereich schreibt Kapitel 1.3 des ADR vor, dass jede Person, die mit Gefahrgut zu tun hat, eine ihrer Tätigkeit entsprechende Schulung erhalten muss – auch dann, wenn es sich um freigestellte Transporte handelt. Die Schulung gliedert sich in drei Teile: die allgemeine Unterweisung für alle mit Gefahrgut betrauten Personen, die funktionsbezogene Schulung für spezifische Tätigkeiten wie Verpacken, Verladen oder Disposition sowie die Sicherheitsschulung, wenn mit besonders gefährlichen Stoffen gearbeitet wird. Für Fahrzeugführer, die nicht unter eine Freistellung fallen, ist zudem der ADR-Führerschein verpflichtend, der alle fünf Jahre durch eine Auffrischung verlängert werden muss (s. Kapitel 8.2, ADR 2025). Alle Schulungen und Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren und bei Bedarf z. B. bei einer Kontrolle durch Behörden nachzuweisen. Damit tragen Unternehmen aktiv zur Sicherheit auf der Straße bei und schützen gleichzeitig ihre Mitarbeiter und die Umwelt.

Zusammenfassung

Im Bereich der Logistik gibt es für die Ladungssicherung wie für den Gefahrguttransport zahlreiche Vorschriften für den gewerblichen Transport, die auch im Katastrophenschutz anzuwenden sind. Durch eine fundierte Schulung und regelmäßige Unterweisung und Übungen können die Logistikkräfte im Katastrophenschutz in die Lage versetzt werden, schnell und sicher die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Eine geeignete Ausstattung mit Transportfahrzeugen, Ladungssicherungsmitteln und Hubarbeitsgeräten sind hierfür zwingende Voraussetzung. 

Das Integrierte Risikomanagement des BBK: Besser vorbereitet durch interdisziplinäre Zusammenarbeit

Klimawandel, technologische Vernetzung und geopolitische Krisen verändern die Risikolandschaft in Deutschland grundlegend. Naturereignisse wie Starkregen, Dürre oder Stürme treffen auf eine hochkomplexe und voneinander abhängige Infrastruktur. Ereignisse wie die Dürrejahre 2018 und 2019, die COVID19-Pandemie oder das Flutereignis 2021 zeigen, dass Risiken selten isoliert auftreten. Sie greifen ineinander, erzeugen Kettenreaktionen und belasten die Leistungsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Um dieser neuen Komplexität gerecht zu werden, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) das Konzept des Integrierten Risikomanagements (IRM) entwickelt. Ziel ist es, Risiken nicht mehr getrennt nach Zuständigkeiten oder Fachgebieten zu betrachten, sondern sie systematisch, vergleichbar und übergreifend zu erfassen, zu bewerten und zu steuern. Das IRM richtet sich dabei an alle Akteure des Bevölkerungsschutzes und damit an Bund, Länder, Kommunen und Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Es bildet die methodische Grundlage für einen modernen, resilienten Bevölkerungsschutz, der Risiken vorausschauend analysiert und daraus abgestimmte Maßnahmen ableitet.

Grundgedanke und Zielsetzung

Das IRM folgt dem Grundsatz, dass die Analyse und Bewältigung von Risiken sowie die Identifizierung von Kaskadeneffekten in Abstimmung zwischen wichtigen Akteuren am besten gelingen. Eine Störung in einem Bereich, etwa ein länger andauernder Stromausfall, kann weitreichende Auswirkungen auf

andere Sektoren haben, z. B. auf die Wasserversorgung, Telekommunikation oder das Gesundheitswesen. Drei Prinzipien stehen im Mittelpunkt des IRM: Ganzheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Vernetzung. Ganzheitlichkeit bedeutet, dass natürliche, technische, gesellschaftliche und andere absehbare Gefahren in einem gemeinsamen Rahmen betrachtet werden. Vergleichbarkeit stellt sicher, dass Risiken aus

Autor: Jan Herwig im Bevölkerungsschutz einer unteren Katastrophenschutzbehörde aktiv Gastdozent für IRM an der BABZ

Abb. 1: Bevölkerungsschutz geht nur gemeinsam.

Risikomanagement

staatlicher und kommunaler Stellen

Initiierung und Vorplanung

Lenkungskreis

Runder Tisch

gemeinsame Vorplanung

Risikoanalyse

Risikobewertung

Risikobehandlung und Notfallmanagement

Abb. 2: Zusammenarbeit

staatlicher Akteure und KRITIS-Betreiber im Integrierten Risikomanagement für den Schutz der Bevölkerung (1)

verknüpfte Risikobewertung

Koordination von Maßnahmen

Verknüpfung zum Krisenmanagement

unterschiedlichen Bereichen anhand einheitlicher Kriterien bewertet werden können. Und Vernetzung meint, dass das IRM den Austausch zwischen staatlichen Akteuren, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft systematisch fördert. Der Ansatz zielt damit auf einen Paradigmenwechsel: weg von einer rein reaktiven Gefahrenabwehr, hin zu einem proaktiven, daten- und wissensbasierten Vorsorgeund Steuerungsinstrument.

Der IRM-Prozess

im Detail

Das Integrierte Risikomanagement für den Schutz der Bevölkerung wird in der DIN SEPC 91390:2019-12 geregelt. Der Prozess gliedert sich in diese sieben Schritte (2):

1. fachliche und strategische Zusammenarbeit

2. gemeinsame Vorplanung

3. Risikoanalyse

4. Risikobewertung der beteiligten Akteure

5. Koordination von Maßnahmen zur Risikobehandlung und im Notfallmanagement

6. Evaluierung des Integrierten Risikomanagements

7. Verknüpfung mit dem Krisenmanagement.

Risikomanagement Kritischer Infrastrukturen

Initiierung und Vorplanung

Risikoanalyse

Risikobewertung

Risikobehandlung und Notfallmanagement

Der Prozess des Integrierten Risikomanagements ist organisatorisch über ein Lenkungsgremium, Runde Tische und eine koordinierende Stelle organisiert. Das Lenkungsgremium sollte dabei aus entscheidungsbefugten Vertretern der Verwaltung bestehen, die über die strategische Ausrichtung des Prozesses entscheiden. Dieses setzt Ziele, priorisiert Themen und definiert die zeitlichen und personellen Ressourcen. Am Runden Tisch kommen die Fachexperten der Fachämter einer Verwaltung und der KRITIS zusammen und erarbeiten die fachliche Vorgehensweise des Prozesses. Die koordinierende Stelle, häufig eine Person aus dem Bevölkerungsschutz, übernimmt die Moderation der Runden Tische, legt dem Lenkungsgremium die fachliche Ausarbeitung zur Priorisierung und Entscheidung vor und stellt die Kommunikation sowie Dokumentation innerhalb der Prozessschritte sicher (3).

Die fachliche und strategische Zusammenarbeit legt den Grundstein für den gesamten Prozess. Bei der Initiierung des IRM sind die Politik und die Verwaltungsleitung zu sensibilisieren. Eine Entscheidung zur Durchführung eines gesamtheitlichen Integrierten Risikomanagements gibt den beteiligten Stellen Rückhalt und erleichtert Absprachen

Evaluierung
Evaluierung

im Prozessverlauf. KRITIS gilt es zu identifizieren, wobei hier der jeweilige Kontext von Bedeutung ist. Was für die Kommunalebene eine Kritische Infrastruktur ist, muss nicht auch für den Bund eine sein. Haben sich alle Beteiligten zusammengefunden, werden am Runden Tisch die fachlichen Vorschläge erarbeitet, über die dann das Lenkungsgremium entscheidet (4).

Da die Vorarbeiten zu den Risikoanalysen mit allen Akteuren abgestimmt sind, können die Risikoanalysen von jedem Akteur eigenständig durchgeführt werden, da diese teils unterschiedliche Zielsetzungen haben.

Das Integrierte Risikomanagement ist immer an die zur Verfügung stehenden Ressourcen anzupassen. Daher wird in der gemeinsamen Vorplanung über das Zeitmanagement gesprochen, es werden die Schutzziele erfasst, Risiken identifiziert und Szenarien erarbeitet. In diesem Prozessschritt können am besten Anpassungen stattfinden, wenn nicht ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen. Es wird sich z. B. erst einmal auf ein Schutzgut, im Bevölkerungsschutz meist das Schutzgut Mensch, konzentriert. Auch die Priorisierung von Risiken oder die Auswahl nur eines Szenarios macht den Prozess handhabbarer (5).

Da die Vorarbeiten zu den Risikoanalysen mit allen Akteuren abgestimmt sind, können die Risikoanalysen von jedem Akteur eigenständig durchgeführt werden, da diese teils unterschiedliche Zielsetzungen haben. Während eine Risikoanalyse von staatlichen und kommunalen Stellen die vorhandenen Möglichkeiten (Istzustand) den erforderlichen Ressourcen (Sollzustand) gegenüberstellt, werden bei KRITIS-Betreibern zusätzlich als Teil der Risikoanalyse die kritischen Prozesse und Anlagen identifiziert. Aufgrund der eigenständig durchgeführten Risikoanalysen finden auch erst einmal eigene Risikobewertungen statt. Zusätzlich wird eine verknüpfte Risikobewertung am Runden Tisch vorgenommen, damit ein Gesamtbild der gemein-

samen Risiken erzeugt wird, sodass Abhängigkeiten zwischen einzelnen KRITIS und Ressourcenlücken identifiziert werden können (2).

Im Prozessschritt der Koordination von Maßnahmen zur Risikobehandlung und im Notfallmanagement wird am Runden Tisch gemeinsam betrachtet, welche Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele getroffen werden müssen und wie hierfür zusammengearbeitet werden kann. Gibt es Ressourcen, die KRITIS-Betreiber bei Nichtbetroffenheit zur Verfügung stellen können oder besitzen Behörde und KRITIS-Betreiber redundante Systeme, die miteinander kompatibel sind? Das kann von Energieversorgern, die Notstromaggregate stellen können, bis hin zu einheitlich beschafften Trinkwassernotsystemen reichen (2).

Sind diese Prozessschritte abgeschlossen, hat man als Behörde schon einiges erreicht. Es ist Wissen über mögliche Gefahren vorhanden, es gibt einige Daten darüber, wie KRITIS aufgestellt sind, die eigene Handlungsfähigkeit zum Schutz der Bevölkerung ist ermittelt und all diese Fakten haben zu gemeinsamen Notfallplanungen geführt. Nichtsdestotrotz können sich die unterschiedlichen Parameter wie z. B. eine neue Gefährdungslage oder hinzukommende Akteure ändern. Daher ist es wichtig, das IRM zu evaluieren (2).

Abb. 3: Gut aufgestelltes Risikomanagement durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure

Abb. 4: Am Runden Tisch werden die verschiedenen Perspektiven der Akteure zusammengetragen.

Abb. 5: Betrachtung des Szenarios „Wasserausfall“ am Runden Tisch

6: Prozessschritte des Integrierten Risikomanagements

Im letzten Prozessschritt erfolgt die Verknüpfung mit dem Krisenmanagement. Die Ergebnisse des Risikomanagements sind für das Krisenmanagement vorzubereiten. Dabei sind sämtliche Daten, Kontakte und Erfahrungen ein Mehrwert für die Stabsarbeit. Kommt es zu einem Schadensereignis, wissen die Stäbe, wen sie zu kontaktieren haben, wie die unterschiedlichen KRITIS-Betreiber vorbereitet sind und wo welche Ressourcen vorliegen (2).

Der Bund schafft mit dem IRM einen Stresstest für die Bundesrepublik und erfährt die Leistungsfähigkeit von Zivil- und Katastrophenschutz.

Risikoanalyse Bund

Bei der Risikoanalyse Bund werden viele Merkmale des Integrierten Risikomanagements übernommen. Die verschiedenen Ressorts auf Bundesebene sitzen gemeinsam am Runden Tisch und bringen ihre Fachexpertise ein. Hinzukommend liefern Betreiber von KRITIS sowie Bundesländer und Kommunen Informationen. Nur so kann die Grundlage für eine Risikoanalyse in dem Ausmaß geschaffen werden. Der Bund schafft dadurch einen Stresstest für die Bundesrepublik und erfährt die Leistungsfähigkeit von Zivil- und Katastrophenschutz. All diese Erkenntnisse geben Aufschluss darüber, welche Ressourcen noch benötigt werden, wie eine Zusammenarbeit zwischen Ressorts oder gemeinsam mit den Ländern vertieft werden kann, und welche Fördermöglichkeiten es

zur Resilienzsteigerung von Kritischen Infrastrukturen benötigt (6).

Beispiele für Risikoanalysen des BBK

2012 – Hochwasser:

Grundlage für die nationale Hochwasserschutzstrategie

2013 – Pandemie (Modi-SARS): Basis für Pandemieplanung

2014 – Stromausfall: Simulation eines 14-Tage-Blackouts

2016 – Chemieunfall: Industrie- und Gefahrstoffszenarien

2019 – Waldbrand und Dürre: Folgen des Klimawandels

2022 – Mehrfachrisiken: Kaskadeneffekte und Interdependenzen

Werkzeuge und methodische Grundlagen Für die Umsetzung des IRM stellt das BBK eine Reihe von Werkzeugen und Leitfäden zur Verfügung. Das Methodenhandbuch „Methode für die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ (7) beschreibt den gesamten Ablauf von der Szenariobildung bis zur Maßnahmenbewertung. Der Leitfaden „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ (5) dient insbesondere Ländern und Kommunen als praktische Arbeitshilfe. Mithilfe des Leitfadens „Schutz Kritischer Infrastrukturen – Identifizierung in sieben Schritten“ (8) kann eine faktenbasierte und einheitliche Identifizierung von KRITIS für den eigenen Zuständigkeitsbereich stattfinden. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit dem Dokument „Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement“ (9) einen Leitfaden für Unternehmen und Behörden erstellt. Die DIN SPEC 91390 (2) definiert darüber hinaus Begriffe, Prozessschritte und Qualitätsanforderungen für ein Integriertes Risikomanagement im Bevölkerungsschutz.

Diese Unterlagen ermöglichen eine einheitliche Vorgehensweise in allen Verwaltungsebenen und erleichtern den Informationsaustausch. An der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) wird zusätzlich zweimal im Jahr ein Seminar zum IRM angeboten.

Zehn Tipps zur erfolgreichen Umsetzung in der kommunalen Praxis

1. Schaffen Sie ein einheitliches Spachbild. Es gibt viele Begriffe und Systeme, die je nach Fachgebiet unterschiedlich definiert sind.

Schaffen Sie einen gemeinsamen Nenner mit Fachämtern und Kritischen Infrastrukturen.

Abb.

2. Erstellen Sie ein Informationsbild. Viele Informationen und Daten sind in einer Verwaltung schon vorhanden. Sprechen Sie darüber und zeigen Sie auf, was es schon alles gibt.

3. Holen Sie sich Rückhalt. Der Prozess des IRM ist komplex und benötigt viele Akteure. Sensibilisieren Sie Politik und Verwaltungsspitze, um für den gesamten Prozess Rückhalt zu haben.

4. Erläutern Sie die Notwendigkeit aller Bereiche. Im IRM finden sowohl szenarienunabhängige als auch szenarienbasierte Vorplanungen statt. Die meisten Fachämter und KRITIS werden benötigt, um ein ganzheitliches Bild zu erhalten. Wenn den jeweiligen Bereichen deutlich wird, dass auch sie von dem Prozess profitieren, ist eine Zusammenarbeit einfacher.

5. Transparenz schafft Vertrauen. Die Aufgabe der koordinierenden Stelle ist es, eine Vertrauensbasis zwischen allen Akteuren zu schaffen. Nur so schafft man einen Rahmen, in dem ehrlich geantwortet wird und gemeinsam beurteilt werden kann.

6. Identifizierung im kommunalen Kontext: Beurteilen Sie KRITIS nach den Auswirkungen auf den eigenen Zuständigkeitsbereich. Sie werden schnell recht viele Einrichtungen und Unternehmen als kritisch ansehen.

7. Arbeiten Sie zusammen. Vor allem im Kontakt mit Betreibern von KRITIS hilft es, mit mehreren Kreisen und kreisfreien Städten zu kooperieren. So können z. B. mehrere Krankenhäuser aus verschiedenen Gebietskörperschaften einen gemeinsamen Träger besitzen. Wenn sie geschlossen auf diesen zugehen, steigt der Stellenwert des gesamten Prozesses.

8. Nutzen Sie bestehende Kontakte. Sie müssen als koordinierende Stelle nicht den Kontakt zu allen suchen. Wenn es schon Kontakte zwischen z. B. Gesundheitsamt und Alten-/ Pflegeheimen gibt, dann nutzen Sie diese.

9. Verwaltung als KRITIS: Betrachten Sie ihre eigene Verwaltung auch als KRITIS. Welche Prozesse müssen im Ereignisfall aufrechterhalten werden? Zusätzlich erhalten Sie somit die Perspektive der Unternehmen und Einrichtungen.

10. Fangen Sie an. Ja, das IRM wirkt erst einmal wie eine große Herausforderung, und man muss auch stetig im Prozess bleiben, doch viele Sorgen werden auch verschwinden, wenn Sie einfach mit dem Prozess starten. Halten Sie sich vor Augen, dass Sie ab dem ersten Schritt schon einen Mehrwert für die eigene Stabsarbeit erhalten.

Chancen und Herausforderungen

Das Integrierte Risikomanagement ist heute ein unverzichtbares Steuerungsinstrument im Bevölkerungsschutz. Es verbindet wissenschaftliche Methoden mit praktischer Umsetzung, fördert Kooperation und schafft Transparenz im Umgang mit Risiken. Trotz Herausforderungen wie unzureichender Datenlage, komplexer Abhängigkeiten und begrenzter Ressourcen in Kommunen überwiegen die Vorteile: Jede Analyse stärkt das Verständnis der eigenen Risikosituation und erhöht die Handlungsfähigkeit im Ernstfall. Der Erfolg des IRM hängt dabei weniger von der perfekten Methodik ab, sondern von kontinuierlicher Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Prozessverstetigung. IRM ist somit keine einmalige Maßnahme, sondern eine Haltung, die Resilienz und Handlungsfähigkeit in einer vernetzten und unsicheren Welt nachhaltig stärkt. 

Literatur:

1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (Hrsg.) (o. J.) Integriertes Risikomanagement. www.bbk.bund.de/DE/Themen/ Kritische-Infrastrukturen/Schutzkonzepte-KRITIS/Integriertes-Risikomanagement/integriertes-risikomanagement_node.html (Abruf: 17. November 2025).

2. DIN e. V. (Hrsg.) (2019) DIN SPEC 91390:2019-12 „Integriertes Risikomanagement für den Schutz der Bevölkerung. DOI: 10.31030/3112471.

3. Sänger N, Euringer C, Wick N, Roepke R (2024) Hebelfaktoren für eine effektive Zusammenarbeit im integrierten Risikomanagement. Bevölkerungsschutz (4): 25-30. www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/ BSMAG_Artikel/2024-04/2024-04_08.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Abruf: 26. November 2025).

4. Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) (Hrsg.)(2024): Begriffe und Definitionen im Bevölkerungsschutz. Lerneinheit zum Selbstlernen. https://bit.ly/4ogRYks (Abruf: 26. November 2025).

5. BBK (Hrsg.) (2019) Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz – ein Stresstest für die Allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz. Praxis im Bevölkerungsschutz Bd. 16, 2. Aufl., Bonn. www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/PiB/PiB-16-risikoanalyse-bevoelkerungsschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=10 (Abruf: 17. November 2025).

6. BBK (Hrsg.) (o. J.) Risikoanalysen Bund und Länder. www.bbk.bund.de/ DE/Themen/Risikomanagement/Risikoanalysen-Bund-Laender/risikoanalysen-bund-laender_node.html (Abruf: 26. November 2025).

7. BBK (Hrsg.) (2010) Methode für die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz. Wissenschaftsforum Bd. 8, Bonn. www.bildungsinstitut-rlp.drk.de/fileadmin/downloads/Fuehrungs-_und_Leitungskraefte_der_Bereitschaften/ Leitungskraefteausbildungen/Allgemeine_Unterlagen/Band_08_ Methode-Risikoanalyse-BS.pdf (Abruf: 17. November 2025).

8. BBK (Hrsg.) (2019) Schutz Kritischer Infrastrukturen – Identifizierung in sieben Schritten – Arbeitshilfe für die Anwendung im Bevölkerungsschutz. Praxis im Bevölkerungsschutz Bd. 20, 2. Aufl., Bonn. www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/PiB/PiB-20-schutz-infrastrukturen-identifizierung.pdf?__ blob=publicationFile (Abruf: 17. November 2025).

9. Bundesministerium des Innern (BMI) (Hrsg.) (2011) Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement – Leitfaden für Unternehmen und Behörden. 2. Aufl., Berlin. www.bbk.bund.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/KRITIS/bmi-schutz-kritisrisiko-und-krisenmanagement.pdf?__blob=publicationFile&v=9 (Abruf: 17. November 2025).

Jan Herwig ist Rettungsingenieur und Gastdozent an der BABZ für Integriertes Risikomanagement. Er hat schon in verschiedenen Behörden den Prozess des IRM initiiert.

Der Autor

Abb. 1: Das SchnellEinsatz-System Kritische Infrastruktur Wasser kurz vor der Abfahrt ins Ahrtal 2021

Der KRITIS-Sektor „Wasser“ im Fokus neuer Gefährdungslagen:

Herausforderungen und Handlungsoptionen

Autorin und Autoren:

Dr. Ina Wienand, Dipl., M. Sc.

Jan Bäumer, M. Sc.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Dr. Michael Lülf

Berufsfeuerwehr

Mülheim an der Ruhr

Sören Makel, M. Sc. Magistrat der Seestadt

Bremerhaven Feuerwehr – Zivil- und Katastrophenschutz

Maurice Kuhnert, B. Sc.

Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg – Dezernat Technik

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Wasser bildet die Lebensgrundlage für den Menschen im Einzelnen und die Gesellschaft im Ganzen. So benötigen wir Trinkwasser nicht nur zum Überleben, auch wichtige Bereiche wie z. B. Krankenhäuser und die Lebensmittelindustrie sind stark von einer zuverlässigen Wasserversorgung abhängig. Ein Ausfall der Wasserversorgung hätte weitreichende Folgen: Nicht nur stünde kein Wasser mehr zum Trinken, Kochen, Duschen oder für die Toilettenspülung zur Verfügung, auch essenzielle Bereiche wie die medizinische Versorgung und die Lebensmittelversorgung wären erheblich beeinträchtigt. Aufgrund dieser hohen Relevanz ist die Trinkwasserversorgung eine Kernaufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge und zählt zusammen mit der Abwasserbeseitigung zur Kritischen Infrastruktur (KRITIS), da bei deren Beeinträchtigung oder Ausfall Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere schwere Folgen einträten.

Relevanz auf allen Ebenen

Auch im Rahmen der zivilen Verteidigung spielt die Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung eine wichtige Rolle. So sind neben der Zivilbevölkerung und KRITIS auch die Streitkräfte und verteidigungsrelevante zivile Einrichtungen von einer adäquaten Versorgung mit Wasser abhängig. Daher ist es entscheidend, sich auf allen Ebenen und durch enge Kooperationen auf mögliche Beeinträchtigungen der Wasserversorgung vor-

zubereiten, um eine durchgehende Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dies betrifft sowohl die Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die Kommunen und Länder bei größeren Schadenslagen als auch den Bund im Rahmen der Trinkwassernotversorgung (Abb. 2). Doch auch von der Wasserversorgung abhängige Organisationen und Unternehmen sowie die Bevölkerung im Rahmen der Eigenvorsorge sollten für einen Trinkwasserausfall gewappnet sein.

Aktuelle Herausforderungen

Längere und großflächige Einschränkungen oder Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung treten in Deutschland eher selten auf. Gründe hierfür sind vor allem die hohen technischen Standards, die dezentrale Versorgungsstruktur sowie der gute Zustand von Anlagen und Netzen. Zudem werden oft zusätzliche Kapazitäten und Redundanzen vorgehalten, auf die in Störungs- und Notfällen zurückgegriffen werden kann. Jedoch können sich Rahmenbedingungen ändern und damit die Versorgungssicherheit negativ beeinflussen. So stellen naturbedingte Risiken wie etwa extreme Wettereignisse und -lagen, aber auch sicherheitspolitische Risiken oder kriminelle Handlungen, vor allem im Bereich der Cybersicherheit, neue Herausforderungen an die Wasserversorgung. Insbesondere Extremwettereignisse als Folge des Klimawandels, hier Hochwasser oder Starkregen, dort Trockenheit oder Dürre, haben in den vergangenen Jahren die Verletzlichkeit von Infrastruktursystemen im Sektor Wasser deutlich gemacht. Ein Beispiel hierfür war die Flutkatastrophe 2021, bei der es infolge extremer Niederschläge zu erheblichen Schäden der KRITIS in allen Sektoren kam. Besonders betroffen waren die leitungsgebundenen Infrastrukturen in der Energie- und Wasserversorgung, Letztere durch die Zerstörung oder Verunreinigung der Versorgungsanlagen sowie von Teilen des Leitungsnetzes und aufgrund der Abhängigkeit zur betroffenen Energieversorgung. Eine Ersatz- oder Notwasserversorgung musste eingerichtet werden, um die Menschen über mehrere Wochen mit hygienisch unbedenklichem Trinkwasser zu versorgen (1).

Ein weiteres Beispiel stellt die anhaltende Trockenheit in den Sommern 2018 und 2019 dar, die auch in den Folgejahren 2020 und 2022 zu beobachten war – eine bis dato wenig betrachtete Herausforderung. Stark sinkende Grundwasserstände und niedrige Pegel von Talsperren führten in den betroffenen Regionen (u. a. in Teilen von Niedersachsen, Hessen, Sachsen und Bayern) zur Besorgnis der Bevölkerung im Hinblick auf die dauerhafte Verfügbarkeit von Trinkwasser. Vereinzelt wurden die Bürger zum Wassersparen aufgerufen. In einigen auch kleineren Ortschaften wurde es notwendig, Trinkwasser aus anderen Versorgungsgebieten mit geeigneten Transportfahrzeugen in die von der Knappheit betroffenen Gebiete zu liefern (2).

Aufgabe der Trinkwassernotversorgung nach Wassersicherstellungsgesetz ist die Gewährleistung einer Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit überlebensnotwendigem Trinkwasser im Verteidigungsfall.

Strategien und Handlungsoptionen

Mit der Entwicklung neuer sektorspezifischer Regelwerke und Normen durch den Deutschen Verein des Gas-Wasserfaches e. V. (DVGW) und das Deutsche Institut für Normung (DIN) sowie der Erarbeitung von Fachinformationen durch das BBK zur Sicherheit der Trinkwasserversorgung wurde der Fokus immer stärker auf ein risikobasiertes Handeln gelegt, auf dessen Grundlage Maßnahmen abgeleitet werden sollen (3). Zur Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen und Kommunen bei der

Daseinsvorsorge Katastrophen- und Verteidigungsfall

Abb. 2: Verantwortlichkeiten in der Wasserversorgung (Quelle: BBK)

Bevölkerung

Bevorratung

Verantwortung im Rahmen der Eigenvorsorge

Unternehmen und Organisationen

Erarbeitung von Maßnahmen im Rahmen des eigenen Risiko- und Krisenmanagements

Verantwortung für eigenes Leitungsnetz und alle zugehörigen Anlagen (Quantität und Qualität)

Trinkwasserversorgung

Wasserversorgungsunternehmen

Normalbetrieb der Wasserversorgung

Erarbeitung von Maßnahmen- und Krisenplänen

Verantwortung für eigenes Leitungsnetz und alle zugehörigen Anlagen (Quantität und Qualität)

Trinkwasserversorgung

leitungsgebunden

Kommunen/Länder

Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung

Erarbeitung von Notfallvorsorgekonzepten

Bund

Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung

Erarbeitung von Notfallvorsorgekonzepten

Ersatz- oder Notwasserversorgung

Ersatz- oder Notwasserversorgung

leitungsgebunden / leitungsungebunden

Abb. 3: Einordung der BBK-Fachinformationen (Quelle: BBK)

Phase 1: Vorplanung

Phase 2: Risikoanalyse

Phase 3: vorbeugende / vorbereitende Maßnahmen

Phase 4: Krisenmanagement

Sicherstellung der Versorgung mit Trinkwasser als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge hat das BBK einen zweiten Leitfaden entwickelt, der sich explizit mit der Notfallvorsorgeplanung befasst (2) (Abb. 3).

Auf Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes wurden seit 2021 vor dem Hintergrund der Neukonzeption der Trinkwassernotversorgung (4) verstärkt Maßnahmen initiiert und umgesetzt, die die Resilienz im Sektor Wasser, u. a. im Bereich der Notstromversorgung und des Wassertransportes, erhöhen. Aufgabe der Trinkwassernotversorgung nach Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) ist die Gewährleistung einer Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit überlebensnotwendigem Trinkwasser im Verteidigungsfall. Weitere Aufgaben des WasSiG sind die Deckung des unentbehrlichen Bedarfes an Betriebs- und Löschwasser sowie die Ableitung und Behandlung von Abwasser zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren. Es dient somit der Sicherstellung des Überlebens der Bevölkerung und dem Erhalt der Funktionsfähigkeit

Tab. 1: Vier Säulen der Umsetzung der Wassersicherstellung (Quelle: BBK)

1

2

3

4

Stärkung der Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung durch Härtungsmaßnahmen zur möglichst langen Aufrechterhaltung der leitungsgebundenen Wasserversorgung (z. B. durch Redundanzbildung, Notstromversorgung, Wasserspeicher)

Ergänzende leitungsungebundene (mobile) Ersatz- und Notversorgungsmaßnahmen (z. B. Trinkwassertransportkomponenten, mobile Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Speicherungskomponenten)

Erhalt und Sanierung des bestehenden Notbrunnenbestandes und vereinzelte Neuerrichtungen als Rückfallebene

Eigenvorsorge der Bevölkerung: Bevorratung mit 2 l Trinkwasser pro Person und Tag für 10 Tage

Phase 5: Evaluierung

lebens- und verteidigungswichtiger Einrichtungen und Anlagen. Diese zu Zwecken des Zivilschutzes errichteten Anlagen bzw. beschafften Ressourcen können auch bei Katastrophen in Friedenszeiten genutzt werden (vgl. § 8 WasSiG), verstärken somit die friedenszeitliche Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung und ergänzen die Ressourcen für die leitungsungebundene Ersatz- und Notwasserversorgung.

Einsatztaktisches Ziel des Schnell-Einsatz-Systems Kritische Infrastruktur Wasser ist die Sicherstellung sowie Wiederherstellung der Versorgung mit Trinkwasser der Bevölkerung in Krisenlagen unter Berücksichtigung abhängiger Versorgungsinfrastrukturen.

Handlungsoption im Krisenfall: Praxisbeispiel SES KRITIS W

Die Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr verfügt über ein über die Jahre gewachsenes und bewährtes Schnell-Einsatz-System (SES) zur Bewältigung von Krisenlagen, die eine Beeinträchtigung Kritischer Infrastrukturen zur Folge haben. Es wird unter dem Namen „Schnell-Einsatz-System Kritische Infrastruktur Wasser (SES KRITIS W)“ geführt und wurde 2016 ins Leben gerufen. Das SES KRITIS W wurde mit Unterstützung des Bundes (BBK) und des Landes NRW (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, MUNV) zu einem Pilot- und Referenzsystem ausgebaut. Das einsatztaktische Ziel des Systems ist die Sicherstellung sowie Wiederherstellung der Versorgung mit Trinkwasser der Bevölkerung in Krisenlagen unter Berücksichtigung abhängiger Versorgungsinfrastrukturen (z. B. Energie, Kommunikation). Grundsätzlich kann das System im gesamten Bundesgebiet angefordert und eingesetzt werden. Das SES KRITIS W ist mit

allen wesentlichen Ressourcen im Spezialressourcenregister des Gemeinsames Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz des Bundes (GeKoB) gelistet und kann sowohl über die typischen Melde- und Anforderungswege als auch bilateral über die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr angefordert werden. Das System ist modular aufgebaut und unterteilt sich in insgesamt zehn taktische Module, die einzeln oder in Summe zum Einsatz kommen können (Abb. 4).

Das KRITIS-W-Modul kann auch für den Transport von Lösch- und Brauchwasser bei großen Brandeinsätzen als großvolumiger Zubringer zur Anwendung kommen oder in der Erstphase bei Flutkatstrophen zur Evakuierung und Rettung von Personen eingesetzt werden.

Obgleich ihr Hauptverwendungszweck der Ersatz- und Notwasserversorgung in Krisenlagen gilt, so bietet das System noch weitere Einsatzpotenziale, die einen Beitrag zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung kritischer Dienstleistungen bei Stromausfällen, Vegetationsbränden, Unwetter- oder Hochwasserlagen sowie Logistiklagen ermöglichen. So könnten Krankenhäuser und Altenheime notstromversorgt oder Strominseln durch die Einspeisung in Trafokompaktstationen eingerichtet werden. Die Gesamtstromleistung der KRITIS-W-Module aller drei Partner beträgt somit z. B. ca. 6,2 MW (Abb. 5).

Das KRITIS-W-Modul kann auch für den Transport von Lösch- und Brauchwasser bei großen Brandeinsätzen als großvolumiger Zubringer zur Anwendung kommen oder in der Erstphase bei Flutkatstrophen zur Evakuierung und Rettung von Personen eingesetzt werden.

Neben dem Pilotsystem bei der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr sind in den letzten Jahren weitere Partnerschaften entstanden, die technisch und taktisch identische Einsatzwerte beitragen. So verfügen sowohl die Seestadt Bremerhaven als auch das Land Brandenburg über baugleiche Trinkwassertransportsysteme mit einem jeweiligen Transportvolumen von 45.000 l Trinkwasser inkl. Desinfektion- und Filtertechnik, Druckerhöhungsanlagen und Notstromaggregate. Somit stehen eine effektive Zusammenarbeit und deutliche Vergrößerung der Schlagkraft zur Verfügung.

Das SES KRITIS W konnte in den vergangenen Jahren bereits seine Praxistauglichkeit in diversen Einsätzen unter Beweis stellen. So war es u. a. nach der Flutkatastrophe 2021 in Eschweiler (NRW) und im Ahrtal (RLP) 52 Tage zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser im Dauereinsatz (5). In

Schnell-Einsatz-System Kritische Infrastruktur Wasser

Modul 1 – Fachberatung/Vorauskommando/Task Force

Modul 2 – Lageerkundung/-darstellung

Modul 3 – Trinkwassernotversorgung/-transport

Modul 4 – Trinkwasserförderung

Modul 5 – Energieversorgung

Modul 6 – Wasserversorgung (Brauch- und Löschwasser)

Modul 7 – Information und Kommunikation/Führung

Modul 8 – Logistik/Transport/Kraftstoff

Modul 9 – Bergen/Räumen/Infrastruktur

Modul 10 – Stationäre Desinfektion/Hygiene

den Jahren darauf folgten diverse kleinere Einsätze zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung. Im Wesentlichen waren die Kernaufgaben der Transport von Trinkwasser in das Schadensgebiet mit anschließender Verteilung. Insbesondere in der Anfangsphase einer Schadenslage sind diese Maßnahmen ein Ad-hoc-Ansatz, um schnell eine Grundversorgung sicherzustellen. Das Füllen von Hochbehältern durch die großvolumigen Tankmodule zur nachhaltigen und schnellen Flächenversorgung schließt sich dieser Maßnahme an und ist eine bewährte Einsatzaufgabe für Bereiche, in denen das Rohrnetzsystemen des Wasserversorgers noch intakt ist. Auf diese

Abb. 4: Module des SES KRITIS W (Quelle: M. Lülf/Berufsfeuerwehr Mülheim)

Abb. 5: AB Strom 700 kVA Seestadt Bremerhaven

Abb. 6: Gruppenzapfstellenbetrieb mit Filter- und Desinfektionseinheit der Seestadt Bremerhaven

Abb. 7: Brauch- und Löschwasserbereitstellung mit 15.000-l-Faltbehälter der BF Mülheim an der Ruhr

Art und Weise wurden im Ahrtal 10,4 Mio. l Trinkwasser an die Bevölkerung verteilt, Hochbehälter gefüllt und Rohrnetze wieder in Betrieb genommen. Die Bildung einer Führungsstruktur, die Übernahme der Einsatzabschnittsleitung für einen Abschnitt „Trinkwassernotversorgung“ sowie die Beratung von Krisenstäben sind weitere wichtige Aufgaben. So wurden z. B. bei der Bewältigung der Flutkatastrophe im Ahrtal auf Gesuch der Einsatzleitung die Einsatzmaßnahmen für die Trinkwassernotversorgung durch erfahrene Führungsbeamte der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr koordiniert und mit den betroffenen Wasserversorgern, dem Gesundheitsamt sowie Vertretern des BBK eng abgestimmt und eingeleitet. Eine stetige Abstimmung und die Unterstützung durch die Bundeswehr waren ebenfalls gewährleistet. Ebenso ist die Sicherstellung der Brauch- und Löschwasserversorgung ein regelmäßiger Erfahrungswert in unterschiedlichen Szenarien auch außerhalb von Katastrophen.

Insgesamt sind die Bestrebungen zur Steigerung der Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung voranzutreiben und auf allen zuständigen Ebenen umzusetzen.

Fazit und Ausblick

Insgesamt wird deutlich, dass neue und veränderte Gefährdungslagen die Versorgungssicherheit im KRITIS-Sektor Wasser beeinflussen. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren die Sensibilisierung der relevanten Akteure vorangetrieben und Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz auf den Weg gebracht. Das hier dargestellte SES KRITIS W als multifunktionale Fähigkeit mit seinen

jeweiligen Modulen ist ein taktisches Werkzeug, um in Einsatzlagen mit betroffenen Kritischen Infrastrukturen zeitnah Maßnahmen anzuwenden und einen ersten schnellen Einsatzerfolg erzielen zu können. Enge Absprachen der Einsatzakteure in der Gefahrenabwehr bei der Planung und Beschaffung der anspruchsvollen Trinkwassertransportund Fördertechnik sind Grundvoraussetzung für einen effizienten Einsatz im Bereich der Trinkwasserversorgung.

Eine länderübergreifende Zusammenarbeit von Gefahrenabwehrbehörden wie zwischen Mülheim an der Ruhr, Bremerhaven und dem Land Brandenburg ist ein erfolgreicher Ansatz, um Ressourcen für Spezialeinsätze im Bereich der Trinkwasserversorgung zu bündeln und effizient zu nutzen. Insgesamt sind die Bestrebungen zur Steigerung der Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung voranzutreiben und auf allen zuständigen Ebenen umzusetzen. 

Literatur:

1. Wienand I, Bäumer J, Stock E (2022) Auswirkungen der Flutkatastrophe 2021 auf die Kritische Infrastruktur Wasserversorgung: Herausforderungen, Maßnahmen und Erkenntnisse. Notfallvorsorge 53 (3): 9-13. DOI: 10.5771/2941-0371-2022-3.

2. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (Hrsg.) (2019) Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Teil 2: Notfallvorsorgeplanung. Praxis im Bevölkerungsschutz. Bd. 15/2, Bonn. www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/ Publikationen/PiB/PiB-15-sicherheit-trinkwasserversorgung-teil2. pdf?__blob=publicationFile&v=8 (Abruf: 3. Juli 2025).

3. BBK (Hrsg.) (2019) Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Teil 1: Risikoanalyse. Praxis im Bevölkerungsschutz. Bd. 15/1, Bonn. www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/ Publikationen/PiB/PiB-15-sicherheit-trinkwasserversorgung-teil1. pdf?__blob=publicationFile (Abruf: 3. Juli 2025).

4. BBK (Hrsg.) (2022) Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung –Neukonzeption zur Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen in Anlehnung an die Konzeption Zivile Verteidigung, Bonn. www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/ Publikationen/KRITIS/rahmenkonzept-trinkwassernotversorgung. pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Abruf: 3. Juli 2025).

5. Lülf M (2022) Flutkatastrophe 2021: Krisenbewältigung in der Wasserversorgung, Brandschutz 76 (10): 847-857.

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Abb. 1: Die telefonische Anleitung zur Reanimation findet nach wie vor zu selten statt.

Deutsches Reanimationsregister: Überarbeitung des Datensatzes Telefonreanimation

Das Deutsche Reanimationsregister (GRR) wurde 2007 von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) ins Leben gerufen. Es verfolgt das Ziel, prä- und innerklinische Reanimationsmaßnahmen sowie Notfallversorgungen möglichst vollständig zu erfassen, auszuwerten und zu beurteilen (1). Die Datenbank enthält derzeit mehr als 550.000 anonymisierte Datensätze von Patientinnen und Patienten nach plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand. Mit 238 Rettungsdiensten, 240 Kliniken sowie 143 Cardiac Arrest Centern (Stand: 18. März 2025) stellt das Deutsche Reanimationsregister die größte überregionale Datenbank für die Erhebung von Reanimationen und Todesfeststellungen dar. Neben der Qualitätssicherung bildet das Register eine wesentliche Grundlage für die Teilnahme an nationalen sowie internationalen Studien.

Autor und Autorin:

Andreas Maurer

Redaktion BOS-LEITSTELLE AKTUELL

Lisa Rück

Koordinatorin des Deutschen Reanimationsregisters der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) rueck@ reanimationsregister.de

Der Datensatz Telefonreanimation (T-CPR) wurde 2014 entwickelt und ermöglicht seitdem die Erfassung der durch die Leitstelle angeleiteten Reanimation durch Ersthelfende (2). Obwohl die telefonische Anleitung zur Reanimation in den aktuellen Reanimationsleitlinien des European Resuscitation Council (ERC) ausdrücklich empfohlen wird und seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen ist, wird die T-CPR derzeit in nur 33 % der im GRR erfassten Reanimationen angewendet (3, 4). Eine 2022 publizierte Studie der ADAC-Stiftung ergab,

dass nur 73 von 166 (44 %) befragten deutschen Leitstellen bei mehr als 80 % der klar erkannten Herz-Kreislauf-Stillstände tatsächlich Reanimationsanleitungen geben. Als Gründe wurden z. B. personelle Engpässe und ein hohes Notrufaufkommen, aber auch die unzureichende Qualifikation des Personals und fehlende interne Vorgaben genannt (5). Es besteht also ein erheblicher Steigerungsbedarf, wenn der vom German Resuscitation Council (GRC) geforderte Zielwert von 100 % als Anteil durchgeführter CPR-Anweisungen durch die Leitstelle bei

erkanntem Herz-Kreislauf-Stillstand erreicht werden soll (6).

Angesichts dieser Zahlen drängen sich zwei Fragen auf: Warum finden so wenige telefonisch angeleitete Reanimationen statt? Und in wie vielen Fällen der Reanimationen können überhaupt telefonische Anleitungen gegeben werden? Aus dem bestehenden Datensatz im Modul T-CPR im GRR lassen sich derartige Informationen nicht ablesen. Das liegt u. a. daran, dass es sich um eine Ex-postBetrachtung handelt, ausgehend von der durch das Notarztteam festgestellten Reanimation. Wie sich die Situation zum Zeitpunkt des Notrufgesprächs darstellt und welche Umstände die Lage vor Ort oder die Einsatzabwicklung beeinflussen, ist in der Regel nur der Leitstelle bekannt. Zur Beantwortung der o. g. Fragen und zur Evaluierung der gesamten Versorgungskette ist es daher notwendig, dass die Leitstellen der am GRR teilnehmenden Rettungsdienste ihre Informationen ebenfalls zur Verfügung stellen und das Modul T-CPR befüllen. Damit sichern Leitstellen einerseits die Qualität ihrer eigenen Notrufbearbeitung und leisten andererseits einen wesentlichen Beitrag zur wissenschaftlichen Untersuchung und Optimierung der präklinischen Reanimation. Mit anderen Worten: Sie retten Leben.

Um Antworten auf diese Fragen zu finden und auch andere Entwicklungen der Leitstellenarbeit aus den letzten Jahren im GRR erfassen zu können, wurde eine Überarbeitung des Datensatzes für die T-CPR notwendig.

Bislang wurden die Angaben zur T-CPR durch die Mitarbeitenden des Rettungsdienstes erfasst. Zukünftig werden Leitstellen unabhängig vom Erstversorgungsdatensatz unter dem Begriff „Leitstellenversorgung“ die Angaben zur T-CPR eintragen können.

Methodik

Die Überarbeitung des Datensatzes T-CPR erfolgte unter der Federführung des Organisationskomitees des GRR und der Einbindung zahlreicher Expertinnen und Experten aus dem Fachverband Leitstelle e. V. sowie der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst des Landes Tirol. Zur Vorbereitung wurde der bestehende Datensatz kritisch überprüft und die über die Jahre gesammelten Anregungen und Wünsche der Teilnehmenden des Deutschen Reanimationsregisters aufbereitet. In einem digitalen Workshop im Oktober 2024 wurden die erarbeiteten Vorschläge sowie der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Forschung diskutiert und ein finaler Entwurf erstellt. Der Datensatz wurde im November 2024 durch das

Organisationskomitee beschlossen und erstmals in der Ausgabe 2/2025 der Fachzeitschrift „Anästhesiologie & Intensivmedizin“ veröffentlicht. Die neu hinzugefügten Feldbezeichnungen und/oder Ausprägungen sind in den nachfolgenden Tabellen fett hervorgehoben. Die rot hinterlegten Felder sind Pflichtfelder, während die blau hinterlegten optional sind (7).

Bislang wurden die Angaben zur T-CPR durch die Mitarbeitenden des Rettungsdienstes erfasst. Zukünftig werden Leitstellen unabhängig vom Erstversorgungsdatensatz unter dem Begriff „Leitstellenversorgung“ die Angaben zur T-CPR eintragen können, nachdem diese Option durch die standortverantwortlichen Personen des am Reanimationsregister teilnehmenden Rettungsdienstes freigegeben wurde (7).

Neuerungen bei der Datenerhebung

Über den Standorteditor können die Standortverantwortlichen der präklinisch teilnehmenden Rettungsdienste zukünftig einmalig Angaben zur Arbeitsweise der Leitstelle hinterlegen, dazu gehören die Anwendung eines standardisierten Notrufabfrageprotokolls (SNA) und der zur T-CPR genutzte Algorithmus. Die Angaben werden bei der Erstellung eines neuen Einsatzprotokolls im GRR automatisch übernommen und müssen nicht wiederholt eingegeben werden (Tab. 1) (7).

Tab. 1: Basisdaten der Leitstelle Feldbezeichnung Ausprägung Bemerkung

Basisdaten der Leitstelle

Standardisierte Notrufabfrage (SNA) ja nein

Art der Standardisierten Notrufabfrage (SNA)

NoraTec GmbH: DIAS-SOP

NOAS: NOASplus

PDC: MPDS (ProQA)

AUDIS

SNA: SNA (iSE-Cobra)

Sonstige

keine SNA

Art des T-CPR-Algorithmus aus SNA (Algorithmus übernommen) Protokollstandard laut Hersteller aus SNA (Algorithmus bearbeitet)

T-CPR Bayern eigener Algorithmus

Sonstiger

Protokollstandard mit lokaler Anpassung

Tab. 2: Neuerungen allgemein und Grund, bedingt durch Patient/Patientin

Feldbezeichnung Ausprägung Bemerkung

Einsatzdatum TT.MM.JJJJ

Standortkennung RD wird vergeben durch Register

Einsatznummer Einsatznummer

Telefonanleitung Reanimation ja nein

unbekannt

Grund, bedingt durch Patient/Patientin ja nein

unbekannt

Art des Grundes, bedingt durch Patient/Patientin

Pat. mit Lebenszeichen, Herz-Kreislauf-Stillstand nicht bestätigt

zum Zeitpunkt des Notrufes bzw. der Alarmierung

CPR nicht erwünscht z. B. Patientenverfügung

CPR nicht möglich Patient/Patientin nicht zugänglich oder in Gefahrensituation

sichere Todeszeichen z. B. nicht mit dem Leben zu vereinbarende Verletzungen

Sonstiges

Tab. 3: Grund, bedingt durch anrufende Person

Feldbezeichnung Ausprägung Bemerkung

Grund, bedingt durch anrufende Person ja nein

unbekannt

Art des Grundes, bedingt durch anrufende Person

Reanimationssituation nicht erkannt

kognitives Verständnisproblem

Sprachbarriere nicht bei Patient/ Patientin

Angst vor Ansteckung

Angst vor eigenen Fehlern physische Einschränkung

psychische Einschränkung

laufende CPR bei Notruf

Fachpersonal vor Ort z. B. Pflegeheim, Arztpraxis

Eintreffen geschulte Ersthelfende oder Rettungsdienst vor Start der T-CPR

technische Probleme schlechte Verständigung, Telefonat bricht ab

anrufende Person lehnt T-CPR ab

Sonstiges

Für den Datensatz T-CPR wurden das Einsatzdatum, die Standortkennung sowie die Einsatznummer als neue Pflichtfelder eingeführt, wodurch die notwendigen technischen Voraussetzungen für die zukünftige Verbindung von Datensätzen geschaffen werden (Tab. 2) (7).

Im neuen Datensatz können zukünftig Situationen beschrieben werden, in denen eine T-CPR nicht erwünscht ist, z. B. bei Palliativsituation oder dem Vorliegen einer Patientenverfügung.

Nicht durchgeführte T-CPR

Die Gründe, warum eine T-CPR nicht durchgeführt wurde, sind das Kernstück des Datensatzes. Bislang konnten hier lediglich Gründe erfasst werden, die sich auf die Patientin oder den Patienten bzw. die anrufende Person bezogen. Die Gründe wurden um wesentliche Punkte erweitert, um die Situation vor Ort zum Zeitpunkt des Notrufs detailliert wiedergeben zu können. Zur besseren Dokumentation und Evaluierung der Arbeitsprozesse innerhalb der Leitstellen wurde die Kategorie der leitstellenbedingten Gründe neu eingeführt (7).

Grund, bedingt durch Patient/Patientin Im neuen Datensatz können zukünftig Situationen beschrieben werden, in denen eine T-CPR nicht erwünscht ist, z. B. bei Palliativsituation oder dem Vorliegen einer Patientenverfügung. Außerdem können jene Notfälle erfasst werden, in denen die Patientin bzw. der Patient für Ersthelfende nicht zugänglich ist (z. B. Wohnungsöffnung) oder die Anleitung zur T-CPR die Ersthelfenden in Gefahr bringen würde (z. B. Verkehrsunfall, Straftat). Die Option „sichere Todeszeichen“ ist für jene Fälle gedacht, in denen die betroffene Person nicht mit dem Leben zu vereinbarende Verletzungen oder andere sichere Todeszeichen aufweist, z. B. nach massivem Trauma (Tab. 2) (7).

Grund, bedingt durch anrufende Person

Auch aufseiten der anrufenden Personen kann es Gründe geben, aus denen eine telefonische Anleitung zur Reanimation verständlicherweise nicht durchgeführt wird. Dies wird der Fall sein, wenn medizinisches Fachpersonal (z. B. Wohn-/Pflegeheim) oder entsprechend ausgebildete Ersthelfende vor Ort sind und die Wiederbelebung ohne Unterstützung der Leitstelle ausgeführt wird. Technische Probleme wie z. B. durch eine schlechte Telefonverbindung oder auch die Ablehnung der CPR-Maßnahmen durch die anrufende Person wurden in den aktualisierten Datensatz aufgenommen. Fälle,

in denen alarmierte Ersthelfende oder der Rettungsdienst noch vor Beginn der T-CPR eingetroffen sind, können zukünftig ebenfalls dokumentiert werden (Tab. 3) (7).

Es können auch Abfragefehler, die inkorrekte Anwendung eines Abfrageprotokolls oder persönliche Gründe der Disponentin oder des Disponenten (z. B. Ablehnung) dokumentiert werden.

Leitstellenbedingte Gründe und erneute Alarmierung

Ein vollständig neuer Bereich des Moduls sind die leitstellenbedingten Gründe. Durch die Dokumentation der Eigenlage während des Notrufs und der Erkenntnisse aus der Qualitätssicherung der Leitstelle kann im Rahmen des GRR anonym erhoben werden, warum und in welchen Situationen die T-CPR nicht angeleitet werden konnte oder nicht angeleitet wurde. So lassen sich wichtige Erkenntnisse über die Arbeitsprozesse in Leitstellen gewinnen und Optimierungspotenziale identifizieren. Dazu gehören vor allem Situationen, in denen eine nicht ansprechbare, nicht normal atmende Person nicht als Herz-Kreislauf-Stillstand alarmiert wurde, oder in denen trotz der Alarmierung als Herz-Kreislauf-Stillstand keine T-CPR erfolgt ist. Außerdem können Abfragefehler, die inkorrekte Anwendung eines Abfrageprotokolls oder persönliche Gründe der Disponentin oder des Disponenten (z. B. Ablehnung) dokumentiert werden. Die Ausprägung „T-CPR nicht möglich“ kann verwendet werden, wenn die Arbeitslast der Leitstelle die Anleitung nicht zugelassen hat, z. B. während einer Sonderlage. „T-CPRAlgorithmus nicht vorhanden“ bedeutet, dass es in der Leitstelle keine Protokolle, Richtlinien oder sonstige Handreichungen für die Disponierenden gibt, um T-CPR-Anweisungen zu geben. Das Feld „erneute Alarmierung“ ermöglicht die Dokumentation eines Falles, bei dem es sich um eine Zustandsverschlechterung nach bereits erfolgter Alarmierung handelt. Gemeint ist ein erneuter Notruf für dieselbe Person, die zum Zeitpunkt des ersten Anrufs noch nicht reanimationspflichtig war (Tab. 4) (7).

Der Datensatz wurde um das Feld „Beatmung durchgeführt“ ergänzt, um eine tatsächlich durchgeführte Beatmung erfassen zu können.

Zeiten, Beatmung, Algorithmus und Videobild

Ergänzt wurden die Felder „Zeitpunkt Beginn Anleitung“ sowie „Zeitpunkt Beginn Herzdruckmassage“,

Tab. 4: Leitstellenbedingte Gründe und erneute Alarmierung

Feldbezeichnung Ausprägung Bemerkung

Grund, bedingt durch Leitstelle ja nein

Art des Grundes, bedingt durch Leitstelle

Reanimationssituation nicht erkannt

Standardisierte Notrufabfrage inkorrekt angewandt

Persönliche Gründe des/ der Disponierenden

T-CPR nicht möglich

Nicht ansprechbare, nicht normal atmende Person wird nicht als Herz-Kreislauf-Stillstand alarmiert

Abfragefehler

Ablehnung der SNA, bewusster Verzicht auf T-CPR

Technische Störung z. B. Software-, Hardwareprobleme, Rückfallbetrieb

T-CPR-Algorithmus nicht vorhanden

Sonstiges

erneute Alarmierung ja nein

um Zeitintervalle während der Telefonreanimation darzustellen. So sollen mögliche Verzögerungen im zeitlichen Ablauf entdeckt und Algorithmen optimiert werden (Tab. 5).

Obwohl die Anleitung zur Beatmung von reanimationspflichtigen Erwachsenen im Rahmen der T-CPR vom ERC derzeit nicht empfohlen wird, bleibt das Feld „Beatmung angeleitet“ im Datensatz weiterhin bestehen (3). Bei Ertrinkungsunfällen oder der Reanimation von Säuglingen und Kindern stellt die Beatmung weiterhin eine notwendige Reanimationsmaßnahme dar und kann auch bei der Reani-

Abb. 2: Leitstellendaten sind ein wertvoller Beitrag zur notfallmedizinischen Forschung.

mation von Erwachsenen zu einer Verbesserung des Outcomes führen (8). Gleiches gilt für den Fall, dass eine ersthelfende Person die Beatmung eigenständig durchführt. Zudem wurde der Datensatz um das Feld „Beatmung durchgeführt“ ergänzt, um eine tatsächlich durchgeführte Beatmung erfassen zu können (Tab. 5).

Angesichts technischer Entwicklungen wurde das Feld „Videobild vorhanden“ in den Datensatz integriert, wodurch zukünftig die Übertragung eines Videobilds der anrufenden Person während des Notrufs bzw. der T-CPR dokumentiert werden kann (Tab. 5) (7).

Emotional Content and Cooperation Score

Neu integriert wurde die Erfassung des Emotional Content and Cooperation Score (ECCS) (9). Der Wert ermöglicht die Quantifizierung der emotionalen Verfassung und der Kooperationsfähigkeit der anrufenden Person. Die fünfstufige Skala umfasst die Ausprägungen „normale Konversation (ECCS 1)“, „ängstlich, aber kooperativ (ECCS 2)“, „mäßig aufgebracht, aber kooperativ (ECCS 3)“, „unkooperativ (ECCS 4), und „unkontrollierbar (ECCS 5)“ (Tab. 6) (7).

Zeitpunkt Beginn Anleitung Uhrzeit

Zeitpunkt Beginn Herzdruckmassage Uhrzeit

Zeitpunkt Ende Anleitung Uhrzeit

Anleitung komplett ja nein

Beatmung angeleitet ja nein

Beatmung durchgeführt ja nein

Algorithmus verwendet ja nein

Videobild vorhanden ja

Fazit und Ausblick

Das Deutsche Reanimationsregister ist ein etabliertes Instrument für das Qualitätsmanagement nach Herz-Kreislauf-Stillstand und Reanimation. Dies gilt nicht nur für Rettungsdienste und Kliniken, sondern auch für die Leitstellen. Die Überbrückung des therapiefreien Intervalls, etwa durch telefonische Reanimationsanleitungen, spielt eine entscheidende Rolle für das Outcome der Patientinnen und Patienten. Durch die Datenerfassung im Deutschen Reanimationsregister leisten Leitstellen einen wertvollen Beitrag zur notfallmedizinischen Forschung und unterstreichen ihre Bedeutung als integraler Bestandteil des Versorgungsprozesses nach präklinischem Herz-Kreislauf-Stillstand. Ein weiteres wichtiges Glied der Überlebenskette sind aktivierte Ersthelferinnen und Ersthelfer, die von den Leitstellen mittels App alarmiert werden, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Diesbezüglich erarbeitet das GRR derzeit einen Datensatz zur Smartphone-basierten Ersthelfenden-Alarmierung (SbEA), mit dem zukünftig auch der Einsatz dieser Personengruppe erfassbar wird. Das SbEA-Modul wird ebenso wie das Modul T-CPR unter dem Begriff „Leitstellenversorgung“ in der Datenbank ab Mitte 2025 verfügbar sein. ❂

Literatur:

1. Gräsner J-T, Seewald S, Wnent J et al. (2011) Strukturierte Reanimationsdatenerfassung. Datensatz Erstversorgung und Weiterversorgung. Anästh Intensivmed 52 (11): 707-715. www.ai-online.info/ images/ai-ausgabe/2011/11-2011/2011_11_S707-S715_Suppllement%20Nr.%2011%20-%202011%20-%20Strukturierte%20Reanimationsdatenerfassung%20%20Datensatz%20Er.pdf (Abruf: 15. April 2025).

2. Marung H, Gräsner J-T, Bohn A et al. (2015) Qualitätsmanagement bei der Telefonreanimation – mehr Daten für mehr Überlebende. Konsentierung eines Zusatzmoduls zum Deutschen Reanimationsregister. Notfall Rettungsmed 18 (4): 299-305.

3. Semeraro F, Greif R, Böttiger BW et al. (2021) European Resuscitation Council Guidelines 2021: Systems saving lives. Resuscitation 161: 80-97. DOI: 10.1016/j.resuscitation.2021.02.008.

4. Fischer M, Wnent J, Gräsner J-T et al. (2024) Öffentlicher Jahresbericht 2023 des Deutschen Reanimationsregisters: Außerklinische Reanimation 2023. www.reanimationsregister.de/downloads/oeffentliche-jahresberichte/oeffentliche-jahresberichte-ausserklinischereanimation/305-ausserklinischer-jahresbericht-2023/file.html (Abruf: 15. April 2025).

5. Wingen S, Rott N, Schittko N et al. (2022) State of Implementation of Telephone Cardiopulmonary Resuscitation by Rescue Coordination Centers in Germany. Dtsch Arztebl Int 119 (4): 55-56. DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0087.

6. German Resuscitation Council (GRC) e. V. (Hrsg.) (2024) Arbeitspapier AG T-CPR im GRC. www.grc-org.de/files/ArticleFiles/document/2024_09_13_GRC_AG_TCPR_Arbeitspapier.pdf (Abruf: 15. April 2025).

7. Rück L, Gistrichovsky M, Gräsner J-T et al. (2025) Datensatz-Revision des Zusatzmoduls Telefonreanimation (T-CPR). Anästh Intensivmed 66: 17-20. DOI: 10.19224/ai2025.V017.

8. Wnent J, Tjelmeland I, Lefering R et al. (2021) To ventilate or not to ventilate during bystander CPR – A EuReCa TWO analysis. Resuscitation 166: 101-109. DOI: 10.1016/j.resuscitation.2021.06.006.

9. Ngo H, Birnie T, Finn J et al. (2022) Emotions in telephone calls to emergency medical services involving out-of-hospital cardiac arrest: A scoping review. Resuscitation Plus 11: 100264. DOI: 10.1016/j.resplu.2022.100264.

Tab. 5:

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Abb. 1: Bei Verkehrsunfällen liegt oftmals keine postalische Adresse des Einsatzortes vor.

Ortskunde in BOS-Leitstellen: Veraltete Anforderung oder täglicher Bedarf?

Aufgrund der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2021 wird für die Beantragung des Personenbeförderungsscheins für Taxifahrer keine Ortskundeprüfung mehr benötigt. In vielen Stellenanzeigen für Disponentinnen und Disponenten von nPOL-BOS-Leitstellen wird genau diese Ortskunde aber bis heute gefordert. Dabei ist heutzutage nahezu jedes Mobiltelefon mit einer Standortbestimmung ausgestattet und auch Rettungsmittel verfügen in der Regel über eine GPS-Standortübermittlung in die Leitstelle. In diesem Artikel werden die Notwendigkeiten der Ortskunde für die Arbeit in Leitstellen beleuchtet und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.

Autoren:

Achim Hackstein

Redaktion

BOS-LEITSTELLE

AKTUELL

Dr. Florian Dax

Redaktion

BOS-LEITSTELLE

AKTUELL

„Hier ist der Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst. Wo genau ist der Notfallort?“ So oder so ähnlich beginnen die meisten Notrufgespräche in Integrierten Leitstellen für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Mit Blick auf die aktuellen technologischen Entwicklungen, wie z. B. AdvancedMobile-Location-Dienste (AML) und angekündigte Mehrwertdienste mit Bild- und Textübertragung im Notruf, werden immer wieder Meinungen laut, dass diese Einstiegsfrage veraltet sei, da die Positionsdaten der Leitstelle automatisch übermittelt werden.

Advanced Mobile Location (AML)

Der Dienst AML sorgt dafür, dass bei einem Notruf eine Standortinformation an einen zentralen Server gesandt wird und dort von den Leitstellen abgerufen werden kann. Mehr zum Thema AML finden Sie in den Ausgaben der Zeitschrift BOS-LEITSTELLE AKTUELL 1/2020 sowie 4/2024.

Auch andere Systeme zur Positionsdatenübertragung wie z. B. über Messengerdienste oder auch über Notruf-Apps sind heute weit verbreitet. Muss deshalb die Abfrage des Notfallortes noch per Sprache erfolgen? Ist Ortskunde zur Ermittlung des korrekten Notfallortes trotz aller technischen Möglichkeiten noch erforderlich? Lassen Sie uns diskutieren:

Tab. 1: Ist Ortskunde heutzutage noch erforderlich?

Ja, Ortskunde ist zur Abfrage des Notfallortes unbedingt notwendig.

+ Wie ausfallsicher und verlässlich ist AML wirklich?

+ Bei Smartphones im Roaming-Modus kommt es regelmäßig vor, dass keine Positionsdaten übertragen werden.

+ Der Einsatz von örtlich verwurzelten Mitarbeitenden stellt bereits bei der Notrufabfrage sicher, dass lokale Besonderheiten bei der Disposition beachtet und Einsatzstellen exakt beschrieben werden können.

Nein, AML und weitere Technologien machen die Ortskunde überflüssig.

– Sollte AML ausfallen oder keine Standortdaten übertragen werden, gibt es weitere technische Möglichkeiten, den Anrufenden zu orten.

– Der Fachkräftemangel erfordert die Einstellung von Mitarbeitenden aus anderen Regionen. Örtliche Besonderheiten können über Computer-/Einsatzleitsysteme dargestellt werden.

– Auch lokal verwurzelte Mitarbeitende haben in der Regel keine Ortskenntnis im gesamten Leitstellenbereich, sondern in „ihrem“ Landkreis bzw. „ihrer“ Wohnortregion.

+ Die Ortskenntnis erlaubt es auch innerhalb bestimmter Objekte, präzisere Angaben zu erfragen, z. B. kann bei Spielplätzen der Auffindeort exakt beschrieben werden („das große Klettergerüst ganz hinten am Waldrand“).

+ Mitarbeitende mit Ortskenntnis können den Anrufenden besser im Gespräch leiten, da bereits von Anfang an die Sicherheit vorhanden ist, dass die Leitstelle weiß, was sie macht. Oftmals wird dann auch der gleiche Dialekt gesprochen, was ein weiteres Sicherheitsgefühl vermittelt.

Im weiteren Verlauf des Einsatzes wurden zu früheren Zeiten oftmals die Standorte der Rettungsmittel über Funk abgefragt. Anhand der sprachlich übermittelten Standorte wurde durch die Mitarbeitenden der Leitstellen das nächste freie und geeignete Einsatzmittel disponiert. Aufgrund der Verbreitung von GPS-Boxen und GPS-gestützter Dispositionsvorgänge sind solche Abfragen heutzutage nur noch selten anzutreffen. In den meisten Leitstellen wird per Knopfdruck sofort eine bestimmte Reihenfolge von möglichen Einsatzmitteln erscheinen, sortiert nach der z. B. über ein Routingverfahren ermittelten Eintreffzeit am Notfallort. In anderen Einsatzleitsystemen wird der Disponentin oder dem Disponenten in der Leitstelle sofort das nächstgelegene Einsatzmittel zur Alarmierung vorgeschlagen. Eine (manuelle) Korrektur des Vorschlages des Einsatzleitsystems erfolgt nur noch bei Lageänderung oder fehlerhafter Disposition des Systems. Die Fehlererkennung allerdings setzt oftmals Ortskenntnisse voraus! Der Datenpflege kommt in routingbasierten Systemen eine besondere Bedeutung zu – Straßensperren und Geobasisdaten müssen in der digitalen Welt des Einsatzleitsystems der Realität möglichst nahekommen. Wenn das der Fall ist, steht diese Information aber für jeden Routingvorgang standardisiert zur Verfügung und definiert so einen Vorteil gegenüber individuellem Wissen.

In der Phase der Einsatzbegleitung und Einsatzunterstützung durch die Leitstelle kann es jedoch

– Leistungsfähige Geoinformationssysteme (GIS) bieten intelligente Suchen an. So kann z. B. im GIS nach einem Spielplatz im Ortsteil XY gesucht werden, ohne eine Adresse eingeben zu müssen.

– Bei Anwendung standardisierter Notrufabfragesysteme ist die Vermittlung von Sicherheit nicht ausschlaggebend. Der Anrufende wird aufgrund der vorgegebenen Algorithmen professionell durch das Notfallgespräch geführt.

zu Situationen kommen, in denen möglicherweise Ortskunde notwendig wird. Gerade bei Einsatzstellen ohne postalische Adresse ist das Auffinden der Einsatzstelle für nachrückende Fahrzeuge oder bei Nachforderungen problematisch. Die erstalarmierten Kräfte werden z. B. in Waldstücken oftmals von einer Einweiserin oder einem Einweiser zum Notfallort gebracht. Bei Nachforderungen müssen diese Informationen nun an nachträglich alarmierte Kräfte weitergegeben werden, später eintreffende Kräfte halten oftmals über Funk mit der Leitstelle Rücksprache und erkundigen sich nach der Einsatzstelle. Eine Lösungsmöglichkeit für solche Situationen bietet die Übermittlung von GPS-Koordinaten – dies ist in der Praxis jedoch oftmals unrealistisch und technisch vielleicht auch nicht machbar. Eine Digitalisierung des Prozesses bis auf die Ebene des Einsatzmittels ist (noch) nicht überall gegeben. Problematisch gestaltet sich die Einsatzlenkung auch dann, wenn die Routingdaten der Leitstelle und die verwendeten Daten in den Navigationssystemen der Einsatzmittel nicht aufeinander abgestimmt sind und aktuelle Einflüsse (Sperrungen, Verkehrssituationen etc.) nur in einem System enthalten sind. In manchen Leitstellenbereichen kommen Anbieter von Wort-Adressen wie z. B. Google Plus Codes oder der Dreiwortadressendienst what3words zum Einsatz. Ist Ortskunde zur Einsatzbegleitung aber trotz aller technischen Möglichkeiten noch erforderlich? Lassen Sie uns diskutieren:

Abb. 2: Einsam gelegene Einsatzstellen stellen oft eine Herausforderung bei der Ortsbestimmung dar.

Tab. 2: Ist Ortskunde zur Einsatzbegleitung heutzutage noch erforderlich?

Ja, Ortskunde ist zur Einsatzbegleitung unbedingt notwendig.

+ Zur Lenkung von Feuerwehrkräften ist Ortskunde notwendig. Man muss z. B. Durchfahrtshöhen oder Gewichtsbeschränkungen von Brücken kennen.

+ Im Großschadensfall können nur durch entsprechende Ortskunde ein Behandlungs-/Bereitstellungsplatz durch die Leitstelle definiert und Kräfte des Rettungsdienstes zielgerichtet herangeführt werden.

+ Bei Nachforderungen muss den nachrückenden Fahrzeugen gerade außerorts die exakte Einsatzstelle übermittelt werden. Das geht nur mit entsprechender Ortskunde.

+ Werden durch die Einsatzleitung bestimmte Einsatzmittel wie z. B. Bagger oder ein Autokran angefordert, ist es absolut hilfreich, wenn der Disponentin bzw. dem Disponenten derartige Firmen bekannt sind.

Auch abseits des Kernprozesses einer Leitstelle spielt das Thema der Ortskunde bei den Unterstützungsprozessen wie Personalgewinnung und Ausund Fortbildung eine Rolle. Kann es sich die Leitstelle „leisten“, auf Mitarbeitende ohne Ortskunde zu verzichten? Die Antwort auf diese Frage wird sicherlich sehr stark durch den örtlichen Arbeitsmarkt beeinflusst. Andere Problemstellungen in diesem Zusammenhang treffen aber auf viele Leitstellen zu: Kann fehlende Ortskunde geschult und trainiert werden? Wenn ja, wie nachhaltig und mit welcher Methode? Zur Beantwortung dieser Frage ist sicherlich auch das Vorhandensein örtlicher Besonderheiten relevant, es können jedoch auch Synergieeffekte mit Nachbarleitstellen erzielt werden. So kann z. B. die Besichtigung von Sonderobjekten wie Fußballstadien, Ölraffinerien etc. zusammen mit benachbarten Leitstellen erfolgen. Dies ergibt umso mehr Sinn,

Nein, für sämtliche Probleme gibt es technische oder organisatorische Lösungen.

– Leistungsstarke und gut gepflegte GIS berücksichtigen Besonderheiten bereits bei der Einsatzmitteldisposition. Auf der Anfahrt verwenden die Einsatzkräfte spezielle Navigationssysteme mit Lkw-Modus, die auch die Fahrzeugtonnage bei der Streckenplanung berücksichtigen.

– In der Kommunikation Leitstelle → Einsatzmittel sollten Einsatzstellen bevorzugt über GPS übermittelt werden. Ist dies nicht möglich, kann auf Systeme wie Google Plus Codes oder what3words zurückgegriffen werden. Das ist alles organisatorisch im Vorfeld regelbar. Ob bestimmte Bereitstellungsräume im Bedarfsfall nutzbar sind, ist auch mit Ortskunde nicht zuverlässig sicherzustellen (und muss erkundet werden).

– Einsatzmittel, auch spezielle Einsatzmittel wie z. B. Großgeräte, können im Einsatzleitsystem hinterlegt und über eine Stichwortsuche sofort gefunden werden. Die Qualität dabei hängt von der Datenpflege und nicht von der Ortskunde ab.

wenn bei einem größeren Einsatz in diesen Sonderobjekten auch Nachbarleitstellen betroffen sind bzw. unterstützend tätig sein werden.

Institutionelle Ortskunde durch aktuelle Objektund Geobasisdaten, gepflegte Strukturdaten und abgestimmte Datenaustauschformate mit den operativen Ressourcen sind in jeder Leitstelle die Grundlage für eine standardisierte Aufgabenwahr-

Formen der Ortskenntnisse

Institutionelle Ortskenntnisse

Definition: Wissen über einen Ort, das systematisch von Organisationen, Behörden oder Institutionen gesammelt, gespeichert und verwendet wird

Entstehung: durch strukturierte Prozesse wie Kartierung, Statistik, Forschung oder Verwaltung (z. B. durch Geoinformationssysteme, Behörden oder wissenschaftliche Institutionen)

Beispiele: Stadtpläne, Flächennutzungspläne, Umweltgutachten, sozioökonomische Analysen

Charakter: objektiv, standardisiert, skalierbar

Individuelle Ortskenntnisse

Definition: persönliches, subjektives Wissen über einen Ort, das aus direkter Erfahrung, Wahrnehmung und individueller Interaktion mit dem Raum entsteht

Entstehung: durch Erkundung, Alltagserfahrungen, Beobachtung oder soziale Interaktionen

Beispiele: der beste Weg durch einen Park, persönliche Erinnerungen an Orte, Wissen über Nachbarschaftstreffs oder lokale Dynamiken

Charakter: subjektiv, erfahrungsbasiert, oft situativ

nehmung und regelmäßig vorauszusetzen. Individuelle Orts-, Objekt und Systemkenntnisse einzelner Kolleginnen und Kollegen ergänzen die institutionelle Ortskunde. Individuelle Kenntnisse können strukturiert in die Systeme übernommen werden und so zu institutionellem Wissen und einer Verbesserung der Datenbasis beitragen. Institutionelle und individuelle Ortskenntnisse stehen damit in einem komplementären Verhältnis. Während institutionelle Ortskenntnisse standardisierte und datenbasierte Einsichten liefern, tragen individuelle Ortskenntnisse die Feinheiten und Perspektiven des Alltagslebens bei. Beide sind wichtig, um Räume ganzheitlich zu verstehen und effektiv zu gestalten, in der Leitstelle muss der Schwerpunkt auf den institutionellen Aspekten liegen.

Als Stand der Technik sind heute neben AML auch detailgenaue Datenbestände in den Einsatzleitsystemen zu bewerten, in denen Koordinaten auf Hausnummern- und Objektebene eine exakte Zielführung unter logistischen Prozessbedingungen erlauben.

Fazit

Die Frage, ob Ortskunde im Jahr 2025 in einer Leitstelle wirklich unverzichtbar ist, kann dieser Artikel nicht beantworten. Letztendlich kommt es auf die regionalen Aufgaben, auf örtliche Besonderheiten und örtliche Präferenzen der Leitung an, ob und in welchem Maße Mitarbeitende über Ortskenntnis verfügen müssen oder nicht. Unbestritten ist jedoch, dass durch die technologischen Entwicklungen und den Fachkräftemangel viele Einsatzsituationen im Vorfeld geplant und mittels vorhandener Technologien auch ohne Ortskunde abzuarbeiten sind. Dies wird bei frühzeitiger Berücksichtigung und Akzeptanz den Einsatzerfolg nicht schmälern. Vermeintlich vorhandene Ortskunde kann dazu verleiten, die Risikobewertung der Region, eine Antizipation erforderlicher Informationen und die Einsatzvorbereitung und die Datenpflege nachrangig zu betrachten. Das blinde Vertrauen auf die individuelle Ortskunde einzelner Akteure begünstigt Improvisation und fallweise Regelungen mit Fehlerpotenzial und Risiken in den Fällen, in denen Ortskundige fehlen. Das Nicht-Vorhandensein von Ortskunde jedoch zu ignorieren, kann schnell dazu führen, dass sich der Träger der Leitstelle dafür rechtfertigen muss, und das sowohl vor den Einsatzkräften als auch in der Öffentlichkeit. Unter Umständen ist es sinnvoll, die eingangs erwähnte Ortskenntnisprüfung entweder bereits in das Auswahlverfahren zu integrieren, zumindest aber diesen Punkt bei der Fortbildung unbedingt zu berücksichtigen.

FORTBILDEN. NETZWERKEN.

Bremerhaven | 23. April 2026

Aus- und Fortbildungen werden auch in Leitstellen immer wichtiger. Doch wie sollen angehende Disponentinnen und Disponenten an ihre zukünftigen Aufgaben herangeführt werden, wenn es noch keine geeigneten Lehrpläne dafür gibt? Wenn die Organisationsstrukturen genauso unterschiedlich sind wie 16 Landesrettungsdienstgesetze? Und wenn die überregionale Vernetzung immer noch seltener ist als die Neuerrichtung einer Leitstelle? Beim bereits 4. Symposium „Praxisanleitung in der Leitstelle“ kommen Zuständige für die Praxisanleitung aus ganz Deutschland zusammen. Es bietet die einmalige Gelegenheit, sich zu vernetzen und Fortbildungen vielfältiger, praxistauglicher und lernintensiver zu gestalten. Dabei beschränkt sich die Themenauswahl keineswegs nur auf die Arbeit in der Leitstelle. Auch Praxisanleitende aus dem Rettungsdienst und anderen Bereichen stellen ihre Herangehensweisen und Ideen vor. So können alle voneinander profitieren.

www.praxisanleitung-leitstelle.de

Abb. 1: Die ACN führt eine Restharnbestimmung durch.

Pilotprojekt Acute Community Nurse: Ein Leitstellenmodell für zielgerichtete Patientenlenkung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der zunehmenden Prävalenz von chronischen Erkrankungen und Multimorbidität sowie persistenter Personalengpässe im medizinisch-pflegerischen Bereich hat Notruf Niederösterreich (NNÖ) das Pilotprojekt Acute Community Nurse (ACN) entwickelt. Ziel des vom Niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) und von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finanzierten Projekts ist es, präklinische Versorgungswege zu differenzieren und Ressourcen evidenzbasiert einzusetzen. Acute Community Nurses sind Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die eine Zusatzausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter mit allgemeiner und besonderer Notfallkompetenz absolviert haben und gemäß Alarmierungsund Ausrückeordnung (AAO) entweder als Single Responder oder gemeinsam mit dem Rettungsdienst zu Interventionen ausrücken.

Autorinnen und Autoren:

Nicole Kordina

Jennifer Uhl

Stephanie Horschitzka-Doppler

Christoph Holzhacker

Abteilung Medizinische

Leitung und Telemedizin

Notruf Niederösterreich

St. Pölten, Österreich

Markus Putzenlechner

Christian Fohringer

Notruf Niederösterreich

St. Pölten, Österreich

Die Einsätze von ACN richten sich an Patientinnen und Patienten, deren Anliegen mit hoher Wahrscheinlichkeit im häuslichen Umfeld lösbar sind oder bei denen die Zeit durch zielgerichtete Interventionen bis zur regelhaften ambulanten Betreuung (z. B. durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen oder weitere Dienste) sicher überbrückt werden können. Die Acute Community Nurse hat zur Aufgabe, nicht-indizierte Hospitalisierungen zu vermeiden und entlastet damit den Rettungsdienst sowie in

weiterer Folge auch die Kliniken (1). Zudem wird den Betroffenen ein nicht erforderlicher Transport erspart. Vor Ort erhalten Patientinnen und Patienten eine strukturierte Ersteinschätzung, pragmatische Lösungen, Linderung ihrer Symptome und klare Versorgungspfade. Zugleich werden sowohl das häusliche Umfeld als auch Bezugspersonen einbezogen; die Beratung und Schulung von Patientinnen, Patienten und Angehörigen erfolgen niederschwellig und anlassbezogen (2).

Alarmierung und Disposition der ACN

Notruf Niederösterreich ist die zentrale Gesundheitsleitstelle des Bundeslandes Niederösterreich. Hier gehen u. a. medizinische Notrufe unter 144, Anrufe über die Nummer der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 bzw. den Ärztedienst 141 sowie Anforderungen zu Krankentransporten ein. Es erfolgt eine standardisierte Abfrage via Medical Priority Dispatch System (MPDS®) oder Low Code. Ergibt die standardisierte MPDS®-Abfrage durch den Emergency Medical Dispatcher (EMD) einen niedrig priorisierten Einsatz, so wird die anrufende Person automatisch an das diplomierte Pflegepersonal von 1450 (Emergency Communication Nurse, ECN) weitergeleitet. Ebenso kann ein Anruf unter 1450 nach Schlüsselfragen als Notruf eingestuft werden und infolgedessen durch das diplomierte Pflegepersonal direkt der Rettungsdienst angefordert werden. Die ACN kann in unterschiedlichen Situationen als eigenständige oder ergänzende Einsatzkraft alarmiert werden:

• Rettungsdienstevent mit ACN gemäß AAO, basierend auf MPDS®-Abfrage

• Indikationsstellung nach Einsatzmittelvorschlag

• Indikationsstellung durch Disposition (Disponentin/Disponent/Supervisorin/Supervisor)

• Indikationsstellung durch ECN nach Low-CodeAbfrage

• Nachforderungen durch RD oder Notärztin/ Notarzt

• Direktanforderungen durch Ärztinnen/Ärzte oder Versorgungseinrichtungen/Hauskrankenpflegedienste

• Direktanforderungen durch Palliativteams oder durch Angehörige bzw. Palliativpatientinnen bzw. -patienten selbst.

Die Disposition bei Rettungsdienstevents erfolgt über den automatisierten Einsatzmittelvorschlag, zusätzliche Indikationsstellungen durch eine manuelle Disposition sind jedoch zulässig, etwa als First Responder bei Zeitvorteil. Falls erforderlich, können ACN von Einsätzen nach Abklärung abgezogen werden, um neue, dringlichere Events zu übernehmen.

Niedrig priorisierte Einsätze

Events aus der Low-Code-Abfrage sind in der Regel niedrig priorisiert, dennoch ist eine differenzierte zeitliche Reihung erforderlich, insbesondere wenn mehrere Einsätze gleichzeitig anstehen. Die Dringlichkeitsstufen lauten (absteigend):

1. Akutversorgung – so rasch wie möglich

2. Versorgung innerhalb von 4 h

3. Versorgung innerhalb von 12 h

4. Versorgung notwendig – ohne zeitliche Dringlichkeit.

Die ACN übernimmt so viele Aufträge wie möglich, wobei im Pflegebereich längere Einsatzzeiten einkalkuliert werden müssen. Bei mehreren gleichzeitig anstehenden Events erfolgt die Disposition gemäß Dringlichkeitsstufe. Da vorab eine Triage erfolgt ist, können weniger dringliche Events warten, bis die ACN wieder verfügbar ist. Kommt es zu längeren Wartezeiten, werden die anfordernden Patientinnen und Patienten kontaktiert und es wird erneut eine Dringlichkeitseinschätzung vorgenommen.

Kompetenzen und Interventionen vor Ort

Der ACN-Kompetenzkatalog (Fassung vom 15. Dezember 2024) legt Maßnahmen mit klaren Freigabestufen fest und bildet damit das Spektrum der präklinischen Notfall- und Primärversorgung ab (3). Tabelle 1 zeigt einen Auszug aus dem Katalog und gibt eine Kurzübersicht der Kompetenzen im Bereich Rettungsdienst und Pflege bzw. Primärversorgung.

Zu weiteren Aufgabengebieten zählen u. a. die Einsatztaktik und Kommunikation am Berufungsort, die spezialisierte Pflege im Rahmen der Palliativversorgung bis hin zu Beratungs- und Edukationsaufgaben sowie die Zusammenarbeit mit den regulären Gesundheitsdienstleistenden. Einzelne Schritte können telemedizinisch begleitet werden.

Interventionen (unter Anwendung von SOP)

Medikamentengabe lt. SOP

Bereich RD Bereich Pflege und Primärversorgung

nicht-invasive Beatmung (NIV)

synchronisierte Kardioversion und das transkutane Pacing, intraossärer Zugang

Tourniquet und hämostyptische Verbände

Tracheostoma-Management

Anlage bzw. Management von subkutanen Kathetern, Venenverweilkathetern, transurethralen und suprapubischen Kathetern, Portha-Cath-Systemen, PEG- und Button-Sonden

Versorgung chronischer Wunden (z. B. Negative Pressure Wound Therapy, Dekubitusversorgungen)

Esketamin, Midazolam, Tranexamsäure, Odansetron, Urapidil, Phenylephrin, Morphinhydrochlorid-Trihydrat, Metamizol, Paracetamol, Butylscopolamin, Dexibuprofen etc.

Tab. 1: Auszug ACN-Kompetenzkatalog

Abb. 2: Ausstattung des ACN-Car, Heckansicht: Neben den abgebildeten

Geräten zur Diagnostik und Therapie werden ein Notfallrucksack, ein Pflegerucksack sowie eine Atemwegstasche mitgeführt. Die Inhalte orientieren sich an der notfallmedizinischen

Ausstattung im Bereich Rettungsdienst und im Bereich Pflege an einer pflegerischen Akutversorgung inkl. Wundmanagement sowie der Versorgung von zu- und ableitenden Systemen.

Die ACN im Rettungsdienst

3: Top Einsatzkategorien

Die ACN leistet im Notfall definierte notfallmedizinische Maßnahmen vor Ort und schafft Kapazitäten für höher priorisierte Notarzteinsätze. Zudem wird der lokale Rettungsdienst häufig als Transportmittel genutzt, obwohl die erforderliche medizinische Versorgung prinzipiell direkt vor Ort erbracht werden kann. Ein Kompetenzausgleich im Bereich Rettungsdienst erfolgt dann, wenn keine Notfallsanitäterin oder kein Notfallsanitäter mit zumindest der Notfallkompetenz Venenzugang am Rettungsoder Krankentransportwagen verfügbar ist. Somit wird auch hier die Bedeutung der Acute Community Nurse als flexible mobile Ressource verdeutlicht, die zeitnah und zielgerichtet vor Ort agieren kann.

Zusammenarbeit mit Leitstellenärztinnen und -ärzten

Seit Mai 2025 stehen den ACN Leitstellenärztinnen und -ärzte 24/7 zur Verfügung (von Oktober 2024 bis Mai 2025 7.00 – 19.00 Uhr), um den Kompetenzbe-

reich der Diagnostik und Therapie am Einsatzort zu erweitern und zu stärken. Anforderungen der Medizinerinnen und Mediziner durch die ACN beziehen sich in der Regel auf die Unterstützung in der EKGDiagnostik, die medikamentöse Therapie oder um eine gemeinsame Entscheidungsfindung in Bezug auf Hospitalisierungen der Patientinnen und Patienten zu erreichen. Die Zuschaltung der Leitstellenärztinnen und -ärzte erfolgt z. B. via EmergencyEye® und Corpuls.Mission®.

Insgesamt betrachtet waren die häufigsten Interventionen (34 %) pflegerischer Natur, darunter fielen z. B. Probleme mit Kathetern, Sonden und Drainagen oder die Organisation und Sicherstellung einer Versorgung.

Eckdaten zum Pilotprojekt

Acute Community Nurse

Das Pilotprojekt Acute Community Nurse befindet sich seit dem 1. Januar 2023 in der zweiten Projektphase. Seither wurden schrittweise sechs ACNStützpunkte aufgebaut (einer davon ist tagsüber mit zwei Fahrzeugen besetzt). Aktuell läuft eine Gesamtevaluierung, deren Abschluss für Ende 2025 vorgesehen ist.

(Storno/Abbruch und leere Einsatzkategorie ausgeschlossen)

Es kam im Untersuchungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 zu 21.374 Einsätzen. Dabei wählten 25 % aller Anrufenden initial die Nummer der telefonischen Gesundheitsberatung, 48 % den Rettungsnotruf, die übrigen Anruferleitungen verteilten sich hauptsächlich auf die Hotlines des Krankentransportes und des Ärztenotdienstes 141. Unter allen Einsätzen (rettungsdienstliche und niedrig priorisierte Einsätze) konnten 51 % der Patientinnen und Patienten zu Hause belassen werden, 35 % mussten hospitalisiert werden. Unter den übrigen 14 % fanden sich z. B. Personen, die eine Hospitalisierung ablehnten. Werden nur Interventionen betrachtet, die die ACN als Einsatzart „pflegerisch“ oder „Primärversorgung“ einstufte, also klassischerweise niedrig priorisierte Einsätze, so zeigte sich eine Belassungsrate von 87 %. Diese Patientinnen und Patienten konnten zu Hause fallabschließend oder zumindest überbrückend bis zur Öffnungszeit regulärer Gesundheitsdienstleistender versorgt werden. Insgesamt betrachtet waren die häufigsten dieser Interventionen (34 %) pflegerischer Natur, darunter fielen z. B. Probleme mit Kathetern, Sonden und Drainagen oder die Organisation und Sicherstellung einer Versorgung. Am zweithäufigsten (15 %) wurden Einsätze der Kategorie „allgemein/unspezifisch“ zugeordnet, darunter wurden z. B. Fieber/Infektionen oder Verschlechterung des Allgemeinzustandes

Abb.

subsumiert. 12 % aller Interventionen entfielen auf die Kategorie „Kreislauf“ wie Synkopen oder Thoraxschmerzen. Die vierthäufigste Kategorie (9 %) bildete „Verdauung/Stoffwechsel“, z. B. Übelkeit/ Erbrechen/Durchfall oder Abdomenschmerzen. 7 % der Einsätze ließen sich der Kategorie „Bewegungsapparat“ zuordnen, wie atraumatische Rücken- oder Gelenksschmerzen.

Mehr als ein Drittel aller Alarmierungen fand an Wochenenden statt (je 17 % an Samstagen und Sonntagen, 5 % an Feiertagen), von Montag bis Donnerstag waren täglich je 12 % und an Freitagen 13 % aller Alarmierungen. Durchschnittlich kam es am Wochenende im Tagdienst (hier als Zeit von 7.00 – 19 .00 Uhr definiert) zu 5,4 Interventionen, nachts waren es am Wochenende durchschnittlich 2,0 Interventionen. Im Folgenden soll eine ACNIntervention exemplarisch dargestellt werden.

Fallvignette

RD-21D3M (Blutung/Wunden, Bewusstseinstrübung, medizinische Ursache). 84 J., männlich, Werktag abends, alarmiert sind ACN + RTW.

Der RD ist ersteintreffend, führt eine erste Patienteneinschätzung durch, misst die Vitalwerte des Patienten (auffällig der systolische Blutdruck von 85 mmHg) und berichtet über Bluterbrechen. Anwesend sind Gattin, die 24-h-Betreuerin sowie weitere Familienmitglieder im Hintergrund.

Der Patient präsentiert sich deutlich kachektisch im Pflegebett liegend, wach, reagiert nur mit Blickkontakt auf Ansprache und weist eine flache Atmung auf. Des Weiteren zeigt sich ein zentral tastbarer, langsamer Puls sowie eine verlängerte Rekapillarisierungszeit. Die Haut ist kühl. Nach Glasgow-Coma-Scale-Einschätzung zeigt sich der Patient mit 11 von 15 Punkten. Zeitlich, örtlich und situativ nicht, jedoch zur Person orientiert. Die Pupillen sind isokor und eng.

Bei der erweiterten Untersuchung fällt eine reduzierte Peristaltik auf. Das Erbrochene ist dunkelrot, nicht kaffeesatzartig und olfaktorisch unauffällig. Anamnestisch berichtet die Gattin, dass der Patient seit Jahren pflegebedürftig ist. Vor einigen Tagen hat die Hausärztin im Sinne eines palliativen Vorgehens die laufende Medikation beendet und die Betreuerin auf die subkutane Morphingabe eingeschult. Unmittelbar vor der Alarmierung ist es zur fraglichen Hämatemesis gekommen. Es lassen sich keine weiteren Symptome oder Schmerzen erheben. Allergien sind nicht bekannt. An Vorerkrankungen bestehen arterielle Hypertonie, Vorhofflimmern, periphere arterielle Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus Typ 2 und Niereninsuffizienz. Der Patient

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Interessenkonflikte: Forschungsförderung: Die Erstellung des Artikels wurde von der Björn-Steiger-Stiftung, Petristraße 12, D-71364 Winnenden, unterstützt. Die inhaltliche Verantwortung liegt allein bei den Autorinnen und Autoren.

isst und trinkt seit zwei Tagen nichts mehr, der Harn sei konzentriert. Ein chronisches Erbrechen ist bekannt. Eine Patientenverfügung oder ein Notfallblatt bezüglich des palliativen Vorgehens liegen nicht vor. In einem kurzen Gespräch zwischen ACN und Gattin wird rasch festgestellt, dass der Patient zuletzt klar den Wunsch geäußert hatte, zu Hause zu sterben. Die Alarmierung des Rettungsdienstes erfolgte, da die Gattin aufgrund des vermeintlichen Bluterbrechens Angst hatte, dass der Patient leiden müsse.

Nach einer kurzen Rücksprache mit der Leitstellenärztin und einer gemeinsamen Abstimmung wird der Rettungsdienst entlassen und verlässt den Berufungsort. Auch wenn schriftliche Unterlagen fehlen, ergibt die Zusammenschau ein palliatives Setting. Der Patient selbst wirkt ruhig und nicht schmerzgeplagt, die letzte Morphingabe erfolgte vor einer Stunde.

Mit der Angehörigen wird die Situation nochmals in Ruhe besprochen, dabei ergibt sich auch, dass sie dem Patienten in guter Absicht, gegen seinen Willen Früchtetee zu trinken gegeben hat, da er kaum noch selbstständig Flüssigkeit zu sich genommen und die Hausärztin die Gabe von Volumen subkutan beendet hat. So ließ sich auch das fragliche Bluterbrechen mit rotem Früchtetee aufklären. Es findet ein ausführliches Gespräch über Best Supportive Care statt. Die Gattin wird in der Durchführung der Mundpflege angeleitet und über die Aspirationsprophylaxe informiert. Der Patient erhält Ondansetron sublingual, welches ihm zwar verordnet wurde, er aber bislang mangels Wissens der Gattin nicht verabreicht bekam. Ebenso wird die Dekubitusprophylaxe thematisiert und der Patient gemeinsam positioniert. Die Indikation der Morphingaben wird gemeinsam besprochen. Entlastungsangebote werden der Gattin unterbreitet, sie lehnt diese jedoch ab.

Zum Einsatzende zeigt sie sich spürbar entlastet und betont, nun die Sicherheit zu haben, nichts falsch zu machen. Der Patient konnte zu Hause bleiben.

Die Patientenlenkung durch ACN in der Zusammenarbeit mit der Leitstelle wird hier mit einer bedarfsgerechten häuslichen Versorgung verdeutlicht und der Rettungsdienst und die Klinik in weiterer Folge entlastet.

Bereits erhobene Daten legen nahe, dass insbesondere niedrig priorisierte, aber auch versorgungsintensive Anliegen schnell, wohnortnah und qualitativ hochwertig bedient werden können.

Zusammenfassung

Die Acute Community Nurse wirkt als fehlendes Bindeglied zwischen Notfallrettung und Primärversorgung/Akutpflege. Strukturell profitiert das Pilotprojekt von der Verschränkung pflegerischer und rettungsdienstlicher Kompetenzen in einer Rolle und dem Vorhandensein einer zentralen Gesundheitsleitstelle, die auch zusätzlich die Anwendung von Telemedizin ermöglicht. Diese erweitert das Handlungsspektrum am Einsatzort und ermöglicht situationsadaptive Entscheidungen.

Das Projekt befindet sich in einer laufenden Gesamtevaluierung, somit können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zur Langzeitwirkung (z. B. Rehospitalisierungsraten, Patient-Reported Outcomes, Kosten-Nutzen-Relation) dargelegt werden. Jedoch legen bereits erhobene Daten nahe, dass insbesondere niedrig priorisierte, aber auch versorgungsintensive Anliegen schnell, wohnortnah und qualitativ hochwertig bedient werden können. Im Rahmen des Qualitätsmanagements müssen in Zukunft insbesondere die Triage-Genauigkeit (Vermeidung von Unter- bzw. Übersteuerung) erhoben und Kontaktpunkte an Schnittstellen zu Hausärztinnen/Hausärzten und mobilen Pflegediensten registriert werden. Zu einer erfolgreichen flächendeckenden Umsetzung zählen ebenso eine Stärkung und Evaluierung der ACN-Kompetenzen, angepasst an Anforderungen und gesetzlichen Gegebenheiten der präklinischen Versorgung. ❂

Literatur:

1. Redelsteiner C, Spulak C, Adamek K et al. (2023) Pilotprojekt in Niederösterreich: Acute Community Nurse und Akutsozialarbeit. RETTUNGSDIENST 46 (3): 242-247.

2. Breuer F, Becker SK, Dahmen J, (2023) Vorbeugender Rettungsdienst – präventive Ansätze und Förderung von Gesundheitskompetenz an den Schnittstellen zur Notfallrettung. Anaesthesiologie 72: 358-368. DOI: 10.1007/s00101-023-01272-6.

3. Holzhacker C (2025) Kompetenzkatalog Acute Community Nurse. https://notrufnoe.com/wp-content/uploads/2025/04/241215_ACNKompetenzkatalog.pdf (Abruf: 21. Oktober 2025).

Abb. 4: ACN und AKUTteam NÖ im Patientengespräch

TAKTISCHE LAGEN

10. SYMPOSIUM IM RETTUNGSDIENST

Vorträge aus der Praxis für die Praxis: Taktische Medizin – Einsatztaktik – Fallbeispiele

25. November 2026

Düsseldorf

TICKETS: Workshops 24.11.2026

Abb. 1: Adressierung des Nervus medianus im Rahmen eines distalen Handgelenkblockes

„Wir unterbrechen an dieser Stelle die Leitung“:

Regionalanästhesie in der taktischen Medizin

Autoren:

Florian Wickel, MHBA Redaktion

TAKTIK + MEDIZIN

Facharzt für Anästhesiologie, Klinische Akutund Notfallmedizin, Intensivmedizin und Notfallmedizin, Master of Disaster Management and Risk Governance

florian@ swiftwatermedicine.net

Eric Bibiza, M. Sc.

Notarzt

Master of Science in Biostatistik

Fachdozent für taktische Medizin eric@bibiza.de

Die Analgesie gehört zu den fundamentalen Versorgungsprinzipien der Akut- und Notfallmedizin und somit auch zu den Grundsätzen der taktischen Medizin. Neben der klassischen Schmerzausschaltung mittels intravenös verabreichter zentral wirksamer Schmerzmittel (vgl. hierzu „Viele Wege, ein Ziel: Analgesie in der taktischen Medizin“, TAKTIK+MEDIZIN 3/2024) können hier, vornehmlich bei Extremitätenverletzungen, auch regionalanästhesiologische Verfahren zum Einsatz kommen. Bisher wurden diese Techniken nahezu ausschließlich im klinischen Bereich eingesetzt, jedoch setzen sie sich auch immer häufiger in der präklinischen Medizin durch und werden in der nationalen und internationalen Literatur bzw. den entsprechenden Leitlinien beschrieben und empfohlen (1, 2).

Bezogen auf die taktische Medizin würde sich die Anwendung einer Regionalanästhesie in den Bereichen der gelben oder grünen Zone bzw. in den Phasen Tactical Field Care bzw. Tactical Evacuation Care sowie Prolonged Field Care eignen. Die Etablierung eines regionalanästhesiologischen Verfahrens in der Phase Care Under Fire bzw. in der roten Zone kann als obsolet betrachtet werden. Durch die Nutzung der Regionalanästhesie wäre nicht nur eine adäquate Schmerzausschaltung zu erreichen, sondern es wäre auch die Durchfüh-

rung von chirurgischen Eingriffen ohne die Notwendigkeit einer Vollnarkose möglich. Dies bietet vor allem Vorteile in Umgebungen mit limitierten Ressourcen (3).

Büttner et al. beschrieben im Jahr 2018, dass bei Verletzungen der Extremitäten periphere Nervenblockaden auch präklinisch schnell und sicher durchgeführt werden können und zu einer hohen Patientenzufriedenheit führen (4). Zudem zeigen diverse Berichte, dass bestimmte regionalanästhesiologische Verfahren nach entsprechendem

Training auch durch nicht-ärztliches Personal erfolgreich durchgeführt werden können (5, 6).

Bereits 1978 beschrieben Mehrkens und Ahnefeld die Vor- und Nachteile der Regionalanästhesie in der Notfallmedizin (5). Die dort angesprochenen Begründungen finden sich größtenteils auch in aktuellen Publikationen wieder (7). Vor allem die Tatsache, dass der Patient trotz guter Schmerzreduktion bewusstseinsklar und reflexkompetent bleibt und u. U. sogar bei Lagerungsmaßnahmen oder dem Transport mithelfen kann, erscheint ebenso positiv wie eine mehrstündige Wirkung des jeweiligen Lokalanästhetikums. Lanz und Theiss fügten hier im Jahr 1980 noch die Gründe hinzu, dass eine Regionalanästhesie einfach durchführbar ist, nahezu an jedem Ort etabliert werden kann und zur späteren Überwachung weniger oder eventuell auch nur nicht medizinisch qualifiziertes Personal nötig wird (8).

Eine Intoxikation durch ein lokales Anästhetikum muss ebenso kritisch beleuchtet werden wie eine allergische Reaktion. Allerdings sind derartige Nebenwirkungen insgesamt eher selten.

Negativ können die benötigte Umfeldhygiene oder die längere Dauer der Etablierung sowie die erforderliche Erfahrung und Kompetenz bei der Anlage von regionalen Anästhesieverfahren ausgelegt werden (7). Eine Local Anesthetic Systemic Toxicity (LAST), d. h. eine Intoxikation durch ein lokales Anästhetikum, muss ebenso kritisch beleuchtet werden wie eine allergische Reaktion. Allerdings sind derartige Nebenwirkungen, vor allem unter Beachtung der jeweiligen Höchstdosierungen und unter Nutzung eines Sonografiegerätes zur Vermeidung einer akzidentellen intravenösen oder -arteriellen Injektion, insgesamt eher selten. Sie treffen letztlich auch auf eine Analgesie mit zentralwirksamen Medikamenten zu (7). Dass für eine Regionalanästhesie zusätzliches Equipment mitgeführt werden muss, kann hingegen nicht grundsätzlich als negativ angesehen werden. Wenn man auf die Vorhaltung spezieller Lokalanästhetika verzichten möchte, wäre die Nutzung von Lidocain, das in der Notfallmedizin auch als Antiarrhythmikum eingesetzt wird, für alle in diesem Artikel erwähnten Verfahren grundsätzlich möglich. Auch das aus Gründen der Patientensicherheit und -zufriedenheit empfohlene Sonografiegerät stellt mittlerweile keine übermäßige Gewichtsbelastung mehr dar und wird insbeson-

dere in der Katastrophen- und Expeditionsmedizin immer häufiger mitgeführt (9).

Wirkung von Lokalanästhetika

Im Gegensatz zu zentralwirksamen Analgetika wie Morphin oder Ketamin wirken Lokalanästhetika nicht an einem spezifischen Rezeptor im zentralen Nervensystem, sondern blockieren reversibel spannungsabhängige Natriumkanäle in den Membranen der Nervenzelle (10). Durch den verminderten Einstrom von Na+ in die Zelle wird das entsprechende Aktionspotenzial vermindert ausgebildet oder sogar blockiert. Die Weiterleitung des Schmerzsignals wird infolgedessen reduziert oder ganz unterbro-

Abb. 2: Bei Verletzungsmustern wie dieser Sprengverletzung der linken Hand, verursacht durch einen „Polen-Böller“, ist eine ausreichende Analgesie indiziert. Bei langen Transportwegen oder bestehender Fähigkeit des Patienten, beim Transport zu unterstützen (z. B. Abstieg im Gebirge, Rettung aus einer Höhle), kann eine Regionalanästhesie hilfreich sein.

Abb. 3: Wirkungsweise von Lokalanästhetika (hier: Lidocain) (24)

Depolarisierung der Nervenzelle Einfluss von Lidocain

Lidocain (geladen)

Extrazellularraum

Plasmamembran

spannungsabhängiger

Natriumkanal

Zytoplasma

Lidocain (ungeladen)

kein Aktionspotenzial H+ H+

Natriumionen

Abb. 4: A + B: Vorgehen zur Oberst’schen Leitungsanästhesie: Distal des Fingergrundgelenkes (A) wird in der Tiefe der Nervus digitalis palmaris proprius (C) betäubt. Nach Zurückziehen der Kanüle wird anschließend der Nervus digitalis dorsalis (D) ausgeschaltet. Durch das Absenken der Kanüle wird noch ein subkutanes Ringdepot angelegt. So können Eingriffe auch über das proximale Interphalangealgelenk (B) hinaus schmerzfrei durchgeführt werden.

chen (11). Durch die lokal begrenzte Applikation und Wirkung der Lokalanästhetika entfallen gleichzeitig die systematischen Nebenwirkungen von zentralwirksamen Analgetika (1, 12).

Eine Regionalanästhesie kann an verschiedenen Stellen sowie auf unterschiedliche Arten durchgeführt werden und lässt sich somit an verschiedene Eskalationsstufen anpassen (13). Die einfachste lokale Betäubung ist hierbei die topische Anästhesie durch das Aufbringen von Lokalanästhetika auf die (Schleim-)Haut, wie man es vom Emla®-Pflaster oder von Sprays zur Behandlung von Rachenschmerzen

Abb. 5: Oberst’sche Leitungsanästhesie an der linken Großzehe

kennt (14). Sollen im Rahmen der Anästhesie größere Abschnitte wie Zehen oder Finger betäubt werden, bieten sich z. B. Infiltrationsanästhesien wie die sog. Oberst’sche Leitungsanästhesie an (15) (Abb. 4 und 5). Sollte dies nicht ausreichen, so wäre auch die gezielte Behandlung mithilfe eines distalen Handoder Fußblockes durch eine periphere Nervenblockade möglich, der entsprechend den gesamten Körperteil betäubt (16, 17). Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass sowohl bei der Infiltrationsanästhesie als auch bei der peripheren Nervenblockade jeweils mehrere Nerven gezielt mit Anästhetikum behandelt werden müssen. Je mehr Versorgungsgebiete betroffen sind, desto aufwendiger und fehleranfälliger werden diese Prozeduren (18).

Durch die Wirkungsweise der Lokalanästhetika findet keine Suppression des Kreislaufes und der Atmung oder der Vigilanz statt, und der Patient bleibt i. d. R. gehfähig.

Infolgedessen bietet es sich bei großflächigen Verletzungsmustern an, direkt die gesamte Extremität zu anästhesieren. Dies kann z. B. durch einen gezielten Block des Plexus brachialis im Fall der oberen Extremität erfolgen. Hierbei wird am Oberarm das Nervengeflecht betäubt, das die Arteria axillaris umschlingt. Aus diesem formen sich im Verlauf u. a. die Nervenstränge der Nervi radialis (Speichennerv), ulnaris (Ellennerv) und medianus (Mittelnerv) (19). Bei der unteren Extremität bieten sich Fascia iliaca

Compartment Blocks (FICB) oder ein generalisierter Block des Nervus femoralis an, wobei beide Verfahren insbesondere mithilfe sonografischer Bildgebung einfach durchzuführen sind und ein geringes Risiko von schwerwiegenden Komplikationen haben (20). Letztendlich ermöglicht es diese abgestufte Herangehensweise, die Anästhesiemethode individuell an den Bedarf des Patienten und den Umfang des Eingriffes anzupassen, ohne unnötige Risiken einzugehen. Gleichzeitig werden durch die Wirkungsweise der Lokalanästhetika nachteilige Wirkungen von zentralen Analgetika vermieden: Es findet keine Suppression des Kreislaufes und der Atmung oder der Vigilanz statt, und der Patient bleibt – sofern nicht die untere Extremität blockiert wird – i. d. R. gehfähig. Dies vereinfacht insbesondere die Betreuung in größeren Katastrophenszenarien oder taktischen Lagen (21). Bezogen auf den militärischen Bereich wäre ein am Bein verletzter und entsprechend behandelter Soldat u. U. noch in der Lage, auf einen Feind einzuwirken.

Abb. 6: Sonografisch unterstützte Anlage einer Blockade der unteren Extremität

Zentrale Analgetika wie Opioide erfordern eine kontinuierliche Überwachung durch qualifiziertes Personal, da sie das zentrale Nervensystem beeinflussen und potenziell lebensbedrohliche Nebenwirkungen verursachen können.

Lokale Anästhesieverfahren in Katastrophenmedizin und taktischen Lagen

In der taktischen Medizin stellt die Regionalund Lokalanästhesie eine überlegene Option zur Schmerzkontrolle dar, vor allem im Vergleich zu zentralen Analgetika, da sie eine gezielte und langanhaltende Schmerzblockade mit geringem Ressourcenaufwand ermöglicht (21). Zentrale Analgetika wie Opioide erfordern eine kontinuierliche Überwachung durch qualifiziertes Personal, da sie das zentrale Nervensystem beeinflussen und potenziell lebensbedrohliche Nebenwirkungen wie Atemdepression, Sedierung oder Bewusstseinsveränderungen verursachen können (8, 16). Diese Abhängigkeit von intensiver Überwachung und Notfallbereitschaft bindet wertvolle personelle und materielle Ressourcen, die in taktischen Szenarien oft limitiert sind (12).

Im Gegensatz dazu ermöglicht die Regionalanästhesie eine lokal begrenzte Schmerzausschaltung, bei der der Patient wach, ansprechbar und in vielen Fällen mobil bleibt. Dies reduziert die Notwendigkeit einer engmaschigen Überwachung

und erlaubt dem medizinischen Team, andere Aufgaben wahrzunehmen. Dies könnten etwa die Versorgung mehrerer Verletzter oder die Vorbereitung auf eine Evakuierung sein (12). Zudem wirkt die Regionalanästhesie oft über Stunden hinweg, ohne dass eine ständige Nachdosierung erforderlich ist, was die Belastung des logistischen Nachschubes an Medikamenten minimiert und die operative Effizienz steigert (12). Gerade in ressourcenlimitierten Umgebungen mit hohem Einsatzdruck bietet die Regionalanästhesie somit eine überlegene Kombination aus Sicherheit, Effizienz und Flexibilität, die sich optimal an die Anforderungen der taktischen Notfallmedizin anpasst.

Gleichzeitig erzeugt die Anwendung der Regionalanästhesie in der taktischen Medizin auch spe-

7: Sonografisches Bild der Anlage einer Blockade des Nervus femoralis: Zu erkennen sind die Arteria femoralis (AF), der Nervus femoralis (NF), die Injektionsnadel (IN) sowie das durch das injizierte Lokalanästhetikum (LA) aufgedehnte Gewebe.

Abb.

zifische Herausforderungen und potenzielle Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Ein signifikanter Nachteil ist der erhöhte Zeitaufwand, da die Vorbereitung und Durchführung mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine niedrig dosierte intravenöse Analgesie. In dynamischen Einsatzsituationen kann dies zu Verzögerungen führen, die die operative Effizienz beeinträchtigen. Zudem erfordert die erfolgreiche Anwendung der Regionalanästhesie fundierte anatomische Kenntnisse und technisches Geschick, was wiederum die Verfügbarkeit von entsprechend geschultem Personal voraussetzt. Die Notwendigkeit steriler Techniken und geeigneter Ausrüstung kann in solchen Umgebungen ein zusätzliches Hindernis sein (22).

Weiterhin ist die Regionalanästhesie nicht für alle Verletzungsmuster geeignet. Verletzungen, die tiefe Körperhöhlen oder viszerale Strukturen betreffen, können durch alleinige regionale Verfahren möglicherweise nicht ausreichend abgedeckt werden. Insbesondere bei Polytraumata erfordert die effektive Schmerztherapie oft den Einsatz systemischer Analgesie, um eine umfassende Schmerzlinderung zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass die Wirkung regionaler Anästhesieverfahren zeitlich begrenzt ist. Katheterverfahren oder erneute Injektionen zur Verlängerung der Anästhesie sind in taktischen Szenarien oft schwer zu realisieren, insbesondere während längerer Transporte oder in entlegenen Einsatzgebieten (23).

Zusammenfassend erfordert der Einsatz der Regionalanästhesie in der taktischen Medizin eine sorgfältige Abwägung zwischen den potenziellen Vorteilen der Schmerzreduktion und den spezifischen Nachteilen, die sich aus den Einsatzbedingungen ergeben. Eine individuelle Risiko-NutzenAnalyse ist daher essenziell, um die optimale Versorgungsstrategie für den Patienten zu bestimmen.

Literatur:

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2. Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) (Hrsg.) (2023) S2k-Leitlinie Katastrophenmedizinische prähospitale Behandlungsleitlinien. AWMF-Register-Nr.: 001-043. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/001-043 (Abruf: 9. Januar 2025).

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9. Wickel F (2022) Nutzung von Ultraschall in gefahrvollen Umgebungen: Sinnvolle Diagnostik oder nur „Hokus Pocus“? TAKTIK + MEDIZIN 5 (3): 144-149.

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21. Stojadinovic A, Auton A, Peoples GE et al. (2006) Responding to challenges in modern combat casualty care: Innovative use of advanced regional anesthesia. Pain Med 7 (4): 330-338. DOI: 10.1111/j.15264637.2006.00171.x.

22. Craß D, Gerheuser F, Schwemmer U (2017) Regionalanästhesie: Indikationen, Vorbereitung, Evaluation, Nachsorge“ Springer Medizin, eMedpedia. www.springermedizin.de/emedpedia/detail/ die-anaesthesiologie/regionalanaesthesie-indikationen-vorbereitung-evaluation-nachsorge-dokumentation?epediaDoi=10.1007 %2F978-3-662-45539-5_49 (Abruf: 10. Januar 2025).

23. Neuburger M, Büttner J (2011) Komplikationen bei peripherer Regionalanästhesie. Der Anaesthesist 60 (2): 1014-1026. DOI: 10.1007/ s00101-011-1955-3.

24. Gelbe Liste (Hrsg.) (2024) Wirkstoffe – Lidocain. www.gelbe-liste.de/ wirkstoffe/Lidocain_481 (Abruf: 10. Januar 2025).

Die Autoren

Florian Wickel, MHBA ist Facharzt für Anästhesiologie mit den Zusatzbezeichnungen Klinische Akut- und Notfallmedizin, Intensivmedizin und Notfallmedizin. Zudem trägt er einen Mastertitel in Katastrophenvorsorge und -management. Hauptberuflich arbeitet er als Oberarzt im Notfallzentrum eines Krankenhauses der Maximalversorgung. Als Notarzt und Leitender Notarzt ist er regelmäßig im Rettungsdienst tätig.

Eric Bibiza, M. Sc. ist Arzt mit der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin. Zudem ist er freiberuflicher Dozent für taktische Medizin. Hauptberuflich ist er primär im Bereich der klinischen Forschung aktiv.

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TAKTIK + MEDIZIN ist die erste deutschsprachige Fachzeitschrift, die sich dem Themenbereich Einsatztaktik und medizinische Versorgungsstrategien im Rahmen von Bedrohungslagen widmet.

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Autoren und Autorinnen:

Dr. Alon Bar, MD

Dr. Nadav Zacks, MD

Liraz Danin, NP

Hanan Kritzer, NP

Dr. Omer Issachar, MD

Dr. Muhammad Mahamid, MD

Kaplan Medical Center

Traumaeinheit des Kaplan Medical Center (Rehovot, Israel), angeschlossen an die Hebräische Universität Jerusalem

Dov Maisel

Orpaz Afriat

United Hatzalah orpazA@ israelrescue.org

Der Angriff am 7. Oktober 2023:

Ein Wendepunkt für Israels Notfallmedizin

Ein durchgehendes Ertönen der Sirenen, Schüsse und die Schreie der Verwundeten durchbrachen den ruhigen Samstagmorgen des 7. Oktober 2023. Eigentlich war es ein Feiertag, Simchat Thora, das Freudenfest der Thora. Doch innerhalb eines Augenblickes verwandelte sich ein festlicher Moment in einen nationalen Notstand, hinterließ Tausende von Opfern und veränderte das Gesicht des Landes. Mitten in diesem Chaos, in dem Straßen durch Feuergefechte blockiert waren und Hunderte Terroristen mordend durch Städte zogen, fanden sich medizinische Teams in einer bislang nicht gekannten Situation wieder. Die Helfer waren gezwungen, irgendwie zu den Opfern vorzudringen. Die Ereignisse waren ein Drama von Überleben, Heldentaten und improvisiertem Handeln von Freiwilligen an vorderster Front und den Krankenhäusern im Hintergrund. Der 7. Oktober 2023 definierte die Grenzen der Notfallmedizin neu.

Freiwillige Helfer riskieren ihr Leben

Als das Drama im Süden begann und Tausende Raketen den Himmel füllten, waren die Freiwilligen von United Hatzalah die erste medizinische Einheit vor Ort, die unter Beschuss operierte. Mit 1.253 aktiven Freiwilligen in der südlichen Region und 410 Notfallfahrzeugen behandelten sie in der Initialphase Hunderte verletzte Personen direkt vor Ort und transportierten 739 von ihnen in Krankenhäuser. Diese Zahlen vermitteln jedoch nur einen kleinen Eindruck von

den dramatischen und chaotischen ersten Stunden des Angriffes. Die sonst übliche „Scoop and Run“Evakuierungsmethode (einsammeln und losfahren) war aufgrund des Scharfschützenfeuers und der Straßensperren nicht durchführbar. Die Freiwilligen von United Hatzalah, viele von ihnen selbst Bewohner der eingenommenen Gemeinden, mussten eine Entscheidung fällen, die von der bisherigen Vorgehensweise abwich. Anstatt auf eine Evakuierung zu warten, richteten sie dezentrale Triagepunkte in privaten Höfen und auf gesicherten Parkplätzen ein. Dies war

Abb. 1: Dr. Alon Bar im Simulationszentrum des Kaplan Medical Centers

notfallmedizinische Hilfe, die zu den Menschen kam und unter ständigem Beschuss stattfand, bis eine Evakuierung möglich wurde.

In Ofakim wurde bereits um 7.30 Uhr das erste Triagezentrum in der Beit-Vagan-Straße eröffnet, um Zivilisten aufzunehmen, die zu Fuß aus dem Inferno geflohen waren. Um 7.40 Uhr wurde ein weiterer Sammelpunkt für Verletzte an der örtlichen Polizeistation eingerichtet. In Heletz wurde um 10.56 Uhr ein zentraler Stabilisierungspunkt mit einer improvisierten Hubschrauberlandestelle organisiert. Dort wurden in Koordination mit Polizeikräften und einem Bodeneinsatzleiter der Einheit 669 mehrere Schwerverletzte behandelt und mit BK117-Hubschraubern ausgeflogen.

Bis 12.30 Uhr hatte das erste Logistikfahrzeug von United Hatzalah tonnenweise medizinisches Material an diesen Ort geliefert, der sich nun zu einer vollständig einsatzbereiten Triageklinik mit ALS- und BLS-Teams (Advanced Life Support [erweiterte lebensrettende Maßnahmen], Basic Life Support [grundlegende lebensrettende Maßnahmen]) entwickelt hatte. Selbst in den Kibbuzim Be’eri, Kfar Aza und Shuva – wo die Kämpfe auf ihrem Höhepunkt waren – leisteten Freiwillige lebensrettende Sofortmaßnahmen, darunter intravenöse Flüssigkeitsgabe und Blutstillung.

Jeder Freiwillige vor Ort war mit moderner medizinischer Ausrüstung ausgestattet, darunter Tourniquets (CAT®/SAM®), Notverbände (Emergency Bandages) und leichte taktische Tragen. Diese Ausrüstung, kombiniert mit kontinuierlichem Training und intensiven Übungen, ermöglichte den freiwilligen Helfern, innerhalb von Sekunden nach dem Eintreffen effektive Hilfe zu leisten.

United Hatzalah setzte außerdem eine Flotte von Evakuierungshubschraubern ein, darunter zwei BK-117-Maschinen, die mit Flugrettungsteams besetzt waren und jeweils zwei schwer verletzte Patienten liegend transportieren konnten. Diese Fähigkeiten in Kombination mit neuen Entwicklungen wie z. B. hämostatischen Verbänden, sofort einsetzbaren Feldkliniken und sogenannten Schnellreaktionsfahrzeugen (SUV oder Kleinwagen mit ALS-Ausrüstung) erwiesen sich als entscheidend.

Doch der Preis des Helfens war hoch: 13 Freiwillige von United Hatzalah wurden verletzt, sechs wurden ermordet oder im Einsatz getötet. Sieben Angehörige von freiwilligen Helfern wurden ent-

führt und neun getötet. Selbst unter Beschuss verteilte die United Hatzalah tonnenweise medizinisches Material, Hygieneartikel und Nahrungsmittel an Einsatzkräfte und evakuierte Familien. Insgesamt erhielten 1.200 Sanitäter, Zivilisten und Soldaten psychologische Unterstützung durch die Kriseninterventionsteams der United Hatzalah. Damit durchbrach die Organisation gängige Annahmen über Notfalleinsätze und bewies: Wo kein Weg ist, werden Fußspuren hinterlassen.

Das Kaplan Medical Center im Notfallmodus

45 km nördlich des Infernos, im Kaplan Medical Center in Rechovot, spielte sich ein anderes Drama ab. Das Krankenhaus, ein Traumazentrum der Stufe II mit 600 Betten, schaltete bereits in den Notfallmodus um, noch bevor ein MANV offiziell ausgerufen wurde. Diese Bereitschaft, die das Krankenhaus zu einem Vorbild machte, unterstreicht die große Bedeutung vorausschauender Planung in Extremsituationen. Die enormen Herausforderungen der Ereignisse im Oktober 2023 verdeutlichen eine harte Realität für das Gesundheitssystem: Alle medizinischen Fachkräfte müssen in der Trauma- und Notfallversorgung hochqualifiziert sein – unabhängig von ihrer täglichen Spezialisierung. Diese Ereignisse zeigten mehr als deutlich: Unzureichende Vorbereitung auf einen MANV führt zu erhöhter Morbidität und Mortalität. In Anerkennung dieser Bedeutung verstärkte das Kaplan Medical Center proaktiv seine Notfallvorsorge. Die durchzuführenden Maßnahmen konzentrierten sich auf umfassende kranken-

Abb. 2: Freiwillige von United Hatzalah suchen während eines Raketenangriffes am Boden Schutz.

Abb. 3: Freiwillige von United Hatzalah evakuieren am 7. Oktober Opfer zu einem Hubschrauber der Luftrettungseinheit 669 der Israel Defense Forces (IDF).

hausweite Protokolle für MANV- und allgemeine Notfallsituationen, inkl. Mitarbeiterschulungen und administrativer Einsatzbereitschaft.

Die eigentliche Herausforderung besteht darin, ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft im Routinebetrieb aufrechtzuerhalten.

Der Ansatz des Kaplan Medical Centers zur Notfallvorbereitung ist sektorenübergreifend und bezieht alle Ebenen des Krankenhauspersonals ein: von der strategischen Leitung durch das Management bis hin zur Verwaltung und Transportlogistik. Diese ganzheitliche Integration stellt sicher, dass alle operativen Einheiten selbst unter hohem Druck koordiniert und reibungslos zusammenarbeiten können.

Des Weiteren implementiert und übt das Kaplan Medical Center regelmäßig umfassende krankenhausweite Protokolle für Notfälle und MANVEreignisse, die folgende Schlüsselaspekte beinhalten:

• regelmäßiges Training: laufende Übungen und Schulungen für alle Notfallteams

• strukturiertes Lockdown-Protokoll: Maßnahmen zur Sicherung des Krankenhauses bei externen Bedrohungen, z. B. schnelle Entlassung von Patienten, Aktivierung und Verteilung vorbereiteter Notfallausrüstung sowie standardisierte Abläufe

• klare Notfallrollen: eindeutige Zuständigkeiten für spezifisches Personal während MANV- und Notfallsituationen

• fortschrittliches Alarmierungssystem: effiziente Mechanismen zur Anforderung

zusätzlicher medizinischer und unterstützender Kräfte von außerhalb des Krankenhauses.

Es ist für alle Beteiligten wichtig zu erkennen, dass Notfallvorsorge besonders komplex ist, weil sich die Art der Ereignisse ständig verändert. Während spontane Ereignisse wie Erdbeben oder Busunfälle eine sofortige Reaktion erfordern, bieten Kriege und bestimmte sicherheitsrelevante Vorfälle ein kritisches Zeitfenster für die schnelle Vorbereitung auf MANV-Szenarien. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft im Routinebetrieb aufrechtzuerhalten. Gerade in ruhigen Zeiten sind gründliche Planung und effektives Training entscheidend, um eine Überlastung im Ernstfall zu vermeiden.

Die Stärke des Modells vom Kaplan Medical Center wurde erneut am 15. Juni 2025 auf die Probe gestellt, als eine Rakete 400 m vor dem Eingang des Krankenhauses einschlug und 63 Verletzte gleichzeitig eintrafen. Das Kaplan Medical Center bewies, dass kontinuierliches Üben und eine entsprechende Vorbereitung reflexartig Automatismen auslösen, mit denen solche Ereignisse effizient und professionell bewältigt werden können.

Zentrale Beobachtungen während dieses Vorfalles belegten den Nutzen dieser Vorbereitung:

• Schnelle Aktivierung von Protokollen: Notfallprotokolle wurden umgehend aktiviert, was eine rechtzeitige Zuteilung von Ressourcen ermöglichte.

• Anpassung der Infrastruktur: Eine temporäre Notaufnahme wurde zügig im B-Bereich (chirurgische Notaufnahme) eingerichtet, um die damals stattgefundenen Renovierungen in den Hauptschockräumen zu kompensieren, was ein Beweis für vorausschauende Notfallplanung ist.

• Vorbesprechungen: Wesentliche Erstbriefings für das Notaufnahmepersonal sowie diensthabende Ärzte, Pflege- und Verwaltungskräfte fanden bereits vor der offiziellen Ausrufung eines MANV statt, was die Einsatzbereitschaft deutlich steigerte.

• Effizientes Personal- und Ressourcenmanagement: Das Notaufnahmepersonal wechselte in 12-h-Schichten, unterstützt durch zwei tägliche Teambesprechungen. Durch proaktive Entlassungen wurde Bettenkapazität geschaffen. Geltende Richtlinien zur Reduktion von Materialverbrauch und Bluttransfusionen (nur mit Genehmigung eines Oberarztes) wurden durch die Ressourcennutzung zusätzlich optimiert.

• Reibungsloser Patientenfluss und Triage: Die Erstaufnahme war gut organisiert, ein speziell eingeteilter Arzt überwachte die Anmeldung und die Ausgabe von Kennwesten. Die Pflegeteams, die für den Bereich der „gehfähigen Verletzten“ zuständig waren, wurden für ihre effiziente Triage und Betreuung gelobt. Die Chirurgie etablierte einen klaren, einbahnstraßenartigen Aufnahmeprozess mit einer Station für primäre und sekundäre Untersuchungen.

• Effektive Kommunikation und spezialisierte Rollen: Die Kommunikation unter dem medizinischen Personal wurde über stets aufgeladene Mobiltelefone und Funkgeräte sichergestellt. Die klar definierte Rolle der eFAST-Spezialisten (für Point-of-Care-Ultraschalluntersuchungen, POCUS) sorgte für gezielten Einsatz qualifizierter Fachkräfte.

• Zeitgerechte Logistik und Dokumentation: Wichtige medizinische Ausstattung, z. B. Tetanus-Impfstoffe, war in der Notaufnahme sofort verfügbar. Temporäre Patientenakten wurden effizient verwaltet, bis die vollständige digitale Registrierung abgeschlossen war.

• Strategische Priorisierung chirurgischer Eingriffe: Während des Vorfalles wurde die Nutzung der Operationssäle vorrangig für lebensrettende Eingriffe (z. B. bei Bauchtrauma oder Gefäßverletzungen) gegenüber orthopädischen Operationen priorisiert. Dies spiegelte eine strategische klinische Entscheidungsfindung wider, bis ein klareres Bild der Gesamtlage vorlag.

Der proaktive und systematische Ansatz des Kaplan Medical Centers zur Notfallvorsorge durch belastbare krankenhausweite Protokolle und kontinuierliche Mitarbeiterschulungen hat sich als bewährtes Modell für die Verbesserung der medizinischen Einsatzbereitschaft bei unvorhersehbaren Krisen herausgestellt. Das effektive Management des

jüngsten MANV verdeutlicht zudem den großen Mehrwert kontinuierlicher Fortbildungen, simulationsbasierter Schulungen und klar strukturierter Notfallkonzepte zur Sicherstellung optimaler Behandlungsergebnisse bei kritischen Ereignissen. Diese Initiativen unterstreichen, dass Vorbereitung kein statischer Zustand ist, sondern ein fortlaufender dynamischer Prozess – essenziell für die Resilienz des modernen Gesundheitswesens. Dieses Programm diente als Grundlage für eine umfassendere nationale Initiative.

Vorbereitung, ständiges Training und die Fähigkeit zur Improvisation im Feld sind der Schlüssel zur Lebensrettung unter Beschuss.

Die Lehren des 7. Oktober: Medizin an beiden Enden der Krise

Die Ereignisse des 7. Oktober waren eine harte Lektion für den Staat Israel einschließlich seines medizinischen Systems. Die Geschichte von United Hatzalah und dem Kaplan Medical Center ist eine Geschichte von Entschlossenheit, Innovation und kompromissloser Widerstandskraft. Während United Hatzalah als erste Organisation am Ort des Geschehens war, unter Beschuss agierte und improvisierte Triagepunkte im Chaos einrichtete, war das Kaplan Medical Center die „Rückendeckung“ der Präklinik, die Prinzipien der Triage in ein effizientes Krankenhausmodell übertrug. Beide Organisationen agierten an ihrem jeweiligen Ende mit hoher Professionalität, großem Engagement und bewiesen: Vorbereitung, ständiges Training und die Fähigkeit zur Improvisation im Feld sind der Schlüssel zur Lebensrettung unter Beschuss. Die aus diesen Ereignissen gewonnenen Erkenntnisse sind nicht nur situationsspezifisch, sondern bilden die Grundlage für einen umfassenderen nationalen Plan, der die medizinische Resilienz in zukünftigen Notlagen sichern soll.

Abb. 4: Medizinisches Personal des Kaplan Medical Centers während einer MANVÜbung

Abb. 1: Ob Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei – Einsatzkräfte werden zunehmend bedroht.

Unberechenbar und gefährlich:

Menschen in psychischen Ausnahmesituationen

Vielen sind die tragischen Polizeieinsätze wie z. B. der Fall des Studenten „Tennesse Eisenberg“ vom 30. April 2009 in Regensburg oder der Fall „Neptunbrunnen“ vom 28. Juni 2013 in Berlin in Erinnerung. In beiden Beispielen wurden Polizeibeamte mit einem Messer bedroht, woraufhin sie zur Dienstwaffe griffen. Fast täglich werden in Polizeiberichten Auseinandersetzungen mit Personen in psychischen Ausnahmesituationen gemeldet, immer öfter mit tödlichem Ausgang. Laut einer Statistik der Fachzeitschrift Bürgerrechte und Polizei wurde im Jahr 2024 mit 22 tödlichen Schüssen durch Polizeikräfte die höchste Zahl seit 1977 gemeldet (1). In den meisten Fällen fielen die Schüsse in Situationen, in denen die Polizisten auf Menschen in psychischen Ausnahmezuständen trafen (2). Allein im ersten Jahr der Coronapandemie verzeichnete die WHO einen Anstieg von 25 % bei psychischen Krankheiten wie Depressionen und Angststörungen (3). Die deutsche Krankenkasse DAK meldete für das erste Halbjahr 2024 einen deutlichen Anstieg der Fehltage um 14,3 % aufgrund psychischer Erkrankungen (4).

Was bedeutet diese Entwicklung für Polizeikräfte?

Medienwirksame Einsätze, in denen die Lage infolge einer vorliegenden psychischen Erkrankung oder einer psychischen Ausnahmesituation eskaliert, haben den Fokus auf das polizeiliche Handeln gerichtet. Die tödlichen Schüsse in den o. g. Beispielen entstanden aus Notwehrsituationen heraus, in denen sich die Einsatzkräfte in ihrem Leben bedroht

fühlten. Die Täter hielten ein Messer in ihrer Hand und bewegten sich trotz der Androhung des Schusswaffeneinsatzes auf die Polizisten zu (5-7).

Dennoch muss die Polizei ihr Handeln auch hinterfragen, ob die Eskalation der Situationen hätte verhindert werden können, indem die Einsatzkräfte besser auf solche Ausnahmesituationen vorbereitet worden wären. Für die Polizeibeamten bedeuten solche Szenarien Hochstress. Innerhalb von Sekunden müssen Entscheidungen getroffen und auf die Situ-

ation reagiert werden. Das unter Stress abrufbare Portfolio an taktischen Möglichkeiten und Handlungsalternativen ist stark abhängig von der Ausbildung und dem Training. Hinzukommt, dass die Gefahr, eine Posttraumatische Belastungsstörung zu entwickeln, sehr hoch ist, wenn die Polizisten in riskante Einsätze gesandt werden, für die sie keine Lösungsansätze haben. Diese Einsätze werden von den Beamten meistens als gefährlich und unberechenbar empfunden, da sie sich nicht ausreichend für diese Situationen ausgebildet fühlen. Die Erfahrung zeigt, dass bestimmte psychische Störungen in Kombination mit spezifischen Rahmenbedingungen einen eskalierenden Einsatzverlauf begünstigen und somit ein erhöhtes Gewaltrisiko für die Beamten vorliegt (8).

Menschen in psychischen Ausnahmesituationen können bedrohlich wirken, und zielführende zwischenmenschliche Kommunikation gelingt oft erheblich schwerer.

Das herkömmliche Einsatztraining ist abgestimmt auf gewalttätige Straftäter. Die Anwendung der verschiedenen Eskalationsstufen und den Einsatz von Hilfsmitteln beherrscht jeder Polizeibeamte. Bei einem Straftäter ist davon auszugehen, dass er in den meisten Fällen rational denkt. Spätestens wenn durch die Polizeikräfte der Einsatz der Schusswaffe angedroht wird, wird der Täter erkennen, dass er den Anweisungen Folge leisten sollte. Bei einem Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation kann dies anders sein. Als problematisch erweisen sich in diesen Einsätzen die krankheits- oder drogenbedingten Denk- und Wahrnehmungsstörungen des Gegenübers. Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, z. B. Psychosen, können bedrohlich wirken, und zielführende zwischenmenschliche Kommunikation gelingt oft erheblich schwerer. Androhungen von Maßnahmen bis hin zum Schusswaffeneinsatz können nicht verarbeitet oder wahrgenommen werden. Es ist daher zwingend notwendig, das Thema „Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen“ zukünftig stärker in die Aus- und Fortbildung der Polizisten zu integrieren. Selbstverständlich ist es nicht möglich, jede Polizeikraft Psychologie studieren zu lassen.

Erweiterung der Fortbildung

Die Bandbreite an psychischen Störungen ist groß und jede Situation anders. Aber ein Blick über den

Tellerrand lohnt sich: Andere Institutionen wie z. B. forensische Psychiatrien oder Suchteinrichtungen arbeiten täglich mit psychisch erkrankten Menschen. Auch dort müssen die Mitarbeiter oft mit gefährlichen Situationen umgehen können. Die Fortbildung dieser Mitarbeiter setzt auf ein Multiplikatorensystem. Externe Anbieter wie das Institut ProDeMa® (9) bieten Lehrgänge für zukünftige Trainer und auch spezielle Kurse für Behörden mit Sicherheitsaufgaben an. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt hier in der Kommunikation mit dem Gegenüber. Unter Berücksichtigung von Grundsätzen wie …

• Beachtung der Eigensicherung/Abstand halten,

• Reizüberflutung vermeiden,

• Schaulustige entfernen,

• nur ein Gesprächspartner,

• langsam und ruhig sprechen

und nicht provozieren lassen soll das Gespräch mit dem Gegenüber geführt und eine professionelle Beziehung aufgebaut werden. Es wird nicht jedes einzelne Wort auf seine Bedeutung hin seziert, sondern die Gesprächsführung orientiert sich an dem, was die Person verbal äußert und nonverbal ausdrückt. Dabei wird stets versucht, die dahinterliegende Not zu erkennen, um gemeinsam eine möglichst stabile und ungefährliche Situation zu schaffen.

Zunächst steht nicht das polizeiliche Ziel im Vordergrund, sondern der Aufbau einer ungefährlichen Beziehung für beide Seiten. Dabei wird keine klassische Beziehung im Sinne einer Freundschaft „aufgebaut“, sondern es geht darum, durch gezielte

Abb. 2: Angriff mit Messer; die am häufigsten verwendete Waffe

Abb. 3: Eine psychisch auffällige Person muss aus einem Zug geholt werden.

und aktive Beziehungsarbeit als ungefährlich wahrgenommen zu werden. Ziel ist es, dem Gegenüber so zu begegnen, dass es sich sicher genug fühlt, um aus seinen belastenden, stressgeprägten Gedanken herauszutreten und wieder ins rationale Denken zu kommen. Der Beziehungsaufbau hat in dieser Phase oberste Priorität. Erst wenn dieser gelungen ist, kann im weiteren Verlauf gemeinsam ein Weg aus der aktuellen Lage entwickelt werden.

Eingesetzte Kräfte und Vorgesetzte müssen sich auf lange Einsatzzeiten vorbereiten.

Während des gesamten Gespräches wird aktiv zugehört. Aussagen der Person werden aufgenommen und behutsam eingeordnet, um sie im weiteren Verlauf gezielt aufgreifen zu können. Auf diese Weise lassen sich häufig Ursachen für das Verhalten identifizieren und eine angemessene, auf die Person abgestimmte Gesprächsstrategie entwickeln.

Sehr wichtig hierbei zu wissen ist: Diese Herangehensweise kostet Zeit. Eingesetzte Kräfte und Vorgesetzte müssen sich auf lange Einsatzzeiten vorbereiten. Jeglicher Druck kann die Situation zum Eskalieren bringen. Weiterhin soll ein Verständnis für Menschen in der psychischen Ausnahmesituation geschaffen werden. Dabei geht es darum, sein eigenes Handeln besser einschätzen zu können und ein Gefühl für die Deeskalation solcher Lagen zu entwickeln. Tiefgreifende psychiatrische Kenntnisse sind wiederum nicht erforderlich.

Das Statik-Dynamik-Modell

Zur Fortbildung gehört auch die Erkenntnis, dass nicht jeder Fall „verhandelbar“ ist. Es gibt Situati-

onen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, vor allem wenn eine direkte Gefahr für Dritte oder die eingesetzten Polizisten besteht. Dazu wurde das Statik-Dynamik-Modell (Abb. 4) entwickelt. Dieses soll die Herangehensweise in einem möglichen Einsatz skizzieren und verdeutlichen, ab wann das Eingreifen erforderlich ist und wann Zeit für den Beziehungsaufbau ist.

Ziel ist es, eine Beziehung zu der Person aufzubauen, um sie schließlich dazu zu bewegen, das Messer wegzulegen, und um die Situation zu deeskalieren.

Situation statisch

Die Einsatzkräfte kommen zum Einsatzort und die Person stellt im Moment keine Gefahr für Dritte, für die Polizisten oder sich selbst dar. Dennoch kann die Situation jederzeit eskalieren, möglicherweise, weil die Person ein Messer in der Hand hält. Unter Beachtung der zuvor genannten Regeln kann ein Beamter das Gespräch mit der Person aufnehmen. Alle weiteren Einsatzkräfte halten sich im Hintergrund. Sie sind zuständig für die Sicherung des sprechenden Beamten und halten Kontakt zur Leitstelle. Ziel ist es, eine Beziehung zu der Person aufzubauen, um sie schließlich dazu zu bewegen, das Messer wegzulegen, und um die Situation zu deeskalieren.

Übergangsbereich: statisch-dynamisch

Die Person wirkt nervös und aggressiv, läuft hin und her, droht mit dem Messer und kommt den Einsatzkräften oder Dritten näher. Hier ist es erforderlich, klare Grenzen zu setzen. Der Sprecher teilt klar und bestimmt mit, dass die Person das Messer herunternehmen und sich nicht weiter in Richtung anderer bewegen soll.

Situation dynamisch

Die Person unterschreitet den Sicherheitsabstand und stellt somit eine unmittelbare Gefahr dar. Oder die Einsatzkräfte treffen am Einsatzort ein, während die Person sich oder andere aktiv verletzt. In dieser Situation ist ein sofortiges Eingreifen erforderlich. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit muss der Angriff gestoppt werden, was auch den Einsatz der Schusswaffe bedeuten kann. Zeit für einen Gesprächsaufbau bleibt hier nicht.

Potenzial

Situation statisch

statischdynamisch

Beziehungsaufbau

Grenzen setzen

Übergangsbereich: statisch-dynamisch

Situation dynamisch

Sicherheit herstellen (Eingriffstechniken)

Das aktive Eingreifen, möglicherweise der notwendige Einsatz von Hilfsmitteln bis hin zur Schusswaffe, bedeutet für die eingesetzten Kräfte Stress. Der Puls rast und der Blickwinkel verengt sich. Um aus dieser Situation herauszukommen, ist tiefes Durchatmen notwendig. Die Einsatzkräfte müssen den Stress bewältigen und den Blickwinkel wieder erweitern.

Situation statisch

Der Angriff ist gestoppt, der Angreifer unter Kontrolle. Gerade jetzt ist das verbale Begleiten jeder weiteren Maßnahme erforderlich, um eine erneute Eskalation zu verhindern. Mithilfe dieses Modells kann ein komplexer Einsatz abgearbeitet werden.

Die Trainierenden sollen unter Beachtung der Eigensicherung mit dem Gegenüber kommunizieren und gleichzeitig den Kontakt zur Leitstelle aufrechterhalten.

Einbeziehung ins Einsatztraining

Das Modell kann aber auch in das Einsatztraining integriert werden. Wenn Trainingsszenarien in dieser Reihenfolge „statisch – dynamisch – statisch“ oder „dynamisch – statisch“ vorbereitet und durchgeführt werden, sind alle notwendigen Trainingsziele enthalten. Nach der Vermittlung von theoretischen Inhalten und Grundsätzen kann mit dem Einsatztraining begonnen werden.

Die Trainierenden sollen unter Beachtung der Eigensicherung mit dem Gegenüber kommunizieren und gleichzeitig den Kontakt zur Leitstelle aufrechterhalten. Sie müssen sich taktisch so positionieren, dass ein Zugriff auf die Person jederzeit möglich ist und das Risiko, verletzt zu werden, möglichst gering ist. Dabei stehen die Gesprächsinhalte und die

statischdynamisch

Situation statisch

Zeit

Atmen verbale Nachbearbeitung

Gesprächsführung zunächst im Vordergrund. Später können dann diverse Zugriffsszenarien mithilfe verschiedener Techniken geübt werden. Besondere Anforderungen werden auch an die Rollenspieler gestellt. Eine psychische Ausnahmesituation zu spielen, erfordert viel schauspielerisches Talent und verlangt ein Höchstmaß an Konzentration. Es empfiehlt sich, ein „Drehbuch“ für Szenarien auszuarbeiten, das den Rollenspielern klare Handlungsanweisungen vorgibt, aber auch Freiraum für eine authentische Darstellung und das flexible Reagieren auf die Aktionen der einschreitenden Beamten ermöglicht. Unter Beachtung der eingangs erwähnten Statistik sollte erkannt werden, dass dem Thema „Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen“ eine erhöhte Aufmerksamkeit gegeben werden muss. Die Fürsorgepflicht der Behörden verlangt, dass die Einsatzkräfte zukünftig besser auf solche lebensbedrohlichen Einsatzlagen vorbereitet werden, um die Möglichkeit eines Schadens für die Einsatzkräfte, Dritte oder die Betroffenen zu verringern.

Literatur:

1. Henrich J (2025) Wann darf ein Polizist zur Waffe greifen? www.zdf.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/polizei-schusswaffen-gebrauch-todesfaelle-100.html (Abruf: 6. Mai 2025).

2. N. N. (2025) 22 Tote durch Polizeischüsse im Jahr 2024. www.zeit. de/gesellschaft/2025-01/polizei-polizeigewalt-schuesse-tote-2024 (Abruf: 15. April 2025).

3. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (Hrsg.) (2023) Wie steht es um die globale psychische Gesundheit? Ein Überblick. https://dgvn.de/meldung/wie-steht-es-um-die-globale-psychischegesundheit-ein-ueberblick (Abruf: 15. April 2025).

4. Scharf R (2024) Starker Anstieg bei psychischen Erkrankungen im ersten Halbjahr 2024. Pressemitteilung DAK-Gesundheit. www.dak. de/presse/bundesthemen/gesundheitsreport/starker-anstieg-beipsychischen-erkrankungen-im-ersten-halbjahr-2024-_76674 (Abruf: 15. April 2025).

5. Witte J (2014) Beschwerde wegen tödlicher Polizeischüsse abgelehnt. www.spiegel.de/panorama/justiz/tennessee-eisenberg-beschwerdezu-toedlichen-polizeischuessen-abgelehnt-a-981206.html (Abruf: 6. Mai 2025).

6. Spiegel TV (2009) Von 12 Polizeikugeln getroffen. www.spiegel. de/video/tod-eines-studenten-von-12-polizeikugeln-getroffenvideo-1020422.html (Abruf: 6. Mai 2025)

7. Heine H (2013) Berlin-Alexanderplatz: Nach Angriff mit Messer: Polizist erschießt Nackten im Neptunbrunnen. www.tagesspiegel. de/berlin/polizei-justiz/polizist-erschiesst-nackten-im-neptunbrunnen-4023304.html (Abruf: 6. Mail 2025).

8. Biedermann J, Ellrich K (2022) Der polizeiliche Umgang mit aggressiven Verhaltensweisen bei Menschen mit psychischen Störungen – Handlungskonzepte, Spannungsfelder und Notwendigkeiten der zukünftigen Beforschung. In: Staller M, Koerner S (Hrsg.) Handbuch polizeiliches Einsatztraining. Springer Gabler, Wiesbaden, S. 431-450.

9. Institut ProDeMa® (2025) Bildungsangebote in den Bereichen Prävention und Deeskalation. https://prodema-online.de/bildungsangebote (Abruf: 6. Mai 2025).

Abb. 4: Verschiedene Phasen des StatikDynamik-Modells (Quelle: Polizei Berlin)

Die Zukunft der Aus- und Weiterbildung im Rettungsdienst

Bereits mit der ersten Veranstaltung im vergangenen Jahr wurde der Bildungskongress Rettungsdienst zur zentralen Plattform für den fachlichen Austausch und die gemeinsame Weiterentwicklung der rettungsdienstlichen Ausbildung. Daran knüpfen wir im März in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für berufliche Bildung im Rettungswesen (BVBRW e. V.) an. Freuen Sie sich auf Impulse zu aktuellen Herausforderungen, innovativen Lehrkonzepten und Perspektiven einer modernen, qualitätsgesicherten Ausbildung im Rettungswesen. Neben einem vielfältigen Vortragsprogramm und spannenden Workshops bieten wir erstmals jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, ihre Abschlussarbeiten, Forschungsprojekte und innovativen Ideen im Rahmen einer Poster-Session zu präsentieren.

Auszüge aus dem Programm:

• Wer sind wir eigentlich? Das berufliche Selbstverständnis im Rettungsdienst und die Bedeutung für die Bildung

• Sexismus in der Ausbildung: Was können Schulen tun?

• Kompetenzen beherrschen: Wann kann man „es“?

• Field Supervision: Ein Ansatz zur Kompetenzentwicklung im deutschen Rettungsdienst?

• Wie bewerten Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung?

• 12 Jahre NotSan-Ausbildung: Wo stehen wir?

• Multimodale Qualifizierung von Notärztinnen und Notärzten: Wie stärken wir Kompetenzen?

• Zwischen NotSan und RettSan: Benötigen wir eine weitere Qualifikationsstufe?

• Einsatz auf dem NKTW: Was müssen RettSan+ können?

• Zwischen Lehrsaal und Einsatzort: Praxistransfer in der RettSan-Ausbildung

• Benötigen wir eine Leitlinie für die rettungsdienstliche Bildung?

Aussteller: Veranstalter:

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