Schutzinitiative aktuell – Ausgabe Nr. 48 / Mai – Juni 2024

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Bericht aus Bern

Prävention: Waadtländer Polizei mit eindrücklichem Video

Siehe Seite 1 und 5

Nein zu Frühsexualisierung im Kindergarten –

Ja zu Präventionsunterricht durch Polizei

Von Nationalrat Andreas Gafner

In meinem letzten Bericht aus Bern ging es um die zunehmende Frühdigitalisierung unserer Kinder und ob diese eine Gefahr darstellt. Der deutsche Hirnforscher Manfred Spitzer hatte hierfür eine ziemlich klare Antwort. Gemäss ihm machen Smartphones unsere Kinder «krank, dumm und süchtig». Etwas, das in den vergangenen Wochen vermehrt auch von sämtlichen Schweizer Medien wie Blick und 20 Minuten aufgenommen wurde. So forderte etwa der bekannte Schweizer Schriftsteller Rolf Dobelli ein Social Media-Verbot für unter 16-Jährige und die Medien berichteten weiter bis hin zur Fragestellung, ob Smartphones aus Schweizer Klassenzimmern verbannt werden sollen.

Fortsetzung auf Seite 5

aktuell
Nr. 48 / Mai–Juni 2024

Frühsexualisierung an Bündner

Verein Schutzinitiative warnt Eltern

Stellen Sie sich vor: Ein Kind im Vorschulalter kommt verstört nach Hause und erzählt seinen Eltern schluchzend, dass es nie mehr in den Kindergarten möchte. «Was ist passiert», fragen die Eltern. «Heute kam eine Hebamme, die eine Geschichte von nackten Kindergartenkindern erzählte und dazu Bilder zeigte», antwortet das Kind. «Oh nein und dann», fragen die Eltern? «Und dann kamen noch ganz viel andere gruselige Dinge, aber ich möchte eigentlich nicht darüber sprechen, ich möchte einfach nicht mehr in den Kindergarten».

Im Hebammenfachmagazin Obstetrica erschien kürzlich unter dem Titel «Eine Hebamme klärt im Kindergarten auf» ein erschreckender Artikel über die «Aufklärung» von Vorschulkindern im Bündnerland. Die Autorin und Hebamme Ruth Niederreiter beschreibt darin ihre Aktivitäten beim Kindergartenbesuch. Bereits im Untertitel des Artikels wird in grosser Schrift postuliert, dass «die Sorge vor Frühsexualisierung unbegründet sei». Wer sich entschuldigt, bevor es überhaupt los geht, dürfte unter den bekannten französischen Terminus «qui s’excuse s’accuse», zu Deutsch «wer sich entschuldigt klagt sich an» fallen.

Was im Artikel folgt ist eine toxische Mischung aus Frühsexualisierung, feministischer Indoktrination und LGBT+-Propaganda. Beginnen tut diese Schulung mit Anschauungsunterricht zu unterschiedlichen «Familienkonstellationen». Was das bedeutet, kann man sich vorstellen: Kindern wird ein Haus gezeigt, indem homo- und heterosexuelle Paare mit und ohne Kinder wohnen. Der Begriff der Familie wird damit inhaltslos und ausserordentliche Lebenskonstellationen werden als die neue Normalität verkauft.

Als nächstes werden Papierfiguren bekleidet. Hebamme Niederreiter animiert die Kinder, der Mädchenfigur Bubenkleider anzuziehen und der Bubenfigur dafür Röcke anzuziehen. Der Bubenfigur wird zudem gleich auch noch eine lange Haarpracht verpasst. Transgender-Propaganda für vier- bis sechsjährige vom Feinsten.

Die Krönung bilden in der Folge die aufklärerischen Praxisübungen. Getreu nach dem immer stärker aufkommenden Konzept der «sexuellen Bildung», wonach Sexualität nur erzogen werden kann wen auch etwas Sexuelles passiert, wird Wort in Tat umgesetzt. Dazu werden beispielsweise die Körperteile der Kinder mit Taschenlampen angeleuchtet. Die Kinder müssen dann erklären, ob sie am angeleuchteten Körperteil angefasst werden möchten oder nicht. Selbstverständlich wird auch der Genitalbereich und der Hinter gründlich ausgeleuchtet. Ob ein Kind an diesen Stellen angefasst werden kann, bleibt offen.

Solche sexuellen Übungen nehmen den Kindern ihre Scham. Die Normalisierung zerrütteter Familienverhältnisse nimmt ihnen die Orientierung. Und die Auflösung der Geschlechter nimmt ihnen ihre Identität. Ohne Scham, ohne Orientierung und ohne Identität, sind Menschen gefährdet gegenüber Übergriffen jeglicher Art.

Der Verein Schutzinitiative wurde deshalb aktiv. Mehr dazu im Kasten nebenan.

2 «Schutz vor Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen»
Kindergärten:
aktuell

Kindergärten: Eltern

WARNBRIEF AN BÜNDNER ELTERN

Was sich zurzeit in Kindergärten abspielt muss gestoppt werden! Der Verein Schutzinitiative wurde deshalb aktiv und hat über tausend Eltern von Kindergartenkindern im Kanton Graubünden einen Warnbrief gesendet. Der Warnbrief fordert betroffene Eltern dazu auf folgendes zu tun:

• Sexualerziehung ist Sache der Eltern. Grundsätzlich ist der Kindergarten nicht der geeignete Ort für Sexualaufklärung. Das ist nicht altersgemäss. Wehren Sie sich dagegen! Wenn von Präventionsunterricht vor Kindsmissbrauch die Rede ist, soll das der Polizist tun.

• Haben Sie den Mut und reklamieren Sie im Ereignisfall beim Kindergarten oder bei der Primarschule ihres Kindes. Sie werden sehen, dass Sie damit Wirkung erzielen. Vernetzen Sie sich mit anderen Elternpaaren.

• Erzählen Sie uns Ihre Geschichte und melden Sie sich, wenn wir Ihnen helfen können.

3 Nr. 48 / Mai–Juni 2024

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei LGBT-Vereinsleiter

Recherchen des TagesAnzeigers entpuppen den Ostschweizer Verein «Sozialwerk.LGBT+» als Hort sexueller Beziehungen zwischen erwachsenen Leitern und Jugendlichen, moralisch höchst verwerflichem Verhalten und von Machtmissbrauch. Inwiefern Verstösse gegen das Strafgesetzbuch vorliegen, untersucht nun die Staatsanwaltschaft St. Gallen. Klar wird: Die Übergänge zwischen Sexualpädagogik, LGBT-Aktivitäten und Missbrauch verlaufen fliessend.

Weil die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sexuelle Rechte ab Geburt propagiert, verwundert es nicht, dass mittlerweile über «Masturbationsräume» an Kitas diskutiert wird. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sprach der Jugendforscher Dr. Martin Voigt kürzlich von dieser «modernen» Sexualpädagogik, welche darauf abzielt, Kinder bewusst in (sexuell) aufgeladene Gefühlslagen und Situationen zu versetzen. Kinder versinken dadurch in Rollenspiele und sind leicht zu manipulieren. Das alles geschieht unter dem Motto der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen.

Der Beschuldigte wird gemäss eigenen Aussagen gerne in der Rolle eines Hundes befriedigt.

Doch was als wissenschaftliches Schutzkonzept verkauft wird, zielt auf die Desensibilisierung des natürlichen Schamgefühls ab und kann als pädagogische Vorarbeit für sexuellen Missbrauch gewertet werden, meint Dr. Voigt. Dass diese Behauptung nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt der mutmassliche Missbrauch von Jugendlichen in einem LGBT-Treff eindrücklich auf.

«Doch was als wissenschaftliches Schutzkonzept verkauft wird, zielt auf die Desensibilisierung des natürlichen Schamgefühls ab und kann als pädagogische

Vorarbeit für sexuellen Missbrauch gewertet werden.»

Die zwei beschuldigten Männer sind schwule Ehepartner. Sie haben mit Hilfe von Staatsgeldern den Verein «Sozialwerk.LGBT+» mitaufgebaut. Dieser Verein macht u.a. Werbung für Bücher wie «das Arschbuch», mit Anleitungen zum Analsex oder «PetPlay», ein Buch, dass Kick für jene Menschen verspricht, welche in der Rolle eines Tieres befriedigt werden wollen. Der besagte Verein betreibt auch zwei Treffs. Je einen in Chur (GR) und in Buchs (SG). Die Atmosphäre in den Vereinstreffs wird von diversen anonymen Quellen als «sexuell aufgeladen» bezeichnet. Dementsprechend sind in den Vereinstreffs, der Menschen ab 13 Jahren offensteht, auch haufenweise Sex-Spielzeuge wie Fesseln und Anal-Plugs zu finden.

In diesem Umfeld soll es nun zum sexuellen Missbrauch von minderjährigen Jugendlichen durch zwei erwachsene Leiter gekommen sein. Einer der Beschuldigten meint zu den Anschuldigungen ganz entspannt: «Minderjährige sind auch in der Lage, eigenverantwortliche Entscheide zu treffen. Und wenn sie dann nicht richtig sind, dann ist das halt so, dann gehört das zum Lernen dazu». Der Kreis zur «modernen» Sexualpädagogik schliesst sich. Die frühkindliche «Bildung» hin zur sexuellen Selbstbestimmung läuft auf Übergriffe und Missbräuche hinaus. Für den angeklagten LGBT-Aktivisten mag das zum Lernen dazugehören. Nicht aber für den Verein Schutzinitiative!

4 Nr. 48 / Mai–Juni 2024

Bericht aus Bern

Fortsetzung von Seite 1

Ich will in dieser Ausgabe den Bogen ein wenig weiter spannen, nämlich ob Frühdigitalisierung auch gleich Frühsexualisierung bedeutet. Eine Frage, die ich mir angesichts kürzlich publizierter und erschreckender Zahlen der Strafverfolgungsbehörden schon öfters gestellt habe. Wurden im Jahr 2012 erst 83 Jugendliche wegen Pornografie verurteilt, waren es 2018 bereits 419. 2022 überschritt der Wert mit 1024 erstmals die Grenze von 1000 Verurteilungen. Und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, denn vielfach gelangt die Verbreitung von illegaler Pornografie gar nicht erst zur Anzeige.

Die Waadtländer Polizei hat deshalb der Frühsexualisierung auf dem Pausenhof und im Klassenzimmer den Kampf angesagt und kürzlich zusammen mit der Schweizerischen Kriminalprävention ein Video ausgearbeitet. «Hey, du! Ich beobachte dich und ich weiss, was du gestern getan hast. Du hast einen Porno geschaut. Oh Mann, das ist nicht okay.» So beginnt das dreiminütige Video, das Kinder und Jugendliche vor Gefahren durch legale und illegale Pornografie sowie dem Teilen von Nacktbildern warnen soll.

Anzahl Jugendliche, die wegen verbotener Pornografie verurteilt wurden.

In besagtem Video warnt eine Stimme den Zuschauer vor dem Konsum von legalen Pornos durch Minderjährige. Gemäss Schweizer Strafgesetzbuch ist nämlich die Weiterverbreitung bei unter 16-Jährigen strafbar. Auch vor den Folgen von Sexting zwischen Minderjährigen – also dem Verschicken intimer Fotos und Videos untereinander – wird im Clip der Kantonspolizei Waadt gewarnt. Wer intime Bilder von sich teile, müsse damit rechnen, dass die Polizei «in deine Schule, in deine Klasse, an deinen Tisch» komme und «dich mitnimmt». Und weiter: «Denk immer dran: Ich beobachte dich, Tag und Nacht. Denn ich bin es.» In der Folge zeigt sich, dass hinter dem Mann mit Bart eine Frau steckt, welche die Rolle der Mutter der angesprochenen Minderjährigen einnehmen soll, die sagt: «Ich will doch nur dein Bestes, Schatz.»

Zugegeben, das Video ist durchaus drastisch und deutlich gehalten. Und es ging auch nicht lange, bis von einer «Expertin für sexualisierte Gewalt und Opferberatung» umgehende Kritik in den Medien kam, dass das Video als «furchteinflössend und auf diversen Ebenen höchst problematisch» sei. Doch wie sollen in Zeiten von TikTok, Snapchat und Instagram und entsprechend immer kürzer werdenden Aufmerksamkeitspannen die Kinder und Jugendlichen erreicht werden? Meiner Meinung nach genau mit solchen Videos, die auf eben jenen Social Media-Kanälen veröffentlicht werden und so die Jugendlichen erreichen. Und Ammenmärchen werden in dem Clip auch nicht erzählt: so fährt mittlerweile die Polizei in Zürich ein- bis zweimal pro Woche bei einem Jugendlichen vor und durchsucht das Haus, frühmorgens, in Anwesenheit von Eltern und Geschwistern, um Beweismittel in Fällen von unerlaubter Pornografie sicherzustellen. Eine Erfahrung, die man keinen Eltern wünscht.

Ich werde in dieser Angelegenheit eine Anfrage an den Bundesrat stellen und möchte wissen, was er gegen die Zunahme von Pornografie-Delikten bei Minderjährigen unternimmt.

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Andreas Gafner Nationalrat / BE
2012 2014 2016 2018 2020 2022 © Blick Grafik 15-17 Jahre 10-14 Jahre unter 10 Jahre

«Schutz vor Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen»

In Social Media tummeln auch Kriminelle!

Bereits Kinder sind in sozialen Netzwerken unterwegs und gelangen so nicht nur auf problematische Inhalte, sondern kommen auch persönlich in Kontakt mit unbekannten Erwachsenen. Zwei tragische Fälle sollen die Gefahren der Social Media-Welt aufzeigen.

Mit Tiktok ins Verderben: Mutter warnt! Rantigny, Frankreich: Die 13-jährige Shanon verabredete sich mit einem jungen Mann, den sie über Tiktok kennengelernt hatte. Dieser habe sein wahres Alter verschleiert. Der 19-jährige mutmassliche Täter lockte das Mädchen in eine Wohnung, vergewaltigte und verletzte es dabei schwer. Shanon musste in ein künstliches Komma versetzt werden. Drei Woche später verstarb sie im Spital und wurde am 9. April 2024 in Anwesenheit von mehr als 400 Personen beigesetzt.

Der Anwalt der Familie spricht angesichts der Verletzungen von einem barbarischen Akt. Die Mutter des verstorbenen Mädchens warnt vor der grossen Gefahr, sich über soziale Netzwerke mit Fremden zu verabreden.

Emily: kein Mädchen, sondern ein Erpresser

Ein 16-jähriger Junge tauscht sich über Instagram mit Emily, einem vermeintlichen Mädchen aus. Diese macht anfänglich romantische Versprechungen und verlangt in der Folge ein Live-Foto und später auch Nacktbilder und Videos des Teenagers. Jetzt sitzt die «Maus» in der Falle! Es stellt sich nämlich heraus, dass Emily kein Mädchen ist, sondern ein erwachsener Mann und Teil einer Erpresserbande aus Nigeria. «Emily» droht mit dem Versand von Nacktfotos des Burschen an seine Familie und an seine Freunde und fordert nun Geld. Diese

Spendenadresse:

Verein Schutzinitiative Postfach, 4142 Münchenstein

IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1

Form der Erpressung wird Sextortion genannt. Gemäss einem Experten1 haben sich in den letzten eineinhalb Jahren in Nordamerika 18 Jugendliche in Zusammenhang mit Sextorsion das Leben genommen.

Die Stadtpolizei Zürich rät, den Kontakt zu den Erpressern sofort abzubrechen und auf keinen Fall Geld zu schicken. Kopien der Chats erstellen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten sei in dieser Situation das Beste.2

Stopp ab 20:00 Uhr: Internetzugang einschränken! Der Rat des Vereins Schutzinitiative: Bleiben Sie mit den Ihnen anvertrauten Jugendlichen im Gespräch, informieren Sie sich über solche Vorkommnisse, und kontrollieren Sie proaktiv deren Zugriff auf die sozialen Medien.3

1 John Shehan vom National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), USA

2 NZZ, 22.1.24

3 Siehe auch «Schutzinitiative aktuell» Nr. 47, Seiten 2 und 3

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Schutzinitiative aktuell erscheint 4-mal jährlich / Abo: «Schutzinitiative aktuell» finanziert sich durch Gönnerbeiträge. Der kostendeckende Abopreis von CHF 10.- wird nicht erhoben. / Herausgeber und Redaktion: Verein Schutzinitiative, Postfach, 4142 Münchenstein, Tel . 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1 / © Verein Schutzinitiative / Bilder: S. 2/3: iStock; S. 6: Shutterstock; Rest zur Verfügung gestellt / Gestaltung: WJP Werbeagentur, 4053 Basel / Druck: Bruhin Spühler AG, Rüti.

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