

Bundeshaus mit Regenbogenflaggen: Soweit darf es nicht kommen!
Bundeshaus mit Regenbogenflaggen: Soweit darf es nicht kommen!
Das Hissen der Regenbogenfahne an öffentlichen Gebäuden sei keine Marginalie, sondern treffe den Rechtsstaat vielmehr «bis ins Mark», betont der ehemalige deutsche Verfassungsschutzpräsident Hans Georg Maassen. Es drohe ein neuer «woker» Sozialismus. Dagegen regt sich nun internationaler Widerstand. Der Verein Schutzinitiative ruft die Leser und Mitglieder auf, staatliches Hissen dieser Flagge zu dokumentieren und ihm zu melden.
Es war eine der letzten Amtshandlugen der damaligen deutschen Innenministerin Nancy Faeser: Seit Mitte April 2025 darf an Gebäuden der Bundesrepublik Deutschland neben der Bundes- auch die Regenbogenflagge gehisst werden. Darüber ist eine heftige Diskussion entbrannt, die auch auf die Schweiz überschwappte. Dabei formulierte der ehemalige Verfassungsschutzpräsident in der «Weltwoche» eine scharfe und grundsätzliche Kritik am Vorgehen des deutschen Staats. Der Flaggenerlass von Faeser sei keine Nebensächlichkeit, die man mit einem schulterzuckenden «Na und?» abtun könne, betont Maassen. Er treffe vielmehr «den demokrati-
schen Rechtsstaat bis ins Mark». Denn staatliches Handeln müsse «unparteiisch und rechtsstaatlich» sein.
«Die Regenbogenflagge ist keineswegs eine ‹politisch unschuldige Fahne›.
Sie ist zum Symbol für die fanatische ‹Woke›-Ideologie geworden.»
Symbol für fanatische Woke-Ideologie
Doch genau hier liegt das Problem. «Das Hissen von Fahnen oder Abzeichen von Parteien, Gewerkschaften oder privaten Bewegungen ist mit der Neutralitätspflicht des Staates unvereinbar, denn dadurch wird der berechtigte Eindruck vermittelt, dass der Staat die Interessen einer Partei oder Ideologie vertritt, und dass er Menschen ausgrenzt, die ihr nicht angehören», schreibt Maassen.
Fortsetzung auf Seite 4
Am Samstag den 28. Juni fand die Jahresversammlung des Vereins Schutzinitative in Olten statt. Mit rund 100 anwesenden Mitgliedern und Interessenten und zahlreichen tollen Begegnungen war der Anlass ein voller Erfolg. Ein Höhepunkt der Versammlung war sicherlich das Referat von Prof. Dr. med. Paul Cullen, aus Münster in Deutschland, mit dem Titel: «Durch Transhumanismus zum ‹perfekten› Menschen oder zur Maschine?».
Transhumanismus
Transhumanismus ist ein Begriff, welcher sich aus den lateinischen Wörtern «trans», auf Deutsch «jenseits, über, hinaus», und «humanus» also «menschlich» zusammensetzt. Diese philosophische Ideologie vertritt die Ansicht, der Mensch könne mit Hilfe des technologischen Fortschrittes seine Defizite ausgleichen, seine Fähigkeiten optimieren und die natürlichen Grenzen des Menschen erweitern und übertreten. Anhänger des Transhumanismus streben ein neues technologisiertes Zeitalter an, in welchem der «neue Mensch» den Tod überwinden und ewig leben könne. Was auf den ersten Blick wie ein Science-Fiction Film mit Arnold Schwarzenegger klingen mag, scheint immer mehr Leute zu überzeugen, eröffnen uns doch moderne Technologien im Bereich der künstlichen Intelligenz, der Robotik, der Nanotechnologie und der Genetik noch nie dagewesene Möglichkeiten.
Transhumanismus und Transgender
In vielerlei Hinsicht ist der Transhumanismus vergleichbar mit der Transgender-Ideologie, versuchen doch beide die gegebene Realität zu verneinen, natürliche Grenzen zu überschreiten und das subjektive Empfinden, bzw. die subjektiven Ziele, als Massstab der objektiven Realität zu setzten. Denn wo der Transhumanist den Tod besiegen will, will der Transgender das biologische Geschlecht überwinden.
Begegnung mit Janick Christen
Bei unserer Jahresversammlung durften wir mit Janick Christen einen speziellen Gast begrüssen. Nachdem sie eine der ersten Personen in der Schweiz war, die zunächst eine hormonelle und dann eine chirurgische Transition durchlief, lebte sie einen Grossteil ihres Lebens als Mann. Danach bereute sie diesen Schritt und machte die getätigten Veränderungen soweit als möglich rückgängig. Gegenüber «Schutzinitiative Aktuell» beantwortete Janick Christen folgende Fragen:
Können Sie uns etwas über Ihren Weg der Identitätssuche erzählen?
Janick Christen: Ich hatte eine verzerrte Selbstwahrnehmung, da ich glaubte, ein Junge zu sein. Meine Jugend war sehr schwierig und geprägt von einem Selbstmordversuch, einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik und der anschliessenden vierjährigen Unterbringung in einer Pflegefamilie. Als ich mir eine Fernsehsendung ansah, hörte ich zum ersten Mal von Transsexualität. Ich war 17 Jahre alt. Ich versuchte, meine Weiblichkeit zu akzeptieren, aber ohne Erfolg. Mit 21 Jahren begann ich mit der Transition und mit 24 Jahren liess ich mich operieren. Mein neuer Name war Franck. Ich war erleichtert und glücklich, die Frau zu heiraten, die mehr als elf Jahre an meiner Seite sein sollte.
Eines Tages, als wir in Kanada waren, hörte ich tief in meinem Herzen ganz deutlich dieses Versprechen: «Wenn du mir vertraust, werde ich deine ursprüngliche Identität wiederherstellen.» Ich wusste, dass es mein Schöpfer war, der zu mir sprach. Ich hatte gar keine Lust, mein Geschlecht zu ändern, aber ich wusste ohne jeden Zweifel, dass es das Beste für mich war. Zunächst widerwillig machte ich schliesslich weiter und begann nach der Scheidung mit meiner Detransition. Es war eine echte Prüfung, aber heute bin ich mit der Rückkehr zu meiner Identität als Frau völlig im Reinen.
Basel-Stadt verfolgt einen trans-affirmativen Ansatz, das heisst einen Ansatz, den Wunsch von Minderjährigen, ihr Geschlecht zu ändern, bedingungslos zu bejahen. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?
Frau Christen nach ihrer Detransition
Janick Christen: Wir wissen, dass die Jugend oft eine heikle Zeit ist, ganz besonders bei der Identitätsfindung. Eine Transition zu begünstigen und zu erleichtern, bedeutet, die Tür zu einem durch irreversible Schritte zerstörten Leben zu öffnen. Ich sage es nochmals: Wenn eine Person ihr Geschlecht ändert, können die meisten durchgeführten Eingriffe nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund finde ich es schrecklich, dass die heute vorgeschlagenen Schritte so schnell und aufdringlich sind. Oft wird nicht einmal eine ernsthafte psychologische Betreuung angeboten, die darauf abzielt, junge Menschen auf einem Weg zu begleiten, der bedeutet, sich mit seiner Identität zu versöhnen und diese zu akzeptieren. Alles geht in Richtung einer Transition. Wenn dieser Prozess jedoch erst einmal begonnen hat – vor allem auf sozialer Ebene –, kann es für einen besonders verletzlichen jungen Menschen sehr schwierig sein, sich einzugestehen, dass sie oder er sich geirrt hat.
Was sagen Sie konkret zum Leitfaden von Basel-Stadt?
Janick Christen: Erstens stellt er sich als Schutzmassnahme gegenüber Jugendlichen dar, die unter ihrer Identität leiden. Mich macht es betroffen, dass Hormontherapien und chirurgische Eingriffe, die zu Verstümmelungen führen, als Schutzmassnahmen dargestellt werden. Dieser Leitfaden erklärt, dass die Geschlechtsidentität ein Prozess ist, der zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten im Leben auftreten kann. Dies zeigt, dass man Entscheidungen mit unumkehrbaren Folgen nicht überstürzen sollte. Das Schulpersonal wird aufgefordert, sich Fragen zu stellen wie z. B.: «Wie reagiere ich, wenn ein Junge mit einem Kleid in die Schule kommt, und warum?». Sollte ein Lehrer nicht eher seine Unterrichtskompetenzen und mögliche Strategien hinterfragen, das Lernen zu fördern? Ich denke auch an all die Kinder, die nicht von Identitätsproblemen betroffen sind und die im schulischen Rahmen damit konfrontiert werden. Sie werden aufgefordert, einen Mitschüler mit einem anderen Geschlecht zu identifizieren, obwohl die biologische Wahrheit unveränderlich ist. Sie müssen sich an ein verlogenes Denksystem halten. Wie könnte das nicht auch bei ihnen zu Verwirrung führen? Ist dies nicht ein Missbrauch? Bei Umkleidekabinen und Duschen wird vorgeschlagen, dass die betroffenen Kinder sich in der Umkleidekabine des identifizierten Geschlechts umziehen bzw. dort duschen können. Dies erscheint mir als Gewalt gegenüber den anderen anwesenden Kindern.
Eine Empfehlung in diesem Basler Leitfaden lautet, den sozialen Transitionsprozess in der Schule so schnell wie möglich einzuleiten, ohne zwangsläufig die Eltern einzubeziehen. Ein anderer Rat lautet, sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu wenden, wenn sich die Eltern gegen eine solche soziale Transition ihrer Kinder in der Schule wehren. Was denken Sie über diese zunehmende Bevormundung der Eltern durch den Staat?
Janick Christen: Ich sehe dies als eine äusserst gefährliche und besorgniserregende Fehlentwicklung. Viele Identitätsprobleme sind auf Herausforderungen zurückzuführen, die innerhalb der Familie entstehen. Hier sollte angesetzt werden, um den Eltern zu helfen, sich in ihren Kompetenzen und Rollen zu behaupten, damit sie selbst inspirierende und starke Vorbilder für ihre Kinder sein können. Indem der Staat sich dafür entscheidet, Kinder vor ihrem familiären Umfeld zu «schützen», stellt er die elterliche Kompetenz infrage. Wie können diese ihre Rolle ausüben, wenn sich der Staat in die Entwicklung des Kindes einmischt?
Fortsetzung von Seite 1
Die Regenbogenflagge sei keineswegs eine «politisch unschuldige Fahne». Sie sei zum Symbol für die fanatische «Woke»-Ideologie geworden (siehe Kasten), die darauf abziele, die freiheitliche Demokratie in einen neuen Sozialismus umzuwandeln, in dem die politisch Erleuchteten den noch nicht «woken» Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben.
«Diese
gefährliche Gender- und Transgender-Ideologie wird
auch von der Europäischen Union gefördert. Zum Beispiel von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.»
Deshalb bilanziert Maassen: «Ein Staat, der die Flagge einer Ideologie an seinen Amtsgebäuden hisst, grenzt die Staatsbürger aus, die diese Ideologie ablehnen, und macht deutlich, dass er sich parteiisch im Sinne der Ideologie verhält.»
Diese gefährliche Gender- und Transgender-Ideologie wird nicht nur vom deutschen Staat, sondern auch von der EU gefördert, so zum Beispiel von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Hans-Georg Maassen, ehemaliger Verfassungsschutzpräsident
Die Woke-Ideologie ist eine doktrinäre Strömung, welche den öffentlichen Diskurs kontrollieren will. Konkret werden allgemein gebräuchliche Begriffe ideologisch umgedeutet, wozu auch Sprachverbote gehören. Woke Menschen folgen einer Moralideologie mit kommunistischen Zügen, welche soziale Zusammenhänge auf eine simple Formel aus Unterdrückern und Unterdrückten reduziert. Ein Einfallstor für woke Indoktrinierung sind z. B. Themen wie Antirassismus oder Gender. Wer sich der woken Kulturrevolution entgegenstellt, verteidigt das hohe demokratische Gut der Glaubens- und Meinungsfreiheit (Gerfried Ambrosch, NZZ).
Das Ziel: Unter dem Deckmantel von «Antidiskriminierung» und der Forderung nach «sozialer Gerechtigkeit» soll unsere freiheitliche, auf christlich-abendländischen Werten beruhende gesellschaftliche Ordnung auf allen Ebenen bekämpft und durch eine sozialistische Utopie ersetzt werden.
Woke Menschen folgen einer Moralideologie mit kommunistischen Zügen.
Rückkehr zu Rechtsstaat und Vernunft
Doch ausgerechnet von der Leyens CDU-Parteikollegin Julia Klöckner, die neue Bundestagspräsidentin, untersagte das Hissen der Regenbogenflagge am Reichstagsgebäude während des Christopher Street Day. Der Staat müsse «politisch neutral bleiben», schreibt in diesem Zusammenhang auch die «Neue Zürcher Zeitung». Nur so sei Freiheit möglich.
Aufruf an unsere Leser!
Haben Sie eine Regenbogenfahne an Amtsgebäuden gesehen, sei es in der Gemeinde, im Kanton oder beim Bund? Bitte machen Sie eine Fotografie und senden Sie uns diese mit Angabe von Ort und Datum. Der Verein Schutzinitiative sammelt und dokumentiert diese Bilder und behält sich rechtliche Schritte vor, um die Rechtsstaatlichkeit und besonders Kinder zu schützen.
Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)
Die vergangene Sommersession hatte es thematisch in sich: Auch wenn ich selbst nicht mehr dem Parlament angehöre, verfolge ich noch immer mit Interesse die vielen Geschäfte, welche meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen innerhalb von drei Wochen durchpauken und verabschieden. Das Lobbying im Parlament spielt dabei seit jeher eine grosse Rolle. Gilt das auch zugunsten des Schutzes von Kindern und Jugendlichen?
Der Nationalrat nahm zum Beispiel die Debatte auf über die SRG-Initiative und damit die Frage, ob die Gebühren für Radio und Fernsehen von heute 335 auf 200 Franken gesenkt werden sollen. Um Geld ging es auch beim Thema Armee und der Armeebotschaft, mit welcher der Bundesrat Rüstungsgüter im Wert von 1,7 Milliarden Franken dem Parlament beantragte. Und auch bei der Umsetzung der 13. AHV-Rente drehte sich alles um deren Finanzierung, unter anderem durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, da deren erstmalige Auszahlung auf Dezember 2026 beschlossene Sache ist.
Bekanntlich hat der Verein Schutzinitiative nichts gegen eine altersgerechte «Sexualaufklärung» ab dem 11. Altersjahr. Zuvor darf nur biologischer Präventionsunterricht durch Lehrpersonen oder den sprichwörtlichen «Dorfpolizisten» erfolgen. Dass die Eltern immer vorgängig informiert werden, ist ebenfalls ein Grundpfeiler unserer Vorgehensweise. Wogegen wir uns vehement wehren, ist die so genannte «ganzheitliche Sexualerziehung» nach WHO, welche die Kinder und Jugendlichen mit nicht stufengerechter Sexualkunde konfrontiert und diese möglichst früh zu «sexuellen Wesen» machen möchte. Doch kennen meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen hier die Unterschiede so genau?
Bundeshaus, Bern: Verein Schutzinitiative klärt Parlamentarier auf
Etwas fernab der grossen Öffentlichkeit, aber nicht minder wichtig, ist die Information der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu laufenden Geschäften und Themen, welche von Interessengruppen vertreten werden. Umgangssprachlich wird hier jeweils von «Lobbyarbeit» gesprochen. Diese gehört zu unserem Milizparlament, zumal die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selbst zu den besten «Lobbyisten» gehören, da sie direkt Themen ihrer Wählerschaft im Parlament miteinbringen können. So waren mir persönlich immer auch die Anliegen unseres Vereins Schutzinitiative wichtig, den ich mittlerweile präsidieren darf, und der sich auch an der vergangenen Sommersession engagierte und mit Nationalrätinnen und Nationalräten das Thema «Sexualaufklärung» diskutierte.
Um diese aufzuzeigen und ausgewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier für das Thema altersgerechte Sexualaufklärung zu sensibilisieren, verbrachte eine Delegation des Vereins Schutzinitiative während der vergangenen Session einen Tag im Bundeshaus. Ziel war es, mittels direkter Gespräche mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Arbeit des Vereins Schutzinitiative zum Schutz unserer Kinder aufzuzeigen und anhand von konkreten Beispielen Überzeugungsarbeit zu leisten. Damit eben nicht Themen wie «sexuelle Identität» oder «sexuelle Gesundheit» schon Kindergartenkindern aufgezwungen werden, wo doch diese vor allem noch unbekümmert spielen sollten.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: mit 17 Parlamentarierinnen und Parlamentariern wurden persönliche Gespräche zum Thema Sexualaufklärung geführt, in welchen die Zustimmung zu unseren Standpunkten festgestellt werden konnte. Ein voller Erfolg, den wir bei nächster Gelegenheit wiederholen werden.
Alt-Nationalrätin Andrea Geissbühler, Kindergärtnerin, Polizistin, Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)
«Schutz vor Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen»
Der Luzerner Grossrat Stephan Dahinden (SVP) bringt Bewegung in die Debatte um die Sexualerziehung an Luzerner Schulen. In einem Postulat (P 447) fordert er zusammen mit 29 Ratskolleginnen und -kollegen, dass externe Anbieter nicht länger in der sexuellen Orientierung eingesetzt werden dürfen. Der Verein Schutzinitiative hat mit Dahinden gesprochen.
Auslöser des Vorstosses, der auch von Mitgliedern der Mitte sowie der FDP unterstützt wird, waren Beschwerden zahlreicher Eltern aus verschiedenen Luzerner Gemeinden. Sie meldeten sich bei politischen Vertretern, weil ihre Kinder nach Sexualkundelektionen verunsichert und teilweise verstört gewesen seien. Insbesondere Themen wie sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität hatten bei einigen Familien zu Irritationen geführt. Der Wunsch: mehr Zurückhaltung und mehr Mitsprache der Eltern.
Das Postulat verlangt vom Regierungsrat, die gesetzlichen und bildungspolitischen Grundlagen so anzupassen, dass externe Organisationen grundsätzlich nicht mehr zum Thema sexuelle Orientierung an Volksschulen eingesetzt werden können. Es bestehe die Gefahr, dass ideologisch
Verein Schutzinitiative Postfach, 4142 Münchenstein
IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1
gefärbte Inhalte vermittelt würden, die weder dem Lehrplan 21 noch der gesellschaftlichen Breite entsprächen.
Zudem fehle es externen Anbietern oft an pädagogischer und didaktischer Qualifikation, heisst es in der Begründung.
Inhalte rund um Genderidentitäten und LGBTQ+ sollen gemäss Vorstoss explizit ausgeschlossen werden. Die Volksschule hat nicht den Auftrag, Kinder in Bezug auf LGBTQ+-Identitäten zu beeinflussen. Kinder sollen in einem geschützten Rahmen aufwachsen dürfen, ohne gesellschaftlichen Druck, sich frühzeitig über geschlechtliche oder sexuelle Zugehörigkeiten zu definieren. Solche Entscheidungen gehören in die Privatsphäre.
Ob das Postulat im Kantonsrat angenommen wird, bleibt offen. Sicher ist: Die Debatte über Sexualerziehung an Schulen ist im Kanton Luzern neu entfacht – und dürfte Vorbildfunktion für andere haben.
Auf Ihre dringendUnterstützungangewiesen ! Auf Ihre !
Telefon für Beratung von Eltern und Besorgten: 061 702 01 00 www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch
Impressu m :
Schutzinitiative aktuell erscheint 5-mal jährlich / Abo: «Schutzinitiative aktuell» finanziert sich durch Gönnerbeiträge. Der kostendeckende Abopreis von CHF 10.- wird nicht erhoben. / Herausgeber und Redaktion: Verein Schutzinitiative, Postfach, 4142 Münchenstein, Tel . 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1 / © Verein Schutzinitiative / Bilder: S. 1/5/6: iStock; Rest zur Verfügung gestellt / Gestaltung: WJP Werbeagentur, 4053 Basel / Druck: Mattenbach Zürich AG, Zürich