Schutzinitiative aktuell – Ausgabe Nr. 55 / September – November 2025

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Lünen/DE: Kleinstadt-Idylle –doch der Schein trügt!

Deutscher Politiker fordert:

«Verbieten Sie Sexualpädagogik in den Kitas!»

In einer sehenswerten Rede spricht der Deutsche AfD-Politiker anlässlich eines riesigen Missbrauchsskandals im idyllischen Städtchen Lünen (Nordrhein-Westfalen) über den Zusammenhang von Frühsexualisierung und sexuellem Missbrauch. Der Verein Schutzinitiative wünschte sich, dass diese kritische Haltung zur Frühsexualisierung bald auch in Schweizer Kantonsparlamenten Schule macht.

Am 7. Juli 2025 kündigte der Bürgermeister Kleine-Frauns in der deutschen Stadt Lünen wegen eines Missbrauchsskandals um den stellvertretenden Bürgermeister Daniel Wolski an, nicht erneut zu kandidieren. Sein langjähriger Vize und Vorsitzender der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos) hatte Minderjährige sexuell missbraucht und auch mit Geld dafür bezahlt. Über Chats kommunizierte er manipulativ mit Jugendlichen, um sexuelle Handlungen und Nacktbilder zu erlangen. Auf seinen Datenträgern wurden kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos gefunden. Nach einem umfassenden Geständnis wurde Wolski am 14. Mai 2024 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Frühsexualisierung und sexueller Missbrauch

Der Abgeordnete Zacharias Schalley reagierte auf die Verhaftung des SPD-Vizebürgermeisters mit einer äusserst pointierten Rede1 im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Darin wirft er der SPD vor, «seit Jahren eine Politik zu betreiben, die diesen Bestien Vorschub leistet». Und weiter: «Frühsexualisierung ist Staatsdoktrin». Er kritisiert die WHO-Standards, welche Babys als «sexuelle Wesen» bezeichnen und «schon Kleinkinder masturbieren sollen». In Kitas würden «abartige Sexualkonzepte» eingeführt –darunter «Doktorspielräume» wo sogar von «oralen Handlungen an den Geschlechtsorganen» die Rede sei.

Fortsetzung auf Seite 4

Aufklärungsbuch zum Ausprobieren?

Ein ideologisch aufgeladenes Bilderbuch für die «Kleinsten» in einer Schweizer Kita zeigt kinderpornografische Abbildungen und fordert zur gegenseitigen Erkundung der Geschlechtsteile auf. Prompt kommt es zu einem sexuellen Übergriff. Die Mutter des Kindes reicht Strafanzeige ein. Und die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Karla Etschenberg meint zum Buch: «Freude an solchen Darstellungen hätten insbesondere Pädophile!»

Das Buch heisst «Wuschelkopf und Pupspopo» und bezeichnet sich im Untertitel ausdrücklich als «Mitmachbuch für die Kleinsten ab 18 Monaten». Mitmachen heisst in diesem Fall: eigene und fremde Körper erkunden, anschauen, anfassen. Das Buch für Kleinkinder ist auch bildlich mehr als explizit: Es zeigt nackte Menschen und allerlei Nahaufnahmen von männlichen und weiblichen Geschlechtsteilen von Kindern und Erwachsenen.

Der Verlag – Achse aus Wien – preist das Buch mit den Sätzen an, nichts fasziniere Kleinkinder mehr als den eigenen Körper. «Simpel und anschaulich» würden «Körperteile und ihre Namen zeitgemäss in Szene gesetzt». Klappen, dicke Pappe und einfache Sprache ergäben «ein tolles erstes Buch für alle, die keine Lust auf veraltete Begriffe und heteronormative Darstellungen» hätten. Als ob Kleinkinder überhaupt eine Vorstellung von Mann und Frau als sexuellen Wesen hätten und wüssten, was «heteronormativ» ist und sich davon verabschieden wollten.

Tatsächlich zeigt das Buch unter anderem ein nacktes schwarzes Mädchen, das mit weit aufgerissenen Augen auf das Geschlechtsteil eines anderen Mädchens schaut – zwischen den gespreizten Beinen hat es einen Penis.

Strafanzeige nach Missbrauch in Kita

Schon an dieser Stelle wird ersichtlich, wie sehr dieses Werk eine Projektion und ein ideologisches Instrument ist: «Nichtheteronormative» Erwachsene wollen Kinder, ja erklärtermassen «Kleinkinder», möglichst früh in eine sexualisierte und Lust orientierte Welt einführen.

Und es wirkt: Das propagierte «Mitmachen» hat ein Knabe in einer Kita in einem Nordwestschweizer Kanton ganz im Sinne der Verfasser derart ernst genommen, dass er einen anderen Jungen missbraucht hat, wie Medien berichten. Die Mutter des Opfers hat in diesem Zusammenhang Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet.

Darin heisst es, die Mutter habe ihren dreijährigen Sohn zu Hause beobachtet, wie er «sexuelle Handlungen mit bzw. an einer männlichen Puppe nachstellte». Sie sei «sehr scho-

ckiert» darüber gewesen, habe ihr Sohn «doch noch nie ein solches Verhalten an den Tag gelegt». Im Gespräch habe ihr Sohn dann angegeben, «dass er dies gemacht habe, weil es in der Kita am Vortag zu einer sexuellen Handlung zwischen ihm und einem vierjährigen Jungen gekommen sei». Der ältere Junge soll gemäss Strafanzeige «den Penis des Sohnes der Anzeigestellerin in den Mund genommen und daran gesaugt haben». Anschliessend soll er gesagt haben, dass es ihm «schmecken» würde.

– Pädophile freut’s!

Es müsse, heisst es in der Strafanzeige weiter, davon ausgegangen werden, «dass der Sohn der Anzeigestellerin Opfer des Übergriffs wurde, weil der andere Junge diese Handlung im Buch ‹Wuschelkopf und Pupspopo› gesehen hatte und er dies nachmachen wollte».

Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht skandalös: Nicht nur ist ein dreijähriges Kind in einer Kita, der er anvertraut war, Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Laut der Straf-

anzeige besteht auch ein Kausalzusammenhang zwischen der Präsentation des «Mitmachbuches» und der anschliessenden, davon inspirierten sexuellen Misshandlung.

Pädophile freut’s

Das ist – insbesondere auch für das Opfer – schon schlimm genug. Das Ganze hat aber noch eine weitere Dimension, jene der Pädophilie und des «Groomings» (Kontaktaufnahme mit Kindern in Missbrauchsabsicht). «Für wen sind diese Bilder?», fragt die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Karla Etschenberg. Ihre Antwort lautet: Eine nicht nur mögliche, sondern sichere Nebenfolge solcher Darstellungen sei es, «dass sie Pädophile und pädosexuell ansprechbare Heranwachsende und Erwachsene» erfreuten.

Weiter schreibt Prof. Etschenberg, das eigentlich Problematische an solchen Bildern sei, dass sie «die unverdächtige Kontaktaufnahme zu Kindern» ermöglichten. «Was eignet sich besser für ein bis zum gewaltfreien Missbrauch steigerungsfähiges Grooming als ein pädagogisch legitimiertes Aufklärungsbuch für Vorschulkinder, das der Freund der Mutter, der spendable Grossonkel, die kinderliebende Nachbarin, der Praktikant als Geschenk mitbringt oder aus dem Bücherregal fischt, um es mit dem Kind gemeinsam anzuschauen und zu besprechen?»

Manche Abbildungen in «Wuschelkopf und Pupspopo» könnten auch den Tatbestand des «Posings» erfüllen. Darunter werden sexualisierte Darstellungen von Kindern und Jugendlichen verstanden, teilweise auch Nacktaufnahmen von Kindern in natürlichen Positionen. Im Strafgesetzbuch sei klargestellt, dass die Abbildung von Kindern in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung als Kinderpornografie gelte.

Solche Machwerke aus Kitas und Schulen entfernen!

In Bezug auf «Wuschelkopf und Pupspopo» stellt Etschenberg die Frage: «Zeigen die hier beispielhaft abgebildeten Darstellungen nicht eindeutig die Merkmale des Posings? Oder ist es eine natürliche Körperhaltung, wenn ein Kind mit gespreizten Beinen in die Luft springt, um seine Genitalien im Spiegel zu sehen, die dadurch auch die Leserschaft zu sehen bekommt?»

Der Verein Schutzinitiative ist entsetzt über die Aufmachung und Absicht dieses Skandalbuchs und nimmt Anteil am Fall des mutmasslichen dreijährigen Opfers. Er klärt auf, informiert die Öffentlichkeit und berät und unterstützt betroffene Eltern. In aller Entschiedenheit hält er fest: Solche perversen Machwerke haben an Kitas und Bildungsinstitutionen nichts zu suchen!

Fortsetzung von Seite 1

Gemäss Schalley seien in Burscheid, Nordrhein-Westfalen, «Anfasstabellen» verteilt worden, in die Kinder eintragen sollen, wo sie sich und von wem sie sich intim befummeln lassen wollen. So konnten die Kinder auch ankreuzen, ob sie sich vom Erzieher oder Onkel an «Penis oder Scheide» berühren lassen wollten. Die Behauptung, Kinder könnten doch «nein» sagen, hält er für realitätsfremd, da sie leicht manipulierbar seien. Er verweist auf ein Zitat des ehemaligen SPD-Bundeskanzlers Olaf Scholz, die «Lufthoheit über den Kinderbetten erobern» zu wollen.

«Stampfen Sie die WHO-Standards ein!»

Scharf kritisiert der Abgeordnete Schalley Trans-Aktivisten,

welche Drag Queen-Kinderbuchlesungen organisierten. «Wenn Kinder in einem Gender-Kinderbuch lernen, dass es schön sei, wenn es ‹in der Vulva kribbelt›», könne sich das Kind nur mehr schwer gegen Übergriffe wehren.

«Hören Sie auf, Pedos Vorschub zu leisten!»

Am Schluss seiner Rede fordert Schalley die SPD-Abgeordneten und alle anderen Politikerinnen und Politiker dazu auf, dieses «kranke Treiben zu beenden» und «aufzuhören, Pedos Vorschub zu leisten» und weiter: «Stampfen Sie die WHO-Standards ein, verbieten Sie Sexualpädagogik in den Kitas und stoppen Sie den Trans-Hype!».

Riskant: Sexualfreundliche Kinderbücher

Von Prof. Dr. Karla Etschenberg, Köln

Menschen, die an gewaltfreien «einvernehmlichen» sexuellen Handlungen von und mit Kindern in der Familie, in der Kita, im Sportverein oder sonst wo interessiert sind, brauchen unauffällige Zugänge («Türöffner») zum Kind, durch die sie seine Ansprechbarkeit testen können. Mit pornografischem Material könnten sie sich strafbar und sowohl bei Kindern als auch bei unbeteiligten Erwachsenen, die das bemerken, verdächtig machen.

Ideal «geeignet» sind Abbildungen von «sexuell» aktiven Kindern mit unverhüllter Präsentation ihrer Geschlechtsorgane in sexualfreundlichen Kinderbüchern. Diese kann man – pädagogisch legitimiert – gemeinsam mit einem Kind anschauen und besprechen. Wenn das Kind das mag, helfen sie, die Intimität des Umgangs zu steigern bis hin zum «einvernehmlichen» Missbrauch (der hier wohl nicht näher beschrieben werden muss).

Helmut Kentler war als Mitverantwortlicher für das Buch «Zeig Mal!» (1974) der Erste, der solches Bildmaterial geboten hat. Während nun allerorts von Pädagogen und Behörden Schutzkonzepte zur Missbrauchsprävention erarbeitet werden, erscheinen unhinterfragt Kinderbücher mit geeignetem «Türöffner» – Bildmaterial u. a. vom Achse Verlag

in Wien («Gefördert von der Stadt Wien Kultur»). Drei Bände präsentieren Kinder als aktive «Sexualwesen»: «Wuschelkopf und Pupspopo» (3. Aufl. 2024), «Bruno will hoch hinaus» (3. Aufl. 2024) und «Lina die Entdeckerin» (6. Aufl. 2024, siehe Abbildung).

Schon 1991 dokumentierte das Buch «Lisa und Jan» (U. Sielert1 & F. Herrath) mit realistischen Zeichnungen die für Kinder riskante Tendenz, sie als aktive «Sexualwesen» zur Schau zu stellen. Die hier zitierten aktuellen Bücher zeigen die Weiterentwicklung. Es ist m. E. unverantwortlich, Kinder bei intimen Handlungen zur Schau zu stellen und durch solche Bilder pädosexuell lnteressierten zu Hause oder in der Kita Material für Anbahnungsgespräche zu liefern.

Ausführlichere Informationen: www.schutzinitiative.ch/medien/downloads/

https://www.schutzinitiative.ch/wp-content/uploads/2020/10/KSI_33_DT_Web.pdf 1

Bericht aus Bern

Frösche haben mehr Rechte als Kinder!

Oder: Weshalb der Verein Schutzinitiative ans Bundesgericht geht.

Die vom Bund finanzierte Aufklärungsbroschüre HEY YOU sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Kritiker werfen ihr vor, Kinder mit pornografisch anmutenden Inhalten zu konfrontieren. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der Verein Schutzinitiative hat kein Recht, die Millionen-Subventionen an die Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» anzufechten.

Das Gericht argumentierte, der Verein sei nicht direkt betroffen – es gehe ja nicht um seine eigenen Rechte, sondern um staatliche Gelder für eine andere Organisation. Damit schiebt das Bundesverwaltungsgericht die Verantwortung wie eine heisse Kartoffel ab. Für den Kinderschutz bleibt das ein Schlag ins Gesicht. Kinder und Jugendliche bleiben auf der Strecke.

Der Verein Schutzinitiative kündigt an, den Entscheid nicht zu akzeptieren. Der Weg führt nun vors Bundesgericht. Dort will der Verein klären lassen, ob ihm wirklich die Legitimation abzusprechen ist. Warum sollen Umweltverbände seit Jahren die Möglichkeit von Verbandsbeschwerden haben –und damit praktisch jedes Bauprojekt stoppen können –, während der Schutz von Kindern gegen staatlich finanzierte Sexualbroschüren im luftleeren Raum hängen bleibt?

projekte über Jahre blockieren. Doch wenn es um die seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern geht, bleibt alles beim Staat und seinen Günstlingen.

Für die Kritiker ist klar: HEY YOU verharmlost riskantes Verhalten, unterläuft die Elternrolle und überschreitet jede Grenze von seriöser Aufklärung. Dass das Bundesverwaltungsgericht dem Verein Schutzinitiative nun die Türe vor der Nase zuschlägt, macht die Sache noch brisanter.

Politischer Sprengstoff

Im Bundeshaus dürfte der Fall weiter Wellen schlagen. Schon jetzt fordern Parlamentarier, dass Kinderschutzorganisationen denselben Rechtsschutz erhalten wie Umweltverbände. Es ist grotesk, dass man Bäume und Frösche besser schützen kann als Kinder. Wir werden diesen Entscheid nicht einfach hinnehmen und kämpfen bis vor Bundesgericht.

HEY YOU – Aufklärung oder Porno?

Die Diskrepanz ist offensichtlich: Jeder noch so kleine Naturoder Tierschutzverein darf Einsprachen erheben und Gross-

Die Fronten sind damit klar: Während der Bund an seiner Broschüre festhält, will die Schutzinitiative den Kampf vor dem Bundesgericht weiterführen. Ob die Richter in Lausanne den Kinderschutz stärker gewichten als die Kollegen in St. Gallen, bleibt offen. Sicher ist nur: Der Streit um HEY YOU ist längst mehr als eine Detailfrage der Aufklärung – er wird zum Politikum. Bitte helfen Sie mit!

Alt-Nationalrätin Andrea Geissbühler, Kindergärtnerin, Polizistin, Präsidentin Verein Schutzinitiative, Bäriswil (BE)

Andrea Geissbühler
Alt-Nationalrätin Bäriswil (BE)
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen

«Schutz vor Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen»

Rose für einen Vater, Kaktus für 24translate

In dieser Ausgabe der «Schutzinitiative aktuell» verleiht der Verein Schutzinitiative symbolisch eine Rose an Personen oder Organisationen, welche durch ihr vorbildliches Verhalten der woken Genderideologie entgegengetreten sind. Einen Kaktus wiederum erhalten die Promotoren der Genderideologie.

Preisträger der Kategorie «Rose» ist ein mutiger Familienvater aus Luzern, der sich vehement und erfolgreich gegen die zunehmende Indoktrinierung seines Kindes mit der LGBTIQ-Ideologie gewehrt hat. Im Sommer 2025 erhielt er ein Schreiben seiner Gemeinde, welches direkt an sein 7-jähriges Kind gerichtet war. In der Anschrift wurde das Kind genderneutral angesprochen («Liebe*r»), worauf sich der erzürnte Familienvater sofort schriftlich bei der zuständigen Stelle beschwerte. Der Vater verlangte per E-Mail ultimativ eine erneute Zustellung des Schreibens, aber mit einer korrekten und ideologiefreien Anrede.

Die zuständige Stelle der Gemeinde kam dieser Forderung erfreulicherweise auch sofort nach und sandte erneut den gleichen Brief, aber dieses Mal mit der korrekten Anrede ohne Gender-Sternchen!

Und nun zum Preisträger der Kategorie «Kaktus», welcher dem Übersetzungsbüro «24translate» in St. Gallen verliehen wird. Im Rahmen der Pressearbeit hat der Verein Schutzinitiative 24translate mit der Übersetzung eines Kontaktschreibens und eines Informationsdossiers beauftragt. Die Antwort kam jedoch postwendend: Aussagen im Text und auf der Website des Vereins Schutzinitiative würden sich nicht mit ihren Ansichten vereinbaren lassen, weshalb der Auftrag nicht entgegengenommen werde. Gemäss 24translate würden Texte des Vereins Schutzinitiative künftig nicht mehr übersetzt.

Der Verein Schutzinitiative lässt sich dadurch nicht beeindrucken und wird sich weiterhin unerschrocken zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ideologischer Sexualisierung in allen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen.

Aufruf: Wehren Sie sich gegen die Verwendung der Gender-Sprache in Gemeinden und Schulen. Ein Anruf oder eine Mail signalisiert die Ablehnung dieser woken Gendersprache durch die Bevölkerung. Der Verein Schutzinitiative hilft Ihnen gerne bei der Formulierung solcher Beschwerden.

Spendenadresse:

Verein Schutzinitiative Postfach, 4142 Münchenstein

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Telefon für Beratung von Eltern und Besorgten: 061 702 01 00 www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch

Impressu m : Schutzinitiative aktuell erscheint 5-mal jährlich / Abo: «Schutzinitiative aktuell» finanziert sich durch Gönnerbeiträge. Der kostendeckende Abopreis von CHF 10.- wird nicht erhoben. / Herausgeber und Redaktion: Verein Schutzinitiative, Postfach, 4142 Münchenstein, Tel . 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1 / © Verein Schutzinitiative / Bilder: S. 1: Alamy; S. 6: AdobeStock; Rest zur Verfügung gestellt / Gestaltung: WJP Werbeagentur, 4053 Basel / Druck: Mattenbach Zürich AG, Zürich

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