RVK Information Oktober 2021

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Gesundheitspolitik

Aus dem Parlament Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 10. Juli 2021 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

AUS DEM NATIONALRAT Hürden für die Spitalwahl ausserhalb des Wohnkantons abbauen Postulat SGK-N Der Bundesrat wird mit dem Postulat beauftragt, aufzuzeigen, wie die Hürden, welche die freie Spitalwahl beeinträchtigen, beseitigt werden können und ein gewisser Wettbewerb zwischen den Listenspitälern der Kantone gewährleistet werden kann. Dabei seien die gesetzlichen Ziele der neuen Spitalfinanzierung durchzusetzen, insbesondere dass Spitäler und Kliniken einzig auf der Spitalliste des Standortkantons stehen müssen, und die Versicherten bei Wahleingriffen Zugang zu allen Listenspitälern der Schweiz haben. Dabei sollen die Versicherten denjenigen Beitrag erstattet bekommen, den sie bei einer Behandlung im Wohnsitzkanton erhalten würden. Der Bundesrat hat Ablehnung des Postulates beschlossen. Dies insbesondere mit dem Hinweis, dass auch noch eine Motion «Faire Referenztarife für eine schweizweite freie Spitalwahl» der SGK-N pendent sei, zu welcher der Bundesrat voraussichtlich im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspaketes einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten werde. Der Rat hat aber Annahme des Postulates beschlossen.

Wiederherstellung der Transparenz bei den Gesundheitskosten Motion Lombardi Filippo, übernommen von Rieder Beat Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, einen Entwurf für die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, die den Kantonen erneut das Recht einräumt, auf die Buchhaltungsdaten zuzugreifen, die der Prämienberechnung der Versicherer zugrunde liegen und dazu Stellung zu nehmen. Der Motionär weist darauf hin, dass die Kantone vor Inkraftsetzung des neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) diese Möglichkeit hatten. Dieses Recht müsse darum den Kantonen wieder eingeräumt werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er weist darauf hin, dass die Kantone Einsicht in die Kostenberechnungen der Versicherer hätten. Die Rollen und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in Bezug auf das Prämiengenehmigungsverfahren seien verschieden und eine Vermischung nicht ratsam. Entgegen dem Antrag des Bundesrates hat der Rat mit 93:79 Stimmen bei drei Enthaltungen Annahme der Motion beschlossen, wie übrigens auch der Ständerat in der Frühjahrsession 2021.

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