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BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG

Aus dem Parlament

Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 10. Juli 2021 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

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AUS DEM NATIONALRAT

Hürden für die Spitalwahl ausserhalb des Wohnkantons abbauen

Postulat SGK-N Der Bundesrat wird mit dem Postulat beauftragt, aufzuzeigen, wie die Hürden, welche die freie Spitalwahl beeinträchtigen, beseitigt werden können und ein gewisser Wettbewerb zwischen den Listenspitälern der Kantone gewährleistet werden kann. Dabei seien die gesetzlichen Ziele der neuen Spitalfinanzierung durchzusetzen, insbesondere dass Spitäler und Kliniken einzig auf der Spitalliste des Standortkantons stehen müssen, und die Versicherten bei Wahleingriffen Zugang zu allen Listenspitälern der Schweiz haben. Dabei sollen die Versicherten denjenigen Beitrag erstattet bekommen, den sie bei einer Behandlung im Wohnsitzkanton erhalten würden. Der Bundesrat hat Ablehnung des Postulates beschlossen. Dies insbesondere mit dem Hinweis, dass auch noch eine Motion «Faire Referenztarife für eine schweizweite freie Spitalwahl» der SGK-N pendent sei, zu welcher der Bundesrat voraussichtlich im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspaketes einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten werde. Der Rat hat aber Annahme des Postulates beschlossen.

Wiederherstellung der Transparenz bei den Gesundheitskosten

Motion Lombardi Filippo, übernommen von Rieder Beat Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, einen Entwurf für die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, die den Kantonen erneut das Recht einräumt, auf die Buchhaltungsdaten zuzugreifen, die der Prämienberechnung der Versicherer zugrunde liegen und dazu Stellung zu nehmen. Der Motionär weist darauf hin, dass die Kantone vor Inkraftsetzung des neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) diese Möglichkeit hatten. Dieses Recht müsse darum den Kantonen wieder eingeräumt werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er weist darauf hin, dass die Kantone Einsicht in die Kostenberechnungen der Versicherer hätten. Die Rollen und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in Bezug auf das Prämiengenehmigungsverfahren seien verschieden und eine Vermischung nicht ratsam. Entgegen dem Antrag des Bundesrates hat der Rat mit 93:79 Stimmen bei drei Enthaltungen Annahme der Motion beschlossen, wie übrigens auch der Ständerat in der Frühjahrsession 2021.

WALENSEE Der Walensee liegt im Osten der Schweiz, umgeben von der imposanten Churfirsten-Kette und dem Flumserberg. Er verbindet die beiden Kantone Glarus und St. Gallen und gilt als einer der saubersten Seen in der Schweiz. Der Name bedeutet «See der Welschen», da im Frühmittelalter der Walensee die Sprachgrenze zwischen den im Westen siedelnden Alemannen und den Rätoromanen, den Welschen, im Osten bildete.

Änderung der KVAV. Obligatorischer statt nur freiwilliger Abbau übermässiger Reserven der Krankenversicherer zugunsten der Versicherten

Motion Quadri Lorenzo Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) und insbesondere deren Artikel 26 so zu ändern, dass erstens der Abbau übermässiger Reserven nicht mehr freiwillig, sondern obligatorisch wird, und zweitens der für den Abbau der Reserven festgelegte Betrag nicht mehr «auf die Versicherten im örtlichen Tätigkeitsgebiet des Versicherers» verteilt wird, sondern auf Ebene des Kantons. Begründet wird der Vorstoss damit, dass die Versicherer mit überhöhten Prämien übermässige Reserven in der Höhe von vielen Milliarden angehäuft hätten und sie nicht verpflichtet seien, diese zugunsten der Versicherten abzubauen. Es sei auch nicht richtig, dass die Versicherer nicht verpflichtet seien, beim Abbau der übermässigen Reserven zu berücksichtigen, in welchen Kantonen zu hohe und in welchen zu tiefe Prämien erhoben wurden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er begründet dies unter anderem damit, dass der Prämienbedarf der Versicherer nicht genau vorausberechnet werden könnten, weil diese auf den Vorjahreszahlen, den Hochrechnungen für das laufende Jahr und auf den Kostenschätzungen für das Folgejahr abgestützt werden. Die Reserven seien auch dafür da, bei zu tief eingeschätzten Kosten daraus resultierende Defizite zu decken. Ein Reserveabbau auf einer kantonalen Grundlage sei ausserdem nicht umsetzbar, weil es keine kantonalen Reserven gebe. Die Reserven, die der Sicherstellung der Solvenz des Versicherers dienen, würden für das gesamte örtliche Tätigkeitsgebiet des Versicherers gebildet. Auch dieser Vorstoss wurde vom Rat – entgegen dem Antrag des Bundesrates – mit 103:75 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Als nächstes befasst sich der Ständerat mit der Motion. Für die Krankenversicherer wird es nun von Bedeutung sein, wie sich der Ständerat zu diesem Vorstoss stellt. Für Versicherer mit kleinen Beständen in einzelnen Kantonen wäre ja die Bildung von kantonalen Reserven absolut unmöglich, respektive sinnlos. Bei wenigen Versicherten wären ja auch die kantonalen Reserven sehr tief. Bereits ein nicht einmal sehr kostspieliger Fall würde die Reserven mehr als aufbrauchen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Versicherer würden mit den neuen Bestimmungen weiter eingeschränkt. Entsprechend wird es wichtig, die Ständeräte über die Ausgangslage zu informieren.

Beschwerderecht der Krankenversicherer gegen Entscheide des BAG betreffend Spezialitätenliste

Parlamentarische Initiative Lohr Christian Mit der Initiative wird verlangt, Artikel 52 KVG betreffend Analysen und Arzneimittel um einen Absatz 4 zu ergänzen. Damit soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche die Beschwerdelegitimation von Krankenversicherern gegen Entscheide des BAG betreffend Spezialitätenliste gemäss Artikel 64 bis 75 der Verordnung über die Krankenversicherung zum Gegenstand hat. Der Rat hat für die Behandlung dieses Vorstosses eine Fristverlängerung bis zur Herbstsession 2023 beschlossen.

Transplantationsgesetz. Änderung

Organspende fördern – Leben retten. Volksinitiative In der Sommersession 2021 hat der Rat mit grosser Mehrheit dem bundesrätlichen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» für eine erweiterte Widerspruchslösung zugestimmt. Nachdem in der Herbstsession 2021 auch der Ständerat dem Gegenvorschlag mit kleinen Änderungen zugestimmt hat, hat sich der Nationalrat der Vorlage des Ständerates angeschlossen und sie in der Schlussabstimmung mit 141:44 Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt. Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» hat der Rat mit 137:29 Stimmen bei 29 Enthaltungen abgelehnt.

SEEALPSEE Der Seealpsee ist ein auf 1143 Metern über Meer liegender See im Alpsteingebiet und gehört zum Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Aussicht über den Seealpsee Richtung Säntis wird auf den Etiketten des Appenzeller Bieres Quöllfrisch dargestellt. Im Juli 2009 und auch ein Jahr später verfärbte sich der Seealpsee durch eine hohe Dichte der Alge Tovellia sanguinea, einer Dinoflagellaten-Art, rot.

AUS DEM STÄNDERAT

Kantonale, regionale oder interkantonale Krankenversicherung. Allfällige Schaffung im Kompetenzbereich der Kantone

Standesinitiative Neuenburg In Form einer allgemeinen Anregung fordert der Grosse Rat des Kantons Neuenburg die Bundesversammlung auf, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) dahingehend zu ändern, dass die Kantone, die dies wünschen, per Gesetz eine kantonale, regionale oder interkantonale Einrichtung schaffen können, die folgende Aufgaben erfüllen kann: − die Prämien festlegen und erheben; − die Kosten finanzieren, die zulasten der OKP gehen; − die Erfüllung der administrativen Aufgaben, die den zur

Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassenen Versicherern übertragen werden, diese einkaufen und kontrollieren; − sich an der Finanzierung von Präventions- und Gesundheitsförderungsprogrammen beteiligen.

Die Einrichtung wäre unabhängig und verfügt über ein Leitungsgremium, in welchem unter anderem die Leistungserbringer und die Versicherten vertreten sind. Mit der Initiative, respektive mit der von dieser verlangten Einrichtung, soll unter anderem dem Anstieg der Krankenkassenprämien entgegengewirkt und eine lokale Steuerung des Systems ermöglicht werden. Die heute bestehenden Versicherer würden zu reinen Vollzugsgehilfen der kantonalen, regionalen oder interkantonalen Einrichtung. Die vorberatende Kommission hat Ablehnung der Standesinitiative beantragt. Sie verweist darauf, dass in den letzten Jahren in der gleichen Sache verschiedene Vorstösse auf gesamtschweizerischer und kantonaler Ebene vom Volk und Parlament abgelehnt wurden. Der Rat hat die Standesinitiative mit 26:9 Stimmen bei null Enthaltungen abgelehnt. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

Keine Prämiengelder für Vermittlerprovisionen

Standesinitiative St. Gallen Mit der Standesinitiative, die im März 2018 eingereicht wurde, lädt der Kantonsrat St. Gallen die Bundesversammlung ein, das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) so anzupassen, dass die Zahlungen von Provisionen für Wechsel in der Grundversicherung untersagt werden. Begründet wird der Vorstoss damit, dass die Versicherer jährlich hundert von Millionen Franken an Makler auszahlen und dass diese Zahlungen mit Prämiengeldern der Versicherten finanziert werden. Zwar hätten die Versicherer eine Branchenvereinbarung getroffen, die aber nicht von allen Versicherern unterzeichnet worden sei und an die sich auch Versicherer, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, nicht halten. In der vorberatenden Kommission wurde festgehalten, dass in der Zwischenzeit von den Versicherern eine neue, von fast allen Versicherern unterzeichnete Branchenvereinbarung vorliegt. Zudem habe der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf eines neuen «Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit» unterbreitet. Dieser sieht vor, folgende Punkte der allgemeinen Branchenvereinbarung Vermittler für allgemeinverbindlich zu erklären: 1. Verbot telefonischer Kaltakquise 2. Verzicht auf Leistungen der Callcenter 3. Begrenzung der Provisionen in der Grund- und

Zusatzversicherung 4. Umfangreiche obligatorische Ausbildung 5. Pflicht zum Beratungsprotokoll, das vom Kunden und vom

Berater unterzeichnet wird

Die Standesinitiative stand im Rat bereits in der Wintersession 2018 zur Beratung. Damals hat der Rat Ablehnung beschlossen. In der Herbstsession 2020 hat der Nationalrat Annahme beschlossen, weshalb das Geschäft erneut vom Ständerat beraten werden musste. Der Rat hat mit 29:11 Stimmen bei null Enthaltungen beschlossen, an seinem früheren Beschluss festzuhalten.

Keine Behinderung der hausärztlich koordinierten Versorgung durch den Fiskus

Motion Humbel Ruth Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die von den Krankenversicherern im Rahmen von Managed-Care-Verträgen an Ärztenetze geleisteten Entschädigungen für die koordinierte Behandlung der Patienten als Teil der Heilbehandlung nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 3 des Mehrwertsteuergesetzes zu definieren und damit von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Der Bundesrat ist bereit, die Liste der Steuerausnahmen im Mehrwertsteuergesetz dahingehend zu ergänzen, dass Managed-Care-Leistungen von der Steuer ausgenommen werden. Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2019 Annahme der Motion beschlossen hat, hat auch der Ständerat in diesem Sinne entschieden.

Mehr qualitativer und quantitativer Wettbewerb im Spitalbereich dank Wahlfreiheit der Patienten

Motion FDP-Liberale Fraktion Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, welche das Anbieten eines neuen Versicherungsmodells ermöglicht. Begründet wird der Vorstoss damit, dass sich zwischen den Spitälern die Kosten erheblich unterscheiden. Patienten, die sich für ein günstiges Spital entscheiden, sollen darum finanziell – zum Beispiel mit Prämienrabatten, Aufhebung der Kostenbeteiligung oder ähnlichem – belohnt werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Dies mit dem Hinweis, dass die gesetzlichen Grundlagen bereits bestehen, gemäss welchen die Versicherten freiwillig ihre Wahl auf kostengünstige Leistungserbringer beschränken und hierfür von tieferen Prämien oder Kostenbeteiligungen profitieren können. Im Rahmen der Sondersession vom Oktober 2020 hat der Nationalrat der Motion mit 97:83 Stimmen zugestimmt. Demgegenüber hat der Ständerat Ablehnung beschlossen.

CAUMASEE Der rund 600 Meter lange und 300 Meter breite Caumasee in Flims ist auf drei Seiten von Wald umgeben. In der Mitte des Sees befindet sich eine kleine bewaldete Insel. Die Bedeutung des Namens leitet sich vom griechisch-lateinischen «cauma» ab, was so viel bedeutet wie «Sonnenhitze». Im Romanischen bezeichnet es auch den Rastplatz des Viehs über die Mittagszeit. Caumasee lässt sich also am ehesten als «See der Mittagsruhe» übersetzen.

Solidarität der OKP-Versicherten gegenüber der Schweizer Bevölkerung in Sachen Covid19-Tests

Standesinitiative Genf Solidarität der Krankenversicherungen (KVG) mit den Covid-19-Opfern

Standesinitiative Genf Die erste Initiative verlangt, dass die Krankenversicherer verpflichtet werden, mittels der Reserven die Kosten für Covid19-Test vollständig zu übernehmen, und zwar ohne Kostenbeteiligung der Versicherten. Unter anderem wird die Forderung damit begründet, dass sich die Krankenversicherer bisher in der Corona-Pandemie nicht solidarisch gezeigt hätten. In der vorberatenden Kommission wurde festgehalten, dass das Problem der Kostenübernahme für die Tests gelöst sei, indem diese vom Bund übernommen werden. Mit der zweiten Initiative sollen die Krankenversicherer unter dem Titel «Solidarität» verpflichtet werden: − 50 Prozent der über die Jahre angehäuften Reserven (nicht nur von den überhöhten!) aufzulösen und sich mit diesen Mitteln an den Gesundheitskosten zu beteiligen. − In den nächsten zwei Jahren auf drei Monatsprämien zu verzichten und die Prämien nicht zu erhöhen.

Die vorberatende Kommission hat mit den beiden Initiativen – zu Recht – nicht lange gefackelt. Sie hat mit 10:0 Stimmen beantragt, beide Standesinitiativen abzulehnen. Ohne Diskussion hat der Rat in diesem Sinne entschieden.

Transplantationsgesetz. Änderung

Organspende fördern – Leben retten. Volksinitiative Mit der Volksinitiative würde jeder Mensch, der im Spital stirbt und vorgängig keine schriftliche Erklärung abgegeben hat, wonach er keine Organentnahme wünscht, automatisch zu einem potenziellen Organspender. Damit würde ein Wechsel von der heutigen Zustimmungs- zur Widerspruchslösung stattfinden. Der Bundesrat hat dem Parlament als indirekten Gegenvorschlag eine sogenannte «Erweiterte Widerspruchslösung» vorgeschlagen. Diese sieht vor, dass Personen, die keiner Organentnahme zustimmen, diesen Widerspruch in ein zentrales Register eintragen müssen. Wenn kein solcher Widerspruch vorliegt, ist grundsätzlich eine Organentnahme erlaubt. Allerdings sieht nun die erweiterte Widerspruchslösung vor, dass – wenn die verstorbene Person keinen schriftlichen Widerspruch hinterlegt hat – die nächsten Angehörigen angehört werden müssen. Diese müssen bei ihrem Entscheid den wissentlichen oder vermuteten Willen der verstobenen Person berücksichtigen. Können sich die Angehörigen nicht entscheiden oder sind keine Angehörigen vorhanden, darf keine Organentnahme vorgenommen werden. Der Nationalrat hat in der Sommersession 2021 einem bundesrätlichen indirekten Gegenvorschlag für eine «Erweiterte Widerspruchslösung» mit grosser Mehrheit zugestimmt. In der Herbstsession hat nun auch der Ständerat dem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt. Nachdem sich der Nationalrat im Differenzbereinigungsverfahren den Beschlüssen des Ständerates angeschlossen hat, stimmte der Rat in der Schlussabstimmung dem indirekten Gegenvorschlag mit 31:12 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» lehnte der Rat in der Schlussabstimmung mit 35:0 Stimmen bei neun Enthaltungen ab. Ob die Volksinitiative zurückgezogen wird, ist im Moment noch offen. Ziel sowohl der Volksinitiative, wie auch des indirekten Gegenvorschlages ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Wie sich die neue Organtransplantationssituation kostenmässig auf die Krankenversicherer auswirkt, ist schwierig abzuschätzen. Transplantationen sind bekanntlich sehr kostenintensiv. Aber auch die langjährige Behandlung von Patienten, die dringend ein neues Organ brauchen, verursachen hohe Kosten.

OESCHINENSEE Der Oeschinensee ist ein Bergsee in der Gemeinde Kandersteg im Kanton Bern. Sein Wasserspiegel liegt durchschnittlich auf einer Höhe von 1578 Metern. Er entstand durch mehrere Bergrutsche der Flanken des Fründenhorns und des Doldenhorns. Seit 2007 gehört der Oeschinensee zum erweiterten Unesco-Weltnaturerbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch.

BUNDESRAT/EDI/BAG

Prämien 2022

Am Mittwoch, dem 29. September 2021, hat Bundesrat Berset über die Prämiensituation 2022 informiert. Mit Genugtuung konnte er verkünden, dass seit 2008 zum ersten Mal gesamtschweizerisch betrachtet die Prämien per 1. Januar 2022 um 0,20 Prozent sinken werden. Dies trotz Corona. Zurückzuführen ist dies aber nicht primär auf weniger Leistungen, sondern auf den Abbau von Reserven bei den Krankenversicherern, die in den letzten Jahren insbesondere dank der positiven Entwicklung des Kapitalmarktes weiter zugenommen haben. Die Prämien werden aber nicht in allen Kantonen sinken. In denjenigen Kantonen, in welchen die Prämien erneut steigen, wenn auch nur bescheiden, wird es wieder vermehrt zu Rückfragen bei den Krankenversicherern kommen, weil ja in den Medien primär von Prämiensenkungen berichtet wird.

Elektronisches Patientendossier (EPD)

Das EPD kommt kaum vom Fleck. Dabei sollte doch im Zeitalter der Digitalisierung ein breit akzeptiertes System installiert sein, das sowohl den Patienten, wie auch den Leistungserbringern dient. In einem solchen Dossier könnten zum Beispiel Patientenverfügungen, Blutgruppe, Diagnosen, Rezepte und sonstige Patientendaten gespeichert werden. Damit könnten auch Fehl- und Doppelbehandlungen verhindert, Kosten gespart und möglicherweise sogar Leben gerettet werden. Bis jetzt sind nur Spitäler verpflichtet, ein elektronisches Patientendossier zu führen. Eingeführt ist dieses aber noch nicht in allen Kantonen. Für Ärzte und Patienten besteht heute keine Pflicht zur Führung eines solchen Dossiers. Im Frühjahr 2021 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die alle Ärzte zur EPD-Nutzung verpflichtet. Die Bevölkerung will der Bundesrat nach wie vor nicht zu einer Dossierführung verpflichten, auch nicht mit indirektem Druck, in dem Versicherte, die ein solches Dossier führen, von einem Prämienrabatt profitieren könnten.

KLÖNTALERSEE Der See liegt im Klöntal im Kanton Glarus auf einer Höhe von 848 Metern über Meer und hat eine Fläche von etwa 3,3 Quadratkilometern. Seit 1908 wird der Klöntalersee für die Gewinnung von Elektrizität genutzt. Er ist der älteste Speichersee der Schweiz. Der See ist mit Forellen, Hechten, Egli und Felchen besetzt.

UMFELD

Reserven

Die Reserven sind nach wie vor ein beliebtes Thema in der Sozialpolitik. Die Reserven der Krankenversicherer nach KVG sollen rund 12 Milliarden Franken betragen. Vorschläge, wie diese reduziert werden können oder müssen, liegen verschiedene vor. Von 500 Franken an die ganze Bevölkerung auszuzahlen bis zum obligatorischen Abbau der Mindestreserven von 150 auf 100 Prozent. Nachdem per 1. Juni 2021 gemäss bundesrätlicher Verordnung der Abbau der Reserven auf freiwilliger Basis erleichtert wurde, haben nun verschiedene Krankenversicherer bei ihren Prämienfestsetzungen per 1. Januar 2022 einen Reserveabbau einkalkuliert. Dies geht aber der linken Politik zu wenig weit. Sie will einen obligatorischen Abbau. In der Zwischenzeit ist nun auch die SUVA in den «Reservenstreit» hineingezogen worden. Sie verfügt angeblich über Reserven in der Höhe von rund 56 Milliarden Franken. Das würde ausreichen, um die Leistungen der Versicherten für rund elf Jahre zu decken. Allerdings ist die SUVA nicht der FINMA unterstellt und verfügt auch nicht über eine externe Revisionsstelle. Sie geniesst – im Gegensatz zu den Krankenversicherern – über ganz grosse Freiheiten. Das eidgenössische Parlament kann keinen Einfluss auf die SUVA ausüben. Das soll sich nun, gestützt auf einen Vorstoss von Nationalrat Gerhard Pfister – zu Recht - ändern. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der Rat hat in diesem Sinne entschieden.

INFORMATIONEN DES RVK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Seite 16 RVK-ImPuls Nachdem der beliebte Anlass infolge der Pandemie im letzten Jahr ausgefallen ist, fand der RVK-ImPuls dieses Jahr am 21. September 2021 zum vierten Mal als exklusiver Kunden- und Partnerevent statt. Rund 50 Personen haben am Anlass teilgenommen.

Seite 20 RVK-Videoporträt Wer ist der RVK, und was macht er? Diese Fragen wurden uns schon oft gestellt. Wir haben ein Video produzieren lassen, das den RVK in zwei Minuten erklärt.

Seite 22 Clever weiterbilden Der RVK führt auch im kommenden Jahr eine Vielfalt an Fachkursen mit spannenden Themen an den Schnittstellen zwischen Versicherung, Recht und Medizin durch. Dabei stehen bei allen Bildungsangeboten aktuelle Fragestellungen sowie der praxisorientierte Bezug im Fokus.

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