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RESSOURCEN Der RVK bietet flexible Arbeitszeiten an

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DER RVK BIETET FLEXIBLE ARBEITSZEITEN AN

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Die zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Arbeit hat mit Covid-19 neuen Schwung erhalten. Jahresarbeitszeit, Homeoffice und Teilzeitarbeit ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und liegen im Trend. Diesem Trend möchte der RVK folgen und so gleichzeitig das Vertrauen untereinander fördern.

Im Januar 2022 stellt der RVK von Vertrauensarbeitszeit auf Jahresarbeitszeit um. Das Modell der Jahresarbeitszeit ermöglicht es dem Unternehmen und den Mitarbeitenden, Arbeitsstrukturen dahingehend mitzugestalten, dass die Arbeitszeit zu einem grossen Teil mit den betrieblichen Interessen und denjenigen der Mitarbeitenden in Einklang gebracht werden kann. Mit der Flexibilität geht die Erwartung einher, in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit die Aufträge und Aufgaben weiterhin zeitgerecht, im geforderten Umfang und in einer hohen Qualität zu erfüllen.

Als Instrument für die digitale Zeiterfassung wird zeitgleich ein System eingeführt, welches eine gesetzeskonforme und ortsunabhängige Zeiterfassung ermöglicht. Dank einem integrierten Mitarbeiter-Portal greifen Mitarbeitende und Vorgesetzte auf ihre persönlichen Daten zu, können unter anderem Lohnabrechnungen abrufen, Adressmutationen vornehmen, Ferien beantragen und noch vieles mehr. Damit reduziert sich nicht nur der zeitliche Aufwand für die Erfassung der Arbeitszeit, sondern auch der administrative Aufwand der Personalabteilung.

Nun stellt sich die Frage: Wie viel Freiheit wird den Mitarbeitenden mit der Zeiterfassung zur Verfügung gestellt? Letztlich ist es ein Weg, der viel Freiheit, aber auch Kontrolle zulässt. Die Vorgesetzten greifen dann ein, wenn jemand zu viel arbeitet oder nicht ausgelastet ist. Die Mitarbeitenden vertrauen darauf, dass sie von ihren Vorgesetzten bei einer zu hohen oder einer zu tiefen Auslastung unterstützt werden und dass gemeinsam Lösungen erarbeitet werden. Zudem verlieren weder das Unternehmen noch die Mitarbeitenden so die gesetzlichen Arbeitsbestimmungen, insbesondere die Ruhezeiten, nicht aus den Augen. Arbeiten im Homeoffice sieht der RVK ebenfalls als Chance, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, aber auch einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des ökologischen Fussabdrucks zu leisten und somit das gegenseitige Vertrauen und die Motivation der Mitarbeitenden zu fördern.

Für die stetige Weiterentwicklung einer positiven Unternehmenskultur und zur Stärkung der sozialen Bindung ist die Verrichtung der Arbeit am Arbeitsplatz jedoch wichtig. Gewisse Arbeiten erfordern erhöhte Konzentration, welche gegebenenfalls im Unternehmen weniger gut gewährleistet werden kann. Andere Aufgaben können aufgrund der besonderen Tätigkeit besser im Unternehmen ausgeführt werden. Der RVK unterstützt die Arbeit im Homeoffice, und die Möglichkeit soll, sofern es mit den betrieblichen Interessen und der Art der Tätigkeit zu vereinbaren ist, allen Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis gewährt werden.

Da sich mit der zeitlichen und räumlichen Flexibilisierung auch die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verwischen, ist es unabdingbar, bei Arbeiten im Homeoffice oder unterwegs das Bewusstsein für gesetzliche Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz oder beispielsweise für Geheimhaltung und Schutz von Daten zu schärfen. Alle diese Themen und einige mehr sind im neuen Homeoffice-Reglement des RVK, welches ebenfalls Anfang 2022 in Kraft tritt, festgehalten.

Natascha Bircher, Human Resources Management 041 417 05 72, n.bircher@rvk.ch

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