DIE CANNABISZEITSCHRIFT SEIT 1985
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Ist der Cannabisanbau in Spanien entkriminalisiert?
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Das neue "Gesetz zum Schutz der Sicherheit der Bürger", das am 1. Juli in Kraft trat, ist offenbar drakonisch; es macht Demonstrationen vor öffentlichen Gebäuden illegal
und erhebt Geldstrafen auf Protestveranstaltungen, die ohne Genehmigung durchgeführt werden. Es hebt auch die Mindestgeldstrafe für Cannabisbesitz oder Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit von 300 auf 600 Euro an, mit einer Maximalstrafe von unerhörten 30 000 Euro für "schwerwiegende Verstöße". Aber selbst hier ist ein Teilerfolg zu verzeichnen, denn die Konservativen hatten gefordert, die Minimalstrafe auf 1000 Euro anzuheben. Und es lässt sich vielleicht eine überraschendere positive Seite abgewinnen. Nach Meldungen auf dem Medical Cannabis Spain-Blog und auf LaMarihuana. com wurden dem Abschnitt, der sich mit dem Cannabisanbau befasst, Formulierungen hinzugefügt, die besagen, dass er nur strafbar ist, wenn er „sichtbar an öffentlichen Orten" stattfindet. Den Berichten zufolge ist
der Anbau hinter geschlossenen Türen somit in Spanien praktisch entkriminalisiert, wie es für den privaten Besitz seit einigen Jahren der Fall ist. Über diese Regelung zum Cannabisanbau wird in den Mainstream-Medien wenig berichtet, sogar in Spanien selbst, und wir hoffen, dass dies honoriert wird. Die spanische Nachrichtenseite 20Minutes meldet indessen, dass die Anzahl der Razzien, um Cannabisplantagen auszuheben, zunimmt. 2014 hatte die Nationalpolizei landesweit 86 000 Pflanzen "stillgelegt". Bereits in den ersten sechs Monaten 2015 lag die Zahl bei 60 000. Darin nicht inbegriffen sind weitere 90 000 Pflanzen, die letztes Jahr von der Guardia Civil konfisziert wurden - von jener paramilitärischen Polizeitruppe, die bei größeren Operationen zum Einsatz kommt, wenn der Verdacht auf Schwarzhandel besteht. Quelle: Hightimes.com