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Ein Leitfaden fur ..

Weiteres Zitat einer Dozentin:

«[...] Prinzässinne und Prinzässe.»

Eine Frage aus der BE-Prufung aus dem Jahr 2021 (es waren alle Antworten richtig gewesen!)

Bildung und Religion sind zwei mächtige Sphären, welche nicht immer als abgegrenzt voneinander zu betrachten sind. Gerade im Schulkontext sind gewisse Interferenzen der beiden unvermeidbar. In der Schweiz und in den naheliegenden Nachbarstaaten bleibt das Tragen des Kopftuches an öffentlichen Schulen ein

Nach dem Ja zum Burkaverbot am 07. März 2021 waren die Meinungen gespalten und die Fronten alles andere als geklärt. Ich habe mir daraufhin die Frage gestellt, wie die PHZH das Tragen religiös motivierter Kleidung während der Ausbildung handhabt. Heute ist in den meisten Schweizer Kantonen die Regel, dass muslimische Schülerinnen ein Kopftuch tragen dürfen, Lehrerinnen als Repräsentantinnen des Staates hingegen nicht. Doch, was gilt für die Studierenden der Pädagogischen Hochschulen? Zählen sie nun als Schü-

Aufgrund der Religionsfreiheit ist es Studierenden an der PH Zürich erlaubt, während Vorlesungen und Veranstaltungen religiös motivierte Zeichen und Kleidungsstücke wie z.B. ein Kopftuch zu tragen. Allerdings steht es um die Praktika an öffentlichen Schulen etwas bedenklicher. Dies hängt letztendlich vom Entscheid des jeweiligen Praxisortes ab. Laut einem Merkblatt der PHZH sind das Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie das Neutralitätsgebot der Schule höher zu gewichten als die persönliche Freiheit der Studierenden. Wenn sich also jemand – z.B. die Schulleitung, die Eltern oder das Kollegium – an der Kopfbedeckung der Studentin stört, muss diese abgelegt werden.

Ich habe mit einer muslimischen Mitstudentin gesprochen und sie hat mir von den vielen Stolpersteinen während ihrer Ausbildung berichtet. Nach unzähligen Abklärungen mit den jeweiligen Schulen und nach etlichen Gesprächen mit ihrem Mentor konnte sie letztendlich alle Praktika erfolgreich abschliessen – bis jetzt. «Es werde vor allem nach dem Studium problematisch». Laut der PHZH sei eine Stelle als Lehrperson an einer öffentlichen Schule auch nach ihrem Abschluss nicht realistisch – es sei denn, sie lege ihre Kopfbedeckung ab. Die Betroffene traf diese Nachricht wie eine Faust ins Gesicht, denn für sie komme das nicht in Frage. Der Frust bei ihr ist dementsprechend gross. Für sie sei es unverständlich, dass eine pädagogische Hochschule nicht bereits zu Beginn des Studiums auf die möglichen Komplikationen hingewiesen habe. Angesichts der schlechten Berufsaussichten hat sie ihr Studium vorzeitig abgebrochen.

Liebe Leserschaft, was meint ihr dazu? Findet ihr es richtig, wie dieses Thema im Jahr 2023 gehandhabt wird?

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