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UZ 76. Das Österreichische Umweltzeichen für Green Producing

UZ 76

Was nach der Kurzbezeichnung für ein U-Boot klingt, ist die Österreichische Umweltzeichen-Richtlinie für Grünes Produzieren.

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Seit 1. Jänner 2017 ist es in Österreich durch die Etablierung der Umweltzeichen-Richtlinie 76 für Green Producing, entwickelt vom (aktuell so benannten) Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), möglich, den Herstellungsprozess einer Filmproduktion mit einem Österreichischen Umweltzeichen auszeichnen zu lassen. Die Zertifizierung wird nach Durchführung einer freiwilligen, unabhängig geführten Prüfung abgeschlossen, die Kosten hierfür hat die Filmproduktion zu tragen. Den Anstoß für die Entwicklung des Österreichischen Umweltzeichens Green Producing gab die Wiener Produktionsfirma Superfilm, die 2017 mit dem ORF-Landkrimi Höhenstraße ein erstes Ausrufezeichen setzte. Das Unternehmen wurde während der Produktionszeit vom ÖkoBusinessPlan Wien beraten, der Wiener Betriebe bei der Umsetzung von nachhaltigen Prozessen unterstützt. Superfilm bekam dafür den Ehrenpreis der Wiener Umweltschutzabteilung MA22 verliehen.

Die Richtlinie UZ 76 beinhaltet für die spezifische Filmproduktion Kriterien in den Bereichen Mobilität und Klimaschutz, Set, Materialien für Bauten, Szenenbild und Requisiten, Kostüm und Maske, Technik, Catering und Unterkünfte. Obwohl die spezifische Filmproduktion ausgezeichnet wird, sind darüber hinaus einige Kriterien festgelegt, die von der Produktionsfirma erfüllt werden müssen. Diese müssen bei der Umweltzeichen-Erstprüfung nachgewiesen werden. Die Produktionsfirma muss unter anderem eine/einen Green Producing Beauftragte/n er

nennen, der/die für die Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen, Informationsweitergabe und Zertifizierung verantwortlich ist. Weiters verpflichtet sie sich zu einer umweltfreundlichen Büroführung und dazu, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur umweltfreundlichen Mobilität zu motivieren.

Gemäß den Statuten des Umweltzeichens ist die Übereinstimmung einer Filmproduktion mit den gestellten Anforderungen durch ein Gutachten einer unabhängigen Prüfstelle, beispielsweise durch das ökologische Institut „pulswerk“ nachzuweisen. Das zweistufige Prüfverfahren sieht im ersten Schritt die Prüfung der Kriterien vor. Nach Abschluss des ersten Teils des Prüfverfahrens wird der Vertrag zur Nutzung des Umweltzeichens für die spezifische Produktion abgeschlossen.

In einem zweiten Schritt sind die Kriterien und die nachhaltigen Maßnahmen für die auszuzeichnende Produktion gesondert durch ein unabhängiges Gutachten nachzuweisen. Für diese Beurteilung sind jeweils Erklärungen über die Einhaltung aller Anforderungen vorzulegen. Eine ausführliche Dokumentation zur Umsetzung der Green-Producing-Maßnahmen (Informationsmaterial, Bescheinigungen, Tickets, CO 2 -Bilanzen, Rechnungen, Fotomaterial usw.) sind diesen Erklärungen beizufügen. Nach Abschluss des zweiten Schrittes des Zertifizierungsprozesses kann schließlich das UmweltzeichenLogo mit folgender Formulierung in der Kommunikation nach außen verwendet werden: „Diese Filmproduktion entspricht den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens für Green Producing“.

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