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Steuererklärungsdienst
Pro Senectute bietet jedes Jahr einen Steuererklärungsdienst für Personen im AHV-Alter mit Wohnsitz im Kanton Obwalden an. Die Steuererklärung wird von freiwilligen Fachpersonen ausgefüllt. Diese stehen in einem Auftragsverhältnis zu Pro Senectute Obwalden und sind an die Schweigepflicht gebunden. Voraussetzung fürs Ausfüllen Ihrer Steuererklärung durch Pro Senectute OW – Kein Wohneigentum – Keine Aktien und/oder ausländische Wertschriften/Fonds Vorgehen Termin mit der Beratungsstelle der Pro Senectute Obwalden in Sarnen vereinbaren. Die notwendigen Unterlagen für die Steuererklärung müssen vollständig eingereicht werden.
Terminvereinbarung Beratungsstelle, Telefon 041 666 25 40/041 666 25 41 Mitzubringen sind folgende Unterlagen – Zugangscode zur elektronischen Einreichung der Steuererklärung – Steuererklärung und Veranlagung Vorjahr – Rentenbescheinigung (AHV, Pensionskasse und andere Renten) – Zins-, Saldo- und Verrechnungssteuer-Bestätigung aller Bank- und Postkonti sowie andere Guthaben – Police Krankenkasse, Angaben Prämienverbilligung, Heimkostenabrechnung – Auszug der Krankenkasse für die Steuererklärung (oder Abrechnungen), Zahnarztrechnungen – Spendenbelege – Angaben über erhaltene Erbschaften – Unterlagen über Schulden Kosten inkl. MwSt. Vermögen bis Fr. 20’000.– Fr. 80.–Vermögen bis Fr. 99’000.– Fr. 180.–Vermögen ab Fr. 100’000.– Fr. 300.–Bei Härtefällen prüfen wir eine Übernahme der Kosten durch die Pro Senectute Obwalden.