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WOFÜR STEHT EIGENTLICH VDP IM WEINBAU?
Der Verband feiert sein über hundertjähriges Bestehen und geht aus dem 1910 gegründeten „Verband der Naturweinversteigerer“ hervor.
TEXT: BÄRBEL WEINERT
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Schon damals gehörten dem Verband die TOPWeinerzeuger Deutschlands an. Mit dem Inkrafttreten des Deutschen Weingesetzes Anfang der 70er Jahre, wurde auch die eigene VDP-Klassifizierung rechtsgültig. Diese Klassifizierung legt sich über das gesetzlich bindende Deutsche Weingesetz und dessen Klassifizierung und führt zu einer Verschärfung der Vorgaben. Im VDP geht es vor allem um die Herkunft, womit tatsächlich der Standort der Reben gemeint ist; das oft beschworene Terroir steht hier im Mittelpunkt. Aus diesem Grund wurden zur Klassifizierung der Lagen auch historische Karten verwendet. Lagen, die über Jahrzehnte sehr gute Qualitäten hervorbrachten, wurden somit vom VDP klassifiziert. Die VDP-Klassifizierung gliedert sich in vier verschiedene Stufen mit Hilfe einer Qualitätspyramide:

VDP. Große Lage - Fruchtig & Edelsüß
klassische Prädikate*

VDP. Erste Lage - Fruchtig & Edelsüss
Klassische Prädikate*

VDP. Ortswein - Fruchtig & Edelsüss
klassische Prädikate*

VDP. Gutswein - Fruchtig & Edelsüss
Qualitätswein & klassische Prädikate*
* Die klassischen Prädikate sind: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein
VDP GUTSWEINE bilden die solide Basis eines jenen VDP Weinguts. Alle Trauben für die Weinerzeugung müssen von eigenen Weinbergen stammen und können dann mit individueller Handschrift ausgebaut werden. Sonstige Vorgaben gibt es seitens des VDP nicht, außer, dass die Weine selbstverständlich mindestens der Qualitätsstufe QbA (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) nach dem Deutschen Weingesetz entsprechen müssen.
VDP ORTSWEINE Hier greifen klare Regularien, um die Herkunft der Weine zu betonen. Die Weine stammen aus traditionellen Weinbergen einer Ortsgemarkung, sehr oft auch aus der Vorlese einer GROSSEN GEWÄCHS-Lage. Der maximale Hektarertrag für ORTSWEINE ist auf 75hl pro Hektar reduziert. Nur Weine aus bestimmten Rebsorten dürfen sich ORTSWEIN nennen – daher finden sich überwiegend ORTSWEINE aus traditionellen Rebsorten wie Riesling oder Spätburgunder. Klassisch sollten die Ortsweine trocken ausgebaut sein und verzichten dann auf weitere Prädikate – bis auf eben die Qualitätsstufe QbA. Die Weine dürfen nicht vor März des auf die Ernte folgenden Jahres vermarktet werden.
VDP ERSTE LAGE Die Trauben hierfür müssen per Hand gelesen werden und der maximale Ertrag darf 60hl pro Hektar nicht überschreiten. Rebsorten sind explizit für jedes Anbaugebiet vorgeschrieben. Sie müssen vor Verkaufsstart von einer Prüfungskommission verkostet werden, welche prüft, ob die Weine ihre Herkunft der zertifizierten Lage widerspiegeln.
VDP GROSSE LAGE stellt die Spitze der VDP Qualitätspyramide dar und vertritt ihre Herkunft – ihre Einzellage des jeweilen VDP Betriebs. Die maximal erlaubte Ertragsmenge liegt bei 50hl pro Hektar und ist somit im Vergleich zu Ertragsbetrieben sehr gering. Auch hierfür dürfen die Trauben nur von Hand gelesen werden. Aber dies sollte selbstverständlich sein, da andernfalls keine Selektion der Trauben vorgenommen werden kann. Die Ernte für das sogenannte GG (GROSSE GEWÄCHS) wird dann nochmal über ein sogenanntes Sortierblech sortiert, dabei wird bis auf einzelne Beeren selektiert. Die Weine dürfen nicht vor dem 01.09. des auf die Ernte folgenden Jahres vermarktet werden und müssen vorher eine sensorische Prüfung im Regional-Verband des VDP bestehen. Wird der Wein abgelehnt, so darf er nicht als GG vermarktet werden. Je nach Weingut können unterschiedlichste GGs produziert werden. Ausschlaggebend ist der Besitz an GG zertifizierten Flächen. Im VDP sammelt sich, damals wie heute, die Speerspitze der Deutschen Weinerzeuger, welche am VDP-Traubenadler auf den Etiketten und den Kapseln leicht zu erkennen ist. Übrigens kann man nicht einfach Mitglied werden oder sich bewerben. Tatsächlich muss man aus dem VDP-Mitgliederkreis vorgeschlagen werden. Nach einer Nominierung wird das Weingut noch einmal auf Herz und Nieren geprüft, bevor es zum Mitglied „ernannt“ wird.
Das Weingut Prinz von Hessen wurde bereits kurz nach dem Erwerb durch die Hessische Hausstiftung im Jahr 1957 Mitglied im VDP – Verband Deutscher Prädikatsweingüter. Wir sind eins von 197 Mitgliedern und gehören dem Regional-Verband Rheingau an. Mit Stolz bringen wir den VDPAdler auf unseren Flaschen an und fokussieren all unsere Kraft darauf immer wieder zu unterstreichen, weshalb wir Mitglied im VDP sein dürfen.
UNSERE AKTUELLEN WEINE:
GUTSWEINE: 2018 Riesling trocken, 2018 Riesling Classic, 2018 Scheurebe trocken, 2018 Weißburgunder trocken, 2018 Rosé feinherb
ORTSWEINE: 2018 Winkeler Riesling feinherb, 2018 Johannisberger Riesling trocken, 2018 Hallgartener Riesling trocken
GROSSE LAGE: 2018er GG Johannisberger Klaus, 2018er Hasensprung (welcher noch in Arbeit ist und vermutlich im Frühjahr 2020 auf die Flasche gebracht wird
Wir selbst könnten bis zu 5 GGs aus unterschiedlichen Lagen produzieren. Unsere Philosophie ist dabei, dass nur die absolute TOP-Qualität auch wirklich ein GG werden kann. In den letzten Jahren haben wir aus folgenden Einzellagen ein GG produzieren können: Winkler Jesuitengarten, Hasensprung und Johannisberger Klaus.
