Das Bundeskabinett hat im Oktober 2019 den Entwurf für das zukünftige Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Nach Beginn des parlamentarischen Verfahrens Ende Januar 2020 könnte das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden und anschließend in Kraft treten. Das GEG soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden auf den Weg bringen. Auch die BAFA- und KfW-Förderrichtlinien für Bauherren und Sanierer wurden im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 erhöht und bieten sanierungswilligen Bauherren seit Januar 2020 deutlich bessere Konditionen.