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OSCAR VOR ORT
Nachspiel vom ersten Urteil S te i n br ü c k b i etet V ergle i c h a n u n d fordert R ü c ktr i tt des la n drates Einen Erfolg im Bus-Streit durfte Wolfgang Steinbrück und sein Verkehrsunternehmen am vergangenen Montag feiern. Das zu ihren Gunsten gefällte Urteil verbreitete beste Laune im Lager Steinbrück, wie auf der kurzfristig am Dienstag einberufenen Pressekonferenz deutlich wurde. „Das war ein Befreiungsschlag für meine Familie und die der Mitarbeiter“, formuliert es Wolfgang Steinbrück selbst. Am Montag dieser Woche entschied das Landgericht Erfurt, dass die Verträge zwischen der RVG und dem Busunternehmen weiterhin gültig sind. Die Kündigung sei unwirksam. Damit hat die Firma Steinbrück Anspruch auf Abschlagszahlungen von 2017 bis Mitte 2019. Der Betrag für vergangenen Januar und Febraur beläuft sich auf 675.000 Euro. Ein Grund für das Urteil, so Steinbrücks Anwalt Martin Kupfrian: „Die RVG hat die Vergabe der Linien nicht europaweit ausgeschrieben. Das ist eine Selbstverständlichkeit.“ Sinn und Zweck der Pressekonferenz war es nun, öffentlich einen Vergleich anzubieten. „Auf Grundlage der Verträge von 2014“, fügt der Unternehmer hinzu. Aufgrund des Umgangs und der als Hähme empfundenen Aussagen im Bus-Streit fordert Steinbrück den Rücktritt des Landrates Konrad Gießmann, der zugleich Auf-
Hartmut Böhm, Michael Schramm, Wolfgang Steinbrück, Marie Steinbrück, Elke Gessinger und Steffen Mannhöfer freuten sich bei der Pressekonferenz in Erfurt über den Ausgang des Verfahrens. Foto: Max Meß
sichtsratsvorsitzender der RVG ist: „Mit diesem Landrat arbeite ich nicht mehr zusammen.“ Steinbrück erkenne eine Kriminalisierung seines Unternehmens und wolle das nicht hinnehmen: „Es wurde ja nur Dreck über uns ausgelassen.“ Zudem passe das Kündigungsschreiben am 22. Dezember vergangenen Jahres „und zwei Tage zuvor haben wir einen kleinen Weihnachtsmann mit fröhlichen Wünschen und Grüßen für ein schönes Fest von der RVG bekommen. Das ist eine Frechheit“, findet Michael
Schramm als einer von Steinbrücks Busfahrern.
Firma Steinbrück zu Vergleichsgesprächen treffen.
Die Fahrer der Steinbrück-Busse haben weiterhin einige Fahrten notiert, bei denen sie allein gefahren sind – ohne einen zweiten Bus der RVG. Mit „kein Schatten“ sind die Fahrten auf zwei Din A4-Seiten gekennzeichnet. Von 13. bis 17. Januar sei beispielsweise kein RVG-Bus von Dachwig nach Gotha gefahren. Michael Schramm tut seinen Ärger Kund: „Wir waren ja Zielscheibe von Spott und Hohn in den letzten Wochen, dazu die Angst um den Arbeitsplatz. Und dann singt der Landrat zum Karneval sein Lied und lacht über 80 Mitarbeiter und deren Familien.“ Als nächsten Schritt könnte es in der kommenden Woche mit einem Termin im Landesverwaltungsamt weitergehen, schätzt Anwalt Kupfrian. Dort sollten sich seiner Ansicht nach RVG, der Landkreis und die
Von der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG) selbst war am Montag und am Dienstag vor Redaktionsschluss wenig zu vernehmen. Wenige Zeilen betrug die Pressemitteilung, auf der die Regionale Verkehrsgemeinschaft über den Ausgang des Gerichtsverfahrens im Erfurter Landgericht informierte. Dabei kündigte die RVG an, in Berufung zu gehen. Wenige Zeilen kamen auch aus dem Landratsamt Gotha, von der Oscar-Redaktion befragt. Dort hieß es zum Gerichtsurteil lediglich: „Die Entscheidungen und Begründungen liegen hier noch nicht vor, deshalb könnte eine Bewertung aus der Ferne lediglich Spekulation sein, was unangemessen wäre."
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