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Fahrradleasing ermöglicht

Für nachhaltige Mobilität und Klimaschutz

Seit dem 15. Juli 2022 können Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in Norddeutschland Teile ihres Entgelts zur Finanzierung eines Fahrrads oder E-Bikes verwenden. Voraussetzung: Arbeitgeber und Betriebsrat halten dies in einer gemeinsamen, freiwilligen Betriebsvereinbarung fest. Auf entsprechende Rahmenregelungen haben sich NORDMETALL und IG Metall Küste in einem neuen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings – kurz „Tarifvertrag Fahrradleasing“ geeinigt. Hintergrund dieses neuen Tarifvertrags ist ein stark gestiegenes Interesse sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite an Modellen, mit denen der Gesetzgeber Anreize für ein neues Mobilitätsverhalten unterstützen will. Dabei bietet der Arbeitgeber seinen Beschäftigten an, ein Fahrrad oder ein E-Bike zu attraktiven Konditionen zu nutzen. Der Arbeitgeber least das vom Beschäftigten konfigurierte Fahrrad über einen Drittanbieter. Die Leasingrate wird dann vom Bruttoarbeitsentgelt des Beschäftigten abgezogen. Dadurch vermindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt des Beschäftigten. Dieser muss zusätzlich lediglich den sogenannten geldwerten Vorteil für die Überlassung des Rads in Höhe von monatlich 0,25 Prozent des Listenpreises versteuern. Ob ein solches Modell betrieblich angeboten wird, entscheiden Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam. So ist zu klären, für wen die Möglichkeit des Fahrradleasings eröffnet werden soll. Auch ist der maximale Umwandlungsbetrag festzulegen. Weiter sollen die Betriebsparteien regeln, wie mit Zeiten, in denen kein Entgelt bezogen wird – sogenannte Störfälle –, umgegangen wird. Der Anbieter, über den das Fahrradleasing abgewickelt wird und den der Arbeitgeber ausgesucht hat, soll benannt werden. Schließlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Abschluss eines Fahrrad-Überlassungsvertrags in allgemeiner Form auf die anfallenden Kosten sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hinzuweisen. Hierfür haben die Tarifvertragsparteien in einer Anlage zum Tarifvertrag den Arbeitgebern ein Muster zur Verfügung gestellt. Schließlich ist noch zu regeln, wie der Arbeitgeberbeitrag – eine wertgleiche Gegenleistung für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge, die auch in pauschalierter Form erfolgen kann – genutzt werden soll: der Tarifvertrag ermöglicht etwa die Übernahme der Kosten für die Administration, eine Versicherung, Diebstahlschutz, Wartung oder für die Einrichtung einer betrieblichen Infrastruktur für E-Bikes. Optional können weitere Regelungen, etwa Vereinbarungen zur Über- und Rückgabe des Fahrrads sowie für die Kaufoption nach Ende des Leasing-Zeitraums vereinbart werden. Der tarifliche Rahmen kommt zur richtigen Zeit – sowohl unter dem Aspekt des Gesundheits- und Klimaschutzes als auch angesichts der massiv angestiegenen Spritpreise. Das zeigt: die Sozialpartnerschaft im Norden funktioniert auch außerhalb von Tarifrunden. sk

Ob es um Tarifverträge, die geplante Einführung eines Schichtsystems oder die Eingruppierung von Beschäftigten geht – die NORDMETALL- Abteilung „Tarifrecht und Arbeitsorganisation“ unterstützt kompetent und schnell. An dieser Stelle antworten die erfahrenen Juristen und Arbeitswissenschaftler auf aktuelle Fragen, die aus dem Kreis der NORDMETALL-Mitgliedschaft gestellt werden.

Foto: iStock / Vrzalski

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