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Hausnotruf: Steuerermäßigung nur bei betreutem Wohnen

Lohi. Ein Hausnotrufservice für allein lebende Senioren kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar sein. Allerdings nur, wenn die Annahme des Notrufs und die direkte Hilfe durch den Dienstleister vereinbart wurde. Steuerlich nicht anerkannt werden Vermittlerdienste, die selbst keine Nothilfe im Haushalt leisten. Dazu wurde Anfang Mai ein abschließendes Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlicht, welches für Senioren und deren Angehörige relevant ist.

Viele Senioren nutzen ein Hausnotrufsystem, damit sie im Ernstfall schnell kompetente Hilfe erhalten. Sie leben allein in einer Wohnung und haben keinen Angehörigen bei sich, der im Bedarfsfall sofort reagieren und Hilfe holen kann. Stattdessen können ältere Personen mit einem Piepser per Knopfdruck im Notfall rund um die Uhr Hilfe anfordern. Ein Hilfsdienst kommt dann sofort direkt in ihre Wohnung, überprüft die Situation und leistet die notwendige Hilfe. Diese Hausnotrufdienste können je nach Anbieter und Leistungsumfang Kosten von mehreren hundert Euro im Jahr auslösen.

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Erbringen Firmen in einem Privathaushalt eine Dienstleistung, können die Aufwendungen dafür mit 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro im Jahr mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerschuld also mit bis zu 4.000 Euro. Werden beispielsweise 40 Euro monatlich ausgegeben, kommt es zu einer direkten Steuererleichterung von 96 Euro im Jahr, und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Typische haushaltsnahe Dienstleistungen sind Putz- und Haushaltshilfen, Hausmeister- und Gärtner- dienste und Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Die Hilfeleistung durch Dritte im eigenen Haushalt kann daher unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen. Allerdings kommt es hier auf die Vertragsgestaltung und den Anbieter an.

Gemäß der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidung kommt es darauf an, ob mit dem abgesetzten Notruf ein Pflegedienst oder nur eine technische Servicezentrale erreicht wird, die den Anruf entgegennimmt und im Notfall wiederum einen Dritten, wie einen Pflegedienst oder die Rettung, verständigt, damit dieser in den Haushalt kommt und dort Hilfe leistet. Im letztgenannten und gerichtlich verhandelten Fall wurden vertraglich lediglich die Hausnotruf-Technik und ein 24 Stunden verfügbarer telefonischer Vermittlungsdienst zur Verfügung gestellt.

Verständigt der Notrufpiepser hingegen unmittelbar eine Pflegekraft im Seniorenheim oder eine ambulante Pflegeorganisation, welche die Soforthilfe anschließend im Haushalt selbst erbringt, so wird der Steuerabzug als haushaltsnahe Dienstleistung weiterhin gewährt. Hierzu gab es bereits 2016 ein BFH-Urteil. Daher rät die Lohnsteuerhilfe Bayern Verbrauchern im Hinblick auf eine Steuerermäßigung bei der Entscheidung für einen Hausnotrufdienst darauf zu achten, dass der Anbieter auch selbst die Hilfeleistung im Notfall erbringt und nicht nur vermittelt. Im Ergebnis bedeutet das, dass es für ein Hausnotrufsystem praktisch nur eine Steuerermäßigung in Verbindung mit einem betreuten Wohnen gibt, weil nur dann die Annahme des Notrufs und die Soforthilfe durch die gleiche Organisation sichergestellt werden kann.

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Kinderwehr nimmt Dienst auf

Haldensleben. Pünktlich am Kindertag wurde die Kinderfeuerwehr „Haldensleber Roland-Trupp“ gegründet. 18 Kinder zwischen sechs und zehn Jahren werden die frisch ernannte Kinderwartin Stefanie Fischer und weitere fünf Betreuerinnen sowie ein Betreuer künftig alle zwei Wochen freitags spielerisch an die wichtige Arbeit der Feuerwehrleute heranführen. Stadtwehrleiter Frank Juhl machte seine frohen Erwartungen deutlich: „Ich hoffe, dass möglichst viele dann auch die weiterführende Laufbahn in der Jugendwehr absolvieren und dann später in den aktiven Einsatzdienst wechseln. Damit wir in der Zukunft nicht das Problem eines Fachkräftemangels haben.“

Bürgermeister Bernhard Hieber betonte: „Diese Initiative ist ein Mei- lenstein für Haldensleben, denn so entsteht eine neue Gelegenheit, um unsere Kinder aktiv an unserer Gemeinschaft zu beteiligen und sie zu echten Botschaftern und Schützern unserer Stadt machen. Sie werden lernen, wie man Menschen in Not hilft, kameradschaftlich miteinander umgeht und sich aufeinander verlassen kann.“

Außerdem dankte er dem Team um Stefanie Fischer für ihr Engagement bei der Etablierung der Kinderfeuerwehr. Diese ist die 72. im Landkreis Börde informierte Dezernent Uwe Baier, der die Glückwünsche von Landrat Martin Stichnoth zur Gründungsfeier überbrachte und auch die offizielle Gründungsurkunde überreichte. In der Stadt ist es nach Wedringen und Satuelle die dritte Kinderfeuerwehr.

Stadtverwaltung bittet Halter von Freigängerkatzen um Kastration ihrer Vierbeiner

Haldensleben. Katzen werden meist im Alter zwischen sechs und neun Monaten geschlechtsreif, Kater meist im Alter zwischen neun und zwölf Monaten. Katzen können jedes Jahr zwei bis drei Würfe mit mindestens drei Kätzchen großziehen. Die Zahl der Nachkommen kann daher schnell ansteigen. Dies führt dazu, dass es in Haldensleben einige Bereiche gibt, in denen herrenlose, unkastrierte Katzen leben. Da die Katzen nicht tierärztlich versorgt werden, leiden sie oft an Krankheiten (z.B. Verletzungen, Parasitenbefall, Katzenschnupfen, Augenerkrankungen).

An einigen Stellen im Stadtgebiet füttern Katzenliebhaber in solchen Bereichen in Absprache mit dem Ordnungsamt oder dem Tierheim die Tiere. Ziel dieser Fütterungen ist es u.a., dass die wild lebenden Katzen die Scheu vor den Fütternden verlieren und sich so leichter einfangen lassen, um sie anschließend kastrieren zu können.

Eine derartige kontrollierte Fütterungsstelle befand sich auf dem Süplinger Berg am Rollibad. Hier führte die Zusammenarbeit zweier sehr engagierter Katzenliebhaberinnen mit dem Tierschutzverein Satuelle e.V. dazu, dass jetzt alle Katzen eingefangen und kastriert werden konnten. Das Tierheim Satuelle hat im Jahr 2022 insgesamt 42 Katzen/Kater und im Jahr 2023 bereits 15 Katzen/Kater kastriert. Foto: pixabay

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