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Im prinzip ja...

Im Prinzip ja...

GG, Art.5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten

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Vor kurzem wollten wir in der UNSYNCBAR mal wieder ein brisantes Thema ansprechen. Wir hatten die Fakten und einen Kollegen, der sie uns bestätigen konnte. Aber: der Artikel erschien dann doch nicht, weil der Kollege negative berufliche Konsequenzen befürchtete und seine Zusage (nicht seine Aussage!) zurückzog.

Freie Meinungsäußerung? Na klar! Mit der „kleinen“ Einschränkung, dass man (fast) alles sagen darf, aber nicht alles sagen sollte!

Für die Redaktion ist das nichts Neues. Wir müssen jedoch auch sagen, dass es leider immer wieder aktuell ist, egal, ob es um Gagen, Zahlungs(un)moral oder Belästigung geht. Nicht alles von dem, was wir bringen wollen, findet am Ende seinen Weg in unser Blatt. Und so manches verläuft im Sand, das eigentlich an die große Glocke gehört.

Ebenso verkneifen wir uns häufig Reaktionen auf „unfreundliches Verhalten“ gegenüber der Zeitung oder unserem Verband. Aber Gelassenheit ist manchmal eine schwierige Sache, denn es tut ja bekanntlich ein bisschen weh, sich auf die Zunge zu beißen...

Trotz alledem: Wir freuen uns, wenn wir KollegInnen und Kollegen ermutigen können, in unserer, in ihrer Zeitung Gesicht zu zeigen. Das ist unser Grundgesetz.

Stefan Krause