Bauholz
Vollholz
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Ohne spezielle Vereinbarungen sind mehrfache Längen mit entsprechendem Zumass zulässig. Bei Zuschnitten sind die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen der Länge zu vereinbaren.
4.1.7
Bei Vollholz aus Fichte und Tanne werden drei Erscheinungsklassen unterschieden:
Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen. 4.1.6
Erscheinungsklassierung
- A
Auslese-Qualität für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen,
- N
Normal-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen,
- I
Industrie-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen.
Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Die Abmessungen sind an der für das jeweilige Merkmal ungünstigsten Stelle im Vollholz zu ermitteln. Die Kriterien zur Erscheinungsklassierung beziehen sich auf die vereinbarte Holzfeuchte und sind in den Tabellen 4.1-1 und -2 zusammengestellt.
Ausmass
Für das Ausmass gelten bei üblichen Querschnittsabmessungen (siehe Kapitel 4.1.3) die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Abweichende Regelungen des Verrechnungsmasses für andere Querschnittsabmessungen sind in der Offerte anzugeben.
Die Kriterien der Erscheinungsklassen entsprechen auch den Anforderungen der Festigkeitsklasse C24. Für die Festigkeitssortierung gilt grundsätzlich Norm DIN 4074-1.
Die Mitlieferung und Verrechnung zwangsläufig anfallender Zweitstücke ist in der Offerte anzugeben.
Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei der Auslieferung:
Folgende Zuschläge sind üblich:
- Erscheinungsklasse I (Industrie-Qualität),
- für markdurchschnittene Querschnitte,
- Oberfläche sägeroh, Äste und Harzgallen ungeflickt, ohne Ausbesserung mittels Füllmassen.
- für markfreie Querschnitte, - für Längen über 8,0 m.
Erscheinungsklassen für Vollholz
Merkmal A
N
I
Oberfläche
gehobelt
gehobelt
verdickt
- Ausbesserungen mittels Flickzapfen, Naturastdübel, ‹Schiffchen› und Flickleisten
pro Fehlstelle ist maximal ein Flickzapfen bzw. ein Naturastdübel mit Durchmesser bis 40 mm oder ein ‹Schiffchen› bzw. eine Flickleiste mit einer Breite bis 45 mm zulässig 1)
Flickzapfen, Naturastdübel, ‹Schiffchen› und Flickleisten sind zulässig 1)
nicht erforderlich
- Ausbesserungen mittels Füllmassen
nicht zulässig
zulässig
nicht erforderlich
- Hobelmesserschlaglänge
bis 3 mm zulässig
ohne Begrenzung
ohne Begrenzung
- Bearbeitungsfehler 2)
nicht zulässig
zulässig 3) zulässig, bei sichtbar bleibenden Oberflächen sind Bearbeitungsfehler mit Abmessungen über 20 mm auszuflicken
1)
Durch Ausbesserungen verursachte Querschnittsverminderungen müssen kleiner sein als die mögliche Querschnittsverminderung infolge der zulässigen Astgrösse, siehe Tabelle 4.1-2.
2)
Brennstellen, Druckstellen, Hobelfehler, beschädigte Kanten usw.
3)
Zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit des Vollholzes nicht beeinträchtigen.
Tabelle 4.1-1: Vollholz aus Fichte und Tanne mit gehobelter oder verdickter Oberfläche: Ergänzende Kriterien für die Erscheinungsklassierung (siehe Kapitel 4.1.7).
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
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