27
3.1.3
Festlegung von Brandschutzmassnahmen
Die Gestaltung der horizontalen Brandschutzmassnahme im Bereich der Aussenwandbekleidung ist abhängig von den Haupteinflussfaktoren
(Kap. 1.3.5, 1.3.6 und 3.1) einer möglichen Brandausbreitung an der Aussenwand. In Abbildung 313-1 wird das schrittweise Vorgehen für die Bestimmung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen sowie der möglichen Anschlussdetails aufgeführt.
313-1
1
1 Fassadenplan/Gestaltungsidee • Vorgabe Architektur
2
3.2
Fassadentypen
320-4
Balkonband 320-1
320-1
Lochfassade
320-4
c
d
b a
a
b
c
d
x
b
2 Zuordnung Fassadentyp • Die geplante Fassade wird einem Fassadentyp gemäss Kap. 3.2 zugeordnet. Die Angaben im Beschrieb des entsprechenden Fassadentyps sind zu berücksichtigen. Jede Fassadenfläche wird einzeln zugeordnet. • Sind in einer Fassadenfläche unterschiedliche Fassadentypen vorhanden, wird jede Teilfläche dem entsprechenden Fassadentyp zugeordnet. Der Übergangsbereich von unterschiedlichen Fassadentypen in der gleichen Fassadenfläche ist gemäss Kap. 4.6 auszuführen.
320-5
a
320-2
a
x
320-5
Zurückgesetztes Geschoss
b
x
320-2
x
Fensterband oder horizontaler, nicht brennbarer Streifen
x
x
c
x
Merkmale • Einzelne Fensteröffnungen in der Fassadenebene • Fensteranordnung frei • Fenstergrösse frei • Fenster in der Höhe versetzt möglich (z. B. bei Treppenhäusern)
Merkmale • Horizontal durchgehendes Fensterband oder durchgehende, nicht brennbare Aussenwandbekleidung • Höhe der Fenster bzw. des nicht brennbaren Streifens x ≥ 0,5 m • Fensterverglasung nicht brennbar • Ein durchgehender Streifen (Fenster oder Bekleidung) pro Geschoss
Varianten a Lochfassade mit übereinander liegenden Fenstern b Lochfassade mit versetzten Fenstern c Lochfassade mit kleinen Öffnungen d Loggien mit zurückgesetzter Fassade, Loggia und Brüstungsbereich mit Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.5.2 Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.1
Varianten a Fensterband durchgehend b Fenster übereinander und Bekleidungsbereich zwischen den Fenstern nicht brennbar c Fenster seitlich versetzt und Bekleidungsbereich zwischen den Fenstern nicht brennbar d Bekleidungsbereich durchgehend nicht brennbar Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.2
Merkmale • Balkonauskragung x ≥ 0,6 m • Durchgehendes Balkonband • Ausführungsbestimmungen des Balkonbandes gemäss Kap. 4.5.1 • Fensteranordnung frei
Vertikal durchgehende Vollverglasung
x
Merkmale • Durchgehende Rücksetzung eines Geschosses (Staffelgeschoss) gegenüber dem darunter liegenden Geschoss • Fensteranordnung frei • Materialisierungsvorgaben für Bodenoberfläche und Geländer gemäss Vorgaben im Kap. 3.3.5
Varianten a Balkonband auf Stützen b Balkonband als auskragende Platte
320-6
xx x x
x
Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.4
Varianten a Rücksetzung x ≥ 1,0 m b Rücksetzung x ≥ 0,6 m c Rücksetzung x ≥ 0,2 m Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.5
320-6
320-7
a
b
c
a
b
c E 30 E 30 E 30
320-7
Zur Bestimmung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen ist die geplante Fassade einem Fassadentyp gemäss den Abbildungen 320-1 bis 320-7 zuzuordnen. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen je Fassadentyp können mit den Angaben in Kapitel 3.3 bestimmt werden. Sind in einer Fassadenfläche unterschiedliche Fassadentypen vorhanden, wird jeder Bereich der Fassadenfläche dem entsprechenden Fassadentyp zugeordnet. Der Übergangsbereich bei unterschiedlichen Fassadentypen in der gleichen Fassadenfläche ist gemäss Kapitel 4.6 auszuführen.
320-3
Einzelbalkone in Holzbauweise
Öffnungslose Fassade, feuerwiderstandsfähige Fenster oder Sprinklervollschutz
320-3 a
b
y
z
y
y
x
z
y
E 30 E 30 E 30
Merkmale • Vertikale Vollverglasung oder nicht brennbare Aussenwandbekleidung über mehrere Geschosse • Fensterverglasung nicht brennbar
Merkmale • Geschlossene Fassade, Öffnungen mit Feuerwiderstand oder Fassade mit Öffnungen und Sprinklerschutz im Gebäude • Fensteranordnung frei
Varianten a Vertikales Fensterband (Vollverglasung) b Vertikaler Streifen aus Fenstern und Bereichen mit nicht brennbarer Aussenwandbekleidung c Vertikaler Streifen mit nicht brennbarer Aussenwandbekleidung Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.6
Varianten a Geschlossene Fassade ohne Öffnungen b Fassade mit feuerwiderstandsfähigen Fenstern, nur zu Unterhaltszwecken öffenbar c Fassade mit Öffnungen, Sprinklervollschutz im Gebäude Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.7
3.3.4
3.3.5
x
Merkmale • Balkonauskragung x ≥ 1,0 m • Balkonbreite y ≥ 2,0 m • Abstand zwischen den Balkonen z ≥ 2,0 m • Ausführungsbestimmungen der Balkonkonstruktion gemäss Kap. 4.5 • Fensteranordnung bei und neben den Balkonen frei Varianten a Einzelbalkone auf Stützen b Einzelbalkone als auskragende Platten Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.3
3
331-1 a
b
c
Balkonband
Zurückgesetztes Geschoss
d
Varianten a Lochfassade mit übereinander liegenden Fenstern b Lochfassade mit versetzten Fenstern c Lochfassade mit kleinen Öffnungen d Loggien mit zurückgesetzter Fassade, Loggia und Brüstungsbereich mit Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.5.2
334-1
Fassade mit Balkonband Auskragung x ≥ 0,6 m
334-1
335-1
a
b a
335-1 b
Fassade mit zurückgesetzten Geschossen
c
Bezeichnung
Hinterlüftung Ausrichtung Tiefe 3)
Schemaskizze
Horizontale Brandschutzmassnahme pro Geschoss 1) Schürze Belüftung keine Hinterlüftung ≥ 200 mm ≥ 100 mm ≥ 50 mm ≥ 10 mm 4) mit ohne bzw. Schürze Schürze ≥ 20 mm 5) ≥ 100 mm
x
335-2
Brandschutzmassnahmen bei Fassade mit zurückgesetztem Geschoss x ≥ 1,0 m Horizontal oder vertikal
Flächiger Holzwerkstoff Platte Formschlüssige Schalung Profil mit Nut und Feder Kraftschlüssige Schalung Profil mit Winkelfalz
≤ 50 mm ≤ 100 mm
Horizontal oder vertikal
≤ 50 mm
Horizontal
≤ 50 mm
≤ 100 mm 335-3
Brandschutzmassnahmen bei Fassade mit zurückgesetztem Geschoss x ≥ 0,6 m
≤ 100 mm
Durchgehende Balkonbänder bilden eine horizontale Brandschutzmassnahme. Bei Einhaltung der nachstehend festgehaltenen Rahmenbedingungen kann jede Bekleidung (Kap. 7.2) an ein Aussenwandbekleidungssystem zwischen durchgehenden Balkonbändern montiert werden. Die Auskragung des Balkons hat mindestens 0,6 m zu betragen. Die Konstruktion und Materialisierung des Balkonbandes hat gemäss den Vorgaben in Kapitel 4.5.1 zu erfolgen. Die Anordnung und Grösse von Fenstern und Balkontüren kann frei gewählt werden. Bezüglich der Materialisierung der Fenster gilt die Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› [1]. Abweichungen von den oben festgehaltenen Angaben sind möglich, sofern die Konstruktion, Materialisierung oder Brandschutzmassnahme entsprechend angepasst wird.
xx x
≥ 1,0
1 2
1 Geländer brennbar (Geländerhöhe ≤ 1,1 m) 2 Bodenoberfläche brennbar
335-3 ≥ 0,6
1 2
≤ 50 mm
≤ 50 mm
6)
6)
Variante A Variante B
Vertikal
1 Geländer nicht brennbar 2 Bodenoberfläche brennbar 1 Geländer brennbar (Geländerhöhe ≤ 1,1 m) 2 Bodenoberfläche nicht brennbar
≤ 50 mm 335-4
Holzanwendung Werkstoffklasse 1 7) Definition in Tab. 722-1 z. B.: Schnittholz (Holzart): Fichte, Tanne, Lärche, Föhre, Douglasie, Esche, Buche, Red Cedar Holzwerkstoffe: Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess möglich.
Holzanwendung Werkstoffklasse 2 Definition in Tab. 722-1 z. B.: Schnittholz (Holzart): Eiche, Edelkastanie, Robinie, Ulme Holzwerkstoffe: Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; ohne brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess. Keine Anwendung von Holz in Kombination mit den tabellierten Brandschutzmassnahmen
335-4
Brandschutzmassnahmen bei Fassade mit zurückgesetztem Geschoss x ≥ 0,2 m
≥ 0,2
1 2
≤ 30
≤ 100 mm 1) Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.1 2) Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 7.2 3) Definition in Kap. 7.3.2 4) nicht brennbare Materialisierung (Abb. 414-1 oder 414-2) 5) brennbare Materialisierung (Abb. 414-3) 6) Fuge zwischen den Brettern ≤ 10 mm 7) Anstelle Werkstoffklasse 1 darf auch Werkstoffklasse 2 eingesetzt werden.
x
335-2
≤ 100 mm Horizontal
Offene Schalung Leistenschalung Deckelschalung Stülpschalung Deckleistenschalung
x
Varianten a Rücksetzung x ≥ 1,0 m b Rücksetzung x ≥ 0,6 m c Rücksetzung x ≥ 0,2 m
≤ 30
Vertikal
x
Varianten a Balkonband auf Stützen b Balkonband als auskragende Platte
≤ 30
Bekleidung 2)
1 Geländer nicht brennbar 2 Horizontale Fläche nicht brennbar
331-1
Horizontale Brandschutzmassnahmen bei Lochfassaden
4.3
Gebäudeecken
4.3.1
Aussenecke
521-1
A
431-1
1
Vertikalschnitt Deckenkonstruktion durch Aussenwand geführt
432-1
1 3 1
50
1 1
3
521-1
1
1 Brandabschnittsbildende Decke
2/3
2
521-2
2
Vertikalschnitt Balkenlage mit ausgefüllten Hohlräumen
1,0 50
50
Für Deckenkonstruktionen, die nicht ganz durch die Aussenwand geführt werden oder im Bereich von inneren Vorsatzschalen angeschlossen werden, sind die Angaben von Abbildung 531-3 oder 531-4 sinngemäss anwendbar.
521-2
Schnitt A
1 50 150
2 3
1 Brandabschnittsbildende Decke 2 Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40kg/m3
3
50 521-3
50
Schnitt B
1,0
1 2 3
150
Eine Brandausbreitung um die Aussenecke ist mit geeigneten Massnahmen zu verzögern. In der Hinterlüftung kann die Brandweiterleitung gemäss Angaben in Abbildung 431-1 konstruktiv verzögert werden. Die materialtechnischen Angaben zur Ausführung der vertikalen Brandschutzmassnahmen in Kapitel 4.2.2 sind sinngemäss auch bei Aussenecken anzuwenden.
4.3.2
2
1,0
2 1 Holzlatte – Breite ≥ 50 mm 2 Stahlblech – Blechdicke ≥ 1,0 mm – Auflagerbreite ≥ 30 mm 3 Mineralwolle – Schmelzpunkt ≥ 1000 °C – Rohdichte ≥ 40 kg/m3 – Auflagerbreite ≥ 150 mm – Mechanisch (z. B. mit Nägeln oder Schrauben) gegen Verrutschen gesichert
1 Abtrennung der Hinterlüftung im Bereich des Fensters 2 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung, Variante Holzlatte 3 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung, Variante Mineralwolle (BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3)
Innenecke
Die Einschnürung der Flamme, Eckströmungen und geometriebedingte Verhältnisse führen in der Innenecke zu einer Verlängerung der Primärflamme (ca. 40 – 50 %). Demzufolge können in Innenecken die Brandweiterleitung und die Flammenstrahlung grösser sein als an der Fassadenfläche. Die konstruktiven Brandschutzmassnahmen müssen bei Innenecken der speziellen Situation Rechnung tragen. Entscheidend sind die Materialisierung und allenfalls vorhandene Öffnungen im Bereich 1,0 m ab der Innenecke.
5
Brandabschnittsbildende Decke in Holzbauweise
Konstruktiv notwendige Hohlräume (z. B. bei Balkenlagen, Elementstössen) sind beim Anschluss der Decke an die Aussenwand mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, auszufüllen (Abb.521-2).
B
432-1
Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung bei der Innenecke 1 Ansicht 2 Horizontalschnitt A im Bereich der Schürze 3 Horizontalschnitt B durch Fenster
5.2.1
Decke in Aussenwand Brandschutztechnisch ist es sinnvoll, die brandabschnittsbildende Deckenkonstruktion in ihrer gesamten Konstruktionsstärke durch die Aussenwand bis zur Dämmschutzschicht zu führen (Abb. 521-1).
1
150
431-1
Abtrennung der Hinterlüftung bei Aussenecke 1 Holzlatte 2 Stahlblech 3 Mineralwolle
4.3.2.1 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung Die Hinterlüftung ist vertikal direkt in der Innenecke und auf beiden Seiten je 1,0 m von der Innenecke entfernt bei allen Geschossen abzutrennen. Die vertikale Abtrennung kann gemäss den Angaben in Kapitel 4.2 (vor allem Abb. 422-1) erfolgen. Unterbrechen Öffnungen (z. B. Fenster) im Bereich der Innenecke die vertikale Abtrennung, ist die Abtrennung seitlich und horizontal um die Öffnung zu führen (Abb. 432-1).
Vertikalschnitt Deckenkonstruktion an Aussenwand 1 Füllholz in der Aussenwand 2 Hohlraumdämmung im Deckenbereich
Decke an Aussenwand Wird die brandabschnittsbildende Deckenkonstruktion nur bis an die Aussenwand geführt, sind im Anschlussbereich folgende konstruktiven Massnahmen möglich: • Füllholz mit einer Breite b ≥ 40 mm (Abb. 521-3, Variante 1) oder • Hohlraumdämmung aus Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, über die gesamte Höhe der brandabschnittsbildenden Decke, jedoch mit einer maximalen Höhe von h ≤ 200 mm (Abb. 521-3, Variante 2).
521-3
Die durchgehende innere Beplankung der Aussenwand hat folgende Kriterien zu erfüllen: • BKZ ≥ 4.2 • Rohdichte ≥ 330 kg/m3 • Durchgehende Fugen sind zu vermeiden.
2
1
Die Deckenkonstruktion ist holzbautechnisch konstruktiv dicht an die Aussenwand anzuschliessen.
3 Bestimmung der erforderlichen Brandschutzmassnahme • Im Kapitel 3.3 ist die erforderliche Brandschutzmassnahme in der Fläche pro Geschoss ersichtlich. • Die Brandschutzmassnahme wird in Abhängigkeit von folgenden Einflussfaktoren bestimmt: – Art der Bekleidung – Ausrichtung der Bekleidung – Art der Unterkonstruktion – Tiefe des Hinterlüftungshohlraumes – Werkstoffklasse • Für die Fassadentypen Lochfassade, Fensterband und Einzelbalkone in Holzbauweise ist die erforderliche horizontale Brandschutzmassnahme je in einer Tabelle (Tab. 331-1; 332-1; 333-1) festgehalten. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen der weiteren Fassadentypen sind gemäss Kap. 3.3.4 bis 3.3.7 festzulegen. • Die Vorgaben für vertikale Brandschutzmassnahmen sind in Kap. 3.3.8 festgehalten.
2 1
1
h
4
30
313-1
Vorgehen zur Festlegung der Brandschutzmassnahmen
Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen
3
1 Brandabschnittsbildende Decke 2 Füllholz Breite ≥ 40 mm 3 Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000°C, Rohdichte ≥ 40kg/m3 h Höhe ≥ brandabschnittsbildende Decke, max. 200 mm
4 Ausbildung der Details und Anschlüsse • Brandschutzmassnahme, Befestigung sowie Anund Abschlüsse sind gemäss Kap. 4 auszuführen. Materialtechnische Anforderungen an Bekleidung, Unterkonstruktion usw. sind in Kap. 7 aufgeführt. • Konstruktionsdetails bei brandabschnittsbildenden Bauteilen (Kap. 5) sowie Massnahmen bei Fluchtund Rettungswegen an Aussenwänden (Kap. 6) sind zu berücksichtigen. 5 Ausführung und Umsetzung • Massnahmen zur Qualitätssicherung erfolgen gemäss Vorgaben in Kap. 8.