Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen, BSV 2003

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Lignum-Dokumentation Brandschutz

7.1

Aussenwände Konstruktion und Bekleidungen

SIA MFPA BFH AHB VSH Lignum


2

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Inhalt Seite

4 4

6

15

16

18

21

1 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.6 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4

25

28 30

Das vorliegende Dokument wurde von der Technischen Kommission Brandschutz der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen TKB-VKF auf die materielle Übereinstimmung mit den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF (Ausgabe 2003, gültig seit 1.1.2005) geprüft und als ‹Stand der Technik› anerkannt.

39

3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.2 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 3.3.7 3.3.8 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6

Grundlagen Zweck und Inhalt der Publikation Definitionen Bestandteile der Fassade Bereiche und Schichten der Aussenwandkonstruktion Brandschutztechnische Grundlagen Brandszenarien an der Aussenwand Brandausbreitung über die Aussenwand bei einem Raumbrand Brandschutztechnisches Schutzziel an der Aussenwand Brandversuche mit Holz-Aussenwandbekleidungen Versuchsergebnisse Weitere Erkenntnisse Brandschutzanforderungen Schutzabstände Brandschutznorm Brandschutzrichtlinie ‹Schutzabstände – Brandabschnitte› Feuerwiderstand der Aussenwände Tragende Aussenwände Nicht tragende Aussenwandbereiche Brandeinwirkung für tragende Aussenwandbereiche Verwendung brennbarer Baustoffe Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› Aussenwandbekleidung in Holz Nachweis des Gesamtsystems Einschränkungen Beispiele für nicht tragende Aussenwandkonstruktionen Bauten mit nicht mehr als drei Geschossen Bauten mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze mit nicht brennbarer Aussenschicht Bauten mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze mit brennbarer Aussenschicht Bauten mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze mit brennbarer Aussendämmung und nicht brennbarer Aussenschicht Brandschutzmassnahmen für Holz-Aussenwandbekleidungssysteme bei Bauten mit vier und mehr Geschossen Brandschutzmassnahmen Generelle Angaben zu horizontalen Brandschutzmassnahmen Konstruktive horizontale Brandschutzmassnahmen Festlegung von Brandschutzmassnahmen Fassadentypen Erforderliche Brandschutzmassnahmen Lochfassade Fensterband Einzelbalkone in Holzbauweise Balkonband Zurückgesetztes Geschoss Vertikale Vollverglasung Öffnungslose Fassade oder Sprinklervollschutz im Gebäude Vertikale Brandschutzmassnahmen Konstruktionsdetails für Holz-Aussenwandbekleidungssysteme bei Bauten mit vier und mehr Geschossen Horizontale Brandschutzmassnahmen Positionierung der horizontalen Brandschutzmassnahme Abdichtung der Brandschutzmassnahme an der Aussenwand Be- und Entlüftungsspalt der Hinterlüftung Schürzen Obere Abschottung der Hinterlüftung (Belüftung) Konstruktionen ohne Hinterlüftung


3

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49

53 54

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61

62 63 63 64 64

68

69 69 70 70 71 72 73

74 75 75 76

4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.4 4.4.1 4.4.2 4.5 4.5.1 4.5.2 4.6 5 5.1 5.1.1 5.1.2 5.2 5.2.1 5.2.2 5.3 5.3.1 5.3.2 6 6.1 6.1.1 6.2 6.3 6.4 7 7.1 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.3 7.3.1 7.3.2 8 8.1 8.2 8.3 9 10 11 Anhang A.1 A.1.1 A.1.2

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Vertikale Brandschutzmassnahme bei brandabschnittsbildenden Wänden Positionierung der vertikalen Brandschutzmassnahme Vertikale Trennung des Hinterlüftungshohlraumes Gebäudeecken Aussenecke Innenecke Kreuzung von horizontalen und vertikalen Brandschutzmassnahmen Kreuzung in der Fläche Kreuzung bei Aussen- und Innenecken Balkon und Loggia Balkon Loggia Übergänge von Fassadentypen oder Bekleidungssystemen Anschlüsse Aussenwände an brandabschnittsbildende Bauteile Anschlüsse an Brandmauern Brandmauer REI 90 (nbb) oder REI 90 Brandmauer REI 180 (nbb) Anschlüsse an brandabschnittsbildende Bauteile in Holzbauweise Brandabschnittsbildende Decke in Holzbauweise Brandabschnittsbildende Wand in Holzbauweise Anschlüsse an brandabschnittsbildende Bauteile in Massivbauweise Brandabschnittsbildende Decke in Massivbauweise Brandabschnittsbildende Wand in Massivbauweise Flucht- und Rettungswege an Aussenwänden Treppenhäuser Anschluss im Bereich der Treppenhauswand Korridore Aussentreppen Laubengänge und Fluchtbalkone Materialspezifikationen Brandschutzmassnahmen Aussenwandbekleidung Art der Beplankung Werkstoffklassen Oberfläche Beschichtung Unterkonstruktion Tragende Elemente Hinterlüftung Qualitätssicherung Grundlagen Qualitätssicherungsstufen Zuteilung in die Qualitätssicherungsstufe Schraffuren und Abkürzungen Glossar Literaturverzeichnis Werkstoffoptimierte Konstruktionen Wärmedämm-Verbundsystem von Pavatex SA Anwendung von Holzfaserplatten Brandschutztechnisch optimierte Konstruktion Projektpartner Teilprojekt B3, Fassaden Lignum-Dokumentation Brandschutz Projektpartner Impressum


4

1

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Grundlagen 1.1

Zweck und Inhalt der Publikation

Aus den Bestimmungen der Brandschutzvorschriften ergeben sich Anforderungen an Bauten. Diese hängen im wesentlichen von der Gebäudenutzung, der Anzahl Geschosse und der Verwendung brennbarer Baustoffe ab. Diese Anforderungen sind in der Schweiz im Vorschriftenwerk der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF festgelegt. Bezogen auf eine umfassende Holzanwendung können sie der ‹Lignum-Dokumentation Brandschutz› entnommen werden. Vorliegende Publikation dient als Planungshilfe für Aussenwände aus Holz. Sie beinhaltet Angaben zum Aussenwandaufbau, zu dessen einzelnen Bauteilschichten und zur Aussenwandbekleidung. Neben den Brandschutzanforderungen werden die Brandschutzmassnahmen und Konstruktionen für Aussenwände und Bekleidungen insbesondere bei Bauten mit vier und mehr Geschossen erläutert. Die Publikation hat den Status eines ‹Stand-der-Technik›-Papiers.

1.2

Definitionen

1.2.1

Bestandteile der Fassade

Die vorliegenden Erkenntnisse beruhen auf einem umfassenden Forschungs- und Entwicklungsprojekt bezüglich Verwendung von Holz an der Aussenwand. Infolge internationaler Zusammenarbeit und Koordination konnten mehrere grossmassstäbliche Brandversuche und Naturbrandversuche an einem Gebäude mit Holz-Aussenwandbekleidungen durchgeführt werden. Allen beteiligten Fachleuten, Prüfund Fachinstitutionen, Verbänden sowie Unternehmungen sei an dieser Stelle für die geleistete Arbeit und Unterstützung gedankt. Die vorliegende Publikation ist Teil der LignumDokumentation Brandschutz, Themenblock 7, Aussenwände. Struktur und nähere Informationen zur Lignum-Dokumentation Brandschutz sind auf Seite 75 zu finden.

In der Abbildung 121-1 sind die Bezeichnungen für die Bestandteile der Fassade dargestellt, wie sie in dieser Publikation verwendet werden und brandschutztechnisch von Bedeutung sind. 121-1

Bestandteile der Fassade

121-1

1

2

3

4

5

6

7

12

8

9

13

10

11

14

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Fensterband Einzelfenster Zurückgesetztes Geschoss Vertikale Vollverglasung Fenster Loggia Einzelbalkon als auskragende Platte Innenecke Balkonband Aussenecke Öffnungslose Fassade Einzelbalkon auf Stützen Laubengang Aussentreppe


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1.2.2

Bereiche und Schichten der Aussenwandkonstruktion

Eine Aussenwandkonstruktion besteht aus verschiedenen Bereichen und Schichten. Die wichtigsten Bezeichnungen, welche in dieser Publikation verwendet werden, sind in Abbildung 122-1 dargestellt. Es sind sämtliche theoretisch möglichen Schichten einer hinterlüfteten Aussenwandkonstruktion in Holzbauweise dargestellt und bezeichnet. In der Praxis muss eine Aussenwandkonstruktion nicht zwingend alle hier dargestellten Schichten aufweisen. 122-1

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Für den Bereich der Aussenwand können Feuerwiderstandsanforderungen (Kap. 2.2) bestehen. An die meisten Schichten der Aussenwandkonstruktion bestehen zudem Anforderungen bezüglich des Brandverhaltens (Kap. 2.3).

122-1

Bereiche und Schichten der Aussenwandkonstruktion

1

1 Aussenwandkonstruktion

2

2 Aussenwandbekleidungssystem 3

4

3 Aussenwand 4 Aussenwandbekleidung

5

Bereiche

5 Unterkonstruktion

6

6 Hinterlüftungsraum 7

7 Aussendämmebene

Beschichtung Beplankung Traglattung Distanzschicht/Konterlattung/Konsole Fassadenbahn Aussendämmung ev. mit Grundlattung Dämmschutzschicht

Schichten

Wärmedämmung Tragkonstruktion Luftdichtigkeitsschicht/Dampfbremse Innere Abdeckung/Beplankung Installationsraum/Lattung Innere Wandbekleidung

a

a Aussenschicht b

b Wärmedämmschicht/Zwischenschicht

Bereiche gemäss BSR ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› bzw. Tabelle 231-1


6

1.3 131-1

Brandszenarien an der Aussenwand 1 Brand eines benachbarten Gebäudes 2 Brand ausserhalb des Gebäudes 3 Brand innerhalb des Gebäudes in einem an die Aussenwand angrenzenden Raum

132-1

Brandausbreitung von Fenster zu Fenster bei einer verputzten Backsteinwand

Brandschutztechnische Grundlagen

Im Rahmen dieser technisch orientierten Publikation ist weder eine umfassende Ableitung der ingenieurtheoretischen Grundlagen noch aller durchgeführten Experimente möglich. Zur allgemeinen fachlichen Hinterlegung der abgeleiteten Brandschutzmassnahmen stellt das Kapitel 1.3 eine kurze Zusammenfassung dar. Es werden die wichtigsten brandschutztechnischen Grundlagen und die signifikanten Ergebnisse der durchgeführten Versuche (Kap. 1.3.4) festgehalten. Weiterführende Informationen sind im Literaturverzeichnis [18 bis 26] aufgeführt.

1.3.1

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Brandszenarien an der Aussenwand

Die Ausbreitung eines Brandes an der Aussenwand eines Gebäudes wird wesentlich durch Art, Intensität und Ort des Entstehungsbrandes beeinflusst. Die Oberfläche einer Aussenwand kann prinzipiell durch folgende drei Brandszenarien thermisch beansprucht werden (Abb. 131-1): • Brand eines benachbarten Gebäudes (Funkenflug oder Strahlung) • Brand ausserhalb des Gebäudes (Sockeloder Balkonbrand) • Brand innerhalb des Gebäudes in einem an die Aussenwand angrenzenden Raum mit Öffnungen

131-1

1

2

3

A

B

A Funkenflug B Strahlung

132-1

Jede betrachtete Fassadenkonstruktion muss bei allen drei Brandszenarien den brandschutztechnischen Schutzzielen genügen. Aus realen Schadenfeuern und vergleichenden Forschungen ist bekannt, dass ein Brand in einem an die Aussenwand grenzenden Raum mit Flammenaustritt aus einem geöffneten oder im Brandverlauf zerstörten Fenster für eine Fassade am kritischsten ist. Nachfolgend wird im Kapitel 1.3.2 dieses Brandszenario näher betrachtet [25]. 1.3.2

Brandausbreitung über die Aussenwand bei einem Raumbrand

Nach dem Übergang eines Brandes in einem Raum durch Flash-over in den Vollbrand können Flammen durch Fensteröffnungen vor die Fassade treten. Infolge der dabei auftretenden durchschnittlichen Flammenlängen (2 – 4 m) ist bei übereinander liegenden Öffnungen die Weiterleitung des Brandes in das oberhalb der Brandausbruchsstelle befindliche Geschoss in endlicher Zeit zu erwarten. Diese Brandausbreitung kann auch bei vollständig nicht brennbarer Aussenwandkonstruktion (Abb. 132-1) stattfinden. Geschlossene Fenster verhindern die Brandausbreitung nicht, da die Verglasungen durch die Hitzeeinwirkung zerstört werden können, son-

dern verzögern diese lediglich. Unter bestimmten Randbedingungen beaufschlagen die Flammen des Primärbrandes nicht nur eine, sondern sogar mehrere Etagen (Flammenlänge 6 – 9 m) oberhalb der Etage der Brandentstehung. Ohne einen rechtzeitigen Löschangriff der Feuerwehr ist eine Brandweiterleitung allein über Aussenwandöffnungen in alle Etagen oberhalb, aber auch unterhalb der Brandausbruchsstelle eines Gebäudes möglich. Der zeitliche Ablauf wird durch verschiedene Einflussgrössen (z. B. Brandlast in den Räumen, Öffnungsgeometrie, Ventilationsbedingungen usw.) bestimmt.


7

1.3.3

133-1

Brandschutztechnisches Schutzziel an der Aussenwand

133-1

Flammenlängen und Brandausbreitung an der Aussenwand D

x y z

C

B

A

x Maximal zulässige Brandausbreitung gemäss Schutzzieldefinition y Kurzzeitig mögliche Flammenlänge bis 6 m z Normale Flammenlänge 2 bis 4 m A B C D

Brandetage 1. Geschoss oberhalb der Brandetage 2. Geschoss oberhalb der Brandetage 3. Geschoss oberhalb der Brandetage

Auf der Grundlage der real möglichen Brandszenarien und der Mechanismen der Brandausbreitung an Aussenwänden leitete die Technische Kommission Brandschutz der VKF in der Sitzung vom 27. März 2003 [18] unter Berücksichtigung der gültigen Brandschutzvorschriften nachstehende Schutzzieldefinition ab. Diese Definition stellt die Grundlage für die brandschutztechnischen Rahmenbedingungen der Originalbrandversuche (Abb. 134-3) dar. 1.3.3.1 Generelles Schutzziel für Aussenwände Unabhängig von der Konstruktionsweise, Bauart oder Materialisierung der Aussenwandkonstruktion gilt folgendes Schutzziel: Bei einem Brand an der Aussenwand darf es vor dem Löschangriff der Feuerwehr nicht zu einer Brandausbreitung über mehr als zwei Geschosse oberhalb der Brandetage (Abb. 133-1) kommen. 1.3.3.2 Holzbauspezifische Bestimmungen • Durch das Anbringen von Aussenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen und damit das zusätzliche Aufbringen von Brandlast auf die raumabschliessende Aussenwand darf das vorgenannte Schutzziel nicht unterlaufen werden. • Aussenwandbekleidungen aus Holz dürfen nur an Gebäudebereichen montiert werden, bei denen ein äusserer Löschangriff durch die Feuerwehr möglich ist. Eine Anwendung an Hochhäusern ist ausgeschlossen. • Weitere brandschutztechnische Anforderungen (z. B. bei Brandmauern, Fluchtwegen usw.) sind gemäss den Brandschutzvorschriften bzw. den Angaben in dieser Publikation umzusetzen.

1.3.4

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Brandversuche mit Holz-Aussenwandbekleidungen

Ein Aussenwandbekleidungssystem ist eine zur Verbesserung der bauphysikalischen Eigenschaften (Witterungsschutz und Wärmedämmung) und aus gestalterischen Gründen auf eine raumabschliessende Aussenwand aufgebrachte Konstruktion. Es kann aus verschiedenen Baustoffen bestehen, die konstruktiv miteinander verbunden sind. An Aussenwandbekleidungssysteme werden keine brandschutztechnischen Anforderungen an den Feuerwiderstand gestellt, da sie weder eine tragende noch eine raumabschliessende Funktion besitzen. Zu betrachten bleibt vorrangig das Brandverhalten als Baustoff, wobei der Ausdehnung und Geschwindigkeit der vertikalen Brandweiterleitung durch das selbständige Brennen die grösste Bedeutung zukommt. Eine Brandweiterleitung ist primär abhängig von der konkreten Materialisierung und konstruktiven Ausbildung des jeweiligen Bekleidungssystems. Eine experimentelle Untersuchung aller bereits am Markt vorhandenen bzw. denkbaren Aussenwandkonstruktionen in Holzbauweise war infolge ihrer Vielfalt nicht durchführbar. Im Vorfeld erfolgte unter Berücksichtigung bereits vorhandener Prüfergebnisse und realer Brandfälle durch die ausführende Prüfanstalt (MFPA Leipzig) eine Gruppenbildung hinsichtlich vergleichbarer Konstruktionsmerkmale. Für die Brandversuche wurde immer eine möglichst kritische Konstruktion innerhalb einer Gruppe berücksichtigt. 1.3.4.1 Versuchsprogramm Das Versuchsprogramm wurde so festgelegt, dass möglichst viele der konstruktiven und gestalterischen Varianten der Fassadentypen und Aussenwandsysteme einschliesslich deren Materialisierung (Tab. 134-1) abgedeckt waren. Vorrangig wurde die Brandausbreitung in der Fläche betrachtet. Gleichzeitig fanden brandrelevante bauliche Sonderfälle, von denen eine besondere Gefährdung ausgehen kann, wie z. B. Innenecken und Balkone, in Abhängigkeit von der Häufigkeit ihres Auftretens Berücksichtigung. Nicht untersucht wurde eine mögliche Beeinflussung des Brandverhaltens von Aussenwandbekleidungen durch applizierte Werbeträger (Leuchtreklamen etc.) und Verschattungseinrichtungen, da für diese in den Brandschutzvorschriften [1] keine Regelungen vorzufinden sind.


8

134-1

Eckdaten der durchgeführten Brandversuche

134-2

Prüfkörper von Laborbrandversuchen (Kleinbrennertests) 1 Fichte 2 Fichte mit Farbe/Lack VOC 3 Lärche 4 Stieleiche

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

134-1

Art

Brandszenario

Laborbrandkleine Flamme versuch Originalbrand- Vollbrand versuch mit Flammenaustritt Naturbrandaus Fenster versuch (pre flash-over fire)

thermische Beanspruchung Aufbau Brandlast Energieabgabe Gasbrenner ca. 0,8 kW Ausschnitt

Masse (B x H in m) 0,09 x 0,23 m

Anzahl Versuche 112

50 kg Holz

3,3 x 8,3 m

33

13,4 x 13,8 m

6

600 – 800 kW

4 Geschosse

800–850 MJ/m2 1500–2000 kW 4 1⁄2 Geschosse (max. 625 kg Holz, 60 l Isopropanol)

134-2

1

3

2

4

Die Versuche gliederten sich in: • Laborbrandversuche Kleinbrennertest nach DIN 4102 [15] zur Klärung des Einflusses unterschiedlicher Beschichtungen und Anstriche, verschiedener Holzarten und der Alterung bei Bewitterung [22]. • Originalbrandversuche Mit der VKF abgestimmtes Prüfverfahren [20] in der Prüfanstalt (MFPA Leipzig) zur Ermittlung des Systembrandverhaltens verschiedenster Fassadenausbildungen in praxisgerechter Einbaulage im viergeschossigen Versuchsaufbau (zwei Vollgeschosse und zwei Teilgeschosse) unter reproduzierbaren, witterungsgeschützten Prüfbedingungen [23]. • Naturbrandversuche Referenzbrandversuche an einem originalen Gebäude in Merkers zur Validierung der vorangegangenen Prüfergebnisse in Feldversuchen bei Anwendung praxisüblicher Brandlasten unter natürlichen Witterungsbedingungen an einem Gebäude mit 4 1⁄2 Geschossen [24].

1.3.4.2 Laborbrandversuche Mit kleinen Prüfkörpern (190 mm x 90 mm x min. 15 mm) wurde in einer Serie von orientierenden Prüfungen für die Normalentflammbarkeit gemäss DIN 4102-1 (Kleinbrennertest für deutsche B2-Klassierung von Baustoffen [15]) der Einfluss verschiedener marktüblicher Farben, Lasuren und Beschichtungen auf das Brandverhalten untersucht. Ebenso fanden Abklärungen bezüglich unterschiedlicher Holzarten und Holzwerkstoffplatten (Abb. 134-2) statt. Mit diesen Versuchen konnten die kritischen Materialien ermittelt werden. Ergänzend wurde das Brandverhalten von langjährig bewitterten Hölzern untersucht [22]. 1.3.4.3 Originalbrandversuche Eine experimentelle Überprüfung der Eignung von Aussenwandbekleidungssystemen hinsichtlich der Erfüllung des vorgenannten Schutzzieles ist in kleinmassstäblichen Laborbrandversuchen nicht möglich. Aus diesem Grund wurde die Durchführung von originalmassstäblichen Brandversuchen in


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Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

134-3

1

2

3

3,3

D

1

3

30

134-3

Originalbrandversuch 1 Ansicht Prüfstand 2 Vertikalschnitt Prüfstand 3 Ausschnitt aus Konstruktionsaufbau von Versuch 4 (Abb. 134-4)

2 3

30

4 5

C

6

10 20

15 30 60

150

7

8,3

3 1 Bekleidung Nut+Feder 2 Traglattung/Hinterlüftung 3 Horizontale Brandschutzmassnahme (z. B. Schürze aus Stahlblech) 4 Fassadenbahn 5 Gipsfaserplatte 6 Holz-Dreischichtplatte 7 Mauer des Prüfstandes

Zulässige Brandausbreitung

B

3

A

A B C D

Brandetage 1. Geschoss oberhalb der Brandetage 2. Geschoss oberhalb der Brandetage 3. Geschoss oberhalb der Brandetage

134-4

1

2

134-4

Brandverlauf bei Versuch 4 1 vor Versuch 2 Prüfminute 5 3 Prüfminute 10 4 Prüfminute 15 5 Prüfminute 20 (Löschen) 6 nach Versuch Horizontale Brandschutzmassnahme

3

4

einem mehretagigen Aufbau erforderlich. Infolge Fehlens eines genormten nationalen bzw. eines vereinheitlichten europäischen Prüfverfahrens für Aussenwandbekleidungssysteme wurde eine entsprechende Prüfmethode entwickelt, die von der VKF genehmigt wurde [20]. An einem Prüfstand mit nicht brennbarer Oberfläche (Gipsfaserplatte auf Massivholzplatte) wurden die zu prüfenden Aussenwandbekleidungssysteme praxisgerecht in allen Details appliziert (Abb. 134-3).

5

6

Die Prüfanordnung wies eine Gesamthöhe von 8,3 m und eine Breite von 3,3 m (zwei voll und zwei nur teilweise ausgebildete Geschosse) auf. Am unteren Ende befand sich mittig eine Brandkammer hinter der Fassade, die vorn offen war (‹Fenster›). In Kalibrierungsversuchen wurde eine thermische Beanspruchung ermittelt, wie sie für einen Flammenaustritt aus einem im Vollbrand befindlichen Raum typisch ist.


10

134-5

134-5

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

134-6

Gebäude mit Holzaussenwandbekleidung vor der Durchführung der Naturbrandversuche 134-6

Gebäude nach der Durchführung der Naturbrandversuche

Als Bewertungskriterien wurden vereinbart: • Die Limitierung der mehrgeschossigen Brandausbreitung innerhalb der Schutzzieldefinition gilt als erfüllt, wenn die Holzaussenwandbekleidung oberhalb der Geschossdecke des 3. Geschosses – Höhe über Brandraumboden 7,2 m –, d. h. im dritten Geschoss oberhalb der Brandausbruchsstelle, nicht selbständig brennt. Verrussungen und Verfärbungen bleiben ausser Betracht. • Nach einer Zeit von 15 Minuten erfolgt das Löschen der Brandlast und brennender Bekleidungsteile mit Wasser (Löschstrahl). Als Basis für diese Zeitfestlegung dient die Einsatzzeit der Feuerwehr gemäss Dokument ‹Feuerwehr 2000› [21]. • Grössere Teile der Bekleidung, die zu einer Gefährdung von Personen führen könnten, dürfen nicht abfallen. Ein typischer Versuchsaufbau und Brandverlauf ist am Beispiel von Versuch 4 in den Abbildungen 134-3 und 134-4 dargestellt. In allen Brandversuchen kam es unabhängig von der gewählten Konstruktion bzw. Materialisierung nach einer Zeit von ca. 2 Minuten im Bereich der direkten Flammenbeaufschlagung zu einer Entflammung der Holzoberfläche. Die Holzbekleidung brannte jedoch meist nur kurzzeitig über eine Dauer von weniger als 2 Minuten (‹Oberflächenflash›) und erlosch dann selbständig. Die Verkohlung der sichtbaren Oberfläche überschritt den Einflussbereich der Flammen des Prüffeuers dabei nur unwesentlich. Die entstandene Holzkohlenschicht von 2 – 3 mm Dicke vermochte eine erneute Entflammung relativ lange (7 –10 Minuten) zu verzögern. Erst mit der Öffnung der Bekleidungsfläche durch ein rückseitiges Brennen im Hinterlüftungsspalt oder an Verbindungsstellen kam es zu einem erneuten Aufbrand. Dieser Brand breitete sich dann im wesentlichen in Abhängigkeit von der ausgeführten Fassadenkonstruktion und den angewendeten

Brandschutzmassnahmen aus bzw. kam in einigen Fällen auch selbständig zum Erliegen. Die ersten drei Originalbrandversuche wurden nach 15 Minuten, die übrigen Versuche jedoch erst nach 20 oder mehr Minuten mit Wasser gelöscht. 1.3.4.4 Naturbrandversuche Die Versuche hatten zum Ziel, die Ergebnisse der originalmassstäblichen Brandversuche in der Prüfhalle der MFPA Leipzig an einem realen Gebäude mit realitätsnahen Brandlasten zu validieren. Mit diesen Naturbrandversuchen konnten sowohl die praxisgerechten Montagebedingungen der HolzAussenwandbekleidung als auch die natürlichen Witterungsbedingungen mit teilweiser Windsimulation in einem weit fortgeschrittenen Brandstadium untersucht werden. Das Versuchsprogramm umfasste die Beurteilung des Brandverhaltens mehrgeschossiger, vollflächiger Holz-Aussenwandbekleidungen bei einer Brandbeanspruchung von aussen (Fassadensockel und Balkon) und einer Brandbeanspruchung von innen (Abb. 134-7) durch zwei zeitgleiche Vollbrände in benachbarten, an die Fassade grenzenden Räumen mit geöffneten Fenstern. Insbesondere das letzte Szenario repräsentiert damit eine äusserst kritische Brandsituation, bei welcher ein Brand sich bereits innerhalb des Gebäudes von einem Raumbrand zu einem Wohnungsbrand ausgedehnt hat. Die Grösse der thermisch beanspruchten Fläche der Aussenwandbekleidung verdoppelte sich (Abb. 134-8). Gleichzeitig wurde in die Brandräume teilweise kontinuierlich, teilweise aber auch schockartig (‹Böen›) durch Ventilatoren rückseitig ein zusätzlicher Luftstrom eingeblasen, um eine etwaige ‹Querlüftung› zu simulieren. Insgesamt wurde eine Fassadenfläche von ca. 700 m2 bekleidet (Abb. 134-5 und 134-6). Diese war in vier Bereiche mit verschiedenen Konstruktionsaufbauten gegliedert. Gesamthaft wurden 6 Naturbrandversuche durchgeführt.


11

134-7

1

2

3 1 2 30

3 4 5

50

134-7

Naturbrandversuch an einem Gebäude (Abb. 134-5) 1 Fassade vor Brandversuch 2 Brandraum mit Brandlastdichte 800 – 850 MJ/m2 3 Konstruktionsdetail Belüftung mit Holzlatte

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

6

20

134-8

Verlauf eines Naturbrandversuches mit zwei benachbarten Räumen in Vollbrand am Gebäude in Merkers 1 7. Prüfminute, Durchzündung 2 11. Prüfminute, Entflammung der Fassade, Oberflächenflash, Schocklüftung Raum rechts 3 12. Prüfminute, nur lokales Brennen 4 26. Prüfminute, lokales Brennen 5 32. Prüfminute 6 60. Prüfminute, Schädigung ohne Löschen

30

1 Bekleidung 2 Traglattung/ Belüftung 3 Fassadenbahn 4 Waschbeton mit rauher Oberfläche 5 Horizontale Brandschutzmassnahme 6 Mineralwolle als Abdichtung

134-8

1

2

3

4

5

6

Am Programm der Naturbrandversuche beteiligten sich Organisationen aus verschiedenen Nationen (Schweiz, Österreich, Deutschland und Finnland). Ein Versuch wurde im Beisein von Behördenvertretern, Feuerwehrleuten, Baufachleuten und Medienvertretern aus den beteiligten Ländern (Seite 74) durchgeführt. Der Verlauf dieses Versuches ist in Abbildung 134-8 dargestellt.

Mit den Naturbrandversuchen (Abb. 134-5 bis 134-8) wurde bestätigt, dass die geprüften Brandschutzmassnahmen der Originalbrandprüfungen (in der Prüfhalle der MFPA Leipzig) am realen Gebäude funktionieren. Die Ergebnisse der mit Naturbrandversuchen geprüften Aussenwandbekleidungssysteme zeigten eine gute Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Originalbrandprüfungen (Abb. 134-3 und 134-4). Somit wurde dargelegt, dass die Prüfanordnung der Originalbrandversuche auf reale Gegebenheiten übertragbar ist [24].


12

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

135-1

Einflussparameter Fassadentyp

Beurteilung des Brandverhaltens Optimal Fensterbandfassade

Gut Lochfassade

Kritisch Verwinkelte Geometrien

Brennbare Doppelebenen – z. B. Holzschiebeläden

Durchlaufende nicht brennbare Bekleidung

Art der Bekleidung

135-1

Beurteilung des Brandverhaltens für die Einflussparameter: • Fassadentyp • Art der Bekleidung

Flächige Holzwerkstoffe – Platten Formschlüssige Bekleidung – Nut/Feder-Schalung

1.3.5

Kraftschlüssige Bekleidung – Profil mit Winkelfalz – Überfälzte Schalung – Deckelschalung

Versuchsergebnisse

Allgemein ergaben sich aus allen durchgeführten Brandversuchen (Tab. 134-1) folgende Schlussfolgerungen: • Vorgehängte, hinterlüftete Holz-Aussenwandbekleidungssysteme verhalten sich bei realen Brandszenarien in praxisgerechtem Aufbau auch ohne zusätzliche Brandschutzmassnahmen deutlich besser, als es die Ergebnisse von Kleinbrandversuchen im Labormassstab erwarten lassen würden. • Der Selbstschutzeffekt des Holzes durch Verkohlung der Oberfläche verhindert eine rasche Brandausbreitung in vertikaler Richtung. Eine signifikante seitliche Brandausbreitung findet nicht statt.

Offene Bekleidung – Leistenschalung – Offene Stülpschalung

• Bereits mit einfachen konstruktiven Massnahmen ist die Brandausbreitung im Hinterlüftungsraum beherrschbar. Bis zum Löschangriff der Feuerwehr bleibt die Brandausbreitung bei entsprechend brandschutztechnisch optimierten Holz-Aussenwandbekleidungssystemen immer auf maximal zwei Etagen oberhalb der Brandausbruchstelle begrenzt. Das Brandverhalten von Holz-Aussenwandbekleidungssystemen ist im Einzelfall von verschiedenen Einflussparametern abhängig, die sich auch überlagern können. In den Tabellen 135-1 und 135-2 werden die in den Versuchen ermittelten wesentlichen Einflussparameter aufgeführt und hinsichtlich ihres tendenziellen Brandverhaltens beurteilt.


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Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

135-2

Beurteilung des Brandverhaltens Optimal Horizontal

Gut Vertikal

Kritisch Mehrlagig oder kreuzweise

Unterkonstruktion, Hinterlüftungshohlraum

Einlagig vertikal – Geringer Hinterlüftungshohlraum – Gute Parzellierung der Hinterlüftung – Flammenausdehnung in der Breite gering

Kreuzlattung – Grosser Hinterlüftungshohlraum – Keine Parzellierung der Hinterlüftung – Erhöhte Flammenausbreitung in Hinterlüftung

Konsole oder punktuelle Befestigung – Grosser Hinterlüftungshohlraum – Keine Parzellierung der Hinterlüftung – Freie Flammenausbreitung in Hinterlüftung

Balkon

Geländer und Untersicht nicht brennbar

Geländer nicht brennbar, Untersicht brennbar

Alle Oberflächen in Holz – z. B. Boden, Geländer, Rückwand

Einflussparameter Anordnung der Bekleidung

Geländer brennbar, Untersicht nicht brennbar

135-2

Beurteilung des Brandverhaltens für die Einflussparameter: • Anordnung der Beplankung • Unterkonstruktion • Balkon


14

1.3.6

Weitere Erkenntnisse

Ergänzend zum Beschrieb der Versuchsergebnisse in Kapitel 1.3.5 können folgende weiteren Erkenntnisse zum Brandverhalten von Aussenwandbekleidungssystemen in Holzbauweise festgehalten werden: • In allen Brandversuchen wurde nur eine sehr geringe Tendenz zur seitlichen Brandausbreitung beobachtet, die auf den Einflussbereich der Flammen des Primärbrandes begrenzt blieb. • In keinem der in der MFPA Leipzig durchgeführten Originalbrandversuche traten beim Löschen mit Wasser Probleme auf. Diese Aussage bestätigt die bei den Naturbrandversuchen in Merkers beteiligte Feuerwehr. • Der Einfluss der Holzfensterrahmen auf das Gesamtbrandgeschehen ist in den Naturbrandversuchen vernachlässigbar. • In keinem der Brandversuche kam es zum grossflächigen Abfallen von Teilen der Aussenwandkonstruktion, welche Personen gefährden könnten. • Mit sogenannten ‹Vandalenfeuern› (Feuerwerk, ‹Molotow-Cocktail› usw.) im Zuge gezielter Brandstiftung ist eine brandschutztechnisch optimierte Holz-Aussenwandbekleidung kaum grossflächig entflammbar. • Eine brennbare Aussendämmung kann zu einer Beschleunigung der Brandweiterleitung führen. • Das Brandverhalten von Holzschindeln wurde weder in Original- noch in Naturbrandversuchen geprüft. • Die untersuchten marktüblichen Beschichtungen (Farbanstriche, Witterungsschutzanstriche etc.) führen unter Realbrandbedingungen zu keiner signifikanten Veränderung des Brandverhaltens der Aussenwandbekleidung. Dickere Kunststoffbeschichtungen sind spezifisch zu beurteilen.

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen


15

2

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Brandschutzanforderungen Zur Gewährleistung einer optimalen Brandsicherheit bei Aussenwänden werden in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF zu folgenden Bereichen Anforderungen definiert: • Schutzabstände (minimale Abstände zwischen Gebäuden) • Feuerwiderstand der Aussenwände • Verwendung brennbarer Baustoffe an Aussenwänden

2.1

Schutzabstände

Mit der Einhaltung von Schutzabständen soll ein Brandübergriff auf ein benachbartes Gebäude verhindert werden. Baurechtliche Schutzabstände sind meistens in kommunalen oder kantonalen Baugesetzen festgelegt. Brandschutztechnische Schutzabstände sind in den Brandschutzvorschriften geregelt.

2.1.1

In den Kapiteln 2.1 bis 2.4 sind diese Anforderungen aus den Brandschutzvorschriften zusammengefasst sowie holzbauspezifisch ergänzt und erläutert.

Brandschutznorm

Die Brandschutznorm VKF [1] stellt bezüglich des Schutzabstandes folgende Anforderungen: • Als Schutzabstand zwischen Bauten und Anlagen gilt der baurechtlich verlangte Abstand und wo erforderlich ergänzend auch der Abstand, der für einen ausreichenden Brandschutz mindestens einzuhalten ist. • Der Schutzabstand ist so festzulegen, dass Bauten und Anlagen nicht durch gegenseitige Brandübertragung gefährdet sind. Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung sind je zu berücksichtigen. • Wenn baurechtlich erforderliche Abstände als Schutzabstand nicht genügen, aber nicht vergrössert werden können, sind Massnahmen zu treffen, die einen Brandübergriff verhindern.

2.1.2

Brandschutzrichtlinie ‹Schutzabstände – Brandabschnitte›

Die Brandschutzrichtlinie 15 ‹Schutzabstände – Brandabschnitte› [1] ergänzt die obenstehenden Anforderungen der Brandschutznorm durch die nachstehenden Regelungen. Allgemeine Anforderungen Sofern baurechtliche Regelungen nicht einen grösseren Schutzabstand erfordern, sind für den Brandschutz folgende Schutzabstände einzuhalten: a 10 m, wenn beide benachbarten Aussenwände eine brennbare äusserste Schicht aufweisen; b 7,5 m, wenn eine Aussenwand eine brennbare, die andere eine nicht brennbare äusserste Schicht aufweist; c 5 m, wenn beide Aussenwände eine nicht brennbare äusserste Schicht aufweisen. Brennbare Anteile der Aussenwandflächen oder vorspringende Teile von Bauten und Anlagen wie Balkone, Dachvorsprünge und Wintergärten sind entsprechend zu berücksichtigen. Einfamilienhäuser Sofern baurechtliche Regelungen nicht einen grösseren Schutzabstand erfordern, dürfen zwischen Einfamilienhäusern die Schutzabstände gemäss den allgemeinen Anforderungen wie folgt reduziert werden: a auf 7 m, wenn beide benachbarten Aussenwände eine brennbare äusserste Schicht aufweisen; b auf 6 m, wenn eine Aussenwand eine brennbare, die andere eine nicht brennbare äusserste Schicht aufweist; c auf 4 m, wenn beide Aussenwände eine nicht brennbare äusserste Schicht aufweisen.


16

Ersatzmassnahmen bei ungenügenden Schutzabständen Werden erforderliche Schutzabstände unterschritten, sind an die Ausführung gegenüberliegender Aussenwände hinsichtlich Brennbarkeit und Feuerwiderstand erhöhte Anforderungen zu stellen. Als geeignete Massnahmen gelten zum Beispiel: Bei Aussenwänden: • feuerwiderstandsfähige Ausführung • Hintermauerung • Unterbruch brennbarer Flächen mit nicht brennbarem Material

2.2 220-1

Lineares Tragwerk unabhängig vom nicht tragenden Aussenwandbereich

220-2

Lineares Tragwerk in den nicht tragenden Aussenwandbereich integriert

220-3

Vollflächig tragende Aussenwand

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Bei Öffnungen (Türen, Tore, Fenster): • Brandschutzabschlüsse wie feuerwiderstandsfähige Türen, Tore • Abdeckungen bei Fenstern • Festverschraubte, feuerwiderstandsfähige Brandschutzverglasungen • versetzte Anordnungen der Öffnungen Bei Dachuntersichten: • feuerwiderstandsfähige Verkleidungen

Feuerwiderstand der Aussenwände

Bei Aussenwandkonstruktionen ist zwischen tragenden und nicht tragenden Bereichen zu unterscheiden. Im Holzbau ergeben sich aus konstruktiven, bauphysikalischen, vorfertigungs- und montagetechnischen Gründen vorwiegend folgende drei Varianten: • Eigenständiges, lineares Tragwerk (Skelettbau) mit nicht tragenden, flächigen, meist vorgehängten Aussenwandbereichen (Abb. 220-1) • Tragende, lineare Holzbauteile (Stützen, Unterzüge) integriert in die nicht tragenden, flächigen Aussenwandbereiche (Abb. 220-2) • Vollflächig tragende Aussenwände (Blockbau, Vollquerschnitte aus Holzwerkstoffen usw.) ohne nicht tragende Bereiche (Abb. 220-3)

220-1 1

2

3

1 Tragwerk 2 nicht tragender Aussenwandbereich 3 Öffnung (Fenster, Türen usw.)

220-2 1

2

3

1 Tragwerk 2 nicht tragender Aussenwandbereich 3 Öffnung (Fenster, Türen usw.)

220-3 1

3

1 Tragwerk 3 Öffnung (Fenster, Türen usw.)


17

223-1

Horizontalschnitt Aussenwandbereich mit vierseitiger Brandeinwirkung bei einer Breite < 1,0 m

2.2.1

Tragende Aussenwände

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

223-1 2

An tragende Aussenwände bestehen die gleichen Anforderungen (Feuerwiderstandskriterium R) wie für das Tragwerk des übrigen Gebäudes. Die Anforderungen an den Feuerwiderstand und die Verwendung von Holzbauteilen sind abhängig von der Nutzung und der Geschossigkeit (LignumDokumentation Brandschutz, Publikation ‹Bauten in Holz – Brandschutzanforderungen› [5] bzw. [1]).

1

2

1 Tragwerk 2 Öffnung, z. B. Fenster

< 1,0

223-2 223-2

Horizontalschnitt Aussenwandbereich mit einseitiger Brandeinwirkung bei einer Breite ≥ 1,0 m

2.2.2

Nicht tragende Aussenwandbereiche

2

Für nicht tragende Aussenwandbereiche in Holzbauweise gelten folgende Feuerwiderstandsanforderungen: • Keine Feuerwiderstandsanforderungen bei Bauten mit nicht mehr als drei Geschossen • Feuerwiderstand EI 30 bei Bauten mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze • Keine Feuerwiderstandsanforderungen im obersten Geschoss bei Bauten bis zur Hochhausgrenze Bei gewissen Nutzungen (z. B. Krankenhäuser, industrielle oder gewerbliche Betriebe mit erhöhter Brandgefahr) kann die Brandschutzbehörde objektbezogen die oben beschriebenen Anforderungen erhöhen. Nicht tragende Aussenwände sind pro Geschoss an die tragenden Bauteile zu befestigen. Zur Gewährleistung der Brandabschnittsbildung sind die Anschlüsse der Aussenwandkonstruktion an die brandabschnittsbildenden Decken und Wände besonders zu beachten (Kap. 5.2 und 5.3). Nicht tragende Aussenwände in Holzbauweise sind unabhängig von der Bauweise des Gebäudes bei Bauten bis zur Hochhausgrenze möglich. An die Öffnungen (Fenster, Türen usw.) in Aussenwänden bestehen im Normalfall keine Feuerwiderstandsanforderungen.

1

2

≥ 1,0 1 Tragwerk 2 Öffnung, z. B. Fenster

2.2.3

Brandeinwirkung für tragende Aussenwandbereiche

Für die Bemessung des Feuerwiderstandes von Aussenbauteilen ist die Brandeinwirkung sowohl von innen als auch von aussen zu berücksichtigen. Weist der geschlossene Bereich der Aussenwand eine Breite von weniger als 1,0 m auf, soll für die Feuerwiderstandbemessung des Tragwerkes die Brandeinwirkung von innen und aussen gleichzeitig berücksichtigt werden (vierseitige Brandeinwirkung, Abb. 223-1). Weist der geschlossene Bereich der Aussenwand eine Breite von mehr als 1,0 m auf, kann für die Feuerwiderstandsbemessung (bei der Aussenwand) die Brandeinwirkung nur von je einer Seite berücksichtigt werden (Abb. 223-2). Tragende Bauteile im Leibungsbereich von Öffnungen (z. B. Fenster oder Türe) sind in Abhängigkeit der Konstruktion zu betrachten. Für die Feuerwiderstandsbemessung von Fensterstürzen und -pfosten ist in der Regel eine mindestens dreiseitige Brandeinwirkung zu berücksichtigen.


18

2.3

Verwendung brennbarer Baustoffe

Die Verwendung von brennbaren Baustoffen in Aussenwänden ist in der Brandschutzrichtlinie 13 ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› [1] detailliert geregelt. In Kapitel 2.3.1 sind auszugsweise die für den Holzbau wichtigsten Anforderungen aus dieser Richtlinie festgehalten. Die minimalen Anforderungen an die Brandkennziffer der einzelnen Schichten gelten sowohl für tragende als auch für nicht tragende Aussenwände. Beim obersten Geschoss von Bauten bis zur Hochhausgrenze und bei Einfamilienhäusern (unabhängig von der Geschosszahl) gelten die Anforderungen für Bauten mit nicht mehr als drei Geschossen sinngemäss.

2.3.1

Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe›

Bei Aussenwänden gelten für den Normalfall die in Tabelle 231-1 festgehaltenen Mindestanforderungen an das Brandverhalten (Brandkennziffer) der einzelnen Schichten.

231-1

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Gemäss Vorgabe der Brandschutzrichtlinie [1] gelten unter anderem folgende Grundsätze: • Die äusserste Schicht von Aussenwandverkleidungen (-bekleidungen) muss nicht brennbar sein. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Einfamilienhäuser und je nach Nutzung Bauten und Anlagen mit nicht mehr als drei Geschossen (detaillierte Angaben siehe Tab. 231-1 bzw. Kap. 2.3.2 und 2.4 dieser Publikation). • In Bauten und Anlagen mit brennbaren Tragwerken und mit vier und mehr Geschossen müssen die Wärmedämmschichten nicht brennbar sein. • Für die Befestigung von Aussenwandverkleidungen (-bekleidungen) sind Dübel aus brennbarem Material zulässig. Ebenso sind stabförmige Unterkonstruktionen aus brennbarem Material bis zur Hochhausgrenze gestattet. Sonst sind Aussenwandverkleidungen – Wärmedämmschichten ausgenommen – mit nicht brennbarem Material mechanisch zu befestigen. • Dämmschutzschichten (z. B. Winddichtung), Dampfbremsen sowie Kaschierungen von Wärmedämmschichten müssen mindestens die Brandkennziffer 4.1 aufweisen.

231-1

Anforderungen an das Brandverhalten (Brandkennziffer) bei Aussenwänden

Bauten und Anlagen mit nicht mehr als drei Geschossen Aussenschicht

4.2 1)

Wärmedämmschicht/ Zwischenschicht Lichtbänder

4.1 1) 4) 4.2 1) 7)

1) Nicht zulässig: • bei ungenügenden Schutzabständen; • an Bauten und Anlagen, in denen dauernd oder vorübergehend kranke, pflegebedürftige oder auf fremde Hilfe angewiesene Personen untergebracht sind, z. B. Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Heime für Behinderte, Strafanstalten, geschlossene Erziehungsanstalten; • an drei- und mehrgeschossigen Bauten und Anlagen mit Räumen mit grosser Personenbelegung oder Verkaufsgeschäften; • an Bauten und Anlagen mit industriellen oder gewerblichen Betrieben, die eine erhöhte Brandgefahr aufweisen, z. B. Chemiebetriebe, Betriebe mit gefährlichen Stoffen. 2) Brennbare Verkleidungen (Bekleidungen) sind nur zulässig, wenn sie die Brandausbreitung über mehrere Geschosse nicht begünstigen. Im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde sind entsprechende Massnahmen zu treffen (z. B. öffnungslose Fassade, feuerwiderstandsfähige Aussenwand, Hintermauerung, Begrenzung der Holzflächen, Sprinklervollschutz, Massnahmen im Hinterlüftungsbereich, Schürzen usw.). 3) Zulässig auch Fassadenplatten (max. 10 mm dick) mit Kern aus brennbarem Material (Brandkennziffer 5.1), beidseitig abgedeckt mit nicht brennbarem Material (0,5 mm dick).

Bauten und Anlagen mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze 4.3 1) 2) oder 6.3 3) 4.1 5) oder 5(200°C).1 6) 5.2 1) 7)

Hochhäuser

6.3 6.3 6.3

4) Wenn raumseitig hohlraumfrei abgedeckt. Die Anforderungen an die Abdeckung richten sich nach Nutzung und Grösse von Bauten, Anlagen oder Brandabschnitten. 5) Wenn beidseitig hohlraumfrei, aussenseitig nicht brennbar (0,5 mm dick) und raumseitig mindestens mit Feuerwiderstand EI 30 abgedeckt. In Bauten und Anlagen mit brennbaren Tragwerken müssen die Wärmedämmschichten nicht brennbar sein. 6) In hinterlüfteten Fassaden zulässig ohne äussere hohlraumfreie Abdeckung, raumseitig hohlraumfrei mindestens mit Feuerwiderstand EI 30 abgedeckt. In Bauten und Anlagen mit brennbaren Tragwerken müssen die Wärmedämmschichten nicht brennbar sein. 7) Ausgenommen in Fluchtwegen zulässig, wenn: • Flächenanteil max. 30 %; • Teilflächen max. 40 m2; • Abstand zu Brandmauern 1 m, zwischen Teilflächen 2 m. Bei ein- bis dreigeschossigen Bauten und Anlagen mit einer äussersten Schicht aus brennbarem Material entfällt die flächenmässige Begrenzung.


19

2.3.2

Aussenwandbekleidung in Holz

In der Tabelle 231-1 ist die Anwendung von Holz an der Aussenwand im Rahmen eines Standardkonzeptes geregelt. Unter Voraussetzung der Einhaltung der notwendigen Schutzabstände (Kap. 2.1) ergeben sich in Abhängigkeit von der Anzahl Geschosse über Terrain folgende Einsatzgebiete für Holz als Aussenwandbekleidung: 2.3.2.1 Bauten mit nicht mehr als drei Geschossen Bei Gebäuden mit nicht mehr als drei Geschossen ist der Einsatz von Holz-Aussenwandbekleidungen möglich. Die nutzungsbedingten Einschränkungen sind in Kapitel 2.3.4 festgehalten.

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

2.3.2.2 Bauten mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze Bei Gebäuden mit vier und mehr Geschossen wird im Normalfall eine nicht brennbare Aussenwandbekleidung gefordert. Bei Gebäuden bis zur Hochhausgrenze sind in der Fussnote 2 der Tabelle 231-1 aber mögliche Rahmenbedingungen für Aussenwandbekleidungen in Holz wie folgt formuliert: Brennbare Bekleidungen sind nur zulässig, wenn sie die Brandausbreitung über mehrere Geschosse nicht begünstigen. Im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde sind entsprechende Massnahmen zu treffen (z. B. öffnungslose Fassade, feuerwiderstandsfähige Aussenwand, Hintermauerung, Begrenzung der Holzflächen, Sprinklervollschutz, Massnahmen im Hinterlüftungsbereich, Schürzen usw.). Die Grundlagen für den Nachweis der brandschutztechnisch korrekten Anwendung von Holz an der Aussenwand sind im Kapitel 2.3.3 festgehalten. Der Einsatz von Holz-Aussenwandbekleidungen beim obersten Geschoss und bei Einfamilienhäusern ist möglich. Die nutzungsbedingten Einschränkungen sind im Kapitel 2.3.4 festgehalten. Hinweise zur Qualitätssicherung finden sich im Kapitel 8.


20

233-1

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

233-1

Brandschutztechnische Nachweisverfahren für Aussenwände

Brandsichere Fassaden

Nachweis über Brandverhalten einzelner Schichten Tabelle 231-1 Bauten und Anlagen mit nicht mehr als drei Geschossen Aussenschicht

4.2 1)

Wärmedämmschicht/ Zwischenschicht Lichtbänder

4.1 1) 4) 4.2 1) 7)

1) Nicht zulässig: • bei ungenügenden Schutzabständen; • an Bauten und Anlagen, in denen dauernd oder vorübergehend kranke, pflegebedürftige oder auf fremde Hilfe angewiesene Personen untergebracht sind, z.B. Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Heime für Behinderte, Strafanstalten, geschlossene Erziehungsanstalten; • an drei- und mehrgeschossigen Bauten und Anlagen mit Räumen mit grosser Personenbelegung oder Verkaufsgeschäften; • an Bauten und Anlagen mit industriellen oder gewerblichen Betrieben, die eine erhöhte Brandgefahr aufweisen, z.B. Chemiebetriebe,

2.3.3

Bauten und Anlagen mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze 4.3 1) 2) oder 6.3 3) 4.1 5) oder 5(200°C).1 6) 5.2 1) 7)

Systemnachweis Originalbrandversuche

Hochhäuser

6.3 6.3 6.3

4) Wenn raumseitig hohlraumfrei abgedeckt. Die Anforderungen an die Abdeckung richten sich nach Nutzung und Grösse von Bauten, Anlagen oder Brandabschnitten. 5) Wenn beidseitig hohlraumfrei, aussenseitig nicht brennbar (0.5 mm dick) und raumseitig mindestens mit Feuerwiderstand EI 30 abgedeckt. In Bauten und Anlagen mit brennbaren Tragwerken müssen die Wärmedämmschichten nicht brennbar sein. 6) In hinterlüfteten Fassaden zulässig ohne äussere hohlraumfreie Abdeckung, raumseitig hohlraumfrei mindestens mit Feuerwiderstand EI 30 abgedeckt. In Bauten und Anlagen mit brennbaren Tragwerken müssen die Wärmedämmschichten nicht brennbar sein.

Nachweis des Gesamtsystems

Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF [1] regeln in der Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› die Brandsicherheit von Aussenwandkonstruktionen basierend auf dem Brandverhalten (BKZ) der einzelnen Schichten. In der Tabelle 231-1 sind die minimal erforderlichen Brandkennziffern für die in der Aussenwand zur Anwendung erlaubten Baustoffe festgehalten. In der Fussnote (2) der Tabelle 231-1 sind Massnahmen beschrieben, die den Einsatz von brennbaren Aussenwandbekleidungen bei Bauten mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze ermöglichen. Die erwähnten Brandschutzmassnahmen sind aber nicht detailliert definiert. Das Brandverhalten von Aussenwandkonstruktionen kann ebenfalls mit der Prüfung des Gesamtsystems einer Aussenwand im Rahmen von Originalbrandversuchen erfolgen (Systemnachweis, Abb. 233-1). Prüfungen mit Originalbrandversuchen haben den Vorteil, dass der Einfluss von brennbaren Baustoffen auf das Brandverhalten der Gesamtkonstruktion realitätsnah untersucht wird. Die Wirksamkeit von Brandschutzmassnahmen kann demzufolge ebenfalls mit Originalbrandversuchen nachgewiesen werden. Im Rahmen eines umfassenden Versuchsprogrammes wurde der Einsatz von Holz bei Aussenwandbekleidungen und die Wirksamkeit von konstruktiven Brandschutzmassnahmen untersucht (Kap. 1.3). Die Erkenntnisse und die Grundlagen für die anwendungstechnische Umsetzung sind in dieser Publikation festgehalten.

2.3.4

Einschränkungen

Für die in Kapitel 2.3.2 und 2.3.3 festgehaltenen Möglichkeiten der Anwendung von Holz-Aussenwandbekleidungen gelten gewisse Einschränkungen. Die für den Normalfall im Rahmen von Standardkonzepten nicht zulässige Anwendung von HolzAussenwandbekleidungen ist festgehalten in: • Kap. 1.3.3 Brandschutztechnisches Schutzziel an der Aussenwand • Kap. 2.1, Schutzabstände • Tab. 231-1, Fussnote (1) • Kap. 6.3 Aussentreppen und 6.4 Laubengänge und Fluchtbalkone Für Bereiche und Nutzungen, bei denen nicht brennbare Aussenschichten gefordert sind, kann die Anwendung von Holz-Aussenwandbekleidungen als Ausnahmebewilligung bei objektbezogenen Brandschutzkonzepten [1, 4] im Einverständnis mit der Brandschutzbehörde erfolgen. Die in dieser Publikation beschriebenen Grundlagen, Erkenntnisse und Brandschutzmassnahmen können für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von objektbezogenen Konzepten dienen.


21

2.4 241-1

Dämmung mit Qualmgrad 1 (starke Qualmbildung)

Beispiele für nicht tragende Aussenwandkonstruktionen

In Kapitel 2.4 sind Beispiele von nicht tragenden Aussenwandkonstruktionen in Holzbauweise dargestellt. Für die im Holzbau vorhandenen oder notwendigen Schichten sind die minimalen Anforderungen festgehalten. Als Grundlage und für die nutzungsbezogenen Einschränkungen gelten die Angaben in Tabelle 231-1 bzw. Kapitel 2.3.4. Die minimalen Anforderungen an das Brandverhalten (BKZ) der einzelnen Schichten gelten für tragende Aussenwandkonstruktionen sinngemäss. Zur Gewährleistung der Brandabschnittsbildung sind die Anschlüsse der Aussenwandkonstruktion an die brandabschnittsbildenden Decken und Wände besonders zu beachten (siehe Kap. 5.2 und 5.3). Beim obersten Geschoss von Bauten bis zur Hochhausgrenze und bei Einfamilienhäusern (unabhängig von der Geschosszahl) gelten die Anforderungen für Bauten mit nicht mehr als drei Geschossen sinngemäss.

2.4.1

241-1 5 Innen

1 2 3 4 6 7 8

Aussen

1 2 3 4 5 6 7

Aussenschicht BKZ 4.2 Hinterlüftung/Lattung BKZ 4.2 Dämmschutzschicht BKZ 4.1 Wärmedämmung BKZ 4.1 oder BKZ 5.1 Holzkonstruktion BKZ 4.3 Luftdichtigkeitsschicht/Dampfbremse BKZ 4.1 (Folie) Innere, hohlraumfreie Abdeckung (Anforderung je nach Nutzung und Grösse von Bauten oder Brandabschnitten) 8 Lattung und innere Wandbekleidung

Bauten mit nicht mehr als drei Geschossen

241-2

Dämmung mit Qualmgrad 2 oder 3 (mittlere oder leichte Qualmbildung)

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

241-2

In den Abbildungen 241-1 und 241-2 sind mögliche Aussenwandaufbauten für nicht tragende, hinterlüftete Aussenwandkonstruktionen bei ein- bis dreigeschossigen Gebäuden dargestellt.

5 Innen

1 2 3 4 6 7 8

Aussen

1 2 3 4 5 6 7

Aussenschicht BKZ 4.2 Hinterlüftung/Lattung BKZ 4.2 Dämmschutzschicht BKZ 4.1 Wärmedämmung BKZ 4.2 Holzkonstruktion BKZ 4.3 Luftdichtigkeitsschicht/Dampfbremse BKZ 4.1 (Folie) Innere Abdeckung BKZ 4.2 (brandschutztechnisch nicht notwendig) 8 Lattung und innere Wandbekleidung


22

2.4.2

Bauten mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze mit nicht brennbarer Aussenschicht

In den Abbildungen 242-1 bis 242-4 sind mögliche Aussenwandaufbauten für nicht tragende, hinterlüftete Aussenwandkonstruktionen mit nicht brennbaren Aussenwandbekleidungen bei Gebäuden mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze dargestellt.

242-1

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

242-1

Es sind die unterschiedlichen Anforderungen (BKZ) an die einzelnen Schichten in Abhängigkeit von der verwendeten Wärmedämmung (Brennbarkeitsgrad bzw. vor allem Qualmgrad) festgehalten.

242-2

Dämmung mit BKZ 6q.3

5 Innen

5

9

Innen

9

242-2

Dämmung mit BKZ 5(200°C).1; innere Abdeckung EI 30

1 2 3 4

1 2 3 4

6 7 8

6 7 8

Aussen Aussenschicht BKZ 6q.3 Hinterlüftung/Lattung BKZ 4.3 Dämmschutzschicht BKZ 4.1 (Folie) Wärmedämmung BKZ 6q.3 Holzkonstruktion BKZ 4.3 Luftdichtigkeitsschicht/Dampfbremse BKZ 4.1 (Folie) Innere Abdeckung BKZ 4.2 (brandschutztechnisch nicht notwendig) 8 Lattung und innere Wandbekleidung 9 Aussenwand mit Feuerwiderstand ≥ EI 30

242-3

Aussen

1 2 3 4 5 6 7

1 2 3 4

242-3

242-4

Dämmung mit BKZ 4.2 Innen

6

5 6 7 8 9

Aussenschicht BKZ 6q.3 Hinterlüftung/Lattung BKZ 4.3 Dämmschutzschicht BKZ 4.1 (Folie) Wärmedämmung BKZ 5(200 °C).1 In Bauten mit brennbaren Tragwerken müssen die Wärmedämmschichten nicht brennbar sein. Holzkonstruktion BKZ 4.3 Luftdichtigkeitsschicht/Dampfbremse BKZ 4.1 (Folie) Innere Abdeckung BKZ 4.2 mit Feuerwiderstand EI 30 Lattung und innere Wandbekleidung Aussenwand mit Feuerwiderstand ≥ EI 30

6

10 Innen

10

242-4

Dämmung mit BKZ 4.1; innere Abdeckung EI 30

1 2 3 4 5

1 2 3 4 5

7 8 9

7 8 9

Aussen

1 2 3 4 5

6 7 8 9 10

Aussenschicht BKZ 6q.3 Hinterlüftung/Lattung BKZ 4.3 Fassadenbahn BKZ 4.1 (Folie) Dämmschutzschicht BKZ 6q.3, minimale Stärke 0,5 mm Wärmedämmung BKZ 4.2 In Bauten mit brennbaren Tragwerken müssen die Wärmedämmschichten nicht brennbar sein. Holzkonstruktion BKZ 4.3 Luftdichtigkeitsschicht/Dampfbremse BKZ 4.1 (Folie) Innere Abdeckung BKZ 4.2 (brandschutztechnisch nicht notwendig) Lattung und innere Wandbekleidung Aussenwand mit Feuerwiderstand ≥ EI 30

Aussen

1 2 3 4 5

6 7 8 9 10

Aussenschicht BKZ 6q.3 Hinterlüftung/Lattung BKZ 4.3 Fassadenbahn BKZ 4.1 (Folie) Dämmschutzschicht BKZ 6q.3, minimale Stärke 0,5 mm Wärmedämmung BKZ 4.1 In Bauten mit brennbaren Tragwerken müssen die Wärmedämmschichten nicht brennbar sein. Holzkonstruktion BKZ 4.3 Luftdichtigkeitsschicht/Dampfbremse BKZ 4.1 (Folie) Innere Abdeckung BKZ 4.2 mit Feuerwiderstand EI 30 Lattung und innere Wandbekleidung Aussenwand mit Feuerwiderstand ≥ EI 30


23

2.4.3

Bauten mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze mit brennbarer Aussenschicht

In den Abbildungen 243-1 und 243-2 sind die zusätzlichen Anforderungen zu den Abbildungen 242-1 bis 242-4 vor allem an die Dämmschutzschicht und an die Fassadenbahn bei der Anwendung einer Holz-Aussenwandbekleidung dargestellt.

243-1

243-1

Brennbare äusserste Schicht; ohne Aussendämmung

243-2

Brennbare äusserste Schicht; mit Aussendämmung

Die Grundlagen und Einschränkungen für die Anwendung von Holz-Aussenwandbekleidungen sind in den Kapiteln 2.3.1 bis 2.3.4 festgehalten. Rahmenbedingungen und Anforderungen für Brandschutzmassnahmen sind in Kapitel 3 und 4 detailliert beschrieben. Hinweise zur Qualitätssicherung finden sich im Kapitel 8.

243-2

Innen

7

Innen

8

1 2 3 4 5 6

1 2 3 4 5

6

1 2 3 4

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

7

Aussen

Aussenschicht Holz BKZ 4.3 Hinterlüftung/Lattung BKZ 4.3 Fassadenbahn BKZ 5.1 (Folie) Dämmschutzschicht BKZ 6q.3, Plattenwerkstoff mit minimaler Stärke 10 mm oder Bekleidung (evtl. Wärmedämmung) mit Feuerwiderstand EI 30 (nbb) 5 Brandschutzmassnahme bei Aussenschicht in Holz (Kap. 3 und 4) 6 Wandaufbau gemäss Kap. 2.4.2; Abb. 242-1 bis 242-4 7 Aussenwand mit Feuerwiderstand ≥ EI 30

1 2 3 4 5

Aussen

Aussenschicht Holz BKZ 4.3 Hinterlüftung/Lattung BKZ 4.3 Fassadenbahn BKZ 5.1 (Folie) Aussendämmung BKZ 6q.3 Dämmschutzschicht BKZ 6q.3, Plattenwerkstoff mit minimaler Stärke 10 mm oder Bekleidung (evtl. Wärmedämmung) mit Feuerwiderstand EI 30 (nbb) 6 Brandschutzmassnahme bei Aussenschicht in Holz (Kap. 3 und 4) 7 Wandaufbau gemäss Kap. 2.4.2; Abb. 242-1 bis 242-4 8 Aussenwand mit Feuerwiderstand ≥ EI 30


24

244-1

Brennbare Aussendämmung mit nicht brennbarer Aussenschicht (Verputz)

2.4.4

Bauten mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze mit brennbarer Aussendämmung und nicht brennbarer Aussenschicht

Bei Gebäuden mit nicht brennbaren Tragwerken sind brennbare Aussendämmungen gemäss Tabelle 231-1 und Kapitel 2.4.2 (Abb. 242-2 bis 242-4) möglich. Bei Gebäuden mit brennbaren Tragwerken werden grundsätzlich nicht brennbare Wärmedämmschichten gefordert (Tab. 231-1, Fussnote 5 und 6). Diese Forderung gilt vor allem für Wärmedämmungen innerhalb der tragenden und/oder nicht tragenden Holzkonstruktionen. Nicht brennbar verputzte Aussendämmsysteme mit brennbaren Wärmedämmungen können bei Gebäuden mit brennbaren Tragwerken montiert werden, sofern die brandschutztechnische Leistungsfähigkeit der getroffenen Brandschutzmassnahmen durch Originalbrandversuche nachgewiesen ist und die Schutzziele erreicht werden. Die minimalen Anforderungen an den Aussenwandaufbau sind in Abbildung 244-1 dargestellt. Geprüfte Gesamtsysteme sind im Anhang zu dieser Publikation beschrieben. Bezüglich möglicher Einschränkungen gilt Kapitel 2.3.4 sinngemäss.

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

244-1

Innen

6

1 2 3

4

5

Aussen

1 Aussenschicht (Verputz) BKZ 6q.3 2 Aussendämmung BKZ 4.1 3 Dämmschutzschicht bei Bauten mit brennbaren Tragwerken: – Plattenwerkstoff ≥ 10 mm, BKZ 6q.3 – Wärmedämmung mit Feuerwiderstand EI 30 (nbb) – Holzwerkstoffplatte ≥ 15 mm, Rohdichte ≥ 580 kg/m3, BKZ 4.3 – Holzwerkstoffplatte ≥ 19 mm, Rohdichte ≥ 450 kg/m3, BKZ 4.3 – Massivholzplatte ≥ 19 mm, Rohdichte ≥ 330 kg/m3, BKZ 4.3 4 Brandschutzmassnahme bei Bauten mit brennbaren Tragwerken (siehe Anhang) 5 Wandaufbau gemäss Kap. 2.4.2; Abb. 242-1 bis 242-4 6 Aussenwand mit Feuerwiderstand ≥ EI 30


25

3

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Brandschutzmassnahmen für Holz-Aussenwandbekleidungssysteme bei Bauten mit vier und mehr Geschossen Gemäss den Vorgaben in Kapitel 2.3 und 2.4 (Tab. 231-1, Abb. 243-1 und 243-2) sind HolzAussenwandbekleidungssysteme bei Bauten und Anlagen mit vier und mehr Geschossen möglich, sofern mit konstruktiven Brandschutzmassnahmen die geforderte Brandsicherheit gewährleistet wird. In Kapitel 3.1 sind die wichtigsten Brandschutzmassnahmen kurz beschrieben. Kapitel 3.2 definiert

3.1

unterschiedliche Fassadentypen aufgrund ihres Einflusses auf das Brandverhalten der Fassade. Mit den Angaben in Kapitel 3.3 können die erforderlichen Brandschutzmassnahmen in Abhängigkeit vom Fassadentyp und den wichtigsten Einflussparametern festgelegt werden.

Brandschutzmassnahmen

Brandschutzmassnahmen im Bereich der Aussenwandbekleidung gewährleisten die Brandsicherheit gemäss dem brandschutztechnischen Schutzziel an der Aussenwand (Kap. 1.3.3.1). Brandschutzmassnahmen haben das Ziel, die Brandausbreitung zu verzögern. Sie verhindern, dass durch den Einsatz einer Holzbekleidung die Brandausbreitung über mehrere Geschosse begünstigt wird. Die mögliche Brandausbreitung an der Aussenwand in bezug auf die Holz-Aussenwandbekleidung ist von folgenden Haupteinflussfaktoren (Kap. 1.3.5) abhängig: • Fassadentyp (z. B. Lochfassade, Balkonband usw.) • Hinterlüftung (Tiefe des Hinterlüftungshohlraumes, keine Hinterlüftung usw.) • Unterkonstruktion (z. B. Lattung vertikal, Kreuzlattung usw.) • Bekleidungsart (z. B. offene oder formschlüssige Schalung, Platten usw.) • Bekleidungsmaterial (z. B. Holzart wie Fichte, Eiche usw.) • Geometrische Gebäudeausbildung (z. B. Aussenecke, Innenecke usw.) • Brandschutzmassnahme (z. B. Schürze, horizontale oder vertikale Unterbrechung der Hinterlüftung usw.)

3.1.1

Generelle Angaben zu horizontalen Brandschutzmassnahmen

Im folgenden sind generelle Ausführungsbestimmungen aufgeführt. Detaillierte Angaben zur konstruktiven Ausführung sind in Kapitel 4.1 festgehalten. • Pro Geschoss ist eine über die gesamte Fassadenbreite durchgehende Brandschutzmassnahme auszuführen. • Die Position der Brandschutzmassnahme kann frei gewählt werden. Die Anordnung im Bereich der Geschossdecken ist sinnvoll. • Die Brandschutzmassnahmen müssen ihre Funktion während der Brandeinwirkung erfüllen. • Die Brandschutzmassnahme muss dicht an die Aussenwand angeschlossen werden. • Die Ausgestaltung der Fensterleibung wird in der brandschutztechnischen Beurteilung nicht berücksichtigt und kann daher frei gewählt werden. Wird die Brandschutzmassnahme im Bereich des Fenstersturzes oder der Fensterbank angeordnet, sind die Angaben gemäss Kapitel 4.1 sinngemäss anzuwenden. Bei einer Anordnung der Fenster im Bereich der Innenecke ist Kapitel 4.3.2 zu beachten. • Die Massangabe einer Auskragung über die Bekleidung gilt als Minimalmass. Bautoleranzen sind entsprechend zu berücksichtigen.


26

312-1

Unterbrechung der Hinterlüftung mit Schürze und Darstellung der Luftzirkulation

312-2

Obere Abschottung der Hinterlüftung (Belüftung) und Darstellung der Luftzirkulation

312-3

Konstruktionen ohne Hinterlüftung 1 Massivholzwand • Blockbau • MehrschichtMassivholzplatten 2 Kompakte Fassade • Aussenwandbekleidung ohne Hinterlüftung 3 Kammerung • Durchgehende Unterbrechung des Hinterlüftungshohlraumes

3.1.2

Konstruktive horizontale Brandschutzmassnahmen

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

312-1

312-2

Es werden die folgenden konstruktiven horizontalen Brandschutzmassnahmen unterschieden: • Schürzen • Obere Abschottung der Hinterlüftung (Belüftung) • Konstruktionen ohne Hinterlüftung Zum besseren Verständnis und zur Festlegung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen (Kap. 3.3) werden diese kurz beschrieben. Die ausführlichen konstruktiven Rahmenbedingungen sind in den Kapiteln 4.1.4 bis 4.1.6 festgehalten. Schürzen Schürzen haben folgende Eigenschaften (Abb. 312-1): • Die vertikale Luftzirkulation in der Hinterlüftung über mehrere Geschosse wird verhindert. • Ableitung der Flamme von der Aussenwandbekleidung • Ein direkter Brandeintritt in die Hinterlüftung ist möglich. • Bauphysikalisch bewährte Konstruktion • Materialisierung der Schürze gemäss Kap. 4.1.4 Obere Abschottung der Hinterlüftung (Belüftung) Die obere Abschottung der Hinterlüftung (Belüftung) hat folgende Eigenschaften (Abb. 312-2): • Die durchgehende vertikale Luftzirkulation wird verhindert. • Ein direkter Brandeintritt in den Belüftungsraum ist begrenzt möglich. • Bauphysikalische Konsequenzen sind zu überprüfen [27]. • Materialisierung der oberen Abschottung gemäss Kap. 4.1.5

312-3

1

2

3

Konstruktionen ohne Hinterlüftung Mögliche Konstruktionen ohne Hinterlüftung mit Aussenschicht aus Holz sind (Abb. 312-3): • Vollholzbauteile (Blockbauten, Massivholzbauteile) • Aussenwandbekleidung wird dicht auf die hohlraumfreie Unterkonstruktion montiert (kompakte Fassade). • Platten oder geschlossene Schalungen (formoder kraftschlüssig) mit Kammerbildung (Hohlräume) im Bereich der Unterkonstruktion Diese Konstruktionen haben folgende Eigenschaften: • Es findet keine durchgehende vertikale Luftzirkulation hinter der Aussenwandbekleidung statt. • Der Brand kann nicht direkt hinter die Aussenwandbekleidung gelangen. • Die bauphysikalischen Konsequenzen sind zu überprüfen [27]. • Materialisierung im Bereich der Unterkonstruktion gemäss Kap. 4.1.6 In der Anwendung von Kapitel 3.3 werden zur Festlegung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen die Konstruktionen ohne Hinterlüftung den Konstruktionen mit oberer Abschottung der Hinterlüftung (Belüftung) gleichgestellt.


27

3.1.3

Festlegung von Brandschutzmassnahmen

Die Gestaltung der horizontalen Brandschutzmassnahme im Bereich der Aussenwandbekleidung ist abhängig von den Haupteinflussfaktoren

(Kap. 1.3.5, 1.3.6 und 3.1) einer möglichen Brandausbreitung an der Aussenwand. In Abbildung 313-1 wird das schrittweise Vorgehen für die Bestimmung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen sowie der möglichen Anschlussdetails aufgeführt.

313-1

1

1 Fassadenplan/Gestaltungsidee • Vorgabe Architektur

2

3.2

Fassadentypen

320-4

Balkonband 320-1

320-1

Lochfassade

320-4

c

d

b a

a

b

c

d

x

b

2 Zuordnung Fassadentyp • Die geplante Fassade wird einem Fassadentyp gemäss Kap. 3.2 zugeordnet. Die Angaben im Beschrieb des entsprechenden Fassadentyps sind zu berücksichtigen. Jede Fassadenfläche wird einzeln zugeordnet. • Sind in einer Fassadenfläche unterschiedliche Fassadentypen vorhanden, wird jede Teilfläche dem entsprechenden Fassadentyp zugeordnet. Der Übergangsbereich von unterschiedlichen Fassadentypen in der gleichen Fassadenfläche ist gemäss Kap. 4.6 auszuführen.

320-5

a

320-2

a

x

320-5

Zurückgesetztes Geschoss

b

x

320-2

x

Fensterband oder horizontaler, nicht brennbarer Streifen

x

x

c

x

Merkmale • Einzelne Fensteröffnungen in der Fassadenebene • Fensteranordnung frei • Fenstergrösse frei • Fenster in der Höhe versetzt möglich (z. B. bei Treppenhäusern)

Merkmale • Horizontal durchgehendes Fensterband oder durchgehende, nicht brennbare Aussenwandbekleidung • Höhe der Fenster bzw. des nicht brennbaren Streifens x ≥ 0,5 m • Fensterverglasung nicht brennbar • Ein durchgehender Streifen (Fenster oder Bekleidung) pro Geschoss

Varianten a Lochfassade mit übereinander liegenden Fenstern b Lochfassade mit versetzten Fenstern c Lochfassade mit kleinen Öffnungen d Loggien mit zurückgesetzter Fassade, Loggia und Brüstungsbereich mit Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.5.2 Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.1

Varianten a Fensterband durchgehend b Fenster übereinander und Bekleidungsbereich zwischen den Fenstern nicht brennbar c Fenster seitlich versetzt und Bekleidungsbereich zwischen den Fenstern nicht brennbar d Bekleidungsbereich durchgehend nicht brennbar Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.2

Merkmale • Balkonauskragung x ≥ 0,6 m • Durchgehendes Balkonband • Ausführungsbestimmungen des Balkonbandes gemäss Kap. 4.5.1 • Fensteranordnung frei

Vertikal durchgehende Vollverglasung

x

Merkmale • Durchgehende Rücksetzung eines Geschosses (Staffelgeschoss) gegenüber dem darunter liegenden Geschoss • Fensteranordnung frei • Materialisierungsvorgaben für Bodenoberfläche und Geländer gemäss Vorgaben im Kap. 3.3.5

Varianten a Balkonband auf Stützen b Balkonband als auskragende Platte

320-6

xx x x

x

Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.4

Varianten a Rücksetzung x ≥ 1,0 m b Rücksetzung x ≥ 0,6 m c Rücksetzung x ≥ 0,2 m Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.5

320-6

320-7

a

b

c

a

b

c E 30 E 30 E 30

320-7

Zur Bestimmung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen ist die geplante Fassade einem Fassadentyp gemäss den Abbildungen 320-1 bis 320-7 zuzuordnen. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen je Fassadentyp können mit den Angaben in Kapitel 3.3 bestimmt werden. Sind in einer Fassadenfläche unterschiedliche Fassadentypen vorhanden, wird jeder Bereich der Fassadenfläche dem entsprechenden Fassadentyp zugeordnet. Der Übergangsbereich bei unterschiedlichen Fassadentypen in der gleichen Fassadenfläche ist gemäss Kapitel 4.6 auszuführen.

320-3

Einzelbalkone in Holzbauweise

Öffnungslose Fassade, feuerwiderstandsfähige Fenster oder Sprinklervollschutz

320-3 a

b

y

z

y

y

x

z

y

E 30 E 30 E 30

Merkmale • Vertikale Vollverglasung oder nicht brennbare Aussenwandbekleidung über mehrere Geschosse • Fensterverglasung nicht brennbar

Merkmale • Geschlossene Fassade, Öffnungen mit Feuerwiderstand oder Fassade mit Öffnungen und Sprinklerschutz im Gebäude • Fensteranordnung frei

Varianten a Vertikales Fensterband (Vollverglasung) b Vertikaler Streifen aus Fenstern und Bereichen mit nicht brennbarer Aussenwandbekleidung c Vertikaler Streifen mit nicht brennbarer Aussenwandbekleidung Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.6

Varianten a Geschlossene Fassade ohne Öffnungen b Fassade mit feuerwiderstandsfähigen Fenstern, nur zu Unterhaltszwecken öffenbar c Fassade mit Öffnungen, Sprinklervollschutz im Gebäude Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.7

3.3.4

3.3.5

x

Merkmale • Balkonauskragung x ≥ 1,0 m • Balkonbreite y ≥ 2,0 m • Abstand zwischen den Balkonen z ≥ 2,0 m • Ausführungsbestimmungen der Balkonkonstruktion gemäss Kap. 4.5 • Fensteranordnung bei und neben den Balkonen frei Varianten a Einzelbalkone auf Stützen b Einzelbalkone als auskragende Platten Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.3

3

331-1 a

b

c

Balkonband

Zurückgesetztes Geschoss

d

Varianten a Lochfassade mit übereinander liegenden Fenstern b Lochfassade mit versetzten Fenstern c Lochfassade mit kleinen Öffnungen d Loggien mit zurückgesetzter Fassade, Loggia und Brüstungsbereich mit Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.5.2

334-1

Fassade mit Balkonband Auskragung x ≥ 0,6 m

334-1

335-1

a

b a

335-1 b

Fassade mit zurückgesetzten Geschossen

c

Bezeichnung

Hinterlüftung Ausrichtung Tiefe 3)

Schemaskizze

Horizontale Brandschutzmassnahme pro Geschoss 1) Schürze Belüftung keine Hinterlüftung ≥ 200 mm ≥ 100 mm ≥ 50 mm ≥ 10 mm 4) mit ohne bzw. Schürze Schürze ≥ 20 mm 5) ≥ 100 mm

x

335-2

Brandschutzmassnahmen bei Fassade mit zurückgesetztem Geschoss x ≥ 1,0 m Horizontal oder vertikal

Flächiger Holzwerkstoff Platte Formschlüssige Schalung Profil mit Nut und Feder Kraftschlüssige Schalung Profil mit Winkelfalz

≤ 50 mm ≤ 100 mm

Horizontal oder vertikal

≤ 50 mm

Horizontal

≤ 50 mm

≤ 100 mm 335-3

Brandschutzmassnahmen bei Fassade mit zurückgesetztem Geschoss x ≥ 0,6 m

≤ 100 mm

Durchgehende Balkonbänder bilden eine horizontale Brandschutzmassnahme. Bei Einhaltung der nachstehend festgehaltenen Rahmenbedingungen kann jede Bekleidung (Kap. 7.2) an ein Aussenwandbekleidungssystem zwischen durchgehenden Balkonbändern montiert werden. Die Auskragung des Balkons hat mindestens 0,6 m zu betragen. Die Konstruktion und Materialisierung des Balkonbandes hat gemäss den Vorgaben in Kapitel 4.5.1 zu erfolgen. Die Anordnung und Grösse von Fenstern und Balkontüren kann frei gewählt werden. Bezüglich der Materialisierung der Fenster gilt die Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› [1]. Abweichungen von den oben festgehaltenen Angaben sind möglich, sofern die Konstruktion, Materialisierung oder Brandschutzmassnahme entsprechend angepasst wird.

xx x

≥ 1,0

1 2

1 Geländer brennbar (Geländerhöhe ≤ 1,1 m) 2 Bodenoberfläche brennbar

335-3 ≥ 0,6

1 2

≤ 50 mm

≤ 50 mm

6)

6)

Variante A Variante B

Vertikal

1 Geländer nicht brennbar 2 Bodenoberfläche brennbar 1 Geländer brennbar (Geländerhöhe ≤ 1,1 m) 2 Bodenoberfläche nicht brennbar

≤ 50 mm 335-4

Holzanwendung Werkstoffklasse 1 7) Definition in Tab. 722-1 z. B.: Schnittholz (Holzart): Fichte, Tanne, Lärche, Föhre, Douglasie, Esche, Buche, Red Cedar Holzwerkstoffe: Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess möglich.

Holzanwendung Werkstoffklasse 2 Definition in Tab. 722-1 z. B.: Schnittholz (Holzart): Eiche, Edelkastanie, Robinie, Ulme Holzwerkstoffe: Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; ohne brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess. Keine Anwendung von Holz in Kombination mit den tabellierten Brandschutzmassnahmen

335-4

Brandschutzmassnahmen bei Fassade mit zurückgesetztem Geschoss x ≥ 0,2 m

≥ 0,2

1 2

≤ 30

≤ 100 mm 1) Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.1 2) Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 7.2 3) Definition in Kap. 7.3.2 4) nicht brennbare Materialisierung (Abb. 414-1 oder 414-2) 5) brennbare Materialisierung (Abb. 414-3) 6) Fuge zwischen den Brettern ≤ 10 mm 7) Anstelle Werkstoffklasse 1 darf auch Werkstoffklasse 2 eingesetzt werden.

x

335-2

≤ 100 mm Horizontal

Offene Schalung Leistenschalung Deckelschalung Stülpschalung Deckleistenschalung

x

Varianten a Rücksetzung x ≥ 1,0 m b Rücksetzung x ≥ 0,6 m c Rücksetzung x ≥ 0,2 m

≤ 30

Vertikal

x

Varianten a Balkonband auf Stützen b Balkonband als auskragende Platte

≤ 30

Bekleidung 2)

1 Geländer nicht brennbar 2 Horizontale Fläche nicht brennbar

331-1

Horizontale Brandschutzmassnahmen bei Lochfassaden

4.3

Gebäudeecken

4.3.1

Aussenecke

521-1

A

431-1

1

Vertikalschnitt Deckenkonstruktion durch Aussenwand geführt

432-1

1 3 1

50

1 1

3

521-1

1

1 Brandabschnittsbildende Decke

2/3

2

521-2

2

Vertikalschnitt Balkenlage mit ausgefüllten Hohlräumen

1,0 50

50

Für Deckenkonstruktionen, die nicht ganz durch die Aussenwand geführt werden oder im Bereich von inneren Vorsatzschalen angeschlossen werden, sind die Angaben von Abbildung 531-3 oder 531-4 sinngemäss anwendbar.

521-2

Schnitt A

1 50 150

2 3

1 Brandabschnittsbildende Decke 2 Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40kg/m3

3

50 521-3

50

Schnitt B

1,0

1 2 3

150

Eine Brandausbreitung um die Aussenecke ist mit geeigneten Massnahmen zu verzögern. In der Hinterlüftung kann die Brandweiterleitung gemäss Angaben in Abbildung 431-1 konstruktiv verzögert werden. Die materialtechnischen Angaben zur Ausführung der vertikalen Brandschutzmassnahmen in Kapitel 4.2.2 sind sinngemäss auch bei Aussenecken anzuwenden.

4.3.2

2

1,0

2 1 Holzlatte – Breite ≥ 50 mm 2 Stahlblech – Blechdicke ≥ 1,0 mm – Auflagerbreite ≥ 30 mm 3 Mineralwolle – Schmelzpunkt ≥ 1000 °C – Rohdichte ≥ 40 kg/m3 – Auflagerbreite ≥ 150 mm – Mechanisch (z. B. mit Nägeln oder Schrauben) gegen Verrutschen gesichert

1 Abtrennung der Hinterlüftung im Bereich des Fensters 2 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung, Variante Holzlatte 3 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung, Variante Mineralwolle (BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3)

Innenecke

Die Einschnürung der Flamme, Eckströmungen und geometriebedingte Verhältnisse führen in der Innenecke zu einer Verlängerung der Primärflamme (ca. 40 – 50 %). Demzufolge können in Innenecken die Brandweiterleitung und die Flammenstrahlung grösser sein als an der Fassadenfläche. Die konstruktiven Brandschutzmassnahmen müssen bei Innenecken der speziellen Situation Rechnung tragen. Entscheidend sind die Materialisierung und allenfalls vorhandene Öffnungen im Bereich 1,0 m ab der Innenecke.

5

Brandabschnittsbildende Decke in Holzbauweise

Konstruktiv notwendige Hohlräume (z. B. bei Balkenlagen, Elementstössen) sind beim Anschluss der Decke an die Aussenwand mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, auszufüllen (Abb.521-2).

B

432-1

Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung bei der Innenecke 1 Ansicht 2 Horizontalschnitt A im Bereich der Schürze 3 Horizontalschnitt B durch Fenster

5.2.1

Decke in Aussenwand Brandschutztechnisch ist es sinnvoll, die brandabschnittsbildende Deckenkonstruktion in ihrer gesamten Konstruktionsstärke durch die Aussenwand bis zur Dämmschutzschicht zu führen (Abb. 521-1).

1

150

431-1

Abtrennung der Hinterlüftung bei Aussenecke 1 Holzlatte 2 Stahlblech 3 Mineralwolle

4.3.2.1 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung Die Hinterlüftung ist vertikal direkt in der Innenecke und auf beiden Seiten je 1,0 m von der Innenecke entfernt bei allen Geschossen abzutrennen. Die vertikale Abtrennung kann gemäss den Angaben in Kapitel 4.2 (vor allem Abb. 422-1) erfolgen. Unterbrechen Öffnungen (z. B. Fenster) im Bereich der Innenecke die vertikale Abtrennung, ist die Abtrennung seitlich und horizontal um die Öffnung zu führen (Abb. 432-1).

Vertikalschnitt Deckenkonstruktion an Aussenwand 1 Füllholz in der Aussenwand 2 Hohlraumdämmung im Deckenbereich

Decke an Aussenwand Wird die brandabschnittsbildende Deckenkonstruktion nur bis an die Aussenwand geführt, sind im Anschlussbereich folgende konstruktiven Massnahmen möglich: • Füllholz mit einer Breite b ≥ 40 mm (Abb. 521-3, Variante 1) oder • Hohlraumdämmung aus Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, über die gesamte Höhe der brandabschnittsbildenden Decke, jedoch mit einer maximalen Höhe von h ≤ 200 mm (Abb. 521-3, Variante 2).

521-3

Die durchgehende innere Beplankung der Aussenwand hat folgende Kriterien zu erfüllen: • BKZ ≥ 4.2 • Rohdichte ≥ 330 kg/m3 • Durchgehende Fugen sind zu vermeiden.

2

1

Die Deckenkonstruktion ist holzbautechnisch konstruktiv dicht an die Aussenwand anzuschliessen.

3 Bestimmung der erforderlichen Brandschutzmassnahme • Im Kapitel 3.3 ist die erforderliche Brandschutzmassnahme in der Fläche pro Geschoss ersichtlich. • Die Brandschutzmassnahme wird in Abhängigkeit von folgenden Einflussfaktoren bestimmt: – Art der Bekleidung – Ausrichtung der Bekleidung – Art der Unterkonstruktion – Tiefe des Hinterlüftungshohlraumes – Werkstoffklasse • Für die Fassadentypen Lochfassade, Fensterband und Einzelbalkone in Holzbauweise ist die erforderliche horizontale Brandschutzmassnahme je in einer Tabelle (Tab. 331-1; 332-1; 333-1) festgehalten. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen der weiteren Fassadentypen sind gemäss Kap. 3.3.4 bis 3.3.7 festzulegen. • Die Vorgaben für vertikale Brandschutzmassnahmen sind in Kap. 3.3.8 festgehalten.

2 1

1

h

4

30

313-1

Vorgehen zur Festlegung der Brandschutzmassnahmen

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

3

1 Brandabschnittsbildende Decke 2 Füllholz Breite ≥ 40 mm 3 Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000°C, Rohdichte ≥ 40kg/m3 h Höhe ≥ brandabschnittsbildende Decke, max. 200 mm

4 Ausbildung der Details und Anschlüsse • Brandschutzmassnahme, Befestigung sowie Anund Abschlüsse sind gemäss Kap. 4 auszuführen. Materialtechnische Anforderungen an Bekleidung, Unterkonstruktion usw. sind in Kap. 7 aufgeführt. • Konstruktionsdetails bei brandabschnittsbildenden Bauteilen (Kap. 5) sowie Massnahmen bei Fluchtund Rettungswegen an Aussenwänden (Kap. 6) sind zu berücksichtigen. 5 Ausführung und Umsetzung • Massnahmen zur Qualitätssicherung erfolgen gemäss Vorgaben in Kap. 8.


28

320-1

320-1 a

320-2 b

c

d

a

b

c

d

x

Lochfassade

Fassadentypen

x

3.2

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

x

320-2

x

x

x

Fensterband oder horizontaler, nicht brennbarer Streifen

320-3

Einzelbalkone in Holzbauweise

Merkmale • Einzelne Fensteröffnungen in der Fassadenebene • Fensteranordnung frei • Fenstergrösse frei • Fenster in der Höhe versetzt möglich (z. B. bei Treppenhäusern)

Merkmale • Horizontal durchgehendes Fensterband oder durchgehende, nicht brennbare Aussenwandbekleidung • Höhe der Fenster bzw. des nicht brennbaren Streifens x ≥ 0,5 m • Fensterverglasung nicht brennbar • Ein durchgehender Streifen (Fenster oder Bekleidung) pro Geschoss

Varianten a Lochfassade mit übereinander liegenden Fenstern b Lochfassade mit versetzten Fenstern c Lochfassade mit kleinen Öffnungen d Loggien mit zurückgesetzter Fassade, Loggia und Brüstungsbereich mit Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.5.2 Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.1

Varianten a Fensterband durchgehend b Fenster übereinander und Bekleidungsbereich zwischen den Fenstern nicht brennbar c Fenster seitlich versetzt und Bekleidungsbereich zwischen den Fenstern nicht brennbar d Bekleidungsbereich durchgehend nicht brennbar Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.2

Zur Bestimmung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen ist die geplante Fassade einem Fassadentyp gemäss den Abbildungen 320-1 bis 320-7 zuzuordnen. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen je Fassadentyp können mit den Angaben in Kapitel 3.3 bestimmt werden. Sind in einer Fassadenfläche unterschiedliche Fassadentypen vorhanden, wird jeder Bereich der Fassadenfläche dem entsprechenden Fassadentyp zugeordnet. Der Übergangsbereich bei unterschiedlichen Fassadentypen in der gleichen Fassadenfläche ist gemäss Kapitel 4.6 auszuführen.

320-3 a

b

y

z

y

x

y

z

y

x

Merkmale • Balkonauskragung x ≥ 1,0 m • Balkonbreite y ≥ 2,0 m • Abstand zwischen den Balkonen z ≥ 2,0 m • Ausführungsbestimmungen der Balkonkonstruktion gemäss Kap. 4.5 • Fensteranordnung bei und neben den Balkonen frei Varianten a Einzelbalkone auf Stützen b Einzelbalkone als auskragende Platten Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.3


29

320-4

Balkonband

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

320-5

320-4 a

b a

320-5

Zurückgesetztes Geschoss

b

c

x

320-6

Vertikal durchgehende Vollverglasung

xx x x

x

x

Merkmale • Balkonauskragung x ≥ 0,6 m • Durchgehendes Balkonband • Ausführungsbestimmungen des Balkonbandes gemäss Kap. 4.5.1 • Fensteranordnung frei

Merkmale • Durchgehende Rücksetzung eines Geschosses (Staffelgeschoss) gegenüber dem darunter liegenden Geschoss • Fensteranordnung frei • Materialisierungsvorgaben für Bodenoberfläche und Geländer gemäss Vorgaben im Kap. 3.3.5

Varianten a Balkonband auf Stützen b Balkonband als auskragende Platte Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.4

Varianten a Rücksetzung x ≥ 1,0 m b Rücksetzung x ≥ 0,6 m c Rücksetzung x ≥ 0,2 m Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.5

320-6

320-7

a

b

c

a

b

c E 30 E 30 E 30

320-7

Öffnungslose Fassade, feuerwiderstandsfähige Fenster oder Sprinklervollschutz

E 30 E 30 E 30

Merkmale • Vertikale Vollverglasung oder nicht brennbare Aussenwandbekleidung über mehrere Geschosse • Fensterverglasung nicht brennbar

Merkmale • Geschlossene Fassade, Öffnungen mit Feuerwiderstand oder Fassade mit Öffnungen und Sprinklerschutz im Gebäude • Fensteranordnung frei

Varianten a Vertikales Fensterband (Vollverglasung) b Vertikaler Streifen aus Fenstern und Bereichen mit nicht brennbarer Aussenwandbekleidung c Vertikaler Streifen mit nicht brennbarer Aussenwandbekleidung Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.6

Varianten a Geschlossene Fassade ohne Öffnungen b Fassade mit feuerwiderstandsfähigen Fenstern, nur zu Unterhaltszwecken öffenbar c Fassade mit Öffnungen, Sprinklervollschutz im Gebäude Brandschutzmassnahme gemäss Kap. 3.3.7


30

3.3

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Erforderliche Brandschutzmassnahmen

Mit den Angaben in Kapitel 3.3 können die erforderlichen Brandschutzmassnahmen in Abhängigkeit vom Fassadentyp (Abb. 320-1 bis 320-7) und von den wichtigsten Einflussparametern (Kap. 3.1) festgelegt werden. In Kapitel 3.3.1 bis 3.3.7 werden Vorgaben für horizontale und in Kapitel 3.3.8 für vertikale Brandschutzmassnahmen gemacht. Die konstruktive Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmassnahme hat anhand der Vorgaben in Kapitel 4, 5 und 6 zu erfolgen.

3.3.1

Lochfassade

Eine Lochfassade zeigt einzelne Fensteröffnungen, verteilt über die Fassade. Die Anordnung und Grösse der Fenster kann frei gewählt werden. Eine in der Höhe versetzte Anordnung der Fenster (z. B. bei Treppenhäusern) ist möglich. Die Materialisierung der Fenster hat gemäss der Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› [1] zu erfolgen. Werden bei einer Loggia die in Kapitel 4.5.2 festgehaltenen Rahmenbedingungen eingehalten, kann der Bereich der Loggia brandschutztechnisch wie ein Raum mit geöffneten Fenstern betrachtet werden. In Tabelle 331-1 sind mögliche horizontale Brandschutzmassnahmen für Lochfassaden und Bereiche mit Loggien festgehalten.


31

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

331-1 a

b

Bekleidung

c

2)

Bezeichnung

Schemaskizze

Flächiger Holzwerkstoff Platte Formschlüssige Schalung Profil mit Nut und Feder Kraftschlüssige Schalung Profil mit Winkelfalz

d

Varianten a Lochfassade mit übereinander liegenden Fenstern b Lochfassade mit versetzten Fenstern c Lochfassade mit kleinen Öffnungen d Loggien mit zurückgesetzter Fassade, Loggia und Brüstungsbereich mit Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.5.2

Hinterlüftung Ausrichtung Tiefe 3)

Horizontal oder vertikal

≤ 50 mm

Horizontal oder vertikal

≤ 50 mm

Horizontal

≤ 50 mm

Horizontale Brandschutzmassnahme pro Geschoss 1) Schürze Belüftung keine Hinterlüftung ≥ 200 mm ≥ 100 mm ≥ 50 mm ≥ 10 mm 4) mit ohne bzw. Schürze Schürze ≥ 20 mm 5) ≥ 100 mm

≤ 100 mm

≤ 100 mm

≤ 100 mm Vertikal

≤ 50 mm ≤ 100 mm

Offene Schalung Leistenschalung Deckelschalung Stülpschalung Deckleistenschalung

Horizontal

≤ 50 mm

Vertikal

≤ 50 mm

6)

6)

≤ 100 mm 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)

Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.1 Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 7.2 Definition in Kap. 7.3.2 nicht brennbare Materialisierung (Abb. 414-1 oder 414-2) brennbare Materialisierung (Abb. 414-3) Fuge zwischen den Brettern ≤ 10 mm Anstelle Werkstoffklasse 1 darf auch Werkstoffklasse 2 eingesetzt werden.

331-1

Horizontale Brandschutzmassnahmen bei Lochfassaden

Holzanwendung Werkstoffklasse 1 7) Definition in Tab. 722-1 z. B.: Schnittholz (Holzart): Fichte, Tanne, Lärche, Föhre, Douglasie, Esche, Buche, Red Cedar Holzwerkstoffe: Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess möglich.

Holzanwendung Werkstoffklasse 2 Definition in Tab. 722-1 z. B.: Schnittholz (Holzart): Eiche, Edelkastanie, Robinie, Ulme Holzwerkstoffe: Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; ohne brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess. Keine Anwendung von Holz in Kombination mit den tabellierten Brandschutzmassnahmen


32

3.3.2

Fensterband

Fassaden mit einem Fensterband weisen pro Geschoss einen durchlaufenden, nicht brennbaren Streifen auf. Die Materialisierung der Fensterverglasung und der flächigen Bereiche innerhalb des Bandes zwischen den Fenstern muss mit nicht brennbaren Baustoffen (BKZ 6q.3) erfolgen. Fensterrahmen aus brennbaren Baustoffen sind erlaubt. 3.3.2.1 Fensterband ≥ 0,5 m Wird die Holz-Aussenwandbekleidung im Bereich des Fensterbandes über eine Höhe von mindestens 0,5 m (vertikal gemessen) durchgehend horizontal unterbrochen, gelten bezüglich der erforderlichen Brandschutzmassnahmen die Angaben in Tabelle 332-1. Die horizontalen Brandschutzmassnahmen sind jedoch direkt unterhalb oder oberhalb des Fensterbandes anzuordnen.

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

3.3.2.2 Fensterband ≥ 1,3 m Wird die Holz-Aussenwandbekleidung im Bereich des Fensterbandes über eine Höhe von mindestens 1,3 m (vertikal gemessen) durchgehend horizontal unterbrochen, können die konstruktiven Vorgaben bzw. horizontalen Brandschutzmassnahmen vereinfacht werden. Bei Einhaltung folgender Rahmenbedingungen kann jede Bekleidung (Kap. 7.2) an ein Aussenwandbekleidungssystem zwischen die durchgehenden Fensterbänder montiert werden. • Unterteilung der Hinterlüftung pro Geschoss direkt oberhalb oder unterhalb des Fensterbandes mit – Holzlatte oder Mineralwolle (Abb. 415-1 oder 416-1) oder – Schürze (Abb. 414-1 bis 414-3) oder – Schürze aus Aluminiumblech t ≥ 1,5 mm • Bei Schürzen ist keine Auskragung über die Bekleidung erforderlich. • Zusammenhängender Bereich mit HolzAussenwandbekleidung mit einer Höhe ≤ 3,0 m • Tiefe des Hinterlüftungsraumes ≤ 100 mm


33

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

332-1 b

c

d

Varianten a Fensterband durchgehend b Fenster übereinander und Bekleidungsbereich zwischen den Fenstern nicht brennbar c Fenster seitlich versetzt und Bekleidungsbereich zwischen den Fenstern nicht brennbar d Bekleidungsbereich durchgehend nicht brennbar

x

x

x

x

x

a

x

x ≥ 0,5 m

Bekleidung

2)

Bezeichnung

Schemaskizze

Flächiger Holzwerkstoff Platte Formschlüssige Schalung Profil mit Nut und Feder Kraftschlüssige Schalung Profil mit Winkelfalz

Hinterlüftung Ausrichtung Tiefe 3)

Horizontal oder vertikal

≤ 50 mm

Horizontal oder vertikal

≤ 50 mm

Horizontal

≤ 50 mm

Horizontale Brandschutzmassnahme pro Geschoss 1) Schürze Belüftung keine Hinterlüftung ≥ 200 mm ≥ 100 mm ≥ 50 mm ≥ 10 mm 4) mit ohne bzw. Schürze Schürze ≥ 20 mm 5) ≥ 100 mm

≤ 100 mm

≤ 100 mm

≤ 100 mm Vertikal

≤ 50 mm ≤ 100 mm

Offene Schalung Leistenschalung Deckelschalung Stülpschalung Deckleistenschalung

1) 2) 3) 4) 5) 6)

Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.1 Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 7.2 Definition in Kap. 7.3.2 nicht brennbare Materialisierung (Abb. 414-1 oder 414-2) brennbare Materialisierung (Abb. 414-3) Bei offenen Schalungen und offenen Stülpschalungen Werkstoffklasse 2 7) Anstelle Werkstoffklasse 1 darf auch Werkstoffklasse 2 eingesetzt werden.

Horizontal

≤ 50 mm

Vertikal

≤ 50 mm

6)

≤ 100 mm

6)

Holzanwendung Werkstoffklasse 1 7) Definition in Tab. 722-1 z. B.: Schnittholz (Holzart): Fichte, Tanne, Lärche, Föhre, Douglasie, Esche, Buche, Red Cedar Holzwerkstoffe: Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess möglich.

332-1

Horizontale Brandschutzmassnahmen bei Fassaden mit Fensterbändern ≥ 0,5 m

Holzanwendung Werkstoffklasse 2 Definition in Tab. 722-1 z. B.: Schnittholz (Holzart): Eiche, Edelkastanie, Robinie, Ulme Holzwerkstoffe: Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; ohne brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess. Keine Anwendung von Holz in Kombination mit den tabellierten Brandschutzmassnahmen


34

3.3.3

Einzelbalkone in Holzbauweise

Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF [1] definieren keine Anforderungen an Balkone. Da der brennbare Anteil von Einzelbalkonen in Holzbauweise einen Einfluss auf das Brandverhalten der Holz-Aussenwandbekleidung hat, ist dies bei der Festlegung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen entsprechend zu berücksichtigen. In Tabelle 333-1 sind mögliche horizontale Brandschutzmassnahmen zwischen Einzelbalkonen festgehalten. Diese Angaben gelten, wenn folgende geometrische Vorgaben eingehalten werden: • Balkonauskragung ≥ 1,0 m • Balkonbreite ≥ 2,0 m • Abstand zwischen den Einzelbalkonen ≥ 2,0 m • Horizontale Brandschutzmassnahme auf der Höhe des Balkonbodens

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Die horizontale Brandschutzmassnahme gemäss Tabelle 333-1 ist beim Übergang zu einem andern Fassadentyp mindestens 1,0 m seitlich neben den Balkon zu führen (Abb. 460-1). Die Konstruktion und Materialisierung der Einzelbalkone hat gemäss den Vorgaben in Kapitel 4.5.1 zu erfolgen. Die Anordnung und Grösse von Fenstern und Balkontüren kann frei gewählt werden. Bezüglich der Materialisierung der Fenster gilt die Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› [1]. Abweichungen von den oben festgehaltenen Angaben sind möglich, sofern die Konstruktion, Materialisierung oder Brandschutzmassnahme entsprechend angepasst wird.


35

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

333-1 a

b

Varianten a Einzelbalkone auf Stützen b Einzelbalkone als auskragende Platte Ausführungsbestimmungen für Einzelbalkon gemäss Kap. 4.5.1 Merkmale Balkonauskragung x ≥ 1,0 m Balkonbreite y ≥ 2,0 m Abstand zwischen den Balkonen z ≥ 2,0 m y

z

Bekleidung

2)

Bezeichnung

y

x

y

Schemaskizze

Flächiger Holzwerkstoff Platte Formschlüssige Schalung Profil mit Nut und Feder Kraftschlüssige Schalung Profil mit Winkelfalz

z

y

x

Hinterlüftung Ausrichtung Tiefe 3)

Horizontal oder vertikal

≤ 50 mm

Horizontal oder vertikal

≤ 50 mm

Horizontal

≤ 50 mm

Horizontale Brandschutzmassnahme pro Geschoss 1) Schürze Belüftung keine Hinterlüftung ≥ 200 mm ≥ 100 mm ≥ 50 mm ≥ 10 mm 4) mit ohne bzw. Schürze Schürze ≥ 20 mm 5) ≥ 100 mm

≤ 100 mm

≤ 100 mm

≤ 100 mm Vertikal

≤ 50 mm ≤ 100 mm

Offene Schalung Leistenschalung Deckelschalung Stülpschalung Deckleistenschalung

Horizontal

≤ 50 mm

Vertikal

≤ 50 mm ≤ 100 mm

1) 2) 3) 4) 5) 6)

Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 4.1 Ausführungsbestimmungen gemäss Kap. 7.2 Definition in Kap. 7.3.2 nicht brennbare Materialisierung (Abb. 414-1 oder 414-2) brennbare Materialisierung (Abb. 414-3) Anstelle Werkstoffklasse 1 darf auch Werkstoffklasse 2 eingesetzt werden.

Holzanwendung Werkstoffklasse 1 6) Definition in Tab. 722-1 z. B.: Schnittholz (Holzart): Fichte, Tanne, Lärche, Föhre, Douglasie, Esche, Buche, Red Cedar Holzwerkstoffe: Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess möglich.

333-1

Horizontale Brandschutzmassnahmen bei Fassaden mit Einzelbalkonen in Holzbauweise

Holzanwendung Werkstoffklasse 2 Definition in Tab. 722-1 z. B.: Schnittholz (Holzart): Eiche, Edelkastanie, Robinie, Ulme Holzwerkstoffe: Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; ohne brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess. Keine Anwendung von Holz in Kombination mit den tabellierten Brandschutzmassnahmen


36

3.3.4 334-1

Fassade mit Balkonband Auskragung x ≥ 0,6 m

Balkonband

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

3.3.5

334-1

Zurückgesetztes Geschoss

335-1

a

b a

335-1 b

Fassade mit zurückgesetzten Geschossen

c

x

Varianten a Balkonband auf Stützen b Balkonband als auskragende Platte

335-2

Brandschutzmassnahmen bei Fassade mit zurückgesetztem Geschoss x ≥ 1,0 m

335-3

x

x

335-2 ≥ 1,0

1 2

1 Geländer brennbar (Geländerhöhe ≤ 1,1 m) 2 Bodenoberfläche brennbar

335-3 ≥ 0,6

1 2

≤ 30

Brandschutzmassnahmen bei Fassade mit zurückgesetztem Geschoss x ≥ 0,6 m

Durchgehende Balkonbänder bilden eine horizontale Brandschutzmassnahme. Bei Einhaltung der nachstehend festgehaltenen Rahmenbedingungen kann jede Bekleidung (Kap. 7.2) an ein Aussenwandbekleidungssystem zwischen durchgehenden Balkonbändern montiert werden. Die Auskragung des Balkons hat mindestens 0,6 m zu betragen. Die Konstruktion und Materialisierung des Balkonbandes hat gemäss den Vorgaben in Kapitel 4.5.1 zu erfolgen. Die Anordnung und Grösse von Fenstern und Balkontüren kann frei gewählt werden. Bezüglich der Materialisierung der Fenster gilt die Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› [1]. Abweichungen von den oben festgehaltenen Angaben sind möglich, sofern die Konstruktion, Materialisierung oder Brandschutzmassnahme entsprechend angepasst wird.

xx x Varianten a Rücksetzung x ≥ 1,0 m b Rücksetzung x ≥ 0,6 m c Rücksetzung x ≥ 0,2 m

≤ 30

x

Variante A Variante B

Geländer nicht brennbar Bodenoberfläche brennbar Geländer brennbar (Geländerhöhe ≤ 1,1 m) Bodenoberfläche nicht brennbar

335-4 ≥ 0,2

1 2

≤ 30

335-4

Brandschutzmassnahmen bei Fassade mit zurückgesetztem Geschoss x ≥ 0,2 m

1 2 1 2

1 Geländer nicht brennbar 2 Horizontale Fläche nicht brennbar


37

336-1

Fassade mit vertikaler Vollverglasung

Die Rücksetzung von mehr als 0,2 m eines Geschosses (Staffelgeschoss) bildet eine horizontale Brandschutzmassnahme. Bei Einhaltung der nachstehend festgehaltenen Rahmenbedingungen kann jede Bekleidung (Kap. 7.2) an ein Aussenwandbekleidungssystem bei zurückgesetzten Geschossen montiert werden.

3.3.6

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Vertikale Vollverglasung

336-1 a

b

c

Die Hinterlüftung ist oben mit einer der folgenden konstruktiven Massnahmen zu unterteilen: • Schürze (Abb. 414-1 bis 414-3) oder • Holzlatte oder Mineralwolle (Abb. 415-1 oder 416-1) oder • Schürze aus Aluminiumblech t ≥ 1,5 mm (bei Rücksetzung ≥ 0,6 m) Bei Schürzen ist keine Auskragung über die Bekleidung hinaus erforderlich. Der obere Entlüftungsspalt (Abb. 335-2 bis 335-4) darf maximal 30 mm betragen (gemäss Kap. 4.1.3). Die Anordnung und Grösse von Fenstern und Türen kann frei gewählt werden. Bezüglich der Materialisierung der Fenster gilt die Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› [1]. In Abhängigkeit von der Rücksetzung des oberen Geschosses gelten an die eventuell vorhandene Geländerkonstruktion und den Bodenbelag nachstehende Anforderungen: Geschoss mit Rücksetzung x ≥ 1,0 m Eine brennbare Geländerkonstruktion darf eine maximale Höhe von 1,1 m aufweisen (Abb. 335-2). Der Bodenbelag kann brennbar sein (BKZ mindestens 4.2). Geschoss mit Rücksetzung x ≥ 0,6 m • Variante A (Abb. 335-3) Bei einer nicht brennbaren Geländerkonstruktion kann der Bodenbelag brennbar (BKZ mindestens 4.2) materialisiert werden. • Variante B (Abb. 335-3) Bei einer brennbaren Geländerkonstruktion (Geländerhöhe ≤ 1,1 m) ist der Bodenbelag nicht brennbar zu materialisieren. Geschoss mit Rücksetzung x ≥ 0,2 m Die Bodenoberfläche der Rücksetzung und eine Geländerkonstruktion sind nicht brennbar zu materialisieren (Abb. 335-4).

Varianten a Vertikales Fensterband (Vollverglasung) b Vertikaler Streifen aus Fenstern und Bereichen mit nicht brennbarer Aussenwandbekleidung c Vertikaler Streifen mit nicht brennbarer Aussenwandbekleidung

Durch die vertikale Konstruktion von nicht brennbaren Streifen (Abb. 336-1) entsteht eine Parzellierung des Aussenwandbekleidungsystems. Die Materialisierung der Fensterverglasungen und der flächigen Bereiche im vertikalen Streifen muss mit nicht brennbaren Baustoffen (BKZ 6q.3) erfolgen. Fensterrahmen aus brennbaren Baustoffen sind erlaubt. Der nicht brennbare Streifen ist mit vertikalen Brandschutzmassnahmen gemäss Kapitel 4.2.2 von der Holz-Aussenwandbekleidung abzutrennen. Die horizontalen Brandschutzmassnahmen zwischen den vertikalen, nicht brennbaren Streifen sind grundsätzlich gemäss Tabelle 331-1 (Lochfassade) festzulegen. Im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde können die horizontalen Brandschutzmassnahmen in Anlehnung an Kapitel 3.3.7 reduziert werden (z. B. Brandschutzmassnahme jedes zweite oder dritte Geschoss, kleinere Auskragung der Schürze usw.). Durchgehende horizontale Brandschutzmassnahme Werden die horizontalen Brandschutzmassnahmen gemäss Tabelle 331-1 im Bereich der vertikalen Vollverglasung durchgeführt, kann auf die Anordnung von vertikalen Brandschutzmassnahmen verzichtet werden. Bezüglich der Materialisierung der Fenster gilt die Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› [1].


38

3.3.7

337-1

Fassade bei Gebäuden ohne Öffnungen oder mit Sprinklervollschutz im Gebäude

Öffnungslose Fassade oder Sprinklervollschutz im Gebäude

337-1 a

b

c E 30 E 30 E 30 E 30 E 30 E 30

Varianten a Geschlossene Fassade ohne Öffnungen b Fassade mit feuerwiderstandsfähigen Fenstern, welche nur zu Unterhaltszwecken öffenbar sind c Fassade mit Öffnungen; Sprinklervollschutz im Gebäude

Gebäude mit Fassaden gemäss Abbildung 337-1 weisen bei einem Brand ein kleineres Gesamtschadenspotential auf. Die Weiterleitung eines Brandes aus einem Raum (bzw. Brandabschnitt) im Gebäude über die Fassade in ein oberes oder unteres Geschoss ist verhindert. Ebenso ist eine Weiterleitung eines Brandes von aussen ins Gebäude nur verzögert möglich. Die horizontalen Brandschutzmassnahmen sind grundsätzlich gemäss Tabelle 331-1 (Lochfassade) festzulegen. Für vertikale Brandschutzmassnahmen gilt Kapitel 3.3.8. In Anbetracht des geringen Schadenspotentials ist eine grössere Schädigung an der Aussenwand akzeptierbar. Im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde können die konstruktiven Brandschutzmassnahmen reduziert werden (z.B. horizontale Brandschutzmassnahmen jedes zweite oder dritte Geschoss, kleinere Auskragung der Schürze, keine vertikalen Brandschutzmassnahmen usw.). Konstruktiv sind folgende Punkte zu beachten: • Die Aussenwandbereiche weisen einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten (EI 30) auf. • Fenster weisen einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten (E 30) auf. Diese sind so auszuführen, dass sie nur zu Unterhaltszwecken geöffnet werden können. • Bei Gebäuden mit einer Sprinkleranlage als Vollschutz im Gebäude und zu öffnenden Fenstern ohne Feuerwiderstand kann je nach Fenstergeometrie, Brandschutz- oder Sprinklerkonzept eine verdichtete Anordnung der Sprinklerköpfe entlang der Innenseite der Aussenwand sinnvoll sein.

3.3.8

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Vertikale Brandschutzmassnahmen

Vertikale Brandschutzmassnahmen sind bei allen Fassadentypen in Ergänzung zu den horizontalen Brandschutzmassnahmen in folgenden Bereichen erforderlich: • Brandabschnittsbildende Wände (Kap. 4.2) gemäss Brandschutzkonzept des Gebäudes • Gebäudeecke (Kap. 4.3); d. h. Aussenecke oder Innenecke • Übergang bzw. Wechsel von Fassadentyp oder Bekleidungssystem (Kap. 4.6) in der gleichen Fassadenfläche • Brandmauer (Kap. 5.1) • Fluchttreppenhäuser (Kap. 6.1.1) Bei kleinflächigen Brandabschnitten oder Fassadenflächen kann im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde die Anzahl der vertikalen Brandschutzmassnahmen unter Berücksichtigung der Einflussfaktoren (Kap. 3.1) reduziert werden.


39

4

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Konstruktionsdetails für Holz-Aussenwandbekleidungssysteme bei Bauten mit vier und mehr Geschossen In Kapitel 4 sind die konstruktiven Details für die brandschutztechnisch wichtigen Massnahmen festgehalten. Die dargestellten Details gelten für HolzAussenwandbekleidungssysteme bei Gebäuden mit vier und mehr Geschossen. Mit den in Kapitel 4 gemachten Aussagen wird sichergestellt, dass die gemäss Kapitel 3 erforderlichen Brandschutzmassnahmen ihre Funktion gewährleisten und die Schutzziele (Kap. 1.3.3) erreicht bzw. die Vorgaben eines Nachweises des Gesamtsystems (Kap. 2.3.3) erfüllt werden.

Die konstruktiv korrekte Ausführung der Aussenwand und der brandschutztechnisch einwandfreie Anschluss an die brandabschnittsbildenden Bauteile (Kap. 5) werden vorausgesetzt. Die Angaben in Kapitel 4 stellen mögliche konstruktive Lösungen dar. Weitere Detailkonstruktionen bzw. Materialisierungen sind denkbar, sofern sich diese technisch bewähren und als gleichwertig zu beurteilen sind. Im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde können diese angewendet werden.

Ein Holz-Aussenwandbekleidungssystem muss grundsätzlich dem Stand der Holzbautechnik entsprechen. In Kapitel 4 sind einzig die brandschutztechnisch notwendigen Zusatzmassnahmen festgehalten.

4.1 411-1

Horizontale Brandschutzmassnahme bei der Fensterbank 411-2

Horizontale Brandschutzmassnahme im Bereich der Geschossdecke 411-3

Horizontale Brandschutzmassnahme beim Fenstersturz

Horizontale Brandschutzmassnahmen

Die horizontalen Brandschutzmassnahmen bilden einen wichtigen Bestandteil eines brandschutztechnisch optimierten Aussenwandbekleidungssystems. Die erforderliche Anzahl sowie die mögliche Konstruktionsart werden in Abhängigkeit von den wichtigsten Einflussparametern in Kapitel 3 festgelegt. In Kapitel 4.1 werden Angaben zur Positionierung, Materialisierung und Konstruktionsart gemacht.

4.1.1

Positionierung der horizontalen Brandschutzmassnahme

Die horizontale Brandschutzmassnahme ist pro Geschoss einmal einzubauen. In der Regel wird die horizontale Brandschutzmassnahme im Bereich der Geschossdecke angeordnet. Die Lage kann jedoch im Bereich der Geschosshöhe frei gewählt werden. Wird die Brandschutzmassnahme im Bereich der Brüstung angeordnet, ist diese im untersten Geschoss nicht erforderlich (Abb. 411-1). Wird die Brandschutzmassnahme oberhalb des Brüstungsbereiches angeordnet, ist diese im obersten Geschoss nicht erforderlich (Abb. 411-2, 411-3). Bei einer Anordnung der horizontalen Brandschutzmassnahme zwischen den Fenstern sind im Bereich von Fensterbank, Fenstersturz und Fensterleibungen zusätzliche Massnahmen erforderlich.

411-1

411-2

411-3


40

4.1.2

413-1

Maximale Abmessungen von Be- und Entlüftungsspalten 1 Anschluss bei Schürze 2 Mehrlagige Unterkonstruktion; Hinterlüftungsraum ≥ 30 mm

4.1.3

412-1

Be- und Entlüftungsspalt der Hinterlüftung

413-1

1

1

2

≤ 30

3

2

≤ 30

≤ 30

≥ 40

3 4 1

≥ 250

4

2

5

≥ 250

412-1

Abdichtung der Brandschutzmassnahme an den Untergrund 1 Verschraubung einer Blechschürze auf ebenen Untergrund 2 Verschraubung einer Holzschürze auf ebenen Untergrund 3 Verschraubung einer Blechschürze auf strukturierten Untergrund 4 Durchgehende Schürze auf lokaler Konsole

Abdichtung der Brandschutzmassnahme an der Aussenwand

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

1 Montagelatte ≥ 30 x 30 mm 2 Unterlage mit komprimierter Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3 3 Mineralwolle (Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 60 kg/m3) 4 Konsole lokal 5 Schürze ≥ 40 mm in Dämmungsstreifen hineinreichend

Die Brandschutzmassnahme muss dicht an die Aussenwand anschliessen. Sie ist dem Stand der Technik entsprechend mechanisch fest in ein tragfähiges Material der Aussenwand zu befestigen. Der dichte Anschluss ist entscheidend für die Wirksamkeit der horizontalen Brandschutzmassnahme. Lokale Undichtigkeiten oder Durchdringungen können mit Brandschutzdichtungsmasse abgedichtet werden. Die Abbildung 412-1 zeigt Möglichkeiten der Abdichtung an die Aussenwand.

Die Grösse der Öffnung des Luftein- und -austrittes beeinflusst das Brandverhalten in der Hinterlüftung. Kleine Öffnungen sind brandschutztechnisch günstiger. Der Be- und Entlüftungsspalt darf bei hinterlüfteten Bekleidungen maximal 30 mm (Abb. 413-1) betragen. Bei grösseren Be- und Entlüftungsspalten sind die erforderlichen Brandschutzmassnahmen im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde anzupassen.


41

414-1

4.1.4

Schürzen

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

414-1 z

Schürze aus Stahlblech

Horizontale Brandschutzmassnahmen können mit Schürzen in folgenden Materialien konstruiert werden: • Stahlblech • Mineralisch gebundener Werkstoff • Holz oder Holzwerkstoff Weitere bezüglich Temperaturbeständigkeit und Brandverhalten gleichwertige Materialien sind ebenfalls anwendbar. Die Materialien müssen für eine Aussenanwendung geeignet sein und die Funktion während der Nutzungsdauer gewährleisten. Schürzen sind mit Schrauben in ein tragfähiges Material der Aussenwand zu befestigen.

414-2

Schürze aus mineralisch gebundener Platte

414-3

Konstruktiv notwendige Längsstösse von Schürzen sind möglichst dicht auszuführen. Fugen bei Längsstössen dürfen maximal 2 mm betragen, um die Funktion der Schürze als horizontale Brandschutzmassnahme zu gewährleisten. Ein unterschiedliches Verdrehen der Schürze im Bereich des Längsstosses ist mechanisch zu verhindern. Geeignete Massnahmen sind je nach Konstruktion der Schürze: • Überlappung • Verbindungsblech • Blechbügel • Dübel • Feder Die Auskragung der Schürze (Mass x in Abb. 414-1 bis 414-3) wird von der vordersten Ebene der HolzAussenwandbekleidung bis zur Vorderkante der Schürze gemessen. Die Ausladung (Mass z in Abb. 414-1 bis 414-3) ist das horizontale Mass zwischen dem Befestigungspunkt an der Aussenwand und Vorderkante Schürze. In Abbildung 414-1 bis 414-3 sind Dicke und Befestigungsabstand der Schürzen in Abhängigkeit von der Ausladung festgehalten.

Die Schürzen müssen aus Stahlblech (Definition Stahl gemäss Kap. 7.1) gefertigt werden. t

x Auskragung der Schürze ab Ausserkante Bekleidung gemäss Vorgaben in Kap. 3.3

x

Blechdicke und Schraubenabstand in Abhängigkeit von der freien Ausladung (z): Freie Blechdicke (t) SchraubenAusladung (z) abstand ≤ 60 mm ≥ 0,8 mm ≤ 300 mm ≤ 100 mm ≥ 1,0 mm ≤ 300 mm ≤ 150 mm ≥ 1,2 mm ≤ 300 mm ≤ 200 mm ≥ 1,4 mm ≤ 400 mm ≤ 250 mm ≥ 2,0 mm ≤ 400 mm 414-2 z

Mineralisch gebundene Platten oder Materialien (BKZ 6q.3) müssen für die Anwendung im Aussenbereich geeignet sein (z. B. zementgebundene Spanplatte).

t

x Auskragung der Schürze ab Ausserkante Bekleidung gemäss Vorgaben in Kap. 3.3

x

Plattendicke und Schraubenabstand in Abhängigkeit von der freien Ausladung (z): Freie Plattendicke (t) SchraubenAusladung (z) abstand ≤ 250 mm ≥ 15 mm ≤ 400 mm 414-3 z

Schürze aus Holz oder Holzwerkstoff

Die Schürze aus Holz oder Holzwerkstoff (BKZ 4.3) hat der Werkstoffklasse 1 oder 2 gemäss Definition in Kapitel 7.1 zu entsprechen.

t

x

x Auskragung der Schürze ab Ausserkante Bekleidung gemäss Vorgaben in Kap. 3.3

Holzdicke und Schraubenabstand in Abhängigkeit von der freien Ausladung (z): Freie Holzdicke (t) SchraubenAusladung (z) abstand ≤ 150 mm ≥ 19 mm ≤ 400 mm ≤ 250 mm ≥ 25 mm ≤ 400 mm


42

1

3

1 2

Weitere bezüglich Temperaturbeständigkeit und Brandverhalten gleichwertige Materialien sind ebenfalls anwendbar. Die Materialien müssen für eine Aussenanwendung geeignet sein und die Funktion während der Nutzungsdauer gewährleisten. Die Längsstösse der Abschottung müssen dicht ausgeführt werden. Holzlatten sind demzufolge passgenau aneinander zu stossen. Vertikale Entlastungsnuten auf der Brettrückseite von Bekleidungen sind bei der oberen Abschottung abzudichten (z. B. gemäss Abb. 415-1 Variante 1 oder 2). In Abbildung 415-1 sind Beispiele für obere Abschottungen von Hinterlüftungen festgehalten.

2 4

4

20

2

Für die obere Abschottung der Hinterlüftung sind brandschutztechnisch folgende Materialien geeignet: • Holz oder Holzwerkstoff • Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3 • Mineralisch gebundener Werkstoff mit Brandkennziffer 6q.3 • Stahlblech

50

Die obere Abschottung der Hinterlüftung (Belüftung) ist bei Bekleidungen mit weitgehend geschlossener Oberflächenstruktur (Abb. 721-1 bis 721-3) als horizontale Brandschutzmassnahme anwendbar. Bei Konstruktionen mit offener Bekleidung (z. B. horizontale oder vertikale Leistenschalung; Abb. 721-4) ist die Wirksamkeit dieser Brandschutzmassnahme von geringer Bedeutung.

415-1

3

150

Obere Abschottung der Hinterlüftung (Belüftung)

50

4.1.5

50

415-1

1 Holzlatte mit Stahlblech 2 Holzlatte mit Winkelfalz 3 Holzlatte mit Beplankung verleimt 4 Mineralwolle

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

5

1 Stahlblech t ≥ 0,5 mm 2 Holzlatte – Breite ≥ 50 mm – Verbindungsmittelabstand der Latte ≤ 400 mm 3 Holzlatte gefälzt – Breite ≥ 70 mm – Verbindungsmittelabstand der Latte ≤ 400 mm 4 Dichte Verbindung zwischen Latte und Bekleidung mit geeignetem Leim 5 Mineralwolle – Schmelzpunkt ≥ 1000 °C – Rohdichte ≥ 40 kg/m3 – Breite ≥ 150 mm, Hinterlüftung dicht ausgefüllt – Mechanisch (z. B. mit Nägeln oder Schrauben) gegen Verrutschen gesichert


43

Konstruktionen ohne Hinterlüftung

416-1

1

Mögliche Konstruktionen ohne Hinterlüftung (Abb. 312-3) sind: • Vollholzbauteile (Blockbauten, Massivholzbauteile usw.) • Aussenwandbekleidung dicht auf die hohlraumfreie Unterkonstruktion montiert (kompakte Fassade) • Platten oder geschlossene Schalungen (form- oder kraftschlüssig) mit Kammerbildung (abgeschlossene Hohlräume) im Bereich der Unterkonstruktion Vollholzbauteile Bilden die Vollholzbauteile direkt die Aussenwand und werden nicht hinterlüftet, können diese gemäss den Vorgaben in Kapitel 3 ohne zusätzliche horizontale Brandschutzmassnahmen angewendet werden. Kompakte Fassade Werden Aussenwandbekleidungen vollflächig dicht auf hohlraumfreie Unterkonstruktionen montiert und somit nicht hinterlüftet, können diese gemäss den Vorgaben in Kapitel 3 ohne zusätzliche horizontale Brandschutzmassnahmen angewendet werden. Als hohlraumfreie Unterkonstruktionen sind brandschutztechnisch folgende Materialien geeignet: • Lattenrost (Holz oder Metall) mit Mineralwolle BKZ 6q.3 hohlraumfrei ausgedämmt • Holzwerkstoff- oder Massivholzplatte ≥ 19 mm, Rohdichte ≥ 330 kg/m3 • Mineralisch gebundener Werkstoff Entlastungsnuten auf der Brettrückseite von Bekleidungen müssen nicht abgedichtet werden. Kammerung Die Kammerung der Hinterlüftung ist bei Bekleidungen mit weitgehend geschlossener Oberflächenstruktur (Abb. 721-1 bis 721-3) anwendbar. Bei Konstruktionen mit offener Bekleidung (z. B. horizontale oder vertikale Leistenschalung; Abb. 721-4) ist die Wirksamkeit dieser Brandschutzmassnahme von geringer Bedeutung. Die Kammerung als Brandschutzmassnahme ist pro Geschoss bzw. gemäss Vorgaben im Kapitel 3 anzuordnen. Für die Kammerung (Abschottung) der Hinterlüftung sind brandschutztechnisch folgende Materialien geeignet: • Holz oder Holzwerkstoff • Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3 • Mineralisch gebundener Werkstoff mit Brandkennziffer 6q.3 • Stahlblech

2

1

150

4.1.6

50

416-1

1 Holzlatte 2 Mineralwolle

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

2

1 Holzlatte – Breite ≥ 50 mm – Verbindungsmittelabstand der Latte ≤ 400 mm 2 Mineralwolle – Schmelzpunkt ≥ 1000 °C – Rohdichte ≥ 40 kg/m3 – Breite ≥ 150 mm, Hinterlüftung dicht ausgefüllt – Mechanisch (z. B. mit Nägeln oder Schrauben) gegen Verrutschen gesichert

Weitere bezüglich Temperaturbeständigkeit und Brandverhalten gleichwertige Materialien sind demzufolge ebenfalls anwendbar. Die Materialien müssen für eine Aussenanwendung geeignet sein und die Funktion während der Nutzungsdauer gewährleisten. Die Längsstösse der Kammerung (Abschottung) müssen dicht ausgeführt werden. Holzlatten sind passgenau aneinander zu stossen. Entlastungsnuten auf der Brettrückseite von Bekleidungen sind nur zulässig, wenn mehrere Kammerungen (Abschottungen) pro Geschoss ausgeführt werden. In Abbildung 416-1 sind Beispiele für die durchgehende Unterbrechung des Hinterlüftungshohlraumes (Kammerung) festgehalten.


44

422-1

Vertikale Brandschutzmassnahme bei durchlaufender Bekleidung 1 Holzlatte 2 Mineralwolle

Vertikale Brandschutzmassnahme bei brandabschnittsbildenden Wänden

Die vertikalen Brandschutzmassnahmen sind in Ergänzung zu den horizontalen Brandschutzmassnahmen für die brandschutztechnische Optimierung des Aussenwandbekleidungssystems erforderlich. Mit den vertikalen Brandschutzmassnahmen wird vor allem eine Ausbreitung des Brandes im Hinterlüftungshohlraum verzögert.

4.2.1

422-1

1

A

4.2.2

A

B

1 50

Vertikale Trennung des Hinterlüftungshohlraumes

Für die vertikale Trennung der Hinterlüftung sind brandschutztechnisch folgende Materialien geeignet: • Holz oder Holzwerkstoff • Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3 • Mineralisch gebundener Werkstoff mit Brandkennziffer 6q.3 • Stahlblech Der Hinterlüftungshohlraum ist mit der vertikalen Brandschutzmassnahme vollständig zu unterteilen. Die Bekleidung kann vor der vertikalen Brandschutzmassnahme durchlaufen (Abb. 422-1). Entlastungsnuten auf der Brettrückseite von Bekleidungen müssen nicht abgedichtet werden. Wird die Bekleidung bei der vertikalen Brandschutzmassnahme unterbrochen, ist die Brandschutzmassnahme über die Bekleidung hinaus zu führen (Abb. 422-2). Bezüglich der materialtechnischen Anforderungen sowie der Befestigung und Abdichtung an die Aussenwand gelten die Angaben in Kapitel 4.1 sinngemäss. An die Fuge zwischen der vertikalen Brandschutzmassnahme und der Bekleidung (Abb. 422-2) wird brandschutztechnisch keine Anforderung gestellt.

2 150

A Brandabschnitt 1 B Brandabschnitt 2 1 Holzlatte – Breite ≥ 50 mm 2 Mineralwolle – Schmelzpunkt ≥ 1000 °C – Rohdichte ≥ 40 kg/m3 – Breite ≥ 150 mm, Hinterlüftung dicht ausgefüllt – Mechanisch (z. B. mit Nägeln oder Schrauben) gegen Verrutschen gesichert

422-2

1

2

A

B

20

422-2

B

Positionierung der vertikalen Brandschutzmassnahme

Eine vertikale Brandschutzmassnahme ist grundsätzlich im Bereich der brandabschnittsbildenden Wände anzuordnen. Genauere Vorgaben sind Kapitel 3 bzw. 3.3.8 zu entnehmen. Bei kleinflächigen Brandabschnitten oder Fassadenflächen kann im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde die Anzahl der vertikalen Brandschutzmassnahmen unter Berücksichtigung der Einflussfaktoren (Kap. 3.1) reduziert werden.

Vertikale Brandschutzmassnahme bei unterbrochener Bekleidung 1 Holzbrett 2 Stahlblech

2

A

B

10

4.2

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

1

2

25

A Brandabschnitt 1 B Brandabschnitt 2 1 Holzbrett – Dicke ≥ 25 mm – Auskragung ≥ 20 mm 2 Stahlblech – Blechdicke ≥ 1,0 mm – Auskragung ≥ 10 mm

In Abbildung 422-1 und 422-2 sind Beispiele für vertikale Brandschutzmassnahmen bei brandabschnittsbildenden Wänden festgehalten. Der Anschluss der brandabschnittsbildenden Wand an die Aussenwand ist gemäss den Angaben in Kapitel 5.2.2 oder 5.3.2 auszuführen.


45

4.3

Gebäudeecken

4.3.1

Aussenecke

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

432-1

1 1

3 1 1 B

50

Abtrennung der Hinterlüftung bei Aussenecke 1 Holzlatte 2 Stahlblech 3 Mineralwolle

A

431-1

150

431-1

432-1 1 1

3

2/3

2

2

1,0 50

50

Schnitt A

50

30

1,0

2

150

2 3

3

50 Schnitt B

50

1 Holzlatte – Breite ≥ 50 mm 2 Stahlblech – Blechdicke ≥ 1,0 mm – Auflagerbreite ≥ 30 mm 3 Mineralwolle – Schmelzpunkt ≥ 1000 °C – Rohdichte ≥ 40 kg/m3 – Auflagerbreite ≥ 150 mm – Mechanisch (z. B. mit Nägeln oder Schrauben) gegen Verrutschen gesichert

4.3.2

1

1,0

Eine Brandausbreitung um die Aussenecke ist mit geeigneten Massnahmen zu verzögern. In der Hinterlüftung kann die Brandweiterleitung gemäss Angaben in Abbildung 431-1 konstruktiv verzögert werden. Die materialtechnischen Angaben zur Ausführung der vertikalen Brandschutzmassnahmen in Kapitel 4.2.2 sind sinngemäss auch bei Aussenecken anzuwenden.

2 3

150

Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung bei der Innenecke 1 Ansicht 2 Horizontalschnitt A im Bereich der Schürze 3 Horizontalschnitt B durch Fenster

1 Abtrennung der Hinterlüftung im Bereich des Fensters 2 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung, Variante Holzlatte 3 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung, Variante Mineralwolle (BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3)

Innenecke

Die Einschnürung der Flamme, Eckströmungen und geometriebedingte Verhältnisse führen in der Innenecke zu einer Verlängerung der Primärflamme (ca. 40 – 50 %). Demzufolge können in Innenecken die Brandweiterleitung und die Flammenstrahlung grösser sein als an der Fassadenfläche. Die konstruktiven Brandschutzmassnahmen müssen bei Innenecken der speziellen Situation Rechnung tragen. Entscheidend sind die Materialisierung und allenfalls vorhandene Öffnungen im Bereich 1,0 m ab der Innenecke.

4.3.2.1 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung Die Hinterlüftung ist vertikal direkt in der Innenecke und auf beiden Seiten je 1,0 m von der Innenecke entfernt bei allen Geschossen abzutrennen. Die vertikale Abtrennung kann gemäss den Angaben in Kapitel 4.2 (vor allem Abb. 422-1) erfolgen. Unterbrechen Öffnungen (z. B. Fenster) im Bereich der Innenecke die vertikale Abtrennung, ist die Abtrennung seitlich und horizontal um die Öffnung zu führen (Abb. 432-1).


46

432-2

432-3

1

1,0

1,0

1,0

y

x

1

1,0

432-2

Öffnungen ohne Feuerwiderstand im Abstand ≥ 1,0 m ab Innenecke 1 Horizontalschnitt im Bereich der Schürze 2 Horizontalschnitt durch Fenster

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

1

1

432-3 x y

2

1,0

1,0

1,0

2

1,0

Öffnungen ohne Feuerwiderstand im Bereich der Innenecke 1 Horizontalschnitt im Bereich der Schürze 2 Horizontalschnitt durch Fenster

1

1

x y

1 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung gemäss Abb. 432-1

4.3.2.2 Horizontale Brandschutzmassnahmen Die horizontalen Brandschutzmassnahmen (Schürzen) können im Bereich der Innenecke gemäss den Abbildungen 432-2, 432-3 oder 432-4 ausgeführt werden. Öffnungen ohne Feuerwiderstand im Abstand ≥ 1,0 m Folgende Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen (Abb. 432-2): • Die Holz-Aussenwandbekleidung wird bis in die Innenecke geführt. • Die erforderliche Brandschutzmassnahme (Schürze) der Fassadenfläche wird bis in die Innenecke geführt. • Öffnungen ohne Feuerwiderstand sind mindestens 1,0 m von der Innenecke entfernt angeordnet. • Die vertikale Abtrennung der Hinterlüftung wird gemäss Abbildung 432-1 ausgeführt.

Auskragung der Schürze in der Fassadenfläche (Kap. 3.3) Auskragung der Schürze in der Innenecke mit y ≥ 2x und 150 mm ≤ y ≤ 300 mm

1 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung gemäss Abb. 432-1

Öffnungen ohne Feuerwiderstand im Abstand < 1,0 m Folgende Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen (Abb. 432-3): • Die Holz-Aussenwandbekleidung wird bis in die Innenecke geführt. • Die Öffnungen im Bereich der Innenecke weisen keinen Feuerwiderstand auf. • Die Auskragung der Schürze (erforderliche horizontale Brandschutzmassnahme in der Fläche) wird in der Innenecke verdoppelt. Die Auskragung in der Ecke (y) beträgt mindestens 150 mm und maximal 300 mm. Die Vergrösserung der Schürze kann von der Innenecke nach 1,0 m auf die Schürze der Fläche (x) konisch auslaufen. • Die vertikale Abtrennung der Hinterlüftung wird gemäss Abbildung 432-1 ausgeführt. Weisen die Öffnungen (Fenster) im Bereich der Innenecke einen Feuerwiderstand ≥ E 30 auf, kann die Schürze gemäss Abbildung 432-2 ausgeführt werden. Die feuerwiderstandsfähigen Fenster sind fest zu verschrauben, d. h. nur zu Unterhaltszwecken öffenbar.


47

432-4

1

1,0

1,0

2 1

1,0

2

3

1,0

432-4

Nicht brennbare Aussenwandbekleidung im Bereich der Innenecke 1 Horizontalschnitt im Bereich der Schürze 2 Horizontalschnitt durch Fenster

2

1

1 Vertikale Abtrennung der Hinterlüftung gemäss Abb. 432-1 2 Nicht brennbare äusserste Schicht (BKZ 6q.3) 3 Fenster mit nicht brennbarer Verglasung

Nicht brennbare Aussenwandbekleidung Folgende Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen (Abb. 432-4): • Die Holz-Aussenwandbekleidung ist mindestens 1,0 m von der Innenecke entfernt. • Im Bereich der Innenecke befindet sich auf einer minimalen Breite von 1,0 m eine nicht brennbare äusserste Schicht. • Im Bereich mit der nicht brennbaren Aussenwandbekleidung ist die horizontale Brandschutzmassnahme nicht erforderlich. • Die vertikale Abtrennung der Hinterlüftung wird gemäss Abbildung 432-1 ausgeführt. • Die Öffnungen im Bereich der Innenecke weisen keinen Feuerwiderstand auf. • Fenster im Bereich der Innenecke sind mit einer nicht brennbaren Verglasung zu versehen.

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

4.3.2.3 Konstruktionen ohne Schürzen Sind bei der Festlegung der horizontalen Brandschutzmassnahmen in der Fläche keine über die Aussenwandbekleidung vorstehenden Schürzen erforderlich (Konstruktionen mit Belüftung gemäss Kap. 4.1.5 bzw. ohne Hinterlüftung gemäss Kap. 4.1.6), kann im Bereich der Innenecke auf zusätzliche horizontale Brandschutzmassnahmen verzichtet werden. Die gemäss Kapitel 3.3 erforderlichen horizontalen Brandschutzmassnahmen sind in die Innenecke zu führen. Die vertikalen Abtrennungen sind gemäss Abbildung 432-1 auszuführen. Sind im Bereich der Innenecken Öffnungen ohne Feuerwiderstand (z.B. Fenster) vorhanden, sind Schürzen gemäss Abbildung 432-3 zu montieren.


48

4.4

Kreuzung von horizontalen und vertikalen Brandschutzmassnahmen

4.4.1

Kreuzung in der Fläche

441-2

442-1

Kreuzungspunkt der Brandschutzmassnahmen bei Aussenecke

≤ 30 2 1

1 Vertikale Brandschutzmassnahme; Rücksetzung ≤ 30 mm 2 Horizontale, durchlaufende Brandschutzmassnahme

441-2

4.4.2

Kreuzung bei Aussen- und Innenecken

Folgende Punkte sind zu berücksichtigen: • Die horizontale Brandschutzmassnahme wird in der Regel durchlaufend ausgeführt (Abb. 442-1). • Vertikale Brandschutzmassnahmen können im Bereich der Be- und Entlüftungsöffnungen maximal 30 mm zurückgesetzt werden (Abb. 441-1 bzw. 442-1). • Wird die horizontale Brandschutzmassnahme nicht durchlaufend ausgeführt, ist diese an die vertikale Brandschutzmassnahme anzuschliessen (Abb. 441-2). Die Fuge beim Anschluss zwischen horizontaler und vertikaler Brandschutzmassnahme soll kleiner als 2 mm sein. • Bei Innenecken gelten die Anforderungen sinngemäss. Bezüglich der Ausbildung der Schürzen ist Kap. 4.3 zu beachten.

1 2 3

1 Vertikale, durchlaufende Brandschutzmassnahme 2 Fuge zwischen horizontaler und vertikaler Brandschutzmassnahme ≤ 2 mm 3 Horizontale Brandschutzmassnahme; nicht durchlaufend

442-1

≤ 30

Kreuzungspunkt bei vertikal durchlaufender Brandschutzmassnahme

1

≤ 30

Folgende Punkte sind zu berücksichtigen: • Die horizontale Brandschutzmassnahme wird in der Regel durchlaufend ausgeführt. • Vertikale Brandschutzmassnahmen können im Bereich der Be- und Entlüftungsöffnungen maximal 30 mm zurückgesetzt werden (Abb. 441-1). • Wird die horizontale Brandschutzmassnahme nicht durchlaufend ausgeführt, ist diese an die vertikale Brandschutzmassnahme anzuschliessen (Abb. 441-2). Die Fuge beim Anschluss zwischen horizontaler und vertikaler Brandschutzmassnahme soll kleiner als 2 mm sein.

441-1

1 2

≤ 30

441-1

Kreuzungspunkt bei horizontal durchlaufender Brandschutzmassnahme

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

1

1 Vertikale Brandschutzmassnahme; Rücksetzung ≤ 30 mm 2 Horizontale, durchlaufende Brandschutzmassnahme


49

451-1

Anschluss Balkonboden an Aussenwand 1 Brandschutzmassnahme durchgehend ausgeführt 2 Punktuelle Befestigung und durchlaufende Dichtung 3 Durchlaufende Auflagerlatte oder Stahlwinkel

Balkon und Loggia

Zu den Bereichen Balkon oder Loggia sind in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF [1] keine speziellen Regelungen vorzufinden [3]. Die in Kapitel 4.5 festgehaltenen Angaben gelten somit nur im Zusammenhang mit Holz-Aussenwandbekleidungen. Brennbare Anteile bei Balkonen oder Loggien können einen Einfluss auf das Brandverhalten der Aussenwandbekleidung haben. Bei der Festlegung von erforderlichen Brandschutzmassnahmen ist dieser Einfluss zu berücksichtigen. Die Angaben in dieser Publikation gelten, wenn die Rahmenbedingungen gemäss Kapitel 4.5 bezüglich Konstruktion und Materialisierung eingehalten sind. Abweichungen von den Angaben in Kapitel 4.5 sind im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde möglich, sofern für die objektspezifische Situation die Haupteinflussfaktoren (Kap. 3.1) und die Erkenntnisse aus den Brandversuchen (Kap. 1.3.5) entsprechend berücksichtigt werden.

451-1

4.5.1

3

Balkon

Die in Kapitel 4.5.1 festgehaltenen Angaben sind Ergänzungen zu den Kapiteln 3.3.3 und 3.3.4. Die Angaben zur Materialisierung und Konstruktion gelten sinngemäss für Einzelbalkone und Balkonbänder. 4.5.1.1 Anschluss Balkonboden an Aussenwand Wird der Balkonboden nicht dicht an die Aussenwand angeschlossen und unterbricht somit die Hinterlüftung der Aussenwandbekleidung nicht, ist die horizontale Brandschutzmassnahme (Tab. 333-1) im Bereich des Balkons durchgehend zu montieren (Abb. 451-1; Variante 1). Wirkt der Balkonboden direkt als horizontale Brandschutzmassnahme, hat dieser mindestens den materialtechnischen Vorgaben einer Schürze (Kapitel 4.1.4) zu entsprechen. Die Abdichtung an die Aussenwand kann gemäss Abbildung 451-1 Variante 2 oder Variante 3 bzw. in Anlehnung an die Abbildung 412-1 erfolgen. Eine horizontale Brandschutzmassnahme in der Fassadenfläche direkt neben dem Balkon ist gemäss den Vorgaben für Längsstösse (Kap. 4.1.4 bis 4.1.6) seitlich an den Balkonboden anzuschliessen.

1

2 1

2

3 1 4

1 50

4.5

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

5

30

1 Geschlossene Balkonbodenplatte 2 Brandschutzmassnahme durchgehend gemäss Kap. 3.3.3 3 Dichter Anschluss der Balkonbodenplatte an Aussenwand, z. B. mit durchlaufendem Dichtungsband 4 Konsole lokal 5 Durchlaufende Auflagerlatte – Breite ≥ 30 mm – Höhe ≥ 50 mm oder Stahlwinkel – Blechdicke ≥ 4 mm – Schenkellänge ≥ 30 mm


50

4.5.1.2 Materialisierung Boden und Geländer Balkonkonstruktionen in Holzbauweise beeinflussen die vertikale Brandausbreitung. Durch die Geländerkonstruktion oder den Balkonboden in Holz wird die vom Brand aktivierbare Holzoberfläche vergrössert. Brennbare Oberflächen sind im Bereich der Balkone einzuschränken [3]. In den Abbildungen 451-2 und 451-3 ist je eine mögliche Variante dargestellt: • Abb. 451-2 Mit Holz bekleideter Bereich (Geländer oder Bekleidungssystem) mit einer maximalen Höhe von 3,0 m. Die brennbaren Bereiche sind pro Geschoss auf einer Höhe von mindestens 1,3 m (vertikal gemessen) zu unterbrechen. Beim Holzgeländer gelten minimale Abmessungen für die Einzelquerschnitte. Die Untersicht des Balkonbodens ist bei dieser Variante nicht brennbar zu bekleiden. • Abb. 451-3 Balkongeländer in nicht brennbarer Bauweise. In der Ebene des Geländers keine brennbare Bekleidung. Die Untersicht des Balkons kann brennbar ausgeführt werden.

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Balkonbodenplatten sind als durchgehend dichte Konstruktion (d. h. keine offenen Lattenroste) auszuführen. Die materialtechnische Qualität eines Balkonbodens hat mindestens derjenigen einer Schürze (Kap. 4.1.4) zu entsprechen. Vertikale Stützen aus Holz mit einer minimalen Kantenabmessung von 80 x 80 mm dürfen durchlaufend ausgeführt werden, sofern diese einen Abstand von mindestens 1,0 m untereinander aufweisen. Bodenbeläge auf Balkonen können mit brennbaren Baustoffen ausgeführt werden (BKZ min. 4.2). Wenn seitliche Bereiche im Übergang zur Fassadenfläche über die ganze Balkonhöhe geschlossen werden (z. B. Sichtschutzwände), entsteht eine Inneneckensituation. Brandschutzmassnahmen bei Innenecken sind gemäss Kapitel 4.3.2 auszuführen. 4.5.1.3 Nicht brennbare Balkonkonstruktion Balkonkonstruktionen aus nicht brennbaren Baustoffen (Stahl, Beton, Glas usw.) ergeben keine Einschränkungen in bezug auf die Holzbekleidung in der Fassadenfläche. Die Fassade ist ohne Berücksichtigung der Balkone einem Fassadentyp gemäss Kapitel 3.2 zuzuordnen. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen sind dementsprechend auszuführen.


51

451-2

451-3

1

1

≥ 1,3

451-2

Balkonkonstruktion mit brennbarem Geländer und nicht brennbarer Untersicht 1 Schnitt A-A 2 Grundriss

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

451-3 1

1 2

≤ 3,0

2

3

3

4 5

4 5

x

2

x

2

1

1

2

2

5

5

6

6

y

y

Balkonkonstruktion mit nicht brennbarem Geländer und brennbarer Untersicht 1 Schnitt A-A 2 Grundriss

A

x y

A

Balkonauskragung Balkonbreite

1 Stütze, brennbar 2 Geländer, brennbar; minimale Holzabmessung: – Brettdicke ≥ 18 mm – Querschnittsfläche ≥ 800 mm2 3 Bodenbelag, brennbar 4 Untersicht, nicht brennbar 5 Aussenwandbekleidung, brennbar 6 Feuerwiderstand der Aussenwand wie Anforderung an das Gebäude

x y

Balkonauskragung Balkonbreite

1 2 3 4 5 6

Stütze, brennbar Geländer, nicht brennbar Bodenbelag, brennbar Untersicht, brennbar Aussenwandbekleidung, brennbar Feuerwiderstand der Aussenwand wie Anforderung an das Gebäude


52

4.5.2 452-1

Loggia mit Brüstung und brennbarer Aussenwandbekleidung 1 Schnitt A-A 2 Grundriss

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Loggia

452-1

452-2

1

1 1

1

2

2

3

3

4

4

5

5

452-2

2

1

1

4

4

5

5

y

2

y

Loggia mit nicht brennbarem Geländer 1 Schnitt A-A 2 Grundriss

A

A

5

5

y

Loggiabreite

y

Loggiabreite

1 2 3 4 5

Aussenwandbekleidung in Holz Brandschutzmassnahme gemäss Lochfassade (Tab. 331-1) Fassadenebene Brüstung EI 30 Feuerwiderstand von Aussenwand und Decke wie Anforderungen an das Gebäude

1 2 3 4 5

Aussenwandbekleidung in Holz im Bereich der Deckenstirne Brandschutzmassnahme gemäss Lochfassade (Tab. 331-1) Fassadenebene Geländer nicht brennbar Feuerwiderstand von Aussenwand und Decke wie Anforderungen an das Gebäude

Die Loggia ist ein von der Fassadenebene einspringender Gebäudebereich mit Aussenklima. Brandschutztechnisch wird die Loggia wie ein Raum mit geöffneten Fenstern betrachtet. Bezüglich der erforderlichen Brandschutzmassnahmen wird die Loggia der Lochfassade zugeordnet (siehe Kap. 3 bzw. 3.3.1).

Die Brüstung kann folgendermassen ausgebildet werden: • Geschlossen mit Feuerwiderstand EI 30 und Holz-Aussenwandbekleidung (Abb. 452-1) • Nicht brennbare Geländerkonstruktion (Abb. 452-2) Für die umfassenden Bauteile der Loggia gelten die Feuerwiderstandsanforderungen, welche für das Gebäude (Tragwerk und/oder brandabschnittsbildende Bauteile) erforderlich sind. Beträgt die Breite einer Loggia weniger als 2,0 m, ist die Deckenuntersicht nicht brennbar auszuführen.


53

4.6 460-1

Weiterführung der horizontalen Brandschutzmassnahme mit grösserer Auskragung

460-2

Vertikale Trennung zwischen den Fassadentypen oder Bekleidungssystemen

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Übergänge von Fassadentypen oder Bekleidungssystemen

Sind in einer Fassadenebene mehrere Fassadentypen (Kap. 3.2) oder Bekleidungssysteme nebeneinander vorhanden, ist dies zu berücksichtigen. Die erforderliche Brandschutzmassnahme wird entsprechend der Teilfläche bestimmt. Für die Ausbildung des Überganges sind in den Abbildungen 460-1 und 460-2 zwei Ausführungsmöglichkeiten dargestellt: • Die horizontale Brandschutzmassnahme mit der grösseren Auskragung wird mindestens 1,0 m in den angrenzenden Fassadentyp (bzw. Bekleidungssystem) weitergeführt (Abb. 460-1). Die horizontalen Brandschutzmassnahmen sind bei den unterschiedlichen Fassadentypen (bzw. Bekleidungssystemen) auf gleicher Höhe anzuordnen. • Es erfolgt eine vertikale Trennung zwischen den unterschiedlichen Fassadentypen oder Bekleidungssystemen (Abb. 460-2). Die horizontalen Brandschutzmassnahmen können bei den unterschiedlichen Fassadentypen (bzw. Bekleidungssystem) in der Höhe versetzt angeordnet werden.

460-1 A

B

2

1

3

2

≥ 1,0

A Fassadentyp oder Bekleidungssystem A B Fassadentyp oder Bekleidungssystem B 1 Horizontale Brandschutzmassnahme mit der kleineren Auskragung 2 Unterbrechung der Hinterlüftung im Übergangsbereich mit vertikalen Bandschutzmassnahmen gemäss Kap. 4.2.2 Abb. 422-1 3 Horizontale Brandschutzmassnahme mit der grösseren Auskragung

460-2 A 1

B 2

3

4

5

t

A Fassadentyp oder Bekleidungssystem A B Fassadentyp oder Bekleidungssystem B 1 Horizontale Brandschutzmassnahme mit der kleineren Auskragung 2 Unterbrechung der Hinterlüftung im Übergangsbereich mit vertikalen Bandschutzmassnahmen gemäss Kap. 4.2.2 Abb. 422-1 3 Vertikale Brandschutzmassnahme im Übergangsbereich (Stahlblech t ≥ 1,0 mm oder Holz t ≥ 25 mm); Auskragung bis auf die Ebene der horizontalen Brandschutzmassnahme mit der grösseren Auskragung 4 Anschluss der horizontalen Brandschutzmassnahme an die vertikale Brandschutzmassnahme gemäss Abb. 441-2 (Fuge ≤ 2,0 mm) 5 Horizontale Brandschutzmassnahme mit der grösseren Auskragung


54

5

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Anschlüsse Aussenwände an brandabschnittsbildende Bauteile In Kapitel 5 werden die konstruktiven Details für die brandschutztechnisch wichtigen Massnahmen beim Anschluss der Aussenwand an die brandabschnittsbildenden Bauteile festgehalten. Die dargestellten Details gelten für Aussenwandkonstruktionen in Holzbauweise bei Gebäuden bis zur Hochhausgrenze. Mit den in Kapitel 5 gemachten Aussagen wird sichergestellt, dass die Brandabschnittsbildung während der geforderten Feuerwiderstandsdauer gewährleistet ist und die mögliche Ausbreitung von Bränden auf andere Brandabschnitte entsprechend verzögert wird.

Die Angaben in Kapitel 5 gelten für Aussenwände mit Aussenwandbekleidungssystemen aus brennbaren oder nicht brennbaren Baustoffen. Für HolzAussenwandbekleidungen wird die konstruktiv korrekte Ausführung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen gemäss den Vorgaben in Kapitel 3 und 4 vorausgesetzt. Die Angaben in Kapitel 5 stellen mögliche konstruktive Lösungen dar. Weitere Detailkonstruktionen bzw. Materialisierungen sind denkbar, sofern sich diese technisch bewähren und als gleichwertig zu beurteilen sind. Im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde können diese angewendet werden.

Die Aussenwandkonstruktion in Holzbauweise muss grundsätzlich dem Stand der Holzbautechnik entsprechen. In Kapitel 5 sind einzig die brandschutztechnisch notwendigen Zusatzmassnahmen festgehalten.

5.1

Anschlüsse an Brandmauern

Die Anforderungen der Anschlüsse von Aussenwänden an Brandmauern sind in der Brandschutzrichtlinie ‹Schutzabstände – Brandabschnitte› [1] Ziffer 3.3.5 und den ergänzenden Beispielen im Anhang auf Seite 31 bis 33 festgehalten. Holzbauspezifische Ergänzungen befinden sich in der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Brandmauern – Anschlüsse an REI 90 (nbb) und REI 180 (nbb)› [11]. In den Kapiteln 5.1.1 und 5.1.2 sind die wichtigsten Angaben bezüglich der Ausführung der Holz-Aussenwandbekleidung im Bereich der Brandmauer festgehalten.

5.1.1

Brandmauer REI 90 (nbb) oder REI 90

5.1.1.1 Brandmauer bei Wohnbauten mit maximal drei Geschossen oder bei Reiheneinfamilienhäusern Grundsätzlich gelten bezüglich der Ausführung der Holz-Aussenwandbekleidung im Bereich der Brandmauer die Anforderungen der Brandschutzrichtlinie ‹Schutzabstände – Brandabschnitte› [1] Ziffer 3.3.5 Absatz 4 bzw. Anhang Seite 33. Die Konstruktionsdetails für Brandmauern bei Reiheneinfamilienhäusern sind in der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Brandmauern – Konstruktion REI 90› [10] festgehalten.

In bezug auf brennbare Aussenwandbekleidungen sind folgende Punkte zu beachten (Abb. 511-1): • Brennbare Aussenwandbekleidungen können bei der Brandmauer durchlaufen, wenn sie hohlraumfrei auf einer nicht brennbaren Dämmschicht aufliegen. • Brennbare Dämmschutzschichten können bei der Brandmauer durchlaufend ausgeführt werden, sofern sie nicht stärker als 20 mm sind. • Die Hinterlüftung ist im Bereich der Brandmauer mit nicht brennbarer Dämmung auszufüllen. • Horizontale Traglattungen können bei der Brandmauer durchlaufend ausgeführt werden. 5.1.1.2 Brandmauer bei Bauten mit maximal drei Geschossen Für Brandmauern bei Bauten mit kleiner und mittlerer Brandbelastung genügt Feuerwiderstand REI 90 (nbb). In Anlehnung an die Angaben in Kapitel 5.1.2 kann die Holz-Aussenwandbekleidung durchlaufend ausgeführt werden. In Ergänzung zu Abbildung 511-1 sind bezüglich der Dämmung in der Hinterlüftung (Schicht 5 in Abb. 511-1) folgende Rahmenbedingungen einzuhalten: • Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3 • Breite (Mass x in Abbildung 511-1) mindestens 300 mm bzw. Brandmauerbreite


55

511-1

5.1.2

511-1

Anschluss Brandmauer bei Wohnbauten mit maximal drei Geschossen oder bei Reiheneinfamilienhäusern

Haus A

1 2 3

4 5

5.2

Brandmauer REI 180 (nbb)

Haus B

6 7 x

x ≥ Breite der Brandmauer 1 2 3 4 5 6 7

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Aussenwandbekleidung brennbar Traglattung horizontal durchlaufend Hinterlüftung Vertikallattung Dämmung nicht brennbar Dämmschutzschicht brennbar ≤ 20 mm Brandmauer REI 90 (nbb) oder REI 90

Für die Ausführung der Holz-Aussenwandbekleidung im Bereich der Brandmauer gelten die Anforderungen der Brandschutzrichtlinie ‹Schutzabstände – Brandabschnitte› [1] Ziffer 3.3.5 Absatz 3 bzw. Anhang Seite 32. Gemäss Vorgaben dieser Brandschutzrichtlinie ist eine brennbare Aussenwandbekleidung im Bereich der Brandmauer auf eine Breite von 1,0 m mit nicht brennbarem Material zu unterbrechen. Holzbauspezifische Ergänzungen befinden sich in der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Brandmauern – Anschlüsse an REI 90 (nbb) und REI 180 (nbb)› [11]. Mit den grossmassstäblichen Originalbrandversuchen (Kap. 1.3) konnte nachgewiesen werden, dass mit konstruktiven Brandschutzmassnahmen das Schutzziel der Brandschutzvorschriften auch bei durchlaufenden Holz-Aussenwandbekleidungen gewährleistet werden kann. Diese Konstruktionsvarianten sind im Rahmen von objektbezogenen Brandschutzkonzepten im Einverständnis mit der Brandschutzbehörde anwendbar.

Anschlüsse an brandabschnittsbildende Bauteile in Holzbauweise

In Kapitel 5.2 werden Anschlüsse von brandabschnittsbildenden Wänden und Decken in Holzbauweise mit einem Feuerwiderstand von 30 oder 60 Minuten an Aussenwände in Holzbauweise schematisch dargestellt. Grundlage für diese Anschlüsse bildet die Brandschutzrichtlinie ‹Schutzabstände – Brandabschnitte› [1] Ziffer 3.4.3 bzw. Anhang Seite 41. Detaillierte Angaben und Konstruktionsvorschläge für Anschlussituationen bei Bauteilen mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 und 60 Minuten können der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Bauteile in Holz – Anschlüsse bei Bauteilen mit Feuerwiderstand› [8] entnommen werden.

In den Abbildungen in Kapitel 5.2 werden Anschlüsse schematisch für Bauten mit vier und mehr Geschossen dargestellt. Bei Bauten mit maximal drei Geschossen sind die Konstruktionsdetails sinngemäss anwendbar, jedoch sind Vereinfachungen möglich, z. B. bei den horizontalen und vertikalen Brandschutzmassnahmen oder bei den Dämmschutzschichten (brennbare Materialisierung).


56

521-1

Vertikalschnitt Deckenkonstruktion durch Aussenwand geführt

5.2.1

Brandabschnittsbildende Decke in Holzbauweise

521-2

521-1

Decke in Aussenwand Brandschutztechnisch ist es sinnvoll, die brandabschnittsbildende Deckenkonstruktion in ihrer gesamten Konstruktionsstärke durch die Aussenwand bis zur Dämmschutzschicht zu führen (Abb. 521-1). Konstruktiv notwendige Hohlräume (z. B. bei Balkenlagen, Elementstössen) sind beim Anschluss der Decke an die Aussenwand mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, auszufüllen (Abb.521-2).

Vertikalschnitt Balkenlage mit ausgefüllten Hohlräumen

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Für Deckenkonstruktionen, die nicht ganz durch die Aussenwand geführt werden oder im Bereich von inneren Vorsatzschalen angeschlossen werden, sind die Angaben von Abbildung 531-3 oder 531-4 sinngemäss anwendbar.

1

1 Brandabschnittsbildende Decke

521-2

1

2

1 Brandabschnittsbildende Decke 2 Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3

Decke an Aussenwand Wird die brandabschnittsbildende Deckenkonstruktion nur bis an die Aussenwand geführt, sind im Anschlussbereich folgende konstruktiven Massnahmen möglich: • Füllholz mit einer Breite b ≥ 40 mm (Abb. 521-3, Variante 1) oder • Hohlraumdämmung aus Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, über die gesamte Höhe der brandabschnittsbildenden Decke, jedoch mit einer maximalen Höhe von h ≤ 200 mm (Abb. 521-3, Variante 2).

521-3

Die durchgehende innere Beplankung der Aussenwand hat folgende Kriterien zu erfüllen: • BKZ ≥ 4.2 • Rohdichte ≥ 330 kg/m3 • Durchgehende Fugen sind zu vermeiden.

2

1

2 1

1

h

521-3

Vertikalschnitt Deckenkonstruktion an Aussenwand 1 Füllholz in der Aussenwand 2 Hohlraumdämmung im Deckenbereich

Die Deckenkonstruktion ist holzbautechnisch konstruktiv dicht an die Aussenwand anzuschliessen.

3

1 2 3 h

Brandabschnittsbildende Decke Füllholz Breite ≥ 40 mm Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000°C, Rohdichte ≥ 40kg/m3 Höhe ≥ brandabschnittsbildende Decke, max. 200 mm


57

522-1

Horizontalschnitt Wandkonstruktion durch Aussenwand geführt

5.2.2

Brandabschnittsbildende Wand in Holzbauweise

522-2

522-1

Wand in Aussenwand Brandschutztechnisch ist es sinnvoll, die brandabschnittsbildende Wandkonstruktion in ihrer gesamten Konstruktionsstärke durch die Aussenwand bis zur Dämmschutzschicht zu führen (Abb. 522-1). Für Wandkonstruktionen, die nicht ganz durch die Aussenwand geführt oder im Bereich von inneren Vorsatzschalen angeschlossen werden, sind die Angaben von Abbildung 532-2 oder 532-3 sinngemäss anwendbar.

Horizontalschnitt Wandkonstruktion an Aussenwand 1 Füllholz in der Aussenwand 2 Hohlraumdämmung im Wandbereich

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Wand an Aussenwand Wird die brandabschnittsbildende Wandkonstruktion nur bis an die Aussenwand geführt, sind im Anschlussbereich folgende konstruktiven Massnahmen möglich: • Füllholz mit einer Breite b ≥ 40 mm (Abb. 522-2, Variante 1) oder • Hohlraumdämmung aus Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, über die gesamte Breite der brandabschnittsbildenden Wand jedoch mit einer maximalen Breite von b ≤ 200 mm (Abb. 522-2, Variante 2). Die durchgehende innere Beplankung der Aussenwand hat folgende Kriterien zu erfüllen: • BKZ ≥ 4.2 • Rohdichte ≥ 330 kg/m3 • Durchgehende Fugen sind zu vermeiden.

1 1 Brandabschnittsbildende Wand

522-2

1

1 2

2

Die Wandkonstruktion ist holzbautechnisch konstruktiv dicht an die Aussenwand anzuschliessen.

1 3 b

1 2 3 b

Brandabschnittsbildende Wand Füllholz Breite ≥ 40 mm Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000°C, Rohdichte ≥ 40kg/m3 Breite ≥ brandabschnittsbildende Wand, max. 200 mm


58

5.3 531-1

Vertikalschnitt Anschluss Decke an Aussenwand, Mineralwolle und beidseitige Fugenabdichtung

Anschlüsse an brandabschnittsbildende Bauteile in Massivbauweise

In Kapitel 5.3 werden Anschlüsse von brandabschnittsbildenden Wänden und Decken in Massivbauweise mit einem Feuerwiderstand von 30 oder 60 Minuten an Aussenwände in Holzbauweise schematisch dargestellt. Grundlage für diese Anschlüsse bildet die Brandschutzrichtlinie ‹Schutzabstände – Brandabschnitte› [1] Ziffer 3.4.3 bzw. Anhang Seite 41. Detaillierte Angaben und Konstruktionsvorschläge für Anschlusssituationen bei Bauteilen mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 und 60 Minuten können der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Bauteile in Holz – Anschlüsse bei Bauteilen mit Feuerwiderstand› [8] entnommen werden. In den Abbildungen in Kapitel 5.3 werden Anschlüsse schematisch für Bauten mit vier und mehr Geschossen dargestellt. Bei Bauten mit maximal drei Geschossen sind die Konstruktionsdetails sinngemäss anwendbar, jedoch sind Vereinfachungen möglich, z. B. bei den horizontalen und vertikalen Brandschutzmassnahmen oder bei den Dämmschutzschichten (brennbare Materialisierung).

5.3.1

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Brandabschnittsbildende Decke in Massivbauweise

Decke an Aussenwand Wird die Aussenwand vor der brandabschnittsbildenden Deckenkonstruktion durchgeführt, sind im Anschlussbereich konstruktive Massnahmen zu treffen. Wie in Kapitel 5.2.1 (Abb. 521-3) festgehalten, ist die Aussenwand folgendermassen zu unterteilen: • Füllholz mit einer Breite b ≥ 40 mm (Abb. 521-3, Variante 1) oder • Hohlraumdämmung aus Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, über die gesamte Höhe der brandabschnittsbildenden Decke jedoch mit einer maximalen Höhe von h ≤ 200 mm (Abb. 521-3, Variante 2). Aus montagetechnischen Gründen und zur Aufnahme von Bautoleranzen kann sich zwischen der Deckenkonstruktion in Massivbauweise und der Aussenwand in Holzbauweise ein Hohlraum ergeben.

531-1

3 2 4

1

3

1 2 3 4

Brandabschnittsbildende Decke Füllholz Breite ≥ 40 mm Dichtungsmasse Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40kg/m3

Für den brandschutztechnischen Anschluss im Bereich dieses Hohlraums bestehen folgende Möglichkeiten: • Ausstopfen mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, und beidseitige Abdichtung mit Dichtungsmasse (Abb. 531-1) • Ausstopfen mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, obere Abdichtung mit Dichtungsmasse und zusätzlichem, nicht brennbarem Unterlagsboden mit nicht brennbarem Randstellstreifen (Abb. 531-2) • Gedämmte innere Vorsatzschale Der Anschlussbereich der Deckenstirne sowie die Hohlräume in der Vorsatzschale oberund unterhalb der Decke auf einer Höhe von mindestens 200 mm sind mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, auszufüllen (Abb. 531-3). • Geprüfte und VKF-zugelassene Fugenabdichtung mit entsprechendem Feuerwiderstand (Brandschutzregister [2], Kap. 224). Die durchgehende innere Beplankung der Aussenwand hat folgende Kriterien zu erfüllen: • BKZ ≥ 4.2 • Rohdichte ≥ 330 kg/m3 • Durchgehende Fugen sind zu vermeiden.


59

531-2

531-3

≥ 200

531-2

Vertikalschnitt Anschluss Decke an Aussenwand, Mineralwolle und nicht brennbarer Unterlagsboden

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

5 3

3

2 4

2 1

1

3

531-3

≥ 200

Vertikalschnitt Anschluss Decke an Aussenwand, gedämmte innere Vorsatzschale

1 2 3 4 5

531-4

Vertikalschnitt Deckenkonstruktion in Aussenwand

Brandabschnittsbildende Decke Füllholz Breite ≥ 40 mm Dichtungsmasse Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40kg/m3 Stellstreifen nicht brennbar

Decke in Aussenwand Wird die Decke in die Aussenwand geführt, sind im Anschlussbereich folgende konstruktive Massnahmen zu treffen (Abb. 531-4): • Decke mindestens 40 mm in Aussenwand führen. • Hohlräume sind im Bereich der Deckenstirne mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, dicht auszustopfen.

3

1 Brandabschnittsbildende Decke 2 Füllholz Breite ≥ 40 mm 3 Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40kg/m3

531-4

2 1

≥ 40

1 Brandabschnittsbildende Decke 2 Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000°C, Rohdichte ≥ 40kg/m3


60

532-1

Horizontalschnitt Anschluss Wand an Aussenwand, beidseitig normale Dichtungsmasse

532-2

Horizontalschnitt Anschluss Wand an Aussenwand, gedämmte innere Vorsatzschale

5.3.2

Brandabschnittsbildende Wand in Massivbauweise

Wand an Aussenwand Wird die Aussenwand vor der brandabschnittsbildenden Wandkonstruktion durchgeführt, sind im Anschlussbereich konstruktive Massnahmen zu treffen. Wie in Kapitel 5.2.2 (Abb. 522-2) festgehalten, ist die Aussenwand folgendermassen zu unterteilen: • Füllholz mit einer Breite b ≥ 40 mm (Abb. 522-2, Variante 1) oder • Hohlraumdämmung aus Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, über die gesamte Breite der brandabschnittsbildenden Wand jedoch mit einer maximalen Breite von b ≤ 200 mm (Abb. 522-2, Variante 2). Aus montagetechnischen Gründen und zur Aufnahme von Bautoleranzen kann sich zwischen der Wandkonstruktion in Massivbauweise und der Aussenwand in Holzbauweise ein Hohlraum ergeben. Für den brandschutztechnischen Anschluss im Bereich dieses Hohlraumes bestehen folgende Möglichkeiten: • Ausstopfen mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, und beidseitige Abdichtung mit Dichtungsmasse (Abb. 532-1) • Gedämmte innere Vorsatzschale. Der Anschlussbereich der Wandstirne sowie die Hohlräume in der Vorsatzschale seitlich der Wand auf einer Breite von mindestens 200 mm sind mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, auszufüllen (Abb. 532-2). • Geprüfte und VKF-zugelassene Fugenabdichtung mit entsprechendem Feuerwiderstand (Brandschutzregister [2], Kap. 224).

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

532-1

1 1 2 3 4

2

3

4

Brandabschnittsbildende Wand Füllholz Breite ≥ 40 mm Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3 Dichtungsmasse

532-2

3 ≥ 200

1

2

3

3 ≥ 200

1 Brandabschnittsbildende Wand 2 Füllholz Breite ≥ 40 mm 3 Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3

Die durchgehende innere Beplankung der Aussenwand hat folgende Kriterien zu erfüllen: • BKZ ≥ 4.2 • Rohdichte ≥ 330 kg/m3 • Durchgehende Fugen sind zu vermeiden. Wand in Aussenwand Wird die Wand in die Aussenwand geführt, sind im Anschlussbereich folgende konstruktiven Massnahmen zu treffen (Abb. 532-3): • Wand mindestens 40 mm in Aussenwand führen. • Hohlräume sind im Bereich der Wandstirne mit Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, dicht auszustopfen.

532-3

≥ 40

532-3

Horizontalschnitt Wandkonstruktion in Aussenwand

1

2

1 Brandabschnittsbildende Wand 2 Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3


61

6

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Flucht- und Rettungswege an Aussenwänden Die Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege sind in der Brandschutzrichtlinie ‹Flucht- und Rettungswege› [1] definiert. Holzbauspezifische Angaben sind in der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Flucht- und Rettungswege – Treppenanlagen und Korridore› [9] beschrieben. In Kapitel 6 dieser Publikation sind die wichtigsten Punkte festgehalten, welche im Zusammenhang mit Holz-Aussenwandbekleidungen von Bedeutung sind.

6.1

Treppenhäuser

Treppenhäuser, die als Fluchtwege dienen, können ein- oder mehrseitig von der Aussenwand umschlossen sein. Die Montage von Holz-Aussenwandbekleidungen im Bereich des Treppenhauses ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte möglich: • Der Feuerwiderstand tragender Aussenwandbereiche hat den Vorgaben der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Bauten in Holz – Brandschutzanforderungen› [5] zu entsprechen. • Für die Festlegung des Feuerwiderstandes nicht tragender Aussenwandbereiche sind die Angaben im Kap. 2.2.2 dieser Publikation zu berücksichtigen. • Die Anschlüsse und die vertikalen Brandschutzmassnahmen im Bereich der brandabschnittsbildenden Treppenhauswände sind gemäss Kap. 6.1.1 auszuführen. • Die horizontalen Brandschutzmassnahmen sind gemäss Kap. 3 und 4 auszuführen. • Können die horizontalen Brandschutzmassnahmen wegen versetzter Fenster im Bereich des Fluchttreppenhauses nicht durchlaufend ausgeführt werden, sind im Bereich von Fensterbank, Fenstersturz und Fensterleibung zusätzliche Massnahmen erforderlich (Kap. 4.1.1).

• Durch konstruktive Massnahmen soll bei Ausgängen aus Treppenhäusern bei Bauten mit vier und mehr Geschossen gewährleistet werden, dass das Öffnen der Treppenhaustüre nicht durch herunterfallende Teile der Bekleidung behindert wird. Mögliche Massnahmen sind: – Vor- oder zurückgesetzter Eingang in das Treppenhaus – Vordachkonstruktionen mit gleicher Breite wie die Ausgangstüre und einer minimalen Auskragung von 1,0 m. Je nach Brandschutzkonzept sind auch andere Massnahmen möglich.


62

611-1

Horizontalschnitt Vertikale Unterbrechung der Hinterlüftung beim Anschluss der Treppenhauswand

6.1.1

Anschluss im Bereich der Treppenhauswand

Anschlüsse brandabschnittsbildender Treppenhauswände an die Aussenwand sind gemäss Kapitel 5.2.2 oder 5.3.2 auszuführen. Wird die Holz-Aussenwandbekleidung auch im Bereich des Treppenhauses montiert, ist die Hinterlüftung gemäss nachstehenden Angaben vertikal zu unterbrechen. Kann die vertikale Unterbrechung der Hinterlüftung nicht ausgeführt werden, sind die Öffnungen (Fenster) des Treppenhauses mindestens mit Feuerwiderstand E 30 auszuführen. Diese Brandschutzfenster dürfen nur zu Unterhaltszwecken geöffnet werden können. 6.1.1.1 Vertikale Unterbrechung bei Bauten bis zu drei Geschossen Die Unterbrechung der Hinterlüftung kann im Bereich der brandabschnittsbildenden Treppenhauswand mit einer vertikalen Brandschutzmassnahme gemäss Kapitel 4.2 erfolgen.

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

611-1

A

B

1

2 x

A Brandabschnitt A B Brandabschnitt Treppenhaus (Flucht- und Rettungsweg) x Breite der vertikalen Unterbrechnung ≥ 0,3 m 1 Brandabschnittsbildende Wand zu Treppenhaus 2 Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, mechanisch (z. B. mit Nägeln der Schrauben) gegen Verrutschen gesichert

6.1.1.2 Vertikale Unterbrechung bei Bauten mit vier und mehr Geschossen Die Unterbrechung der Hinterlüftung ist im Bereich der brandabschnittsbildenden Treppenhauswand mit folgenden Massnahmen (Abb. 611-1) möglich: • Holz oder Holzwerkstoffe gemäss Kapitel 7.2.2, Breite x ≥ 0,3 m • Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 40 kg/m3, Breite x ≥ 0,3 m Die konstruktiven Rahmenbedingungen sind gemäss Kapitel 4.2 einzuhalten. Wird die HolzAussenwandbekleidung mit einer Schalung mit offenen Fugen zwischen den einzelnen Brettern (Tab. 721-4) ausgeführt, hat die Breite der vertikalen Unterbrechung (Mass x in Abb. 611-1) mindestens 0,5 m zu betragen.

6.2

Korridore

Korridore, die als Fluchtwege dienen, können entlang der Aussenwand angeordnet werden. Die Montage von Holz-Aussenwandbekleidungen ist im Bereich der Korridore unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte möglich: • Der Feuerwiderstand tragender Aussenwandbereiche hat den Vorgaben der LignumDokumentation Brandschutz, Publikation ‹Bauten in Holz – Brandschutzanforderungen› [5] zu entsprechen.

• Für die Festlegung des Feuerwiderstandes nicht tragender Aussenwandbereiche sind die Angaben im Kap. 2.2.2 dieser Publikation zu berücksichtigen. • Anschlüsse und vertikale Brandschutzmassnahmen im Bereich von brandabschnittsbildenden Korridorwänden sind gemäss Kap. 4.2, 5.2.2 und 5.3.2 auszuführen. • Die horizontalen Brandschutzmassnahmen sind gemäss Kap. 3 und 4 auszuführen.


63

6.3

Aussentreppen

Die Anforderungen an Aussenwände im Bereich von Aussentreppen, die als Fluchtwege dienen, werden in der Brandschutzrichtlinie ‹Flucht- und Rettungswege› [1] Ziffer 3.5.1 und Anhang Seite 22 (Abb. 630-1) folgendermassen definiert: Aussentreppen sind so anzuordnen, dass Benutzende nicht durch einen Brand in oder an Bauten und Anlagen gefährdet sind. Im Bereich von Aussentreppen müssen: a Fassaden aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und öffnungslos sein; b bei Fensteröffnungen Schutzabstände eingehalten oder Brandschutzverglasungen eingebaut sein; c Zugänge zu Korridoren oder Räumen mit Brandschutztüren abgeschlossen sein.

630-1

1 A

2

x

630-1

Anforderungen an Aussenwand bei Aussentreppen 1 Ansicht 2 Horizontalschnitt

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Für die Festlegung des Feuerwiderstandes von tragenden oder nicht tragenden Aussenwänden im Bereich von Aussentreppen gelten die Angaben in Kapitel 2.2 sinngemäss. Abweichungen von diesen Vorgaben sind objektbezogen in Abhängigkeit vom Brandschutzkonzept festzulegen.

1,5

1,5

A Bereich mit Anforderungen an Fassaden, Fenster, Türen Fassade: äusserste Schicht nicht brennbar Fenster: E 30, fest verglast Türen: EI 30 aus Räumen, E 30 aus Korridoren Ist der Abstand x von Treppen und Podesten zur Fassade ≥ 1,5 m, können Fenster und Türen mit Normalglas erstellt werden.

6.4

Laubengänge und Fluchtbalkone

Anforderungen an Laubengänge und Fluchtbalkone werden in der Brandschutzrichtlinie ‹Flucht- und Rettungswege› [1] Ziffer 3.5.4 und den zugehörigen ‹FAQ› der VKF [3] folgendermassen definiert: • Laubengänge und Fluchtbalkone sind mit Treppenanlagen zu erschliessen. • Laubengänge und Fluchtbalkone sind nur an Bauten und Anlagen mit einer nicht brennbaren äussersten Schicht zulässig. Der Boden ist ohne Öffnungen mit Feuerwiderstand EI 60 (nbb) zu erstellen. Bei Bauten und Anlagen mit nicht mehr als drei Geschossen genügt Feuerwiderstand EI 30 (nbb). • Laubengänge und Fluchtbalkone müssen mindestens zur Hälfte gegen das Freie offen sein. Die Öffnungen müssen gleichmässig verteilt und unverschliessbar sein. • Führen Laubengänge und Fluchtbalkone an beiden Enden zu Treppenanlagen, ist eine mindestens nicht brennbare Konstruktion (z. B. Gitterrost) zulässig. • An Türen und Fenster in Laubengangwänden werden keine Feuerwiderstandsanforderungen gestellt.

Holzbauspezifisch sind folgende Punkte zusätzlich zu beachten: • Für die Festlegung des Feuerwiderstandes von tragenden oder nicht tragenden Aussenwänden im Bereich der Laubengänge und Fluchtbalkone gelten die Angaben in Kap. 2.2 sinngemäss. • Wand- und Deckenbekleidungen müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Lineare Holzelemente (Stützen, Träger, Fensterrahmen, Handläufe usw.) sind möglich. • Bodenbeläge sind gemäss der Brandschutzrichtlinie ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› [1] zu materialisieren. Abweichungen von diesen Vorgaben sind objektbezogen in Abhängigkeit vom Brandschutzkonzept festzulegen.


64

7

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Materialspezifikationen Die für die Konstruktion der Aussenwand verwendeten Materialien müssen grundsätzlich dem Stand der Holzbautechnik entsprechen. Die gültigen Normen [12; 13] und Richtlinien [4; 7; 8; 14] sind ent-

7.1

Brandschutzmassnahmen

Die materialtechnischen und konstruktiven Angaben für die horizontalen und vertikalen Brandschutzmassnahmen sind im Kapitel 4.1 und 4.2 beschrieben. Bezüglich der Materialeigenschaften ist folgendes zu beachten: Holz und Holzwerkstoffe Es sind mindestens Holzarten der Werkstoffklasse 1 bzw. Holzwerkstoffe der Werkstoffklasse 2 gemäss Tabelle 722-1 zu verwenden.

7.2

Aussenwandbekleidung

7.2.1

Art der Beplankung

Stahl Wenn in dieser Publikation Werkstoffe aus Stahl gefordert werden, sind Metallegierungen mit einem minimalen Schmelzpunkt von 1000 °C zu verwenden. Aluminium Wenn in dieser Publikation Werkstoffe aus Aluminium gefordert werden, sind Metallegierungen mit einem minimalen Schmelzpunkt von 600 °C zu verwenden.

721-1

Beispiele

Abmessungen

≥8

≥ 18

t

≥ 18

Fugenausbildung

• • • • • •

d

Material

• Massivholzplatten einschichtig • Massivholzplatten mehrschichtig • Brettsperrholz • Furniersperrholz • Furnierschichtholz • OSB (Grobspanplatte) • Holzspanplatten Holz oder Holzwerkstoff, Brandkennziffer mindestens 4.2 Rohdichte ≥ 330 kg/m3 Fläche geschlossen (keine durchgehenden Löcher) Plattendicke ≥ 18 mm Kantenlänge ≥ 200 mm Plattenfläche ≥ 0,20 m2 • Fugen hinterlegt oder formschlüssig verbunden: – Hinterlegt: Holzlatte Dicke d ≥ 20 mm Aluprofil t ≥ 1,5 mm Stahlprofil t ≥ 0,8 mm x – Formschlüssig: Feder gemäss Angaben zu Federdicke y • Fugenbreite x: – Hinterlegt, Plattenabstand frei – Formschlüssig, Plattenabstand ≤ 20 mm x • Federdicke y: – Holz ≥ 10 mm ≥8 ≥8 – Stahl ≥ 0,8 mm – Aluminium ≥ 1,5 mm ≥8

y

≥ 18

721-1

Flächige Holzwerkstoffe

sprechend verbindlich. In Kapitel 7 sind einzig die brandschutztechnisch notwendigen Zusatzmassnahmen festgehalten.

Befestigung

≤ 20

• Verbindungsmittel entlang der Plattenkante im Abstand ≤ 500 mm


65

721-2

• Schalung Nut und Feder (bzw. Nut und Kamm) • Deckleistenschalung mit Profil Nut und Feder

Material

• Qualität B 1) • Entlastungsnuten: – Restdicke ≥ 10 mm – Querschnittsfläche der Entlastungsnut ≤ 40 mm2 – Achsabstand der Entlastungsnuten ≥ 30 mm • Beplankungsdicke ≥ 18 mm • Brettbreite – Seitenbrett ≤ 160 mm – Rift- oder Halbriftbrett ≤ 250 mm Profil Nut und Feder • Profil mit Nut und Feder (bzw. Nut und Kamm) • Federstärke ≥ 5 mm ≥8 • Breite der Profilierung ≤ 20 mm • Verbleibende Dicke bei der Profilierung ≥ 10 mm • Profilübergriff ≥ 8 mm ≤ 20 • Die hintere Fläche der Beplankung muss eine Ebene bilden. Konstante Brettdicke • Verbleibende Dicke bei der ≥ 10 Profilierung ≥ 10 mm • Die hintere Fläche der Beplankung muss eine Ebene bilden.

Abmessungen

Fugenausbildung

≥ 18

≥ 10

Brettdicke

≥ 18

≥5

18

≥5

Beispiele

≥ 10

721-2

Formschlüssige Schalungen

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

≥ 18

Variable Brettdicke ≥ 15

• Brettdicke bei dünner Seite ≥ 15 mm • Brettdicke bei dicker Seite ≥ 21 mm • Die hintere Fläche der Beplankung muss eine Ebene bilden.

≥ 21

Befestigung

• Mindestens ein Verbindungsmittel pro Schalungsbrett oder Profilleiste auf Unterkonstruktion, Holzlatte, Stahlprofil (t ≥ 0,8 mm) oder Aluminimumprofil (t ≥ 1,5 mm) • Abstand der Unterkonstruktion ≤ 700 mm • Randabstand der Verbindungsmittel ≥ 10 mm oder Verbindungsmittel abgedeckt

1) gemäss Sortierkriterien für Hobelwaren Norm SIA 118/265, Anhang B.1.4, Verband Schweizerischer Hobelwerke und Holzbau Schweiz [14], Stand Oktober 2007, oder gleichwertige Qualität


66

721-3

Beispiele

≥ 10

≥ 10

Fugenausbildung

≥ 18

Abmessungen

• Qualität B 1) • Entlastungsnuten: – Restdicke ≥ 10 mm – Querschnittsfläche der Entlastungsnut ≤ 40 mm2 – Achsabstand der Entlastungsnuten ≥ 30 mm • Beplankungsdicke ≥ 18 mm • Brettbreite frei Konstante Brettdicke • Profil mit Winkelfalz ≥ 10 • Verbleibende Dicke bei der Profilierung ≥ 10 mm • Brettübergriff ≥ 8 mm ≥8 • Die hintere Fläche der Beplankung muss eine Ebene bilden.

≥8

≤ 20

≥ 18

Material

• Schalung überfälzt • T-Leistenschalung

≥ 18

Variable Brettdicke ≥ 15

• • • • •

Profil mit Winkelfalz Brettdicke bei dünner Seite ≥ 15 mm Brettdicke bei dicker Seite ≥ 21 mm Brettübergriff ≥ 8 mm Die hintere Fläche der Beplankung muss eine Ebene bilden.

≥8

721-3

Kraftschlüssige Schalungen

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

≥ 21

Befestigung

• Mindestens ein Verbindungsmittel pro Schalungsbrett oder Profilleiste auf Unterkonstruktion, Holzlatte, Stahlprofil (t ≥ 0,8 mm) oder Aluminiumprofil (t ≥ 1,5 mm) • Abstand der Unterkonstruktion ≤ 700 mm • Randabstand der Verbindungsmittel ≥ 10 mm oder Verbindungsmittel abgedeckt

1) gemäss Sortierkriterien für Hobelwaren Norm SIA 118/265, Anhang B.1.4, Verband Schweizerischer Hobelwerke und Holzbau Schweiz [14], Stand Oktober 2007, oder gleichwertige Qualität


67

721-4

721-4

Offene Schalungen

Beispiele

Material Abmessungen

Fugenausbildung Befestigung

7.2.2

• • • • • •

• • • • • •

• Mindestens ein Verbindungsmittel pro Schalungsbrett oder Profilleiste auf Unterkonstruktion, Holzlatte, Stahlprofil (t ≥ 0,8 mm) oder Aluminiumprofil (t ≥ 1,5 mm) • Abstand der Unterkonstruktion ≤ 700 mm • Randabstand der Verbindungsmittel ≥ 10 mm oder Verbindungsmittel abgedeckt

Werkstoffklassen

722-1

2

Schnittholz 1) (Holzart) Fichte Tanne Lärche Kiefer/Föhre Douglasie Esche Buche Red Cedar Eiche Edelkastanie Robinie Ulme

Holzwerkstoffe 1) Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; mit brennbaren Rückständen aus Herstellungsprozess (z. B. Paraffin bei ungeschliffenen OSB-Platten).

Holzwerkstoffe (inkl. Verleimung) für Aussenanwendung geeignet; ohne brennbare Rückstände aus Herstellungsprozess (z. B. bei geschliffenen OSB-Platten).

1) Weitere bezüglich Brandverhalten gleichwertige Holzarten oder Holzwerkstoffe sind ebenfalls anwendbar. [2; 4; 7; 16; 17; 22]

722-1

Werkstoffklassen für Holz und Holzwerkstoffe

Offene Schalung Leistenschalung Deckelschalung Stülpschalung Deckleistenschalung Form- oder kraftschlüssige Schalungen, welche die Kriterien gemäss Tabelle 721-2 oder 721-3 nicht erfüllen

Qualität frei wählbar Brettdicke ≥ 18 mm Brettquerschnittsfläche ≥ 1000 mm2 Dicke von Abdeckleisten ≥ 10 mm Brettbreite frei wählbar Fugenausbildung frei wählbar

Entsprechend dem Brandverhalten der Holzarten und der Holzwerkstoffe werden diese in Werkstoffklassen eingeteilt. Bezüglich Oberflächenart und Beschichtung gelten die Angaben in Kapitel 7.2.3 und 7.2.4. Die in Tabelle 722-1 beschriebenen Holzarten und Holzwerkstoffe entsprechen bezüglich Brandverhalten mindestens Baustoffen mit BKZ 4.3 [2; 4; 7]. Gewisse Holzarten und HWS der Werkstoffklasse 2 erfüllen sogar die Anforderungen der BKZ 5.3.

Werkstoffklasse 1

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

7.2.3

Oberfläche

Die Oberflächenart der Beplankung ist frei wählbar (geschliffen, gehobelt, sägeroh, gebürstet). Deren Einfluss auf das Brandverhalten der Aussenwandbekleidung ist vernachlässigbar.

7.2.4

Beschichtung

Beschichtungen auf der Basis von H2O (Wasser) sowie VOC (Lösemittel) bis zu einer Schichtdicke ≤ 0,3 mm sind anwendbar. Deren Einfluss auf das Brandverhalten der Aussenwandbekleidung ist vernachlässigbar. Paraffinbeschichtungen (z. B. bei OSB ungeschliffen) und Kunststoffbeschichtungen sowie Imprägnierungen auf Ölbasis können die Brandintensität erhöhen. Die Brandschutzmassnahmen gemäss Vorgabe in Kapitel 3 können unter Umständen nicht ausreichend sein. Bei solchen Beschichtungen sind die erforderlichen Brandschutzmassnahmen im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde anzupassen.


68

732-1

Vertikalschnitt Massgebende Tiefe der Hinterlüftung 1 Hinterlüftung zwischen Aussenwandbekleidung und Dämmschutzschicht 2 Hinterlüftung zwischen Aussenwandbekleidung und Aussendämmung

7.3

Unterkonstruktion

7.3.1

Tragende Elemente

Die tragenden Elemente (Lattungen, Bügel, Verbindungsmittel usw.) der Unterkonstruktion einer Holz-Aussenwandbekleidung müssen aus Holz, Holzwerkstoffen oder Metall bestehen. Bezüglich Brandverhalten und Temperaturbeständigkeit gleichwertige Baustoffe sind ebenfalls anwendbar. Diese tragenden Elemente haben die minimale Brandkennziffer 4.2 aufzuweisen. Punktuelle, kleinflächige Teile aus Kunststoff sind zulässig. Bezüglich der Befestigungsmittel (Kunststoffdübel usw.) sind die Angaben in Kapitel 2.3.1 zu beachten.

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

7.3.2

Hinterlüftung

732-1

1

2 1 2

1 2

3

3

4

4 5 6 7

6 7

x

x

x 1 2 3

Tiefe der Hinterlüftung Aussenwandbekleidung Vertikallattung Horizontallattung

4 5 6 7

Fassadenbahn Aussendämmung Dämmschutzschicht Aussenwand

Für die Bestimmung der Brandschutzmassnahmen (z. B. Tab. 331-1, 332-1; 333-1) ist die Hinterlüftung zu beachten. Als massgebende Tiefe der Hinterlüftung gilt die Distanz (Mass x in Abb. 732-1, Variante 1) zwischen der Aussenwandbekleidung und der Dämmschutzschicht, d. h. der frei mit Luft durchströmbare Bereich. Wird vor der Dämmschutzschicht eine nicht brennbare Aussendämmung montiert, verringert sich die massgebende Tiefe der Hinterlüftung (Mass x in Abb. 732-1, Variante 2) um die Dicke der Dämmung.


69

8

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Qualitätssicherung 8.1

Grundlagen

Die Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Bauen mit Holz – Qualitätssicherung und Brandschutz› [6] beschreibt die Massnahmen, welche für die Qualitätssicherung bei Holzbauten und Holzbauteilen gelten. Die Publikation dient als Arbeitshilfe bei der Projektierung und Ausführung von Holzbauten unter dem Aspekt der wirkungsvollen Qualitätssicherung. Die Zuständigkeiten, Aufgaben und Massnahmen werden für die vielfältigen Bauvorhaben in Abhängigkeit von Komplexität und Nutzung objektspezifisch festgelegt und ausführlich dargestellt.

8.2

Bei der Projektierung und Ausführung von Gebäuden nehmen die Bauherrschaft, die Unternehmungen und die Brandschutzbehörde eine bedeutende Stellung ein. Bauherren und Unternehmer haben jedoch die Möglichkeit, Spezialisten beizuziehen und Teile ihrer Aufgaben zu delegieren. Vor Inangriffnahme der Projektierung und vor der Bauausführung sind die Aufgaben bzw. Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten vollständig und widerspruchsfrei zu regeln.

Qualitätssicherungsstufen

In Abhängigkeit von Gebäudenutzung, Personenbelegung, Flächen, Anzahl Geschosse und weitereren Rahmenbedingungen entstehen unterschiedliche Anforderungen an die Qualitätssicherung. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, stehen vier Qualitätssicherungsstufen (QS-Stufen) mit spezifischen Anforderungen zur Verfügung. Die Stufen werden aufsteigend mit den Abkürzungen Q1, Q2, Q3 und Q4 bezeichnet. Q4 entspricht somit der höchsten Stufe. In Tabelle 820-1 sind die Grundanforderungen pro QS-Stufe dargestellt.

820-1

Grundanforderungen 1) Organisation

820-1

Übersicht der Grundanforderungen für die verschiedenen QS-Stufen

Brandschutz-QS-Verantwortlicher für das Projekt Beizug eines Brandschutzspezialisten Anerkannter Fachingenieur als Kontrollorgan Qualitätsmanagement für die Projektierung Qualitätsmanagement in den Ausführungsfirmen

Empfehlung ● verbindliche Anforderung resp. QS-Massnahme 1) Die Behörde kann je nach Bauobjekt erweiterte oder reduzierte Anforderungen respektive Massnahmen verfügen. ●

Q1

QS-Stufen Q2 Q3

Q4

● ●


70

8.3

Zuteilung in die Qualitätssicherungsstufe

Der Brandschutzbehörde wird empfohlen, im Rahmen der Baubewilligung Gebäude mit Holz-Aussenwandbekleidung den Qualitätssicherungsstufen gemäss Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Bauen mit Holz – Qualitätssicherung und Brandschutz› [6] zu unterstellen. Die Zuteilung kann in Anlehnung an Tabelle 1 der oben erwähnten Publikation erfolgen. Vereinfachend wird in Abhängigkeit von der Geschossigkeit eine in der Regel übliche Zuteilung gemäss Tabelle 830-1 empfohlen.

830-1

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Die Brandschutzbehörde kann in Abhängigkeit von weiteren, objektspezifischen Kriterien (Standort, Zugänglichkeit, Grösse usw.) gestützt auf Artikel 11 der Brandschutznorm VKF [1] eine andere Einteilung verfügen und erweiterte oder reduzierte Anforderungen festlegen.

830-1

QS-Stufen für Bauten mit HolzAussenwandbekleidung

QS-Stufen Q1

Q2 Q3 Q4

9

Geschossigkeit • Eingeschossige Bauten • Zweigeschossige Bauten mit einer Geschossfläche A ≤ 600 m2 • Einfamilienhäuser (unabhängig von der Geschosszahl) • Zweigeschossige Bauten mit einer Geschossfläche A > 600 m2 • Dreigeschossige Bauten • Viergeschossige Bauten • Bauten mit fünf und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze

Schraffuren und Abkürzungen Farbraster

Bauteil oder Bekleidung mit Brandschutzfunktion, nicht brennbar, Feuerwiderstand ≥ 60 Minuten

Bauteil oder Bekleidung mit Brandschutzfunktion, nicht brennbar, Feuerwiderstand ≥ 30 Minuten

Schraffuren

Bauteil oder Bekleidung, brennbar, Feuerwiderstand ≥ 60 Minuten

Querschnitt: Vollholz, Leimholz, Holzlatten

Bauteil oder Bekleidung, brennbar, Feuerwiderstand ≥ 30 Minuten

Baustoff nicht brennbar

Baustoff brennbar, erhöhte Anforderung z. B. bezüglich Rohdichte oder Dicke

Bauteil, Bekleidung oder Baustoff, Schnittfläche ohne weitere Aussage Baustoff nicht brennbar, ohne definierten Feuerwiderstand

Horizontale Brandschutzmassnahme

BKZ Brandkennziffer FAQ Frequently Asked Questions HWS Holzwerkstoff nbb nicht brennbar OSB Grobspanplatte (Oriented Strand Board) ρ Rohdichte Vermassung

Dämmstoff brennbar

Baustoff nicht brennbar, erhöhte Anforderung z. B. bezüglich Schmelzpunkt oder Rohdichte

Abkürzungen

Dämmstoff nicht brennbar

40 1,5

Massangabe in mm Massangabe in m


71

10

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Glossar Aluminium Werkstoffe aus einer Metallegierung, die einen minimalen Schmelzpunkt von 600 °C gewährleisten (Kap. 7.1), z. B. für Unterkonstruktionen, Schürzen, Fenstersimse, Verbindungsmittel usw. Aussenwandbekleidung Äusserste, sichtbare Schicht, welche zu einem Aussenwandbekleidungssystem (Abb. 122-1) gehört und Schutz- und Gestaltungsfunktion hat. Die Aussenwandbekleidung kann aus einer Beplankung und einer Beschichtung bestehen. Aussenschicht Äusserste, sichtbare Schicht, welche eine Aussenwandkonstruktion (Abb. 122-1) abschliesst. Der Begriff Aussenschicht wird vorwiegend in der BSR ‹Verwendung brennbarer Baustoffe› [1] verwendet (Tab. 231-1). Aussenwandbekleidungssystem Konstruktionssystem, bestehend aus Aussenwandbekleidung, Unterkonstruktion, Hinterlüftungsraum und Aussendämmebene (Abb. 122-1), welches aussen auf eine Aussenwand montiert wird. Aussenwandkonstruktion Gesamtheit der Konstruktion, die ein Gebäude gegen aussen begrenzt. Eine Aussenwandkonstruktion kann aus mehreren Schichten und Bereichen bestehen (Abb. 122-1). Baustoff Als Baustoffe gelten alle für die Herstellung von Bauten, Anlagen und Bauteilen sowie für den Ausbau verwendeten Materialien, an deren Brandverhalten Anforderungen gestellt werden. Baustoffe werden über genormte Prüfungen oder andere VKF-anerkannte Verfahren klassiert. Massgebende Kriterien sind insbesondere Brand- und Qualmverhalten, brennendes Abtropfen und Wärmefreisetzung. Unterschieden werden im wesentlichen zwei Arten von Klassierungssystemen: die in der Schweiz gebräuchliche und in den aktuellen Brandschutzvorschriften angewendete Klassierung nach der Brandkennziffer (BKZ) und die Klassierung nach EN. Bauteil Als Bauteile gelten alle Teile eines Bauwerks, an deren Feuerwiderstand Anforderungen gestellt werden. Massgebend ist insbesondere die Feuerwiderstandsdauer bezüglich der Kriterien Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I). Bekleidung Flächenförmiges oder lineares Element aus festem Material, welches mit einer Unterkonstruktion verbunden ist. Bekleidungen können aus mehreren Lagen bestehen. In Abhängigkeit vom Einsatzbereich oder vom Sprachgebrauch werden Bekleidungen in verschiedener Fachliteratur auch als Beplankungen oder Verkleidungen bezeichnet. Bekleidung mit Brandschutzfunktion: Feuerwiderstandsfähige Bekleidungen (z. B. nicht brennbare Brandschutzplatten) werden als ‹Bekleidungen mit Brandschutzfunktion› bezeichnet [7]. Belüftung Luftraum zwischen Aussenwandbekleidung und dahinter liegender Schicht, welcher oben abgeschlossen ist, damit keine vertikal durchgehende Luftzirkulation entsteht (Kap. 3.1.2 und 4.1.5) [27]. Beplankung Flächenförmiges oder lineares Element aus festem Material (Kap. 7.2.1), welches sowohl Bestandteil der Aussenwandbekleidung als auch der Aussenwand sein kann (Abb.122-1). Beplankungen können aus mehreren Elementen oder Schichten bestehen. Beschichtung Beplankungen können beschichtet werden (Abb.122-1). Die Beschichtungen dienen der Farbgebung und dem Witterungsschutz (Kap. 7.2.4). Brandabschnitt Brandabschnitte sind Bereiche von Bauten und Anlagen, die durch brandabschnittsbildende Bauteile voneinander getrennt sind.

Brandabschnittsbildende Bauteile Brandabschnittsbildende Bauteile sind raumabschliessende Bauteile wie Brandmauern, brandabschnittsbildende Wände und Decken, Brandschutzabschlüsse und Abschottungen. Brandabschnittsbildende Wände und Decken sind feuerwiderstandsfähige Bauteile, die Bauten und Anlagen in Brandabschnitte unterteilen. Brandkennziffer BKZ Die Brandkennziffer gibt Auskunft über die Klassierung eines Baustoffes. Massgebend sind das Brennverhalten (Brennbarkeitsgrad 1 bis 6) und das Qualmverhalten (Qualmgrad 1 bis 3). Fichtenholz beispielsweise weist die BKZ 4.3 auf, zusammengesetzt aus dem Brennbarkeitsgrad 4 (mittelbrennbar) und dem Qualmgrad 3 (schwache Qualmbildung). Brandmauer Brandmauern sind standfeste, gebäudetrennende Bauteile (Kap. 5.1) mit Feuerwiderstand [1, 10, 11]. Der Feuerwiderstand beträgt REI 180 (nbb). Bei reduzierten Anforderungen genügt REI 90 (nbb) bzw. zwischen Einfamilienhäusern REI 90. Brandschutzmassnahme Horizontale und vertikale Brandschutzmassnahmen verzögern die Brandausbreitung im Bereich des Aussenwandbekleidungssystems (Kap. 3.1). Dämmschutzschicht Die Dämmschutzschicht schliesst die Aussenwand gegenüber dem Aussenwandbekleidungssystem ab und kann direkt an den Hinterlüftungsraum angrenzen (Abb. 122-1). Sie kann aus einem Plattenwerkstoff oder einer Folie (Fassadenbahn) bestehen (Kap. 2.4). Fassadenbahn Die Fassadenbahn trennt die Aussendämmung vom Hinterlüftungsraum (Abb. 122-1). Sie besteht aus einer Folie und kann die Funktion der Dämmschutzschicht übernehmen. Feuerwiderstand Der Feuerwiderstand kennzeichnet das Brandverhalten von Bauteilen. Er ist die Mindestzeit in Minuten, während der ein Bauteil die gestellten Anforderungen (beispielsweise Tragfähigkeit ‹R›, Raumabschluss ‹E› oder Wärmedämmung ‹I›) erfüllen muss. Hochhaus Bauten, die nach der Baugesetzgebung als Hochhaus gelten oder deren oberstes Geschoss mehr als 22 m über dem der Feuerwehr dienenden angrenzenden Terrain liegt bzw. mehr als 25 m Traufhöhe aufweist [1]. Holz Der Begriff Holz wird in dieser Publikation als Oberbegriff für alle im Holzbau üblichen Holzarten und Holzwerkstoffe angewendet. Baustoffe, die dem Begriff Holz zugeordnet werden, gewährleisten eine minimale BKZ 4.2 [4]. Holzwerkstoff HWS Baustoff, welcher aus zerkleinerten Holzteilen (Brett, Furnier, Span, Faser usw.) und einem Bindemittel (Klebstoff, Zement, Gips usw.) zu grösseren Einheiten (z. B. Platten) zusammengefügt ist. Baustoffe, die dem Begriff HWS zugeordnet werden, gewährleisten eine minimale BKZ 4.2 [2, 4, 7]. Kammerung Unterteilung des Hinterlüftungshohlraumes in einzelne Kammern, um eine vertikale und horizontale Luftzirkulation zu verhindern (Kap. 3.1.2 und 4.1.6). nbb (nicht brennbar) Mit dem Zusatz ‹(nbb)› bezeichnete Bauteile müssen ganz oder teilweise aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Die detaillierten Anforderungen an den Schichtaufbau von Holzbauteilen können der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Bauteile in Holz – Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand› [7] entnommen werden.


72

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Raumabschluss ‹E› (Etanchéité – Dichtigkeit) Kriterium für die Fähigkeit raumabschliessender Bauteile, den Durchtritt von Feuer und Rauch zu verhindern.

Tragfähigkeit ‹R› (Résistance – Tragfähigkeit) Kriterium für die Standsicherheit von Tragwerken oder Bauteilen gegenüber bestimmten Einwirkungen.

Schmelzpunkt Der Schmelzpunkt von Mineralfaserplatten wird gemäss DIN 4102, Teil 17 ermittelt. Erfüllen die Mineralfaser-Dämmstoffe die in Teil 17 festgelegten Anforderungen, ist der Nachweis eines ‹Schmelzpunktes ≥ 1000 °C› erbracht.

Verkleidung Der Begriff ‹Verkleidung› wird, in Anlehnung an die europäischen Bezeichnungen, in dieser Publikation durch den Begriff ‹Bekleidung› ersetzt. ‹Bekleidung› steht sinngemäss für den Begriff ‹Verkleidung›, welcher in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF [1] verwendet wird.

Schnittholz Schnittholz wird in dieser Publikation als Oberbegriff für die im Holzbau üblichen Massivholzquerschnitte (Bretter, Schalungen, Latten, Profilleisten, Balken usw.) verwendet.

Wärmedämmung ‹I› (Isolation – Wärmedämmende Wirkung) Kriterium für die Fähigkeit einer raumabschliessenden Konstruktion, den Wärmedurchgang zu begrenzen.

Stahl Werkstoffe aus einer Metallegierung, die einen minimalen Schmelzpunkt von 1000 °C gewährleisten (Kap. 7.1), z. B. für Unterkonstruktionen, Schürzen, Fenstersimse, Verbindungsmittel usw. Unterkonstruktion Die Unterkonstruktion überträgt die Lasten der Aussenwandbekleidung auf die Tragkonstruktion der Aussenwand (Abb. 122-1 und Kap. 7.3).

11

Literaturverzeichnis [1]

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[4] [5] [6] [7]

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[10] [11]

[12] [13] [14]

Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF, 2003, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern. Online: http://bsvonline.vkf.ch Schweizerisches Brandschutzregister VKF, 2008, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, Bern. Online: http://bsronline.vkf.ch VKF FAQ, Frequently Asked Questions, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern. Online: http://bsvonline.vkf.ch SIA/Lignum Dokumentation 83, 1997: Brandschutz im Holzbau, SIA/Lignum, Zürich Lignatec, Lignum-Dokumentation Brandschutz, Bauten in Holz – Brandschutzanforderungen, Lignum, 2005, Zürich Lignum-Dokumentation Brandschutz, Bauen mit Holz – Qualitätssicherung und Brandschutz, Lignum, 2005, Zürich Lignum-Dokumentation Brandschutz, 4.1 Bauteile in Holz – Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand, Lignum, 2007, Zürich Lignum-Dokumentation Brandschutz, 4.2 Bauteile in Holz – Anschlüsse bei Bauteilen mit Feuerwiderstand, Verfügbarkeit: siehe www.lignum.ch Lignum-Dokumentation Brandschutz, 5.1 Flucht- und Rettungswege – Treppenanlagen und Korridore, Verfügbarkeit: siehe www.lignum.ch Lignum-Dokumentation Brandschutz, 9.1 Brandmauern – Konstruktion REI 90, Lignum, 2007, Zürich Lignum-Dokumentation Brandschutz, 9.2 Brandmauern – Anschlüsse an REI 90 (nbb) und REI 180 (nbb), Verfügbarkeit: siehe www.lignum.ch SN 505 265, 2003: Holzbau, SIA, Zürich SN 505 265/1, 2009: Holzbau – Ergänzende Festlegungen, SIA, Zürich Merkblätter VSH, Verband Schweizerischer Hobelwerke; holzbau schweiz; Stand Oktober 2007 • Sortierkriterien für Hobelwaren, Norm SIA 118/265, Ziffer B.1.4 • Merkblatt Nr. 1-4-06/D – Mittengetrennt / Rift-Halbrift • Merkblatt Nr. 3-6-07/D – Qualität von Holzfassaden – Einflussfaktoren, allgemeine Angaben • Merkblatt Nr. 4-2-07/D – Montage von Holzfassaden Online: http://www.vsh.ch

[15] DIN 4102, Teil 1, Ausgabe Mai 1998: Baustoffe, Beuth Verlag, Berlin [16] DIN 4102, Teil 4, 1994: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Beuth Verlag, Berlin [17] Kordina K., Meyer-Ottens C., 1994: Holz-BrandschutzHandbuch, Deutsche Gesellschaft für Holzforschung, München (Neuauflage 2009) [18] Grundsatzpapier für Rahmenbedingungen von Originalbrandversuchen, Projektgruppe Brandschutz bei Holzfassaden, interner Bericht zuhanden der VKF, Lignum, 2003 (unveröffentlicht), Zürich [19] Kotthoff I.: Mechanismen der Brandausbreitung über die Gebäudeaussenwand, interner Bericht zuhanden der VKF, Lignum, 2003 (unveröffentlicht), Zürich [20] Kotthoff I.: Prinzipien zur Überprüfung des Brandverhaltens von Holzaussenwandverkleidungen im originalmassstäblichen Versuchsaufbau, interner Bericht zuhanden der VKF, Lignum, 2003 (unveröffentlicht), Zürich [21] Feuerwehr 2000 plus, Konzeption, Regierungskonferenz für die Koordination des Feuerwehrwesens (RKKF), 1999, Herisau [22] Prüfbericht Nr. PB III/B-03-273, Orientierende Prüfung auf Normalentflammbarkeit (Baustoffklasse B2) nach DIN 4102 Teil 1, MFPA, Leipzig (unveröffentlicht), Lignum, Zürich [23] Prüfberichte: Originalmassstäbliche Brandversuche an Holzfassaden, Versuch 01 bis 33, MFPA, Leipzig (unveröffentlicht), Lignum, Zürich [24] Prüfberichte: Naturbrandversuche an Holzfassaden, MFPA, Leipzig (unveröffentlicht), Lignum, Zürich [25] Kotthoff I.: Mechanismen der Brandweiterleitung über die Gebäudeaussenwand, GVZ-Tagung Brandsicheres Bauen mit Holz, GVZ, 2008, Zürich [26] Kotthoff I.: Endbericht des Forschungsvorhabens (F 1998-30 DGfH) (4.117 DIBt), Brandverhalten und Brandweiterleitung unterschiedlicher Balkonkonstruktionen aus Holz und Holzwerkstoffen bei mehrgeschossigen Fassaden, 2003, MFPA, Leipzig [27] proHolz Arbeitsheft 9/07, Bauphysikalische Ausführung von Holzfassaden, proHolz Austria, 2007, Wien


73

Anhang

Werkstoffoptimierte Konstruktionen Die Angaben in der vorliegenden Publikation sind werkstoffneutral gehalten. Sie basieren auf den Erkenntnissen aus dem Projekt ‹Brandsicherheit und Holzbau›. Zusätzlich wurden im Auftrag von Firmen werkstoffoptimierte Konstruktionen untersucht und deren brandschutztechnische Taug-

A.1 A12-1

Pavatex-WärmedämmVerbundsystem bei Gebäuden mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Wärmedämm-Verbundsystem von Pavatex SA

A12-1 8

Innen 6

x

1 2 3 4 5

x

7

x y

lichkeit in Originalbrandversuchen nachgewiesen. Geprüfte, werkstoffoptimierte Gesamtsysteme sind nachstehend beschrieben bzw. unter www.lignum.ch zu finden.

y

Aussen

Brandschutzmassnahme Breite ≥ 60 mm Verputztes Wärmedämm-Verbundsystem von Pavatex ≤ 220 mm

1 Aussenschicht; mineralischer Verputz gemäss Systemgarantie von Pavatex 2 Holzfaserdämmplatte von Pavatex als Putzträger, Rohdichte ≥ 170 kg/m3 3 Holzfaserdämmplatte von Pavatex, Rohdichte ≥ 130 kg/m3 4 Dämmschutzschicht bei Bauten mit brennbaren Tragwerken: – Plattenwerkstoff ≥ 10 mm, BKZ 6q.3 – Wärmedämmung mit Feuerwiderstand EI 30 (nbb) – Holzwerkstoffplatte ≥ 15 mm, Rohdichte ≥ 580 kg/m3, BKZ 4.3 – Holzwerkstoffplatte ≥ 19 mm, Rohdichte ≥ 450 kg/m3, BKZ 4.3 – Massivholzplatte ≥ 19 mm, Rohdichte ≥ 330 kg/m3, BKZ 4.3 5 Horizontale Brandschutzmassnahme bei Bauten mit brennbaren Tragwerken, Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 75 kg/m3 6 Vertikale Brandschutzmassnahme bei Bauten mit brennbaren Tragwerken, Mineralwolle BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 75 kg/m3 7 Wandaufbau gemäss Kap. 2.4.2; Abb. 242-1 bis 242-4 8 Aussenwand mit Feuerwiderstand ≥ EI 30

A.1.1

Anwendung von Holzfaserplatten

Bei Gebäuden mit max. drei Geschossen (Abb. 241-1 und 241-2) und bei Gebäuden mit vier und mehr Geschossen (mit nicht brennbaren Tragwerken) ist die Anwendung von Aussendämmungen aus Holzfaserplatten mit einem nicht brennbaren, mineralischen Verputz bis zur Hochhausgrenze erlaubt (Tab. 231-1 und Abb. 242-3).

Bei Gebäuden mit vier und mehr Geschossen mit brennbaren Tragwerken werden grundsätzlich nicht brennbare Wärmedämmschichten gefordert. Diese Forderung gilt vor allem für Wärmedämmungen innerhalb der tragenden und/oder nicht tragenden Holzkonstruktion. Nicht brennbar verputzte Dämmsysteme mit Holzfaserplatten können bei Gebäuden mit brennbaren Tragwerken montiert werden, sofern die brandschutztechnische Leistungsfähigkeit der getroffenen Brandschutzmassnahmen durch Originalbrandversuche nachgewiesen ist (Kap. 2.4.4).

A.1.2

Brandschutztechnisch optimierte Konstruktion

Das Wärmedämmverbundsystem von Pavatex wurde im Rahmen des Versuchsprogrammes der Originalbrandversuche [23, Versuch 22] geprüft. Die Versuchsresultate ermöglichen die Anwendung somit bei Gebäuden mit brennbaren Tragwerken bis zur Hochhausgrenze (Kap. 2.4.4). Nachstehend und in Abbildung A12-1 sind die minimalen Anforderungen an den Aussenwandaufbau und die anwendbaren Baustoffe beschrieben. Grundsätzlich sind die Systemvorgaben für verputzte Aussenwärmedämmungen inklusive Befestigungs- und Zubehörmaterial einzuhalten (www.pavatex.ch): • Verputz Mineralischer Verputz mit einer minimalen Stärke von 8 mm. Anteil brennbarer Stoffe maximal 10 Masseprozent. • Holzfaserplatten Holzfaserdämmplatten gemäss Systemvorgaben von Pavatex mit einer maximalen Stärke von 200 mm und einer minimalen Rohdichte von 130 kg/m3 bzw. als Putzträger von 170 kg/m3. • Dämmschutzschicht Plattenwerkstoff gemäss Vorgaben in Abbildung A12-1 Punkt 4. • Brandschutzmassnahmen Mineralwolle mit BKZ 6q.3, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, Rohdichte ≥ 75 kg/m3. Anordnung gemäss Vorgaben in Kapitel 3.


74

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Projektpartner Teilprojekt B3, Fassaden

Angaben zum Projekt Die brandschutztechnischen Erkenntnisse dieser Publikation basieren auf einem umfassenden Versuchsprogramm, welches in Kapitel 1.3.4 zusammengefasst beschrieben ist. Das Versuchsprogramm bestand aus Labor-, Original- und Naturbrandversuchen. Vor allem die Durchführung von Original- und Naturbrandversuchen erforderte neben dem rein finanziellen ein umfassendes materialtechnisches und logistisches Engagement. In Ergänzung zu den auf den Seiten 75 und 76 dieser Publikation aufgelisteten Projektpartnern des Gesamtprojektes ‹Brandsicherheit und Holzbau› haben die nachstehend aufgeführten Institutionen und Firmen zusätzliche und namhafte Beiträge zum Gelingen dieses für die Holzwirtschaft einmaligen Versuchsprogrammes beigetragen. In erster Linie aufgrund der spontanen, kurzfristigen und unkomplizierten Zusagen konnten das Programm der Originalbrandversuche (Kap. 1.3.4.3) erweitert und die Naturbrandversuche (Kap. 1.3.4.4) an einem Gebäude in Merkers überhaupt durchgeführt werden. Die internationale Beteiligung, die Fachveranstaltung anlässlich eines Naturbrandversuches und die resultierenden Fernsehsendungen verleihen dem Projekt eine nachhaltige und publikumswirksame Ausstrahlung. Ein grosser Dank gehört somit allen beteiligten Helfern, Fachleuten, Prüf- und Fachinstitutionen, Verbänden und Unternehmungen. Die hohe Akzeptanz bei den Brandschutzbehörden für die geleisteten Arbeiten und die konkrete Umsetzung der gewonnenen Erkentnisse bei der Konstruktion von mehrgeschossigen Aussenwandbekleidungen in Holz rechtfertigen den Einsatz entsprechender Mittel.

Fachstellen mit Eigenleistungen • MFPA Leipzig GmbH, Gesellschaft für Materialforschung und Prüfanstalt für das Bauwesen, Leipzig, D • Ingenieurbüro für Brandschutz an Fassaden, Ingolf Kotthoff, Leipzig, D • Berner Fachhochschule, Architektur, Holz und Bau, Biel • Makiol + Wiederkehr, Dipl. Holzbau-Ing. HTL/SISH, Beinwil am See

Projektpartner mit finanziellen Beiträgen • DGfH, Deutsche Gesellschaft für Holzforschung, München, D • Fachverband der Holzindustrie Österreichs, Wien, A • Holzabsatzfonds, Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft, Bonn, D • Holzforschung Austria, Wien, A • Wood Focus Oy, Helsinki, FI

Materielle und finanzielle Beiträge Institutionen und öffentliche Trägerschaften • Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz, Schwyz • Freiwillige Feuerwehr Bad-Salzungen, Bad Salzungen, D • Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Merkers-Kieselbach, Merkers, D • Gemeinde Merkers-Kieselbach, Merkers, D • Wohnbaugenossenschaft, Bad-Salzungen, D Firmen und Handelsbetriebe • Ampack AG, Bautechnik, Rorschach, www.ampack.ch • Brühwiler August AG, Säge- und Hobelwerk, Balterswil, www.bruehwilerag.ch • Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG, Gladbeck, D, www.rockwool.de • Flumroc AG, Steinwolle, Flums, www.flumroc.ch • Haerry & Frey AG, Glastechnik, Beinwil am See, www.haerry.ch • Keiser Xaver Zimmerei Zug AG, Zug, www.keiser-zug.ch • Kuratle & Jaecker AG, Holzwerkstoffzentrum, Leibstadt, www.holzwerkstoffe.ch • Pavatex SA, Cham, www.pavatex.ch • Renggli AG, Haus- und Holzbau, Schötz, www.renggli-haus.ch • Sager AG, Dämmstoffe, Dürrenäsch, www.sager.ch • Saint-Gobain Isover SA, Lucens, www.isover.ch • Schuler Pius AG, Holzbauelemente, Rothenthurm, www.pius-schuler.ch • SFS unimarket AG, HandwerkStadt Heerbrugg, Heerbrugg, www.sfsunimarket.biz • Xella, Trockenbau-Systeme GmbH, Verkaufsbüro Schweiz, Münsingen, www.fermacell.ch Verband Schweizerischer Hobelwerke (Mitgliedsfirmen) • Balteschwiler AG, Laufenburg, www.balteschwiler.ch • Cyrill Brühwiler, Wiezikon b. Sirnach • Flückiger Holz AG, Schöftland, www.flueckiger-holz.ch • Fritz Brand AG, Zollbrück, www.brand-ag.ch • Gebr. Eisenring AG, Gossau, www.eisenring.ch • Gebr. Wey AG, Wolhusen, www.wey-parkett.ch • Holz Stürm AG, Goldach, www.holzstuerm.ch • Holzwerk Rieder AG, St. Stephan, www.hwr.ch • Hunkeler Josef, Wangen b. Olten • Josef Bucher AG, Escholzmatt, www.bucherholz.ch • Kälin & Co AG, Winterthur, www.kaelintaefer.ch • Konrad Keller AG, Unterstammheim, www.konradkeller.ch • Lüchinger Holz AG, Mels, www.luechinger.com • Mivelaz Bois SA, Le Mouret, www.mivelazboissa.ch • Murer Holzwerke AG, Stansstad, www.murer-stansstad.ch • Odermatt Hobelwerk AG, Hellbühl • Otto Lädrach AG OLWO, Worb, www.olwo.ch • Reber Hobelwerk AG, Langnau i. E., www.hobelwerk-reber.ch • Schärer Holz AG, Langenthal, www.schaerer-holz.ch • Schilliger Holz AG, Küssnacht am Rigi, www.schilliger.ch • U. Gmach, Wichtrach • Wälti Holzbau AG, Signau, www.triasol.ch • Zanella Holz AG, Turtmann, www.zanellaholz.ch


75

Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Lignum-Dokumentation Brandschutz Planung Nachweise Konstruktion

1

Planung Anforderungen an Tragwerke und Brandabschnitte Verwendung brennbarer Baustoffe

2

Qualitätssicherung Zuständigkeiten und Abläufe

3

Feuerwiderstandsbemessung Bauteile und Verbindungen

4

Bauteile in Holz Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand Anschlüsse bei Bauteilen mit Feuerwiderstand

5

Flucht- und Rettungswege Treppenanlagen und Korridore

6

Haustechnik Installationen und Abschottungen

7

Aussenwände Konstruktion und Bekleidungen

8

Abschlüsse Tür- und Trennwandsysteme Brandschutzfenster

9

Brandmauern Konstruktion und Anschlüsse

Die Lignum-Dokumentation Brandschutz zeigt die Möglichkeiten der Holzverwendung auf, die sich durch die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF (Ausgabe 2003, gültig seit 1.1.2005) ergeben. Sie stellt für Architekten, Ingenieure, Brandschutzbehörden und Ausführende ein wichtiges Arbeitsinstrument in Planung, Vollzug und Umsetzung dar. Sie vermittelt ein breites Wissen über den Brandschutz im Holzbau, fördert die fachliche Kompetenz und bildet damit die Voraussetzungen, die den Holzbau als brandschutztechnisch sichere Bauweise entscheidend prägen. Die Lignum-Dokumentation Brandschutz besteht aus Themenblöcken, denen einzelne, aufeinander abgestimmte Publikationen zugeordnet sind. Die Themenblöcke sind nebenstehend aufgeführt. Die Publikationen der Lignum-Dokumentation Brandschutz erscheinen fortlaufend und ersetzen die SIA/Lignum Dokumentation 83, Brandschutz im Holzbau aus dem Jahre 1997. Lignum informiert über den aktuellen Stand der Publikationen (www.lignum.ch).

Leitende Autoren Jakob Studhalter, Josef Kolb AG, Uttwil Reinhard Wiederkehr, Makiol + Wiederkehr, Beinwil am See

10 Grundlagen Begriffe, Brandverhalten, Prüfung und Klassierung

Projektpartner Lignum, Holzwirtschaft Schweiz holz 21, Förderprogramm des BAFU SHF, Selbsthilfefonds der Schweizerischen Waldund Holzwirtschaft Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung VKF, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen SIA, Schweizerischer Ingenieurund Architektenverein

Verbände • FFF Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassadenbranche • FRM Fédération suisse romande des entreprises de menuiserie, ébénisterie et charpenterie • HIS Holzindustrie Schweiz • Holzbau Schweiz • HWS Holzwerkstoffe Schweiz • ISP Interessengemeinschaft der Schweizerischen Parkettindustrie • SFH Schweizer Fachgemeinschaft Holzleimbau • SFV Schweizerischer Furnier-Verband • STE Verband Schweizerischer Holzingenieure • VGQ Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser • VSH Verband Schweizerischer Hobelwerke • VSSM Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten • WVS Waldwirtschaft Schweiz

Versicherungen/Ämter • Aargauische Gebäudeversicherung • Assekuranz AR, Gebäudeversicherung • Basellandschaftliche Gebäudeversicherung • Gebäudeversicherung Bern • Etablissement Cantonal d’Assurance des Bâtiments, Fribourg • Gebäudeversicherung Graubünden • Etablissement Cantonal d’Assurance immobilière et de prévention, Jura • Gebäudeversicherung des Kantons Luzern • Etablissement Cantonal d’Assurance et de Prévention, Neuchâtel • Nidwaldner Sachversicherung • Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen • Solothurnische Gebäudeversicherung • Gebäudeversicherung Thurgau • Etablissement d’assurance contre l’incendie et les éléments naturels du Canton de Vaud • Gebäudeversicherung Zug • Gebäudeversicherung Kanton Zürich • Hochbauamt Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


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Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen

Impressum Projekt ‹Brandsicherheit und Holzbau› ‹Brandsicherheit und Holzbau› ist ein Gesamtprojekt der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft zur Sicherung eines hohen Brandschutzes von Holzbauten und Bauteilen aus Holz. Schwerpunkte sind Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer in Form von Kursen und Dokumentationen (Lignum-Dokumentation Brandschutz) sowie die Qualitätssicherung. Die Grundlagen für die vorliegende Publikation stammen aus dem Teilprojekt B3, Fassaden, des Projektsegmentes B, Forschung und Entwicklung. Projektleitung Bernhard Furrer, Lignum, Zürich Josef Kolb, Josef Kolb AG, Uttwil Reinhard Wiederkehr, Makiol + Wiederkehr, Beinwil am See Massgebliche Unterstützung holz 21, Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU www.holz21.ch

Lignum-Dokumentation Brandschutz 7.1 Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen Autoren Beat Bart, dipl. Holzbauingenieur HTL/STV, Makiol + Wiederkehr, Beinwil am See Ingolf Kotthoff, dipl. Phys., MFPA Leipzig GmbH, Leipzig, D Reinhard Wiederkehr, dipl. Holzbauingenieur HTL/STV, Makiol + Wiederkehr, Beinwil am See Fachliche Begleitung Hanspeter Kolb, Dipl. Zimmermeister, Berner Fachhochschule, Architektur, Holz und Bau, Biel Hans Schneeberger, Dipl. Architekt HTL, Zofingen, VKF, Bern

Reinzeichnungen Josef Kolb AG, Uttwil Fachausschuss ‹Brandschutz im Holzbau, Lignum, VKF, SIA› Der Fachausschuss ‹Brandschutz im Holzbau, Lignum, VKF, SIA› begleitet und koordiniert die Entwicklung im Bereich Brandschutz und Holzanwendung und leitet die inhaltliche Ausrichtung des Gesamtprojektes ‹Brandsicherheit und Holzbau› sowie der LignumDokumentation Brandschutz. Dessen Mitglieder sind: Josef Kolb, Josef Kolb AG, Uttwil (Vorsitz) Michael Binz, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, Bern Marc-Olivier Burdet, Division Prévention, Etablissement Cantonal d’Assurance, Pully Prof. Dr. Mario Fontana, Institut für Baustatik und Konstruktion, ETH Hönggerberg, Zürich

Bildnachweis (Anzahl Bilder) Ingolf Kotthoff 6, 10 (2); MFPA Leipzig 8 (4), 9 (6), 11 (8), 20 (3); Rainer + Leonard Ott 12; Alois Ottiger 12; Hans Ege 12; Corinne Cuendet 12, 13; Karin Aeschlimann 12; Francesca Giovanelli 12; Frank Roskothen 12; Makiol + Wiederkehr 12 (5), 13 (2), 74 (3); Walter Mair 13; Renggli AG Sursee 13 (3); René Rötheli 13; Künzli Holz AG Davos 13, 27; Josef Kolb 74; Daniel Schild 74 Herausgeber Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Zürich Christoph Starck, Direktor Gestaltung BN Graphics, Zürich

Bernhard Furrer, Lignum, Zürich Daniel Ingold, Lignum Office romand, Le Mont-sur-Lausanne

Druck Kalt-Zehnder-Druck AG, Zug

Jean-Pierre Jungo, Gebäudeversicherung Bern, Ittingen Jürg Neeracher, Kantonale Feuerpolizei, Zürich Marco Sgier, Gebäudeversicherung Graubünden, Chur Reinhard Wiederkehr, Makiol + Wiederkehr, Beinwil am See

Das Copyright dieser Publikation liegt bei Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Zürich. Eine Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers zulässig. Haftungsausschluss Die vorliegende Publikation wurde mit aller Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Die Herausgeber haften nicht für Schäden, die durch die Benützung und Anwendung der vorliegenden Publikation entstehen können.

LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz Falkenstrasse 26, 8008 Zürich Tel. 044 267 47 77, Fax 044 267 47 87 info@lignum.ch www.lignum.ch

Lignum-Hotline: 044 267 47 83 Benutzen Sie unsere Fachberatung am Telefon von 8–12 Uhr, die täglich von Montag bis Freitag gratis zur Verfügung steht.

Lignum-Dokumentation Brandschutz 7.1 Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen 1. Auflage Erschienen im Januar 2009


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