21
2.4 241-1
Dämmung mit Qualmgrad 1 (starke Qualmbildung)
Beispiele für nicht tragende Aussenwandkonstruktionen
In Kapitel 2.4 sind Beispiele von nicht tragenden Aussenwandkonstruktionen in Holzbauweise dargestellt. Für die im Holzbau vorhandenen oder notwendigen Schichten sind die minimalen Anforderungen festgehalten. Als Grundlage und für die nutzungsbezogenen Einschränkungen gelten die Angaben in Tabelle 231-1 bzw. Kapitel 2.3.4. Die minimalen Anforderungen an das Brandverhalten (BKZ) der einzelnen Schichten gelten für tragende Aussenwandkonstruktionen sinngemäss. Zur Gewährleistung der Brandabschnittsbildung sind die Anschlüsse der Aussenwandkonstruktion an die brandabschnittsbildenden Decken und Wände besonders zu beachten (siehe Kap. 5.2 und 5.3). Beim obersten Geschoss von Bauten bis zur Hochhausgrenze und bei Einfamilienhäusern (unabhängig von der Geschosszahl) gelten die Anforderungen für Bauten mit nicht mehr als drei Geschossen sinngemäss.
2.4.1
241-1 5 Innen
1 2 3 4 6 7 8
Aussen
1 2 3 4 5 6 7
Aussenschicht BKZ 4.2 Hinterlüftung/Lattung BKZ 4.2 Dämmschutzschicht BKZ 4.1 Wärmedämmung BKZ 4.1 oder BKZ 5.1 Holzkonstruktion BKZ 4.3 Luftdichtigkeitsschicht/Dampfbremse BKZ 4.1 (Folie) Innere, hohlraumfreie Abdeckung (Anforderung je nach Nutzung und Grösse von Bauten oder Brandabschnitten) 8 Lattung und innere Wandbekleidung
Bauten mit nicht mehr als drei Geschossen
241-2
Dämmung mit Qualmgrad 2 oder 3 (mittlere oder leichte Qualmbildung)
Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen
241-2
In den Abbildungen 241-1 und 241-2 sind mögliche Aussenwandaufbauten für nicht tragende, hinterlüftete Aussenwandkonstruktionen bei ein- bis dreigeschossigen Gebäuden dargestellt.
5 Innen
1 2 3 4 6 7 8
Aussen
1 2 3 4 5 6 7
Aussenschicht BKZ 4.2 Hinterlüftung/Lattung BKZ 4.2 Dämmschutzschicht BKZ 4.1 Wärmedämmung BKZ 4.2 Holzkonstruktion BKZ 4.3 Luftdichtigkeitsschicht/Dampfbremse BKZ 4.1 (Folie) Innere Abdeckung BKZ 4.2 (brandschutztechnisch nicht notwendig) 8 Lattung und innere Wandbekleidung