Haustechnik – Installationen und Abschottungen, BSV 2003

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Haustechnik – Installationen und Abschottungen

Küchen Dieses Kapitel enthält eine gewerksübergreifende Zusammenfassung der speziell bei Küchen zu berücksichtigenden Brandschutzanforderungen. Insbesondere die Anforderungen bezüglich der Küchenabluft

7.1

Küchenabluft im Wohnungsbau

Kanäle für Küchenabluft müssen aus nicht brennbarem Material bestehen. Im Raum, in dem sich die Absaugstelle befindet (Küche), darf der Lüftungskanal auf einer Länge von maximal zwei Metern als flexibler Kanal ausgebildet sein. In Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise müssen Kanäle für Küchenabluft ausserhalb des Raumes, in dem sich die Absaugstelle befindet, bis zum Eintritt in den Schacht EI 30 (nbb) ausgeführt werden. Dazu können Bekleidungen mit Brandschutzfunktion EI 30 (nbb) oder Lüftungskanäle EI 30 (nbb) gemäss Brandschutzregistergruppe 501 [2] verwendet werden.

710-1

betreffen auch Einfamilienhäuser. Die gewerksbezogenen Anforderungen der Kapitel 3 bis 6 gelten übergeordnet.

710-1

Von Lüftungskanälen für Küchenabluft ist ausserhalb des Raumes, in dem sich die Absaugstelle befindet, der Sicherheitsabstand zu brennbarem Material gemäss Kapitel 4.4, Abbildung 440-1 einzuhalten. Wanddurchführungen sind EI 30 (nbb) auszukleiden, oder es sind ebenfalls Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien einzuhalten (Abb. 710-1, 710-3 und 710-4). Befinden sich Ausmündungen von Küchenabluftkanälen an der Aussenwand weniger als 0,5 m unter der Dachuntersicht, muss die Dachuntersicht auf einer Breite von 1,0 m mit Feuerwiderstand EI 30 (nbb) bekleidet werden (Abb. 710-4).

710-2

Küchenabluft im Wohnungsbau 4 3 710-2

Küchenabluft in Mehrfamilienhaus in Holzbauweise

2

2

1

1

1 Kanal für Küchenabluft im Raum, in dem sich die Absaugstelle befindet: nicht brennbar, flexible Leitung auf einer Länge von max. 2 m möglich 2 Kanal für Küchenabluft ausserhalb des Raumes, in dem sich die Absaugstelle befindet: nicht brennbar 3 Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien (bzw. Bekleidung oder Lüftungskanal mit Feuerwiderstand) gemäss Abb. 440-1 erforderlich 4 In brennbaren Bauteilen Bauteilöffnung EI 30 (nbb) bekleidet (wegen Anforderungen an Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien)

1 Kanal für Küchenabluft im Raum, in dem sich die Absaugstelle befindet: nicht brennbar, flexible Leitung auf einer Länge von max. 2 m möglich 2 Kanal für Küchenabluft ausserhalb des Raumes, in dem sich die Absaugstelle befindet: nicht brennbar, Feuerwiderstand EI 30 (nbb)


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