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Dauerwärmebeständiges Material Bauteile im Nahbereich wärmetechnischer Anlagen (z. B. Unterlagsplatten, Wände hinter Feuerungsaggregaten, Brandschutzelemente für Abgasanlagen usw.) dürfen sich – aufgrund europäischer Prüfnormen – gegenüber der Raumtemperatur um nicht mehr als 65 K erwärmen. Damit werden absolute Temperaturen von 90 °C und mehr erreicht. Für solche Bauteile dürfen deshalb nur Materialien verwendet werden, die im Dauerbetrieb unter derartigen Temperaturbeanspruchungen ihre ursprünglichen Eigenschaften nicht verlieren. Geeignete Materialien oder Bauteile werden als ‹dauerwärmebeständig› bezeichnet. Geeignete Materialien sind z. B. Zement-, Fiber- oder Kalziumsilikatplatten, zementgebundene Spanplatten und Blähglimmerplatten. Bauteile mit VKF-Brandschutzanwendung gemäss den Brandschutzregistergruppen 401/402/403 [2] erfüllen die Anforderung ebenfalls. Gipshaltige Produkte erfüllen die Anforderung in der Regel nicht. Feuerwiderstand Der Feuerwiderstand kennzeichnet das Brandverhalten von Bauteilen. Er ist die Mindestzeit in Minuten, während der ein Bauteil die gestellten Anforderungen (beispielsweise Tragfähigkeit ‹R›, Raumabschluss ‹E› oder Wärmedämmung ‹I›) erfüllen muss. Luftauslässe/Luftdurchlässe Ein- und Austrittsöffnungen bei Lüftungskanälen werden unterschiedlich als ‹Luftauslässe› oder ‹Luftdurchlässe› bezeichnet. In der vorliegenden Publikation wird grundsätzlich der Begriff ‹Luftdurchlässe› verwendet, ausser in Zitaten aus den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF 2003 [1], wenn in diesen der Begriff ‹Luftauslässe› steht. nbb (nicht brennbar) Mit dem Zusatz ‹(nbb)› bezeichnete Bauteile müssen ganz oder teilweise aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Die detaillierten Anforderungen an den Schichtaufbau von Holzbauteilen können der Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Bauteile in Holz – Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand› [5] entnommen werden.
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Haustechnik – Installationen und Abschottungen
Raumabschluss ‹E› (Etanchéité – Dichtigkeit) Kriterium für die Fähigkeit raumabschliessender Bauteile, den Durchtritt von Feuer und Rauch zu verhindern. Schmelzpunkt Der Schmelzpunkt von Mineralfaserplatten wird gemäss DIN 4102, Teil 17 ermittelt. Erfüllen die Mineralfaser-Dämmstoffe die in Teil 17 festgelegten Anforderungen, ist der Nachweis eines ‹Schmelzpunktes ≥ 1000 °C › erbracht. Tragfähigkeit ‹R› (Résistance – Tragfähigkeit) Kriterium für die Standsicherheit von Tragwerken oder Bauteilen gegenüber bestimmten Einwirkungen. Verkleidung Der Begriff ‹Verkleidung› wird, in Anlehnung an die europäischen Bezeichnungen, in dieser Publikation durch den Begriff ‹Bekleidung› ersetzt. ‹Bekleidung› steht sinngemäss für den Begriff ‹Verkleidung›, welcher in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF 2003 [1] verwendet wird. VKF-Brandschutzanwendung, VKF-anerkannt VKF-Brandschutzzulassung, VKF-zugelassen Die bisher üblichen Begriffe ‹VKF-Brandschutzzulassung› und ‹VKFzugelassen› werden neu durch die Begriffe ‹VKF-Brandschutzanwendung› und ‹VKF-anerkannt› ersetzt. In der vorliegenden Publikation werden grundsätzlich die neuen Begriffe verwendet, ausser in Zitaten aus den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF 2003 [1], die wortgetreu wiedergegeben werden. Detaillierte Informationen zur Handhabung dieser Begriffe durch die VKF können dem Brandschutzregister Online [2] entnommen werden. Wärmedämmung ‹I› (Isolation – wärmedämmende Wirkung) Kriterium für die Fähigkeit einer raumabschliessenden Konstruktion, den Wärmedurchgang zu begrenzen.
Literaturverzeichnis [1]
Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF, 2003, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern. Online: www.praever.ch [2] Schweizerisches Brandschutzregister VKF, 2009, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern. Online: www.praever.ch [3] SIA/Lignum Dokumentation 83, 1997: Brandschutz im Holzbau, SIA/Lignum, Zürich [4] Lignatec, Lignum-Dokumentation Brandschutz, Bauten in Holz – Brandschutzanforderungen, Lignum, 2005, Zürich [5] Lignum-Dokumentation Brandschutz, 4.1 Bauteile in Holz – Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand, Lignum, 2007, Zürich [6] Lignum-Dokumentation Brandschutz, 4.2 Bauteile in Holz – Anschlüsse bei Bauteilen mit Feuerwiderstand, Lignum, Zürich, Verfügbarkeit: siehe www.lignum.ch [7] Lignum-Dokumentation Brandschutz, 8.1 Abschlüsse – Tür- und Trennwandsysteme, Lignum, 2009, Zürich [8] SN EN 1443, 2003: Abgasanlagen – Allgemeine Anforderungen, SIA, Zürich [9] Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse NEV, SR 734.26 [10] Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen NIV, SR 734.27 [11] SEV 1000: 2010, Niederspannungs-Installationsnorm NIN, Ausgabe 2010, Electrosuisse, Fehraltdorf
[12] G1d, Gasleitsätze für Gasinstallationen, die Aufstellung von Gasapparaten, Hausanschlussleitungen mit einem Betriebsdruck bis 5 bar für Erdgas H und Flüssiggas-Luftgemische, 2005, Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW, Zürich [13] G3d, Richtlinien für Gasheizungen mit Nennwärmeleistungen grösser 70 kW und einem Betriebsdruck bis 5 bar, 2002, Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW, Zürich [14] Stand-der-Technik-Papier Ofen- und Cheminéebau, Verband Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte VHP, 2009, Olten [15] Erläuterungen zu der Brandschutzrichtlinie Wärmetechnische Anlagen, Schweizerische Kamin- und Abgasleitungsvereinigung SKAV, Olten [16] Brandsicherheit und Holzbau, B8 Abschottungen/ B9 Haustechnik, Schlussbericht inkl. Ergänzung (Nr. 2653-SB-01/02), Berner Fachhochschule, Hochschule für Architektur, Bau und Holz HSB (jetzige Hochschule für Architektur, Holz und Bau BHF AHB), 2003/05, Biel [17] Wesche, J.: Gutachtliche Stellungnahme zum Brandverhalten von Abschottungssystemen in Holzkonstruktionen (Nr. G20/09-We), 2009, Leverkusen (unveröffentlicht), Lignum, Zürich