Bauteile in Holz – Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand, BSV 2003

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Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand

Bauteile mit Mindestkantenabmessung Bauteile mit der Bezeichnung ‹Mindestkantenabmessung› kommen dort zum Einsatz, wo die Brandschutzvorschriften ein ‹ausreichend dimensioniertes› Tragwerk verlangen. Gemäss Praxiserfahrung weist eine nach den Regeln der Baukunde erstellte Holztragkonstruktion einen nicht genau definierten Feuerwiderstand von etwa 12 bis 15 Minuten auf. Damit sind Holzkonstruktionen ohne brandschutztechnische Bemessung und Massnahmen (keine Anforderung) bezüglich des Feuerwiderstands mit nicht brennbaren Stahlkonstruktionen ohne Brandschutzmassnahmen vergleichbar. Bei Holzkonstruktionen mit minimalen Kantenabmessungen von 100 mm oder bei ausreichend dimensionierten Verbundquerschnitten, wie sie nachfolgend beschrieben sind, kann von einem höheren Feuerwiderstand ausgegangen werden. Bei Bauteilen mit Mindestkantenabmessung wird die Tragkonstruktion ohne die Verbindungen und die Anschlüsse beurteilt. Sie übernehmen somit tragende, aber nicht brandabschnittsbildende Funktion.

Bezüglich des Feuerwiderstands liegen Bauteile mit Mindestkantenabmessung also zwischen Bauteilen ohne Brandschutzmassnahmen (keine Anforderung) und Bauteilen der Feuerwiderstandsklasse R 30. Mit der in diesem Kapitel beschriebenen Konstruktionsart wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Holztragwerke mit ausreichenden Kantenabmessungen auch ohne eigentliche Brandschutzbemessung ein gutes Brandverhalten aufweisen. Zudem erfolgt eine Abgrenzung zu Tragwerken, deren Konstruktionsteile Abmessungen von lediglich 40 mm oder weniger aufweisen. Bauteile mit Mindestkantenabmessung sind für Raumtemperatur bemessene Tragwerke. Eine Bemessung für die aussergewöhnliche Einwirkung Brand ist nicht erforderlich. Ausser den nachfolgend aufgeführten Anforderungen an die Kantenabmessungen und Schichtdicken sind an die Ausführung keine Anforderungen gestellt.

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Statisch wirksamer Verbund 1 Träger, Einzelquerschnitt von Tragwerken; b, h ≥ 100 mm 2 Balkenlage mit Bodenbelag; Träger b, h ≥ 100 mm, Tragschicht d ≥ 20 mm 3 Rippendecke mit statisch wirksamem Verbund zwischen Rippe und Beplankung; Rippe b ≥ 80 mm, h ≥ 100 mm, Tragschicht d ≥ 20 mm

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Träger und Decken mit Mindestkantenabmessung

4 Hohlkastendecke mit statisch wirksamem Verbund zwischen Rippe und Beplankungen; Rippe b ≥ 60 mm, h ≥ 100 mm, Beplankungen d ≥ 20 mm 5 Massivholzdecke; h der Bemessung für Raumtemperatur entsprechend 6 Massivholzdecke; h der Bemessung für Raumtemperatur entsprechend 7 Deckensystem mit Hohlräumen, Decklagen mit Stegteilen verleimt, aus Massivholz oder Holzwerkstoffen; h der Bemessung für Raumtemperatur entsprechend, d ≥ 20 mm


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