Dezember 2015 LEIBNITZ AKTUELL

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BAUEN WOHNEN

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

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Tipps zum richtigen Hausbau Bevor Sie Ihr Bauvorhaben starten, sollten Sie zuerst ein paar wichtige Dinge bedenken: 1. Wo kann man überhaupt bauen?

Die Beschaffenheit (Eignung) des Grundstücks muss für das geplante Gebäude geeignet sein. Ein Grundstück, auf dem ein Wohnhaus errichtet werden soll, muss als Bauland gewidmet sein. Ob dies der Fall ist, erfährt man durch das zuständige Gemeindeamt. Auch die Größe des Grundstückes spielt eine entscheidende Rolle. 2. Wie muss man bauen?

Der geplante Bau muss fachmännisch

und dem Stand der Technik entsprechend nach gültigem Baurecht errichtet werden. Dazu zählen unter anderem der Schutz vor Nässe und Feuchtigkeit, hygienische Mindeststandards, solide und feste Bauweise, Wärmedämmung oder die Verträglichkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild.

anzahl, …  Informationen über das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes. 4. Wann kann man beginnen?

Erst nach Erteilung der Baubewilligung. Außerdem ist für eine sachgemäße Ausführung des Baues durch befugte Personen Sorge zu tragen.

3. Womit sollte man beginnen?

Am Anfang steht ein Besuch im Gemeindeamt, wo man sich folgende Informationen holen sollte:  Flächenwidmung des Baugrundstückes  Bebauungsrichtlinien der Gemeinde als Baubehörde  Konkrete Bebauungsart, Abstände, maximale Geschoß-

5. Wann ist das Gebäude offiziell fertig?

Nach erfolgter Fertigstellung des Hauses muss die Gemeinde davon in Kenntnis gesetzt werden. Erst wenn die Gemeinde die Benützungsfreigabe erteilt, darf das Haus bewohnt werden!

Experten-Tipp: Der Bausachverständige In kaum einem anderen Bereich des täglichen Lebens werden so viel Geld, Engagement und Leidenschaft eingesetzt wie beim Bauen und Wohnen. Nur beim wichtigsten Teil des Bauens wird gespart, bei der örtlichen Bauaufsicht durch einen Sachverständigen oder Baumeister. Meist treten bautechnische Fehler erst viel später auf. Nämlich erst wenn die Gewährleistung bereits abgelaufen ist. Und dann ist der Schrecken groß, die Kosten für die Behebung hoch. Deshalb meine Empfehlung: Ziehen Sie bei Neubau, größerer Sanierung oder Immobilienankauf einen Bausachverständigen zur Baubegleitung bei. Der SV agiert im Sinne des Bauherren, prüft Bauqualität, Baufortschritte und koordiniert die einzelnen Gewerke. Und diese baubegleitende Qualitätskontrolle, die nur ca. 1 bis maximal 2% der Gesamtbaukosten beträgt, ist den meisten Bauherren oftmals zu teuer. Eine Mängelsanierung kostet aber ein Vielfaches der begleitenden Baukontrolle. Ω FRANZ STROHMEIER GMBH | Baumeister und Sachverständiger | Sackgasse 29, 8430 Leitring T 0664 16 25 890 | baumeister.strohmeier@aon.at

Baumeister Franz Strohmeier


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