Kulturförderung durch Zielvereinbarung

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Kulturförderung durch Zielvereinbarung

Kulturförderung durch Zielvereinbarung Modellentwicklung zwischen Kulturressort (Politik), Kulturabteilung des Landes Salzburg und Kulturschaffenden 2000 – 2001 Ein Projekt der Kulturabteilung Salzburg im Frühjahr 2002 Moderation zwischen Verwaltung und Kultueinrichtung: Prof. Herwig Pöschl

Verfasser: Prof. Herwig Pöschl Überarbeitet: 4. August 2012

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VORBEMERKUNGEN Alle Beteiligten stimmen darin überein, dass die Arbeit der Projektgruppe ›Kulturförderung durch Zielvereinbarung‹ eine Diskussion um das Kulturbudget nicht ersetzt. Eine ausreichende Dotierung ist Grundvoraussetzung für eine Umsetzung dieses Modells.

A. AUSGANGSSITUATION 1. PROJEKTHINTERGRUND Durch die generelle Richtungsänderung der Politik, die sich auf alle Gebietskörperschaften erstreckt, bzw. die Mitwirkung der Länder an der Budgetkonsolidierung des Bundes bzw. neue budgetäre Zielsetzungen des Landes Salzburg werden die Mittel der Kulturförderung nicht im gewünschten Ausmaß wachsen können und aus derzeitiger Perspektive tendenziell verknappt. Die knapper werdenden Mittel fordern in der Folge einen gezielten und wirksameren Einsatz der Förderung. Es besteht außerdem die Gefahr, dass der Konsens in Fragen der Kulturförderung unterschiedlichster Projekte und Institutionen brüchig wird und jede Förderungsentscheidung auf eine neue Legitimationsbasis zu stellen ist. Dazu kommt, dass Konzentrationen des Mitteleinsatzes als Komplementärmaßnahme auch das Instrument der Evaluation der Fördermaßnahmen brauchen und sei es nur deswegen, um Mittelzuwendungen politisch außer Streit zu stellen. Insgesamt geht es also um eine Versachlichung und Objektivierung der Förderung Schaffung neuer Grundlagen für Kulturfinanzierung, die den Eindruck mäzenatischer Vergaben ersetzen Verbesserung der Qualität der geförderten Institutionen / Projekte Evaluation der getroffenen Förderungsentscheidungen Daraus resultieren neue Anforderungen an fördernde Politiker, Kulturverwaltung und geförderte Einrichtung. Wie nie zuvor geht es heute auch um die Entwicklung neuer Formen der Verwaltung: Wirkungsorientierung und Kundennähe sind auch im Public Service Trumpf. Privatwirtschaftliche Methoden lassen sich indessen nicht ohne weiteres auf die Verwaltung übertragen, und es bedarf einer solidarischen Entwicklung eines verbesserten Förderungsmodells zwischen und mit allen Beteiligten. 2. LEITBILD DER KULTURVERWALTUNG Im Leitbild der Kulturverwaltung des Landes Salzburg versteht sich diese als ein Team im Amt der Landesregierung, zuständig für Kunst, Kultur und Sport. Es will der Kunst, der Volkskultur, der Alltagskultur, dem Sport einen gebührenden Stellenwert allgemein und besonders in Salzburg verschaffen, deren Rahmenbedingungen verbessern und deren Wert für die Gesellschaft den Menschen näher bringen.

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Sie versteht sich als eine Kultur- und Sportverwaltung, die entwicklungsorientiert arbeitet und sich nicht auf Routine beschränkt agiert und nicht nur reagiert Prozesse ermöglicht und Strukturen schafft die Aktivitäten ihrer Partner koordiniert und vernetzt sich einmischt, wenn sie es im Interesse von Kunst, Kultur und Sport für notwendig hält sich als deren Lobby versteht - innerhalb der Landesregierung und auch außerhalb, in der Öffentlichkeit, bei Wirtschaft, Politik, Medien und Verwaltung Partnerschaften und den Dialog mit allen Vertretern von Kunst, Kultur, sowie Sport sucht und pflegt denn mit ihnen verbinden uns gemeinsame Werte, Ziele und Anliegen‹ Sie fördert im Rahmen der Verwaltung Kunst, Kultur und Sport finanziell, ideell, mit eigenen Projekten und Veranstaltungen; und vollzieht Kulturrecht. Die Kulturverwaltung hat für ihre Tätigkeit folgende Leitvorstellungen bürgernah und serviceorientiert offen und kooperativ verlässlich und entscheidungsfreudig unbürokratisch und zügig transparent und ehrlich flexibel und lernfähig kreativ und professionell Dabei setzt sich die Kulturverwaltung ein für die Freiheit von Kunst und Kultur eine möglichst hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit für den Stellenwert und die Erfordernisse von Kunst, Volkskultur, Alltagskultur und Sport in der Gesellschaft ein breites Interesse in der Gesellschaft dafür eine stärkere aktive Beteiligung der Bevölkerung im Kunst- und Kulturbereich ein größeres Verständnis in der Gesellschaft für das Miteinander von Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen verbesserte Rahmenbedingungen für Künstler, Kulturvermittler und Sportler eine aktive Unterstützung von Kunst, Kultur und Sport durch Wirtschaft, Medien, Politik und Verwaltung ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen für ihre Förderungstätigkeit mehr Mittel insgesamt in der Gesellschaft für Kunst, Kultur und Sport Copyright 2012 Prof. Herwig Pöschl Alle Rechte vorbehalten. All Rights Reserved. 3


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und tritt auf gegen Diskriminierung in Kunst, Kultur und Sport. Die Vision der Abteilung: Kultur und Sport st, dass Kunst, Kultur und Sport Selbstverständlichkeiten im Alltag der Salzburgerinnen und Salzburger sind (werden). 3. NEW PUBLIC MANAGEMENT Die selbstgewählten Leitvorstellungen der Kulturverwaltung verbinden sich mit dem (Management-) Modell einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Mit NPM wird im allgemeinen eine umfassende Reform der Steuerung der öffentlichen Verwaltung angestrebt. Im Zentrum der wirkungsorientierten Verwaltungsführung steht die Leistung, im Bereich der Kulturverwaltung also die einzelne Kulturförderung (Vorbereitung und Durchführung der Mittelvergabe). Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennzeichnet sich ganz allgemein – und hier zur Erklärung eingefügt eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung, insbesondere durch folgende sechs Elemente: kunden- und mitarbeiterorientierte Verwaltung (Verwaltungskultur der Eigenverantwortung und Anreize), schlanke, qualitätsorientierte Verwaltung (Contracting out, Outsourcing), Wettbewerb unter den Leistungsanbietern (Competitive Testing, Benchmarking), Wirkungskontrolle (Wirkungsprüfungen, Evaluationen), dezentrale Verwaltungseinheiten (Leistungseinheiten, agencies, profit-centers mit weitgehender Autonomie und eigenen Führungs- und Entscheidungsstrukturen, Konzernstruktur), Finalsteuerung (Steuerung mit Zielvorgaben, Produkten) mittels Globalbudgetierung nach Produktegruppen mit Kostenrechnung unter teilweiser Lockerung des Jährlichkeitsprinzips (Finanzsteuerung) und Leistungsaufträgen/-vereinbarungen (Leistungssteuerung).

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Mit der wirkungsorientierten Verwaltungsführung sollen insbesondere folgende Ergebnisse erzielt werden: Stärkung der strategischen Führung der politischen Ebene unter weitgehender Delegation an die operative Ebene (Abbau der Übersteuerung im operativen Bereich zugunsten eines Abbaus der Untersteuerung im strategischen Bereich), Umwandlung der Verwaltung in ein kunden- und leistungsorientiertes Dienstleistungsunternehmen, Förderung der Aufgaben-, Ressourcen- und Ergebnisverantwortung auf Stufe Departement und Amt (Leistungseinheit), Effektivitätssteigerung (Aufgaben- und Mittelkonzentration), Effizienzsteigerung (Kostenbewusstsein), Änderung der Verwaltungskultur (Eigenverantwortung, Motivation, Leistungsbereitschaft), Wettbewerbsfähigkeit (verwaltungsintern und -extern), Vernetzung der verschiedenen Steuerungsinstrumente des Leistungs- und des Finanzbereichs und Schaffung eines ganzheitlichen Planungs-, Entscheidungs-, Vollzugs- und Kontrollrhythmus (integrierte Aufgaben- und Ressourcensteuerung). Damit ist allerdings keineswegs gemeint, die Verwaltung einem gewinnorientierten Privatunternehmen gleichzusetzen, welches nur rentable Produkte herzustellen gewillt ist. Oder anders gesagt: Wirkungsorientierte Verwaltungsführung ist nicht mit gewinnorientierter Unternehmensführung gleichzusetzen. Vielmehr soll die Verwaltung zwar die ihr übertragenen Aufgaben zielgerichtet, effizient und wirksam - und in diesem Sinn besser - erfüllen; ihr Handeln muss aber gerecht und demokratisch legitimiert sein sowie politisch verantwortet werden können bzw. kann politische Willensbildung und -entscheidung nicht ausschließen.

Wirkungsorientierte Verwaltungsführung will eine klare Aufteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf drei Ebenen, welche konkret auch für die Kulturabteilung gelten: Politisch - strategische Ebene: Die Landesregierung - bzw. die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Berechtigten - erteilen den politischen Auftrag. Dieser ergibt sich aus der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen, sowie aus der Leistungs- und Finanzplanung und mündet im Kulturbudget. Erreicht wird damit eine globale jährliche Leistungs- und Ressourcensteuerung nach Produktgruppen = kulturellen Leistungen.

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Strategisch - operative Ebene: Die Landespolitik setzt diese Vorgaben um, indem sie den einzelnen Abteilungen Leistungsaufträge erteilt. Die Abteilungen wiederum treffen mit den unterstellten Verwaltungseinheiten, den Ämtern sog. Leistungsvereinbarungen. Operativ - betriebliche Ebene: Die einzelnen Verwaltungseinheiten sind die eigentlichen Leistungszentren (Service Centers, Agencies, Providers), die mit den Kulturschaffenden gemeinsam das Kulturangebot durch Mittelzuwendungen entwickeln, fördern und erhalten.

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B. KOMMUNIKATIONSMODELL ZIELVEREINBARUNG 1. BESCHREIBUNG Das vorliegende Projekt beschäftigt sich mit der Frage, wie das Kulturschaffen im Land Salzburg mit neuen Vorgangsweisen effizient gestaltet werden kann. Dabei konzentriert sich das Projekt auf die Erstellung des Förderantrags, die Abwicklung zwischen Politik, Verwaltung und Künstlern und Kulturarbeiterinnen und die Fragen der Evaluation, wobei diese eben nicht kulturpolitische Leitlinien und Grundsätze ersetzen will oder den Einsatz, die Verve und die Sachkenntnis der Szene für überflüssig hält. Ganz im Gegenteil geht es darum, ein Modell zu entwickeln, welches in schwierigen Zeiten hilft, die Kulturförderung auf eine nachvollziehbarere Basis zu stellen und aus einem möglichen politischen Streit herauszuhalten oder vor politischer Polemik zu schützen. Eine weitere Vorstellung ist die Tatsache, dass der Kulturbereich seine eigenen Entwicklungsund Beurteilungskriterien entwickeln soll, damit er nicht mit blanker Betriebswirtschaft schachmatt gesetzt werden kann. Die Grenzen der ausschliesslich betriebswirtschaftlichen Betrachtung werden mit zunehmenden betriebswirtschaftlichen Beratungen und Untersuchungen immer deutlicher (siehe Josefstadt, Diskussion um McKinsey-Beratungen in Deutschland usw.) Der Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass alle Beteiligten am Prozess der Erstellung öffentlicher Kulturleistungen, nämlich Künstlerinnen, Kulturarbeiterinnen, Kulturinstitutionen Kulturverwaltung Kulturpolitik jeweils eigene autonome Grundsätze, Richtlinien und Leitbilder haben, ihre eigene Philosophie und eigene Vorstellungen der Umsetzung. Ein neuer Anspruch, der des effizienten Mitteleinsatzes, bzw. der Evaluation oder des Controlling ist für den Kulturbereich völlig neu, da er tendenziell noch immer mehr mit Vorstellungen einer mäzenatischen Vergabe verhaftet ist als den Vorgangsweisen modernen Kulturmanagements oder des New Public Management. Gerade eine Stärke der Beziehung zwischen allen Beteiligten, nämlich die bestehende und in der Regel gute Kommunikationsbasis, sollte für die Entwicklung des Modells genutzt werden, allerdings mit der Verbesserung, dass das Resultat dieser Kommunikation eine operationalisierbare Zielsetzung für das jeweilige Projekt oder die Institution ist.

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Aus diesen Zielsetzungen sollten sich in der Folge Indikatoren und Messgrößen ableiten lassen, anhand derer bestimmt werden kann, wieweit die Förderungsziele erreicht oder verfehlt worden sind. Prospektiv kann sich ein solcher Prozess auch positiv für das Abschließen mittelfristiger Förderungen, aber auch Verhandlungen mit anderen privaten und öffentlichen Förderungsgebern auswirken. Mittels eines möglichst einfach anwendbaren Rasters soll es möglich sein abzuschätzen oder zu überprüfen, ob die Ziele oder bestimmte Teilziele mit den eingesetzten personellen und finanziellen Mitteln erreicht werden können und dies in HInsicht der Effizienz (Verhältnis Aufwand zu Nutzen) als auch der Effektivität (Zielerreichungsgrad) und bezüg- lich der Wirkung (Nachhaltigkeit). Mit dieser Vorgangsweise sind auch Rückschlüsse über die Qualität der Förderungstätigkeit selber möglich. Zusammengefasst geht es im Kommunikationsmodell „Zielvereinbarung“ um folgende Ziele: Grundlagen schaffen für eine öffentliche Kulturfinanzierung auf der Grundlage verbesserter Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Kulturarbeit – Verwaltung – Politik „Außer-Streit-Stellen“ von Kulturfinanzierung durch Einverständnis in Zielen und Durchführung Entwicklung von Erfolgskriterien und Bewertungskriterien der Kulturförderung auf der Grundlage der Zielerreichung anstelle rein betriebswirtschaftlicher oder statistischer Verfahren Aufbau eines neuen Verfahrensmodells zur Kulturförderung und Entwicklung eines „Salzburger Modells“ für New Public Management im Kulturbereich Qualifikation der Teilnehmenden am Modellversuch in Kulturmanagement Etablierung eines partnerschaftlichen Prozesses zur Entwicklung einer gemeinsamen Fördervereinbarung zwischen Kulturschaffenden, Kulturverwaltung und Kulturpolitik als zukünftiges Fördermodell

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2. ENTSTEHUNG UND DISKUSSION DES VORGEHENSMODELLS Mit der Kulturabteilung des Landes Salzburg wurde nach Erstellung des Konzeptes eine gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet, welche die Entwicklung des Modells diskutierte. Die Arbeitsgruppe bestand aus: Studio West, Salzburg TOI HAUS, Salzburg ZZM/ Jazzfestival Saalfelden / Landeskulturbeirat Musik + Kunst + Lit im Sägewerk, Hofgastein Kunstforum beim Rathaus, Hallein Kulturkreis Das Zentrum, Radstadt Kulturgelände Nonntal, Salzburg Mitarbeiterinnen der Kulturabteilung und des Büro von Landesrat Dr. Othmar Raus.

3. VORGANGSMODELL ZIELVEREINBARUNG IM ÜBERBLICK

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4. DIE ANTRAGSPRÜFUNG Auf der Grundlage eines Ansuchens wird entschieden, ob auf ein Projekt grundsätzlich eingegangen wird oder nicht. Ausschlaggebend ist, ob das Gesuch in den Zuständigkeitsbereich der angefragten Institution fällt. Wenn ein Projekt in seinen Grundzügen dem Aufgabenbereich einer Förderungsstelle entspricht und diese ihre Zuständigkeit bejaht, wird es in der Folge auf formale Kriterien hin untersucht. Zu den formalen Kriterien zählen beispielsweise Fragen wie: Sind genügend Mittel vorhanden, damit wirkungsvoll gefördert werden kann (Ist ein Subventionsantrag ausreichend dokumentiert?) Besteht ein Bezug zu den Förderkriterien? Liegt ein nachvollziehbares Konzept vor? Ist für die Realisation des Projektes die Förderung notwendig und trägt sie in der möglichen Höhe ausreichend dazu bei, die Durchführbarkeit des Projektes zu gewährleisten? weitere Fragen spezifisch zum Antrag Weil diese formalen Kriterien leicht und effizient handhabbar sind - sie können relativ schnell mit ja oder nein beantwortet werden - spielen sie im Alltag der Kulturverwaltung, vor allem bei kleineren Kulturförderungsinstitutionen mit weniger ausgebauten Strukturen, eine bedeutende Rolle. Es ist jedoch zu beachten, dass diese formalen Kriterien nicht selten Qualitätsüberlegungen überdecken. Erfüllt ein Gesuch die formalen Anforderungen nicht oder ungenügend, scheidet es wiederum aus, es wird (vorläufig) abgelehnt. Dies kann ebenfalls auf der Verwaltungsebene geschehen. Wenn nach diesem Schritt offen liegt, dass ein Projekt die formalen Kriterien erfüllt, kann es auf die materiellen Kriterien hin untersucht werden. 5. ZIELFORMULIERUNG DURCH DEN FÖRDERUNGSWERBER Die Grundlage des Modells der Zielvereinbarung sind die von den jeweiligen Förderungswerbern selbst definierten Ziele, die allerdings so zu benennen sind, dass sie klar fassbar, konkret und messbar sind. Die Zielformulierung sollte in folgender Weise geschehen: a) das Generalziel: eine Zielformulierung die mit ca. fünf Sätzen das Vorhaben umreißt und auch den zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmen absteckt und damit die Zielerreichung auch nachvollziehbar macht. z.B.: „Vandalismus“ ist ein Ausstellungsprojekt, welches zwei Gesichter desselben Sachverhalts zeigt, nämlich Vandalismus in der Kunst und Vandalismus an Kunstwerken. Die Ausstellung soll im „Kleinen Saal“ des Museums vor dem Berg in der Zeit von September bis Oktober 2004 mit einem Gesamtaufwand von € 200.000 gezeigt werden. Copyright 2012 Prof. Herwig Pöschl Alle Rechte vorbehalten. All Rights Reserved. 10


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b) die strategischen Ziele des Vorhabens, z.B. künstlerische, ästhetische Zielsetzungen gesellschafts- und kulturpolitische Zielsetzungen Kunstvermittlungsziele organisatorische Zielsetzungen finanzielle Zielsetzungen Ziele hinsichtlich Marketing und PR Selbstverständlich werden für diese Zielsetzungen noch weitere Unterziele zu bilden sein. Zu achten ist darauf, dass sich nicht durch Widersprüche zwischen den Zielen Zielkonflikte ergeben. c) Im Zuge dieser Formulierungsarbeit sollten am Ende klar operationalisierbare Ziele stehen können, welche im Einzelnen angeben, was das Vorhaben tatsächlich „tut“, bzw. welche Aufgaben zu erfüllen sind. 6. ZIELDISKUSSION UND BEWERTUNG Nach diesem Schritt kann ein Projekt in Hinsicht auf seine Qualität beurteilt werden. Das Prüfen des Erfüllungsgrades der verschiedenen Kriterien stellt die eigentliche Evaluation des Ansuchens dar und erfolgt auf der Ebene Kulturverwaltung und Förderungswerber. An dieser Stelle wird vorgeschlagen, dass bei Pattsituationen alle Partner die Möglichkeit haben, eine zusätzliche Fachebene mit Experten hinzuzuziehen, die zu einer Lösung auf objektiverer Grundlage kommen soll. Trotz aller Bedenken, ob die Qualität von Einreichungen beurteilt werden kann, haben die Teilnehmenden an den Workshops zur Erarbeitung dieses Modells insbesondere folgende Kriterien für die Beurteilung von Projekten erarbeitet:

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Das Projekt, die Einrichtung .... definiert klar künstlerische und / oder kulturelle Ziele und Inhalte entspricht transparenten förderungspolitischen Prioritäten zeigt innovative organisatorische und inhaltliche Ansätze (innovativ im Kontext) hat gesellschaftliche Relevanz hat inhaltlich überzeugende Anliegen und Botschaften und setzt sich damit entsprechend auseinander fördert Integration (kulturelle / soziale Minderheiten, Multikultur, Interkultur, Transkulturalität) zeigt ein klares authentisches und unverwechselbares künstlerisches/ kulturelles Profil zeigt künstlerische / kulturelle Kompetenz beweist Mut zu Neuem, zu Risiko, zu Veränderung weckt und entwickelt kulturelle Bedürfnisse und erreicht selbstdefinierte Zielgruppen stellt Öffentlichkeit her (Publikum, Medien) bemüht sich um Kunst- und Kulturvermittlung ist auf Kontinuität und längerfristige Wirk‹amkeit angelegt vermittelt organisatorische Kompetenz und Know-how zeigt Qualität des Finanzmanagements und der Finanzierungsplanung entspricht mit den materiellen und finanziellen Ressourcen den Zielsetzungen entwickelt innovative Formen der Kooperation, Vernetzung Die in diesem Modell aufgestellten Qualitätskriterien sollten auch Gültigkeit für Einrichtungen haben, die nicht von der freien Kulturförderung betroffen sind. Natürlich werden sich in der Diskussion verschiedene Personen mit unterschiedlichen Werthaltungen verschieden äußern, beispielsweise zu „Professionalität“ oder dem „innovativen Ansatz“. Ihre Urteile werden individuell - subjektiv sein; die Summe aller Urteile (und deren Durchschnitt), weil alle gleichzeitig über eines der Kriterien sprechen, ergibt aber schliesslich eine hinreichende Objektivität.

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Die Diskussion zwischen den Partnern sollte sich also um die Frage bewegen, ob die Zielsetzungen unter anderem hinsichtlich Kultur- und Gesellschaftspolitik Künstlerisch, ästhetischen Konzept Kunstvermittlerischen Anspruch Sozialen Rahmenbedingungen Organisatorischen Regelungen Marketing und PR und Budget und Finanzierung realistisch sind und mit Hilfe der Kulturförderung umgesetzt werden können. Diese Diskussion wird durch Qualität und Intensität die Förderung (Transferleistung) viel besser in einen Teil der Kulturfinanzierung (neben anderen Finanzierungen) transformieren und helfen, diesen Vorgang von mangelnder Transparenz zu befreien. Zum anderen bindet diese Diskussion alle stärker in eine Gesamtverantwortung ein und stellt die Ziele außer Streit. Sie muss in einer schriftlichen Form vorliegen. Zudem bietet die aus dem Projektmanagement stammende Wertanalyse weitere Objektivierungsmöglichkeiten an.

7. DIE UNMITTELBARE ZIELVEREINBARUNG Auf der Grundlage autonom gewählter Ziele der Institution und Diskussion mit den Förderungsstellen und unter Gewährleistung der künstlerischen Freiheit werden mit Blick auf alle diskutierten Parameter a)

aufbauend auf den diskutierten Zielsetzungen werden Vereinbarungen bezüglich des Projektes getroffen

b)

eine gemeinsame Überprüfung der Zielvereinbarung nach dem Budgetjahr oder Abschluss des Projektes in Form eines SOLL: IST Vergleiches vereinbart.

8. EVALUIERUNG DER FÖRDERUNG In diesem Modell ist Qualität nicht eine feststehende Größe, die vermessen werden kann, sondern Ergebnis vielfältiger Kommunikation und konkreter Zielvereinbarung in Form eines Pakts. Mittels des Kommunikationsmodells, der Diskussion der Kriterien zur Evaluation und einfacher Werkzeuge (Indikatoren, Kennzahlen etc.) soll abgeschätzt und überprüft werden, ob die Ziele und Teilziele mit den vereinbarten Mitteln erreicht wurden. Die Evaluation ist – wie vorher bereits angesprochen - im Modell „Zielvereinbarung“ durchzuführen, zu protokollieren und wiederum Gegenstand von Gesprächen der Partner, also Politik, Verwaltung, Kulturschaffende.

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Ziel der Evaluation ist es, die jeweiligen Förderungsentscheidungen nachvollziehbar zu machen und darüber Rechenschaft abzulegen, wofür die öffentlichen Mittel eingesetzt wurden und ob der Mitteleinsatz sinnvoll, effizient und effektiv war. Grundlage für die Zielvereinbarung und Evaluation und auch Hauptergebnis des Modellprojektes soll ein Leitfaden sein, welcher für beide Aufgabenstellungen eine möglichst umfassende, durchschaubare und dennoch nicht doktrinäre Systematik anbietet. Die Evaluation soll neben einem Längsvergleich auch einen Quervergleich ermöglichen: Der Längsvergleich findet am einzelnen Projekt statt. Es soll vom Beginn der Evaluation an, über die Projektentwicklung bis hin zur Zielerreichung beobachtet und verglichen werden. Der Quervergleich bedeutet das Beurteilen verschiedener Projekte innerhalb vergleichbarer Bereiche.

C) Verwirklichung und Bewertung des Pilotprojektes “Kulturförderung durch Zielvereinbarung“ Ab Frühling 2002 werden, nach sorgfältiger Kommunikation des Modells mit allen Beteiligten aus Kultur, Kunst, Verwaltung und Politik, verschiedene ausgewählte Subventionsansuchen für 2003 mit dieser Vorgangsweise bearbeitet werden um Erfahrungen zu gewinnen und die gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen zu bewerten. Nach einer einjährigen Beobachtungs- und Begutachtungszeit wird eine grundlegende Entscheidung in der Art getroffen, dass das Modell in jedem Fall angewendet wird. Folgende Fragen stehen bei der Beurteilung im Vordergrund: Was wurde bewegt? Welche Ansatzpunkte für Kritik wurden gefunden? Von innen Von außen Welche Schwierigkeiten sind aufgetreten? Welche überraschend positiven/negativen Erfahrungen, Resultate sind aufgetreten? Wie hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten entwickelt, verbessert? Konnte der Ablauf der Antragstellung und Antragsabwicklung verbessert werden? Für Förderwerber Verwaltung Politik Die durch diese Fragestellungen gewonnenen Fragen sollen in die Weiterentwicklung des Modells einfließen und zur Etablierung des Modells beitragen.

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D) ANHANG PRESSEINFORMATIONEN

Landespressebüro 5.April 2002 Mag. Stefan Wally Raus/Kulturförderung/Zielvereinbarung Kulturförderung durch partnerschaftliche Zielvereinbarung Raus: Transparenz und Wirksamkeit als Eckpunkte der Kulturförderung - Start des Pilotprojektes mit Zielvereinbarung in der Kulturförderung Nach mehrmonatigen Diskussionen zwischen Kulturschaffenden, Kulturverwaltung und Kulturpolitik stellte heute Freitag 5. April Salzburgs Kulturlandesrat Dr. Othmar Raus seinen Vorschlag für ein neues partnerschaftliches Modell der Kulturförderung vor. Zwischen den Vertragspartnern Kulturschaffende und Öffentliche Hand soll es gemeinsame Zielvereinbarungen geben, auf deren Basis eine Evaluation der einzelnen Kulturprojekte möglich wird. Ausgearbeitet wurde das Modell zwischen den Beteiligten unter Federführung des Internationalen Zentrums für Kultur und Management (ICCM). "Nach vielen kleinen Schritten erfolgt nun ein großer Sprung. Es war mein Interesse, dass wir mit der Kulturförderung ein sehr hohes Maß an Transparenz und Wirksamkeit erreichen," skizziert Kulturlandesrat Dr. Othmar Raus seine Zielsetzungen bei dem Projekt. Um dies zu Erreichen hat man die Erfahrung der Kulturverwaltung und der Kulturpolitik gemeinsam mit dem Wissen um moderne Verwaltungsmethoden ("New Public Management") des ICCM sowie den vielfältigen Erfahrungen von Kulturschaffenden zusammengespannt. Nach mehrmonatiger Arbeit wurde nun ein Projekt vorgeschlagen, das die Zielvereinbarung an eine zentrale Stelle der Kulturförderung setzen will. Bei den Förderungen für das kommende Jahr wird das österreichweit bisher einzigartige Modell bereits in ausgewählten Bereichen zur Anwendung kommen. Auf freiwilliger Basis sollen in allen Kulturbereichen die Förderungen nach dem neuen Modell erfolgen. In dem neuen Modell definiert der Projektbetreiber autonom, welche allgemeinen und konkreten Ziele er mit dem Projekt erreichen will. Das Generalziel soll das Projekt inhaltlich, organisatorisch und finanziell abstecken. In weiterer Folge sollen die Ziele auf genauere künstlerische und ästhetische; gesellschafts- und kulturpolitische, organisatorische und finanzielle Teilziele sowie die Teilziele im Zusammenhang mit Kunstvermittlung „heruntergebrochen" werden. Die Kulturverwaltung wird in der Folge wie bisher den Antrag zuerst auf formale Kriterien überprüfen. Danach beginnt die Zieldiskussion zwischen den Vertragspartnern Antragsteller und Kulturverwaltung. In diesem Prozess wird diskutiert, inwieweit ein eingereichtes Projekt den Förderkriterien entspricht und hinsichtlich der Zielsetzungen realistisch ist. Schließlich erfolgt eine Bewertung des Projektes nach Qualitätskriterien. Als Ergebnis dieses Prozesses soll es messbare Ziele geben. Diese bilden die Grundlage für die vertragliche Zielvereinbarung. Daraus gehen auch gemeinsam entwickelte Erfolgs- und Bewertungskriterien hervor. Nach Förderung und Durchführung des Projektes soll es den Vertragspartnern möglich sein, die ursprünglich gesteckten Ziele zur Überprüfung des Erfolges des Kulturprojektes heranzuziehen. Damit bleibt es nicht bei einer Rechnungskontrolle, sondern es wird die Erreichung der beabsichtigten Wirkung nachgeprüft. Ein springender Punkt für die Kulturförderung ist in diesem Prozess die Festlegung, was Qualitätskriterien eigentlich sind. In der Arbeitsgruppe wurden Kriterien entwickelt, mit denen man in der Pilotphase der neuen Kulturförderung arbeiten will. Dabei wurden folgende Kriterien entwickelt: Copyright 2012 Prof. Herwig Pöschl Alle Rechte vorbehalten. All Rights Reserved. 15


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Das Projekt, die Einrichtung ... definiert klar künstlerische und/ oder kulturelle Ziele und Inhalte entspricht transparenten förderungspolitischen Prioritäten zeigt innovative organisatorische und inhaltliche Ansätze (innovativ im Kontext) hat gesellschaftliche Relevanz hat inhaltlich überzeugende Anliegen und Botschaften und setzt sich damit entsprechend auseinander fördert Integration (kulturelle/ soziale Minderheiten, Multikultur, Interkultur, Transkulturalität) zeigt ein klares authentisches und unverwechselbares künstlerisches/ kulturelles Profil zeigt künstlerische / kulturelle Kompetenz beweist Mut zu Neuem, zu Risiko, zu Veränderung weckt und entwickelt kulturelle Bedürfnisse und erreicht selbstdefinierte Zielgruppen stellt Öffentlichkeit her (Publikum, Medien) bemüht sich um Kunst- und Kulturvermittlung ist auf Kontinuität und längerfristige Wirksamkeit angelegt vermittelt organisatorische Kompetenz und Know-how zeigt Qualität des Finanzmanagements und der Finanzierungsplanung entspricht mit den materiellen und finanziellen Ressourcen den Zielsetzungen entwickelt innovative Formen der Kooperation, Vernetzung "Mit dieser Vorgangsweise erhalten wir eine höhere Transparenz, warum Förderungen gewährt bzw. abgelehnt werden." Für Kulturlandesrat Dr. Othmar Raus ist das neue Modell somit ein Schritt in Richtung Stärkung der Transparenz in der Kulturförderung. Es wird durch den Prozess auch zu mehr Kommunikation zwischen Kulturakteuren und Kulturverwaltung kommen. Gleichzeitig erwartet er durch die Evaluation der gegebenen Förderungen eine höhere Wirksamkeit, da durch die Evaluation Erfahrungen als Grundlage für Qualitätsverbesserungen gesammelt werden. Dazu kommt die erhöhte Verbindlichkeit, die auch in mehrjährige Fördervereinbarungen münden soll. Rolle der Politik werde es sein, förderungspolitische Zielvorstellungen für die Kulturförderung zu geben. Ab sofort werden nach ausführlicher Diskussion des Modells mit allen Beteiligten aus Kultur, Kunst, Verwaltung und Politik verschiedene ausgewählte Subventionsansuchen für 2003 mit der neuen Vorgangsweise bearbeitet werden. Dabei sollen Erfahrungen gewonnen werden und die gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen ausgewertet werden. Nach einer Pilot - Phase wird entschieden, wie und für welche Bereiche das Modell angewendet wird.

Impulse für eine innovative und junge Kultur Raus: Wieder spürbare Verbesserungen bei der Dotierung des Kulturbudgets / Bilanz und Ausblick des Kulturreferenten Salzburger Landeskorrespondenz, 20. Dezember 2002 In den Sparten bildende Kunst, Literatur und Musik konnten wieder die Jahresstipendien in der Höhe von je 10.000 Euro vergeben werden. Entscheidende Fortschritte konnten bei dem zwischen Kulturschaffenden, Kulturverwaltung und Kulturpolitik erarbeiteten Modell der "Kulturförderung durch Zielvereinbarung" erreicht werden. Mit diesem neuen Modell, das österreichweit auf enormes Interesse gestoßen ist, nehme Salzburg eine Vorreiterrolle ein. Kernpunkt des Modells sei ein weiterer intensiver, partnerschaftlicher Kommunikationsprozess im Hinblick auf die Zielsetzungen von Projekten, der in einer vertraglichen Zielvereinbarung zwischen der Kulturverwaltung und den Projektbetreibenden endet, die auch gemeinsam entwickelte Erfolgs- und Bewertungskriterien festschreibt. Diese Zielvereinbarung bilde die Grundlage für die spätere Evaluation des Vorhabens. Mit der "Kulturförderung durch Zielvereinbarung" gehen eine höhere Transparenz und eine verbesserte Wirksamkeit in der Kulturförderung einher, erklärte der Kulturreferent. Durch die vertragliche Verpflichtung komme es auch zu einer größeren Verbindlichkeit, da mehrjährige Fördervereinbarungen fixiert werden. Derzeit laufen auf freiwilliger Basis bereits die ersten Pilotprojekte nach dem neuen Modell. Die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse werden die Entscheidungsgrundlage dafür bilden, wie und für welche Bereiche das Modell in Zukunft angewendet werden soll. Copyright 2012 Prof. Herwig Pöschl Alle Rechte vorbehalten. All Rights Reserved. 16


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Stabile Förderungen für wichtige Kulturinitiativen im Land Salzburg

Stabile Förderungen für wichtige Kulturinitiativen Raus: Keine Kürzungen bei wichtigen Kultureinrichtungen trotz massiver Einsparungen für "schwarze Null" im Landeshaushalt

(LK) Das Land schließt das tiefste Budgetloch seit 1945 und plant für 2005 eine „schwarze Null“. Trotz der nötigen Einsparungen wird das Land durch Umschichtungen im Kulturbudget für Eckpfeiler der heimischen Kulturszene die Förderungen halten können. Dies sagte heute, Freitag, 12. November, Kulturreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Othmar Raus. Gestern, Donnerstag, fanden mit wichtigen Salzburger Kulturinitiativen Fördergespräche über die Höhe der künftigen Kulturförderung durch das Land statt. Die wichtigen Kulturzentren und Initiativen, darunter zum Beispiel das Kulturgelände Nonntal, das Literaturhaus oder die Elisabethbühne können aufatmen: Im kommenden Jahr wird es trotz des großen Spardrucks keine Kürzungen der Landesförderungen geben. Raus: „Durch interne Umschichtungen im Kulturbudget ist es mir möglich, die bedeutenden Kultureinrichtungen trotz schwieriger Zeiten abzusichern.“ Zu den Fördergesprächen waren eingeladen: Die Galerie Fotohof, die Galerie 5020, der Kunstverein Künstlerhaus, die Szene, die Jazz Saalfelden GmbH, das ZZM Nexus Saalfelden, die Argekultur Nonntal, das Tanzzentrum Sead, das Schauspielhaus Elisabethbühne, das Toihaus, das Jazzit, das Literaturhaus und das Rockhouse. Bei keiner dieser Einrichtungen wird es im kommenden Jahr zu Kürzungen der Landesförderung kommen. Mit der Argekultur und der Elisabethbühne werden langfristig wirkende Förderungen mit Zielvereinbarung abgeschlossen. Insbesondere bei der Argekultur ist Planungssicherheit wichtig. Ab Oktober kommenden Jahres wird in den viel größeren Neubau übersiedelt. Das Jazzfestival Saalfelden und das Kulturzentrum Nexus (ZZM) wollen noch Unterlagen nachreichen, dann soll die in diesem Fall provisorische Förderzusage endberaten werden. i219-11C Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 12.11.2004

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MUSTER ZIELVEREINBARUNG (ARBEITSDOKUMENT) Vereinbarung zwischen Kulturamt der Landesregierung und Toihaus (Vorschlag der Jugentheatereinrichtung) in den gemeinsamen Gesprächen und auf Grund der vom Toihaus vorgestellten Ziele wird übereinstimmend das Toihaus als Labor für innovative Theaterarbeit gesehen. Dieser Leitvorstellung ordnen sich die anderen Hauptziele unter: RESSOURCEN Entwicklung operatives Budget Für kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit Einrichtung eines Webportals Verbesserung Technik Absicherung Weiterentwicklung Produktionskosten Einschaltung in div. Medien (Kosten) Diskussionsergebnis ist generell Übereinstimmung , als realisierbar wird gesehen die Anschaffung von einem Lichtmischpult 2003. Alles andere ist auf Grund der Budgetentwicklung ( Landförderung 2003, 2004 € 170.000.-) nicht möglich. Vereinbart wird das mit folgenden Prioritäten folgende Schritte gesetzt werden .... (muss wir noch mit der Kulturabteilung diskutiert werden)

Für die Evaluation werden folgende Punkte vereinbart ....... (muss noch mit Kulturabteilung diskutiert werden) Die nächste Diskussion zu diesem Hauptziel findet voraussichtlich am ? ....statt ENSEMBLE fixes Künstlerensemble mit Jahresverträgen ( a € 1.300 netto) Diskussionsergebnis ist generell Übereinstimmung , als realisierbar wird derzeit allerdings nur folgendes gesehen : 2003 nach wie vor Stückverträge á € 1.000.- netto, dafür hat das Land Salzburg die Förderung 2003 von € 160.000.- auf € 170.000 erhöht. Voraussichtlich wird 2004 zwar nach wie vor Stückverträge geben in der Höhe von €1.060 .- ( auf Grund einer kleinen Erhöhung der Förderung der Stadt Salzburg). Vereinbart wird das mit folgenden Prioritäten folgende Schritte gesetzt werden ........(muss noch mit der Kulturabteilung diskutiert werden)..... Für die Evaluation werden folgende Punkte vereinbart .......(muss noch mit der Kulturabteilung diskutiert werden) Die nächste Diskussion zu diesem Hauptziel findet voraussichtlich am ? ....statt ABENDPRODUKTIONEN THEATER FÜR ERWACHSENE MIT EIGENPRODUKTIONEN / GASTSPIELEN "das kleine Kunstwerk" freie Szene "Auftritte" "Grenzgänger" Internationale Kooperationen Copyright 2012 Prof. Herwig Pöschl Alle Rechte vorbehalten. All Rights Reserved. 18


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Diskussionsergebnis ist generell Übereinstimmung , als realisierbar wird Gesehen : „ das kleine Kunstwerk“ , „ Auftritte“ freie Szene, „ Grenzgänger“. Die internationale Kooperationen werden sich nur auf das „MagicNet“ beschränken. Internationale Gastspiele sind auf Grund von der Budgetlage 2004 nicht möglich. Vereinbart wird das mit folgenden Prioritäten folgende Schritte gesetzt werden (muss noch mit Kulturabteilung diskutiert werden) Für die Evaluation werden folgende Punkte vereinbart (muss noch mit Kulturabteilung diskutiert werden) Die nächste Diskussion zu diesem Hauptziel findet voraussichtlich am ? ....statt THEATER FÜR KINDER Kleinstkinderexperiment Theaterpädagogik Gastspiele für Kinder Diskussionsergebnis ist generell Übereinstimmung , als realisierbar wird Gesehen: Kleinkindexperiment, Theaterpädagogik. Gastspiele für Kinder sind auf Grund der Budgetlage weder 2003 noch 2004 möglich. Vereinbart wird das mit folgenden Prioritäten folgende Schritte gesetzt werden (muss noch mit der Kulturabteilung diskutiert werden) Für die Evaluation werden folgende Punkte vereinbart (muss noch mit der Kulturabteilung diskuteirt werden) Die nächste Diskussion zu diesem Hauptziel findet voraussichtlich am ? ....statt Zusätzlich zu den vom Toihaus vorgestellten Zielen wünscht die Kulturabteilung der Salzburger Landesregierung die Bespielung von Kultureinrichtungen oder Veranstaltungen im Land durch das Toihaus um das hohe Niveau der Theaterproduktionen dezentral zu vermitteln. Außerdem soll hinsichtlich der Aufführungen von Theaterproduktionen und theaterpädagogischer Projekte in den Landgemeinden ein Konzept ausgearbeitet werden und die Vernetzung mit Kulturinitiativen in den Landgemeinden angestrbt. Dafür soll das Toihaus die geförderten Personalressourcen einbringen, Veranstaltungskosten und Spesen gehen zu Lasten des Veranstalters. Die Kulturabteilung informiert die Kultureinrichtungen über diesen WUNSCH, BZW. BERÜCKSICHTIGT DIE DARAUS ERWACHSENDEN KOSTEN IN DEREN FÖRDERUNG. Für die Evaluation werden folgende Punkte vereinbart : Dezember 2003 Zwischenbericht und Konzept Spätestens 2004 Endbericht und Dokumentation Dieses Ziel gilt als erreicht, wenn das Toihaus mit zumindest einer Theaterproduktion in mehren Landgemeinden gastiert hat und es gelungen ist eine „ Außenstelle“ in einer Landgemeinde aufzubauen. Die nächste Diskussion zu diesem Hauptziel findet voraussichtlich am laufend ....statt Vereinbart wird für 2003 und 2004 eine Gesamtförderung des Landes in Höhe von € 170.000.Copyright 2012 Prof. Herwig Pöschl Alle Rechte vorbehalten. All Rights Reserved. 19


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IMPLEMENTATION IN DIE VERWALTUNG Meilensteine Salzburger Verwaltungsakademie ( Quelle http://www.salzburg.gv.at/meilensteinesvak.pdf) 3.

2001:

Ausbau des Geschäftsfeldes "Internationale Veranstaltungen". Erweiterte Veranstaltungen zu den Themen "Qualitätsmanagement" und "Marketing" sowie neue Veranstaltungen zu "Wissensmanagement", "E-Government" und "Steuerungssysteme und Zielvereinbarung". Maßgebliche Beteiligung an der erfolgreichen Konzeptionierung zur Gründung der "Salzburg Management GmbH. University of Business School". Eine Public-Privat- Partnership zwischen Land Salzburg, Universität Salzburg, Republik Österreich, Universität St. Gallen und Wüstenrot. Schwerpunkte dazu bilden hochkarätige internationale Top-Management-Ausbildungen (MBA für Tourismus, Kunst- /Kulturmanagement, Public Administration) sowie die Durchführung von postgraduellen Ausbildungsprogrammen und Universitätslehrgängen (z.B. Wirtschaftsjuristen, General Management oder Public Health). Es sollen aber auch regionale Bedürfnisse im Managementbereich abgedeckt werden. Weiters sind im Angebot internationale und regionale Tagungen, Symposien, Seminare und Workshops zu aktuellen Managementbereiche. ! Künftig wird verstärkt auf Kooperationen und strategische Allianzen gesetzt. Mit anderen Akademien und Einrichtungen sowie Universitäten und Fachhochschulen- renommierten regionalen aber auch internationalen- sollen Netzwerke gebildet, Know - how ausgetauscht und Synergien geschaffen werden. 2002: Ausgliederung Management-Lehrgänge in die SMBS; Projektstart CIVESnext; Bildungsangebot als OnlineKatalog inkl. Buchung

Anmerkung: Prof. Herwig Pöschl betreut in der Folge die Kulturmanagementausbildung an der SMBS (Salzburg MAnagement und Business School auf MBA Ebene in Zusammenarbeit mit dem Columbia College Chicago und der Fudan Universität Shanghai

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DISKUSSION IM SALZBURGER LANDTAG Nr. 685 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Reiter an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Raus (Nr 549 der Beilagen) betreffend die Zielvereinbarungen im Kulturbereich Hohes Haus! In Beantwortung der an mich gerichteten Anfrage 1. Mit wie vielen Kultureinrichtungen wurden in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 Zielvereinbarungen nach dem oben beschriebenen Modell abgeschlossen? 2. Um welche Kultureinrichtungen und welche Projekte handelt es sich jeweils? 3. Mit welchen Kultureinrichtungen wurden dabei mehrjährige Zielvereinbarungen abgeschlossen? Für wie viele Jahre jeweils? 4. Mit welchen der oa Kultureinrichtungen wurde bereits eine Evaluierung durchgeführt? Wann passierte das jeweils für welche Förderzeiträume? 5. Welche Erfahrungen lassen sich aus den vorliegenden Evaluierungen für die Kulturabteilung ableiten? 6. Welche Erfahrungen wurden von den beteiligten Einrichtungen übermittelt? 7. Welchen Kultureinrichtungen wurde das Modell der Zielvereinbarung nachweislich angeboten? Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl dieser Einrichtungen? 8. Wurde von Einrichtungen, denen eine Förderung nach Zielvereinbarung angeboten wurde, diese abgelehnt? Wenn Ja, von wie vielen und mit welchen Argumenten? 9. Ein Argument des Verfassers des neuen Modells Herwig Pöschl war laut APA-Bericht, dass Œ die knapper werdenden Fördermittel einen gezielten und wirksameren Einsatz fordern...¬Kann nach den bisherigen Erfahrungen festgestellt werden, dass es zu einem Œ gezielteren und wirksameren Einsatz der Mittel...¬ gekommen ist? 10. Wie viele Kulturstätten bzw Kultureinrichtungen sollen in den folgenden Jahren in den Genuss einer (mehrjährigen) Zielvereinbarung kommen? Welches Procedere ist bzw welche Kriterien sind bei der Auswahl dieser (zusätzlichen) Einrichtungen vorgesehen? 11. Gibt es einen Abschlussbericht über die bisherigen Erfahrungen mit dem Instrument der Œ partnerschaftlichen Zielvereinbarung¬? Wenn Ja, wurde er öffentlich gemacht? In welcher Form? Ist er für Interessierte zugänglich? Wenn Nein, warum nicht? erlaube ich mir, Folgendes auszuführen: Zu Frage 1: Mit fünf Einrichtungen im Jahr 2003, mit sieben Einrichtungen im Jahr 2005 und mit zwei Einrichtungen im Jahr 2006.

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Kulturförderung durch Zielvereinbarung

Zu Frage 2: Jazzit, Galerie Fotohof, Salzburger Literaturforum/Leselampe, Toihaus, Studio West, Zentrum Zeitgenössischer Musik/Kunsthaus Nexus, Schauspielhaus Salzburg, Aktion Film, Arge Kulturgelände Salzburg, Salzburger Literaturhaus, Rockhaus, Szene. Zu Frage 3: Jeweils für zwei Jahre für Jazzit, Galerie Fotohof, Salzburger Literaturforum/Leselampe, Toihaus, Studio West, Zentrum Zeitgenössischer Musik/Kunsthaus Nexus, Schauspielhaus Salzburg, Arge Kulturgelände Salzburg, Salzburger Literaturhaus, Rockhaus, Szene. Zu Frage 4: Jazzit, Galerie Fotohof, Salzburger Literaturforum/Leselampe, Toihaus, Studio West im Jahr 2005 für jeweils den Förderzeitraum 2003 bis 2004. Für die laufenden Zielvereinbarungen sind Evaluierungstermine hauptsächlich ab 2007 festgesetzt. Zu Frage 5: Wie in einem Zwischenevaluationsbericht vom 15. Juni 2004 festgehalten, brachte das neue Fördermodell "Kunstförderung durch Zielvereinbarung" sowohl eine verbesserte Kommunikation, verbesserte Unterlagen bei den Förderansuchen sowie eine Qualitätsverbesserung und mehr Transparenz durch die angewandten Kriterien. Darüber hinaus werden Anträge dadurch besser operationalisiert und die jeweilige Argumentation verbessert und intensiviert. Zu Frage 6: Die von der Kulturförderung durch Zielvereinbarung¬erfassten Einrichtungen haben ihre Erfahrungen als positiv beurteilt. Zu Frage 7: Allen, unter Frage 2 angeführten Kultureinrichtungen wurde dieses Modell der Zielvereinbarung angeboten. Die Auswahl der Einrichtungen bei der Pilotphase erfolgte nach Kriterien, die Erkenntnisnutzen für die weitere Durchführung dieses Modells versprachen. Bei den Einrichtungen mit laufender Zielvereinbarung wurde als wesentliches Kriterium Aufnahme bei Landessubvention von über € 100.000,--¬angewendet; zusätzlich waren inhaltliche Interessen am Projekt ausschlaggebend. Zu Frage 8: Von keiner jener Einrichtungen, denen eine Kulturförderung durch Zielvereinbarung¬angeboten wurde, wurde diese abgelehnt. In der Pilotphase jedoch ist mit einer einzigen Einrichtung eine Kulturförderung durch Zielvereinbarung¬trotz mehrmaliger Versuche des Landes nicht zustande gekommen, weil es nicht möglich war, mit den Vertretern dieser Institution in konkrete und zielführende Gespräche einzutreten. Zu Frage 9: Ja. Zu Frage 10: Die Aufnahme in die Kulturförderung durch Zielvereinbarung erfolgt nach folgendem Kriterienkatalog: 1. Für alle Kultureinrichtungen zwingend, die vom Land eine Jahressubvention von über € 100.000,-erhalten. 2. Für alle Kulturprojekte zwingend, die vom Land eine Subvention von über € 50.000,-- erhalten. 3. Für alle Kultureinrichtungen, bei denen der Förderungswerber oder das Land eine Aufnahme in das Modell der Zielvereinbarung beantragen; dies allerdings nur dann, wenn Konsens darüber gegeben ist. Das Fördermodell "Kulturförderung durch Zielvereinbarung" verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand in der Kulturabteilung, da für jede einzelne Kultureinrichtung gesonderte Ziele vereinbart werden müssen und individuelle Förderverträge abgeschlossen werden. Im Sinne eines effektiven Personaleinsatzes muss das Instrument der "Kulturförderung durch Zielvereinbarung" auf eine angemessene Anzahl von Einrichtungen begrenzt bleiben. Zu Frage 11: Abgesehen davon, dass ein vom Dachverband Salzburger Kulturstätten in Aussicht genommenes Informationstreffen über dieses Fördermodell trotz der Bereitschaft des Landes nicht zustande kam, wird auf den kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen dem Land und den Fördernehmern verwiesen. Ich bitte das Hohe Haus, diese Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. Salzburg, am 8. Juni 2006 Dr. Raus eh Copyright 2012 Prof. Herwig Pöschl Alle Rechte vorbehalten. All Rights Reserved. 22


Kulturförderung durch Zielvereinbarung

BERICHT DES ÖSTERREICHISCHEN RECHNUNGSHOFS Reihe SALZBURG 2008/2

Land Salzburg Tätigkeit im Jahr 2007 Rechnungshof GZ 001.505/226–S3-1/08

Salzburg Ausgewählte Förderungsbereiche System des Förderungswesens und ausgewählte Förderungsbereiche

Kulturförderung 17.1 Die Abteilung 12 des Amtes der Landesregierung förderte im Wesent- lichen Museen, Bildende Kunst, Literatur, Musik, Denkmäler, Altertü- mer, Kulturelle Veranstaltungen sowie Volks– und Brauchtumspflege. Die Grundlage bildete das Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl. Nr. 14/1998. Ebenso wie die Landeshauptstadt Salzburg hatte sich das Land Salz- burg ein Leitbild für seine Kulturförderung geschaffen. Im „Leitbild Kulturverwaltung des Landes Salzburg“ waren die Grund- prinzipien des Förderungsvollzugs niedergelegt. Im Vordergrund stan- den neben anderen die Freiheit von Kunst und Kultur, ein Miteinan- der von Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen, das Bemühen um mehr finanzielle Mittel für Kunst und Kultur sowie die Ablehnung jeder Diskriminierung. Das Leitbild verband diese Zielvorstellungen mit dem Modell einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung mit- tels der Elemente des New Public Managements. Die Vielfalt der Einzelsparten der Kulturförderung des Landes bedurfte einer besonderen Steuerung. Deshalb wurde im Jahr 2002 im Sinne des Leitbilds das Modell „Kulturförderung mit Zielvereinbarung“ von der Kulturabteilung entwickelt und vom ressortzuständigen Mitglied der Landesregierung in Gang gesetzt. Dieses Modell wurde im Gleichschritt mit den Verwaltungsinnovati- onsbemühungen der Salzburger Landesregierung entwickelt, in deren Mittelpunkt die Orientierung an einer „Wirkungsorientierten Verwaltungsführung durch Einsatz der Instrumente des New Public Manage- ments (NPM)“ stand. Das Wesentliche des Modells war seine Schrittfolge. Nach einer grund- sätzlichen Prüfung eines Förderungsansuchens war eine Zielformu- lierung durch den Förderungswerber gefordert, nämlich ein Generalziel (Gesamtrichtung) und Einzelziele (künstlerische, kulturpolitische, finanzielle etc.). Zu folgen hatte eine Zieldiskussion zwischen dem Förderungswerber und der Kulturabteilung sowie eine Bewertung, ob die Ziele realistisch und mittels der Förderung erreichbar sind. Im positiven Fall wurde eine Zielvereinbarung für das Förderungs- vorhaben zwischen dem Förderungswerber und der Kulturabteilung geschlossen. Nach erfolgter Förderung war eine Evaluierung vorge- sehen. Das Ergebnis der Evaluierung sollte die neue Zielvereinbarung bei einer Weiterführung der Förderung beeinflussen. Der RH überprüfte ausgewählte Förderungsakten der Kulturabteilung. In einigen Akten waren die Fristen, innerhalb derer die Förderungs- werber ihre Nachweise der widmungsgemäßen tatsächlichen Verwen- dung der Förderungsmittel zu erbringen hatten, bis zu einem Jahr ab Zuteilung des Förderungsbetrags gesetzt worden. 17.2 Der RH bewertete die projektorientierte strategische Ausrichtung der Kulturabteilung, die mit dem Zielvereinbarungsmodell beschritten wor- den war, positiv. Im Besonderen hob er die Einbindung des StrategieCopyright 2012 Prof. Herwig Pöschl Alle Rechte vorbehalten. All Rights Reserved. 23


Kulturförderung durch Zielvereinbarung

konzepts der Kulturförderung in die New Public Management–Ent- wicklung der Innovation der gesamten Landesverwaltung durch die Landesregierung hervor. Er empfahl, die Fristen für die Vorlage der Verwendungsnachweise unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Fall möglichst knapp zu bemessen. 17.3 Laut Stellungnahme der Landesregierung werde der Empfehlung des RH bei künftigen Förderungsverfahren entsprochen.

IN DER PRAXIS LVA 2012 - Erläuterungen OH, Gruppe 3 - Land Salzburg www.salzburg.gv.at/lva2012-erl-oh-3.pdf Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht mit Zielvereinbarungen. Grundlage ist das Salzburger Kulturförderungsgesetz des Landes durch die Integration der Arbeiten von Salzburger KünstlerInnen in einem nationalen .... zweijähriger Fördervertrag mit Zielvereinbarung abgeschlossen.

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