CHRONIK
CHRONIK Expräsident Peter Svetits klagt die Republik auf 70.000 Euro Schadenersatz wegen U-Haft
GAK-Staatsanwalt muss vor Gericht gung der Untersuchungshaft habe es keine konkreten Ermittlungen gegeben, wären keine entscheidenden Aussagen mehr ausständig gewesen, betont das Oberlandesgericht. Vom Juristendeutsch ins verständliche Deutsch übersetzt sagt das Gericht, dass eben aus der allgemeinen Erfahrungstatsache heraus schon keine Verdunkelungsgefahr mehr gegeben war. Könnte daher die Verhaftung wider besseres Wissen erfolgt sein? Foto: Heimo Ruschitz
„Verfahren Peter Svetits gegen die Republik“, wird am 11. September um 14:30 Uhr der Richter die Streitparteien am Zivilgericht in Graz in den Verhandlungssaal L bitten. Der Auslöser: Mit Anordnung vom 10. November 2011 hatte Staatsanwalt Mag. Johannes Winklhofer die unverzügliche Festnahme von Peter Svetits und der ehemaligen GAKGeschäftsträgerin wegen Verdunkelungsgefahr angeordnet. Die beiden wurden daraufhin von Polizeibeamten bei einem observierten Treffen festgenommen und danach wurde über beide die U-Haft festgesetzt. Peter Svetits hat nun die Republik Österreich für die seiner Meinung nach ungerechtfertigte verhängte U-Haft auf Schadenersatz geklagt. Die Höhe: 70.000 Euro.
Zeugin belastet Staatsanwalt in abgehörten Telefonaten
Als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet: Johannes Winklhofer betreibt seit acht Jahren den Fall GAK.
Verdunkelungsgefahr – gab es keine
Foto: Jugend am Werk
In seiner Klage führt Peter Svetits – vertreten durch den Wiener Experten Andreas Öhler – an, dass er durch das Fehlverhalten eines Organes der Republik Österreich – nämlich durch Staatsanwalt Mag. Johannes Winklhofer – im Zusammenwirken mit Chefinspektor Werner Hubmann in der Vollziehung der Gesetze einen beträchtlichen Schaden erlitten hat. Svetits ist im Ermittlungsverfahren gegen den GAK – da gibt es insgesamt 30 Beschuldigte – einer davon. Winklhofer begründete den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr damit, dass Svetits auf die ehemalige Geschäftsträgerin des GAK Druck ausüben könnte bzw. ihr Geldzahlungen anbieten könnte, damit diese ihre massiv belastenden Angaben zurückzieht bzw. keine ergänzenden Angaben mehr macht, um so die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren.
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Peter Svetits (li.): Frank Stronach hat ihn und seine Karriere kräftig gefördert.
Warum sich Svetits Chancen ausrechnet, in diesem Prozess zu siegen: Das Oberlandesgericht Graz hat einer Beschwerde der ehemaligen Geschäftsträgerin gegen die Haft Recht gegeben und diese als gesetzeswidrig bezeichnet. Es habe keine Haftgründe gegeben, betont das Oberlandesgericht Graz in seinem Beschluss. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Verhän-
Auftakt gelungen
dort die Chance erhalten, erste Schritte
Einen perfekten Auftakt lieferte Mitte
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Logischerweise ist in diesem Prozess GAK-Staatsanwalt Johannes Winklhofer ein sehr wichtiger Zeuge. Als solcher steht er unter Wahrheitspflicht. Die Klage richtet sich direkt gegen die Republik, aber indirekt ist auch er davon betroffen. Er hätte, so der Vorwurf, die entlastenden Aspekte nicht berücksichtigt, obwohl er laut Strafprozessordnung zur Objektivität verpflichtet ist. Was dem Prozess zusätzliche Brisanz verleihen wird, ist auch der Auftritt der ehemaligen GAKGeschäftsträgerin. Sie ist ebenfalls als Zeugin geladen. In der von Staatsanwalt Johannes Winklhofer angeordneten Überwachung ihrer Telefongespräche belastet sie diesen in mehreren Aussagen. Sie sei – sinngemäß und wörtlich an mehreren Passagen – von der Staatsanwaltschaft und von Winklhofer stark unter Druck gesetzt worden. Dazu muss man wissen, dass die Exgeschäftsträgerin im Frühjahr 2011 wegen schweren Betrugs in der Höhe von 250.000 Euro – unterschlagen bei ihrem späteren Arbeitgeber – angeklagt war. Der zuständige Staatsanwalt damals: Johannes Winklhofer. Üblicherweise gibt es dafür eine unbedingte Haftstrafe, also Gefängnis. In den abgehörten Telefonaten spricht sie davon, dass die Staatsanwaltschaft über ihren Anwalt erkennen ließ, dass sie bei „voller Kooperation“ in Sachen GAK nur mit einer bedingten mehrjährigen Strafe rechnen könne. So war es dann auch aufgrund eines für die Angeklagte positiven, aber „abenteuerlichen“ psychiatrischen Gutachtens. Ein solcher Deal („Rechtstheater“) wäre aber nach österreichischem Gesetz strengstens untersagt.
KLIPP Juli/August 2013