IZ Immobilienanwälte 2014

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Eine Veröffentlichung der Immobilien Zeitung, einer Beteiligung der dfv Mediengruppe

AUSGABE 2014 / 2015

Schutzgebühr 22 EUR

www.immobilien-zeitung.de

Immobilienanwälte wer sie sind | was sie leisten | wie viel sie kosten

Über 140 Kanzleien im Vergleich Fachgebiete, Ansprechpartner, Referenzen, Abrechnung

Das Problem – die Lösung Konkrete Antworten auf immobilienrechtliche Fragen


Die Entwirrtschaftskanzlei Wer effiziente Lösungen für umfassende Aufgaben finden will, sollte mal bei uns suchen.

K

notenlösen ist anspruchsvolle Handarbeit. Deshalb begegnen wir den oft komplexen Projekten und Problemen unserer Mandanten mit der Expertise einer der führenden unabhängigen Wirtschaftskanzleien – und mit der Hands-on-Mentalität eines mittelständischen Unternehmens. Diese Kombination mündet in Strategien, die effiziente und außergewöhnliche Lösungen auch dort möglich machen, wo eine schematische Vorgehensweise steckenbleibt. Noch Fragen? Wir antworten gerne.

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Liebe Leser, Energieeinsparverordnung, Bestellerprinzip, Mietpreisbremse, Kapitalanlagegesetzbuch, Widerrufsrecht bei Maklerverträgen: Es vergeht kaum ein Monat, in dem die Bundesregierung nicht über neue Gesetze oder Verordnungen für die Immobilienwirtschaft nachdenkt. Manchmal kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, hier handele es sich um Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Juristen. Denn ein großer Teil dieser Vorhaben wird als unausgegorener und damit streitanfälliger Pflichtenkatalog in die Welt entlassen. Die vielen Juristen im Bundestag scheinen immer nur den ersten Schritt zu gehen, den zweiten überlassen sie den Gerichten und Anwälten. Jammern hilft indes wenig. Als Projektentwickler, Bauträger, Hausverwalter, Makler oder Architekt haben Sie genug damit zu tun, Ihr eigenes Geschäft am Laufen zu halten. Im Streitfall benötigen Sie einen Rechtsbeistand, der für Sie die Kastanien aus dem Feuer holt. Wir wollen Ihnen mit diesem Magazin helfen, möglichst schnell den passenden Experten aufzuspüren. Dazu finden Sie auf den folgenden Seiten nicht nur eine Checkliste mit Auswahlkriterien, sondern vor allen Dingen eine umfangreiche tabellarische Übersicht der in unserer Branche tätigen Kanzleien. Sie sind spezialisiert auf Architekten- und Baurecht genauso wie auf Mietrecht, Transaktionsrecht oder WEG-Recht. Sie vertreten den Wohnungs- oder Gewerberaumvermieter gegenüber dem Mieter genauso wie sie große Portfoliodeals strukturieren und beratend begleiten können. Standorte, Honorarhöhe, Kontaktdaten und Referenzen sind selbstverständlicher Bestandteil der Profile. Für manche Praxisprobleme haben wir zudem erste Antworten von versierten Juristen für Sie zusammengestellt. Und sollten Sie einmal Streit mit Ihrem Rechtsvertreter selbst haben: Auch für diesen Fall finden Sie im Magazin einige Lösungsvorschläge. Eine friedvolle Zeit wünscht Ihnen

Thomas Porten, Chefredakteur Immobilien Zeitung

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Inhalt

MODE ODER MUSS?

ÄRGER MIT DEM ANWALT?

DIE MARKTÜBERSICHT

Compliance klärt zwar auch die Frage, ob Mitarbeiter sich von Kunden zum Fußball einladen lassen dürfen. Doch sie ist mehr als das Verhindern von Bestechung und Beeinflussung.

Wenn sich ein Rechtsanwalt schlecht benimmt, sollte man nicht gleich jemanden mit dem Baseballschläger losschicken. Besser ist es erstmal, die Rechtsanwaltskammer zu informieren.

Über 140 Kanzleien, die ihren Mandanten Leistungen aus dem Immobilienrecht anbieten, stellen sich vor. Die Profile verraten die Schwerpunkte der Beratung, die Honorare und Kontaktdetails.

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Die fehlenden Immobilienrichter Zu viele Akten und häufig mangelnde Immobilienexpertise der Richter sorgen für lange Gerichtsverfahren.

22 Beweise sichern statt klagen Durch das selbstständige Beweisverfahren bietet sich die Chance, schneller Mängel und Verursacher zu kennen.

Für ein gelungenes Miteinander

26 Die Titelträger

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36 So finden Sie den Richtigen Acht Punkte, die bei der Suche nach dem richtigen Anwalt helfen. 72

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Am besten klappt die Zusammenarbeit von Syndikus und Anwalt, wenn jeder weiß, was der andere erwartet.

Das sagt es aus, wenn den Rechtsanwalt ein Doktor- oder Professorentitel schmückt.

Glossar Wer beispielsweise nicht weiß, was ein Paralegal ist oder was einen Diplom-Juristen ausmacht, wird hier Antworten finden.

28 Das Problem – die Lösung 20 Nur Immobilien im Blick Kanzleien, die sich allein aufs Immobilienrecht spezialisiert haben, können eine Alternative zur Großkanzlei sein.

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Unsere Spezialisten geben Antworten auf Fragen, etwa zu Hotelverträgen, zu Klauseln im Wohnungsmietvertrag, zum Bauträgervertrieb und mehr.

78 Recht kurios Wenn der Name mit dem Anwalt die Kanzlei verlässt – oder auch gerade nicht, kann es schon mal Verwirrung geben.


Weitsicht.

Immobilien. Steuern. Unternehmen. www. kucera.biz


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„Wir wollen nicht bestechen und wir wollen auch nicht bestochen werden.“ Diese Leitlinie formulieren viele Unternehmen.

Compliance – Mode oder Muss? Was dahinter steckt und und wo die Grenzen sind Viele große Unternehmen geben sich Compliance-Regeln für den sauberen Umgang ihrer Mitarbeitern mit Kunden und Dienstleistern. Sie sollen die Grauzone zwischen erlaubtem Verhalten auf der einen Seite und verbotenem Tun auf der anderen Seite erhellen. Immobilienfirmen wie Drees & Sommer, die LEG NRW oder Jones Lang LaSalle haben für sich ebenfalls solche Verhaltensrichtlinien formuliert. Diese umfassen Wertgrenzen für die Einladung zum Mittagessen genauso wie die Installation von Whistleblower-Systemen.

Er hat sich nichts dabei gedacht. Wenn Thomas Middelhoff in den Charterflieger oder einen Helikopter stieg, der ihn ins Büro brachte, war das für ihn normal. Ebenso wie die anderen, teils wohl privaten Flüge, die der Ex-Chef von Arcandor, dem pleite gegangenen Mutterkonzern Karstadts, unternahm und die die Firma rund 1,1 Mio. Euro gekostet haben sollen.

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Dem Otto-Normal-Angestellten kann so etwas nicht passieren – oder etwa doch? Tatsächlich bietet sich auch ihm im Alltag so manche „Gelegenheit“. „Einladungen zu Fußballspielen bekommen unsere Mitarbeiter dauernd. Wir haben ja ziemlich viele Bundesligavereine hier in Nordrhein-Westfalen“, berichtet ein Beschäftigter eines Düsseldorfer Unternehmens.


Compliance

Gerade Mitarbeiter, die im Einkauf tätig sind, stehen häufig auf der Gästeliste von Geschäftspartnern. „Den Verantwortlichen, die für unsere Mietwohnungen zuständig sind, wird gerne mal ein Kuchen oder ein Blumenstrauß vorbeigebracht“, erzählt Isabella Oppenberg, Leiterin des Stabsbereichs Revision und Compliance bei der LEG Management, Düsseldorf, auf dem Juristischen Jahresgipfel für die Immobilienwirtschaft im Mai dieses Jahres. Sie beschäftigt sich seit rund 15 Jahren mit Compliance und verantwortet seit vier Jahren diesen Bereich bei der LEG. Der unausgesprochene Gedanke des Gebenden dahinter ist wohl, dass die Mieterhöhung noch ein bisschen ausgesetzt oder die freie Wohnung an den guten Bekannten vergeben wird. Freiflüge, Freikarten oder Frischgebackenes – das Unrechtsempfinden reagiert bei jedem anders. Arcandor ging über eine Million Euro verloren, Middelhoff versteht die Aufregung immer noch nicht. Sein Ruf ist in jedem Fall dahin. Der LEG entgehen Einnahmen, wenn die Miete erst ein paar Monate später angehoben wird. Spricht sich herum, dass die Wohnungen danach vergeben werden, ob ein Mitbringsel für gute Stimmung sorgte, wirkt das unseriös – nicht gerade förderlich für ein börsennotiertes Unternehmen. Doch der Mitarbeiter erkennt womöglich nicht einmal, dass sein Verhalten geschäftsschädigend ist – er denkt sich eben nichts dabei.

STRAF- UND ANTIKORRUPTIONSGESETZE Um vorzubeugen, geben sich Unternehmen wie die LEG, Drees & Sommer, die Strabag und Jones Lang Lasalle (JLL) Compliance-Regeln. „Aufgabe einer wirksamen Compliance ist es die rechtlichen Risiken der Geschäftsmodelle des Unternehmens zu erkennen, durch präventive Maßnahmen mögliche Verstöße zu reduzieren und Fehlverhalten aufzudecken“, formuliert Ingo Seidner, Rechtsanwalt und Head of Legal & Compliance Germany bei JLL den Anspruch. Das umfasst auch einen Bereich, zu dem es in einem Unternehmen keine zwei Meinungen geben sollte: kriminelles Handeln. Neben Beamten und Amtsträgern, für die ohnehin andere, umfassendere Vorschriften gelten, bezieht das Strafgesetzbuch (StGB) alle Beteiligten des Wirtschaftslebens mit ein. § 299 StGB etwa trägt den ausdrücklichen Titel: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Diesbezüglich hat die Immobilienbranche nicht den besten Ruf. Eine im Herbst 2012 vorgelegte Studie des Bundeskriminalamts schien zudem zu beweisen, dass die deutsche Immobilienbranche ein Paradies für Geldwäscher ist. Das oberste, selbstverständliche Gebot ist somit für jeden Mitarbeiter: keine strafbaren Handlungen begehen. Oppenberg bläst ins gleiche

Horn, wenn sie betont, Gesetzesverstöße zu vermeiden, stehe an erster Stelle. Die Bandbreite der möglichen Straftatbestände ist groß: Untreue, Betrug, Bilanzmanipulation, die Klassiker wie Bestechung und Geldwäsche nicht zu vergessen. Abgesehen von den deutschen Strafnormen kommen auch internationale Vorschriften zum tragen. Rechtsanwältin Sabine Reimann von Hogan Lovells, Düsseldorf, nennt die maßgeblichen: „Sowohl der U.S. Foreign Corrupt Practice Act als auch der UK Bribery Act gelten als internationale Richtschnur und können für deutsche Unternehmen Anwendung finden.“ Letzterer gilt als das weltweit momentan offensivste Antikorruptionsgesetz, unter das deutsche Firmen beispielsweise dann fallen, wenn sie eine Niederlassung in Großbritannien unterhalten oder einen Teil ihrer Geschäfte dort tätigen. Haftstrafen von bis zu zehn Jahren und Geldstrafen, deren Höhe nach oben offen ist, sind möglich. Ob die sträfliche Handlung bei den Briten selbst stattfindet, spielt dabei keine Rolle: Der Bribery Act versteht sich als weltweit anwendbar.

DER EINKÄUFER ALS STRAFTÄTER Vielen ist ohnehin nicht bewusst, dass selbst die vermeintliche Eindeutigkeit des StGB so ihre Tücken hat. „§ 299 StGB ist sehr schwierig“, nennt Seidner ein Beispiel. „Vom Wortlaut her kann er jeden Einkäufer, der seinen Lieferanten um 5% drückt, in den Bereich der Strafbarkeit drängen.“ Denn wenn der Einkäufer nach den Einsparungen bezahlt wird, die er erreicht, erlangt er mit der Forderung nach einem niedrigeren Preis zugleich einen Vorteil für sich. Und damit ist eine der Tatbestandsvoraussetzungen der Strafnorm erfüllt. Ein Fragezeichen steht hierzulande zudem hinter der Überlegung, inwieweit der Chef, der Abteilungsleiter oder auch der

„ES IST NICHT DAS SPIEL MIT EXTREMEN“ In der Tat erscheint Compliance als ein nebliges Gebilde, das sich aber langsam aufklärt. Es wissen und spüren alle, dass sie es machen müssen. Schwierig ist es vor allem für die, die vom Umsatz getrieben sind. Viele werden nach relativ kurzfristigen Zielen bemessen und vergütet, da ist die Akzeptanz manchmal geringer. Compliance ein sehr sensibler Bereich, viele Manager haben Angst vor Haftung. Dabei geht es nicht um das Spiel mit Extremen und um die Frage, ob man eine Tasse Kaffee annehmen darf. Es geht darum, die Geschäftsprozesse zu kennen und zu wissen, wo die Schwachstellen liegen. Ingo Seidner, Head of Legal & Compliance Germany, Jones Lang LaSalle

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Compliance

Compliance-Verantwortliche bei Verstößen von Mitarbeitern in die Haftung genommen werden können. Gerade vor persönlicher Haftung haben viele Manager Angst, ist zu hören. Kann also die Führung eines Unternehmens zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie es unterlässt, dafür zu sorgen, dass keine Straftaten und Regelverstöße begangen werden? Oder andersherum: Entlastet es die Führungsriege, wenn sie vorbeugende Strukturen geschaffen hat? „In Deutschland gibt es keine Rechtsverpflichtung zu Compliance“, erklärt Oppenberg. Gesetzliche Vorschriften gibt es dennoch: § 130 und § 30a des Ordnungwidrigkeitengesetz nehmen Betriebs- bzw Unternehmensinhaber und juristische Personen in die Pflicht. Die Normen sehen Geldbußen für Fall vor, dass ein Inhaber Pflichtverletzungen innerhalb seines Unternehmens nicht verhindert. Die Vorschriften sind wenig konkret, ihre Auslegung schwierig – es ist leicht, in den strafbewährten Bereich hineinzuschlittern. Über die Frage hinaus, ob strafbar oder nicht strafbar, bedeutet Compliance außerdem schlicht: das Einhalten von Vorschriften. Das sind zunächst gesetzliche Regelungen aller Art, aber auch unternehmensinterne Bestimmungen und nicht bindende Leitfäden der Verwaltung wie z.B. der Deutsche Corporate Governance Kodex.

HILFE FÜR MITARBEITER UND MANAGER Die Spielwiese ist somit groß. Diese gilt es für Unternehmen, die die Beurteilung, ob eine Situation oder ein Angebot kritisch ist, nicht jedem Mitarbeiter selbst überlassen wollen, einzugrenzen. Darüber hinaus bannt es für das Führungspersonal einen Teil des Haftungsrisikos, wenn das Unternehmen Leitlinien vorgibt. JLL bespielsweise ist dank und wegen seiner US-amerikanischen Wurzeln breit aufgestellt. Für Seidner als Chef der Compliance-Abteilung geht es bei dem Thema um „viel Juristerei und gesunden Menschenverstand“. Man könne zwar darüber streiten, ob Legal und Compliance zusammengehören, aber Seidner bejaht das für sich. Der deutsche Teil seines Unternehmens beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit dem Thema. Präsenzschulungen stellen sicher, dass kein Beschäftigter daran vorbeikommt. Für Seidner gibt es kein „Schema Klipp-klapp“, das abgearbeitet werden kann. JLL macht beispielsweise auch keine Vorschriften darüber, ob eine Tasse Kaffee angenommen werden darf. Ein Code of Ethics stellt für die JLL-Mitarbeiter „das Grundgesetz“ dar, wie Seidner es nennt. Darin enthalten sind beispielsweise auch Wertgrenzen für Geschenke und Regelungen, wie mit Interessenskonflikten umzugehen ist. Zudem gibt es Richtlinien, die bestimmen, wie ein Mitarbeiter sich im

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Fall des Falles verhalten soll. Der Eingeladene mache eine Meldung beim Vorgesetzten und dieser führe dann ein strukturiertes Interview mit dem Mitarbeiter, erläutert Seidner. Ziel sei es herauszufinden, ob es überhaupt zu einer Bestechungssituation kommen kann. Zum Beispiel durch die in einer Männerbranche unvermeidliche Einladung zu einem Fußballevent.

DIE GESCHÄFTSPROZESSE KENNEN Für Seidner ist es deshalb entscheidend, die Geschäftsprozesse zu kennen. „Wo liegen die Schwachpunkte? Dort muss hingesehen und eingegriffen werden. Risikobasiert lautet das Stichwort.“ Bei der Projektsteuerung beispielsweise schaue man besonders hin. Der für Bereiche, in denen es um die Beratung von Kunden gehe, eigens aufgesetzte Prozess sieht ein strenges Vier-Augen-Prinzip vor. Dem Kunden wird eine Empfehlung in Sachen Verhalten und Entscheidung gegeben. Ein so genanntes Compliance Audit prüft im Nachgang von der Rechnung bis zur Vertragsgestaltung alles noch einmal durch, um mögliche Fehler aufzudecken und beim nächsten Mal zu vermeiden. Ein System, das es Hinweisgebern – in Compliance-Sprache auch Whistleblower genannt – ermöglicht, ihr Wissen mitzuteilen, ergänzt die Maßnahmen. Bei JLL gibt es zum einen eine externe Hotline, die sieben Tage in der Woche 24 Stunden von überall in der Welt und in jeder Sprache per Telefon und per E–Mail erreichbar ist. Zum anderen steht in Deutschland ein Anwalt als externer Ombudsmann zur Verfügung. Zweimal wurde er vergangenes Jahr in Anspruch genommen. „Ich halte Rechtsanwälte für prädestiniert für diese Aufgabe“, sagt Seidner. Die Pflicht zur Verschwiegenheit und ein besonderes Vertrauensverhältnis sorgen für diese Einschätzung. Die Düsseldorfer LEG als Teil der deutschen Wohnungswirtschaft geht die Sache ähnlich an wie JLL. Der Code of Conduct ist im Internet abrufbar und auch Geschäftspartner werden darauf verpflichtet. Der Code enthält beispielsweise die klare Aussage: „Wir wollen nicht bestechen und auch nicht bestochen werden.“ Regelungen für Einladungen, Geschenke und Sponsoring existieren ebenso wie ein externer Ombudsmann – auch bei der LEG ist Letzterer ein Rechtsanwalt. Die Mitarbeiter werden geschult, schon die Auszubildenden sind einbezogen, Teilnahme ist Pflicht. Damit setzen LEG und JLL klassische Compliance-Instrumente ein: Regelwerke, Schulungen, Hinweisgebersysteme.

DIE GRÖSSE SPIELT KEINE ROLLE Sowohl die LEG als auch JLL sind große Firmen. Bei der Frage „Compliance, ja oder nein?“ spielt den Fachleuten zufolge die


B E R AT U N G PLUS BEGEISTERUNG Manchmal ähnelt unsere anwaltliche Tätigkeit durchaus dem Kerngeschäft unserer Mandanten. In der Bau- und Immobilienwirtschaft zum Beispiel: Sie legen ein festes Fundament, wir schaffen solide rechtliche Grundlagen. Sie errichten einen tragfähigen Rahmen, wir eine optimale steuerliche und gesellschaftsrechtliche Struktur. Sie setzen für ihr Projekt Materialien ein, die jedem Wetter trotzen, wir bieten ihren Investitionen den besten Schutz vor wirtschaftlichen Schwankungen. Kurz – wir passen zu unseren Mandanten. Deshalb teilen wir uns seit vielen Jahren mit Investoren, Wohnungs- und Bauunternehmen, Bauträgern, Architekten, Entwicklern, Banken, Fonds, Kommunen und Konzernen die Arbeit an ihren Projekten und Transaktionen. Am Ende steht nicht nur eine neue Investition, sondern auch ein gemeinsamer Erfolg. Deshalb begeistert uns die Beratung in dieser Branche. Und deshalb sind wir so gern, was wir sind: FPS. Ihre Kanzlei. Ihr Partner.

w w w. f p s - l a w. d e

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FRANKFURT AM MAIN

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Compliance

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Eine Einladung ins Fußballstadion ist der Klassiker unter den Beispielen zur Frage: Was darf ich annehmen?

Größe des Unternehmens jedoch nur eine untergeordnete Rolle. „Auch ein Maklerbüro mit fünf Mitarbeitern muss angemessene Vorkehrungen treffen, dass keine Geldwäsche und keine Korruption stattfindet“, sagt Seidner. „Bei kleineren lokalen Unternehmen sind Standards, wie man beispielsweise mit Amtsträgern und im kommunalen Bereich mit zu großer Nähe umgehen soll, ebenso gefragt“, führt Oppenberg aus. „In meinen Augen ist gute Compliance auch mit geringem Aufwand zu machen“, ergänzt Seidner. Der erste Schritt ist die Risikoanalyse „Man muss sich jeden Geschäftsprozess ganz genau ansehen“, empfiehlt Seidner. Oppenberg rät, insbesondere die Boni-Systeme genau unter die Lupe zu nehmen: „Gibt es womöglich Anreize, die dazu führen, dass der Mitarbeiter in der Transaktion denkt: Wir kaufen, koste es, was es wolle?“ Rechtsanwälte, die im Immobilienbereich zuhause sind und die Geschäftsmodelle kennen, sind an dieser Stelle hilfreich. Hogan-Lovells-Anwältin Reimann berät Immobilienfirmen bei Compliance-Fragen. Für sie steht am Anfang die Frage: „Was macht das Unternehmen und aus welcher Perspektive?“ Reimann nennt Beispiele: „Bin ich Projektentwickler oder Bestandshalter? Bin ich Bauträger, Vertriebler oder Makler?“

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Gerade im Vertrieb hänge oft der Gedanke fest: „Ein Mittagessen kann ja nicht schaden und kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.“ Sie empfiehlt daher, sich im Unternehmen unter anderem über folgende Fragen klar zu werden: „Wie handhaben wir die Netzwerkpflege? Freuen wir uns über Weihnachtsgeschenke und wollen wir selbst welche machen? Wie wollen wir uns dabei positionieren?“ Reimann betont dabei: „Wir reden über Moral, Sitte und Anstand, dass man sich nicht strafbar machen darf, ist klar.“

AUSSENWIRKUNG ALS LACKMUSTEST „Was ist, wenn das Verhalten in der Presse veröffentlicht wird? Welche Wirkung hat das nach außen?“ zählt Seidner die Fragen auf, die für ihn den Lackmustest bei der Beurteilung von kritischen Situationen darstellen. Es laufe immer auf die Frage hinaus: „Was ist sozial adäquat und was nicht?“ Eine Einladung übers Wochenende nach Spanien mit dem Partner stellt sich dann meist als unpassend heraus. Denn schließlich lädt hierzu niemand den Hausmeister ein, sondern den Entscheidungsträger. Reimann beschreibt den Knackpunkt so: „Ist das Verhalten angemessen oder schafft es eine Abhängigkeit?“ Das betrifft Seminareinladungen mit Speis


Compliance

und Trank genauso wie das Closing Dinner nach dem erfolgreichen Deal. Das gilt natürlich ebenso für Einladungen auf der und rund um die Gewerbeimmobilienmesse Expo Real. Hier ist ebenfalls der innere Kompass oder der ComplianceBeauftragte gefragt, ob das Prädikat „sozial adäquat“ vergeben werden kann. Und bei Zweifeln? „Transparenz schaffen“ sagt Reimann. „Dem Vorgesetzen den Fall darlegen und ihn entscheiden lassen, wie der Mitarbeiter sich verhalten soll.“ Hat sich die Geschäftsleitung festgelegt, dass es künftig Richtlinien geben soll, sind zwei Dinge wichtig. Zum einen müssen die Grundsätze von der Führungsebene vorgelebt werden: als „Tone from the Top“. Oder wie Reimann es formuliert: „Nichts geht ohne positive Vorbilder.“ Zum anderen muss das Compliance-Team auch das Geschäft selbst verstehen. Wie die Fachleute konstatieren, könne einem anderenfalls leicht etwas vorgelogen werden.

GRENZEN BRAUCHEN KONTROLLEN „Charta, Leitbilder, Kodex“, zählt Reimann einige Möglichkeiten auf, die gewünschten Regelungen schriftlich festzuhalten. Um sie für die Mitarbeiter verbindlich zu machen, bietet sich der Arbeitsvertrag an, wo ein Betriebsrat vorhanden ist, auch eine Betriebsvereinbarung. „Verhaltensvorgaben wie Regelungen für Einladungen und Geschenke können mitbestimmungspflichtig sein“, merkt Reimann an und warnt in diesem Zusammenhang: „Man muss genau überlegen, was man tut. Wie kleinteilig muss alles geregelt werden? Denn wenn etwas verboten ist, muss das auch kontrolliert und sanktioniert werden.“ Es ist zu wünschen, dass sich die Diskussion über Compliance künftig auf die wesentlichen Themen konzentriert. Manche Fachleute sprechen zudem von Compliance-Auswüchsen in den Unternehmen, die dann wenig Akzeptanz bei den Mitarbeitern finden. Auch die Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaften, stehen durchaus in der Kritik, weil sie zum Teil über das Ziel hinausschössen und sich vor allem der publikumswirksamen Fälle annähmen. Oppenberg glaubt aber, dass der Formalismus ein wenig zurückgegangen ist: „Ein Essen für 41,50 Euro statt 40 Euro ist ok, aber bei 400 Euro haben wir dann ein Thema.“ Sie mahnt an: „Eine phobische Angst in den Unternehmen ist nicht hilfreich, der gesunde Menschenverstand schon.“ Und Rechtsanwältin Reimann plädiert: „Haltet Maß, auch in Sachen Regulierung.“ Wichtiger als zu viel Kleinklein sei eher, wie man den Unterschieden auf den Hierachieebenen gerecht wird. Oppenberg schlägt zum Beispiel vor, statt einem festen Betrag etwa „im Wert eines Drei-Gänge-Menüs“ als Maßstab für ein Essen festzuschreiben. Eine weitere Überlegung: Soll ein Hinweisgeber-

system installiert werden? Der Tipp gebende Mitarbeiter muss sich sicher sein, dass ihm nichts passiert, wenn er einen Tatverdacht anzeigt. Das ist mit ein Grund, warum sowohl JLL als auch die LEG hier auf einen externen Rechtsanwalt setzen: Bei ihm ist Verschwiegenheit Berufspflicht. Doch alles Bemühen reicht nicht, wenn die Regelungen nicht in der Unternehmensstruktur verankert und von jedem einzelnen Mitarbeiter verinnerlicht werden. Experten warnen vor einer Feigenblatt-Compliance, bei der die Compliance-Verantwortlichen keine Machtposition gegenüber der Geschäftsleitung hätten und nicht unabhängig agieren können. „Es ist permanente Überzeugungsarbeit im Unternehmen gefordert, obwohl es eigentlich um Selbstverständlichkeiten geht“, ergänzt Oppenberg. „Das ist wie beim Zähneputzen: Wie oft müssen Sie Ihren Kindern sagen, dass das nötig ist?“ Der Nutzen von Compliance für Unternehmen kann dafür auch sehr groß sein. Seidner: „Wenn es gelingt, einen Schaden von 2 Mio. Euro zu vermeiden, dann ist das immer wie Gewinn nach Steuern, dafür müssen Sie schon einen enormen Umsatz fahren.“ Das Fazit: Nicht jeder Kuchen ist verwerflich. Auch Fußball kann in Ordnung sein, es kommt eben auf den Kontext an. Diejenigen, die mit krimineller Energie ans Werk gehen, lassen sich durch Compliance–Regeln zwar nicht bändigen. Aber dem gesunden Menschenverstand aller anderen können Richtlinien etwas auf die Sprünge helfen – damit man zumindest sensibilisiert ist, wenn die nächste Einladung kommt. Und wenn doch etwas schief geht und der Staatsanwalt vor der Tür steht? Auch für diesen Fall sollte das Compliance-Team den Mitarbeitern vorgeben, wie sich sich zu verhalten haben. ba

„BETRIFFT JEGLICHE EINFLUSSNAHME“ Compliance ist für uns ein Instrument unseres aktiven Riskmanagements, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Unser Compliance-Verständnis ist in jedem einzelnen Arbeitsvertrag, in unserem Leitbild und in unserem Code of Conduct festgehalten. Compliance mit Bestechungsfällen in Verbindung zu bringen, greift zu kurz. Sie betrifft jegliche Einflussnahme auf den Kunden, Mitarbeiter oder Geschäftspartner. Aktive Nachfragen unserer Mitarbeiter zeigen, dass die Bedeutung des Code of Conduct verstanden wird. Regelmäßige Schulungen oder Kontrollmaßnahmen sind daher bislang nicht notwendig. Ein Hinweissystem nutzen wir nicht. Michael Hübener, Leiter HR-Management, Compliance Chief Officer, Drees & Sommer

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Die fehlenden Immobilienrichter Warum Rechtsstreite bei Bauvorhaben meist jahrelang dauern Wer wegen eines Bauvorhabens mit seinem Vertragspartner in Streit gerät, dem bleibt oft nichts anderes übrig, als vor Gericht zu ziehen. Die Richter müssen komplexe Sachverhalte aufklären und bewegen sich auf Spezialgebieten des Rechts. Dennoch sind es häufig keine Immobilienexperten, die letztlich das Urteil sprechen – und sie haben enorm viel zu tun.

Jedes der 116 deutschen Landgerichte musste sich im Jahr 2012 im Schnitt knapp 250 Mal in erster Instanz mit Bau- und Architektensachen befassen – Zank um Honorare von Architekten und Ingenieure nicht mitgerechnet. Das zeigen die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zu Zivilprozesssachen, wonach rund 28.500 Fälle verhandelt und erledigt wurden, bei denen um Fragen aus dem Bau- und Architektenrecht gestritten wurde. Diejenigen, die in den Verfahren zuständig sind, sind allerdings in der Regel keine Spezialisten in diesem Bereich.

Schuld daran sind das Grundgesetz und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Sie geben vor, wer vor welchem Richter zu stehen hat. Das Grundgesetz stellt durch Art. 101 sicher, dass Sondergerichte – wozu auch Spruchkörper, also Kammern und Senate, für einzelne Fachgebiete gehören – nur per Gesetz möglich sind. § 21e GVG ergänzt das und regelt, welcher Richter bei einem Gericht für welchen Fall zuständig ist. Das nennt sich Geschäftsverteilung und wird jährlich neu festgelegt. „Leider sitzen in den Spruchkörpern nur selten Richter, die in die Materie tief eingearbeitet sind“, bedauert Christiane Columbus von der Kanz-

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KEINE SONDERGERICHTE

lei Schultz & Seldeneck. Die Berliner Rechtsanwältin hat bereits erlebt, dass Richter sich erst in die HOAI einlesen mussten. Ihre Berufskollegin Katharina Feddersen von Osborne Clark ist in Hamburg tätig. Dort gibt es zwar vor dem Landund dem Oberlandesgericht Richter, die ausschließlich Bausachen machen. Zudem glaubt sie, dass „ein Richter mit ein bis zwei Prozessen durchaus zum Profi werden kann, doch das dauert eben“. Aber nach Feddersens Erfahrungen sorgen der Umfang der Akten und die Anzahl der Fälle für Überforderung der Gerichte. „Mir hat zuletzt ein Richter gesagt, dass die Ausfertigung unseres Urteils leider etwas dauern würde, weil er einen Antrag von über 1.000 Seiten auf dem Tisch habe – für ein Eilverfahren!“ Columbus nennt ein weiteres Übel: „Ein Richter kann jederzeit versetzt werden, und das kommt häufig vor.“ Feddersen kennt das: „Gute Richter, die gute Urteile sprechen, werden befördert und sind weg – auch im laufenden Prozess.“ Der Nachfolger muss sich erst wieder den gesamten Sachverhalt erarbeiten.

KAUM ALTERNATIVEN Auswege gibt es kaum. Von der Alternative Schiedsgerichtsverfahren halten beide Anwältinnen wenig. Unisono erklären sie, diese dauerten zu lange und seien meist teurer. Kaufleuten gibt § 38 ZPO die Chance, per Gerichtsstandsvereinbarung festzulegen, wo sie streiten wollen. „Freie Berufe wie z.B. Architekten sind von der Erlaubnis allerdings ausgenommen“, erläutert Sven Wellhausen, Rechtsanwalt bei GTW in Düsseldorf. „Dahinter steht der Gedanke, dass jeder, der nicht Kaufmann ist, davor geschützt werden soll, vor ein fernes Gericht zu müssen.“ Ist der Streit bereits da, dann darf jedermann ausdrücklich und schriftlich ein bestimmtes Gericht vereinbaren. „Das kommt aber in der Praxis kaum vor“, sagt Wellhausen. Er rät, die Bandbreite der ohnehin möglichen Gerichtsstände, wie ba etwa den Ort des Bauvorhabens, zu nutzen.



Für ein gelungenes Miteinander Was Anwälte und Syndizi voneinander erwarten (können) Es ist meist eher eine Vernunftsehe denn eine Liebesheirat: Wer einen Anwalt mandatiert, der tut das, weil es notwendig ist, und nicht, weil er das möchte. Dabei schadet es natürlich nicht, wenn man einander sympathisch findet. Vor allem aber ist es wichtig zu wissen, was das Gegenüber erwartet und was die Partner jeweils beitragen können und müssen. Worüber sollte also beim ersten Treffen gesprochen werden? Wo sollte sich der Anwalt lieber nicht einmischen? Und kann der Rechtsberater vielleicht gar mehr tun als nur rechtlich beraten?

Gut 160.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt es hierzulande. Ist der oder die Richtige gefunden, geht die Beziehungsarbeit aber wie im echten Leben erst richtig los. Die Grundlage jeder gelungenen Zusammenarbeit ist natürlich, dass die juristische Expertise zur Aufgabe passt. Ansonsten ist jegliches Vorhaben zum Scheitern verurteilt. Das Meistern dieser Hürde vorausgesetzt, kommt es zu einem Termin. „Beim ersten Treffen spreche ich zunächst über den konkreten Fall, um die Herangehensweise des Anwalts einschätzen zu können“, sagt Arno Schröder, Syndikus bei Metro Properties. Nach der Empfehlung des passenden Beraters durch andere ist für ihn der persönliche Eindruck eines der Hauptauswahlkriterien für einen Anwalt – dessen Kompetenz selbstverständlich vorausgesetzt.

„ICH WILL DIE BEWEGGRÜNDE DES MANDANTEN VERSTEHEN“ Für den Hannoveraner Rechtsanwalt Uwe Bethge, bethge immobilienanwälte, ist der detaillierte Austausch zu Beginn des Auftrags wichtig: „Ich will die Beweggründe des Mandanten verstehen. Manchmal ist das vordergründige Ziel gar nicht das tatsächliche Problem, das es zu lösen gilt.“ Je mehr er wisse, desto eher könne er mögliche Alternativen anbieten. Bethge fragt dann auch genau nach: „Für mich ist es völlig undenkbar, nicht zu wissen, warum ein Mandant etwas tut.“ Das bestätigt Tobias Prudlo, der im Immobilienmanagement der Deutschen Rückversicherung tätig ist: „Der Erfolg hängt meines Erachtens maßgeblich davon ab, dass Mandant und Anwalt sich intensiv über Frage- und Zielvorstellungen austauschen.“ Deshalb bespricht er – unabhängig davon, ob

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vorher bereits eine Geschäftsbeziehung bestand – beim ersten Treffen mit seinem Rechtsanwalt stets Folgendes: die Beschreibung der Aufgabe, Einschätzung und Erfahrungen zu ähnlich gelagerten Fällen, mögliche Handlungsalternativen. Darüber hinaus gehört für ihn die gegenseitige Vorstellung der handelnden Personen und Unternehmen zum Pflichtprogramm.

„DEN JEWEILS ANDEREN IN DIE LAGE VERSETZEN, ERFOLGREICH ZU ARBEITEN“ Transparenz verknüpft mit Wissen wollen also beide Seiten. Prudlo formuliert das so: „Es muss ein gegenseitiges Verständnis für die Faktoren vorhanden sein, die den jeweils anderen in die Lage versetzen, erfolgreich zu arbeiten.“ Anders gesagt: Wer nicht weiß, wie der andere tickt, wird kein zufriedenstellendes Ergebnis bekommen. Damit die Zusammenarbeit reibungslos läuft, fordert Prudlo vom Anwalt zudem: „Kompetenz, Verlässlichkeit, reibungslose und enge Kooperation.“ Für Schröder steht die Zweckmäßigkeit im Vordergrund. Zweitwichtigster Punkt sowohl bei der Frage, welche Kanzlei beauftragt wird, als auch auf der Themenliste für den Erstkontakt, ist für die beiden Unternehmensjuristen ganz klar: das Honorar. Gerade dann, wenn es ausschließlich um Beratung und nicht um gerichtliche Vertretung geht, sind die Abrechnungsmöglichkeiten und -modelle von Kanzlei zu Kanzlei doch recht verschieden. Beiderseitige klare Ansagen sind also vonnöten. Ein Merkmal des Rechtsanwalts an der Schnittstelle von Fachkompetenz und Persönlichkeit ist ungleich bedeutender, als es noch vor einigen Jahren der Fall war: unternehmerisches


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Was Rechtsanwalt und Mandant besprechen sollten Die Kosten Das Honorar stellt nach der Fachkompetenz für viele das zweitwichtigste Kriterium bei der Wahl des passenden Beraters dar. Es gilt also gleich sicherzustellen, dass es hier keine Missverständnisse gibt.

Der Fall Die konkrete Aufgabe, die der Anwalt für den Mandanten zu lösen hat, ist das zentrale Thema. Beim Besprechen des Sachverhalts lässt sich klären, wie der Anwalt die Situation einschätzt, welche Erfahrungen er bereits bei ähnlichen Fragestellungen gemacht hat und ob er andere Ideen oder Vorschläge zum weiteren Vorgehen hat.

Rechtsanwälte Grothmann | Klemm | Kullack | Fuchs München | Frankfurt am Main | Jena

Die Beteiligten Oft arbeitet weder auf Unternehmensseite noch auf Kanzleiseite nur eine einzige Person an einem Projekt oder einer Aufgabe mit. Es fördert Vertrauen und Verständnis, wenn alle Beteiligten mit ihren Sachgebieten und Tätigkeiten vorgestellt werden. Und: Legen Sie sich fest, wer der Entscheider ist bzw. wer eine Entscheidung weitergibt.

Die Kommunikation

Immobilienrecht Baurecht Vergaberecht Wirtschaftsrecht

Es muss klar zum Ausdruck kommen, was der Mandant vom Anwalt erwartet. Je genauer der Anwalt versteht, was der Mandant will, desto besser kann er ihn unterstützen.

Die Details Es ist hilfreich festzulegen bzw. sich darüber auszutauschen, • wie sichergestellt ist, dass alle Termine und Fristen vereinbart und eingehalten werden: Kalender, Erinnerungen, Onlineeinladungen? • wie Unterlagen jeden der Beteiligten erreichen sollen: E-Mail, USB, Onlinezugriff auf eine Datenbank? • welche Art Dokumente gewünscht sind: mehrseitige Schriftsätze mit einer Für-undWider-Abwägung am Ende, ein Extrakt mit klarer Empfehlung, eine Zusammenfassung mit Auflistung der wesentlichen Punkte?

t.d

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• wie viel eigene Meinung hinsichtlich wirtschaftlicher Entscheidungen gefragt ist.

ch

• wie viele Kapazitäten jeweils zur Verfügung gestellt werden. • wer wann wie erreichbar ist.

alw

w

w. re

• wie die Abrechnung erfolgen soll.

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• bis wann das Projekt abgeschlossen und die Aufgabe beendet sein muss (sofern es kein gerichtliches Verfahren ist).

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Zusammenarbeit

Denken ergänzt durch Branchenkenntnisse. Arndt Buchwald, Managing Director und Head of Asset Management bei Tishman Speyer Properties Deutschland, verknüpft das so: „Die Kernkompetenz des Anwalts ist die rechtliche Beratung, und er muss seine Rechtsmeinung möglichst kommerziell vermitteln.“ Buchwald illustriert seine Anforderungen an einem Beispiel aus dem Asset-Management im Bestand: „Es stellt sich die Frage, welche Klauseln zu Schönheitsreparaturen noch gültig sind. Der Anwalt hat nun die Möglichkeit, eine dreiseitige Sachverhaltsanalyse vorzulegen, die mit einer Es-kommt-darauf-an-Abwägung endet. Oder aber er übermittelt eine Stellungnahme, die auf einer halben Seite den Sachverhalt darstellt, woran sich eine Empfehlung anschließt: Klauseln anpassen, ja oder nein.“ Bethge möchte gerne noch mehr für seinen Mandanten sein. Auf dem Juristischen Jahresgipfel für die Immobilienwirtschaft im Mai stellte er seine Ideen vom Rechtsanwalt als Netzwerker, Makler, Asset-Manager, als nahezu Dienstleister für alles vor (lesen Sie hierzu auch „Bethges Visionen“ auf dieser Seite). Als Beispiel nannte er das Legal Asset Management. Von der Vertragsdokumentation über die Archivierung von Dokumenten und die Kommunikation von Asset-Manager und Eigentümer bis hin zur Steuerung von Bauprojekten und Abwicklung von

„BETHGES VISIONEN“ Immobilienanwälte steigen in der Gunst der Mandanten. Ihnen wird zugetraut, zum Helfer in jeder Lebenslage zu werden. In einer Welt zunehmender Verrechtlichung verbinden sie das notwendige juristische Know-how mit vielen ebenfalls nützlichen Fähigkeiten. Sie werden damit zum direkten Sparringspartner der Führungsebene von Immobilienunternehmen. Man kann beklagen, dass juristische Kernkompetenzen nicht mehr alleiniges Kriterium für die Vergabe von Anwaltsaufträgen sind. Besser ist es, darin eine Chance zu sehen, sich gegenüber anderen Berufen zu behaupten. Dabei muss nicht erst das Beispiel der Steuerberater herangezogen werden, die seit eh und je enger als Anwälte in die unternehmerischen Entscheidungen eingebunden sind. Die Aufweichung des Rechtsberatungsmonopols bringt immer mehr Berufe in die Nähe anwaltlicher Beratung – da kann es nicht schaden, wenn Immobilienanwälte ihre Position ausbauen. (Auszüge aus einem Vortrag auf dem Juristischen Jahresgipfel für die Immobilienwirtschaft 2014) Rechtsanwalt und Notar Uwe Bethge, bethge immobilienanwälte

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Due-Diligence-Prozessen – all das will der Hannoveraner seinen Kunden bieten. So half er auch schon mal einem Mandanten und dessen Geschäftspartner, ein Finanzierungsloch von 2 Mio. Euro zu stopfen, indem er geeignete Kontakte herstellte. Der Anwalt als Kontakteknüpfer, Verwahrstelle für Verträge, Mitgestalter und Vermittler von Geschäftsgelegenheiten? Ist das des Mandanten Wille?

„VOLLUMFASSENDE BERATUNG WÜRDEN WIR NICHT ABFRAGEN“ Metro-Jurist Schröder ist sehr zurückhaltend: „In der Regel ist der Rechtsanwalt für uns nicht mehr als ein Rechtsberater.“ Prudlo sieht das etwas differenzierter: „Ich schätze den Rat eines Rechtsanwalts und den Dialog auch abseits der reinen Rechtsberatung sehr.“ Das Knüpfen von Kontakten zum Beispiel innerhalb der Branche oder bezogen auf gleichgerichtete Interessen hält er für unproblematisch. Hinsichtlich der Vermittlung von geschäftlichen „Gelegenheiten“ aber ist er sehr skeptisch: „Sobald der Anwalt einen Kontakt vermittelt, der der Anbahnung eines konkreten Geschäfts dient, ist seine Unabhängigkeit in der Wahrnehmung seiner Klienten aus meiner Sicht potenziell gefährdet.“ Buchwald ist ebenfalls nicht ganz überzeugt, wenn er auch von seinem Rechtsanwalt eine eigene Meinung und Verständnis für das Geschäft des Mandanten fordert. „Eine vollumfassende Beratungsleistung würden wir nicht abfragen“, sagt der Tishman-Speyer-Vertreter. Zumal letztlich er und nicht der Anwalt für die wirtschaftlichen Entscheidungen geradestehen müsse. Seinen Kritikern hält Bethge entgegen: „Glauben Sie nicht, dass Sie auf ein großes Netzwerk verzichten? Wer hat mehr Leute an der Hand als ein Rechtsanwalt?“ Er ist überzeugt, dass das anwaltliche Berufsrecht in zehn Jahren ganz anders aussehen wird als heute und dem Immobilienanwalt womöglich ein breites Tätigkeitsfeld eröffnet. Profitieren soll der Mandant, der mehr Leistungen aus einer Hand abrufen kann. Berufskollegen von Bethge hingegen sind da eher pragmatisch. Der Kommentar einer Anwältin auf dem Juristischen Jahresgipfel: „Die Mandanten beauftragen uns und wir machen das dann. Und so ist es auch gut.“ Damit der Rechtsberater sich nur dort einmischt, wo es gewünscht ist, gilt also wie in jeder Partnerschaft – egal ob sie aus Vernunft oder aus Liebe resultiert – vor allem eines: die Erwartungen an den anderen klarstellen. ba

Tipps, wie Sie den richtigen Anwalt finden, lesen Sie auf Seite 36, die Marktübersicht, in der sich über 140 Kanzleien vorstellen, beginnt auf Seite 38.


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Wenn der Anwalt Ärger macht Wie man sich gegen Anwaltsfehler zur Wehr setzt Eigentlich werden Anwälte damit beauftragt, Probleme zu lösen. Doch manchmal werden sie selbst zum Problem. Sie beleidigen ihre Gegner, beraten Mandanten falsch oder veruntreuen Gelder. Dabei verstoßen sie gegen ihre Berufspflichten, und ihnen drohen empfindliche Strafen.

Der Anwalt, der in wohlgesetzten Worten der Gegenpartei Betrug oder Blödheit unterstellt, ist von einer Maklerfirma beauftragt worden. Diese hat einer Interessentin die Gelegenheit zum Erwerb eines Grundstücks vermittelt. Einen bereits angesetzten Notartermin sagt die Frau aber ab und erklärt, kein Interesse mehr zu haben. Zufällig erfährt man in der Maklerfirma, dass die Kundin wenige Tage nach dem abgesagten Termin das Grundstück doch gekauft hat. Daraufhin stellen die Makler die Provision in Rechnung, die Kundin bezahlt jedoch nicht. Die Maklerfirma schaltet ihren Anwalt ein.

BELEIDIGUNG IST EIN PFLICHTVERSTOSS Das deftige Schreiben verfehlt allerdings seine Wirkung. Die Kundin lässt sich nicht einschüchtern, verweigert weiterhin die Provision und setzt zum

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Gegenschlag an: Bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) beschwert sie sich über den frechen Anwalt. Wird ein Anwalt persönlich beleidigend, verstößt er gegen eine seiner Berufspflichten, welche in § 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt sind. Dort steht, dass der Anwalt sich bei seiner Berufsausübung nicht „unsachlich“ verhalten darf. Damit meint die BRAO ein Verhalten, bei dem es sich um die „bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen“ handelt, zu denen „andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass“ gegeben haben. Zu den weiteren Berufspflichten des Anwalts gehört, dass er keine Bindungen eingehen darf, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, darf keine widerstreitenden Interessen vertreten und muss die „ihm anvertrauten Vermögenswerte“ mit der „erforderlichen Sorgfalt“ behandeln. Die örtlichen Rechtsanwaltskammern wachen über die Einhaltung der Pflichten und sind erste Anlaufstelle für Beschwerden.

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Das Anwaltsschreiben hat es in sich. „Man muss sich wirklich fragen, was in Ihrem Kopf für Vorgänge am Werk waren, als Sie glaubten, durch diese primitive Täuschung unsere Partei um die dieser zustehenden Maklerprovision bringen zu können“, heißt es in dem Schriftsatz, den eine Grundstückskäuferin in Köln erhält. „Man fragt sich allen Ernstes, ob es dreiste kriminelle Energie oder bloß Einfältigkeit war.“

Wie Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer in Köln, berichtet, gehen pro Jahr zwischen 1.500 und 2.000 Beschwerden über Anwälte ein. Bundesweite Statistiken gibt es nicht, nur die örtlichen Kammern erheben solche Zahlen. Bei der RAK München, Deutschlands größter Kammer, gab es im Jahr 2013 exakt 2.749 Beschwerden über Anwälte. Bei der bundesweiten Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, die für vermögensrechtliche Streitigkeiten mit Streitwert bis 15.000 Euro zuständig ist, gehen jährlich rund 1.000 Beschwerden ein.


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Am häufigsten wenden sich Mandanten an die RAK, wenn sie sich ärgern, dass ihr Anwalt das Mandat nicht bearbeitet. Weitere Themen sind Streit um Geld, etwa eine falsche Gebührenrechnung oder nachlässiger Umgang mit Fremdgeld, die Umgehung des Gegenanwalts und Unsachlichkeit. „Letzteres nimmt leider zu“, bemerkt Huff. Nicht nur gegenüber der gegnerischen Partei, auch vor Gericht oder Behörden und sogar gegen die eigenen Mandanten werden Anwälte immer öfter ausfällig, heißt es auch bei anderen Kammern.

BEVOR DER STAATSANWALT KOMMT, WIRD GERÜGT Starke Worte sind erlaubt, persönlich diffamieren oder diskreditieren nicht. Im Kölner Streit um die Maklerprovision sah die RAK die Grenze zur Unsachlichkeit überschritten und rügte den Anwalt. Unmittelbare Konsequenzen hat eine Rüge meistens nicht, sie gleicht einer gelben Karte, die der Anwalt von der RAK bekommt. „Aber die meisten Anwälte nehmen sich das zu Herzen und ändern ihre Arbeitsweise“, beobachtet Huff. Sammelt jemand zu viele gelbe Karten, drohen ernste Konsequenzen. Dann übergibt die RAK die Sache der Kölner Generalstaatsanwaltschaft, die beim Anwaltsgericht anschuldigen kann. Mögliche Strafen sind Verwarnungen und Geldbußen, aber auch der Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft. Wenn der Anwalt Probleme bereitet, tendieren Betroffene dazu, ihm einfach das Mandat zu entziehen. Das ist natürlich immer eine Option, aber die Kammern ermuntern auch dazu, ein Fehlverhalten zu melden. „Wir sind froh, wenn wir so etwas hören“, sagt Geschäftsführer Huff. Ein Thema, das die Kammern sehr ernst nehmen, ist der Umgang mit Fremdgeld. Wenn ein Anwalt beispielsweise bei einer Schadensregulierung Geld von einer Versicherung für seinen Mandanten in Empfang nimmt, dann

muss er die Summe „unverzüglich“, sprich innerhalb weniger Werktage, weiterleiten oder auf ein Anderkonto einzahlen. Geschieht das einmal nicht, handelt es sich vielleicht um ein Versehen. „Aber wenn wir die zweite oder dritte Beschwerde bekommen, vermuten wir eine Strategie des Anwalts dahinter“, erklärt Huff. Erst dann kann die RAK tätig werden und den Generalstaatsanwalt einschalten. Wenn aufgebrachte Mandanten sich an die RAK wenden und verlangen, ihren Anwalt wegen Falschberatung zu Schadenersatz zu verdonnern, werden sie allerdings enttäuscht. Denn die Kammer überprüft die Leistung eines Anwalts nicht inhaltlich. In schwerwiegenden Fällen – etwa wenn aus der Falschberatung ein Schaden entstanden ist oder eine wichtige Berufungsfrist versäumt wurde – ist es zwar sinnvoll, die Kammer zu informieren, aber weiterhelfen kann sie nur bedingt. Betroffene müssen einen anderen Anwalt damit beauftragen, Schadenersatzansprüche zu prüfen und einzuklagen.

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In manchen Fällen helfen die Anwaltskammern dann doch, beispielsweise schlichten sie bei Streit um Anwaltsgebühren. Wenn ein Mandant eine Schlichtung beantragt, darf sich der Anwalt nicht sperren. Allerdings ist der Schlichtungsvorschlag unverbindlich; beide Seiten müssen ihn annehmen, damit er wirksam wird. Wenn die Fronten aber verhärtet sind, kann der beste Mediator nichts ausrichten. Insofern hätte eine Schlichtung im Streit zwischen dem Anwalt und der Kundin der Maklerfirma wohl nicht geholfen. Was allerdings in der ganzen Aufregung über die Beleidigung fast untergegangen ist: Der Anwalt hat zwar eine Rüge kassiert – den Prozess hat er für seinen Mandanten, die Maklerfirma, aber gewonnen. Die Kundin muss die Provision nachbezahlen. Anja Hall

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Nur Immobilien im Blick Boutiquen können eine gute Alternative zur Großkanzlei sein Boutiquen zählen etwa zehn bis 15 Anwälte, manche sind sogar noch kleiner. Gemeinsam ist ihnen allerdings, dass sie die Branche umfassend beraten wollen. Sie decken deshalb nicht nur beispielsweise das Bau- oder Mietrecht ab, sondern alle Aspekte von Immobilienprojekten und –transaktionen, häufig auch Finanzierungsfragen.

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In der Immobilienbranche gibt es eine Vielzahl von Spezialkanzleien, auch Boutiquen genannt. Sie behaupten von sich, effizienter zu arbeiten als die Großkanzleien.

Bendix Christians weiß, wovon er redet: „Aus eigener Erfahrung kennen wir die Schwierigkeiten wie Reibungsverluste, Verwaltungsaufwand und Overhead, die bei der Arbeit in einer Großkanzlei nicht ausbleiben.“ Nach mehreren Jahren in einer Großkanzlei gründete er mit sieben Kollegen die Boutique Jebens Mensching. Sie betreut Immobilientransaktionen und berät bei der Finanzierung. Zu den Mandanten zählen Investoren und Projektentwickler, Banken und Fondsanbieter. Mit über 20 Anwälten ist Jebens Mensching wohl die größte der Spezialkanzleien, die sich ganz der Beratung im Immobiliensektor verschrieben haben. Die meisten Immobilienrecht-

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Oberthür & Partner berät häufig projektbegleitend bei Bauvorhaben, etwa wenn es um Vertragsgestaltung, ClaimManagement und Rechtsstreitigkeiten geht. Auch OberthürAnwalt Moritz Lembcke, der seine Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei begonnen hat, kennt die Effizienzverluste der Real-Estate-Teams in großen Sozietäten: „Das liegt an der Art, wie eine Großkanzlei Mandate bearbeitet. Der federführende Partner holt sich wie in einem Baukastensystem den Experten für eine Detailfrage hinzu. Dabei kann der Überblick für das große Ganze verloren gehen, und der Mandant erhält im schlimmsten Fall eine Stellungnahme, in der sich die Bausteine widersprechen.“ Seiner Ansicht nach sind Boutiquen im Vorteil, weil die Mandatsbearbeitung in den Händen kleinerer Teams liegt. Hans Waldeyer, Partner bei der Düsseldorfer Sozietät Jasper Rechtsanwälte, sieht es ähnlich: „Bei uns bekommt der Mandant Chefbehandlung“, sagt er. Die drei Anwälte seiner Kanzlei beraten bei Projektenwicklungen, Immobilientransaktionen und -finanzierungen.

DIE GRÖSSE SETZT GRENZEN Aber der Chef kann nicht überall sein, und so setzen gerade die beschränkten Kapazitäten den Spezialisten Grenzen. Bei umfangreichen Due Diligences wird es eng für eine Kanzlei, die nur aus zehn Anwälten besteht. Zwar haben die meisten ein Netzwerk aus befreundeten Kanzleien, die sich gegenseitig aushelfen. Aber in der Regel tun sich die Boutiquen schwerer, je mehr Rechtsgebiete in einem Mandat gefragt sind, die sie nicht abdecken, etwa Arbeitsrecht oder Urheberrecht. Auch bei grenzüberschreitenden Immobiliendeals sind sie gegenüber internationalen Kanzleien oft im Nachteil, weil sie meist keine Auslandsbüros haben, die sie kurzfristig für eine Transaktion einspannen könnten. So kommen die Boutiquen vielleicht bei den internationalen Immobiliendeals nicht zum Zug – können aber bei einem deutschen Bauprojekt die Konkurrenz aus den Großkanzleien ausstechen. Anja Hall


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Beweise sichern statt klagen Für und Wider eines selbstständigen Beweisverfahrens Der Keller ist feucht, die Decke zeigt Risse: Mängel am Bauvorhaben sind unschön und die Ursachen oft unklar. Da es meist um viel Geld geht, ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten zu klären und die Beweise hierfür zu sichern. Eine Alternative zur Klage ist das selbstständige Beweisverfahren.

EINE AUSGEKOPPELTE BEWEISERHEBUNG Das selbstständige Beweisverfahren, das durch einen Antrag beim üblichen zuständigen Gericht eingeleitet wird, stellt im Grunde einen Ausschnitt aus einem gesamten Klageverfahren dar: die Beweisaufnahme. Wer es einleitet, der möchte in der Regel drei Fragen beantwortet haben: Welche Mängel liegen vor? Wer ist dafür verantwortlich? Was kostet es, sie zu beseitigen? In der Praxis läuft es immer darauf hinaus, dass das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt wird, um diese Punkte zu klären. Rechtlich wären aber auch alle anderen Formen der Beweiserhebung möglich, die die Zivilprozessordnung vorsieht. Das könnten z.B. eine Zeugenvernehmung oder die Vorlage von Urkunden sein.

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„Es gibt am Ende keine gerichtliche Entscheidung, mit der gegen den oder die Verantwortlichen vorgegangen werden kann“, weist Klein allerdings auf den größten Nachteil des selbstständigen Beweisverfahrens hin. Das Verfahren endet einfach mit dem vorgelegten und gegebenenfalls noch nachgebesserten Gutachten. Doch: „Das Gutachten bietet den Parteien eine Grundlage für eine Einigung auf einen Betrag X oder Sanierungsmaßnahmen.“ Kleins Meinung nach ergeben sich aus dem Beweisverfahren zwei gute Chancen: „Erstens die auf eine

Einigung auf der Basis des Sachverständigengutachtens und zweitens, wenn das fehlschlägt, darauf, dass die Richter im vielleicht folgenden Klageverfahren die Sache dank der Feststellungen des Gutachters durchwinken.“ Nicht jeder sieht das so. Rechtsanwalt Heiko Fuchs von der Kanzlei Kapellmann, Mönchengladbach, ist ein leidenschaftlicher Gegner des selbstständigen Beweisverfahrens. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, der zwei bis drei solcher Verfahren im Jahr führt,

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„Das selbstständige Beweisverfahren kann bereits nach kurzer Zeit, teilweise weniger als einem Jahr abgeschlossen sein“, nennt Walter Klein, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, einen der wesentlichen Vorteile. „Bei einer Klage habe ich nur selten erlebt, dass das Verfahren in kurzer zeit abgeschlossen ist“, fügt der Kölner, Partner bei der Kanzlei Loschelder, hinzu. Das dauere eher vier bis fünf Jahre. Es sei denn, es gebe im ersten Termin einen Vergleich.


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sagt: „Ich empfehle das im Regelfall niemandem. Besser ist die Beauftragung eines Privatgutachters mit anschließender Hauptsacheklage.“ Ausnahmen sind für ihn, wenn der Verlust eines Beweismittels droht oder wenn es von Vorteil ist, das Verfahren selbst steuern zu können. „Wie beispielsweise beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs.“ Die Argumente von Fuchs gegen die ausgekoppelte Beweiserhebung: „Niemand setzt dem Verfahren ein Ende und durch Ergänzungsfragen und -gutachten wird es regelmäßig in die Länge gezogen.“

DIE VERJÄHRUNG WIRD GEHEMMT Christian Hippel, ebenfalls mit dem Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht ausgestattet, ist nicht derart kritisch. Der Berliner Rechtsanwalt, WIR Wanderer und Partner, schätzt, dass er jährlich rund zehn selbstständige Beweisverfahren betreut. Aber er räumt ein: „9,5 davon münden dann doch noch in eine Klage.“ Aber er führt einen großen Pluspunkt ins Feld: „Die Verjährung wird durch die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens gehemmt.“ Das bedeutet: Solange das Verfahren läuft, ist die Verjährung ausgesetzt und dieser Zeitraum wird nicht auf die Verjährungsfrist angerechnet. Für Hippel ist das mit Blick auf die anderen Möglichkeiten diesbezüglich oft ausschlaggebend: „Für einen Mahnbescheid fehlt die konkrete Summe, die geltend gemacht werden soll, und für ein Klageverfahren sind noch nicht ausreichend Grundlagen vorhanden.“ Im Wohnungseigentumsrecht beispielsweise, wo sich die einzelnen Eigentümer oft nur schwerfällig über das weitere Vorgehen einigen, werde das Beweisverfahren häufig genutzt, „um fünf vor zwölf“ die Verjährung von Ansprüchen zu stoppen. Hilfreich kann das selbstständige Beweisverfahren immer dann sein, wenn „die Ausgangsbasis schwammig ist“, wie

Hippel es nennt. Mit anderen Worten, wenn schwer zu beantworten ist, ob überhaupt Baumängel vorliegen, was nötig ist, um sie zu beseitigen, und – vor allem – was das kostet. Denn ohne diese Informationen ist es schwierig, eine begründete Klageschrift zu verfassen. Der Antrag auf das selbstständige Beweisverfahren hingegen muss nicht ins Detail gehen. „Es reicht aus, die Symptome des Mangels zu beschreiben“, erläutert Klein und nimmt Bezug auf die so genannte Symptomrechtsprechung des Bundesgerichtshofs: „Das Nennen einer Ursache ist gerade nicht nötig.“ Er formuliert ein einfaches Beispiel: „Es tropft am Speicher rechts oben rein. Ich beantrage festzustellen, welcher Mangel vorliegt, wer dafür verantwortlich ist und was die Beseitigung kostet.“ Meist werde dann ein entsprechender Beweisbeschluss erlassen. Auch deshalb, weil das für die Richter am einfachsten sei, mutmaßt Klein: „Es gibt dagegen keinen Rechtsbehelf.“

DER GUTACHTER KOSTET DAS MEISTE GELD Unabhängig davon, ob sich an das Verfahren eine Klage anschließt oder es zu einer Einigung kommt: Kostenlos ist das selbstständige Beweisverfahren natürlich nicht zu haben. Meist ist es nicht mal günstig. Der dickste Kostenbrocken ist das Gutachten bzw. der Sachverständige. „Unter 1.000 Euro ist der absolute Ausnahmefall“, sagt Fuchs, „nach oben gibt es keine Grenzen.“ Beim Stadtarchiv Köln beispielsweise lägen die Kosten im siebenstelligen Bereich. Wie viel der Gutachter bekommt, ist an sich gesetzlich festgelegt. Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz bestimmt für Sachverständige Stundensätze, die sich nach dem jeweiligen Fachgebiet richten. Für Fragen aus dem Bereich des Bauwesens gestehen die Normen zwischen 70 und 90 Euro zu, für die Prüfung von Architektenhonoraren

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Beweisverfahren

105 Euro. Hippel weiß allerdings: „Die meisten Sachverständigen fordern von den Parteien gleich eine Zustimmung zu höheren Stundensätzen.“ Für die zu erwartenden Kosten muss der Antragsteller einen Vorschuss beim Gericht einzahlen. Die gesetzlichen Gebühren für das Gericht und den Anwalt der Gegenseite spielen eine untergeordnete Rolle und bemessen sich nach dem Gegenstandswert, abzulesen sind sie in den üblichen Tabellen des Gerichtskostengesetzes und des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes. „Der Rechtsanwalt bekommt die gleiche Gebühr wie bei einem Klageverfahren, das Gericht nur eine statt drei Gebühren“, erläutert Hippel.

KEINE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE KOSTEN Wer das Ganze letzten Endes bezahlen muss, darüber gibt es im selbstständigen Beweisverfahren keine Entscheidung – wie auch, wenn insgesamt weder Urteil noch Beschluss erfolgen. Schließt sich ein „richtiger“ Prozess an, werden die Kosten dort einfach mitabgeurteilt. Anderenfalls gilt: Will der Antragsteller eine richterliche Feststellung, bleibt ihm die Klage auf Übernahme der Kosten. „Die Aussichten sind für den Kläger bei entsprechendem Ausgang des Beweisverfahrens recht gut, die Klage eigentlich ein Selbstläufer“, sagt Klein. Denn die meisten Richter stützten ihre Entscheidung dankbar auf das vorliegende Gutachten. Wenig erstaunlich, schließlich bleibt ihnen eine Beweisaufnahme erspart. Der Antraggegner seinerseits kann veranlassen, dass das Gericht dem Antragsteller eine Frist zur Klageerhebung setzt. Geht bis zu deren Ablauf keine Klage ein, kann er beantragen, die Kosten dem Antragssteller aufzuerlegen. Doch das ist nur denkbar, wenn sich die Mängel- und Schuldvorwürfe im selbstständigen Beweisverfahren als falsch heba rausgestellt haben.

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Das selbstständige Beweisverfahren – ein Überblick Antrag auf Einleitung des Verfahrens

Gericht prüft Zulässigkeit und stellt den Antrag dem Antragsgegner zu

Zulässigkeit geregelt in § 485 ZPO, Inhalt geregelt in § 487 ZPO

Zuständigkeit des Gerichts geregelt in § 486 ZPO

Gelegenheit zur Stellungnahme für den Antragsgegner

Gericht erlässt i.d.R. Beweisbeschluss – kein Rechtsbehelf möglich

Beschluss als Entscheidungsform geregelt in § 490 ZPO Theoretisch alle Beweisarten der ZPO möglich

Sachverständiger wird benannt

Auswahl Sachverständiger a) durch das Gericht oder b) Einigung der Parteien

Ortstermin des Sachverständigen – anschließend Erstellung des Gutachtens

Beweiserhebung durch Gutachten eines Sachverständigen geregelt in §§ 492 i.V.m. 402 ff ZPO

Gelegenheit zur Stellungnahme für beide Parteien

ggf. Ergänzung des Gutachtens, ggf. zweiter Ortstermin, ggf. Anhörung des Sachverständigen

Ende des Verfahrens – ggf. Kostenentscheidung auf Antrag des Antraggegners, ggf. anschließend Klage erheben

Verfahren endet ohne gerichtliche Entscheidung, auf Antrag des Antraggegners kann dem Antragsteller Frist zur Klageerhebung gesetzt werden, § 494a ZPO

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Die Titelträger Wie Rechtsanwälte zu Doktoren und Professoren werden Ein Titel vor dem Namen macht sich gut auf der Visitenkarte. Nicht immer aber beruht der honore Zusatz auf einer wissenschaftlichen Arbeit – Karl-Theodor zu Guttenberg lässt grüßen. Und der Professorentitel ist kein akademischer Grad, sondern eigentlich eine Funktionsbezeichnung.

Fälle, in denen der Rechtsberater seinen Titel im Ausland gekauft, von einer Fantasie-Hochschule verliehen bekommen oder seine Arbeit von einem Ghostwriter hat verfassen lassen, soll es geben. Die meisten aber haben ihn natürlich rechtmäßig erworben. Doch wie eigentlich?

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Der normale Weg zu einem juristischen Doktortitel, dem Dr. jur., ist, ihn sich zu erarbeiten. Hierfür sucht der Promotionswillige sich einen Universitätsprofessor als Doktorvater (es kann natürlich auch eine Doktormutter sein), der zur gewünschten Fachrichtung passt, und vereinbart mit diesem ein Thema. Jeglicher Bereich des Rechts ist denkbar. Es lautet beispielsweise „Der Hausfriedensbruch im Lichte aktueller Probleme“ (Edmund Stoiber, 1971) oder „Das Parteienrecht und die politischen Jugendorganisationen“ (Guido Westerwelle, 1994). Am Ende soll die schriftliche Arbeit, die Dissertation, einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn bieten.

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Bevor der Titel zum Namenszusatz wird, ist noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren und das Werk zu veröffentlichen. Der Zeitaufwand ist sehr unterschiedlich. Ein Jahr ist bei Juristen je nach Thema machbar, die „Diss“ kann aber auch fünf Jahre brauchen.

Zudem gibt es noch den Ehrendoktortitel. Einen Dr. honoris causae, abgekürzt h.c., erhält, wem eine Hochschule besonders wohlgesonnen ist. Grund der Auszeichnung sollen an sich herausragende Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiet sein. In der Praxis hat sich der- oder diejenige um die verleihende Institution irgendwie verdient gemacht, was durchaus auch politischer oder finanzieller Natur sein kann. Der Hinweis h.c. soll mit dem Dr.-Kürzel gemeinsam geführt werden – wird er aber häufig nicht. Ungenauigkeiten beim Führen des Titels tauchen oft auch bei im Ausland erhaltenen Promotionen auf. Es ist aber etwa bei nicht-europäischen Titeln vorgeschrieben, deren Herkunft zu kennzeichen.

EINMAL PROFESSOR, IMMER PROFESSOR? Ein Professor hingegen ist nicht die Belohnung für eine Habilitation, sondern die Berufung in ein Amt – ins Lehramt, um genau zu sein. Mit der Habilitation, hierzulande die höchstrangige Prüfung einer Hochschule, wird die Befähigung zum Lehren festgestellt. Doch es geht auch ohne. Ein Honorarprofessor lehrt nur nebenberuflich an einer Hochschule, im Hauptberuf bleibt er Rechtsanwalt. Hält er keine Vorlesungen oder Seminare mehr ab, entfällt der Professor wieder – eigentlich. Manch einer handhabt es eher nach dem Motto: Einmal Prof., immer Prof. Außerdem gibt es ebenfalls einen Ehrentitel. Den Prof. h.c. verteilen nicht nur Universitäten, sondern auch Ministerpräsidenten und Wissenschaftsminister – das ist in jedem Bundesland anders. Und Juristen schmücken sich gerne mit dem LL.M., dem Master of Laws. Die Abkürzung steht für Legum Magister/Magistra, das doppelte L zeigt den Plural: der Rechte. Diesen Titel darf tragen, wer ein zumeist ein- bis zweijähriges Aufbaustudium absolviert hat, nicht immer in Vollzeit. Noch vor einiger Zeit war für diese Zusatzqualifikation ein Auslandsaufenthalt nötig, dem ist nicht mehr so. So bietet etwa die Universität Münster ba einen berufsbegleitenden LL.M. im Real Estate Law.


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Das Problem – die Lösung Aktuelle Fragen mit klaren Antworten aus elf Fachgebieten Der Volksmund behauptet etwas flapsig: Frage drei Juristen und Du bekommst fünf Meinungen. Und es ist wohl jedem Ratsuchenden schon mal passiert, dass er die berühmte Antwort: „Es kommt darauf an“ zu hören bekam. Doch es geht auch anders. Unsere Rechtsanwälte geben Ihnen konkrete Antworten und Hinweise auf Fragen, die im Tagesgeschäft wichtig sind. Wie kann und wie lange darf ein Bauträger seine Käufer in der Vertriebsphase binden? Was gehört zum Gemeinschaftseigentum einer WEG und wer zahlt für dessen Instandhaltung? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Nachbar gegen eine Baugenehmigung klagen, wenn sie eine Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung enthält? Das und mehr wird hier erläutert.

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Terminsicherung: Wie kann Verzug verhindert werden? Die üblichen vertraglichen Werkzeuge, Terminversäumnissen entgegenzuwirken, sind repressiver Natur: die Vereinbarung von Vertragsstrafen oder die Geltendmachung von Schadenersatz. Diese Sanktionen wirken, wenn es bereits zur Steuerung der Prozesse zu spät ist. Daher muss der Vertrag mehr als Steuerungs- denn als Sanktionswerkzeug verstanden werden. Den Kernrisiken ist im Vorfeld ein detaillierter Pflichtenkatalog gegenüberzustellen, der im Falle der Schlechterfüllung den Auftraggeber befähigt, durch Selbstvornahme der Arbeiten, Teilkündigungen o.ä. Abhilfe zu schaffen. Muss der Auftragnehmer oder der Planer die Selbstvornahme fürchten, reagiert er zumeist unmittelbar. Um zu verhindern, dass die Planung verspätet eintrifft oder unzureichend ist, ist es daher erforderlich, genauer als bisher üblich festzulegen, wie der Planungsprozess ablaufen soll. Das heißt beispielsweise, dass die Schnittstellen der Planungspartner detailliert definiert werden und die Personalstärke mit der zu planen ist, festgelegt wird.

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Die üblichen Terminpläne für die Baudurchführung sind meist unzureichend, sie beschreiben Abläufe und Termine, die erreicht werden sollen, sie legen aber nicht fest, was für die Erreichung des Ziels im Einzelnen zu veranlassen ist. Notwendig ist daher, dass in Bezug auf jede im Terminplan aufgeführte Einzeltätigkeit beispielsweise die Mannschaftsstärke und die einzusetzenden Maschinenressourcen vertraglich vereinbart werden.

Rechtsanwalt Dr. Axel Anker, Zirngibl Langwieser

Weichen Planer oder Unternehmer von den vertraglichen Festlegungen ab, hat der Auftraggeber Eingriffsrechte, die ihm die Chance eröffnen, den Verzug noch zu verhindern. Er kann Verzug vermeiden, statt ihn hinnehmen zu müssen und nur auf Vertragsstrafe oder Schadenersatz verwiesen zu werden.


Das Problem – die Lösung

VERGABERECHT

Welche Mitwirkungspflichten treffen den Bieter bei der Aufklärung seines Angebots? Ist beim Angebot etwas unklar, fordert der Auftraggeber den Bieter zur Aufklärung auf. Und dieser ist gut beraten, dieser Aufforderung nachzukommen. Verweigert er die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt die ihm gesetzte angemessene Frist unbeantwortet verstreichen, so kann der Auftraggeber das Angebot ausschließen. Auch unzureichende Angaben können den Ausschluss rechtfertigen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Bieter zu den gestellten Fragen keinerlei verwertbare und konkrete Angaben macht oder seine Auskunft unvollständig und nicht plausibel ist (z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. November 2013, Az. 11 Verg. 14/13).

quellen von Stoffen oder Bauteilen, die Angemessenheit der Preise. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder der Preise, sind aber unzulässig. Diese Grundsätze gelten sowohl in einem EUweit offenen oder nicht offenen Verfahren als auch für nationale öffentliche und beschränkte Ausschreibungen.

Grundsätzlich muss ein öffentlicher Auftraggeber aber beachten, dass er nach der Öffnung der eingegangenen Angebote bis zur Zuschlagsentscheidung vom Bieter nur in bestimmten Grenzen Aufklärung verlangen darf. So darf er nachfragen, um sich beispielsweise zu informieren über die Eignung des Bieters, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung oder Ursprungsorte und Bezugs-

Die Pflichten des Bieters zur Mitwirkung und die Folgen, wenn eine Aufklärung des Angebots verweigert wird, greifen zudem bei einem EU-weiten Verhandlungsverfahren bzw. bei einer nationalen freihändigen Vergabe. Das berechtigte Interesse des Auftraggebers an einer Konkretisierung des Angebotsinhalts ist bei diesen Vergabevarianten genauso gegeben. Er kann ein unklar gebliebenes Angebot ebenfalls ausschließen.

Rechtsanwältin Dr. Maria Brakalova, Dentons

MAKLERRECHT

Wann hat der Nachweismakler trotz später eingeschaltetem Zweitmakler Anspruch auf Provision? Im Zeitalter des Internets kommt es zunehmend zu Situationen, in denen mehrere Makler im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Objekts tätig werden. Hier entsteht dann schnell Streit über die jeweiligen Ansprüche auf Maklerlohn. Der Käufer sieht nicht ein, warum er dem ersten Makler, unter dessen Regie letztlich der Vertrag gar nicht zustande kam, Maklerlohn zahlen soll. Die betroffenen Makler sollten nicht voreilig auf ihre Ansprüche verzichten.

Wenn der Zeitablauf zwischen Nachweisleistung und Kaufvertrag nicht allzu lang ist (einige Wochen schaden nicht), kann sich der Makler zudem auf die Vermutung der Kausalität berufen, wobei Mitursächlichkeit ausreicht.

Die Voraussetzungen sind unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung folgende: Der Maklervertrag muss zustande gekommen sein. Hierfür reichen das Inserat mit Hinweis auf die Käuferprovision und die Meldung des Käufers daraufhin aus. Die Nachweisleistung ist dadurch erbracht worden, dass die Anschrift des Objekts mitgeteilt und Gelegenheit zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen verschafft wurde.

Der Käufer muss also die Vermutung widerlegen, dass die ursprüngliche Tätigkeit des ersten Maklers zumindest mitursächlich für den Vertragsschluss war (OLG Hamm, Urteil vom 27. Februar 2014, Az. 18 U 111/13). Das kann er regelmäßig nicht. Hätte der erste Makler nämlich nicht die Anzeige geschaltet, wäre es niemals zu Verhandlungen gekommen. Fazit: Der Maklerlohnanspruch besteht.

Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Immobilienanwälte | 29


Das Problem – die Lösung

ÖFFENTLICHES RECHT

Wann kann ein Nachbar gegen eine Baugenehmigung klagen, die von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung befreit? Wenn ein Nachbar geltend machen kann, dass er durch die Befreiung in eigenen subjektiven Rechten verletzt ist, kann er erfolgreich klagen. Er muss dafür die Verletzung einer ihn als Nachbarn schützenden, einer so genannten drittschützenden Norm anführen. Festsetzungen des B-Plans zum Maß der baulichen Nutzung fallen an sich nicht darunter, die dem Bauherrn erteilte Befreiung als solche, z.B. von der festgesetzten Geschossflächenzahl oder der Gebäudehöhe, verletzt den Nachbarn also nicht. Der Nachbar kann aber eine Verletzung seines Anspruchs auf Bewahrung des Gebietscharakters anführen, den so genannten Gebietserhaltungsanspruch (§ 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO). So sind bauliche Anlagen im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Letztere ergibt sich in erster Linie aus der allgemeinen Zweckbestimmung des Gebiets, also aus den Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung. Sie kann sich aber auch aus den Festsetzungen über

das Maß der baulichen Nutzung ergeben. Laut Bundesverwaltungsgericht greift der Anspruch des Nachbarn, wenn ein Vorhaben wegen seines Umfangs der Eigenart des Baugebiets widerspricht, wenn also „Quantität in Rechtsanwältin Qualität umschlägt“. Beispiele Stephanie Hinke, sind ein nach Nutzungsart Knauthe Rechtsanwälte grundsätzlich zulässiger Gewerbebetrieb, der sich aber wegen seiner Größe nicht in das Baugebiets einfügt, oder ein an sich erlaubtes Warenhaus, das wegen seiner Größe die Verkehrsverhältnisse stark beeinflusst. Es ist somit zu prüfen, ob die Festsetzungen des B-Plans zum Maß der baulichen Nutzung (Quantität) auch ein Merkmal zur Bewahrung der Eigenart des Gebiets (Qualität) sind. Wenn ja und ist das Vorhaben nach dieser Wertung zu groß, kann der Nachbar einen Gebietserhaltungsanspruch geltend machen.

WOHNRAUMMIETRECHT

Schönheitsreparaturen: Sind Quotenabgeltungsklauseln noch erlaubt? Bei neuen Mietverträgen sollte auf eine so genannte Quotenabgeltungsklausel verzichtet werden und lediglich eine Verpflichtung zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen sollte vereinbart werden. DarüRechtsanwalt ber hinaus erscheint es sinnvoll, Jörg Dombrowski, die Renovierungspflicht des VerHauckSchuchardt mieters auszuschließen. Hintergrund ist, dass der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang dieses Jahres in einem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 352/12) die Wirksamkeit der Quotenabgeltungsklausel generell infrage gestellt hat. Die Klausel regelt den Fall, dass vom Mieter durchzuführende Schönheitsreparaturen bei Mietende noch nicht fällig sind. Er muss, statt die Arbeiten zu erledigen, einen bestimmten Be-

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trag als Abgeltung entrichten. Wie viel das ist, wird mittels einer Quote je nach Abnutzungsgrad der Mieträume ermittelt. Dies war nach dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, das für formularmäßige Mietverträge gilt, bedenklich: Der Mieter konnte den von ihm zu zahlenden Betrag in der Regel nicht eindeutig erkennen. Infolge dieser Intransparenz erschien die Wirksamkeit bereits fraglich. Nun erscheint wahrscheinlich, dass die Bundesrichter eine solche Klausel – anders als bisher – als unwirksam ansehen. Die unangenehme Folge: Das kann auch zur Unwirksamkeit der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag insgesamt führen. Lediglich mittels einer individuellen Vereinbarung sollte eine Quotenabgeltungsklausel noch vereinbart werden. Für Vermieter von Gewerberäumen gilt dasselbe: Die Argumentation des BGH trifft auch auf Quotenabgeltungsklauseln in Geschäftsmietverträgen zu.


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Das Problem – die Lösung

ARCHITEKTENRECHT

Welche Bedeutung hat die Nennung von Baukosten im Architektenvertrag? Die Haftung des Architekten – und die Höhe des abrechenbaren Honorars – orientiert sich an der Frage, ob und mit welchem Verbindlichkeitsgrad die Vertragsparteien eine Kostenabrede getroffen haben. Mit einer – seltenen – Baukostengarantie verspricht der Planer dem Bauherrn, bei Überschreitung einer im Vertrag fixierten Baukostengrenze die zur Umsetzung des Bauvorhabens entstandenen Mehrkosten zu übernehmen. Sein Honorar bemisst sich nach dem garantierten Betrag. Häufiger ist der Fall, dass die Parteien eine Kostenobergrenze vereinbaren, also die Höhe der maximal vom Bauherrn aufzuwendenden Kosten. Diese kann im Architektenvertrag genannt sein oder sich aus der Kenntnis des Budgets des Bauherrn ergeben. Dann ist Planung nur mangelfrei, wenn diese Kostengrenze eingehalten ist. Bei schuldhafter Überschreitung der Obergrenze haftet der Planer auf Schadenersatz. Sein Honorar errechnet sich dann auch nur auf Basis der vereinbarten Obergrenze. Wenn keine

verbindliche Obergrenze, sondern lediglich ein Kostenrahmen als Orientierung genannt ist, kann dem Planer ein Toleranzrahmen zustehen, dessen Umfang individuell beurteilt wird. Rechtsanwältin Die Ursachen für die KostenNina Rupin, überschreitung haben – wegen SNP Schlawien der Kompensationsmöglichkeiten – für die Beurteilung der Haftungsfrage meist nur geringe Bedeutung. Wenn der Bauherr Zusatz- und/ oder Änderungswünsche äußert oder ein Unternehmer Mehrleistungen anmeldet, sollte der Architekt daher immer auf die Auswirkungen auf die Baukosten hinweisen. Außerdem ist ihm zu raten, Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen und eine Entscheidung des Bauherrn in Bezug auf die Kostensteigerung – und damit die Änderung der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung – herbeizuführen.

BAUTRÄGERRECHT

Vorvertriebsquote und Baugenehmigung: Wie kann sich der Bauträger in der Platzierungsphase absichern?

Rechtsanwalt und Notar Dr. Heiko Jäkel, bhp Bögner Hensel und Partner

In der Bauträgerpraxis beginnt die Vertriebsphase des Wohnungseigentums meist, bevor die Baugenehmigung erteilt und eine von den Finanzierungspartnern verlangte Vorvertriebsquote erreicht ist. In dieser Platzierungsphase hat der Bauträger nachvollziehbar ein Interesse daran, sich von Kaufverträgen mit Kunden lösen zu können, falls das Projekt scheitert.

Variante 1 zur Absicherung des Bauträgers ist das Angebot des Erwerbers auf Abschluss eines Bauträgerkaufvertrags. Diese klassische Möglichkeit kann attraktiv sein. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die bislang geltende Grenze von vier Wochen, die ein Käufer maximal einseitig an sein Angebot gebunden werden durfte und die dem Bauträger im Normalfall wenig half, überschritten werden kann. Die Vo-

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raussetzungen dafür sind, dass der Bauträger seine Interessen an einer längeren Frist darlegt, diese Interessen objektive Kriterien darstellen und die schutzwürdigen Interessen des Erwerbers übersteigen. Und das Platzierungsinteresse des Bauträgers vermag eine Verlängerung der Bindung auf einen Zeitraum von bis zu drei Monaten rechtfertigen, befand der BGH. Als Variante 2 kommt ein Rücktrittsrecht des Bauträgers vom Vertrag in Betracht. Variante 3 stellt die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung dar, das heißt, der Vertrag wird erst mit Eintritt dieser Bedingung, z.B. der Erteilung der Baugenehmigung, wirksam. In diesen Fällen scheint der BGH sogar dahin zu tendieren, dass eine Bindung des Käufers von länger als drei Monaten zulässig ist. Allerdings gilt mit Blick auf den rechtlich gewollten Schutz des Käufers, sich nicht überlang an seinem Angebot festhalten lassen zu müssen: Der Vertragsgestalter sollte bei Bemessung der Frist und insbesondere bei Formulierung der „objektiven Kriterien“ höchste Vorsicht walten lassen.


Das Problem – die Lösung

STEUERRECHT

Immobilienfonds: Welche Maßnahmen erfordert das AIFM-Steueranpassungsgesetz? Seit Weihnachten 2013 trat im Zuge des neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) auch das so genannte AIFM-Steueranpassungsgesetzes in Kraft. Als Form der kollektiven Vermögensanlage fallen auch Immobilienfonds in dessen Anwendungsbereich. Unterschieden werden für Besteuerungszwecke: Investmentfonds, Personen- und Kapital-Investitionsgesellschaften. Während für Personen- und Kapital-Investitionsgesellschaften die „normalen“ Besteuerungsregelungen gelten, kann die Einstufung als Investmentfonds zu einer deutlich geringeren Steuerbelastung der Anleger führen. Grund ist das investmentsteuerliche Transparenzprinzip. Dieses galt zwar auch schon früher, aber für Neu-Fonds, die seit Gelten des Gesetzes aufgelegt werden, ist dieses Besteuerungsprivileg deutlich schwieriger zu erreichen. Die Anlagebestimmungen und -grenzen geben vor, ob und was zu tun ist. Das Regelwerk des Fonds muss diese Bestimmungen und Grenzen zwingend enthalten. Passiert dies nicht, droht das Verfehlen des Steuerprivilegs.

Gegeben sein müssen: 1. ein Rückgabe- und Kündigungsrecht für Anleger einmal pro Jahr (Ausnahmen sind denkbar), 2. der objektive Geschäftszweck ist die Anlage und Verwaltung der Anlagemittel (das Erzielen Rechtsanwalt von Mieterträgen, Dividenden, Dr. Axel Schilder, Zinsen und Wertzuwachs bei King & Spalding Immobilienfonds fallen hierunter), 3. eine risikogemischte Anlage (bei drei Objekten regelmäßig erfüllt) und 4. Investitionen nur in zugelassene Vermögensgegenstände (strikte Vorgaben für Beteiligungen an (Immobilien-)Investitionsgesellschaften, börsennotierten AGs etc.). Übrigens: Es sollten zudem vorhandene Regelwerke geprüft werden, da eventuell sogar ein Bestandsschutz für Alt-Fonds bis zum 22. Juli 2016 besteht.

GEWERBLICHES MIETRECHT

Was muss ein Vermieter beachten, wenn er Mietern die Modernisierung der Mietsache ankündigt? Das Gesetz gibt Vermietern für gewerbliche Mietverhältnisse genaue Vorgaben, welche Formalien er bei der Ankündigung einer Modernisierung gegenüber dem Mieter zu beachten hat (§§ 578 Rechtsanwältin Abs. 2, 555c Abs. 1 BGB). So hat Patricia Schauss, der Vermieter ModernisierungsMEK Rechtsanwaltsmaßnahmen drei Monate vor gesellschaft Baubeginn der Art und dem Umfang nach in Textform dem Mieter mitzuteilen. Wahrt der Vermieter die Formalien nicht, so kann der Mieter die Arbeiten gerichtlich im Eilverfahren allein deshalb untersagen lassen. Aber auch wenn der Vermieter alles richtig macht, kann der Mieter die Bauausführung blockieren. Denn er kann den Maßnahmen widersprechen, indem er so genannte Härteeinwände geltend macht, die es für ihn unzumutbar erscheinen lassen, die Bauarbeiten dulden zu müssen – ebenfalls per ge-

richtlichem Eilverfahren. Dem kann der Vermieter nur zuverlässig begegnen, indem er seinerseits den Mieter gerichtlich auf Duldung in Anspruch nimmt. Ob ein Gericht dann die Arbeiten gestattet, hängt davon ab, ob diese tatsächlich für den Mieter und seinen Geschäftsbetrieb zumutbar sind. Sind sie es nicht, so hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mieter die Modernisierungsmaßnahmen nicht nur nicht zu dulden hat (Urteil vom 31. Oktober 2012, Az. XII ZR 126/11). Der Mieter kann darüber hinaus den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadenersatz wegen des vorzeitigen Vertragsendes fordern. Ein Ausweg kann es sein, die Maßnahmen nicht einheitlich zusammen, sondern einzeln sukzessive nach Baufortschritt anzukündigen. Dann kann der Mieter nicht die Modernisierung als Ganzes gerichtlich untersagen lassen, sondern nur die konkret angekündigten Maßnahmen. Eine weitere Möglichkeit: Bindet der Vermieter frühzeitig den Mieter in die Planung ein, kann er sein Risiko zwar nicht beseitigen, aber durch Vereinbarungen mit dem Mieter verringern.

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Das Problem – die Lösung

WOHNEIGENTUMSRECHT

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum und wer zahlt für Arbeiten daran? Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, wie z.B. ein Waschkeller, sind zwingendes Gemeinschaftseigentum. Dies gilt selbst dann, wenn sich diese Anlagen oder Einrichtungen innerhalb von Sondereigentum befinden, wie zum Beispiel die Fenster einer Wohnung (BGH, Urteil vom 22. November 2013, Az. V ZR 46/13). Gegenteilige Beschlüsse und Vereinbarungen sind nichtig. Nicht selten liest man in älteren Teilungserklärungen die Zuweisung eines Fensters zum Sondereigentum, auch das ist nichtig. Zudem ist laut Gesetz alles Gemeinschaftseigentum, was nicht im Sondereigetum oder im Eigentum eines Dritten steht (§ 1 Abs. 5 WEG). Um zu beantworten, wer für eine Reparatur zahlt, müssen sich Verwalter und Eigentümer zunächst im Klaren sein, ob Gemeinschaftseigentum vorliegt. Wenn nein, dann zahlt der jeweilige einzelne Eigentümer. Liegt aber Gemeinschaftseigen-

tum vor, ist zu klären, ob es eine Abrede über die Kostentragung gibt, z.B. in der Gemeinschaftsordnung. Ist dem nicht so, sieht die gesetzliche Regelung vor, dass alle Kosten entsprechend der jeweiligen Miteigentumsanteile von allen Eigentümern zu tragen sind.

Rechtsanwalt Dr. Michael Sommer, Meidert & Kollegen

Die Wohnungseigentümer können jedoch festlegen, dass die Pflicht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums zu erhalten und die Kosten dafür zu tragen, einzelnen Eigentümern auferlegt wird. Eine solche Regelung muss klar und eindeutig sein. In der Praxis beginnt hier der Streit: Liegt eine klare Regelung vor? Der BGH neigt sehr schnell zu einer Verneinung. Die Folge ist, dass die Kosten dann doch nach Miteigentumsanteilen verteilt werden.

PACHTRECHT

Welche Art von Nutzungsvertrag passt zu einem Hotel? Der Abschluss von Miet- undPachtverträgen für Hotels ist seit jeher geprägt von den Besonderheiten einer Betreiberimmobilie. Wobei Mietverträge eher selten sind, denn dabei wird die Hotelimmobilie ohne InvenRechtsanwalt tar (oder auch FF&E: Furniture, Dr. Mathias Jung, Fixtures and Equipment) überJung & Schleicher Rechtsanwälte lassen. Bei den Vertragsverhandlungen stellt sich zumeist schnell heraus, dass der Abschluss eines „klassischen“ Vertrags nur schwer möglich ist. Dieses liegt an der bilanziell nachteiligen Behandlung von langfristigen Pachtverträgen für den Hotelbetreiber. Die Bank des Eigentümers dagegen verlangt abgesicherte und feste Pachtzahlungen. Aus diesem Spannungsfeld ist in den vergangenen Jahren der Hybridvertrag hervorgegangen. Dieser Vertragstypus sieht bei der finanziellen Gegenleistung eine Kombination von fixen

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und variablen Komponenten vor, z.B. eine Festpacht mit zusätzlichen gewinnabhängigen Faktoren oder eine Umsatzpacht mit einer bestimmten Mindestgarantie. Hierdurch partizipiert der Eigentümer auch an den Ergebnissen des Hotels. Auf der anderen Seite werden die Verlustrisiken des Betreibers durch bestimmte Kappungsgrenzen beschränkt. Als eine Alternative hat sich jüngst auch der „Sandwich Lease“ etabliert. Dabei wird vom Eigentümer ein Pachtvertrag mit einem lokalen Betreiber abgeschlossen, und dieser Betreiber wiederum schließt mit einer internationalen Hotelmarke einen Franchisevertrag über die Nutzung ab. Hier kommt es im Wesentlichen darauf an, dass der Hotelbetreiber von der Bank akzeptiert wird, z.B. die nötigen Kompetenzen mitbringt. Innerhalb dieser Vertragsvarianten ist die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten groß. Die Parteien können die zu ihnen passenden Elemente, wie z.B. eine Mindestpacht mit einem zusätzlichen variablen Aufschlag, der vom Umsatz abhängt, individuell vereinbaren.


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So finden Sie den Richtigen Die Anwalts-Checkliste Anwälte gibt es wie Sand am Meer. Doch welcher ist genau der Richtige für Sie? Der polternde Prozessanwalt oder eher der gewandte Streitschlichter? Der Mietrechtler oder der Steuerjurist? Die Großkanzlei oder der Einzelexperte? Mit den richtigen Fragen lässt sich der große Kreis potenzieller Kandidaten schnell eingrenzen.

1. Fachgebiet bestimmen

5. Empfehlungen einholen

Geben Sie sich nur mit Experten zufrieden. Der Anwalt Ihrer Wahl sollte Fälle wie den Ihren nicht zum ersten Mal bearbeiten. Darum müssen Sie zunächst klären, welches Fachgebiet Ihr Fall betrifft. Fachgebiete gibt es in der Immobilienwirtschaft viele. Die Palette reicht vom Planungsrecht über Vergaberecht, Grundstücksrecht bis hin zum Mietrecht. Ob man einen Spezialisten vor sich hat, lässt sich am einfachsten an einem Fachanwaltstitel erkennen.

Es ist wie bei Autofahrern: Jeder Anwalt ist aus seiner Sicht der Beste. Vertrauen Sie deshalb lieber auf Drittmeinungen. Scheuen Sie sich nicht davor, Empfehlungen von Kollegen aus der Immobilienbranche einzuholen. Daneben werden jedes Jahr auch Anwaltsrankings veröffentlicht und Auszeichnungen verliehen, beispielsweise durch die juristische Zeitschrift Juve. Auch ein Blick in die Publikationen des Anwalts kann helfen. Die Suche in Online-Anwaltsdatenbanken bringt dagegen nur wenig.

2. Geht es vor Gericht? Droht ein Gang vor Gericht, sollten Sie sichergehen, dass Sie ein prozesserfahrener Anwalt vertritt. Je nach Fall können aber auch andere Eigenschaften wichtiger sein, wie z.B. Erfahrungen mit außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden wie Mediation oder branchentypische Kenntnisse z.B. zu den technischen Fragen.

3. Wer betreut Sie genau? Sie sollten abklären, dass der Spezialist, den Sie sich ausgesucht haben, später auch wirklich für Sie arbeitet und nicht ein Kanzleikollege mit Ihrem Fall befasst wird. Das heißt natürlich nicht, dass Ihr Anwalt jeden Handgriff selbst übernehmen muss. Meist sind Teams am Werk.

6. Was kostet der Spaß? Natürlich spielt Geld eine Rolle. Ein Teil der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Doch vieles ist auch Verhandlungssache der Parteien. Zwischen den Stundensätzen der einzelnen Kanzleien liegen dabei große Unterschiede, wie auch die Kanzleiübersicht in diesem Magazin ab Seite 38 zeigt.

7. Prüfen Sie auf Herz und Nieren Checken Sie Ihren Kandidaten richtig durch. Prüfen Sie, wie schnell er auf Anfragen reagiert, und vergeben Sie Aufträge stufenweise. Lassen Sie den Anwalt ruhig wissen, dass er sich in der Probezeit befindet.

4. Drängt die Zeit?

8. Ist er mir sympathisch?

Wenn in einem Verfahren bereits Fristabläufe drohen und noch große Aktenberge zu bewältigen sind, kann es durchaus sinnvoll sein, eine größere Kanzlei zu beauftragen, deren Team über die entsprechende Manpower verfügt, um dieser Aufgabe auch gerecht zu werden.

Der wichtigste Punkt zum Schluss: Mandant und Anwalt müssen miteinander harmonieren, sonst werden die hohen Erwartungen schnell enttäuscht. Der eine mag lieber einen Haudegen, der im Prozess entsprechend auftritt, der andere einen ruhigeren Typ mit Gespür für Diplomatie. law

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WIRTSCHAFTSPRÜFER | STEUERBERATER | RECHTSANWÄLTE | UNTERNEHMENSBERATER


Die Marktübersicht Mehr als 140 Immobilienrechts-Kanzleien im Kurzporträt Hier finden Sie die wichtigsten deutschen Immobilienjuristen mit den Details der Kanzleien: Ansprechpartner, Standorte, Honorare, Schwerpunkte und Spezialisierungen sowie Referenzmandate. Die Angaben beruhen auf Eigenauskünften der Kanzleien, die zum Teil verwendete Abkürzung „R“ bedeutet „Recht“. Die Zahl der Anwälte bezieht sich auf Deutschland. „RVG“ meint die Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kanzlei, Anwälte, Honorar aclanz Rechtsanwälte An der Hauptwache 11, 60313 Frankfurt am Main, www.aclanz.de Anzahl Anwälte

3, davon Immobilienanwälte: 3

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

gewerbliches Mietrecht, Maklerrecht, Immobiliensteuerrecht

Vertragsgestaltung; laufende Beratung; Gerichtsverfahren (Prozessführung und außerger. Streitbeilegung, Mediation) für Firmen, Körperschaften, Immobiliengesellschaften und verm. Privatpersonen; Spezialimmobilien in der Logistik; Vermietung Ärztehaus; Vermittlung und Ankauf des in Deutschland geplanten höchsten Wohnturms

Gewerbe- und Wohnraummietrecht, WEG-Recht, Maklerrecht, öffentliches und privates Baurecht, Notariat

Berliner Wasserbetriebe: städtebaul. Aspekte; Day Night Sports: Gewerbemietrecht; Lienz Liegenschaften: Betreuung von laufenden u. Beratung bei neuen Mietverträgen; Engelhardt Immobilien: Maklerrecht; Trios Hausverwaltung: WEG-, Wohn- und Gewerbemietrecht; Land Berlin/Bezirksämter: Baurecht; Land Brandenburg: Baurecht

Portfolio-Transaktionen (Share& Asset-Deals); Private Equity M&A; Joint Ventures; Projektentwicklungen, öffentliches Baurecht & Umweltrecht; Saleand-Leaseback-Transaktionen; Restrukturierungen von Immobilieninvestments; Steuerrecht (steueroptimierte Strukturierung von Investitionen); Immobilienfinanzierungen; AssetManagement/Immobilienfonds; Work-out notleidender Kredite

Deutsche Annington (Finanzierung i.H.v. 2,5 Mrd. Euro); Patrizia (Erwerb GBW, 2,45 Mrd. Euro, und Erwerb/ Finanzierung Leo-I-Portfolio, 1,05 Mrd. Euro); Corestate (Verkauf Immobilienportfolio an Adler Real Estate); Gagfah (CMBS-Transaktionen GRF 2013-1 und -2, 2,061 Mrd. und 736,6 Mio. Euro); Vivawest (Finanzierung i.H.v. 600 Mio. Euro)

Immobilienkaufvertragsrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnraummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht

keine Angabe

Dr. Joachim Wichert, 069-29728730, joachim.wichert@aclanz.de Ansprechpartner für Mandanten

Joachim Hund-von Hagen, 069-29728730, joachim.hundvhagen@aclanz.de Standorte

Frankfurt am Main

Honorar / Stunde in Euro

Partner: 250-350, Associates: 200-250, je nach Umfang und Bedeutung, teilw. RVG

AKD Dittert, Südhoff & Partner, Rechtsanwälte Kurfürstendamm 31, 10719 Berlin, www.akd-law.de Anzahl Anwälte

8, davon Immobilienanwälte: 8

Ansprechpartner für Mandanten

Katrin Dittert, 030-78773813, katrin.dittert@akd-law.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Stephan Südhoff, 030-78773812, stephan.suedhoff@akd-law.de Standorte

Berlin, Leipzig

Honorar / Stunde in Euro

250-350

Allen & Overy Haus am Opernturm, Bockenheimer Landstraße 2, 60306 Frankfurt am Main, www.allenovery.com Anzahl Anwälte

220, davon Immobilienanwälte: 30

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Jochen Scheel, 069-26485551, jochen.scheel@allenovery.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Olaf Meisen, 069-26485648, olaf.meisen@allenovery.com Standorte

nach Stundensätzen oder alternativen Vereinbarungen

Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt am Main, Mannheim, München; Standorte international: 44 Büros in 30 Ländern, u.a. Abu Dhabi, Bangkok, Brüssel, Casablanca, Dubai, Hanoi, Istanbul, Hongkong, Moskau, New York, Prag, Rangun, Singapur, Sydney, Tokio, Warschau

Andreä u. Partner

Ansprechpartner für Mandanten

Honorar / Stunde in Euro

Biebricher Allee 51-53, 65187 Wiesbaden, www.rechtsanwalt-wiesbaden.de Anzahl Anwälte

15, davon Immobilienanwälte: 2 Honorar / Stunde in Euro

RVG und Honorarvereinbarung

38 | Immobilienanwälte

Prof. Dr. Peter Scholz, 0611-989190, scholz@rechtsanwalt-wiesbaden.de Ansprechpartner für Mandanten

Nico Quitzdorff, 0611-989190, quitzdorff@rechtsanwalt-wiesbaden.de Standorte

Wiesbaden


NICKEL EIDING

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Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Arnecke Siebold Rechtsanwälte Hamburger Allee 4 (WestendGate), 60486 Frankfurt am Main, www.arneckesiebold.de Anzahl Anwälte

36, davon Immobilienanwälte: 8 Honorar / Stunde in Euro

Stundensätze; projektbezogen, flexible Vereinbarungen, innovative Honorierungsansätze

Arqis Rechtsanwälte Hammer Straße 19, 40219 Düsseldorf, www.arqis.com Anzahl Anwälte

24, davon Immobilienanwälte: 2

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Immobilientransaktionen, Begleitung der Immobilienentwicklung, Immobilienfinanzierung, Projektentwicklung, gewerbliches Mietrecht, privates Baurecht, Logistikimmobilien, Fachmarktzentren, Industrieimmobilien, studentisches Wohnen, Spezialimmobilien: Energie, Hotels, Stadien und Arenen; Infrastrukturprojekte, juristisches Projektmanagement

Begleitung Großinfrastrukturprojekt; Projektierung u. Verwirklichung Logistikimmobilien; Refinanz. Immobilien für Eigentümer; Erwerb Fachmärkte für Investoren; Projektierung u. Umsetzung PV-Parks; Immobilienerwerb student. Wohnen; Transaktionen Flughafenimmobilien; gesellschaftsrechtl. u. Finanzierungsberatung Großprojekte

Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, Mietrecht, Bau- und Architektenrecht, Spezialimmobilien Pflege und Gesundheit, Einzelhandelsimmobilien, Büroimmobilien

Alloheim-Gruppe bei Pflegeheimen; ARAG im Miet- und Baurecht; Landmarken AG bei Immobilientransaktionen; Fast Retailing Group im Immobilienrecht; Blackhorse bei Immobilientransaktionen; FamiliyOffice bei Vermietung einer Highstreet-Immobilie

Immobilientransaktionen; Projektentwicklungen; Restrukturierung; Vermietung und Verpachtung; AssetManagement; Immobilienfinanzierung; Immobilienfonds; Immobilien-Joint-Ventures

Warburg–Henderson: Erwerb inländ. Objekte und Immobilienportfolios; Cerberus: Erwerb Immobilienportfolio Monsoon (10 Einkaufszentren); Banken als Gläubiger der insolventen Speymill-Gruppe: Restrukturierung Immobiliendarlehen u. Verkauf von Sicherheiten an Cerberus; Versicherung: Erwerb Shoppingcenter Tempelhofer Hafen

privates Baurecht, Architektenund Ingenieurrecht, gewerbliches Mietrecht, Vergaberecht, juristische Projektsteuerung, Immobilientransaktionen, Bauträgerrecht, Maklerrecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit

BP: Planerverträge für Tankstellenbau, Prozessführung; CDM Smith: Ingenieur- und Vergaberecht, Prozessführung; Deutsche Annington: Prozessführung; E.ON Ruhrgas: rechtliche Begleitung des Neubaus der Firmenzentrale; Hertel: rechtliche Begleitung von Anlagenbauprojekten; MFI: Beratung und Prozessführung Mietrecht

Gewerberaummietrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Asset-Management, Immobilientransaktionen, öffentliches Bau- und Planungsrecht einschl. Umweltrecht, privates Bauund Architektenrecht, baubegleitende Rechtsberatung, Vergaberecht, Beihilferecht, Prozessvertretung, juristisches Projektmanagement, Grundstücksrecht, Notariat

Mieter und Vermieter von großen Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, Bürokomplexen, Spezialimmobilien, Hotels, Mustergestaltung von Gewerberaummietverträgen, Beratung Asset-Management-Gesellschaften, Umstrukturierung Industrieparks, städtebaurechtl. Beratungen, Industrieanlagen, Kraftwerke, Deponien, Altlastensanierung

Immobilientransaktionen (An- und Verkauf von Immobilien und Immobilienportfolien inkl. Strukturierung), Gewerbliches Mietrecht, Immobilienfinanzierungen, Anlagenbau, Projektentwicklungen, Bau- und Architektenrecht, Immobilienstreitigkeiten (einschließlich Schiedsverfahren)

Magna: Restrukt./Erweiterung Werke Sulzbach/Saar; Land Meckl.-Vorpommern: Anbindung für zwei Offshore-Windparks; balladins Superior Hotels Dt.: Verkauf Hotelportfolio im Bieterverfahren; Beiersdorf; Bitzer; Body Shop; Hochtief; INGDiBa, Credit Agricole: Corporate Investment Banking; SEB: immobilienbes. Schuldscheindarl.; Weichai Power

Michael Siebold LL.M., 069-979885-352, michael.siebold@arneckesiebold.de Ansprechpartner für Mandanten

Karl-Friedrich Schauhoff LL.M., 069-979885-254, karl.schauhoff@arneckesiebold.de Standorte

Frankfurt am Main, Berlin, Dresden; Standorte international: Arnecke Siebold ist Partnerkanzlei des internationalen Netzwerks Interlaw mit Partnerfirmen in allen wirtschaftlich bedeutsamen Ländern der Welt (www.interlaw.org) Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Ulrich Lienhard, 0211-13069175, ulrich.lienhard@arqis.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Düsseldorf, München; Standorte international: Tokio

Honorar / Stunde in Euro

Stundensatzhonorar, in geeigneten Fällen Pauschalierung

Ashurst Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, www.ashurst.com Anzahl Anwälte

74, davon Immobilienanwälte: 12

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Liane Muschter, 069-97112608, liane.muschter@ashurst.com Ansprechpartner für Mandanten

Peter Junghänel, 069-97112881, peter.junghanel@ashurst.com Standorte

keine Angabe

Frankfurt am Main, München; Standorte international: in Europa Brüssel, Glasgow, London, Madrid, Mailand, Paris, Rom, Stockholm, außerdem 18 weitere Büros im Nahen Osten, in Asien, Australien und in den USA

Aulinger Rechtsanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Honorar / Stunde in Euro

Josef-Neuberger-Straße 4, 44787 Bochum, www.aulinger.eu Anzahl Anwälte

35, davon Immobilienanwälte: 6

Dr. Matthias Koch, 0234-68779-401, matthias.koch@aulinger.eu Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Bochum, Essen

Honorar / Stunde in Euro

RVG und Stundensatz (225-300)

avocado rechtsanwälte Spichernstraße 75-77, 50672 Köln, www.avocado.de Anzahl Anwälte

50, davon Immobilienanwälte: 11

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Ulrich Leo, 0221-390711-41, u.leo@avocado.de Ansprechpartner für Mandanten

Markus Melcher LL.M., 0221-390711-46, m.melcher@avocado.de Standorte

Köln, Frankfurt am Main, München, Berlin, Hamburg; Standort international: Brüssel

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Baker & McKenzie Neuer Zollhof 2, 40221 Düsseldorf, www.bakermckenzie.com Anzahl Anwälte

200, davon Immobilienanwälte: 9 Honorar / Stunde in Euro

Abrechnung nach Stundensätzen

40 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Florian Thamm, 0211-311160, florian.thamm@bakermckenzie.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München; Standorte international: an praktisch allen bedeutenden Wirtschaftsstandorten der Welt


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar beck rechtsanwälte Ericusspitze 4, 20457 Hamburg, www.becklaw.de Anzahl Anwälte

14, davon Immobilienanwälte: 5

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Beratung nationaler und internationaler Unternehmen bei allen immobilienrelevanten Vorgängen: Durchführung von Due Diligence, Finanzierung, Kauf und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Miet- und Maklerrecht, ebenso wie Belange des Grundstücksrechts

Kauf, Verkauf und Finanzierung von Einzelobjekten bis zu einem Kaufpreis von 130 Mio. Euro, Begleitung von Transaktionen mit einem Volumen bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr und Immobilienportfolios mit einem Bestand von 100 Einzelobjekten

Immobilientransaktionen, Projektentwicklung, Finanzierung, Immobilienfonds, gewerbliches MietR, privates Bau- und ArchitektenR, immobiliennahes öffentliches Recht, MaklerR, FacilityManagement, Public Private Partnerships im öffentlichen Hochbau und in der Verkehrsinfrastruktur, vergaberechtliche Beratung bei öffentlichen Bauund Immobilienvorhaben

Deutsche Kreditbank: Verkauf DKB Immobilien und Abwicklung/Vollzug des Verkaufs; adidas: Erwerb Minderheitsbeteiligung und Verkauf Immobilien; Wells Fargo Bank international: Restrukturierung von Immobilienfinanzierungen (Loan Servicing); CBRE Global Investors Germany: Beratung Ankauf Stadttor, Düsseldorf

Immobilientransaktionen (Asset-, Share-Deals, auch Portfolios), Projektentwicklung, rechtliche Due Diligence, Bauverträge, Immobilienfinanzierung, Steuerrecht und steuerliche Strukturierung, Mietrecht (Gewerbe/Wohnen), juristische Baubetreuung, Legal- und Tax-AssetManagement, Errichten von Family-Offices

Ankauf Primus von DIC Maintor; juristische, wirtschaftliche und steuerliche Betreuung DomRömer-Projekt (Frankfurt am Main); Projektentwicklung und Verkauf Opera Living

Michael Haas, 040-301007-236, mh@becklaw.de Ansprechpartner für Mandanten

Susanne Beck Nielsen, 040-30100-233, sbn@becklaw.de Standorte

Hamburg, Berlin

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft Ganghoferstraße 33, 80339 München, www.beitenburkhardt.com Anzahl Anwälte

270, davon Immobilienanwälte: 35 Honorar / Stunde in Euro

Ansprechpartner für Mandanten

Frank Oprée, 089-35065-1446, frank.opree@bblaw.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Stefan Fink, 089-35065-1444, stefan.fink@bblaw.com Standorte

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Nürnberg; Standorte international: Peking, Brüssel, Moskau, Schanghai, St. Petersburg

keine Angabe

Benkert + Partner Rahmhofstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, www.benkertpartner.com Anzahl Anwälte

2, davon Immobilienanwälte: 2 Honorar / Stunde in Euro

i.d.R. Stundensatz, durchschnittlich 300

Ansprechpartner für Mandanten

Manfred Benkert, 069-297235700, mbe@benkertpartner.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Frankfurt am Main

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Immobilienanwälte | 41


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Berwin Leighton Paisner (Germany) An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main, www.blplaw.com Anzahl Anwälte

22, davon Immobilienanwälte: 22 Honorar / Stunde in Euro

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Ansprechpartner für Mandanten

Premium-Investment, Beratung von in- und ausländischen Investoren, offene Immobilienfonds, Versicherungen, Ansprechpartner für Mandanten Investmentstrukturierungen Hanns-William Mülsch, 030-6840960, (Inbound/Outbound), Bürohanns-william.muelsch@blplaw.com gebäude, Wohnportfolios, Standorte Logistik, NPL-Transaktionen, Berlin, Frankfurt am Main; Standorte international: Abu Dhabi, Restrukturierung, Notariat Peking, Brüssel, Dubai, Hongkong, London, Moskau, Paris, (Berlin) Singapur

Allianz Real Estate Germany: Akquisition Einkaufszentrum Kamppi in Helsinki (50%); Royal Bank of Scotland: Abverkauf von rund 60 Immobilien der insolventen Baumarktkette Max Bahr; IVG-Fonds: Verkauf des Hamburger Alsterhauses für einen dreistelligen Millionenbetrag; Tristan-Fonds: Akquisition des Rathauses Berlin-Mitte

Ansprechpartner für Mandanten

Immobilienprojekte in ganz Deutschland: Notariat, DueDiligence–Prüfungen, Immobilientransaktionen (Asset-Deal, Share-Deal), bau solutions, Beratung und Vertretung im Konfliktfall (Mediation, Litigation), umfassende rechtliche Betreuung (Legal Services), Rechtsgebiete u.a.: Kauf-, Bau-, Miet-, Makler-, Grundstücks-, Bank- und Architektenrecht

Immobilien- und Portfoliotransaktionen für dt. und ausl. Investoren u.a. Retail, High Street, Office und Residential; Bsp. 2014: Due Diligence und Transaktionsbegleitung von vier Highstreet-Objekten in HH und Mannheim im Wert von 44 Mio. Euro und in Hannover im Wert von 62 Mio. Euro; Begleitung Retail-Bauprojekt in Frankfurt, 6 Mio. Euro

Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierungen, gewerbliches Mietrecht, Erbbaurecht, Begleitung von Bauvorhaben nebst Prozessen um Baumängel

Verkauf des Hyatt Regency Hotel Mainz; Verkauf des Hilton Mainz City; Verkauf des Gewerbezentrums Taubertsberg 2, Mainz; Stiftung des öffentlichen Rechts (Erbbaurecht); Public Private Partnership (Finanzierung Mainzer Rathaus); Begleitung des Erwerbs von Grundstücken über 13.000 m2 nebst Due Diligence für Projektentwickler

internationale Immobilienfinanzierung, Corporate Real Estate Management, Sonderimmobilien, Hotelentwicklung

Macquarie Bank: Erwerb durch Zwangsversteigerung, Verwaltung u. Verkauf von Apartmenthochhäusern (600 Einheiten); Aprirose Funds: Verkauf von zwei Logistikimmobilien, Refinanz. von zwei weiteren Immobilien; Lantmännen (Schweden): Verkauf von Landwirtschafts- u. Gewerbeflächen; BMC Software, HP: Asset-Management

öffentliches und privates Baurecht in Mittel- und Osteuropa: bnt ist spezialisiert auf die Begleitung komplexer Grundstückstransaktionen, Immobilien-, Entwicklungsund Bauprojekte in MOE, insbesondere für westeuropäische Eigentümer, Entwickler, Verwalter, Investoren, Ingenieure oder Dienstleister

Investor mehrerer mittelgroßer Einkaufszentren in ganz Polen; Verkäufer beim Verkauf eines Büroparks von über 17.000 m2 in Ungarn; Investor und Eigentümer bzgl. des größten Shoppingcenters in Bratislava; namhafter Baukonzern bei einem Wohnbauprojekt (340 Einheiten) oder einem Bürokomplex (76.000 m2) in Tschechien

immobilienrechtliches Notariat; Transaktionsberatung im An- und Verkauf von Einzelimmobilien bis Portfoliotransaktionen; Transaktionsstrukturen im Asset- und Share-Deal; Steuerstrukturierung; Finanzierungsberatung; komplexe Wohnungseigentumsstrukturen und Bauträgerprojekte; Quartiers- und Baulandentwicklung; Entwicklung und Optimierung von Betreiber- und Sozialimmobilien

DIC Asset: Begleitung zahlr. Transaktionen einschl. Finanzierung, Beratung von Projektentwicklungs- und Bestandsfinanzierung; DO Deutsche Office: div. Transaktionen; skandinavische Fondsgesellschaften: div. Transaktionen inkl. Due Diligence; Beratung städt. Gesellsch. der Stadt Essen, div. in- und ausländische Projektentwickler

Roland Fabian, 069-9708610, roland.fabian@blplaw.com

nach Vereinbarung

bethge | immobilienanwälte Rathenaustraße 12, 30159 Hannover, www.bethge-legal.com Anzahl Anwälte

15, davon Immobilienanwälte: 15

Uwe Bethge, 0511-3608660, bethge@bethge-legal.com Ansprechpartner für Mandanten

Bettina Baumgarten, 0511-3608633, baumgarten@bethge-legal.com Standorte

Hannover

Honorar / Stunde in Euro

Partner: 350; Associates: 270; Pauschalen; Flatrates; Budgets; Caps; Boni/Mali; flex. Vereinb.

Bette Westenberger Brink Große Bleiche 60-62, 55116 Mainz, www.bwb-law.de Anzahl Anwälte

16, davon Immobilienanwälte: 6

Ansprechpartner für Mandanten

Almut Diederichsen, 06131-287700, die@bwb-law.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Mainz, Erfurt, Berlin, Leipzig

Honorar / Stunde in Euro

im forensischen Bereich grundsätzl. nach RVG, im Übrigen nach Stundensätzen (250-350)

Bird & Bird Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main, www.twobirds.com Anzahl Anwälte

160, davon Immobilienanwälte: 9 Honorar / Stunde in Euro

nach Stundensätzen

bnt Rechtsanwälte Leipziger Platz 21, 90491 Nürnberg, www.bnt.eu Anzahl Anwälte

6, davon Immobilienanwälte: 2

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Dirk Barcaba, 069-742226238, dirk.barcaba@twobirds.com Ansprechpartner für Mandanten

Bernhard Gemmel, 069-742226180, bernhard.gemmel@twobirds.com Standorte

Düsseldorf, München, Frankfurt am Main, Hamburg; Standorte international: London, Paris, Lyon, Stockholm, Helsinki, Kopenhagen, Den Haag, Brüssel, Mailand, Rom, Prag, Warschau, Budapest, Abu Dabi, Hongkong, Peking, Schanghai, Singapur, Madrid Ansprechpartner für Mandanten

Daniel Gößling, 0911-569610, daniel.goessling@bnt.eu Ansprechpartner für Mandanten

Martin Neupert, 0911-569610, martin.neupert@bnt.eu Standorte

Nürnberg; Standorte international: Tallinn, Riga, Vilnius, Warschau, Minsk, Prag, Bratislava, Budapest, Sofia

Honorar / Stunde in Euro

Abrechnung nach Stundensätzen 195/165/135

Bögner Hensel & Partner Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Main, www.bhp-anwaelte.de Anzahl Anwälte

12, davon Immobilienanwälte: 12 Honorar / Stunde in Euro

Partner: 350-500; Associates: 250

42 | Immobilienanwälte

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Heiko Jäkel, 069-794050, heiko.jaekel@bhp-anwaelte.de Ansprechpartner für Mandanten

Jörg Becker, 069-794050, joerg.becker@bhp-anwaelte.de Standorte

Frankfurt am Main; Standorte international: weltweite Partnerkanzleien in England, Niederlande, Frankreich, Italien, USA, Schweiz, Belgien


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Bornheim und Partner Rechtsanwälte Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg, www.bornheim.com Anzahl Anwälte

38, davon Immobilienanwälte: 38

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Ansprechpartner für Mandanten

baubegleitende Rechtsberatung, diverse Einkaufszentren, PPP-Projekte, BürogeImmobilientransaktionen, bäude, Stadien/Arenen, Projektentwicklung, Mietrecht Kliniken, Kraftwerke, Wohngebäude, große Gewerbemietverträge, Finanzierungen

Dr. Helmerich Bornheim, 06221-91290, bianca.gehrein@bornheim.com Ansprechpartner für Mandanten

Christian Arlt, 069-72737415, christian.arlt@bornheim.com

Mandate (Auswahl)

Standorte

Frankfurt am Main, Heidelberg, Berlin , Düsseldorf, Hamburg, München

Honorar / Stunde in Euro

überwiegend Zeithonorar

Brandi Rechtsanwälte Adenauerplatz 1, 33602 Bielefeld, www.brandi.net Anzahl Anwälte

75, davon Immobilienanwälte: 15 Honorar / Stunde in Euro

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Annette Mussinghoff-Siemens, 0521-96535860, annette.mussinghoff-siemens@brandi.net Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Jörg König, 0521-96535836, joerg.koenig@brandi.net Standorte

privates Bau- und Architektenrecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht einschließlich Umweltrecht, Vergaberecht, baubegleitende Rechtsberatung, Grundstücksrecht, gewerbliches Mietrecht, insbesondere im Einzelhandelsbereich

vergabe- und baubegleitende Rechtsberatung: Johannes-Wesling Klinikum Minden, Technisches Rathaus Bielefeld; baubegleitende Rechtsberatung bei der Errichtung von Verwaltungsgebäuden und Logistikzentren durch private Investoren, ständige Beratung bundesweit tätiger Filialisten im Bereich Lebensmittel und Textilien

Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Maklerrecht, Wohnraummietvertrag, Gewerbemietvertrag, Kündigung, Kaution, Mängel/Mietminderung, Modernisierung, Schönheitsreparaturen, Gewerbemiete, Immobilienerwerb

laufende bau- und immobilienrechtl. Beratung eines Klinikkonzerns, laufende Beratung bei großen Infrastrukturprojekten, institutionelle Investoren, ausländische Investoren, Bauunternehmen (Haustechnik, Fassadenbau, Bauhauptarbeiten), baurechtliche Beratung branchenfremder Auftraggeber, Projektentwicklung Logistikimmobilien

Bielefeld, Paderborn, Detmold, Gütersloh, Paderborn, Minden, Hannover und Leipzig; Standorte international: Paris und Peking

i.d.R. Stundenhonorare, abhängig von Komplexität und Bedeutung der Sache, 225-300

Bredereck und Willkomm Rechtsanwälte Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin, www.recht-bw.de Anzahl Anwälte

6, davon Immobilienanwälte: 5

Ansprechpartner für Mandanten

Alexander Bredereck, 030-40004999, berlin@recht-bw.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Berlin, Potsdam, Essen

Honorar / Stunde in Euro

auf Basis der gesetzlichen Gebühren oder gemäß Honorarvereinbarung

Sie wollen hoch hinaus – wir sorgen für eine sichere Basis Umfassende und praxisorientierte Beratung in allen Aspekten des Immobilienrechts – dies ist der Ansatz der Praxisgruppe Immobilien & Bau der wirtschaftsberatenden Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Unsere Kompetenzen reichen von der Immobilientransaktion einschließlich Finanzierungs- und steuerrechtlicher Fragen über die Begleitung von Ausschreibungsverfahren, die umfassende bauplanungsrechtliche Beratung, die Projektentwicklung, die Fondsgestaltung, das Notariat, die Gestaltung von Bauverträgen bis hin zum Mietrecht und komplexen Facility Management Outsourcing-Strukturen. www.heuking.de

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Immobilienanwälte | 43


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Breiholdt & Voscherau Rechtsanwältee Büschstraße 12, 20354 Hamburg, www.breiholdt-voscherau.de Anzahl Anwälte

5, davon Immobilienanwälte: 5

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Immobilien-Mediation (DIA), Gewerbe-/Wohnraummietrecht, Vertragsgestaltung, Immobilientransaktionen, Maklerrecht, WEG-Recht, Grundstücksrecht, Bau- und Architektenrecht, Due Diligence, juristische Baubetreuung und Bauverträge

ständige Beraterverträge mit namhaften Hausverwaltungsunternehmen, Maklern, Verbänden und Immobiliengesellschaften; rechtliche Betreuung bei Projektentwicklungen und der Gestaltung von Grundstückskauf- und Mietverträgen; Rechtsberater des IVD Nord e.V.

Begleitung von Investoren bei Investments und Desinvestments sowie rechtliche Betreuung von Immobilienbeständen für Eigentümer und Verwaltungen; Beratung und gerichtliche Durchsetzung von Provisionsansprüchen; Grundstücksrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht

Entwurf und Verhandlung eines 20-Jahresmietvertrags vom Reißbrett für eine Spezialimmobilie in Hamburg; Beratung eines ausländischen Investors beim Verkauf seines Portfolios in Berlin

Vertragsgestaltung und -verhandlung inkl. vergaberechtliche Beratung, baubegleitende Rechtsberatung insbesondere von Großbauvorhaben, strategische Prozessmandate, Due Diligence Real Estate; International Construction Law nach den gängigen internationalen Standardbauverträgen (FIDIC etc.)

Vertragsgestaltung und -verhandlung Bau eines Pumpspeicherkraftwerks in Süddeutschland für den AG; baubegleitende Rechtsberatung und schiedsgerichtl. Vertretung Kraftwerkserweiterung in Benelux für den AG; baubegleitende Rechtsberatung und div. strategische Prozessmandate Neue Messe Stuttgart für den AG

Ricarda Breiholdt, 040-82226180, rb@breiholdt-voscherau.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Carl Christian Voscherau, 040-82226180, ccv@breiholdt-voscherau.de Standorte

Hamburg; Kooperation mit Breiholdt Rechtsanwälte, Berlin

Honorar / Stunde in Euro

nach RVG bzw. Vergütungsvereinbarung

Breiholdt Rechtsanwälte Schützenstraße 15-17, 10117 Berlin, www.ra-breiholdt.de Anzahl Anwälte

5, davon Immobilienanwälte: 5

Ansprechpartner für Mandanten

Kai-Peter Breiholdt, 030-20144840, k.breiholdt@ra-breiholdt.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Berlin; Kooperation mit Breiholdt & Voscherau, Hamburg

Honorar / Stunde in Euro

nach RVG, wahlweise nach Stunden; Stundensatz: 200-250

Breyer Rechtsanwälte Luftfrachtzentrum 605/3, 70629 Stuttgart, www.breyer-rechtsanwaelte.de Anzahl Anwälte

14, davon Immobilienanwälte: 14

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Daniel Junk, 0711-3418000, info@breyer-rechtsanwaelte.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Stuttgart, Frankfurt am Main, München; Standorte international: Wien, Bukarest

Honorar / Stunde in Euro

Abrechnung nach individ. Honorarvereinbarung, insbes. Stundensätze u. Pauschalen

Jahreskongress

3. Juristischer Jahresgipfel für die Immobilienwirtschaft

28. April 2015 in Frankfurt am Main | Gesellschaftshaus Palmengarten

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44 | Immobilienanwälte

en

.de/veranstaltung


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar BRL Boege Rohde Luebbehuessen Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, www.brl.de Anzahl Anwälte

30, davon Immobilienanwälte: 4

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Beratung in allen Bereichen des Immobilienrechts, insbesondere bei Ver- und Ankauf im Wege des Asset-Deal oder Share-Deal, Gewerberaum- und Wohnungsmietrecht, Bau- und Architektenrecht, steuerliche Strukturierungsberatung (In- und Ausland)

Due Diligence und Begleitung beim Ankauf versch. Shoppingcenter, Industrieareale, Bürogebäude und Wohnobjekte; Due Diligence und alle relev. Verträge für ein zu errichtendes Wohnhaus in Berlin; Verhandlung von gewerbl. Mietverträgen; Betreuung beim Verkauf von Shoppingcentern, z.B. Chinon Center Hofheim, Messehäuser Leipzig

Immobilienberatung, Transaktionen, privates Baurecht, Vergaberecht, Maklerrecht, gewerbliches Mietrecht, Prozessführung

baubegleitende Rechtsberatung verschiedener Einkaufszentren und Fachmarktzentren; Due Diligence für ein Einkaufszentrum in Frankfurt; Finanzierung und Strukturierung eines Immobilienportfolios mit Nachfolgeplanung

Immobilienwirtschaftsrecht, Immobilientransaktionen/ Finanzierung, Gewerbemietrecht, Immobilienleasing, Maklerrecht, Architekten-, Bau- und Ingenieurrecht, juristisches Bauprojekt- und Immobilienmanagement, öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht, dt. u. int. Vergabe- und Beihilferecht, Betreuung von Infrastrukturvorhaben

adidas, BER, Bouwfonds, Bima, Blackrock, CBRE, COPipeline Krefeld, Dt. Reihenhaus, Dt. Rückversicherung, Erdgas-Pipeline LubminRheden, 1. FC Köln Sportinternat, FriedrichstadtQuartier, Kadans Real Estate, koelnmesse, KSK Köln, Lacoste, Metropolpark Hansalinie Ahlhorn, OBI, PvH Dt., Randstad, Targobank, Vallourec & Mannesmann

Dr. Marc Biebelheimer, 030-80929990, marc.biebelheimer@brl.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Hamburg und Berlin

Honorar / Stunde in Euro

üblich sind Stundenhonorare ab 230, je nach Mandat

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Frankfurt am Main, www.buse.de Anzahl Anwälte

75, davon Immobilienanwälte: 20 Honorar / Stunde in Euro

Ansprechpartner für Mandanten

Jörg Gardemann, 069-9897235-0, gardemann@buse.de Ansprechpartner für Mandanten

Markus Ruhmann, 040-41999-0, ruhmann@buse.de Standorte

Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte international: Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney, Zürich

nach Aufwand und individueller Abrede

CBH Rechtsanwälte Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln, www.cbh.de Anzahl Anwälte

75, davon Immobilienanwälte: 28

Ansprechpartner für Mandanten

Paul M. Kiss, 0221-9519087, p.kiss@cbh.de Ansprechpartner für Mandanten

Stefan Rappen, 0221-9519080, s.rappen@cbh.de Standorte

Köln, Cottbus; Standorte international: Mitglied des internationalen Verbunds IUROPE (http://iurope.net)

Honorar / Stunde in Euro

einzelfallabhängig: Stundensatz 250-350, Honorarpauschalen und RVG

Immobilienkompetenz Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Beratung mit 30-jähriger Erfahrung in der Immobilienwirtschaft

PETERS, SCHÖNBERGER & PARTNER

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www.psp.eu

Immobilienanwälte | 45


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Clifford Chance Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main, www.cliffordchance.com Anzahl Anwälte

350, davon Immobilienanwälte: 40 Honorar / Stunde in Euro

keine Angaben

CMS Hasche Sigle Lennéstraße 7, 10785 Berlin, www.cms-hs.com Anzahl Anwälte

600, davon Immobilienanwälte: 90 Honorar / Stunde in Euro

keine Angaben

Dentons Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin, www.dentons.com Anzahl Anwälte

80, davon Immobilienanwälte: 15

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Immobilientransaktionen, Joint Ventures & Asset-Management, Restrukturierung, NLP, Projektentwicklung & -vermarktung; gewerbliches Mietrecht, FacilityManagement, Bauplanungsrecht, Bauvertragsrecht, öffentl. Wirtschaftsrecht, Umweltrecht inkl. Altlastenmanagement, Reits, Hotels, Immobilienfonds, jur. Projektmanagement, Vergaberecht, Infrastrukturprojekte & Privatisierung, Betreiberimmobilie

Union: Melía Hotel & Maintor Porta; Investa: Entwicklung & Verkauf Holiday Inn; BGP Investment: CMBS; Tower 185; Unibail Rodamco: Ankauf CentrO; Allianz RE: KöGalerie; RREEF: WestendDuo; Grove: Anteil aurelis; BAML & DB CMBS; Hypothekenbank Frankfurt: Restrukturierung & Finanzierung Treveria-Portfolio; Europa Capital: Forum Steglitz

Cornelia Thaler, 069-71991391, cornelia.thaler@cliffordchance.com Ansprechpartner für Mandanten

Gerold Jaeger, 069-71991391, gerold.jaeger@cliffordchance.com Standorte

Frankfurt am Main, Düsseldorf, München; Standorte international: 33 u.a.Abu Dhabi, Amsterdam, Bangkok, Barcelona, Brüssel, Bukarest, Casablanca, Doha, Dubai, Hongkong, Istanbul, Kiew, London, Luxemburg, Madrid, Moskau, New York, Sydney Ansprechpartner für Mandanten

Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierung (Spezialgebiet: Immobilienfinanz. durch Versicherungen), ImmobilienAnsprechpartner für Mandanten fonds, Asset-Management, privates und internat. Baurecht (Großprojekte, Anlagenbau, Standorte erneuerbare Energien), Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, Architekten- und Planerrecht, München, Stuttgart; Standorte international: 58 u.a. Projektentwicklung, öffentl. Amsterdam, Barcelona, Belgrad, Brüssel, Dubai, Istanbul, Baurecht, PPP (Hoch- und Lissabon, London, Luxemburg, Madrid, Moskau, Paris, Prag, Verkehrswegebau), VergabeRom, Schanghai, Sofia, Warschau, Wien, Zürich recht, Umweltrecht, Notariat

Allianz: Refinanz. Königsbau-Passagen; AXA IM: Transaktionsberatung; Cordea Savills: Kauf Dortmunder U; DIC Asset: Erwerb Retailimmobilien; Hochtief: Verkauf aurelis Real Estate; Invesco: Erwerb Westside Tower und Prager Carrée; Real I.S.: Erwerb BuchholzGalerie; Württemberg. Lebensvers.: Erwerb Fachmarktzentren; Flugh. BER

Ansprechpartner für Mandanten

Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierungen, Immobilienprojektentwicklungen, Joint Ventures, AssetManagement (insbesondere Gewerberaummietrecht), steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierungen

Corpus Sireo: bei Verkauf eines Immobilienportfolios; Contipark: bei Kauf der Marienplatz Großgarage GmbH sowie laufende Beratung in AssetManagement-Angelegenheiten; Commerz Real: Beratung bei zahlreichen Transaktionen (Verkäufe und Akquisitionen), bspw. WEG Logistikcenter in Kerpen

Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierung, Projektentwicklungen, Mietrecht, Bauprojekte und Anlagenbau, Fondsstrukturierung sowie Restrukturierung

Aareal Bank bei großvolumigen Immobilienfinanzierungen, u.a. Akquisition eines europ. Hotel- und eines Logistikportfolios; Axa Investment Managers beim Erwerb von Büroimmobilien; Blackstone beim Erwerb von pan-europäischen Logistikportfolios; InterContinental Hotels Group bei der Entw. von bis zu 25 Holiday Inn Express Hotels Deutschland

Immobilientransaktionen (Einzel- und Portfoliotransaktionen), Immobilienwirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht mit Bezug zu Immobilientransaktionen, erneuerbare Energien, Asset-Management, Finanzierung, EnergieeffizienzInvestitionen, Recht der Projektentwicklung, Bauträgerrecht, Bau- und Architektenrecht, Maklerrecht, Notariat

auf Anfrage

rechtliche u. steuerliche Strukturierung, Gründung u. Betreuung von Zweck- u. Akquisitionsgesellschaften, Due Diligence (legal, tax, financial), immobilienspezifische Verträge, bau- und planungsrechtliche Beratung bei Immobilienprojekten, IPO-Beratung, aufsichtsrechtliche Beratung, steuerliche Optimierung Bestand u. Prozesse, Steuererklärungen inkl. Jahresabschlüsse

Beratung Verkauf SKYZentrale, steuerl. Transaktionsberatung An- u. Verkauf von gewerbl. Immobilien inkl. Portfoliodeal, Beratung u. Due Diligence Ankauf von Projektgrundstücken durch Projektentwickler, rechtl. u. steuerl. Beratung Investor beim Erwerb (Forward-Deal) Büro-/Handels- u. Wohnimmobilie, Beratung Bestandshalter bei Refinanzierung

Dr. Andreas Otto, 030-203601506, andreas.otto@cms-hs.com

Dirk-Reiner Voss, 030-26473506, dirk-reiner.voss@dentons.com Ansprechpartner für Mandanten

Volker Mergener, 030-26473800, volker.mergener@dentons.com Standorte

nach Stundensätzen

Berlin, Frankfurt am Main; Standorte international: mehr als 75 Standorte in Afrika, dem Asien-Pazifik-Raum, Europa, Großbritannien, Kanada, dem Nahen Osten, Russland und der GUS, den USA sowie Zentralasien

DLA Piper

Ansprechpartner für Mandanten

Honorar / Stunde in Euro

Isartorplatz 1, 81679 München, www.dlapiper.de Anzahl Anwälte

185, davon Immobilienanwälte: 35 Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

DSC Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Kurfürstendamm 207-208, 10719 Berlin, www.dsc-legal.com Anzahl Anwälte

6, davon Immobilienanwälte: 6

Dr. Carsten Loll, 089-232372150, carsten.loll@dlapiper.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München; Standorte international: in über 30 Ländern in Asien, Australien, Europa, im Nahen Osten, Lateinamerika und den USA Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Peter Diedrich, 030-88929440, diedrich@dsc-legal.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. István Szabados, 030-88929440, szabados@dsc-legal.com Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Ebner Stolz Gereonstraße 43/65, 50670 Köln, www.ebnerstolz.de Anzahl Anwälte

66, davon Immobilienanwälte: 16 Honorar / Stunde in Euro

Partner: 260-320; Associates: 185-235

46 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Daniel Kautenburger-Behr, 0221-20643-112, daniel.kautenburger-behr@ebnerstolz.de Ansprechpartner für Mandanten

Henning-Günther Wind, 0711-2049-1157, henning.wind@ebnerstolz.de Standorte

bundesweit 14 Standorte, u. a. Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart; Standorte international: Kooperation mit Nexia International


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Eimer Heuschmid Mehle

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

privates Baurecht, Architektenrecht, gewerbliches Miet- und Pachtrecht, privates Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht mit Steuerund Abgabenrecht, Kaufvertragsrecht im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien

Vertretung eines großen überregional tätigen Wohnungsunternehmens mit einem Bestand von über 20.000 Wohnungen; Vertretung mehrerer WEG-Verwaltungsgesellschaften sowie mittelständischer Bau- und Immobiliengesellschaften

Strukturierung von Finanzierungen und JointVenture-Vereinbarungen bei Projektentwicklungen, rechtliche und steuerliche Optimierung und Umsetzung von Immobilientransaktionen (Asset-Deal/ Share-Deal), Beratung von Immobilienportfolios, Abschlussprüfung von Projektentwicklungsgesellschaften

div. Projektentwicklungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1 Mrd. Euro (An- und Verkauf, Strukturierung der Finanzierung etc.), u.a. Europazentrale C&A in Düsseldorf sowie Bö 69 in Düsseldorf für Codic Immobilien, div. Projekte u.a. für Development Partner sowie weitere namhafte Projektentwickler

Immobilien- und Portfoliotransaktionen (Asset-Deal, Share-Deal), Projektentwicklung, Bau- und Planungsrecht, Planfeststellungsrecht, Umweltrecht, städtebauliche Verträge, gewerbliches Mietrecht, Notariat

Bieterkonsortium, Erwerb Wohnungsportfolio von 21.500 Wohnungen der LBBW; Hannoversche Volksbank, Erwerb gewerbliches Immobilienportfolio; Kosmetikunternehmen, Erwerb und Entwicklung eines Logistikgrundstücks; luxemburgische Fondsgesellschaft, Entwicklung eines Wohnquartiers in Frankfurt am Main

Anne Schöl, 0228-62092-34, schoel@ehm-kanzlei.de

Friedrich-Breuer-Straße 112, 53225 Bonn, www.ehm-kanzlei.de

Ansprechpartner für Mandanten

Werner Reinlein, 0228-62092-40, reinlein@ehm-kanzlei.de

Anzahl Anwälte

Standorte

18, davon Immobilienanwälte: 3

Bonn

Honorar / Stunde in Euro

250 Ansprechpartner für Mandanten

Erkens Gerow Schmitz Zeiss

Ralf Kuhlmann, 0211-1725731, r.kuhlmann@egsz.de

Immermannstraße 45, 40210 Düsseldorf, www.egsz.de

Ansprechpartner für Mandanten

Jochen Wiethaus, 0211-1725754, j.wiethaus@egsz.de

Anzahl Anwälte

Standorte

4, davon Immobilienanwälte: 3

Düsseldorf

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe Ansprechpartner für Mandanten

Ernst & Young Law

Harald Horstkotte, 06196-99626611, harald.horstkotte@de.ey.com

Mergenthalerallee 3-5, 65760 Eschborn, www.ey-law.de

Ansprechpartner für Mandanten

Anzahl Anwälte

Standorte

100, davon Immobilienanwälte: 5 Honorar / Stunde in Euro

Stundensätze (nach Seniorität der Anwälte; Art und Umfang); Vereinbarung im Einzelfall

Anzeige

Erkens Gerow Schmitz Zeiss (EGSZ) wurde im Jahr 1997 als interdisziplinäre Sozietät gegründet. Ein Schwerpunkt ist die Betreuung und Beratung von Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft. EGSZ begleitete innerhalb des letzten Jahres Immobilienprojekte in einem Gesamtvolumen von mehr als 1 Mrd. Euro.

Hamburg, Berlin, Hannover, Dortmund, Essen, Düsseldorf, Eschborn, Heilbronn, Nürnberg, Stuttgart, München; Standorte international: 51, u.a. Amsterdam, Athen, Barcelona, Basel, Brüssel, Bukarest, Genf, Helsinki, Istanbul, Lissabon, Luxemburg, Madrid, Moskau, Paris, Rom, Sofia

Unser Expertenteam ist mit den steuerlichen und rechtlichen Besonderheiten in der Immobilienwirtschaft und insbesondere der Projektentwicklung bestens vertraut. Hohe Sachkenntnis und ein tiefer Einblick in den Markt prägen unser Handeln. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Strukturierung komplexer Finanzierungsfragen, beraten bei Immobilientransaktionen insbesondere auch im Hinblick auf steuerliche Optimierungspotenziale und führen Abschluss- und 6RQGHUSU IXQJHQ PLW GHQ VSH]L¿ VFKHQ %UDQFKHQ NHQQWQLVVHQ HI¿ ]LHQW GXUFK

Unser interdisziplinärer Beratungsansatz stellt dabei zu jedem Zeitpunkt sicher, dass denkbare Gestaltungsalternativen ganzheitlich geprüft, optimiert und auch umgesetzt werden. Kreativität bei der Lösung von komplexen Problemen unserer Mandanten ist dabei die Herausforderung, die uns immer wieder motiviert.

Ihr Ansprechpartner Real Estate: Dipl.-Kfm. LL.M Ralf Kuhlmann, Steuerberater, Partner Immermannstraße 45, 40210 Düsseldorf | Tel.: +49 211 17257-0 | E-Mail: info@egsz.de | www.egsz.de

Immobilienanwälte | 47


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar factum rechtsanwälte Hansaallee 30-32, 60322 Frankfurt am Main, www.factum-legal.com Anzahl Anwälte

8, davon Immobilienanwälte: 2

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Gewerberaummietrecht, Maklerrecht, baubegleitende Beratung, privates Baurecht, Facility-Management und Immobilienverwaltung, Grundstücksrecht, Wohnraummietrecht, Wohnungseigentumsrecht

europäische Bank: Standortwechsel von über 1.500 Mitarbeitern; Mietverträge von zwei internationalen Logistik-Konzernen sowie einer spanischen HotelGruppe; SeniorenResidenzen (Raum Frankfurt am Main); FamilyOffices; laufende Beratung einer weltweit tätigen Immobilienberatung

Retail-Investment, Residential Investment, ausländische Investoren (Inbound), Retail-Mietverträge, Office-Mietverträge, Development-Joint-Ventures, Investment-Joint-Ventures, Projektentwicklung

LDG-Gruppe: Wohnungsankäufe in Berlin; TitanNadlan-Gruppe: RetailAnkäufe in Minden, Köln und Unna; Domino’s Pizza: gewerbl. Mietrecht; RNNR: Retail-Ankäufe im Raum Berlin; Warner Bros.: gewerbl. Mietrecht; Olympus: gewerbl. Mietrecht und privates BauR; Deutsche Immobilien Invest: Projektentwicklung in Hamburg

ArchitektenR/priv. BauR, AssetManagement, gerichtl. u. außergerichtl. Verfolgung u. Abwehr von kauf- und werkvertragl. Ansprüchen, Gesellschafts- und SteuerR, Immobilientransaktionen und -finanzierung, MaklerR, MietR, Notariat/ErbbauR, öffentl. BauR/PlanungsR, Projektentwicklung, VergabeR und PPP, VerwaltungsR (DenkmalschutzR, NaturschutzR), BrandschutzR

Becker & Kries; CA Immo: Verkauf Anteile Tower 185; Catalyst Capital; Deutsche Bank: Verlagerung des Händlerzentrums; DIC; Europäische Zentralbank; Evans Randall: Verkauf des Münchner Telekom Centers; IVG Immobilien; KvB Projekte: Sale and Leaseback; Oskar 3; Procter & Gamble; RFR Holding: Erwerb der Frankfurter Zeilgalerie

Immobilientransaktionen, inkl. Finanzierung, Steuerstrukturierung, Restrukturierung; offene und geschlossene Immobilienfonds, Spezialfonds; immobilienbezogene Kapitalmarkttransaktionen; Projektentwicklungen; Notariat

AXA/NBIM: Immobilienerwerbe; AEW: Verkauf Portfolio Logistikzentren; Blackstone: Kreditfazilität für Invista-Immobilienportfolio, Erwerb NPL-Portfolio der irischen National Asset Management Agency; Prime Office: Verschmelzung mit Oaktree; QMH: Verkauf Hotel-Portfolio; mfi: Unibail Rodamco als neuer Gesellschafter, Kapitalerhöhung

Immobilienwirtschaftsrecht, Immobilientransaktionen, öffentliches und privates Baurecht, Anlagenbaurecht, Mietrecht

Südwestmetall: Neubau Verbandsgebäude; Landkreis Lörrach: Neubau, Erweiterung des Landratsamts; SMP-Gruppe: Erweiterung zweier Werkstandorte; GLL Messeturm: Vermietung u. Verkauf; geschlossener Immobilienfonds (Luxemburg): Ankauf Portfolio von 8 SB-Warenhauszentren, Ankauf Portfolio von acht Fachmarktzentren

Raumordnung, Landes- und Stadtplanung, Bauleitplanung und städtebauliche Verträge, Grundstücksentwicklung und Infrastruktur, besonderes Städtebaurecht, Enteignung, Entschädigung, Denkmalschutz, Baumanagement, priv. Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, Zuwendungsrecht, EU-Beihilfenrecht, Leitungsrechte, Klimaschutz und Stadtentwicklung

Neubau Landtag Brandenb.: PPP-Verfahren, Projektsteuerung; IBB Land Brandenb.: Architektenwettb., Auftragsvergabe, Zentr. Potsdam; Land Berlin – IGA 2017: Ausschreibungen, Architektenwettb.; OVG/ Bischoff & Co.: baubeg. Verträge Neubau Deutschlandzentr. der PwC; Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder): Sanierung Wohnblock

Joachim Schmidt, 069-74749-140, j.schmidt@factum-legal.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Frankfurt am Main

Honorar / Stunde in Euro

i.d.R. Abrechnung nach Stundensätzen, forensische Tätigkeit grundsätzlich nach RVG

Fieldfisher Am Sandtorkai 68, 20457 Hamburg, www.fieldfisher.com Anzahl Anwälte

27, davon Immobilienanwälte: 3

Ansprechpartner für Mandanten

Philipp Stricharz, 040-8788698111, philipp.stricharz@fieldfisher.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Florian Streiber, 040-8788698116, florian.streiber@fieldfisher.com Standorte

Hamburg, München, Düsseldorf; Standorte international: Brüssel, London, Manchester, Paris, Palo Alto

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

FPS Rechtsanwälte Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt am Main, www.fps-law.de Anzahl Anwälte

136, davon Immobilienanwälte: 40

Ansprechpartner für Mandanten

Stephan Jüngst, 069-95957121, juengst@fps-law.de Ansprechpartner für Mandanten

Jörg Kadesch, 069-95957122, kadesch@fps-law.de Standorte

Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Freshfields Bruckhaus Deringer Bockenheimer Anlage 44, 60322 Frankfurt am Main, www.freshfields.de Anzahl Anwälte

500, davon Immobilienanwälte: 35 Honorar / Stunde in Euro

nach Vereinbarung

Friedrich Graf von Westphalen & Partner Agrippinawerft 24, 50678 Köln, www.fgvw.de Anzahl Anwälte

80, davon Immobilienanwälte: 8 Honorar / Stunde in Euro

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Johannes Conradi, 040-36906285, johannes.conradi@freshfields.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Christina Spenke, 040-36906285, christina.spenke@freshfields.com Standorte

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Köln, Hamburg, München; Standorte international: Abu Dhabi, Amsterdam, Bahrain, Brüssel, Dubai, Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt, Hongkong, London, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Rom, Schanghai, Singapur, Wien Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Uwe Steingröver, 0221-20807-28, uwe.steingroever@fgvw.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Volker Stehlin, 0761-21808-0, volker.stehlin@fgvw.de Standorte

Köln, Frankfurt am Main, Freiburg; Standorte international: Repräsentanzbüros in Alicante und Brüssel; Kooperationsbüros in Schanghai, Istanbul und São Paulo

Partner: 300-400; Associates: 250-300

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Stralauer Platz 34, 10243 Berlin, www.ggsc.de Anzahl Anwälte

30, davon Immobilienanwälte: 7 Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

48 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Klaus-Martin Groth, 030-72610260, berlin@ggsc.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Jörg Beckmann, 030-72610260, berlin@ggsc.de Standorte

Berlin, Augsburg, Frankfurt (Oder)


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar GHC Greilich Hirschmann & Coll. Bismarckstraße 5, 35390 Gießen, www.ghc-rae.de Anzahl Anwälte

11, davon Immobilienanwälte: 5

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Fachanwaltskanzlei mit u.a. drei Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht, zwei Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht und zwei Notaren; Schwerpunkte im Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Immobilienvertragsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsund Bauträgerrecht

Betreuung von Bauunternehmern, Entwicklern, Bauträgern, Architekten, Ingenieuren, Maklern und Verwaltern

Beratung rund um die Immobilie: Immobilientransaktionen, einschließlich der Finanzierung, Projektentwicklungen und bei der Immobiliennutzung; insbesondere Kombination von Transaktions-Know-how und immobilienrechtlicher Expertise

Bankenkonsortium um Helaba und Société Générale: Finanzierung Erwerb Portfolios aus 45 MetroMärkten durch Cerberus; GE Real Estate: Verkauf Wohnimmobilienportfolio; ProLogis: Verkauf Portfolio von sieben Logistikzentren; Rockspring: Erwerb Einzelhandelsimmobilien; Segro: Erwerb Logistikimmobilienportfolio (dt. Standorte)

Projektentwicklung, Infrastrukturprojekte, öffentliches Baurecht, Umweltrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Mietrecht, Immobilientransaktion, Gesellschaftsrecht, Vergaberecht

Verlagerung Paulanerbrauerei nach Langwied; Baurechtschaffung ehemaliges Brauereigelände Nockherberg; Baurechtschaffung EON-Gelände; Baurechtschaffung Perlach; Umbau BV Kardinal-Faulhaber-Str. 1; Umbau Schwanthalerstr. 111115; Betreuung AllianzArena; Vergaberecht Staatliche Ägyptische Kunst (alles München)

Wolfgang Greilich, 0641-9756511, wolfgang.greilich@ghc-rae.de Ansprechpartner für Mandanten

Jeanette Gorr LL.M., 0641-9756531, jeanette.gorr@ghc-rae.de Standorte

Gießen

Honorar / Stunde in Euro

RVG und Honorarvereinbarung

Gleiss Lutz Rechtsanwälte Taunusanlage 11, 60329 Frankfurt am Main, www.gleisslutz.com Anzahl Anwälte

300, davon Immobilienanwälte: 33 Honorar / Stunde in Euro

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Tim Weber, 069-95514-337, tim.weber@gleisslutz.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Johannes Niewerth, 030-800979-201, johannes.niewerth@gleisslutz.com Standorte

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart; Standorte international: Brüssel, Budapest, Prag, Warschau

keine Angabe

Glock Liphart Probst & Partner Rechtsanwälte Marienplatz 26, 80331 München, www.glock-liphart-probst.de Anzahl Anwälte

20, davon Immobilienanwälte: 17

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Peter Eichhorn, 089-2311880, info@glock-liphart-probst.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

München

Honorar / Stunde in Euro

RVG, Stundensätze (280) oder gesonderte Honorarpauschalen (je nach Einzelfall)

Gute Absicht.

Guter Plan. Kennen Sie den Unterschied? Den Unterschied zwischen flüchtig überlegt und scharfsinnig bedacht? Den Unterschied zwischen guter Anfang und mehr daraus gemacht? Zwischen einer Kanzlei, die auch Immobilien betreut, und einer Sozietät, die mit über 70 Anwälten im Bereich Real Estate eine der größten Real Estate Praxen in Deutschland hat? Gut, dann wissen Sie, was den Unterschied im Bereich Immobilien ausmacht. www.gsk.de

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GSK. DER UNTERSCHIED.

BERLIN FRANKFURT/M. HAMBURG HEIDELBERG MÜNCHEN STUTTGART BRÜSSEL SINGAPUR In Kooperation mit: Nabarro in Großbritannien, Nunziante Magrone in Italien und Roca Junyent in Spanien (www.ourwayofdoinginternationalbusiness.com)

Immobilienanwälte | 49


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Görg Klingelhöferstraße 5, 10785 Berlin, www.goerg.de Anzahl Anwälte

250, davon Immobilienanwälte: 50

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Immobilientransaktionen (Share- und Asset-Deal, auch Portfolios); Projektentwicklungen/Kraftwerksbau; Restrukturierung von Immobilieninvestments; Finanzierungen; Beratungen auch in allen flankierenden Bereichen wie dem gewerblichen Mietrecht, öffentlichen Recht, privaten Baurecht, Kartellrecht, Vergabrecht, Bank- und Investmentrecht

Deka Immobilien: An- und Verkauf (u.a. Neumarkt Galerie Köln); Hines: Kauf Sony Center; Arab Investment: Projektentwicklung EKZ inkl. Finanzierung, Mietverträge etc.; Wealth Cap: Verkauf Gropius Passagen Berlin; Trianel: Planung, Errichtung, Betrieb des Gas- und Dampfkraftwerks Krefeld-Uerdingen

öffentliches Baurecht, Bauplanungsrecht, Immissionsschutzrecht, Umweltrecht, öffentliches Nachbarrecht, städtebauliche Verträge

Beratung bei der Schaffung von Baurecht und Transaktion von großflächigen Einzelhandelsimmobilien u.a. in Hessen, S.-Anhalt, Bayern, Thüringen und Sachsen; Beratung Standortsicherung Modezentrum, Schaffung von Baurecht und Transaktion von Erneuerbare-Energien-Projekten bundesweit einschl. Sicherung der EEG-Vergütung

PlanungsR: Raumordnung, Bauleitplanung und städtebauliche Verträge, gewerbliches ImmobilienR, privates Bauund ArchitektenR, Immobilientransaktionen, GrundstücksR, Immobilienfinanzierung, Vergabe- und BeihilfeR, Enteignung und Entschädigung, DenkmalschutzR, Altlastenmanagement, Asset-, Property-, Facility- und Center-Management-Verträge, Betreiberimmobilien

planungsrechtl. Entwickl. FOC, Schaffung Planungsrecht u. Mietrechtsgestaltung EKZ/FMZ, Eisengießerei in RLP (UmweltR), Verhinderung Inanspruchnahme Altlasten, Abwehr Herabzonung Planungsrecht FMZ, Zielabweichungsverfahren Erweiterung EKZ, Normenkontrollverfahren, Grundstücksverkäufe der öff. Hand

Spezialisten für Mietrecht, Wohnung und Gewerbe, Mietinkasso, Standardisierung, Automatisierung, Reporting, keine Transaktionen

55.000 Einheiten in der rechtlichen Betreuung

Projektentwicklung, Immobilientransaktionen Immobilienfonds, Gewerberaummietrecht, Vergaberecht, privates Bauund Architektenrecht, immobilien-nahes öffentliches Recht, Asset-Management, FacilityManagement, Public-PrivatePartnership im öffentlichen Hochbau, strategische Prozessführung

in- und ausländische Immobilien- und Spezialfonds: Erwerb, Errichtung und Vermietung diverser Büro- und Einzelhandelsimmobilien in München, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Hamburg; in- und ausländische Immobilienund Spezialfonds: Projektentwicklung bspw. eines Krankenhausareals in einen Wohnpark

Immobilientransaktionen (Share- und Asset-Deal), Projektentwicklung, Asset-Management, PlanungsR, priv. und öffentl. BauR, VergabeR, Immobilienfinanzierung, ImmobiliensteuerR, Immobilien-Joint-Ventures, Krisenmanagement, Konfliktlösung, Corporate Real Estate, Strukturierung offener/geschlossener Fonds, Notariat, Hotelimmobilien, Einzelhandel, Logistik, Gesundheitsimmobilien

Beratung als Bieter für das sog. Interhotel-Portfolio; Beratung Übernahme 50% an der aurelis Real Estate zs. mit weiteren Investoren (Share-Deal); Beratung zur Strukturierung des Projektentwicklungsvorhabens Quartier am Strandkai (Hamburger Hafencity); baubegleitende Beratung Abriss/Neubau des Henninger Turms

Jan Lindner-Figura, 030-884503-178, jlindner-figura@goerg.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Markus Heider, 0221-3360-744, mheider@goerg.de Standorte

Berlin, Essen, Frankfurt am Main, Köln, Hamburg, München

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Götze Rechtsanwälte Petersstraße 15, 04109 Leipzig, www.goetze.net Anzahl Anwälte

6, davon Immobilienanwälte: 4

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Roman Götze, 0341-3085590, mail@goetze.net Ansprechpartner für Mandanten

Wolfram Müller-Wiesenhaken, 0341-3085590, mail@goetze.net Standorte

Leipzig

Honorar / Stunde in Euro

aufwandsbezogene Vergütung

Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte Königsallee 53-55, 40212 Düsseldorf, www.grooterhorst.de Anzahl Anwälte

15, davon Immobilienanwälte: 8

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Johannes Grooterhorst, 0211-864670, johannes.grooterhorst@grooterhorst.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Düsseldorf

Honorar / Stunde in Euro

Partner: 275-350; Managing/Senior: 225-250; Associates: 180-225

Groß Rechtsanwälte Strausberger Platz 1, 10243 Berlin, www.ragross.de Anzahl Anwälte

7, davon Immobilienanwälte: 7

Ansprechpartner für Mandanten

Steffen Groß, 030-41993966-0, kanzlei@ragross.de Ansprechpartner für Mandanten

Katharina Gündel, 030-41993966-0, kanzlei@ragross.de Standorte

Berlin, bundesweit tätig

Honorar / Stunde in Euro

RVG oder Stundensatz: 75-240

Grothmann Klemm Kullack Fuchs Rechtsanwälte Nymphenburger Straße 5, 80335 München, www.real-recht.de Anzahl Anwälte

10, davon Immobilienanwälte: 10

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Torsten Grothmann, 089-5203130, t.grothmann@real-recht.de Ansprechpartner für Mandanten

Ottmar Fuchs, 089-5203130, o.fuchs@real-recht.de Standorte

München, Jena, Frankfurt am Main

Honorar / Stunde in Euro

Stundensatz nach Vereinbarung

GSK Stockmann + Kollegen Karl-Scharnagl-Ring 8, 80539 München, www.gsk.de Anzahl Anwälte

140, davon Immobilienanwälte: 73 Honorar / Stunde in Euro

i.d.R. Abrechnung nach Stundensätzen, aber auch RVG, Zeit- oder Fallpauschalen

50 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Dirk Brückner, 089-288174-0, brueckner@gsk.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Rainer Stockmann, 030-203907-0, stockmann@gsk.de Standorte

Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Heidelberg, München, Stuttgart; Standorte international: Brüssel, Singapur


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht Benzenbergstraße 39-47, 40219 Düsseldorf, www.g-t-w.com Anzahl Anwälte

17, davon Immobilienanwälte: 17

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

baubegleitende Rechtsberatung; Bau- und Architektenrecht; Immobilienrecht; Miet-, WEGund Pachtrecht; FacilityManagement-Recht; Vergabe öffentlicher Bau- und Architektenaufträge; Verwaltungs-, Planungs- und Umweltrecht, öffentliches Baurecht; Infrastrukturrecht; Bergrecht; Immobilienfinanzierung und -transaktionen

BLB NRW: Großbauvorhaben; IDR – Industrieterrains DüsseldorfReisholz: Immobilientransaktionen; Himmels Projektentwicklung: Projektentwicklung und -durchführung; IMD Duisburg: Vergabe- und Architektenrecht; DIC onsite: Mietvertragsgestaltung und Beratung; DSW Dortmund: vergaberechtl. Beratung

Immobilientransaktionen, Einzel-/Portfoliotransaktionen, Asset- und Share-Deals, Projektentwicklungen, Legal und Tax Asset Management für Immobilien, Mietrecht (Gewerbe, Wohnen), öffentl. Baurecht, Umweltrecht, Bau-/Architektenrecht, Steuerrecht

DIC: Verkauf MainTor Porta, Frankfurt; Groß & Partner: Verkauf einer Projektentwicklung; Peakside: Erwerb Mehrheit Bürohaus Square 41, Frankfurt; Bilfinger Real Estate: Mietvertrag Main Airport Center, Frankfurt; Archon/AXA, Benson Eliot, Commerzbank, Corestate: Grundstückskaufverträge; Asset-Management für Argoneo, CR Invest, Merkur

Immobilientransaktionen und -finanzierungen

Beratung der Investmentund Beratungsgesellschaft Blackstone beim Kauf der Büroimmobilien von Portigon (Bieterverfahren) und LBBW Immobilien beim Verkauf des Projekts Hofstatt an Quantum

Jan-Marcel Grote, 0211-93889911, jan-marcel.grote@g-t-w.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Michael Terwiesche, 0211-93889911, michael.terwiesche@g-t-w.com Standorte

Düsseldorf, Krefeld; Standort international: Bukarest

Honorar / Stunde in Euro

hauptsächlich Stundenhonorar: Partner 230350; Associate: 200-250

HauckSchuchardt Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main, www.hauckschuchardt.com Anzahl Anwälte

12, davon Immobilienanwälte: 10

Ansprechpartner für Mandanten

Hans-Christian Hauck, 069-905588210, hc.hauck@hauckschuchardt.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Frankfurt am Main

Honorar / Stunde in Euro

280

Hengeler Mueller Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt, www.hengeler.com Anzahl Anwälte

230, davon Immobilienanwälte: 21

Ansprechpartner für Mandanten

Thomas Müller, 069-17095-133, thomas.mueller@hengeler.com Ansprechpartner für Mandanten

Georg Frowein, 069-17095-348, georg.frowein@hengeler.com Standorte

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München; Standorte international: Brüssel, London

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

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www.g-t-w.com

ANWÄLTE FÜR BAU- UND IMMOBILIENRECHT

Immobilienanwälte | 51


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Henkel Rechtsanwälte Viktoriastraße 33, 68165 Mannheim, www.henkel-rae.de Anzahl Anwälte

7, davon Immobilienanwälte: 7

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Projektentwicklung, ImmobilienTransaktionen, städtebauliche Verträge, Erbbaurecht, Mietrecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Erschließung

Europaviertel Frankfurt am Main, Gerber Stuttgart

Immobilienwirtschaftsrecht, Immobilientransaktionen u. -finanzierungen, Projektentwicklung, Restrukturierung, priv. u. öffentl. Baurecht, Bauplanungsrecht, gewerbliches Mietrecht, Umweltrecht, Vergaberecht, Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, PPP, Krankenhausrecht, Privatisierung, FacilityManagement, InvestmentStrukturierung, Asset-Management, Architektenrecht, Notariat

CentrO Oberhausen, FMG Flughafen München Gesellschaft, Fortress Unternehmensgruppe, Gold Tree, Haniel & Cie, JadeWeserPort, Portigon, Stawag Energie, UN-Weltkulturerbe Zeche Zollverein

öffentliches und privates Baurecht; Immobilientransaktionen; Vergaberecht, Beihilferecht; Recht der Erneuerbaren Energien, Umwelt- und Planungsrecht; Immobilienwirtschaftsrecht und Maklerrecht

Industria: Transaktionsberatung Fonds; AXA: Transaktionsberatung Share-Deal; Real I.S.: Erwerb Beteiligung an Shoppingcentern; BVT, TMW Pramerica Property Investment: Asset-Management-Beratung; Lebensversicherung von 1871: Dauerberatung, Immobilientransaktionen; Blue Rock Fund, Centerscape Dt.: Immobilientransaktionen

ImmobilienR, Grundstücks- und NachbarR, WohnungseigentumsR, gewerbliches Miet- und PachtR (insb. Geschäftsraummiete, Leasing), WohnraummietR, WohnungsbauR, GesellschaftsR (Strukturierung und Restrukturierung geschlossener Fonds, Baugruppen), Bau- und ArchitektenR, MaklerR, Notariat (Immobilientransaktionen, ErbbauR, WEG-Teilung, BauträgerR, Baugruppen)

kommunale und private Wohnungsgesellschaften sowie Immobilienverwalter; Kapitalanleger, Immobilienfonds und Verwalter von Immobilienfonds; Notariat: Hotel-Konzern; börsennotiertes Immobilienunternehmen; Baugruppen

Projektentwicklung, Transaktionen, Baurecht, Vergaberecht, Green Legal Solutions, Umweltrecht, Planungsrecht, Facility-Management, gewerbliches Mietrecht

BER Flughafen Berlin Brandenburg (Land Berlin, Bund, Land Brandenburg); Stuttgart 21 (Deutsche Bahn); Elbphilharmonie (Stadt Hamburg); Fraport Flugsteig A-Plus (Fraport); Freo T 11, One Goetheplaza, Kudamm 195; Groß & Partner alle Projekte; Überseequartier Hamburg HafenCity (Konsortium)

gescheiterte finanzierte Immobilienkapitalanlagen

erfolgreiche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung einer Vielzahl von Anlegern im Bereich fehlgeschlagener Immobilienkapitalanlagen („Schrottimmobilien“)

Dr. Holger Henkel, 0621-328994-60, holger.henkel@henkel-rae.de Ansprechpartner für Mandanten

Frank Maaß, 0621-328994-60, frank.maass@henkel-rae.de Standorte

Mannheim

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Heuking Kühn Lüer Wojtek Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf, www.heuking.de Anzahl Anwälte

300, davon Immobilienanwälte: 61

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Thomas Nickel, 069-97561-420, t.nickel@heuking.de Ansprechpartner für Mandanten

Stephan Freund, 0211-60055-245, s.freund@heuking.de Standorte

Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München; Standorte international: Brüssel, Zürich

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Heussen Brienner Straße 9, 80333 München, www.heussen-law.de Anzahl Anwälte

90, davon Immobilienanwälte: 24 Honorar / Stunde in Euro

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Norbert Huber, 089-290970, norbert.huber@heussen-law.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Berlin, Frankfurt am Main, München, Stuttgart; Standorte international: Amsterdam, Brüssel, New York, Rom, Treviso/Conegliano

Partner: 250-350; Associates: 200-250; häufig auch Pauschalen

Heymerader Meinekestr. 13, 10719 Berlin, www.heymerader.de Anzahl Anwälte

6, davon Immobilienanwälte: 5

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Martin Krug, 030-8182577-0, krug@heymerader.de Ansprechpartner für Mandanten

Peter Schüller, 030-8182577-0, schueller@heymerader.de Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

nach Stundensatz, RVG

HFK Rechtsanwälte Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt am Main, www.hfk.de Anzahl Anwälte

60, davon Immobilienanwälte: 20

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Christian Nunn, 089-2919300, nunn@hfk.de Ansprechpartner für Mandanten

Bernd Knipp, 069-9758220, knipp@hfk.de Standorte

Frankfurt am Main, Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf; Standort international: Wien

Honorar / Stunde in Euro

Partner: 280-310; Associates: 220-250

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Virchowstraße 20d, 90409 Nürnberg, www.drhoffmann-partner.de Anzahl Anwälte

2, davon Immobilienanwälte: 2 Honorar / Stunde in Euro

Abrechnung nach RVG

52 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Marcus Hoffmann, 0911-5679400, info@drhoffmann-partner.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Nürnberg


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Hogan Lovells

Immobilien(portfolio)transaktionen im Asset- und Share-Deal, Sale-and-LeasebackTransaktionen, KapitalmarktAnsprechpartner für Mandanten transaktionen bei Immo-AGs, Dr. Hinrich Thieme, 069-96236210, Immobilienfinanzierungen, hinrich.thieme@hoganlovells.com Projektentwicklungen, Standorte priv. Baurecht, BodenschutzDüsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte und Umweltrecht, gewerbl. international: mehr als 40 Standorte in den bedeutendsten Miet- und Maklerrecht, Geschäfts- und Finanzzentren Afrikas, Asiens, Lateinamerikas Grundstücks- und Facility(seit 2014 auch in Mexiko), des Nahen Ostens und der USA Management, Investmentrecht, Prozessführung, Notariat

Pramerica: Erwerb Immobilienportfolio (Taurus); Ergo: Finanzierung Schwabinger Tor; Moor Park: Verkauf Hotelportfolio in D und NL; Verkäuferkonsortium: Verkauf vier Shoppingcenter (Christie); Portigon: Verkauf Immobilienportfolios; Ivanhoé Cambridge: Verkauf 18 Hotels in Europa; AEW Europe: Refinanzierung Einzelhandelsportfolio

Ansprechpartner für Mandanten

Fünf-Sterne-plus-Hotelneubauten; Fachmarktzentren; rechtliche Begleitung komplexer, auch sicherheitsrelevanter Neubauvorhaben; Implementierung alternativer Konfliktregelungen, insbes. Adjudikationen; Übernahme von Schlichter-, Schiedsrichteroder Adjudikatoren-Mandaten

überregional tätiger Projektentwickler; bekannte Fachmarktkette (Bauund Gartenfachmarkt); Erstellung von StandardGU- und/oder GewerkeBauverträgen; Erstellung von projekttypischen Generalplanerverträgen

Immobilientransaktionen (Asset- und Share-Deals); Steuerstrukturierungen; Projektentwicklungen; Immobilienfinanzierungen; Fondsstrukturierungen; Investment- und Aufsichtsrecht; Joint Ventures

Quantum: Erwerb Hofstatt; Tishman Speyer: Elisenhof, Mainzer Landstraße, Ankauf der Grundstücke, Nachbarvereinbarungen und Finanzierung; Deka Immobilien: Ankäufe von Großimmoblien; F&C: Ankäufe von Einzelhandelsund Büroimmobilien für Spezialfonds; AXA: Abverkäufe (Asset- und ShareDeals) für Immobilienfonds

Dr. Roland Bomhard, 0211-1368514, roland.bomhard@hoganlovells.com

Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf, www.hoganlovells.com Anzahl Anwälte

325, davon Immobilienanwälte: 31 Honorar / Stunde in Euro

keine Angaben

Horsch Oberhauser Bayerstraße 3, 80335 München, www.horsch-oberhauser.de Anzahl Anwälte

4, davon Immobilienanwälte: 4

Rainer Horsch, 089-514636-0, horsch@horsch-oberhauser.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Iris Oberhauser, 089-514636-0, oberhauser@horsch-oberhauser.de Standorte

München

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Jebens Mensching Großer Burstah 45, 20457 Hamburg, www.jebensmensching.com Anzahl Anwälte

20, davon Immobilienanwälte: 20

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Philipp Jebens, 040-3252166-18, pj@jebensmensching.com Ansprechpartner für Mandanten

Bendix Christians, 040-3252166-24, bc@jebensmensching.com Standorte

Hamburg; Standorte international: Luxemburg

Honorar / Stunde in Euro

Partner: 325-390; Sozius: 275-315; Associate (je nach Seniorität): 230-290

JUNG

&

SCHLEICHER

Jung & Schleicher Rechtsanwälte beraten bundesweit anspruchsvolle nationale wie internationale Mandanten kompetent, erfolgs- und leistungsorientiert mit Schwerpunkt im Immobilienrecht. Wir bieten individuellen und persönlichen Service unter Einhaltung höchster fachlicher Standards.

R

E C H T S A N W Ä LT E

d. h. unter anderem bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Verträgen (Management-,Miet-, Pacht-, Franchise-, Bau-, Dienstleistungs-, Lizenz-, Kooperations-, Kauf-, Darlehens- und Ausgliederungsverträge, etc.), bei der Durchsetzung von Ansprüchen, bei der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen, bei der Verhandlung von Darlehen und Sicherheiten, sowie bei der Strukturierung von Joint-Venture-Verträgen und Gesellschaftervereinbarungen.

Anzeige

Zu unseren Mandanten zählen weltweit tätige Marktführer, Investmentgesellschaften und Family Offices, die besonders unseren wirtschaftlich ausgerichteten Ansatz sowie unsere langjährige Markterfahrung schätzen. Als spezialisierte „Boutiquekanzlei“ legen wir besonderen Wert auf eine Kontakt: langfristig ausgerichtete und persönliche Beratung unserer Mandanten. Jung & Schleicher Allein in den letzten Jahren haben wir ein Immobilienprojektierungs- und Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB Transaktionsvolumen von über 5,5 Milliarden Euro, ein Finanzierungs- und Dr. Mathias Jung Fondsvolumen von über 3 Milliarden Euro, und ein M&A-/Corporate- Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin Structuring-Volumen von über 2 Milliarden Euro erfolgreich begleitet. Telefon: +49 (30) 8 41 87-0 +49 (30) 8 41 87-105 Darüber hinaus verfügen wir über umfassende Erfahrungen in allen Fax: Bereichen des Asset Management für gewerbliche und wohnungs- Internet: www.js-law.de wirtschaftliche Immobilienobjekte und des täglichen Geschäftsbetriebs, E-Mail: Mathias.Jung@js-law.de

W EGE

AU FZEIGEN

REAL ESTATE | HOTEL | CORPORATE | BANKING

J U NG

& S CHLEICHER

| R EC HTSANWÄLTE

Immobilienanwälte | 53


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Jones Day Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, www.jonesday.com Anzahl Anwälte

100, davon Immobilienanwälte: 12 Honorar / Stunde in Euro

keine Angaben

Jung & Schleicher Rechtsanwälte Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin, www.js-law.de Anzahl Anwälte

15, davon Immobilienanwälte: 12

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Transaktionen – national und grenzüberschreitend (Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Steuern etc.), Finanzierung, Aufsichtsrecht, Investmentrecht, Baurecht, Mietrecht, Vergaberecht, Rechenzentren, Hotels, Erneuerbare Energien

Hansteen Holdings, Mandarin Oriental Hotel Group, BNP Paribas, LaSalle Investment Management Kapitalanlagegesellschaft, Union Investment, Cordea Savills, Signature Capital

Due Diligence und Transaktionen (Wohnportfolios, Gewerbeimmobilien, Hotels) sowie Immobilienfinanzierungen, Non-Performing Loans, Portfolio-Restrukturierungen etc.; Developments und AssetManagement (gewerbliches Pacht-/Mietrecht, Managementund Franchiseverträge); nationale und internationale Share-Deals

Erwerb und Verkauf von Wohnimmobilienportfolios und Einzeltransaktionen sowie Gewerbeimmobilien, Hoteltransaktionen (Assetund Share-Deals), Hotelpacht- und Managementverträge für internationale Hotelketten, Asset-Management und Finanzierungen für renommierte nationale und internationale Bestandshalter

Dr. Lutz Hülsdunk, 069-97263984, lhuelsdunk@jonesday.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Frankfurt am Main, Düsseldorf, München; Standorte international: 38 internationale Standorte: 7 in Europa (Amsterdam, Brüssel, London, Madrid, Mailand, Moskau, Paris); 16 in den USA; 9 in Asien/Pazifik; 4 im Nahen Osten; 2 in Südamerika Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Mathias Jung, 030-84187100, mathias.jung@js-law.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Felix Krieglstein, 030-84187139, felix.krieglstein@js-law.de Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

vorrangig nach Stundensätzen, im Übrigen nach Vereinbarung/Projektpauschalen

K&L Gates

Ansprechpartner für Mandanten

K3S Rechtsanwälte Köppe, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen

Ansprechpartner für Mandanten

bundesweite Beratung nationaler und internationaler Investoren, Entwicklern und Fonds in sämtliMarkgrafenstraße 42, chen immobilienrechtlichen Ansprechpartner für Mandanten 10117 Berlin, Belangen: bei Transaktionen Dr. Georg Foerstner, 030-220029121, www.klgates.com (Asset-Deal, Share-Deal und georg.foerstner@klgates.com Loans), im Mietrecht, im öffentliAnzahl Anwälte Standorte chen Recht, der Projektentwick75, davon Immobilienanwälte: 20 Berlin, Frankfurt am Main; Standorte international: in Europa lung, Restrukturierung (großvoluu.a. London, Mailand, Paris, Warschau, in den USA u.a. Boston, miger Portfolios wie bspw. den Honorar / Stunde in Euro Chicago, Houston, NYC, Pittsburgh, Washington DC, weitere in Treveria- und Develica-Portfolios) und Immobilienfinanzierung Stundensätze werden im Einzelfall verhandelt, Asien, Australien und im Nahen Osten sowie im Immobiliensteuerrecht Projektpauschalen

Bonländer Hauptstraße 72, 70794 Filderstadt, www.k3s-rechtsanwaelte.de Anzahl Anwälte

19, davon Immobilienanwälte: 5

Felix Greuner, 030-220029101, felix.greuner@klgates.com

Dietmar Straub, 0711-7739320, ra-straub@k3s-rechtsanwaelte.de Ansprechpartner für Mandanten

Großmandate: Beratung internationaler Fonds, institutioneller Investoren, Family-Offices und Projektentwickler; Erwerb und Finanzierung diverser Logistik-Portfolios; DevelicaGruppe beim Verkauf einer großflächigen an die Telekom vermieteten Büroimmobilie in Bonn sowie eines Mega-Logistikzentrums bei Landau in der Pfalz

Miet- und Pachtrecht, Leasingrecht, Beratung beim An- und Verkauf von Immobilien, Wohnungs- und Teileigentumsrecht, privates und öffentliches Baurecht

keine Angabe

Kauf & Verkauf von Grundstücken; gesellschafts- und steuerrechtliche Strukturierung zur Beteiligung an Immobilien; Projektentwicklungen; gewerbliches Miet- & Pachtrecht, Immobilienleasing; Asset-, Facility- und PropertyManagement; Immobilienfinanzierung; öffentliches Bau- und Umweltrecht

Bauwert, Dax-Konzern beim Ankauf von sieben Bürogebäuden, Daimler bei Projektentwicklungen, Deutsche Investment-KAG bei Ankäufen, SEB bei Betreuung eines Portfolios, immobilienrechtliche Beratung der TREI Real Estate (Immobiliengesellschaft der Tengelmann-Gruppe)

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, (Kaufverträge, Nutzungsverträge); Beratung und Vertretung in Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren; baubegleitende Beratung; Architekten- u. Ingenieurrecht, Honorar u. Haftung; Führen von Bauprozessen, auch Schiedsgerichtsverfahren; Second Opinion in komplexen baurechtlichen Streitigkeiten

mittelständisches Bauunternehmen: u.a. Vergabe und Bau eines Forschungsgebäudes, Uni-Klinik, Gymnasium etc.; international tätiges Fassadenbauunternehmen; großer bayer. Landkreis: u.a. vergaberechtliche und baubegleitende Beratung, z.B. Neubau Schulzentrum; laufende Beratung mehrerer Ingenieur- und Architekturbüros

Standorte

Filderstadt, Reutlingen, Ostfildern

Honorar / Stunde in Euro

überwiegend auf Zeithonorarbasis: 200-300

Kapellmann und Partner Rechtsanwälte Viersener Str. 16, 41061 Mönchengladbach, www.kapellmann.de Anzahl Anwälte

130, davon Immobilienanwälte: 35

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Ewald Hansen, 02161-811 605, ewald.hansen@kapellmann.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Jan Kreikenbohm, 030-399769-52, jan.kreikenbohm@kapellmann.de Standorte

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach, München; Standort international: Brüssel

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Prof. Dr. Robert Kaufmann Fürstenfelder Straße 7, 80331 München, www.kaufmann-rechtsanwalt.de Anzahl Anwälte

1, davon Immobilienanwälte: 1 Honorar / Stunde in Euro

nach Vereinbarung

54 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Prof. Dr. Robert Kaufmann, 089-23236080, info@kaufmann-rechtsanwalt.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

München


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar

Ansprechpartner und Standorte

Kaye Scholer

Ansprechpartner für Mandanten

King & Spalding

Ansprechpartner für Mandanten

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ankauf und Verkauf von Immobilien/-portfolios (Eigenkapitalund Fremdkapitalpositionen, Bockenheimer Landstraße 25, Share- und Asset-Deals); Ansprechpartner für Mandanten 60325 Frankfurt am Main, Finanzierung (Akquisitionswww.kayescholer.com/de_DE/offices/frankfurt Ingrid Kalisch, 069-25494250, finanzierungen, Opco/Propcoingrid.kalisch@kayescholer.com Strukturen, DevelopmentfinanAnzahl Anwälte Standorte zierungen); CMBS/RMBS25, davon Immobilienanwälte: 6 Frankfurt am Main; Standorte international: Chicago, London, Strukturen; Refinanzierung, Los Angeles, New York, Palo Alto, Schanghai, Washington, Restrukturierung und Work-out; Honorar / Stunde in Euro D.C. und West Palm Beach Notariat; Steuer- und Fondsstrukturierung; ProjektfinanStundensätze, sofern nicht zwingend die zierungen (Hochbau) Abrechnung nach RVG vorgeschrieben ist Sandra Pfister, 069-25494240, sandra.pfister@kayescholer.com

Mario Leißner, 069-257811020, mleissner@kslaw.com

Anzahl Anwälte

25, davon Immobilienanwälte: 20 Honorar / Stunde in Euro

Stundensätze: 200-650, abhängig von Berufsträger und Mandat

RAe Klumpe, Schroeder + Partner Luxemburger Straße 282 E, 50937 Köln, www.rechtsanwaelte-klumpe.de Anzahl Anwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

fast sämtliche etablierte KVGen für offene Immobilienfonds, eine Vielzahl von Initiatoren geschlossener Immobilienfonds, institutioneller Anleger und Asset-Manager, insbesondere Fondsstrukturierung, Aufsichtsrecht und (auch marktrelevante) Immobilientransaktionen

Begleitung von Immobilientransaktionen (Share- und AssetDeals), Projektentwicklungen, Denkmalschutzprojekten, Sanierung und Restrukturierung, Beratung von Hausverwaltungen, gewerbl. Mietrecht, Wohnraummietrecht; im forensischen Bereich Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen; Beratung bei strukturierten Kapitalanlageprodukten und zum Vertriebsrecht

institutionelle und private Investoren oder Kapitalsuchende im In- und Ausland, Family-Offices, KVGen u.a.m.

Frankfurt am Main; Standorte international: Abu Dhabi, Atlanta, Austin, Charlotte, Dubai, Genf, Houston, London, Moskau, New York, Paris, Riad, San Francisco, Silicon Valley, Singapur, Washington D.C. Ansprechpartner für Mandanten

Werner Klumpe, 0221-9420940, info@rechtsanwaelte-klumpe.de Ansprechpartner für Mandanten

Ulrich Nastold, 0221-9420940, info@rechtsanwaelte-klumpe.de Standorte

7, davon Immobilienanwälte: 3

Aufsichtsrecht; Strukturierung der Plattform; Gründung der KVG und Erlaubnisverfahren; Strukturierung/Auflage der Fonds und Vehikel; Transaktionen; Finanzierung; AssetManagement; Rechtsstreite; Steuern

Köln

Honorar / Stunde in Euro

Abhängig vom Umfang und Bedeutung sind diverse Vergütungsmodelle denkbar

Ihre Spezialisten in allen Fragen des Immobilienwirtschaftsrechts:

rechtsanwälte notare steuerberater

Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft Leipziger Platz 10 10117 Berlin Telefon +49 (0)30 206 70 - 0 Telefax +49 (0)30 206 70 -18 00 berlin@knauthe.com www.knauthe.com

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_Privates Baurecht _Öffentliches Baurecht _Projektfinanzierung _Gesellschaftsrecht _Notariat

Knaurhe

TaunusTurm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main, www.kslaw.com

Beratung Allia No. 1 bei Erwerb, Finanzierung und späterer Veräußerung einer Büro- und Retailimmobilie auf dem Berliner Kurfürstendamm; Beratung eines Finanzdienstleisters zu Mietvertragsangelegenheiten; Beratung der Gläubiger der Wandelanleihe in der Restrukturierung der IVG Immobilien

Immobilienanwälte | 55


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Knauthe Rechtsanwälte Leipziger Platz 10, 10117 Berlin, www.knauthe.com Anzahl Anwälte

25, davon Immobilienanwälte: 12

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

führendes Notariat in Berlin; (komplexe) Immobilientransaktionen; privates Baurecht; öffentliches Baurecht inkl. Vergaberecht; Projektfinanzierung; (Re-)Finanzierung von Immobilienportfolios

Erwerb Steglitzer Kreisel (180 Mio. Euro), Restrukturierung Immobilienkonzern (Wert: 250 Mio. Euro), Bauunternehmen ggü. BER (1,1 Mrd. Euro), Andreas Quartier, Düsseldorf (350 Mio. Euro), Erwerb und Verkauf Immobilienportfolio und -gesellschaften (350 Mio. Euro), Projektbegleitung in Berlin, u.a. Forum Museumsinsel (450 Mio. Euro)

Dr. Karola Knauthe, 030-206701700, karola.knauthe@knauthe.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Andreas Ott, 030-206701531, ott@knauthe.com Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

Abrechnung nach RVG oder Stundensätzen, je nach Vereinbarung

KNH Rechtsanwälte Bockenheimer Anlage 2, 60322 Frankfurt am Main, www.knh-rechtsanwaelte.de Anzahl Anwälte

23, davon Immobilienanwälte: 15

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Alexander Wronna, 069-90556990, wronna@knh-frankfurt.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Frankfurt am Main, Berlin, Essen

Honorar / Stunde in Euro

250-350

KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft

Ansprechpartner für Mandanten

Theodor-Heuss-Straße 5, 70174 Stuttgart, www.kpmg-law.de

Ansprechpartner für Mandanten

Anzahl Anwälte

210, davon Immobilienanwälte: 25 Honorar / Stunde in Euro

Dr. Rainer Algermissen, 040-360994-5331, ralgermissen@kpmg-law.com Dr. Stefan Zajonz, 069-951195-016, szajonz@kpmg-law.com Standorte

Berlin, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart

Transaktionsbegleitung, Berakeine Angabe tung bei der Projektentwicklung, Gestaltung von Planer-, Projektsteuerungs-, Bau- und Mietverträgen, Notariate, Einzelhandel, Wohnungsbau, Hochhausbau, Gebäudezertifizierung und Green Buildings, Architektenwettbewerbe, städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsgebiete, Planfeststellung und B-Planverfahren Transaktionen; gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen für Unternehmen der Immobilienbranche; Immobilienwirtschaftsrecht: öffentliches und privates Baurecht, gewerbliches Mietrecht, Projektentwicklung; Investmentrecht; Immobilienfinanzierungen; Hotel- und Einzelhandelsimmobilien

Art-Invest Real Estate Funds: Legal Due Diligence, rechtl. Beratung und Vertretung Ankauf 5Sterne-Hotel; Sanierer des Nürburgrings: Vendor Assistance, Transaktionsberatung; Charité Berlin: Erstellung/Verhandlung GU-Vertrag Sanierung Bettenhochhaus; Landeshauptstadt Stuttgart: Prozessvertretung in Baustreitigkeiten

Immobilientransaktionen und Umstrukturierungen; offene und geschl. Immobilienfonds, Deckungsstockvermögen und PE-Fonds; Asset-Management; Hoteltransaktionen und Hotelbetreiberverträge; Vertragsrecht Hotel und Leisure; Immobiliensteuerrecht; Immobilien(re)finanzierungen, Transaktionen m. Immobiliendarlehen

Hatfield Phillips; Steigenberger Hotels, IntercityHotels; Lone Star: steuerl. Beratung Verkauf RainbowPortfolio; TIAA/Henderson: steuerl. Beratung bei An- und Verkauf Objekte; Deutsche Asset & Wealth Management: Ankauf div. Fonds-Objekte, AssetManagement; Arminius Funds: Restrukturierung Mars-Portfolio

Grundstückskaufrecht; Städtebaurecht einschl. städtebaulicher Verträge; Bauplanungsrecht, insbesondere Begleitung von Einzelhandelsvorhaben einschließlich Einzelhandelsgroßprojekten; Bau- und Architektenrecht; Bauträgerrecht; gewerbliches Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Vertretung zahlreicher Städte und Kommunen; Vertretung von kleineren und mittelständischen Unternehmen und auch weltweit agierender Konzerne

individ. Vergütungsvereinb., überwiegend Stundensätze, häufig pauschal, seltener RVG

Kucera Rechtsanwälte Europaplatz 4, 64293 Darmstadt, www.kucera.biz Anzahl Anwälte

13, davon Immobilienanwälte: 13

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Stefan Kucera, 06151-500070, stefan.kucera@kucera.biz Ansprechpartner für Mandanten

Rolf Krauß, 06151-500070, rolf.krauss@kucera.biz Standorte

Darmstadt

Honorar / Stunde in Euro

Partner: 325; Senior Associates: 275; Junior Associates: 225

Ladenburger Neifeind Schmücker & Homann Bahnhofstraße 3, 75172 Pforzheim, www.ladenburger.com Anzahl Anwälte

27, davon Immobilienanwälte: 8

Ansprechpartner für Mandanten

Heinz Bodamer, 07231-3803-33, heinz.bodamer@ladenburger.com Ansprechpartner für Mandanten

Karl Ludwig Homann, 07231-3803-34, karlludwig.homann@ladenburger.com Standorte

Pforzheim

Honorar / Stunde in Euro

RVG (Gegenstandswert) oder Stundensatz in Abhängigkeit von Art/Umfang des Mandats

Latham & Watkins Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, www.lw.com Anzahl Anwälte

170, davon Immobilienanwälte: 25 Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

56 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Immobilientransaktionen, Real Estate Private Equity, Immobilienfinanzierung, steuerliche Optimierung von ImmobilienAnsprechpartner für Mandanten investitionen, internationales Dr. Holger Iversen, 040-4140-30, Immobilienrecht, Insolvenzrecht holger.iversen@lw.com und Restrukturierung, InvestStandorte mentrecht, Projektentwicklung, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte Mietrecht, öffentliches und international: 31 weltweit privates Baurecht, Vergaberecht, Fachplanungsrecht, Corporate Real Estate Dr. Christian Thiele, 040-4140-30, christian.thiele@lw.com

Angelo, Gordon: Ankauf Wohnimmobilien-Portfolio; Ares Management: Akquisitionen, Verkäufe und Projektentwicklungen; Atos Asset Management: Verkauf Bürogebäude am Haidenauplatz in München; Bouwfonds Real Estate Investment Management: Akquisition Wohnimmobilien; Verkauf Corpus-Sireo-Gruppe; MSREF: Transaktionen


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte Mevissenstraße 15, 50668 Köln, www.llr.de

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Immobilientransaktionen, Konzeption, Begleitung, Strukturierung von Projektentwicklungen, Betreuung von komplexen Bauverträgen und -abläufen aller Art, gewerbl. Mietrecht, baubegleitende Beratung, öffentl. Baurecht, Architektenund Ingenieurrecht (HOAI), Vergabe- und Umweltrecht, Gesellschafts- und SteuerR der Immobilienwirtschaft, Begleitung von Fonds und Kapitalanlegern

Erwerb, Umstrukturierung und Veräußerung einer großen denkmalgesch. Gewerbeimmobilie, Erwerb/ Umstrukturierung Industrieimmobilie, Entwicklung Hafenanlage zu Wohn- und Gewerbeeinheiten; Errichtung/ Erweiterung Firmenzentrale DAX-Unternehmen; Projektentwickler; Transaktionen (Share/Asset); Fonds/ Banken in Immobilienfragen

Transaktionsrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Recht der Immobilienfonds, Projektentwicklung, Recht des Property- und FacilityManagements, gewerbliches Mietrecht, privates Baurecht, Vergaberecht

Revitalisierung Immobilienportfolios (Volumen 80 Mio. Euro); Revitalisierung Liliencarré Wiesbaden; Volkswohlbund Versicherung: Entwurf, Verhandlung und Vereinbarung mit einem Mieter am Potsdamer Platz für eine Sicherheitszentrale; Aachener Münchener Lebensvers.: Neuvermietung Köln Sachsenring

Einzelhandel, Infrastruktur, Umweltrecht, Vergaberecht städtebauliche Sanierung, PPP, Denkmalrecht, Prozessvertretung, Mediation, öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Architektenrecht

Ikea; Segmüller; HBB, Marktzentrum Velbert; EKZ Hanau u. Münster; Hochtief Solution, Maxcologne Köln; Dornieden, Linne Park (494 WE) u. gr. Wohnbauprojekt in Bonn; DOC Remscheid, Duisb., Brehna; EKZ Ostseepark; Globus, Ansiedl EKZ Dresden; ITG, EKZ in Haan; Fa. Paeschke, Entwickl. 250 WE; Bauhaus; Ten Brinke

Christoph Heinen, 0221-55400150, christoph.heinen@llr.de Ansprechpartner für Mandanten

Prof. Dr. Remo Laschet, 0221-55400150, remo.laschet@llr.de

Anzahl Anwälte

30, davon Immobilienanwälte: 6

Standorte

Köln; Standorte international: Brüssel, Helsinki

Honorar / Stunde in Euro

Vergütung erfolgt in der Regel nach Vereinbarung auf Stundensatzbasis

Leinemann Partner Rechtsanwälte Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin, www.leinemann-partner.de Anzahl Anwälte

70, davon Immobilienanwälte: 25

Ansprechpartner für Mandanten

Oliver Schoofs, 0211-55028880, oliver.schoofs@leinemann-partner.de Ansprechpartner für Mandanten

Jochen Lüders, 030-206419-0, jochen.lueders@leinemann-partner.de Standorte

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe Ansprechpartner für Mandanten

Lenz und Johlen

Thomas Elsner, 0221-973002-65, t.elsner@lenz-johlen.de

Kaygasse 5, 50676 Köln, www.lenz-johlen.de

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Thomas Lüttgau, 0221-973002-25, t.luettgau@lenz-johlen.de

Anzahl Anwälte

26, davon Immobilienanwälte: 23

Standorte

Köln

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Von A wie Architektenrecht ELV = ZLH =ZLVFKHQ¿QDQ]LHUXQJ Vom Ankauf über Finanzierung, Planung, Bau und Nutzung bis zum Verkauf – wir beraten Sie umfassend während des gesamten Entwicklungszyklus einer Immobilie. Wir realisieren komplexe Immobilientransaktionen und Immobilienprojekte für mittelständische Unternehmer ebenso wie für internationale Fonds und Projektentwickler. Erfahren Sie mehr und besuchen Sie uns auf der Expo Real in München, Halle C2, Stand 012.

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Berlin, Brüssel, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, London, Luxemburg, München, Shanghai, Singapur, Stuttgart

Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther.

Immobilienanwälte | 57


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar lindenpartners Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, www.lindenpartners.eu Anzahl Anwälte

34, davon Immobilienanwälte: 6

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Transaktionen (Share-/AssetDeals), Restrukturierung, Steuerstrukturierung (In- u. Ausland), offene/geschlossene Immobilienfonds, Investmentrecht (KAGB), Projektentwicklungen, Bau- u. ArchitektenR, Anlagenbau, Asset-Management (GewerbemietR), Spezialimmobilien, Immobilienfinanzierungen, Kartellrecht, Vergaberecht, Immobilien- u. Baustreitigkeiten (einschl. Schiedsverfahren)

Land Berlin, berlinovo, Liegenschaftsfonds, Hines, Bouwfonds IM, Aareal Bank Gruppe, KanAm, IdealWert, DKB Deutsche Kreditbank, Haspa Hamburger Sparkasse, MPC Capital, Pivdennyi Bank, AS "Re ionālā investīciju banka", Storengy Deutschland, Neue Riemens Hofgarten/Strateji Menkul Degerler

Full-Service-Dienstleister auf dem Gebiet rechtlicher und steuerlicher Beratung in der Immobilienwirtschaft, Schwerpunkte: Immobilienkäufe und -verkäufe (inkl. Portfoliotransaktionen, Sale & Leaseback von Immobilienbeständen), Immobilienfinanzierungen, Begleitung institutioneller Investoren im Ausland, Notariat, Börseneinführungen von Immobilienvermögen

Investorenkonsortium: Erwerb GBW durch Patrizia; Dewag: Verkauf 11.500 WE an Dt. Annington; GSW Immobilien: Übernahme durch die Dt. Wohnen; Cerberus: Akquisition 9 EKZ von Secur Group, Erwerb 49 Objekte aus Insolvenz; Ivanhoé Cambridge: Veräußerung Techdata Center; BNP Paribas REIM: Erwerb HanseAtrium und Signaris

Immobilienwirtschaftsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht, privates und öffentliches Baurecht, gewerbliches Mietrecht

Flughafen Köln/Bonn: Neubauvorhaben, Schiedsverfahren; Großbauvorhaben: Planer-Haftpflicht; Bauwens-Gruppe: Projekte; Hahn-Gruppe: Projektentwicklung, An- und Verkäufe; Projektentwickler: von Ankauf bis Vermarktung (insbes. Wohn- und Büroimmobilien); MSREF und Blackstone Real Estate: Verkäufe, Asset-Management

internationales und nationales Baurecht und Anlagenbau, Mietrecht für Wohnraum, Gewerbe, Handel, Spezialimmobilien wie Häfen und Einkaufszentren, Wohnungseigentumsrecht, Verkauf und Ankauf von Immobilien

Krankenhausbau, öffentliche Hand: Straßenbau; Bauträger: baubegleitende Beratung; diverse Projekte alternativer Energie-, Trinkwasserversorgung, Wasseraufbereitung, Hafenerweiterung, Beratung Mietverträge für Büroflächen und Fernsehstudio, diverse Schiedsverfahren

Immobilientransaktionen (Asset- und Share-Deals), gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturierungen, Projektentwicklungen, Legal Asset Management, Immobilienfinanzierungen, gewerbliches Mietrecht, immobilienbezogenes öffentliches Recht, Erneuerbare Energien

BGP, Bodenwert Immobilien, CBRE Global Investors, Centrum-Gruppe, DIC Asset, DTZ Investment, Griffin, Internos, KGAL, M-Concept Real Estate, Standard Life, WealthCap

gesamter Entwicklungszyklus einer Immobilie vom Ankauf über Finanzierung, Planung, Bau und Nutzung bis zum Verkauf; Immobilientransaktionen und Immobilienprojekte; Großbauvorhaben sowie PPP-Projekte und Erschließungsvorhaben

Uniklinik Jena: Bau von 15 Kliniken (größtes Bauvorhaben in Thüringen); BMBF: Neubau Haus der Zukunft in Berlin; Immofinanz Group: Erwerb von 18.000 Wohnungen und wohnwirtschaftliches Management von Prelios; Versorgungswerke: Kauf Stadthöfe in Hamburg; Castlelake (Kreditgeber der IVG Immobilien in der Restrukturierung)

Dr. Anneke Flatow, 030-75542429, flatow@lindenpartners.eu Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

nach Vereinbarung

Linklaters Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main, www.linklaters.com Anzahl Anwälte

280, davon Immobilienanwälte: 18 Honorar / Stunde in Euro

Stundensätze und Alternative Billing Arrangements

Loschelder Rechtsanwälte Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln, www.loschelder.de Anzahl Anwälte

36, davon Immobilienanwälte: 11

Ansprechpartner für Mandanten

Wolfram H. Krüger, 069-71003220, wolfram.krueger@linklaters.com Ansprechpartner für Mandanten

Michaela Sopp, 069-71003294, michaela.sopp@linklaters.com Standorte

Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, München; Standorte international: 29 Linklaters-Standorte + Allianz mit Allens in Australien und Südostasien sowie Webber Wentzel in Südafrika Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Stefan Stock, 0221-65065286, stefan.stock@loschelder.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Köln; Standorte international: Mitglied im weltweiten Terra-Lex-Netzwerk

Honorar / Stunde in Euro

nach Vereinbarung und Schwierigkeit

Lotz & Partner Rechtsanwälte Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main, www.lotz-partner.de Anzahl Anwälte

3, davon Immobilienanwälte: 3

Ansprechpartner für Mandanten

Burkard Lotz, 069-6959720, lotz-partner@kmsr.de Ansprechpartner für Mandanten

Nicola Lotz, 069-6959720, lotz-partner@kmsr.de Standorte

Frankfurt am Main

Honorar / Stunde in Euro

Abrechnung nach RVG und Stundensätzen, 225-250

LPA Rechtsanwälte Steuerberater Savignystraße 18, 60325 Frankfurt am Main, www.lpalaw.de Anzahl Anwälte

12, davon Immobilienanwälte: 7 Honorar / Stunde in Euro

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Oliver Michael Hübner, 069-870000455, ohuebner@lpalaw.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Fabian Tross, 089-242072555, ftross@lpalaw.de Standorte

Frankfurt am Main und München; Standorte international: Algier, Casablanca, Guangzhou, Hongkong, Paris und Schanghai

überwiegend nach Stundensätzen oder Vereinbarungen im Einzelfall

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Anna-Schneider-Steig 22, 50678 Köln, www.luther-lawfirm.com Anzahl Anwälte

300, davon Immobilienanwälte: 40 Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

58 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Achim Meier, 0201-922021421, achim.meier@luther-lawfirm.com Ansprechpartner für Mandanten

Jutta Wittler, 0221-993725718, jutta.wittler@luther-lawfirm.com Standorte

Berlin, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Stuttgart; Standorte international: Brüssel, London, Luxemburg, Schanghai, Singapur


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Lutz | Abel Brienner Straße 29, 80333 München, www.lutzabel.com Anzahl Anwälte

32, davon Immobilienanwälte: 15

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

ganzheitliche Beratung von der Projektidee über die Realisierung bis zur Nutzung oder zum Verkauf des Objekts; immobilienbezogene Projektentwicklung, baurechtliche Begleitung, Gestaltung und Durchführung von Immobilientransaktionen, Grundstücksrecht, Mietrecht, Asset- und Property-Management

Projektberatung und Projektbegleitung, z.B. Bayerische Hausbau, Dussmann Gesellschaft für wohnaktives Bauen, Eurytos, Scopus Capital, fi Immobilien Projektentwicklung; Beratung beim Milaneo in Stuttgart; Beratung eines deutschen DAX-Konzerns bei zahlreichen Immobilientransaktionen; laufende Beratung diverser Bauträger

öffentliches Bau- und Planungsrecht, Begleitung von Immobilientransaktionen und -finanzierungen sowie privates Baurecht und gewerbliches Mietrecht

HGHI: Entwicklung Mall of Berlin, Schultheiß Quartier; Deutsche Bahn (Liegenschaften/Umwelt/Finanzierung/Regulierung); CannonKirk am Checkpoint Charlie und bei weiteren Projekten; VW Immobilien: Standortansiedlung für Autohäuser und Werksgelände; Beiersdorf, GSW, Freo, BÖAG, Copro, Freiberger-Gruppe u.a. bei Entwicklungen

Immobilientransaktionen (Wohnen, Gewerbe), Projektentwicklungen, Immobilienfinanzierung, gewerbliches Mietrecht, Bau- und Architektenrecht, Begleitung nordischer und internationaler Immobilieninvestoren in Deutschland

Erwerb von Seniorenimmobilien für Hemsö, Veräußerung größerer Wohnimmobilienportfolios für nordische Fonds, Erwerb einer Büroimmobilie für Cityhold Property als erstes deutsches Investment, Übernahme eines Hotelbetriebs für Scandic Hotels Deutschland, Refinanzierung großer Wohnimmobilienportfolios

Dr. Wolfgang Abel, 089-5441470, abel@lutzabel.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. René Poew, 040-30069960, poew@lutzabel.com Standorte

München, Hamburg, Stuttgart

Honorar / Stunde in Euro

Stundensätze und Pauschalen nach Vereinbarung

Malmendier Hellriegel Rechtsanwälte Kurfürstendamm 213, 10719 Berlin, www.malmendier-partners.com Anzahl Anwälte

8, davon Immobilienanwälte: 6

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Mathias Hellriegel, 030-59003040, hellriegel@malmendier-partners.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Bertrand Malmendier, 030-59003040, office@malmendier-partners.com Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Mannheimer Swartling Mauerstraße 83/84, 10117 Berlin, www.mannheimerswartling.se Anzahl Anwälte

24, davon Immobilienanwälte: 6 Honorar / Stunde in Euro

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Maria Wolleh, 030-2266990, maw@msa.se Ansprechpartner für Mandanten

Verena Behnke, 069-9740120, vbe@msa.se Standorte

Berlin, Frankfurt am Main; Standorte international: Stockholm, Göteborg, Malmö, Berlin, Frankfurt, Brüssel, New York, Moskau, Schanghai, Hongkong

Honorarvereinbarungen, Stundensatz

Immobilienwirtschaftsrecht Akquisitionen/Verkäufe Finanzierungen Mietrecht Bestands-Management Joint Ventures Projektentwicklung Chambers Europe 2014, Legal 500 Deutschland 2014 und JUVE 2013/2014 empfehlen die Anwälte der Real Estate-Praxis von McDermott Will & Emery.

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Ihr Ansprechpartner: Dr. Jens Ortmanns Stadttor 1 40219 Düsseldorf T: +49 211 30211 0 jortmanns@mwe.com www.mwe.com/germany Boston Brüssel Chicago Düsseldorf Frankfurt a. M. Houston County Paris Rom Seoul Silicon Valley Washington, D.C. Strategische Allianz mit MWE China Law Offices (Shanghai)

London

Los Angeles

Mailand

Miami

München

New York

Orange

Immobilienanwälte | 59


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Mayer Brown Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60323 Frankfurt am Main, www.mayerbrown.com Anzahl Anwälte

70, davon Immobilienanwälte: 11 Honorar / Stunde in Euro

Stundensatz, alternative Honorarvereinbarungen

McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, www.mwe.com Anzahl Anwälte

85, davon Immobilienanwälte: 10 Honorar / Stunde in Euro

Zeithonorar

Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Bergiusstraße 15, 86199 Augsburg, www.meidert-kollegen.de Anzahl Anwälte

21, davon Immobilienanwälte: 6

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

immobilienrechtliche Transaktionen (grenzüberschreitend), Finanzierungen/ Refinanzierungen, Anlagenbau, bestandsbegleitende Immobilienberatung, Notariat; Branchenexpertise: Einzelhandel, Energie, Hospitality & Leisure, Logistik

SEB: Verkauf Logistikimmobilien; Brookfield: Erwerb paneurop. LogistikPortfolio; Macquarie: Finanz. u. Refinanz.; BentelerGruppe: Errichtung Stahlröhrenwerk USA; CBRE: Verkauf Fiege Mega Center; Curzon Capital Partners: Erwerb EKZ; Apollo Management: Verkauf Bürokomplex; Dewag: Refinanz. Wohnimmobilienportfolio

Ankauf/Verkauf (Asset- und Share-Deals); Immobilienfinanzierung; gewerbliches Mietrecht; gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beratung von Immobilienprojekten, einschl. Joint Ventures; Real Estate Private Equity; Projektentwicklung

Alte Leipziger: Erwerb Einzelhandelsimmobilien; Blackstone: Erwerb Büroimmobilie und Hoteltransaktionen; Portfolio-Verkäufe für Strategic Value Partners und Tristan; Union Investment: Verkauf Büroimmobilie; Signa: Erwerb/Finanzierung KaDeWe, Alsterhaus, Oberpollinger, KarstadtWarenhaus-Portfolio, Erwerb von Berggruen-Beteiligung

privates Bau- und Werkvertragsrecht, immobilienbezogene Projektentwicklung, privates und gewerbliches Mietrecht (Gewerbe, Büro, Ärztehäuser), Baurechtschaffung, Standortsicherung, Vergaberecht, Beratung und Verhandlung von Immobilienkäufen und -verkäufen, WEG-Recht

Patrizia zu großen Projektentwicklungen in Augsburg und Hamburg; Aurelis zu Baurechtschaffung für drei Ladehöfe in Augsburg; E.on Energie zu ehem. Braunkohletagebau in der Oberpfalz; E.on Kraftwerke zu Konversion; Grundstücksverwaltung planungsund bodenschutzrechtlich

Grundstückstransaktionen, gewerbliches Mietrecht, Vergaberecht, Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung, Facility-Management

Grundstückstransaktionen für ausländ. Investoren (u.a. Australien, Irland, NL); Beratung im gewerbl. Mietrecht für u.a. The German Marshall Fund, Activum SG Funds, Strellson, Silver Care, Corpus Sireo; vergaberechtl. Beratung Land Berlin (Schloss/ Humboldtforum), mittelständisches Unternehmen (drohende Vergabesperre)

ImmobilienwirtschaftsR, Transaktionsberatung (Due Diligence), BauträgerR, ErbbauR, gewerbl. und WohnraummietR, priv. und öffentl. BauR, Architektenrecht (HonorarR, Haftung, Vertragsberatung), Legal Asset Management, WEG-Recht, MaklerR, Asset-, Facility- und Property-Management-Verträge, VergabeR, Anlagenbau, Prozessführung, Schiedsgericht, Mediation

UK- und USA-Investoren: Legal Asset Management bei Portfolio; zentraleurop. Immobilieninvestor: Beratung Immobilienportfolio (Retail/Office); Sparkasse: Ankauf Projektentwicklung Einzelhandel; deutsche Logistikkette: laufende bau- und mietrechtl. Beratung, Portfolio für Versicherung

klassisches Immobilienrecht, komplexe Immobilientransaktionen, Notariat, Restrukturierung von Immobilienfonds und deren laufende Beratung, gewerbliches Mietrecht, betriebsbezogene Verträge (z.B. FM-Verträge), privates Baurecht, Architektenrecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht einschließlich städtebaulicher Verträge

Stadt Ludwigsburg: Beratung Ankauf (Einzeleigentümer) und Verkauf (Entwickler und Betreiber Einzelhandel) eines Einkaufszentrums im Sanierungsgebiet als Restrukturierungsmaßnahm e; Württembergische Lebensversicherung, Stuttgart, Beratung beim Erwerb von Wohnungen und einer Gewerbeeinheit in Wiesbaden

Dr. Jörg Michael Lang, 069-79411095, jlang@mayerbrown.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Joachim J. Modlich, 0211-86224203, jmodlich@mayerbrown.com Standorte

Düsseldorf, Frankfurt; Standorte international: Bangkok, Brüssel, Charlotte, Chicago, Guangzhou, Hanoi, Ho Chi Minh Stadt, Hongkong, Houston, London, Los Angeles, New York, Palo Alto, Paris, Peking, Schanghai Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Jens Ortmanns, 0211-30211370, jortmanns@mwe.com Ansprechpartner für Mandanten

Tanja Seubold, 0211-30211377, tseubold@mwe.com Standorte

Düsseldorf, Frankfurt am Main, München; Standorte international: Chicago, New York, London, Paris, Mailand, Rom, Brüssel, Schanghai, Seoul, Silicon Valley, Miami, Houston, Los Angeles, Orange County, Washington D.C., Boston Ansprechpartner für Mandanten

Thomas Jahn, 0821-90630-55, jahn@meidert-kollegen.de Ansprechpartner für Mandanten

Michael Sommer, 0821-90630-45, sommer@meidert-kollegen.de Standorte

Augsburg, München, Kempten

Honorar / Stunde in Euro

Abrechnung nach RVG und Abrechnung nach Stundensatz: 250-300

Meincke Bienmüller Rechtsanwälte Voßstraße 20, 10117 Berlin, www.mb-law.de Anzahl Anwälte

5, davon Immobilienanwälte: 5

Ansprechpartner für Mandanten

Christina Meincke, 030-8870490, cm@mb-law.de Ansprechpartner für Mandanten

Klaus Bienmüller, 030-8870490, kb@mb-law.de Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

Beratung nach Stundensatz, forensische Tätigkeit nach RVG

MEK Rechtsanwälte Sandstraße 33, 80335 München, www.mek-law.de Anzahl Anwälte

16, davon Immobilienanwälte: 7

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Tassilo Eichberger, 089-20803630, tassilo.eichberger@mek-law.de Ansprechpartner für Mandanten

Patricia Schauss, 069-9705280, patricia.schauss@mek-law.de Standorte

München, Frankfurt am Main

Honorar / Stunde in Euro

abhängig von Mandat und Vereinbarung

Menold Bezler Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, www.menoldbezler.de Anzahl Anwälte

76, davon Immobilienanwälte: 14 Honorar / Stunde in Euro

Stundensätze

60 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Prof. Dr. Thomas Lang, 0711-86040442, thomas.lang@menoldbezler.de Ansprechpartner für Mandanten

Christiane Stoye-Benk, 0711-86040540, christiane.stoye-benk@menoldbezler.de Standorte

Stuttgart


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Moog Partnerschaftsgesellschaft Holzhofallee 15A, 64295 Darmstadt, www.moogpartner.de Anzahl Anwälte

11, davon Immobilienanwälte: 4

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Schwerpunkte der Tätigkeit sind Due Diligence (Käufer- und Verkäuferseite), Gewerberaumvermietung (insbesondere Einzelhandel, Einkaufszentren, Arztpraxen und Ärztezentren)

Due Diligence mit Prüfung Gewerberaummietverträge; Hotelpachtvertrag inkl. Bauverpflichtung, langj. Mietvertrag m. Bauverpflichtung (Pkw-Mietstation) und Mietverträge f. Arztpraxen/-zentren; Verwertungskündigungen (Abriss/ Neubau Wohnquartier); grunderwerbsteuerfreie Übertragung einer Immobilie für Projektentwickler

Projektentwicklung und -realisierung; Projektfinanzierung, Exit-Beratung; öffentliches Wirtschaftsrecht, Vergaberecht

Projekt Kö-Bogen (Düsseldorf): Beratung des Generalübernehmers; Projekt Vodafone Campus (Düsseldorf): Beratung der Projektgesellschaft

Konversion: Beratung und Vertretung von Kommunen und Projektentwicklern b. d. Übertragung/Ausschreibung/Vergabe staatlicher, insbes. militärischer Liegensch.; Immobilientransaktion allg.; Projektentwicklung allg., priv. Bau- u. Architektenrecht; (EU-) Vergabe; öffentl. Baurecht mit städtebaul. Entwicklungs- und Sanierungsmaßn.; Immobilienfinanzierung; Mietrecht (Vermieter); Steuerrecht

strateg. und rechtl. Beratung wg. Konversion militärischer Gelände: Städte Heidelberg, Hanau, Babenhausen, Gelnhausen, Hessen-Agentur Stadtentwicklungsgesellschaft und Projektentwickler; Beratung und Vertretung übrige: Kommunen, große und mittelständische Unternehmen und Versicherer von Bauunternehmen, Bauherren und Architekten

Luise Gerischer, 06151-9936-0, luise.gerischer@moogpartner.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Darmstadt, Freiberg, Dresden

Honorar / Stunde in Euro

Partner/Gesellschafter 250, angestellte Anwälte 220

Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft Trinkausstraße 7, 40213 Düsseldorf, www.mkrg.com Anzahl Anwälte

21, davon Immobilienanwälte: 7

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Michael Mütze, 0211-882929, muetze@mkrg.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Düsseldorf, Köln

Honorar / Stunde in Euro

Partner: 280; Associate: 230

Nickel Eiding Sophie-Scholl-Platz 2, 63452 Hanau, www.nickel-eiding.com Anzahl Anwälte

15, davon Immobilienanwälte: 5 Honorar / Stunde in Euro

nach Vereinbarung, nach Zeitaufwand

Ansprechpartner für Mandanten

Harald Nickel, 06181-30410-20, office-nickel@nickel-eiding.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Frankfurt am Main, Hanau, Gelnhausen

Mehrere Milliarden. Fast 100 Mitarbeiter. Stets persönlich. UNSERE MANDANTEN VERTRAUEN UNS MILLIARDEN AN HauckSchuchardt ist als multidisziplinäre Partnerschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten mbB auf die rechtliche und steuerliche Betreuung nationaler und internationaler Immobilienprojekte spezialisiert. Die Summe der begleiteten Transaktionen und betreuten Immobilienwerte liegt aufgrund vieler Portfolio-Mandate für Wohn- und Gewerbeimmobilien bei derzeit mehreren Milliarden Euro – und wir wachsen weiter. UNSERE MANDANTEN SCHÄTZEN DAS PERSÖNLICHE Bei HauckSchuchardt arbeiten über 20 Berufsträger und fast 100 Mitarbeiter. Jeder von uns trägt seine eigene, persönliche Verantwortung für Transaktionen und hohe Werte. Zu diesen Transaktionen und Werten zählen wir außer den Salden auch die stetigen Informationsflüsse von und zu unseren Mandanten sowie das uns entgegengebrachte Vertrauen.

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WIR MACHEN IMMOBILIEN BEWEGLICH In großen Projekten profitieren alle von kurzen Wegen: unsere Rechtsanwälte von ihren Steuerberaterkollegen und in der Folge unsere Mandanten. Jedes Fach ist bei uns unter einem Dach. Das hält uns flexibel und unsere Kunden handlungsfähig. Immobilien bewegen die Märkte. HauckSchuchardt bewegt Immobilien. HauckSchuchardt Partnerschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten mbB Niedenau 61– 63, 60325 Frankfurt am Main, Telefon: +49 (0) 69 90 55 88-0, www.hauckschuchardt.com

Immobilienanwälte | 61


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Noerr Speditionstraße 1, 40221 Düsseldorf, www.noerr.com Anzahl Anwälte

365, davon Immobilienanwälte: 61

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

transaktionsbasiertes Immobilienwirtschaftsrecht, einschließlich Projektentwicklung und Finanzierung, mit interdisziplinärer Verknüpfung aller relevanter Rechtsbereiche, insbesondere Corporate, Banking & Finance, Private Equity, Real Estate und Tax sowie Administrative Law

Dt. Annington: Erwerb Dewag- und Vitus-Portfolio mit insges. 45.000 WE; CA Immo: Verkauf HessenPortfolio; TAG Immobilien: Verkauf Gewerbeportfolio an Apollo; Bayerische Versorgungskammer: Refinanzierung Tower 185 der CA Immo und Finanzierung Erwerb Düsseldorfer Stadttor; BayernLB: Restrukturierung IVG Immobilien

Prof. Dr. Alexander Goepfert, 0211-49986282, alexander.goepfert@noerr.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Dirk Lentfer, 030-20942083, dirk.lentfer@noerr.com Standorte

nach Vereinbarung

Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München; Standorte international: Alicante, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest, London, Moskau, New York, Prag, Warschau

Norton Rose Fulbright

Ansprechpartner für Mandanten

Honorar / Stunde in Euro

Taunustor (TaunusTurm) 1, 60310 Frankfurt am Main, www.nortonrosefulbright.com Anzahl Anwälte

150, davon Immobilienanwälte: 22 Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Oberthür & Partner Arnold-Heise-Straße 10, 20249 Hamburg, www.oberthuer.de Anzahl Anwälte

12, davon Immobilienanwälte: 12

Immobilientransaktionen und -finanzierungen, Spezialimmobilien; Projektentwicklung, priv. Baurecht; Asset- und FacilityAnsprechpartner für Mandanten Management; Strukturierung v. Dr. Maren Stölting, 089-212148407, Immobilienfonds; gewerbl. Mietmaren.stoelting@nortonrosefulbright.com recht, öffentl. Bau-, Planungs- u. Standorte Umweltrecht; Immobiliensteuer Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte internatio- (Grunderwerbsteuerstrukturen, nal: über 50 in Europa, den USA, Kanada, Lateinamerika, Körperschaft-, Gewerbe- und Asien, Australien, Afrika, im Nahen Osten und in Zentralasien Umsatzsteuer); Strukturierung u. (Ver-)Kauf von Industrie- und Gewerbeimmobilien

CA Immo: Beratung Teilverkauf von zwei Dritteln ihres Tower 185 in FFM; Moor Park Capital Partners: Erwerb/ Finanzierung Gewerbeimmobilien; BayernLB: Finanzierung des Erwerbs der alten Akademie in München; Fattal Hotels: Beratung bei HotelProjekten, inklusive der Errichtung sowie des Erwerbs von Leonardo Royal Hotels in Berlin u. München

Ansprechpartner für Mandanten

Baurechtserlangung, Enteignungs- und Denkmalschutzrecht, Amtshaftung gegenüber Bund, Ländern und Kommunen, Großwerbeanlagengenehmigungen; Bau-, Anlagenbau- und Architektenrecht (nach VOB/B, FIDIC, HOAI), interdisziplinäres Claimmanagement (Nachträge, Verzug, Mängel), Baukonfliktmanagement (Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten), Due Diligence, Mietrecht

Hochtief Solutions, Frankonia, Becken-Gruppe, Alstria, Norddt. Rundfunk, Dahler Company Commercial, Bouwfonds, Otto Wulff, Aug. Prien, Adolf Weber, Aldi, Lidl, Penny, Netto, Edeka, BMJ, Garbe, Zech Bau, ArtInvest, Drees & Sommer, GlobalMalt, Hornbach, Möbel Höffner, BP, Kellog, Kraftfoods, Selfstorage, Atos, Marcol u.a.

Gewerbe- und Wohnraummietrecht für Großvermieter, Property-Manager und Family-Offices; Immobilientransaktionen und -entwicklung; Grundstücksrecht; Bestandsrefinanzierungen; öffentliches und privates Bau- und Architektenrecht; Wohnungseigentumsrecht

einige der größten deutschen Wohnimmobilienunternehmen; Industriekonzerne; große Property-Manager; Family-Offices

Transaktionen und Finanzierung (Portfolios, Büros, Hotels, Logistik- und Einkaufszentren, Pflegeheime), Gesellschaftsrecht/M&A, Projektentwicklung/ÖPP, Restrukturierung, Insolvenz, Immobilienfonds, Asset-, Property- und Facility-Management, Digital Real Estate (Multimedia, IT-Outsourcing), Energised Real Estate (Contracting & Energiemanagement, Energieeffizienz), Miet- und Nutzungsverträge

Tristan: Verkauf Logistikportfolios; Dream Global REIT: Erwerb/Finanz. Gewerbeportfolios; IN-West Partners: Ankauf MargauxPortfolio; GSW: Erwerb Immobilienportfolio, Europ. Investor: Erwerb Shoppingcenter-Beteiligung; Hatfield Philips: Restrukturierung/ Abwicklung verbriefter Immobilienkredite; pbb Refinanzierung div. Portfolios

Portfoliokäufe und -verkäufe; Immobilienfinanzierung und -refinanzierung; Strukturierung von Portfolios; Sale and Leaseback; Auslagerung von Immobilienbeständen; Projektmanagement gewerblicher Immobilienprojekte; gewerbliches Mietrecht; Hotelimmobilien

internationaler Immobilieninvestor: Transaktionen; Kuwaitischer Investor: Immobilieninvestment; Servicer: Restrukturierung CMBS-Transaktion; großes mittelständisches Unternehmen: Immobilienfinanzierung; internationaler Konzern: belastetes Betriebsgrundstück; Handelsunternehmen: verwaltungs- und zivilgerichtliche Prozesse

Thomas Hopf, 069-505096232, thomas.hopf@nortonrosefulbright.com

Dr. Ing. Moritz Lembcke, 040-35505722, m.lembcke@oberthuer.de Ansprechpartner für Mandanten

Sabine Sievers, 040-35505728, s.sievers@oberthuer.de Standorte

Hamburg

Honorar / Stunde in Euro

280-380

Ohletz Rüttenscheider Straße 120, 45131 Essen, www.ohletz.eu Anzahl Anwälte

13, davon Immobilienanwälte: 9

Ansprechpartner für Mandanten

Sebastian Raape, 0201-7248-165, s.raape@ohletz.eu Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Essen

Honorar / Stunde in Euro

in Beratungsangelegenheiten Stundensätze; sonst RVG/alternative Honorarvereinbarungen

Olswang Germany Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, www.olswang.de Anzahl Anwälte

64, davon Immobilienanwälte: 34

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Christian Schede, 030-700171-120, christian.schede@olswang.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Peter Schorling, 030-700171-144, peter.schorling@olswang.com Standorte

Berlin, München; Standorte international:

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Oppenhoff & Partner Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln, www.oppenhoff.eu Anzahl Anwälte

65, davon Immobilienanwälte: 6 Honorar / Stunde in Euro

Abrechnung nach Stundensätzen, nach Absprache spezifische Preismodelle

62 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Stefanie Minzenmay, 0221-2091-331, stefanie.minzenmay@oppenhoff.eu Ansprechpartner für Mandanten

Jérôme S. Friedrich, 069-707968-181, jerome.friedrich@oppenhoff.eu Standorte

Frankfurt am Main, Köln


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Oppenländer Rechtsanwälte Prinzregentenstraße 50, 80538 München, www.oppenlaender.de Anzahl Anwälte

40, davon Immobilienanwälte: 5

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

öffentliches Planungsrecht, Immobilientransaktionen, Gestaltung und Umsetzung von Sale-and-Leaseback-Verträgen, Immobilienmanagement, Finanzierungsmodelle, Vergaberecht

keine Angabe

nationale und internationale Immobilientransaktionen und Portfolio-Transaktionen; umfassende rechtliche Begleitung großer ImmobilienProjektentwicklungen, insb. im Bereich Logistik, Shoppingcenter; Immobilienfinanzierungen mit nationaler und internationaler Struktur; gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Strukturierung von Immobilienprojekten

AEW Europe: Ankauf Bürokomplex; AXA Investment Managers Dt.: Ankauf Immobilienprojekte, Bilfinger Berger: Vergabeverfahren Justizzentrum Chemnitz; BMVBS: Ausgliederung des Immobilienvermögens; CentrO Oberhausen: Verkauf e. Anteils; HSBC European Active Real Estate Fund: Immobilientransaktion; InfraRed Capital Partners

Beratung und Vertretung von Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie deren Auftraggebern zu allen rechtlichen Themen der Finanzierung, Errichtung, Bewirtschaftung und Transaktion von Immobilien, einschließlich jur. Projektmanagement, BauvertragsR, Industrieanlagenbau, Architektenhonorar und -haftung, gewerbliches MietR, VergabeR, FachplanungsR und öffentl. BauR

Beratung und außergerichtliche Vertretung von Baukonzernen, DAX- und MDAX-Unternehmen, Anlagenbauern, Projektentwicklungsgesellschaften und Unternehmen der Immobilienwirtschaft, Architekten und Ingenieuren sowie Versicherern

Dr. Jens Kaltenborn, 089-202066330, kaltenborn@oppenlaender.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Stuttgart, München

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Orrick, Herrington & Sutcliffe Heinrich-Heine-Allee 12, 40213 Düsseldorf, www.orrick.com Anzahl Anwälte

60, davon Immobilienanwälte: 9 Honorar / Stunde in Euro

Vereinbarung

Orth Kluth Rechtsanwälte Kaistraße 6, 40221 Düsseldorf, www.orthkluth.com Anzahl Anwälte

48, davon Immobilienanwälte: 10

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Norbert Impelmann, 030-88574230, nimpelmann@orrick.com Ansprechpartner für Mandanten

Prof. Dr. Martin Meißner, 069-715 588 321, mmeissner@orrick.com Standorte

Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, München; Standorte international: Peking, Berlin, Brussels, Hongkong, London, Los Angeles, Milan, Moskau, New York, Orange County, Paris, Rom, San Francisco, Schanghai, Tokio, Washington, Schanghai, vier weitere Ansprechpartner für Mandanten

Dr. René Runte, 0211-60035278, rene.runte@orthkluth.com Ansprechpartner für Mandanten

Timo Nossek, 0211-60035276, timo.nossek@orthkluth.com Standorte

Berlin, Düsseldorf

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

RBS Legal – Umfassende Kompetenz im Immobilienrecht und multidisziplinäre Beratung aus einer Hand. Seit über 90 Jahren.

Das Immobilienrecht bildet einen Beratungsschwerpunkt der RBS RoeverBroennerSusat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Spektrum der Tätigkeit unserer Praxisgruppe Immobilien umfasst u. a. die Begleitung von Immobilientransaktionen und Projektentwicklungen, die Strukturierung von Immobilienfonds sowie die allgemeine immobilienrechtliche Vertragsgestaltung.

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An unseren Standorten in Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Potsdam sind über 40 Anwälte in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts beratend tätig.

www.rbs-legal.de

Treffen Sie uns auf der Halle A1, Stand 521 6. bis 8. Oktober 2014 in München

Als Teil der RBS-Gruppe ist die multidisziplinäre Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern für uns alltägliche Praxis, die es uns ermöglicht, sämtliche Beratungsleistungen aus einer Hand anzubieten.

Immobilienanwälte | 63


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Osborne Clarke Innere Kanalstr. 15, 50823 Köln, www.osborneclarke.com Anzahl Anwälte

125, davon Immobilienanwälte: 16

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

gewerbl. MietR, Immobilientransaktionen (einschl. Steuern), Strukturierung von Immobilienfonds, Immobilienfinanzierung, Projektentwicklung (Vertragsgestaltung, begleitende Beratung), privates Bau- und ArchitektenR (Vertragsgestaltung, Baumängel, Haftung), Beratung bei Erwerb oder Finanzierung von Wind- (Onshore) und Solarprojekten, öffentl. BauR (Bauplanungs- und BauordnungsR)

Ampere Equity Fund: Beratung Erwerb div. Windparkportfolios; Habona Invest: Begleitung Auflage des ersten geschlossenen Kita-Fonds; Deutsche Bank: Neuverhandlung Mietverträge für Investment & Finanzcenter in ganz Dt.; Ernst & Young: Beratung Anmietung neuer Bürostandorte; Rewe: Beratung im gewerblichen Mietrecht

Immobilientransaktionen (Share-Deals, Asset-Deals), Immobilienprojektentwicklung, gewerbliche Miet-/Pachtverträge, Immobilienfinanzierungen, Joint Venture

Hines, LaSalle, GE Real Estate, LBBW Immobilien Management, Generali Real Estate

umfassende rechtl. und steuerl. Beratung und Vertretung bei Ankauf und Verkauf von Immobilien und Immobilien-Portfolios (Asset- und Share-Deals); Konzeption von geschlossenen Immobilienfonds; gewerbliches und Wohnungsmietrecht; privates Bau- und Architektenrecht; öffentliches Bau- und Planungsrecht; ganzheitliche Beratung bei Projektentwicklungen, gerichtliche Vertretung

Nokia Solutions and Networks, Taurus Investment Holdings, Signum Baubetreuung, Raiffeisen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft, Wien

Erstellung rechtlicher und technischer Gutachten im Rahmen der Immobilien-DueDiligence für Immobilientransaktionen, umfangreiche Beratung auf dem Gebiet der Projektentwicklung, Fragen des Wohnungseigentumsrechts und des gewerblichen und privaten Mietrechts

NH Hoteles Deutschland, Neue Dorint, Universal Real Estate Associates

Architekten- und Vergaberecht; insbes. Beratung bei der Auswahl des passenden Vertragspartners, Unterstützung in Vergabeverfahren, Gestaltung von Verträgen mit projektspezifischer Risikoverteilung, baubegleitende Beratung bis hin zur Abrechnung und Abwicklung von Schadensfällen; privates Baurecht, insbes. Vergütung und Nachtragsforderungen; Streitschlichtung

große Architekturund Ingenieurbüros, Versicherungen, öffentliche Auftraggeber aus dem Bereich Gesundheitswesen

Immobilientransaktionen Strukturierung Immobilienfonds, sonstige geschlossene Fonds, Projektentwicklung, Finanzierung, Gesellschaftsrecht und M&A-Vertragsrecht, insb. Miet- und Nutzungsverträge

CCP: Joint-Venture mit RIUGruppe bzgl. Entwicklung RIU Plaza Berlin; Projektentwickler: Entwicklung Standort Oskar-HeleneHeim in Berlin; Klinikkette: Verkauf Polikliniken in Berlin an Immobilienfonds; Wohnungsbaugesellschaft: Erwerb eines umfassenden Immobilienportfolios

Jürgen Ehrlichmann, 0221-51084046, juergen.ehrlichmann@osborneclarke.com Ansprechpartner für Mandanten

Katharina Feddersen, 040-554364046, katharina.feddersen@osborneclarke.com Standorte

keine Angabe

Berlin, Hamburg, Köln, München; Standorte international: Amsterdam, Barcelona, Brescia, Bristol, Brüssel, London, Madrid, Mailand, New York, Padua, Palo Alto (Silicon Valley), Paris, Reading (Thames Valley), Rom, San Francisco

P+P Pöllath + Partners

Ansprechpartner für Mandanten

Honorar / Stunde in Euro

Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin, www.pplaw.com Anzahl Anwälte

108, davon Immobilienanwälte: 15

Dr. Matthias Durst, 030-25353-400, matthias.durst@pplaw.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Stefan Lebek, 030-25353-440, stefan.lebek@pplaw.com Standorte

Berlin, Frankfurt am Main, München

Honorar / Stunde in Euro

nach Vereinbarung

Peters, Schönberger & Partner Schackstraße 2, 80539 München, www.psp.eu Anzahl Anwälte

15, davon Immobilienanwälte: 4

Ansprechpartner für Mandanten

Max Boettcher LL.M., 089-38172-218, m.boettcher@psp.eu Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Christian Wiggers, 089-38172-107, c.wiggers@psp.eu Standorte

München; Standorte international: Schanghai, Zürich

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Pietschmann Legal Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, www.rae-pietschmann.de Anzahl Anwälte

9, davon Immobilienanwälte: 4

Ansprechpartner für Mandanten

Anja El-Ishmawi, 030-327720224, a.el-ishmawi@rae-pietschmann.de Ansprechpartner für Mandanten

Rainer Pietschmann, 030-327720224, r.pietschmann@rae-pietschmann.de Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

200-300; teilweise nach RVG

Rath Rechtsanwältinnen Dreieichstraße 59, 60594 Frankfurt am Main, www.rath-recht.de Anzahl Anwälte

2, davon Immobilienanwälte: 2

Ansprechpartner für Mandanten

Heike Rath, 069-9623062, post@rath-recht.de Ansprechpartner für Mandanten

Lena Rath, 069-96230622, post@rath-recht.de Standorte

Frankfurt am Main

Honorar / Stunde in Euro

220

RBS RoeverBroennerSusat Rankestraße 21, 10789 Berlin, www.rbs-legal.de Anzahl Anwälte

45, davon Immobilienanwälte: 8 Honorar / Stunde in Euro

Stundensätze und Projektpauschalen

64 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Daniel Ruppelt, 030-20888-1400, d.ruppelt@rbs-partner.de Ansprechpartner für Mandanten

Gerhard Schmitt, 069-50060-2020, g.schmitt@rbs-partner.de Standorte

Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Potsdam; Standorte international: Mitglied des internationalen Rechtsanwaltsnetzwerks Warwick Legal Network, dem mehr als 40 Rechtsanwaltskanzleien aus über 25 Ländern angehören


Die MarktĂźbersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Redeker Sellner Dahs

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner fĂźr Mandanten

Bau- und ImmobilienR, BauvertragsR, insbes. baubegleitende Beratung, Flughafen-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Architekten-, Ingenieur- u. ProjektsteuerungsR, Schieds- u. Schlichtungsverfahren, Immobiliendevelopment, nat. u. internat. Bauvergabe, Projektmanagement, VergabeR, Privatisierung, GesellschaftsR, Claimmanagement, ProzessfĂźhrung, NotarhaftungsR

Reichstag, Bundeskanzleramt, Abgeordnetengebäude, Holocaust-Mahnmal, Adlon, Olympiastadion Berlin, The Squaire Frankfurt, Schßrmann-Bau, Posttower, WCCB Bonn, BÜrdelandhalle Magdeburg, Torcenter Mßnchen, Warnowquerung, Rostock, Herrentunnel Lßbeck, WaldschlÜsschenbrßcke Dresden, div. Braunund Steinkohlekraftwerke

Immobilientransaktionen (Asset- und Share-Deals), gewerbliches Mietrecht, Immobilienfinanzierung, Legal Asset Management, Beratung bei Insolvenz sowie immobilienrechtlichen Streitigkeiten

Erwerb Bßrostandort, Verkauf Logistik-Portfolio (Einzel- und Paketverkäufe), Erwerb Einzelhandelsportfolio (Einzel- und Paketerwerb), Sale-andLeaseback-Transaktionen (Produktionsstandorte) fßr US-Investor, Erwerb NPL-Portfolio (immobilienbesichert), Verkauf von drei Retail-Portfolios (Einzelund Paketverkauf)

Immobilientransaktionen, Immobilienrecht, Beratung von Immobilienfonds, privates Baurecht, Ăśffentliches Baurecht, gewerbliches Mietrecht, Steuerrecht

DSR bei Erwerb Wohnimmobilienportfolio fĂźr Spezial-SondervermĂśgen; Joh. Berenberg, Gossler & Co. bei geschlossenem Immo-Spezial-AIF nach KAGB (erstes Immobilien Spezial-AIF in Deutschland); Bouwfonds bei geschlossenem Publikums-AIF nach KAGB; Hannover Leasing bei Erwerb „Belair“ in BrĂźssel

Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt, 0228-72625113, messerschmidt@redeker.de

Willy-Brandt-Allee 11, 53113 Bonn, www.redeker.de

Ansprechpartner fĂźr Mandanten

Prof. Thomas Thierau, 0228-72625118, thierau@redeker.de

Anzahl Anwälte

85, davon Immobilienanwälte: 16

Standorte

Bonn, Berlin, Leipzig, MĂźnchen; Standorte international: BrĂźssel, London

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe Ansprechpartner fĂźr Mandanten

Reed Smith

Dr. Etienne Richthammer, 089-2030410, erichthammer@reedsmith.com

Von-der-Tann-StraĂ&#x;e 2, 80539 MĂźnchen, www.reedsmith.com

Ansprechpartner fĂźr Mandanten

Anzahl Anwälte

33, davon Immobilienanwälte: 5

Standorte

MĂźnchen; Standorte international: insgesamt 25 Standorte in Europa, den USA, im Nahen Osten und in Asien

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe Ansprechpartner fĂźr Mandanten

RĂśdl & Partner

Harald Reitze, 0911-9193-1325, harald.reitze@roedl.de

Ă„uĂ&#x;ere Sulzbacher StraĂ&#x;e 100, 90491 NĂźrnberg, www.roedl.de Anzahl Anwälte

159, davon Immobilienanwälte: 21 Honorar / Stunde in Euro

nach Stundensätzen

Ansprechpartner fĂźr Mandanten

Martin Fßhrlein, 040-229297-500, martin.fuehrlein@roedl.de Standorte

24, u.a. Berlin, Eschborn, Hamburg, Jena, KĂśln, MĂźnchen, NĂźrnberg, Stuttgart; Standorte international: 70, u.a. Atlanta, Bangkok, Bratislava, Budapest, Bukarest, Istanbul, Madrid, Mailand, Moskau, Paris, Peking, Prag, SĂŁo Paulo, Singapur, Stockholm, Warschau, Wien, ZĂźrich

ZWISCHEN WISSEN HABEN UND WISSEN ERFOL ERFOLGREICH GREIC H ANWENDEN LIEGT EINE EIN E WELT. WEL LT.

UNSERE. UNSERE.

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www.sibeth.com MĂźnchen I Frankfurt

Immobilienanwälte | 65


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Rotthege | Wassermann Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, www.rotthege.com Anzahl Anwälte

15, davon Immobilienanwälte: 8

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Immobilientransaktionen, Projektentwicklung, gewerbliches Mietrecht

PDI Property Development Investors: Projektentwicklungen Wohnen & Hotel; Hahn-Gruppe: Immobilientransaktionen EKZ und FMZ, Gestaltung geschl. Immobilienfonds; Beratung von 130 geschl. Immobilienfonds; Einbringung des Immobilienportfolios der IG BCE u.a. in die Viva West, bedeutendes Wohnimmobilienportfolio 2,5 Mrd. Euro

Immobilienrecht, öffentliches Bau- und Umweltrecht, Mietrecht, Vergaberecht, Notariat

Bürogebäude HumboldtHafenEins, Büro- und Geschäftshaus Alea 101, Areal am Postbahnhof, alles Berlin, öffentlich-baurechtliche und immobilienrechtliche Beratung, teilweise mit Finanzierung und Vermietung; Verkauf Portfolio Logistikimmobilien; Erwerb Immobilienportfolio in Hamburg, Köln, Frankfurt am Main

Immobilientransaktionen, Grundstückskaufverträge, GewerberaummietR, insbes. Contracting, Handels- und Büroflächen, WohnraummietR einschl. öffentliches WohnungsbauR; öff. BauR, insbes. Denkmalschutz, Sanierungsund BauplanungsR; privates Bau- u. ArchitektenR; NachbarR, insbes. nachbarrechtl. Vereinbarungen

Räumung des besetzten Kunsthauses Tacheles in Berlin, anwaltl. Vertretung eines Ankermieters betr. The Squaire, Frankfurt am Main, Normenkontrolle Bebauungspläne Leipziger Platz und Regierungsviertel

Betreuung bundesweiter und auch internationaler Mandanten bei der Projektierung, dem Erwerb, der Errichtung, Wertentwicklung und Bewirtschaftung bis zur Verwertung ihrer Immobilien

Verkauf/Anmietung Bankzentrale, Projektierung Hochhaus Berlin, Verkäufe Büroblocks Potsdamer Platz, Projektdurchführung Logistikareal, Bauträgermaßnahmen, Vergabeverfahren (insb. ÖPNV), institutionelle Bestandshalter, internat. Investoren, Bauunternehmen u. Architekten, Vergabe/Errichtung LuxusWohnanlage Düsseldorf

Vergaberecht und Vergabemanagement, privates Baurecht, Anlagenbau, juristisches Projektmanagement, Architekten- und Ingenieurrecht, Recht der Projektsteuerung, Immobilientransaktionen, Projektentwicklung, öffentliches Baurecht, Bauprozesse, Bauträgerrecht

Bouwfonds-Gruppe: Betreuung der Bauprojekte im süddt. Raum; Bilfinger: Begleitung von Hochbaumaßnahmen und Rechtstreitigkeiten; Versicherungsgesellschaft: baubegl. Beratung Quartiersentwicklung; großer mittelständischer Baukonzern: Begleitung Autobahnausbauprojekt; Klinikkette: Beratung bei versch. Baumaßnahmen

juristische Projektsteuerung von Bauprojekten, Bau- und Architektenrecht, Beratung institutioneller und privater Bauherren und Projektentwickler sowie Bauunternehmen, Bauträgern und Planungsbüros, Bauträgerrecht, Bauversicherungsrecht

juristische Projektsteuerung Hotelneubau auf Sylt; juristische Betreuung der Internationalen Gartenschau 2013; juristische Projektsteuerung einer Quartiersentwicklung in Hamburg, juristische Projektsteuerung Geschäftshaus in München; juristische Projektsteuerung Großbauvorhaben in Hamburg und Umgebung

Dr. Georg Rotthege, 0211-9559910, g.rotthege@rotthege.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Lars Kölling, 0211-9559910, l.koelling@rotthege.com Standorte

Düsseldorf, Essen

Honorar / Stunde in Euro

250-400

SammlerUsinger Hardenbergstraße 28a, 10623 Berlin, www.sammlerusinger.com Anzahl Anwälte

25, davon Immobilienanwälte: 12

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Martin Fleckenstein, 030-2639509182, martin.fleckenstein@sammlerusinger.com Ansprechpartner für Mandanten

Wolfgang Usinger, 030-2639509151, wolfgang.usinger@sammlerusinger.com Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

Stundensätze

Schultz und Seldeneck Bleibtreustraße 33, 10707 Berlin, www.schultzundseldeneck.de Anzahl Anwälte

14, davon Immobilienanwälte: 14

Ansprechpartner für Mandanten

Barbara Fechner, 030-88560666, fechner@schultzundseldeneck.de Ansprechpartner für Mandanten

Susanne Wolski, 030-88560615, susanne.wolski@schultzundseldeneck.de Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

RVG, 260-380

Schumann Rechtsanwälte Notare Wallstraße 15, 10179 Berlin, www.schumann-law.de Anzahl Anwälte

14, davon Immobilienanwälte: 12

Ansprechpartner für Mandanten

Frank Schumann, 030-288866-0, frank.schumann@schumann-law.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Michaela Eisele, 030-288866-0, michaela.eisele@schumann-law.de Standorte

Berlin (zwei Standorte)

Honorar / Stunde in Euro

RVG oder nach Vereinbarung

Sibeth Oberanger 34-36, 80331 München, www.sibeth.com Anzahl Anwälte

43, davon Immobilienanwälte: 33

Ansprechpartner für Mandanten

Prof. Dr. Antje Boldt, 069-71589960, a.boldt@sibeth.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Michael Grünwald, 089-388080, m.gruenwald@sibeth.com Standorte

München, Frankfurt am Main

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

SK Scholtissek Krause-Allenstein Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg, www.sk-anwaelte.de Anzahl Anwälte

2, davon Immobilienanwälte: 2 Honorar / Stunde in Euro

Stundensatz

66 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Friedrich-Karl Scholtissek, 040-44140930, info@sk-anwaelte.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Florian Krause-Allenstein, 040-44140934, fka@sk-anwaelte.de Standorte

Hamburg


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar SKW Schwarz Rechtsanwälte Neues Kranzler Eck, Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, www.skwschwarz.de Anzahl Anwälte

114, davon Immobilienanwälte: 13

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Erwerb/Planung/Bebauung; Nutzung/Verwertung von Immobilien, öffentl. und priv. BauR, Architekten- und IngenieurR, Projektentwicklungsund Projektsteuerungsverträge, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge, Facility-Management/immobilienbezogene Verträge, Immobilientransaktionen/Begleitung von Beurkundungsvorgängen, GewerbemietR

Portfolioverkauf Bad Harzburg (149 Wohnungen): WoBau Wolfenbütteler Baugesellschaft; Beratung ExpoCenter Airport Berlin Brandenburg, Entwicklung Veranstaltungsgelände am Flughafen BER; Kolonnaden Am Neuen Palais: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten; Neubau der Office Depot Deutschland bei Aschaffenburg

Immobilientransaktionen, gewerbliches Mietrecht, Wohnraummietrecht für institutionelle Investoren, Immobilienfinanzierungen

Fondsgesellschaft (USA) rechtliche Due Diligence u. Vertragsgestaltung bei Ankauf von 1.600 Wohnungen aus Insolvenz; rechtliche Due Diligence u. Vertragsgestaltung Ankauf Shoppingcenter; Beratung UK-Fonds zum KAGB (AIFMRichtlinie); rechtliche FMSchulung einer Großbank; Forderungsmanagement für diverse Immobilienfonds

gesamtes Spektrum des Immobilienwirtschaftsrechts: An- und Verkauf von Immobilien (Transaktionen), Beratung zu allen Spezialimmobilien mit Schwerpunkt auf Hotelimmobilien, Projektentwicklung, Immobilienfinanzierung, privates Baurecht und öffentliches Recht; gerichtliche Vertretung und außergerichtliche Streitbeilegung; Adjudikationsund Schiedsgerichtsverfahren

Deutsche Wohnen: laufende Vertretung bei Ankäufen v. Wohnimmobilienportfolios; Rockpoint: Verkauf Gewerbeimmobilien in Dt.; Park Plaza Hotels: ges. dt. Immobilienberatung; Peach Property: Beratung u. Vertretung bei dt. Bauvorhaben, z.B. am Zirkus in Berlin u. weitere Luxusimmobilien; Success Hotels: ges. dt. Immobilienberatung

Dr. Olaf Kreißl, 030-88926500, berlin@skwschwarz.de Ansprechpartner für Mandanten

Ulrich Neumann, 0211-8289590, duesseldorf@skwschwarz.de Standorte

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

SNP Schlawien Türkenstraße 16, 80333 München, www.snp-online.de Anzahl Anwälte

65, davon Immobilienanwälte: 24

Ansprechpartner für Mandanten

Sascha Sormann, 089-28634-428, sascha.sormann@snp-online.de Ansprechpartner für Mandanten

Andreas Gemeinhardt, 030-253780-36, andreas.gemeinhardt@snp-online.de Standorte

München, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Leipzig; Standort international: Mailand

Honorar / Stunde in Euro

250-300 alle im Immobilienrecht tätigen Anwälte und Anwältinnen

Squire Patton Boggs Unter den Linden 14, 10117 Berlin, www.squirepb.com Anzahl Anwälte

40, davon Immobilienanwälte: 8 Honorar / Stunde in Euro

220-525

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Axel Kunze, 030-726168225, axel.kunze@squirepb.com Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Kai Mertens, 030-726168204, kai.mertens@squirepb.com Standorte

Berlin, Frankfurt am Main; Standorte international: weitere 40, u.a. London, Paris, Moskau, New York, Washington D.C., Los Angeles, San Francisco, Dubai, Abu Dhabi, Peking, Schanghai, Seoul, Sydney, Perth

SKW Schwarz: Rechtsberatung für Immobilienprojekte SKW Schwarz ist eine unabhängige deutsche Anwaltskanzlei. Wir beraten mit rund 120 Anwälten und Büros an den wichtigsten Wirtschaftsstandorten Unternehmen von inhabergeführten Firmen bis zu börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Privatmandanten auf allen wesentlichen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Immobilienprojekte sind komplex. Sie umfassen den Erwerb, die Planung, die Bebauung sowie die Verwertung durch Vermietung und Verkauf.

-

Immobilientransaktionen Planung / Bebauung / Nutzung / Verwertung Projetentwicklungs- und Projetsteuerungsverträge Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge Facility Management / immobilienbezogene Verträge Beurkundungsvorgänge Gewerbemietrecht Architekten- und Ingenieurrecht Öffentliches und Privates Baurecht

Dr. Olaf Kreißl SKW Schwarz Rechtsanwälte Neues Kranzler Eck Kurfürstendamm 21 10719 Berlin

Umfassend und praxisorientiert. Denn wir wissen: Unsere Mandanten benötigen erfolgreiche Rechtsberatung für alle Aspekte eines Immobilienengagements:

T +49 (0) 30.8 89 26 50-65 F +49 (0) 30.8 89 26 50-10 o.kreissl@skwschwarz.de

www.skwschwarz.de Berlin Düsseldorf Frankfurt / Main Hamburg München

Foto: Norbert Meisen

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Ansprechpartner Unsere Experten des Fachbereiches „Immobilien- und Privates Baurecht“ sind seit Jahren im Immobiliengeschäft tätig und verfügen über umfangreiche Expertise und Branchenkenntnis. Hierzu gehört selbstverständlich auch, die wirtschaftlichen Aspekte jedes Immobilienengagements nicht aus den Augen zu verlieren und im Sinne des Mandanten zu denken.

Immobilienanwälte | 67


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Stassen Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin, www.stassenllp.com Anzahl Anwälte

9, davon Immobilienanwälte: 8

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

privates Baurecht, insbesondere Bauvertrags- und Architektenrecht; Facility-Management; Recht der Projektsteuerung; Bauträgerrecht

baubegl. Rechtsberatung für Auftraggeber Berliner Stadtschloss; ständ. Vertretung einer dt. Behörde in Rechtsstreitigkeiten (Großbauvorhaben); ständige Vertretung von namh. Architekten; ständ. Vertretung einer gr. dt. Universität beim Neubau eines Forschungshauses; bundesweit tät. Unternehmen im Bereich FM/Bauausführung

An- und Verkauf von Immobilien, Portfoliotransaktionen (deutsch/englisch), Abschluss privater und gewerblicher Mietverträge, Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Grundvermögen. Immobilientransaktionen: Strukturierung, rechtliche Due Diligence, Kauf- und Kreditverträge

Mondura: Transaktionen; SachsenFonds: Transaktionen, Mietrecht; Fondsanbieter: Beteiligungsmodelle USA; div. (Fonds-)Investoren: Windparktransaktionen; zwei Kapitalanlagegesellschaften: Immobilientransaktionen (u.a. Handel, Wohnen, Gesundheit); priv. Investoren/Eigentümer: Kauf und Verkauf von Immobilien; Betreuung AM/PM

Rechtliche Beratung entlang des gesamten Lebenszyklus der Immobilie: Immobilientransaktionen und -finanzierungen, Legal Ansprechpartner für Mandanten Asset Management, Projektentwicklung, Planungs- u. Umweltrecht, Vergaberecht, privates Standorte Bau- u. Architektenrecht, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Gewerbliches Mietrecht, immobiStandorte international: Bratislawa, Brünn, Brüssel, Budapest, lienrechtliche Streitigkeiten, Dubai, Jakarta, Kiew, Klagenfurt, London, New York, Palo Alto, Investmentrecht (KAGB), Paris, Peking, Prag, Seoul, Schanghai, Singapur, Warschau, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wien Kartell- und EU-Recht

Commerz Real: Ank. Neue Direktion Köln; ArtInvest: Ank. versch. Obj.; LaSalle Investment: An- u. Verk. versch. Obj.; HIH: lfde. Transaktionsberatung; Tristan Capital: Asset-Mgt. u. Transaktionsberatung; Badriah Investments: Entw. d. Neuen Schlosses Baden-Baden zu Hyatt-Hotel; Nextparx: Entw. v. Logistikimmob., Signa-Gruppe: Entw. Alte Akademie München

Ansprechpartner für Mandanten

auftraggeberseitig orientiert, ausschließliche Beratung im Bau- und Immobilienrecht, Architekten- und Ingenieurrecht sowie Vergabe- und Energierecht; Kernkompetenzen: rechtliche Konzeption und Beratung des Immobilienprojektgeschäfts; baurechtliches Gewährleistungsund Sicherheitenmanagement für Fondsgesellschaften; Portfoliotransaktionen; Legal Due Diligence; Notariat

bundesweit bekannte Immobiliengesellschaften, institutionelle Anleger, Banken sowie namhafte Planungsgesellschaften, die öffentliche Hand (Bundesländer, Kommunen, kommunale Unternehmen, speziell Verkehrsunternehmen und Infrastrukturgesellschaften), Begleitung zahlreicher bundesweit bekannter Vorhaben

Immobilientransaktionen, Due Diligence, Immobilien- und Projektentwicklung, Erbbaurecht, Immobilienbewirtschaftung, Facility-Management, Recht der Bauträger, Notariat, Mietrecht, Maklerrecht, Baurecht

Dewag: Kauf Wohnimmobilienportfolio, Verkauf Wohnanlagen; DAIG: Beratung; Gewa: Tower Fellbach; Stadt Bad-Mergentheim: Verkauf/ Nachnutzung Alten- u. Pflegeheim; Family-Office: Ankauf Geschäftshaus; Wohninvest: Ankauf Büroimmobilie; Privatinvestor: Ankauf Fabrikareal und Hotel; Chin. Investor: DD Ankauf Hotel/Casino

Immobilien- u. Portfoliotransaktionen, Projektentwicklungen, Hotel-, Büro-, Einzelhandels- u. Logistikimmobilien, Grundbuch-, Ansprechpartner für Mandanten Wohneigentums- u. gewerbl. MietR, privates Bau- und ArchitektenR, öffentl. BauR, Standorte Strukturierung von Real-EstateHamburg, München, Frankfurt am Main; Standorte Gesellschaften und Joint Ventuinternational: London, New York, Paris, Mailand, Rom, Madrid, res, steuerl. Strukturierung, Athen, Singapur, Bangkok, Hongkong Finanzierung, Asset-Management, Dienstbarkeiten, Krisenberatung u. Restrukturierung

Hoteltransaktionen: Arcotel, Frasers u.a.; Grundstücksentwicklungen: Aurelis (Neue Mitte Altona), Stadtwerke Lübeck; Invesco Real Estate: Asset-Management-Beratung für EH- und Büroportfolios; An- und Verkauf sowie Vermietung von Projektentwicklungen, Wohnungs(portfolio)transaktionen; Logistikprojekte: Panattoni Europe

Dr. Dieter Stassen, 030-887166247, stassen@stassenllp.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

Partner: 300; Associate: 260

Stock Aders + Partner Rechtsanwälte Effnerstraße 44-46, 81925 München, www.stock-aders.de Anzahl Anwälte

7, davon Immobilienanwälte: 7

Ansprechpartner für Mandanten

Alexander C. Pühler LL.M., 089-99831-42, alexander.puehler@stock-aders.de Ansprechpartner für Mandanten

Kurt Ramershoven, 089-99831-66, kurt.ramershoven@stock-aders.de Standorte

München, Bogenhausen

Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

Taylor Wessing Benrather Straße 15, 40213 Düsseldorf, www.taylorwessing.com Anzahl Anwälte

350, davon Immobilienanwälte: 35 Honorar / Stunde in Euro

keine Angabe

TSP Theißen Stollhoff & Partner Palais am Bundesrat, Leipziger Platz 11, 10117 Berlin, www.ts-law.de Anzahl Anwälte

8, davon Immobilienanwälte: 6

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Anja Fenge, 040-36803-244, a.fenge@taylorwessing.com

Dr. Rolf Theißen, 030-3997760, berlin@ts-law.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Frank Stollhoff, 030-3997760, berlin@ts-law.de Standorte

Berlin

Honorar / Stunde in Euro

regelmäßig Zeithonorarvereinbarung

Thümmel, Schütze & Partner Urbanstraße 7, 70182 Stuttgart, www.tsp-law.com Anzahl Anwälte

57, davon Immobilienanwälte: 6

Ansprechpartner für Mandanten

Severin Birkmann, 0049(0)711-1667-159, severin.birkmann@tsp-law.com Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Stuttgart, Frankfurt am Main, Berlin, Dresden; Standorte international: Singapur, Brüssel

Honorar / Stunde in Euro

nach Zeitaufwand, Partner: 300-450, Associates: 200-300, RVG nur in Ausnahmefällen

Watson, Farley & Williams Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg, www.wfw.com Anzahl Anwälte

71, davon Immobilienanwälte: 14 Honorar / Stunde in Euro

Abrechnung nach Stundensätzen

68 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Michael-Alexander Rojnic, 040-800084480, mrojnic@wfw.com


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar White & Case

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

die gesamte Wertschöpfungskette des Immobiliengeschäfts, insb.: Immobilientransaktionen (Asset- und Share-Deals einschl. Due Diligence) für alle Arten wie Projektentwicklung, Shoppingcenter, Hotels, Einzelhandel, Büro etc., steuerrechtl. Strukturierung, Immobilienfinanzierung, Restrukturierung, gewerbl. Mietrecht, Bau- und Umweltrecht, Vergabe- und Beihilfenrecht, notarielle Leistungen

Allianz Real Estate: Verkauf Bürokomplex in Stockholm; Verkauf Kö Galerie Düsseldorf; Fattal Hotel Group u.a. Investoren: Übernahme von 20 Hotels in Deutschland; SNS Property Finance: Beteiligung ÜberseequartierProjektgesellschaft nach Ausscheiden von ING aus Investorenkonsortium; Verkauf Shoppingcenters Tempelhofer Hafen, Berlin

Vertragsgestaltung und Verhandlung bei Erwerb und Veräußerung von inländischen Immobilienbeständen und Portfolios, Notariat, besondere steuerrechtliche Expertise bei der Strukturierung von Objektgesellschaften und Erwerbs- und Veräußerungsstrukturen

keine Angabe

Vertretung bei Falschberatung und Rückabwicklung (Steuerspar- und Schrottimmobilien): rechtliche Beratung beim Immobilienkauf (Prüfung Kaufvertrag etc.); Beratung (häufiger bei Erben) bei Immobilienfondsfällen (geschlossene und offene, Rückabwicklung solcher Anlagen), sonstige Anlageformen rund um die Immobilie im Kapitalanlagebereich (u.a. Timesharing seit gut 18 Jahren)

hauptsächlich Privatanleger; Beispielfall: Vertretung von rund 100 Anlegern der IAK Dritte Immobilienfonds gegen Sparkasse KölnBonn, die Angelegenheiten sind zwischenzeitlich alle erfolgreich beendet worden; Referenzurteile s. Homepage, u.a. OLG Karlsruhe (fehlerhafte Aufklärung über Disagioeffekt bei Immobilienfinanzierung)

Endrik Lettau, 069-299941584, endrik.lettau@whitecase.com

Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, www.whitecase.de

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Stefan Feuerriegel, 040-35005308, stefan.feuerriegel@whitecase.com

Anzahl Anwälte

230, davon Immobilienanwälte: 18

Standorte

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte international: 39 Standorte in 26 Ländern

Honorar / Stunde in Euro

keine Angaben Ansprechpartner für Mandanten

WilmerHale

Dr. Roland Steinmeyer, 030-20226400, roland.steinmeyer@wilmerhale.com

Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, www.wilmerhale.de

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Alexander Kollmorgen, 030-20226400, alexander.kollmorgen@wilmerhale.com

Anzahl Anwälte

60, davon Immobilienanwälte: 6 Honorar / Stunde in Euro

Standorte

Berlin, Frankfurt am Main; Standorte international: Boston, Brüssel, Denver, London, Los Angeles, New York, Oxford, Palo Alto, Peking, Waltham, Washington

i.d.R. Stundensatz, bei größeren Mandaten auch Festpreis (ggf. Anteil am Kaufpreis) Ansprechpartner für Mandanten

Witt Rechtsanwälte

Hans Witt, 06221-43401-11, witt@witt-rechtsanwaelte.de

Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg, www.witt-rechtsanwaelte.de

Ansprechpartner für Mandanten

Tamara Knöpfel, 030-2844985-10, knoepfel@witt-rechtsanwaelte.de

Anzahl Anwälte

Standorte

9, davon Immobilienanwälte: 5

Berlin, Heidelberg

Honorar / Stunde in Euro

meist RVG; Stundensätze abhängig von Mandat und Streitwert

BE E R LI N DR D RE ESDE SD E N

BauBau- uund nd IImmobilienrecht mmobilienrecht

DÜSSE LLDO DORF FR A NK FU RT A M M AI N F R EI BU RG L EI E I P ZI G M ÜN ÜNCHE CHE N

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M A IILL A ND

R E C H T S A N W Ä LLT TE

STEUERBERATER

WIRTSCHAFTSPRÜFER

Immobilienanwälte | 69


Die Marktübersicht

Kanzlei, Anwälte, Honorar Wollmann & Partner Rechtsanwälte Meinekestraße 22, 10719 Berlin, www.wollmann.de Anzahl Anwälte

22, davon Immobilienanwälte: 12

Ansprechpartner und Standorte

Kompetenzen

Mandate (Auswahl)

Ansprechpartner für Mandanten

Ankauf und Verkauf von Immobilien-Portfolios, Beratung und Errichtung gesellschaftsrechtlicher Strukturen zur Beteiligung an Immobilien, Due Diligence, Beratung zu Gewerbemietverträgen, Facility-Management, Betreibervereinbarungen, Contracting; Notariat (sechs Notare) in Berlin seit 1921; projektbegleitende Rechtsberatung: privates BauR, Architekten- und IngenieurR, VergabeR

öffentliche Wohnungsgesellschaften, Städte und Gemeinden und überregional tätige Projektentwickler (Gewerbebau, Hotelanlagen, Einkaufszentren und Wohnungsbau); Auftragnehmer und Auftraggeber im Bereich des privaten Bau-/Architektenrechts und Vergaberechts; DAXUnternehmen im Bereich des Bau-/Immobilienrechts

Architektenrecht, AssetManagement, Baurecht, Bauträgerrecht, Due Diligence, Gewerberaummietrecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht, Projektentwicklung, Spezialimmobilien, WEG-Recht

keine Angabe

Miet- und Pachtrecht, Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, öffentliches Baurecht

Beratung des Nordrheinwestfälischen Verwalterverbandes in immobilienrechtlichen Angelegenheiten, deutschlandweite gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Beratung von Immobiliengesellschaften des AXA-Konzerns, miet- und wohnungseigentumsrechtliche Beratung der GAG Immobilien

WEG-Recht, Mietrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Bauträgerrecht

keine Angabe

Immobilienwirtschaftsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht sowie alle Fragestellungen, die im Zusammenhang mit Immobilien auftreten können

Otto Group, Beos, Hamburg Team, Sedlmayer, Investa, Gewobag, Eggers-Gruppe, Unilever, gmp von Gerkan Marg und Partner, Signal Iduna, Weserkraftwerk Bremen (swb/Enercon)

Transaktionen, Projektentwicklungen inkl. Baurechtsschaffung, Käufer- und VerkäuferDue-Diligence, Krankenhausbau und generell Immobilien im Gesundheitssektor, Immobilien im Hotelgewerbe/Nutzerverträge, Einzelhandel, baubegl. Rechtsberatung, priv. Baurecht (Unternehmer, Architekten/Ingenieure, Sonderfachleute, Bauprozessrecht), Schnittstellen zum Gesellschafts-, Vergabe- und öff. Recht

laufende bau- und immobilienrechtl. Beratung eines Klinikkonzerns, laufende Beratung bei großen Infrastrukturprojekten, institutionelle Investoren, ausländische Investoren, Bauunternehmen (Haustechnik, Fassadenbau, Bauhauptarbeiten), baurechtliche Beratung branchenfremder Auftraggeber, Projektentwicklung Logistikimmobilien

Prof. Christian Zanner, 030-884109-33, zanner@wollmann.de Ansprechpartner für Mandanten

Michael Ch. Bschorr, 030-884109-92, bschorr@wollmann.de Standorte

Berlin, München, Frankfurt am Main

Honorar / Stunde in Euro

nach Vereinbarung

W I R Breiholdt Nierhaus Schmidt • •

Cremon 3, 20457 Hamburg, www.wir-breiholdt.de Anzahl Anwälte

7, davon Immobilienanwälte: 7

Ansprechpartner für Mandanten

Ruth Breiholdt, 040-43218600, kanzlei@wir-breiholdt.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Hamburg (Mitglied im W•I•R-Verbund selbstständiger Kanzleien aus Berlin, Hamburg und Köln)

Honorar / Stunde in Euro

vorrangig Stundensätze (Partner und Associates: 250-300)

W I R Jennißen und Partner • •

Aachener Straße 500, 50933 Köln, www.wir-jennissen.de Anzahl Anwälte

16, davon Immobilienanwälte: 16

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Georg Jennißen, 0221-93466311, jennissen@wir-jennissen.de Ansprechpartner für Mandanten

Marcus Schneider, 0221-93466326, schneider@wir-jennissen.de Standorte

Köln, Görlitz (Mitglied im W•I•R-Verbund selbstständiger Kanzleien aus Berlin, Hamburg und Köln)

Honorar / Stunde in Euro

RVG oder Stundensätze: 250-300

W I R Wanderer und Partner Rechtsanwälte • •

Einemstraße 24, 10785 Berlin, www.wir-wanderer.de Anzahl Anwälte

13, davon Immobilienanwälte: 13

Ansprechpartner für Mandanten

Malte Monjé, 030-4059940, monje@wir-wanderer.de Ansprechpartner für Mandanten

Standorte

Berlin (Mitglied im W•I•R-Verbund selbstständiger Kanzleien aus Berlin, Hamburg und Köln)

Honorar / Stunde in Euro

sowohl RVG als auch Stundensatz, variabel

Zenk Rechtsanwälte Hartwicusstraße 5, 22087 Hamburg, www.zenk.com Anzahl Anwälte

35, davon Immobilienanwälte: 10

Ansprechpartner für Mandanten

Alexander Baden, 040-22664127, baden@zenk.com Ansprechpartner für Mandanten

Oliver Nowoczyn, 030-2475740, nowoczyn@zenk.com Standorte

Hamburg, Berlin

Honorar / Stunde in Euro

Abrechnung nach Stundensätzen und ggf. RVG

Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Brienner Straße 9, 80333 München, www.zl-legal.de Anzahl Anwälte

48, davon Immobilienanwälte: 18 Honorar / Stunde in Euro

Stundensätze; Pauschalen; selten RVG

70 | Immobilienanwälte

Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Andreas Dingler, 089-29050242, a.dingler@zl-legal.de Ansprechpartner für Mandanten

Dr. Axel Anker, 089-29050214, a.anker@zl-legal.de Standorte

München, Frankfurt am Main, Berlin; Standorte international: Wien


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Glossar Immobilienanwälte von A bis Z

Wollten Sie immer schon mal wissen, wofür RVG steht und was ein Counsel ist? Sind Sie schon über die Abkürzung BRAO und einen Paralegal gestolpert und wussten damit nicht so recht etwas anzufangen? Diese und andere Begriffe rund ums Thema Anwälte, Juristen und Kanzleien beantwortet das Glossar.

ANWALTSZWANG heißt die Pflicht, sich vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Nur in erster Instanz vor dem Amtsgericht steht es jedem frei, ob er mit einem Anwalt vor Gericht zieht oder sich selbst vertritt. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht besteht der so genannte Anwaltszwang: Es muss ein Anwalt in Anspruch genommen werden. Landet der Fall gar vor dem Bundesgerichtshof, braucht der beauftragte Anwalt hierfür eine zusätzliche Zulassung. BU Text

Bild: xxxx

ASSOCIATES sind im Unterschied zu Partnern angestellte Anwälte. Meist sind einem Partner mehrere Associates zugeordnet. Wird Xxxxxx ein Associate tätig, kostet dies in der Regel den Mandanten weniger, als wenn ein Partner der Kanzlei am Fall sitzt. Es gibt sie auch noch als Managing Associate oder Senior Associate, das bedeutet, dass sie schon länger in der Kanzlei tätig sind und mehr Erfahrung haben. In manchen Kanzleien müssen Associates nach einiger Zeit Partner werden oder das Unternehmen verlassen.

BOUTIQUE ist als eine kleinere Kanzlei mit einigen wenigen Anwälten zu verstehen, die sich durch eine hohe Spezialisierung auszeichnet. Dadurch kann sie auf ihrem Fachgebiet häufig sogar mit der deutlich stärker besetzten Großkanzlei konkurrieren. Oft haben sich die jeweiligen Anwälte der Boutique auf ihrem Fachgebiet bereits einen entsprechenden Namen als Spezialisten machen können.

BRAO ist die Abkürzung für die Bundesrechtsanwaltsordnung. In der BRAO sind unter anderem Zulassung, Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte gesetzlich geregelt. Neben Regelungen zur Anwaltshaftung liefert sie auch Vorschriften für die Strukturierung von Anwaltskanzleien.

72 | Immobilienanwälte


Glossar

COUNSEL / OF COUNSEL heißen die Rechtsanwälte einer Kanzlei, die mehr als ein Associate sind, aber keine volle Partnerschaft in der Kanzlei innehaben. Sie sind also keine Gesellschafter und ihre Arbeit wird dementsprechend anders vergütet. In manchen Kanzleien ist der Counsel eine Zwischenstation auf dem Weg vom Associate zum Partner. Andere Anwälte holen sich unter dieser Bezeichnung einen namhaften oder berühmten Kollegen ins Boot, z.B. einen Ex-Minister, der dann außerhalb der üblichen Hierarchie Teil der Sozietät wird. Im Englischen ist to counsel schlicht beraten und ein counsel ist ein Berater.

DIPLOM-JURISTEN gibt es mit und ohne den Zusatz „Wirtschaft“. Der Titel Diplom-Jurist wird von einigen Universitäten nach dem ersten juristischen Staatsexamen verliehen. Zudem endete das rechtswissenschaftliche Studium der DDR mit diesem Abschluss. Der Diplom-Wirtschaftsjurist hingegen ist das Ergebnis eines eigenständigen Studiums, das z.B. Wirtschaftsrecht heißt. Einst gab es ihn auf der Fachhochschule zu erwerben, inzwischen bieten ihn Universitäten. Die Jura-Diplom-Inhaber können allerdings weder Richter noch Rechtsanwalt werden, das dürfen nur Volljuristen mit erstem und zweitem Staatsexamen.

FACHANWALT dürfen sich Rechtsanwälte erst dann nennen, wenn sie einen entsprechenden Lehrgang absolviert haben. Sie müssen an einem Klausurenkurs erfolgreich teilnehmen und eine gewisse Anzahl von Fällen vorlegen, die sie im jeweiligen Fachgebiet abgeschlossen haben. Fachanwälte mit Immobilienbezug gibt es u.a. für die Rechtsgebiete Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht und Steuerrecht. Der Titel wird von den Rechtsanwaltskammern verliehen.

GEGENSTANDSWERT / STREITWERT Nach diesem berechnen sich die Vergütung des Anwalts (Gegenstandswert) und die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens (Streitwert). Wie viel Geld der Anwalt bekommt oder an das Gericht zu zahlen ist, kann jeweils aus einer Tabelle abgelesen werden. Die Tabellen sind Anlagen zum RVG bzw. zum GKG (Gerichtskostengesetz). Streiten die Parteien beispielsweise um einen Betrag von 3.000 Euro, so liegt die einfache Gebühr für den Rechtsanwalt bei 201 Euro und für das Gericht bei 108 Euro. Allerdings wird selten nur eine Gebühr fällig, bei Klageerhebung etwa ist ein dreifacher Satz zu zahlen.

GERICHTSKOSTEN sind Gebühren für das Tätigwerden des Gerichts und Auslagen, z.B. für Sachverständige. Meist richten sie sich nach dem Streitwert. Unerheblich ist hingegen die tatsächliche Arbeit, die das Gericht mit dem Fall hat. Fällt das Gericht ein Urteil, muss der Verlierer des Verfahrens in der Regel auch dessen Kosten tragen. Wenn beide Parteien nicht vollumfänglich Recht bekommen, werden die Gerichtskosten aufgeteilt.

GROSSKANZLEI meint eine internationale Kanzlei mit über 1.000 Anwälten weltweit. Sie ist zu unterscheiden von der kleineren -> Boutique. Zu den Großkanzleien zählen u.a. DLA Piper, K&L Gates, Linklaters, Norton Rose Fulbright, Orrick Hölters & Elsing, Freshfields, Hogan Lovells, Latham & Watkins und Squire Sanders. Sie sind oft in Partnerschaften organisiert.

Immobilienanwälte | 73


Glossar

HAFTUNG spielt auch für Rechtsanwälte eine Rolle. Sobald sie ein Mandat annehmen, schließen sie einen Vertrag mit dem Mandanten. Damit haften sie wie in jedem Vertragsverhältnis, wenn sie den Vertrag schlecht erfüllen. Ist dies der Fall, haben sie ihrem Mandanten die aus der Schlechterfüllung entstandenen Schäden zu ersetzen. Anwälte müssen deshalb auch immer haftpflichtversichert sein. Natürlich kann der Mandant den Anwalt nur dann haftbar machen, wenn dieser auch eine seiner Pflichten verletzt hat. Ein verlorener Fall führt nicht automatisch zum Schadenersatz.

HONORARE können sich zum einen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG) bestimmen und damit nach dem Gegenstandswert, über den gestritten wird. Geht es vor Gericht, wird aus dem Gegenstandswert begrifflich der Streitwert. Der Mandant kann das Honorar aber auch frei mit seinem Anwalt aushandeln. In der Immobilienbranche sind dabei meistens Zeithonorare die Regel, bei denen pro Stunde, die der Anwalt tätig wird, ein gewisser Betrag anfällt.

IMMOBILIENWIRTSCHAFTSRECHT ist eigentlich kein Rechtsgebiet, sondern ein Sammelbegriff für alle rechtlichen Aspekte, die für die Immobilienwirtschaft wichtig sind – und dementsprechend die rechtliche Beratung in allen diesen Punkten. Das umfasst dann den Rechtsrat bei der Projektentwicklung genauso wie den bei der Immobilienfinanzierung und der Immobilientransaktion. Will heißen: Bau- und Architektenrecht bei Planung und Bau genauso wie Bank- und Gesellschaftsrecht bei der Geldbeschaffung sowie Kauf-, Miet- und Steuerrecht bei Erwerb oder Verkauf.

INSTANZENZUG nennt man den Weg durch die Gerichte, den eine Klage nehmen muss. Das Gericht, bei dem das Verfahren beginnt, ist die erste Instanz. Die zweite Instanz folgt, wenn einer der Beteiligten ein Rechtsmittel eingelegt hat, weil er mit dem Urteil der ersten Instanz nicht einverstanden war. Die dritte Instanz ist dann die in der Regel letzte, es sei denn, man zieht noch vor das Bundesverfassungsgericht, um eine Grundrechtsverletzung geltend zu machen.

LL.M. lat. die Abkürzung für Legum Magister/Magistra, wird engl. auch Master of Laws genannt. Der Titel steht für ein Aufbaustudium der Rechtswissenschaften. Viele Juristen wählen diese Zusatzqualifikation, um sich damit von Konkurrenten abzuheben und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Das Studium kann an vielen Standorten weltweit absolviert werden. Natürlich hat nicht jede Universität die gleiche Reputation. Deshalb wird der Titel auch häufig zusammen mit der Hochschule genannt, an der er erworben wurde.

LLP ist die Kurzform für Limited Liability Partnership, eine englische Rechtsform mit beschränkter Haftung, die sich Kanzleien – Beispiele sind Noerr, Ashurst und Olswang – gerne geben. Um etwas Ähnliches im deutschen Recht zu schaffen, wurde Mitte vergangenen Jahres die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) eingeführt.

74 | Immobilienanwälte


Glossar

MEDIATION zählt wie die Schlichtung und das Verfahren vorm Schiedsgericht zu den Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung. Bei der Mediation versuchen die Streitparteien, unterstützt durch den unparteiischen Mediator, eine Problemlösung zu erarbeiten. Das Mediationsergebnis kann durch Protokollierung bei einem deutschen Gericht, notarielle Beurkundung oder einen anwaltlichen Vergleich für vollstreckbar erklärt werden.

PARALEGAL ist die Bezeichnung für eine juristische Fachkraft, die allerdings kein Rechtsanwalt ist. Zu finden sind Paralegals vor allem in Großkanzleien mit angelsächsischem Einfluss. Die Vorsilbe Para kommt aus dem Griechischen und bedeutet ,,neben”. Ein Paralegal ist also neben dem Anwalt tätig und arbeitet diesem in der Regal zu. Juristische Recherchen, Schriftsätze und Verträge entwerfen, Mandanten betreuen: Das alles kann zu den Aufgaben gehören. Der Paralegal kann und darf weniger als ein Rechtsanwalt, ist aber mehr als ein Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter.

PARTNER sind als Gesellschafter ihrer Kanzlei unternehmerisch tätig und am Gewinn beteiligt. Sie führen oft ein Team von mehreren Associates und tragen dem Mandanten gegenüber die Verantwortung. Kanzleien stellen für die Partner höhere Honorare in Rechnung als für Associates. Neben den Vollpartnern gibt es weitere Formen wie Junior Partner, Non Equity Partner oder Counsel, die dann nicht in vollem Umfang Teilhaber der Kanzlei sind, aber bei der Strategie mitreden dürfen.

PARTNERSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER BERUFSHAFTUNG ist eine Rechtsform, die erst seit dem 13. Juli 2013 existiert. Als Abkürzung wird PartG mbB verwendet. Sie wurde eingeführt, um eine Alternative zur englischen LLP zu schaffen. Die PartG mbB ist eine Personengesellschaft, zu der sich nur die freien Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater etc. zusammenschließen können, die eine besondere Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können. Hintergrund ist, dass bei „Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung“, wie es im Gesetz heißt, dann nur das Gesellschaftsvermögen der Partnerschaft, nicht aber die einzelnen Partner haften.

PFLICHTEN haben Anwälte ihren Mandanten gegenüber viele – schon bei der Anfrage eines potenziellen Mandanten. So muss der Anwalt z.B. sofort eine Rückmeldung geben, wenn er das Mandat nicht annehmen kann. Bei Beauftragung muss er u.a. über mögliche Kosten informieren, den Sachverhalt umfassend aufklären und den Mandanten ggf. über die Erfolgsaussichten und Risiken eines Prozesses aufklären. Ansonsten läuft der Anwalt Gefahr, seinem Mandanten haften zu müssen.

RECHTSANWALT kann hierzulande nur werden, wer zwei juristische Staatsexamen abgelegt hat. Die Regelstudienzeit bis zum ersten Examen beträgt neun Semester. Nach erfolgreichem ersten Examen darf der Absolvent den Titel Rechtsreferendar führen. Es folgt eine zweijährige Referendarzeit und das zweite Examen. Ist auch dieses geschafft, wird aus dem Referendar ein Assessor. Dieser erlangt gleichzeitig die Befähigung zum Richteramt. Erst wenn seine Zulassung bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer erfolgt ist, darf er sich auch Rechtsanwalt nennen.

Immobilienanwälte | 75


Glossar

RECHTSANWALTSKAMMER ist die Organisation, mit der sich die Anwaltschaft selbst verwaltet. Sie stellt eine so genannte Körperschaft des öffentlichen Rechts dar und ist zuständig für die Zulassung als Rechtsanwalt, für die Verleihung von Fachanwaltstiteln, aber auch für Beschwerden von Kollegen und Mandanten gegen die Mitglieder. Denn alle Anwälte, die im Einzugsbereich der jeweiligen Kammer liegen – in der Regel eine pro Bundesland –, sind dort Pflichtmitglieder und müssen einen Kammerbeitrag zahlen.

RECHTSMITTEL sind alle Möglichkeiten, die einem Betroffenen offenstehen, um eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung anzugreifen. Je nach Art der Entscheidung, die man gerne aufgehoben oder zurückgenommen haben möchte, stehen unterschiedliche Rechtsmittel offen. Im Klageverfahren sind dies klassischerweise Berufung und Revision, wenn es um die Sache als solche geht, die neu entschieden werden soll. Ist es hingegen z.B. die Entscheidung über die Kosten, mit der man nicht einverstanden ist, gibt es das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde. Daneben existiert noch der Begriff des Rechtsbehelfs, darunter fallen alle möglichen Anträge, die bei Gericht oder einer Behörde gestellt werden können.

RVG steht für das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hier ist genau festgelegt, wie viel Geld ein Anwalt für seine Arbeit nehmen darf. Das betrifft sowohl die außergerichtliche Tätigkeit als auch das Auftreten vor Gericht. Das RVG schreibt z.B. auch vor, nach welchem Gegenstandswert der Lohn berechnet wird, ob ein Vorschuss verlangt werden darf und welche Form eine vom Gesetz abweichende Vergütungsvereinbarung für das Honorar haben muss.

SCHIEDSGERICHTE suchen Streitparteien auf, die sich vertraglich geeinigt haben, den ordentlichen Rechtsweg zu den öffentlichen Gerichten auszuschließen. Das Verfahren läuft in vielen Punkten ähnlich ab wie vor den öffentlichen Gerichten. Wie die Richter dort trifft auch der Schiedsrichter ein verbindliches Urteil. Vorteile sind niedrigere Kosten und eine Zeitersparnis.

SCHLICHTUNG funktioniert ähnlich wie Mediation, doch der Schlichter hat je nach Vertrag oft mehr Kompetenzen als ein Mediator und darf z.B. Sachverständige hinzuziehen. Größter Unterschied: Die Parteien erarbeiten nicht ein gemeinsames Ergebnis, sondern der Schlichter fällt einen Schlichtspruch. Diese Entscheidung ist allerdings auch nur dann verbindlich, wenn ihr nicht eine Partei widerspricht.

VOLLBEFRIEDIGEND ist die unterste Stufe eines Prädikatsexamens bei den Juristen und gilt für beide Staatsprüfungen. Das so genannte VB gibt es ab durchschnittlich 9 von 18 möglichen Punkten. Besser sind gut und sehr gut, schlechter befriedigend, ausreichend und natürlich nicht bestanden. 2012 haben nach der Statistik des Bundesministeriums der Justiz 17,9% aller Absolventen im zweiten Staatsexamen ein VB geholt (gut: 2,3%, sehr gut: 0,1%). Die Durchfallquote lag bei 14,9%.

76 | Immobilienanwälte


Impressum

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Recht kurios Die Krux mit dem Kanzleinamen AKD, FPS und SKW, BRL, DSC und RWP: Mit der entsprechenden Musik unterlegt, könnte das eine Textzeile der Fantastischen Vier aus „MFG – mit freundlichen Grüßen“ sein. Doch es sind Namen von Kanzleien. Der Gegenentwurf zu „in der Kürze liegt die Würze“: K3S Rechtsanwälte Köppe, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen. Der persönliche Namen in der Kanzleibezeichnung ist dabei üblich – das birgt allerdings seine Tücken, auch wenn man nicht Müller Meier oder Schmidt heißt.

Unverwechselbar soll er sein, der Name. Und gleich mit der eigenen Kanzlei und am besten auch der eigenen Person assoziiert werden. Natürlich auch mit Kompetenz, und die erste Anlaufstelle für die Probleme des Mandanten will man ohnehin sein. Doch für Außenstehende ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten.

so war es zu hören – der Trennungsvertrag mit den ExKollegen. Daher besann er sich auf seinen Vornamen und gönnte sich einfach einen Namensteil mehr. Ob die in der Sozietät Verbliebenen mit der Verwechslungsgefahr besonders glücklich sind?

WENN ALLE GLEICH HEISSEN So hieß die Kanzlei, die heute unter RWP Rechtsanwälte firmiert, dereinst Rotthege Wassermann & Partner. Wegen strategischer Differenzen, so die Begründung, verließ Namenspartner Rotthege die Sozietät und gründete seine eigene Einheit namens Rotthege. Zurück blieb eine Firma namens RWP Wassermann & Partner. Doch auch Wassermann kehrte dem Büro, das seinen Namen trug, den Rücken – und tat sich wieder mit Rotthege zusammen: zu Rotthege Wassermann. Die Altkanzlei elimierte nun auch das Wassermann im Namen. Also wurde aus Rotthege Wassermann & Partner letztlich RWP und Rotthege Wassermann gibt es zusätzlich. Eigentlich ganz logisch, oder?

KANZLEI MIT UND OHNE VORNAME Durcheinander geraten kann der Unbedarfte leicht bei den „Grafen von Westphalen“. Warum trägt die eine Kanzlei – Graf Friedrich von Westphalen – einen Vornamen und die andere – Graf von Westphalen – nicht? Noch vor einigen Jahren gab es die Rechtsberater mit dem adligen Namen nur einmal. Offenbar sorgten Meinungsverschiedenheiten über die Kanzleistrukturen dafür, dass sich das Kölner und das Freiburger Büro aus dem Verbund von zuvor sechs Standorten abspalteten. Unter den Quasi-Abtrünnigen dabei: Namensgeber Friedrich Graf von Westphalen. Dieser wollte wohl nicht auf seinen klangvollen Namen verzichten. Aber eine zweite Kanzlei unter gleicher Bezeichnung zu gründen, untersagte ihm –

78 | Immobilienanwälte

Apropos Verwechslungsgefahr: Wer eine Kanzlei mit dem Namen Breiholdt und Schwerpunkten im Bereich Immobilien sucht, der wird auf jeden Fall fündig. Zur Auswahl stehen Rechtsanwaltskanzlei Johanna Breiholdt, ansässig in Bargteheide, WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt, Breiholdt & Voscherau und Breiholdt Rechtsanwälte, alle angesiedelt in Hamburg. Bei letzteren arbeitet allerdings kein Rechtsberater, der auch Breiholdt heißt. Dafür sind bei Breiholdt Rechtsanwälte in Berlin gleich zwei Kollegen mit diesem Familiennamen zu finden. Trotz gleicher Firmierung gehören die beiden letztgenannten Kanzleien allerdings nicht zusammen. Dafür aber kooperieren die Berliner Breiholdts mit Breiholdt & Voscherau. Wohin also, wenn jemand die Immobilienrechtler bei Breiholdt als rechtlichen Beistand empfiehlt? Schwierig wird es zudem, wenn der Name irgendwie geändert wird – irgendwie aber auch wieder nicht. Die Anwaltsfirma Salans nennt sich als Ergebnis einer Fusion mit anderen Kanzleien nach außen hin nun seit nicht ganz zwei Jahren Dentons. Im Impressum der Internetseite taucht allerdings folgende offizielle Bezeichnung auf: Salans FMC SNR Denton Group, ein Schweizer Verein. Also heißen sie noch Salans, wollen aber nicht mehr so genannt werden. Aber meinen Vertrag schließe ich dann doch wieder mit Salans? Ach, waren das noch Zeiten, als Kanzleien so wie ihre Gründer ba hießen. Obwohl: K3S Rechtsanwälte Köppe, Straub ...


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