AHOI UND LEINEN LOS FÜR SPIEL UND ERHOLUNG Standort Hamburg, Deutschland Bauherr/Betreiber HafenCity Hamburg GmbH Architekten Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH DE-Berlin www.atelier-loidl.de Mitarbeiter des Designteams Felix Schwarz, Andreas Lipp, Claudia Köllner, Leonard Grosch, Bernd Joosten Autor Atelier Loidl Fotos Leonard Grosch Drohnenfotografie Mark Pflüger Offizielle Eröffnung Mai 2018 Baukosten 15,3 Millionen EUR 18
BAAKENPARK IN HAMBURG Der im Mai 2018 eröffnete Baakenpark in der HafenCity Hamburg gilt als das grüne Herz des Quartiers. Auf einer 1,6 ha großen, künstlich angelegten Halbinsel im Baakenhafen erhebt sich der Park gemütlich mit einem Inselsofa, erhaben mit dem 15 m hohen Himmelsberg und interessant durch den Treibgut-Spielplatz. Das neue Symbol für Lebendigkeit planten Atelier LOIDL Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit BBS Landscape Engineering. Einen mutigen Schritt in die Zukunft wagen die von der Stadt Hamburg beauftragten Entwickler der HafenCity, indem sie zuerst den Park mit Sport-, Spiel- und Erholungsflächen anlegen. Im künftigen Quartier Baakenhafen gibt es zuerst das Grün, dann folgt die Infrastruktur mit Straßen und Gebäuden zum Wohnen und Arbeiten. Durch die Anlage auf drei verschiedenen Plateaus ergibt sich beim Baakenpark eine abwechslungsreiche, verspielte Topografie mit tiefen Einschnitten und überraschenden Perspektivwechseln. Der Park erfüllt hierbei weitreichende Funktionen: Als Grünfläche bietet
der Park Erholung mit Sport-, Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten und ist ein optischästhetischer Blickfang, der gleichzeitig eine Wegeverbindung zwischen nördlichem und südlichem Quartiersteil herstellt. Die drei Plateaus unterscheiden sich in ihren Räumen und Atmosphären deutlich voneinander: Der Westteil bietet bewegungsfreudigen Besuchern verschiedenste Angebote, gen Osten hingegen nimmt das Aktionsangebot ab und bietet hier Raum zum Verweilen und Entspannen. Spiellandschaft für Entdecker Im Westen gibt eine 3.000 m² große Spiellandschaft den Ton an. Scheinbar wahllos liegen sb 4/2019