ECE-Kennzeichnung von Leuchten und Scheinwerfern Roger Eichholzer, Product Manager
Beim Einsatz von Komponenten, die ohne E-Kennzeichnung an oder in einem Kraftfahrzeug eingebaut werden, kann unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen. Im Zusammenhang mit der Umrüstung auf LED-Scheinwerfer und LED-Leuchten an Fahrzeugen taucht deshalb fast immer die Frage auf, ob denn die einzubauende Leuchte auch E-geprüft ist. In letzter Zeit haben sich zudem die Kundenanfragen nach den entsprechenden Zertifikaten von LED-Produkten bei HOELZLE stark gehäuft. Dieser Umstand lässt vermuten, dass die Strassenverkehrsämter vermehrt ein spezielles Augenmerk auf dieses eingekreiste E auf den Produkten richten. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle etwas genauer auf das Thema der ECE-Kennzeichnung eingehen. Die offizielle Wikipedia-Definition lautet wie folgt: „Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, EKennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem grossen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bau-
teile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.“ Viele Worte also für einen einzelnen Buchstaben. Betrachten wir die Kennzeichnung deshalb anhand des konkreten Beispiels einer WAS LED-Schlussleuchte W70/391. Auf dem Glas finden sich hier unter anderem die Nummern E20-1077 und E20-29791 mit verschiedenen Zeichen davor und dahinter. Das E-Prüfzeichen selbst besteht aus einem Kreis, in dessen Inneren sich der Buchstabe E und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie der Genehmigungsnummer in der Nähe des Kreises, gegebenenfalls der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben R und eventuell zusätzlichen Zeichen. Der Grund, dass dieses WAS-Produkt gleich über mehrere verschiedene Kennzeichnungen verfügt ist, dass jede Funktion einzeln geprüft werden muss: nämlich Schlussleuchte, Stoppleuchte, Blinkleuchte (und Rückfahrleuchte).
E1
Deutschland
E15
– (vormals DDR)
E29
Estland
E47
Südafrika
E2
Frankreich
E16
Norwegen
E30
Republik Moldau
E48
Neuseeland
E3
Italien
E17
Finnland
E31
Bosnien und Herzegowina
E49
Zypern
E4
Niederlande
E18
Dänemark
E32
Lettland
E50
Malta
E5
Schweden
E19
Rumänien
E34
Bulgarien
E51
Republik Korea
E6
Belgien
E20
Polen
E35
Kasachstan
E52
Malaysia
E7
Ungarn
E21
Portugal
E36
Litauen
E53
Thailand
E8
Tschechische Republik
E22
Russische Föderation
E37
Türkei
E54
Albanien
E9
Spanien
E23
Griechenland
E39
Aserbaidschan
E56
Montenegro
E10
Serbien (früher Kennzahl für Jugoslawien)
E24
Irland
E40
FYR Mazedonien
E57
San Marino
E11
Vereinigtes Königreich
E25
Kroatien
E42
Europäische Union
E58
Tunesien
E12
Österreich
E26
Slowenien
E43
Japan
E60
Georgien
E13
Luxemburg
E27
Slowakei
E45
Australien
E62
Ägypten
E14
Schweiz
E28
Weißrussland
E46
Ukraine
(Quelle: Wikipedia)
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