HOELZLE.journal - Ausgabe 7

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ECE-Kennzeichnung von Leuchten und Scheinwerfern Roger Eichholzer, Product Manager

Beim Einsatz von Komponenten, die ohne E-Kennzeichnung an oder in einem Kraftfahrzeug eingebaut werden, kann unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen. Im Zusammenhang mit der Umrüstung auf LED-Scheinwerfer und LED-Leuchten an Fahrzeugen taucht deshalb fast immer die Frage auf, ob denn die einzubauende Leuchte auch E-geprüft ist. In letzter Zeit haben sich zudem die Kundenanfragen nach den entsprechenden Zertifikaten von LED-Produkten bei HOELZLE stark gehäuft. Dieser Umstand lässt vermuten, dass die Strassenverkehrsämter vermehrt ein spezielles Augenmerk auf dieses eingekreiste E auf den Produkten richten. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle etwas genauer auf das Thema der ECE-Kennzeichnung eingehen. Die offizielle Wikipedia-Definition lautet wie folgt: „Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, EKennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem grossen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bau-

teile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.“ Viele Worte also für einen einzelnen Buchstaben. Betrachten wir die Kennzeichnung deshalb anhand des konkreten Beispiels einer WAS LED-Schlussleuchte W70/391. Auf dem Glas finden sich hier unter anderem die Nummern E20-1077 und E20-29791 mit verschiedenen Zeichen davor und dahinter. Das E-Prüfzeichen selbst besteht aus einem Kreis, in dessen Inneren sich der Buchstabe E und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie der Genehmigungsnummer in der Nähe des Kreises, gegebenenfalls der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben R und eventuell zusätzlichen Zeichen. Der Grund, dass dieses WAS-Produkt gleich über mehrere verschiedene Kennzeichnungen verfügt ist, dass jede Funktion einzeln geprüft werden muss: nämlich Schlussleuchte, Stoppleuchte, Blinkleuchte (und Rückfahrleuchte).

E1

Deutschland

E15

– (vormals DDR)

E29

Estland

E47

Südafrika

E2

Frankreich

E16

Norwegen

E30

Republik Moldau

E48

Neuseeland

E3

Italien

E17

Finnland

E31

Bosnien und Herzegowina

E49

Zypern

E4

Niederlande

E18

Dänemark

E32

Lettland

E50

Malta

E5

Schweden

E19

Rumänien

E34

Bulgarien

E51

Republik Korea

E6

Belgien

E20

Polen

E35

Kasachstan

E52

Malaysia

E7

Ungarn

E21

Portugal

E36

Litauen

E53

Thailand

E8

Tschechische Republik

E22

Russische Föderation

E37

Türkei

E54

Albanien

E9

Spanien

E23

Griechenland

E39

Aserbaidschan

E56

Montenegro

E10

Serbien (früher Kennzahl für Jugoslawien)

E24

Irland

E40

FYR Mazedonien

E57

San Marino

E11

Vereinigtes Königreich

E25

Kroatien

E42

Europäische Union

E58

Tunesien

E12

Österreich

E26

Slowenien

E43

Japan

E60

Georgien

E13

Luxemburg

E27

Slowakei

E45

Australien

E62

Ägypten

E14

Schweiz

E28

Weißrussland

E46

Ukraine

(Quelle: Wikipedia)

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