Juni-Ausgabe der HGV-Zeitung

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51. Jahrgang - Bozen, Juni 2017 - Nr. 06

Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie

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Berichte zur HGV-Landesversammlung Seiten

Bonusbeträge an Land gezogen Bonus Hotel: HGV-Steuerberatung brachte 310 Anträge durch

Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - mensile D.L. 353/2003 (convertito in Legge 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE/BZ

Durch die Aktion Bonus Hotel unterstützt die Regierung diverse bauliche Maßnahmen und digitale Investitionen in Hotels� Der HGV erzielte für seine Steuerkunden rund 4,5 Millionen Euro an Bonusbeträgen� Im Jahre 2014 hat die italienische Regierung den sogenannten Bonus Hotel für Beherbergungsbetriebe eingeführt. Das Ziel war, diverse bauliche Maßnahmen steuerlich zu unterstützen. Gefördert wurden insbesondere Investitionen zur baulichen Umgestaltung des Betriebsgebäudes, wie außerordentliche Wiedergewinnungsmaßnahmen, Ar-

beiten zur Steigerung der Energieeffizienz, Arbeiten zum Abbau architektonischer Barrieren und die Anschaffung von Möbel und Einrichtungen sowie Investitionen in die Digitalisierung, sprich Internetauftritte und digitales Marketing. „Die HGV-Steuerberatung hat ihre Kunden auf diesen zusätzlichen Steuerbonus bestmöglichst vorbereitet und ihnen insbesondere auch die technische Abwicklung der Gesuchstellung abgenommen“, unterstreicht Stefan Amplatz, Leiter der HGV-Steuerberatung. Die Vergabe des Steuerbonus erfolgte mit dem sogenannten Click-Day-Ver-

fahren, also aufgrund einer zeitlichen Abfolge der Gesuchabgabe. Zudem hatte die Regierung jeweils nur begrenzte Finanzmittel vorgesehen. Waren diese aufgebraucht, ging der Gesuchsteller leer aus.

Rund 4,5 Millionen Euro an Bonusbeträgen „Die HGV-Steuerberatung hat dabei für ihre Kunden sehr erfolgreich agiert. Für die Jahre 2014 bis 2016 konnten wir insgesamt 310 Anträge landesweit erfolgreich einreichen und dabei insgesamt ca. 4,5 Millionen Euro an Bonusbeträgen für unsere Steuerkunden an Land ziehen“, bilanziert

HGV-Direktor Thomas Gruber erfreut. Beim zugesagten Bonusbetrag handelt es sich um einen steuerfreien Betrag, der vom Unternehmen zur Verrechnung von Steuerschuld (Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer, Lohnsteuer u. a.) in drei Jahren in gleichen Raten verwendet werden kann. Mit dem Stabilitätsgesetz 2017 hat die italienische Regierung den Bonus Hotel für die baulichen Maßnahmen um weitere zwei Jahre (2017 und 2018) verlängert und dabei den Prozentsatz für die Errechnung des Bonusbetrages von 30 Prozent auf 65 Prozent angehoben. st

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