Willkommen, welcome, dobro došli, hoşgeldiniz, salam, shalom
Seit mehr als 20 Jahren regieren Kinder immer eine Woche lang Teile des Wiener Rathauses. So hieß diese Aktion im Rahmen des WIENEXTRA-Ferienspiels auch „Rein ins Rathaus“. Nun hat die Kinderstadt den neuen Namen „Wienopolis“. Auch sonst hat sich einiges geändert. Seit Oktober 2024 haben Kin-
der in der Planungswerkstatt an einigen Neuerungen mitgearbeitet. Hier eine Übersicht:
* Name (siehe oben)
* Stadtplan (S. 2 /3)
* Änderungen in der Verfassung (S. 4)
* Ausbildungen für Jobs (S. 3)
* Die Geldscheine (Holli Cent) schauen neu aus (siehe unten)
* Neue Stationen - zum Beispiel Museum, Veranstaltungszentrum, Bühne, Mini-Prater & Spielebox mit Konsolen
* Zentraler Ticketverkauf für solche Veranstaltungen
* Mehr Essbares – z. B. Pizza Happy Hour
* Mitmachen kannst du nun erst ab 8 Jahren
Neue HolliCent - Wechselkurs
Mit dem Wechselkurs 3:1 kannst du dir bei der Geldwechsel (Station 3, siehe Plan innen) - neben Finanzamt und Bank höchstens 10 Holli Cent auszahlen lassen. Hast du mehr als 30 alte Holli-Cent kannst du diesen bei der Bank auf ein Konto legen. Dann kannst du jeweils 30 Holli Cent pro Tag abheben.
Die neuen Geldscheine
NEU: Ausbildungen für Jobs
In Wienopolis kannst du nun mehr Ausbildungen machen. Für manche Jobs brauchst du eine solche. So funktioniert’s: Melde dich beim Ausbildungszentrum (in der Volkshalle). Du gibst deinen Pass ab und bekommst einen Ausbildungs-Ausweis. Dann gehst du zur Station und machst dort die Ausbildung. Nach der Ausbildung bekommst du ein Zertifikat. Zurück im Ausbildungszentrum gibt’s deinen Pass und einen Lohnzettel. Du verdienst dabei gleich viel wie für eine halbe Stunde Arbeit.
Diese Jobs brauchen eine Ausbildung: Stadt-Info --> Orientierung, Stadtplan kennen
Job-Zentrum --> Stadtkenner*in
Bank/Finanzamt --> Finanz Fit
Politiker*innen --> Streitschlichterin + Stadtkenner*in
Müllabfuhr --> Mülltrenner*in
Post --> Orientierung, Stadtplan kennen Rathauswache & Streitschlichtung --> Streitschlichter*in
Marktamt/Gasthaus --> Hygiene
Alle Bürger*innen dürfen wählen und auch als Politiker*in kandidieren
-> Du willst kandidieren? Melde dich bis 12 Uhr im Rathaus; du brauchst die Ausbildungen „Stadtkenner*in“ und „Streitschlichter*in
-> Bürger*innen-Versammlung um 14 Uhr Hier werden neue Ideen und Gesetze besprochen. Alle dürfen mitreden!
-> Wahl um 15 Uhr: Die Stadtregierung wird jeden Tag neu gewählt.
-> Amtszeit: Wer gewählt wird, bleibt bis 16 Uhr am nächsten Tag im Amt.
DIE VERFASSUNG DER KINDERSTADT
§ I In der Kinderstadt herrscht Demokratie. Alle dürfen ihre Meinung sagen und das Geschehen in der Stadt mitbestimmen. Alle Bürger*innen der Kinderstadt sind gleich. Egal, ob jung oder alt, egal, wie sie aussehen oder woher sie kommen. Alle helfen, respektieren und achten einander.
§ II Die Währung der Kinderstadt heißt Holli Cent. Das Startgeld für neue Bürger*innen beträgt einmalig 3 Holli Cent. Neue Bürger*innen müssen zu Beginn zur Anmeldung, dort erhalten sie ihren Spielpass und ihr Startgeld.
§ III Jeden Tag um 15 Uhr findet die Wahl statt. Bei der Wahl werden Bürgermeister*in, Vizebürgermeister*in und Stadträt*innen gewählt. Diese bilden zusammen die Stadtregierung. Die Amtszeit beginnt um 16:15 Uhr und endet am nächsten Kinderstadt-Tag um 16:15 Uhr.
§ IV Alle Bürger*innen dürfen wählen. Die Wahl ist für alle geheim, frei und gleich.
§ V Wer als Politiker*in kandidieren möchte, macht die Ausbildungen „Stadtkenner*in“ und „Streitschlichter*in“ und meldet sich bis spätestens 12 Uhr im Rathaus.
§ V (a) Die Politiker*innen verpflichten sich, an allen Sitzungen und der Bürger*innen-Versammlung teilzunehmen und die Fragen der Bürger*innen zu beantworten.
§ V (b) Die Politiker*innen sind für einen bestimmten Bereich zuständig,
um den sie sich während ihrer Amtszeit kümmern.
§ VI Die gewählte Stadtregierung bringt Gesetzesvorschläge ein, die in der Bürger*innen-Versammlung beschlossen werden. Diese findet jeden Tag statt und ist öffentlich. Alle Bürger*innen der Stadt dürfen daran teilnehmen.
§ VII Alle Bürger*innen der Kinderstadt dürfen Vorschläge in Form eines Volksbegehrens einbringen. Dieses muss im Beteiligungsamt angemeldet und eingereicht werden. Damit es in der Bürger*innen-Versammlung besprochen und abgestimmt wird, braucht ein Volksbegehren mindestens 30 Unterschriften.
§ VIII In der Kinderstadt verdienen alle Bürger*innen für die gleiche Arbeitsund Ausbildungszeit den gleichen Lohn und bezahlen die gleichen Steuern.
§ IX In der Kinderstadt gibt es Jobs, für die eine Ausbildung notwendig ist.
§ IX (a) Wer 5 Ausbildungen absolviert, erhält den Titel Master. Wer 5 weitere Ausbildungen absolviert, erhält den Titel Doktor*in. Der Titel bleibt für die gesamte Woche gültig.
§ X Die Stadtregierung darf Regeln festlegen, damit die Kinderstadt gut funktioniert und sicher ist. Diese Regeln nennt man Verordnungen.
§ XI Die Verfassung darf nicht geändert werden. Verordnungen und Gesetze dürfen der Verfassung nicht widersprechen.