Modellbeschreibung
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Die drei Elemente: Arbeitsagogin – Klient – Arbeit
Drei zentrale Elemente stehen im arbeitsagogischen Tätigkeitsfeld in Beziehung zueinander und erzeugen gegenseitige Wechselwirkungen: Die Arbeits agogin, der Klient und die Arbeit.
Die Arbeitsagogin Arbeitsagoginnen begleiten Menschen, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt eingeschränkt sind, bei der Arbeit. Es sind Menschen mit vorübergehenden oder bleibenden Beeinträchtigungen. Dabei arbeiten Arbeitsagoginnen mit Vertreterinnen anderer Fachdisziplinen des helfenden Systems und mit verschiedenen Anspruchsgruppen des sozialen und wirtschaftlichen Umfelds zusammen. Die Arbeitsagogin ist in der Regel Angestellte und Mitarbeiterin in einer Institution, in der Klienten arbeiten. Sie schliesst wie andere Arbeitnehmende einen Arbeitsvertrag mit dieser Institution ab, der ihre Rechte und Pflichten sowie ihre Funktion und Aufgaben regelt. Arbeitsagoginnen arbeiten in sozialen Institutionen wie • geschützten Werkstätten • Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung von Stellen suchenden • Institutionen zur Ausbildung von Lernenden • Strafvollzugseinrichtungen • Beschäftigungswerkstätten psychiatrischer Kliniken • Rehabilitationseinrichtungen • Abklärungs- und Integrationsstätten • Sozialfirmen • spezialisierten Berufsbildungsstätten • Beobachtungsstationen mit Werk- oder Beschäftigungsstätten
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