Hanf Magazin | Ausgabe 06

Page 16

Verwendung von CBD in Kosmetikprodukten Was ist erlaubt? von Mag. Georg Männl | Gibel Zirm Rechtsanwälte

Ende 2018 hat das Bundesministerium

für

Arbeit, Soziales, Gesundheit

und

schutz lass

in

zur

Konsumentenseinem

Er-

Geschäftszahl

BMASGK-75100/0020 zur Rechtslage

im

Umgang

mit CBD-haltigen Extrakten in Lebensmitteln und Kosmetika

Stellung

ge-

nommen. Zum Einsatz von CBD in Kosmetikprodukten hat das Ministerium folgendes festgehalten: „Betreffend den Einsatz von Cannabis und daraus hergestellten Extrakten in kosmetischen Mitteln ist auf Artikel 14 Abs 1. lit. a in Verbindung mit Anhang 2 Nr. 306 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zu verweisen. In dieser Liste von

Stoffen, die in kosmetischen Mitteln verboten sind, werden natürliche und synthetische Betäubungsmittel genannt. Dies ist jeder Stoff, der in den Tabellen I und II des UN-Einheitsübereinkommens über Suchtmittel (ESK 1961) aufgezählt ist, somit auch Cannabis und daraus hergestellte Extrakte. Ein Inverkehrbringen ist damit nicht zulässig.“ Das Ministerium ist somit der Ansicht, dass das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, die Cannabis und daraus hergestellte Extrakte enthalten, generell unzulässig ist. Zu diesem Schluss gelangt das Ministerium durch einen Verweis auf die Kosmetik-Verordnung, welche wiederrum auf die internationale Suchtgiftkonvention aus dem Jahr 1961 Bezug nimmt. Näher begründet wurde diese


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.