Arbeitsbericht des Landesjugendrings Saar 2019/2020

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SCHWERPUNKTE

GREMIEN GESCHÄFTSSTELLE

Umsetzung der Verbesserungen in der Förderung der Jugendarbeit In der bisherigen Legislaturperiode haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen wichtige Meilensteine in der Förderung der Jugendarbeit gesetzt. Der Vorstand begrüßte dies sehr. Darin zeigt sich, dass die ehrenamtliche Jugendarbeit nicht nur mit Worten, sondern auch in der finanziellen Ausstattung für ihre Begleitung, Beratung und Qualifizierung Wertschätzung erfährt. Dies wird unterstrichen in der Förderung von drei neuen Bildungsreferent*innen-Stellen für vier Jugendverbände sowie in der verstärkten Förderung des Landesjugendrings Saar, der Arbeitsgemeinschaft von 28 Kinder- und Jugend-

verbänden. Damit sieht der Vorstand wesentliche jugendpolitischen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Bis zum Redaktionsschluss war er noch bemüht, auch für den letzten Doppelhaushalt der Landesregierung weitere dringende Schritte zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kinder- und Jugendverbände im Saarland zu gewährleisten. Dabei stellte er die, in der AG „Bedarfsgerechte Förderung“ entwickelten Prioritäten in den Vordergrund (siehe Kasten). Hinzu kam 2020 die Initiative des Sozialministeriums, Freizeitmaßnahmen Corona-bedingt mit 7

Stellungnahme des Vorstands zum Regierungsentwurf des Landeshaushalts 2021/2022 (Auszug) „Wir sehen folgende Prioritäten: Bildungsreferent*innen (686 73 261) Schon in den letzten Anhörungen benannten wir das Problem, dass die derzeit geforderten 20% Eigenanteil bei der Förderung der Bildungsreferent*innen von den Trägern nicht mehr oder nur sehr prekär erbracht werden können. Erschwerend kommt die im Haushaltsplanentwurf 2021-2022 vorgesehene Deckelung der Förderung auf 45.000 Euro (Personal- und Sachkosten) pro 1,0 Stelle hinzu. Damit wird eine Anlehnung an ein vergleichbares Niveau mit dem TV-L für einige Träger nicht erreichbar. Deshalb plädieren wir für eine Senkung des Eigenanteils der Verbände auf 10%. In Härtefällen (z.B. bei Jugendverbänden ohne Erwachsenenorganisation) sollte eine Vollfinanzierung möglich sein. Die

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Deckelung sollte folgerichtig gestrichen werden. Zudem halten wir die Schaffung einer weiteren Stelle beim Landesjugendring für notwendig. Zentrale Führungsmittel Gerade die kleineren und mittleren Kinder- und Jugendverbände sind mit der Sockelfinanzierung von bis zu 8.438 Euro (jedoch nicht mehr als 90% der anerkannten Kosten) laut 2. AGKJHG längst nicht mehr ausreichend gefördert. Diese gesetzliche Regelung stammt aus dem Jahr 1994 und wurde 2008 nur leicht angepasst. Wir halten eine Sockelfinanzierung von bis zu 50.000 Euro pro Verband für angemessen. (Die Regelung für größere Verbände mit einer Förderung von 30% der anerkennungsfähigen Kosten bleibt unberührt.)


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