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So funktioniert der EKN Zunächst erhalten Vereine und Verbände auf Landesebene und kleinere Gruppierungen beim Landesjugendring auf Anfrage (info@jugendserver-saar.de) einen Zugang zum Nachweisgenerator. Die Nachweiserstellung erfolgt in der Regel über lokale Vereinsverantwortliche, die für Ehrenamtliche aus ihren Reihen den EKN bei ihrer jeweiligen Landesorganisation beantragen. Der Nachweis beinhaltet detailliert das Engagement und die erworbenen Kompetenzen mittels entsprechender Menüs, Textbausteinen und optionaler Felder zur freien Formulierung. Eine vom Landesvorstand autorisierte Person der Organisation der/des Ehrenamtlichen bestätigt die Richtigkeit dieser Angaben. Die drei Kooperationspartner bestätigen die Ausstellung
des Landesverbands mit Unterschriften des Ministerpräsidenten und des Vorsitzenden bzw. Präsidenten. Das ganze Verfahren läuft digital und ist für die Vereine kostenfrei. Gefördert wurde die Erstellung des Portals und des Generators durch die saarländische Landesregierung.
Der LJR in Zeiten von Corona Die Kontakt-Beschränkungen, der erste harte Lockdown im Frühjahr 2019 und der zweite etwas weichere Lockdown im November trafen die saarländische Jugendarbeit hart. Zunächst wurde auch die saarländische Jugendarbeit mit ihren Angeboten geschlossen und später nur schrittweise geöffnet. Leider fand der Bereich der „Kinder- und Jugendarbeit“ keine eigene Erwähnung in den Verordnungen, so dass diese nach
ihrem Erscheinen immer wieder der Interpretation bedurften. Hinter einer solchen Nichterwähnung steckt sicherlich auch die Frage der Systemrelevanz von außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit. Darin zeigt sich für den Vorstand, dass ihre Qualität und Bedeutung für die Zivilgesellschaft zumindest in diesem Fall nicht ausreichend gesehen wird. Hier ist sicherlich auch in Zukunft viel Aufklärungsarbeit für die Entscheidungsträger gefragt. Die Aufgabe der
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