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Weiterhin hohe Dynamik in der Finanzmarktregulierung

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Jahresbericht

Jahresbericht

ZUM INHALT REGULIERUNG FMA-Geschäftsbericht 2021 47

WEITERHIN HOHE DYNAMIK IN DER FINANZMARKTREGULIERUNG

Liechtenstein setzt als Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) internationale Standards um. Die

liechtensteinische Finanzmarktregulierung ist damit wesentlich von der entsprechenden EWR-relevanten Finanzmarktregulierung der Europäischen Union (EU) geprägt. Auf EU-Ebene wurden im Jahr 2021 Weiterentwicklungen am Rechtsrahmen für Banken vorgestellt. Die Vorschläge zur weiteren Umsetzung der Basel-III-Standards sollen im Lauf des Jahres 2022 in

verbindliche Rechtsakte übergehen. Weiter wurden Vorschläge für eine Ausweitung des Abwicklungsregimes auf Versicherungsunternehmen sowie die Weiterentwicklung der EU-Kapitalmarktunion publiziert. Letztere wird in den kommenden Jahren gemeinsam mit dem übergreifenden Thema der Nachhaltigkeit die EU-Gesetzgebung im Bereich der Finanzmärkte wesentlich mitbestimmen.

In Liechtenstein trat am 1. Januar das neue Wirtschafts-

prüfergesetz (WPG) in Kraft. Mit dem WPG wurden die qualitativen Anforderungen bezüglich Abschlussprüfung an die internationalen Standards angepasst und die Vorschriften über die Durchführung von Abschlussprüfungen harmonisiert. Gleichzeitig trat in Liechtenstein auch die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) in Kraft. Betreiber von Handelsplätzen sind verpflichtet, wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren zur Vorbeugung und Aufdeckung von Insidergeschäften, Marktmissbrauch, versuchten Insidergeschäften und versuchtem Marktmissbrauch zu schaffen und auf-

rechtzuerhalten. Ebenso müssen Personen, die

gewerbsmässig Geschäfte vermitteln oder ausführen, wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren zur Aufdeckung und Meldung von verdächtigen Aufträgen und Geschäften schaffen und aufrechterhalten. Am

2. August sind durch Vorabumsetzungen zudem Rechtsakte in Kraft getreten, die für den Fondssektor im Verhältnis mit der EU Klarheit schaffen und den

grenzüberschreitenden Fondsvertrieb erleichtern. Das revidierte Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) trat am 1. April und die revidierte Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) am 1. Juni in Kraft. Damit setzte Liechtenstein

die 5. Geldwäschereirichtlinie der EU zeitnah und EWR-

konform in nationales Recht um. Sie hat zum Ziel, die

Finanzierung krimineller Aktivitäten durch das Finanzsystem zu verhindern und die Transparenzvorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei zu verschärfen. Die Geldwäschereibekämpfung wurde damit erneut gestärkt.

Am 1. April trat das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG) in Kraft. Mit dem neuen Gesetz wurde die EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkredit-

verträge für Verbraucher (MCD) in nationales Recht umgesetzt. Die MCD schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Vergabe von Hypothekarkrediten an Verbraucher. Zusätzlich wurde ein neues

Bewilligungsregime für Vermittler von Hypothekarkrediten eingeführt.

REGULIERUNGSTÄTIGKEIT DER FMA

Im Einklang mit der Eignerstrategie unterstützt die FMA die Regierung in Regulierungsvorhaben. Hierfür besteht eine Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und der FMA. Das Regulierungsreporting der FMA führte Ende 2021 11 Regulierungsprojekte, die in Umsetzung begriffen sind. Dazu kommen regelmässig zahlreiche technische Regulierungs- und Durchführungsstandards der Europäischen Union. Neben der legistischen Arbeit im Gesetzgebungsprozess fallen teilweise aufwändige Arbeiten zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen in den Aufsichtsprozessen an. Im Geschäftsbericht wird eine Auswahl an Regulierungsvorhaben beschrieben. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der FMA im Hinblick auf die Regulierung beliefen sich im Berichtsjahr auf 4002 Stunden.

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