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Ausblick

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AUSSENBEZIEHUNGEN

AUSSENBEZIEHUNGEN

REGULIERUNG FMA-Geschäftsbericht 2021 51

AUSBLICK

Die liechtensteinische Finanzmarktregulierung wird auch im Jahr 2022 wesentlich von den entsprechenden Aktivitäten auf EU-Ebene geprägt sein. Es ist zu erwarten, dass die EU das sogenannte Digital Finance Package finalisieren wird. Aufgrund seiner Vorreiterrolle im Bereich der neuen Finanztechnologien wird dieses Gesetzespaket von grosser Bedeutung für den liechtensteinischen Finanzplatz sein. Der entsprechende EU-Gesetzgebungsprozess wird von der FMA eng begleitet.

Im Kontext der weiteren Stärkung des Dispositivs zur Geldwäschereibekämpfung ist mit der Verabschiedung des sogenannten Anti Money Laundering Packages (AML Package) auf EU-Ebene zu rechnen. Dieses Paket kann als eine der wesentlichsten Weiter-

entwicklungen des Rechtsrahmens zur Bekämpfung der Geldwäscherei der vergangenen Jahre bezeichnet werden. So soll insbesondere eine zentrale Behörde

für die Geldwäschereiaufsicht geschaffen werden.

Weiter ist auch damit zu rechnen, dass das Abwick-

lungsregime, das bisher auf Banken, Wertpapierfirmen und zentrale Gegenparteien beschränkt ist, auf Versicherungsunternehmen ausgeweitet werden wird. Damit sollen die Finanzstabilität und der Kundenschutz

gestärkt werden. All diese Initiativen bringen neue Pflichten und Aufgaben sowohl für die FMA als auch die liechtensteinischen Finanzintermediäre mit sich. Im Jahr 2022 soll zudem der Gesetzgebungsprozess zentraler Umsetzungsvorhaben initiiert bzw. abgeschlossen werden. So wird die FMA die Arbeiten an

der Neukonzeption der Finanzmarktaufsichtsrechtsarchitektur für Banken und Wertpapierfirmen konkretisieren und einen detaillierten Projektplan erstellen. Im Rahmen dieses Projekts sollen die gesetzlichen Grundlagen der prudenziellen Aufsicht und der Wohlverhaltensaufsicht für Banken und Wertpapierfirmen entflechtet und weitgehend an die Normstruktur des EU-Rechts angeglichen werden. Der Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der Änderungen an der Abwicklungsrichtlinie soll bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Weiter sollen die Gesetzgebungsprozesse zur Verlängerung der FMA-Finanzierungsgrundlage und zur Umsetzung der sogenannten Covered-Bond-Richtlinie (CBD) initiiert werden. Mit

letzterer werden die Regelungen zu gedeckten Schuldverschreibungen im EWR harmonisiert.

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